Mietspiegel für Wohnungen
Der Mietspiegel dient als Grundlage für die Ermittlung der "ortsüblichen Vergleichsmiete" für Wohnungen. Zur Berechnung der in Bad Rappenau ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt Heilbronn zurückgegriffen werden. Die für Heilbronn ermittelten Zahlen gelten für Bad Rappenau und die Ortsteile mit den folgenden Abschlägen:

  • Minus 10 % Bad Rappenau
  • Minus 15 % Bonfeld, Fürfeld, Obergimpern, Zimmerhof
  • Minus 20 % Babstadt, Grombach, Treschklingen, Heinsheim,
  • Minus 25 % Wollenberg

Die Werte im Mietspiegel sind Richtwerte und keine amtlichen Festsetzungen.
Den Mietspiegel der Stadt Heilbronn und Informationen zum Thema finden Sie hier.

 
Gewerbliche Mieten
Zur Ermittlung der gewerblichen Mieten kann der Mietspiegel der IHK Heilbronn-Franken herangezogen werden. Sie finden ihn hier.