Briefwahl online beantragen

Ab 22.01.2026 bis zum 04.03.2026, 12:00 Uhr kann man unter dem folgenden Link Briefwahl für die Landtagswahl am 08.03.2026 beantragen:

https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=8125006

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026

Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Stadt Bad Rappenau wird in der Zeit vom 16.02.2026 (20. Tag vor der Wahl) bis 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Bürgerbüro Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Download: Wortlaut der Bekanntmachung


Kreiswahlausschuss zur Landtagswahl: Alle Wahlvorschläge für den 08.03. zugelassen

In seiner Sitzung am Freitag, 09.01.2026, hat der Kreiswahlausschuss unter Leitung von Landrat Norbert Heuser als Kreiswahlleiter alle Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 8. März zugelassen, die bis zur Einreichungsfrist am 23. Dezember 2025, 18 Uhr, für die Wahlkreise 19 (Eppingen) und 20 (Neckarsulm) eingegangen waren. Sowohl die neun Vorschläge für den Wahlkreis 19 als auch die zehn für den Wahlkreis 20 entsprachen den gesetzlichen Vorgaben.

Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Diese wiederum richtet sich nach der Zahl der gültigen Zweitstimmen, die die Parteien bei der letzten Landtagswahl landesweit erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Namen der Parteien an. Im Anschluss hieran folgen sonstige Parteien in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Namen.

Im nächsten Schritt werden die zugelassenen Wahlvorschläge amtlich bekanntgemacht. Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 15. Februar. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen, um das Wählerverzeichnis überprüfen zu lassen.

Bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.

Download: zugelassene Wahlvorschläge in den Wahlkreisen 19 (Eppingen) und Neckarsulm (20)


Weitere Informationen zur Landtagswahl gibt es hier: