Mietspiegel für Wohnungen
Der Mietspiegel dient als Grundlage für die Ermittlung der "ortsüblichen Vergleichsmiete" für Wohnungen. Zur Berechnung der in Bad Rappenau ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt Heilbronn zurückgegriffen werden. Die für Heilbronn ermittelten Zahlen gelten für Bad Rappenau und die Ortsteile mit den folgenden Abschlägen:

10 % Abschlag für Bad Rappenau
 
15 % Abschlag für Bonfeld, Fürfeld, Heinsheim

20 % Abschlag für Babstadt, Grombach, Obergimpern,  Treschklingen, Zimmerhof
 
25 % Abschlag für Wollenberg  

Die Werte im Mietspiegel sind Richtwerte und keine amtlichen Festsetzungen.
Den Mietspiegel der Stadt Heilbronn und Informationen zum Thema finden Sie hier.

 
Gewerbliche Mieten
Zur Ermittlung der gewerblichen Mieten kann der Mietspiegel der IHK Heilbronn-Franken herangezogen werden. Sie finden ihn hier.