Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024

 Am Sonntag, dem 09.06.2024 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt.

In der Stadt Bad Rappenau sind dabei insgesamt 29 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Weil unechte Teilortswahl statt-findet, sind die Gemeinderäte als Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen und zwar

 für den Wohnbezirk Anzahl der zu wählenden Gemeinderäte Zahl der höchstens zulässigen Bewerber eines Wahlvorschlags
 Bad Rappenau 11 11
 Babstadt 2 3
 Bonfeld 3 4
 Fürfeld 2 3
Grombach 2 3
Obergimpern 2 3
Treschklingen 1 2
Wollenberg 1 2
Zimmerhof 3 4

In der Ortschaft Fürfeld sind dabei 8 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16.

Den vollständigen Text der Bekanntmachung können Sie hier herunterladen.

Hilfreiche Links


        www.kommunalwahl-bw.de
        www.europawahl-bw.de

Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren

Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbandsversammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberechtigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014.

Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren.

Mehr Infos gibt es unter den folgenden Links: