Mit großer Wut und völligem Unverständnis reagiert das Team der Kita St. Cyriak Obergimpern auf einen erneuten Einbruch in das Außengelände der Kindertagesstätte. Unbekannte Täter drangen auf das Gelände ein, zerstörten Bewegungsmelder und beschädigten eine Fensterscheibe.Ein Ort, der eigentlich Schutz, Freude und Sicherheit für Kinder bieten soll, wurde mutwillig beschädigt.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert Kooperationen von Start-ups und etablierten Unternehmen in THE LÄND mit dem neuen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ mit bis zu 20.000 Euro. Anträge können seit Anfang Januar eingereicht werden. Neue Technologien und Innovationen von Start-ups für den Mittelstand.
Die Stadt Bad Rappenau bietet ab 01.01.2026 einen Stellplatz (Doppelparker) in der Tiefgarage im Meißener Weg 3, 74906 Bad Rappenau-Zimmerhof zur Miete an. Der monatliche Mietpreis beträgt 40,00 €. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Blenk, Tel.
Update vom 10.01.2026: Der Gutachter hat die Freigabe zur Nutzung der Schule erteilt, auch die Kernzeit ist wieder nutzbar. Am Montag, 12.01.2026, sollen noch letzte Überprüfungen stattfinden. Ab Dienstag, 13.01.2026, steht das Gebäude voraussichtlich wieder für den Unterricht und die Kernzeitbetreuung zur Verfügung.
Ein Angebot für mehr Klimaschutz & Einsparung von Brennholz Seit 2025 beteiligt sich die Stadt Bad Rappenau an der Kampagne „Richtig heizen mit Holz“. Mitmachen kann jeder, der einen Holzofen hat und im Stadtgebiet wohnt. Ziel des sogenannten "Ofenführerscheins" ist es, die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler privat genutzter Holzöfen schnell und deutlich zu verringern und gleichzeitig den Brennholzverbrauch um rund 30% zu senken.
Die im Rahmen der Haushaltsplanung für 2025 bereitgestellten Fördermittel für Aufdach-Photovoltaikanlagen sind bereits seit einiger Zeit ausgeschöpft. Nunmehr sind auch die Fördermittel für Stecker-Solargeräte aufgrund der hohen Nachfrage vergriffen, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Anträge bezuschusst werden können. Eine Fortführung des Förderprogramms im Jahr 2026 ist jedoch bereits in Planung, und Fördermittel sind im Haushalt 2026 vorgesehen.
Seit Beginn der dunklen Jahreszeit kommt es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn wieder vermehrt zu Einbrüchen und Einbruchsversuchen. Die Polizei Heilbronn appelliert daher an die Bevölkerung, noch wachsamer zu sein und Präventionsmaßnahmen zu treffen. Einbrecher nutzen in zahlreichen Fällen die frühen Abendstunden, wenn viele Menschen noch unterwegs oder bei der Arbeit sind.
Antrag stellen bis 31.01.2026Im April 2019 hat der Gemeinderat die Einführung eines kommunalen Zuschusses zur Förderung der Kindertagespflege ab dem 01.07.2019 beschlossen. Der Zuschuss beläuft sich auf 1 Euro pro geleistete Betreuungsstunde pro Kind (bis zum Schuleintritt) mit Hauptwohnsitz in Bad Rappenau. Der Zuschuss wird auf Antrag jeweils für das vorausgegangene halbe Jahr ausbezahlt.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken informiert: Antrieb-HN-F: Gestalten Sie die Zukunft für die Region Heilbronn-Franken mit!Der Regionalverband Heilbronn-Franken und die Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn entwickeln derzeit das Strategische Regionalentwicklungskonzept „Energie und Mobilität“ (SREK) mit dem Titel „Antrieb HN-F“. Ziel ist es, einen verbindlichen Fahrplan für die Zukunft der Region zu schaffen: Wie können Energie, Mobilität und Wirtschaft so zusammengedacht werden, dass sie ineinandergreifen und die Region langfristig zukunftsfähig bleibt?Bereits erstellt wurde eine umfassende Regionalanalyse, die Stärken, Schwächen sowie Chancen und Risiken der Region aufzeigt. Darauf aufbauend wurden zentrale Handlungsfelder definiert.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, ihre Autos so zu parken, dass Räum- und Streufahrzeuge nicht behindert werden und genügend Platz bleibt, damit diese durchfahren und die Straßen räumen können! Regelungen über die Räum- und Streupflicht an Straßen und Gehwegen durch die Stadt und die Anlieger Nachdem mit dem ersten Wintereinbruch mit Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und mit Schnee- und Glatteisgefahr zu rechnen ist, möchten wir auf die Regelungen zur Räum- und Streupflicht und Durchführung des Winterdienstes an den öffentlichen Straßen und angrenzenden Gehwegen hinweisen. Für die Räumung der Gehwege wird ausdrücklich auf die geltende Satzung vom 21.12.1989 über die Verpflichtung der Anlieger zur Durchführung der Räum- und Streupflicht an Straßen und Gehwegen hingewiesen.