Im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts steht den Kommunen die Finanzhoheit zu. Diese konkretisiert sich durch den Haushalt. Der kommunale Haushalt besteht aus der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan, der integrierter Bestandteil der Haushaltssatzung ist. Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunalen Aufgabenbereiche mit all ihren finanziellen Auswirkungen. Er ist das wichtigste Planungsinstrument der Gemeinde und ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt innerhalb eines Haushaltsjahres. Dem Haushaltsplan kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen kommunalen Aufgabenprogramms zu. Zudem gibt er einen Ausblick auf die kommenden drei Finanzplanungsjahre.
Nach der Aufstellung des Zahlenwerks mit all seinen Bestandteilen und Anlagen wird der Haushaltsplanentwurf durch den Oberbürgermeister und die Stadtkämmerin im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung eingebracht. Danach folgen die Beratungen in den städtischen Gremien, bevor die Beschlussfassung und damit die Verabschiedung im Gemeinderat erfolgt. Die Haushaltssatzung tritt nach der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde in Kraft.
Der Haushaltsplan enthält auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau“.
- Haushaltsplan 2025 - Einbringung
- Haushaltsrede 2025 des Oberbürgermeisters
- Haushaltsrede 2025 der Stadtkämmerin
- Haushaltsplan 2024
- Faltblatt zum Haushaltsplan 2024
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres werden die jeweiligen Jahresergebnisse im Rahmen einer Jahresrechnung bzw. eines Jahresabschlusses festgehalten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Mithilfe des Jahresabschlusses wird nachgewiesen, ob die Haushaltswirtschaft gemäß den Vorgaben des Haushaltsplans und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt worden ist. Durch diese Informationen liefert der Jahresabschluss wichtige Grundlagen für künftige Entscheidungen und Steuerungsmöglichkeiten.
- Eröffnungsbilanz der Stadt Bad Rappenau zum 01.01.2020
- Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zum 01.01.2020
Der jährlich zu erstellende Beteiligungsbericht gibt Auskunft über die Unternehmen der Kommune in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 v.H. mittelbar beteiligt ist.
Haben Sie Fragen zum Haushaltsplan, zu den Jahresabschlüssen oder dem Beteiligungsbericht? Die Mitarbeiter des Rechnungsamtes helfen gerne weiter:
Stadt Bad Rappenau
Rechnungsamt
Kirchplatz 4
74906 Bad Rappenau
Tel. 07264/922-0
Fax 07264/922-271