Die Stadt Bad Rappenau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.badrappenau.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die auf der Website hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
Die Stadt Bad Rappenau bemüht sich, von ihr selbst erstellte PDF-Dateien in Zukunft barrierefrei zu gestalten. Bei PDF-Dateien von Dritten ist eine entsprechende Bearbeitung jedoch nicht möglich.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Manchmal nutzt die Stadt Angebote von anderen Anbietern, zum Beispiel im Veranstaltungskalender. Auf die barrierefreie Gestaltung dieser Angebote hat die Stadt keinen Einfluss.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.10.2023 erstellt. Nach einer Überprüfung der früheren Webseite der Stadt Bad Rappenau durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg im Mai 2022. Wurde der Internetauftritt im Jahr 2023 vollständig überarbeitet und neu gestaltet.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie Barrieren auf unserer Webseite www.badrappenau.de melden möchten, können Sie gerne unter folgender Adresse Kontakt mit uns aufnehmen:
Pressestelle der Stadt Bad Rappenau
Eva Goldfuß-Siedl, Verena Gold
Kirchplatz 4
74906 Bad Rappenau
Tel. 07264/922-122
Fax 07264/922-171
E-Mail:
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular Kontaktformular senden.
Bitte beschreiben Sie uns die Barriere so genau wie möglich.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich ebenfalls an unsere Pressestelle wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls Sie innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist keine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-3360
E-Mail:
Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.