Zustellung Grundsteuerbescheide 2025
Aufgrund der Grundsteuerreform erhalten alle Steuerpflichtigen voraussichtlich noch im Dezember 2024 einen Steuerbescheid für das Jahr 2025.
Zusätzlich enthält der Bescheid ein Beiblatt mit Hinweisen zur Grundsteuerreform (s. Download unten).
Die Grundsteuer kann auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag für das Jahr 2026 kann bis zum 30. September 2025 gestellt werden.
Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerpflichtigen oder deren Vertretern jeweils durch Grundsteueränderungsbescheid mitgeteilt.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid wenden Sie sich bitte an:
Steueramt der Stadt Bad Rappenau
Telefon: 07264/922-232
E-Mail:
Weitere Informationen zur Grundsteuer 2025:
- Download: Hebesteuersatzung der Stadt Bad Rappenau ab 01.01.2025
- Download: allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Bad Rappenau
- Download: Informationen zur Berechnung des Hebesteuersatzes in Bad Rappenau mit Berechnungsbeispielen
- Download: Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform in Baden-Württemberg, Beiblatt zum Grundsteuerbescheid
Hintergrundinformationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter diesem Link: https://www.badrappenau.de/lebenslagen/reform-der-grundsteuer