Bodenrichtwerte für Bad Rappenau und die Stadtteile

Zum Stichtag 01.01.2023

Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt und am 28.06.2023 beschlossen.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf die Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Lagebedingte Wertunterschiede einzelner Grundstücke innerhalb der Zone können bis zu 30 Prozent betragen. Innerhalb einer Wertzone können mehrere Bodenrichtwerte angegeben sein.

Je nach Grundstücksart ist der entsprechende Bodenrichtwert zu wählen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB). Bodenrichtwerte beziehen sich auf altlastenfreie Grundstücke. Bodenrichtwerte für baureifes Land sind, wenn nicht anders angegeben, abgabenfrei ermittelt. Sie enthalten danach Erschließungsbeiträge und naturschutzrechtliche Ausgleichsbeträge im Sinne von §§ 127 und 135a BauGB sowie Anschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) in Verbindung mit den örtlichen Beitragssatzungen.

Abweichungen des einzelnen Grundstückes vom zonalen Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und –zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung, Preisentwicklung seit Stichtag der Bodenrichtwertermittlung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert (BRW) ist daher ggf. durch entsprechende Zu- und/oder Abschläge an die Verhältnisse des Bewertungsgrundstücks wertmäßig anzupassen. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten im Einzelfall zu ermitteln. Land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte gelten ohne Aufwuchs.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen oder aus den Zonenabgrenzungen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Download & Link:

Bodenrichtwertkarten für Bad Rappenau und die Stadttteile (Stichtag 01.01.2023):

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Mit Wirkung zum 01.01.2020 haben sich 18 Kommunen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss des nördlichen Landreiseses Heilbronn (GGA nördl.  LKR HN)  zusammengeschlossen. Die gesetzliche Grundlage für die gemeinsame Tätigkeit sind neben §§ 192 ff BauGB, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auch § 8 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO).
Erreicht wird somit die rechtssichere Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Bereitstellung der sogenannten Marktzahlen (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze). In der Geschäftsstelle werden hierzu die Kaufverträge aller im Gebiet anfallenden Verträge in der Kaufpreissammlung gesammelt, ausgewertet und daraus  Bodenrichtwerte und Marktzahlen ermittelt.
Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium und besteht für die kommenden 4 Jahre (Bestellungszeitraum der ehrenamtlichen Gutachter) aus 66 von den Kommunen benannten Gutachter, dazu 4 Mitarbeiter in der Geschäftsstelle sowie 2 Vertreter des Finanzamtes. In wechselnder Besetzung werden auf Antrag Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durchgeführt. 

Folgende Kommunen sind beteiligt:

74177    Bad Friedrichshall   
74906    Bad Rappenau   
74206    Bad Wimpfen   
74235    Erlenbach   
74831    Gundelsheim   
74239    Hardthausen a. K.   
74249    Jagsthausen   
74243    Langenbrettach   
74219    Möckmühl
74172    Neckarsulm
74861    Neudenau
74196    Neuenstadt a. K.
74229    Oedheim
74254    Offenau
74255    Roigheim
74936    Siegelsbach
74257    Untereisesheim
74259    Widdern
           
Erreichbar ist die Geschäftsstelle ab sofort wie folgt:
Kontakt / postalische Adresse                             
Stadt Bad Friedrichshall                                           
Geschäftsstelle Gutachterausschuss                      
Rathausplatz 1                                                         
74177 Bad Friedrichshall                                         
E-Mail: gutachterausschuss@friedrichshall.de                    
Tel.: 07136/832-656                                                         

Sitz der Geschäftsstelle
Saline 1
74177 Bad Friedrichshall 
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 18.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Internetseite: https://www.friedrichshall.de/de/rathaus-online/buergerservice/gutachterausschuss