Bodenrichtwerte für Bad Rappenau und die Stadtteile
Zum Stichtag 01.01.2023
Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt und am 28.06.2023 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf die Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Lagebedingte Wertunterschiede einzelner Grundstücke innerhalb der Zone können bis zu 30 Prozent betragen. Innerhalb einer Wertzone können mehrere Bodenrichtwerte angegeben sein.
Je nach Grundstücksart ist der entsprechende Bodenrichtwert zu wählen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB). Bodenrichtwerte beziehen sich auf altlastenfreie Grundstücke. Bodenrichtwerte für baureifes Land sind, wenn nicht anders angegeben, abgabenfrei ermittelt. Sie enthalten danach Erschließungsbeiträge und naturschutzrechtliche Ausgleichsbeträge im Sinne von §§ 127 und 135a BauGB sowie Anschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) in Verbindung mit den örtlichen Beitragssatzungen.
Abweichungen des einzelnen Grundstückes vom zonalen Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und –zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung, Preisentwicklung seit Stichtag der Bodenrichtwertermittlung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert (BRW) ist daher ggf. durch entsprechende Zu- und/oder Abschläge an die Verhältnisse des Bewertungsgrundstücks wertmäßig anzupassen. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten im Einzelfall zu ermitteln. Land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte gelten ohne Aufwuchs.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen oder aus den Zonenabgrenzungen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Download & Link:
- Übersicht über die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023
- Link zum digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW): https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Bodenrichtwertkarten für Bad Rappenau und die Stadttteile (Stichtag 01.01.2023):
- Bad Rappenau mit Zimmerhof
- Babstadt
- Bonfeld
- Fürfeld
- Grombach
- Heinsheim
- Obergimpern
- Treschklingen
- Wollenberg
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Mit Wirkung zum 01.01.2020 haben sich 18 Kommunen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss des nördlichen Landreiseses Heilbronn (GGA nördl. LKR HN) zusammengeschlossen. Die gesetzliche Grundlage für die gemeinsame Tätigkeit sind neben §§ 192 ff BauGB, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auch § 8 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO).
Erreicht wird somit die rechtssichere Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Bereitstellung der sogenannten Marktzahlen (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze). In der Geschäftsstelle werden hierzu die Kaufverträge aller im Gebiet anfallenden Verträge in der Kaufpreissammlung gesammelt, ausgewertet und daraus Bodenrichtwerte und Marktzahlen ermittelt.
Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium und besteht für die kommenden 4 Jahre (Bestellungszeitraum der ehrenamtlichen Gutachter) aus 66 von den Kommunen benannten Gutachter, dazu 4 Mitarbeiter in der Geschäftsstelle sowie 2 Vertreter des Finanzamtes. In wechselnder Besetzung werden auf Antrag Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durchgeführt.
Folgende Kommunen sind beteiligt:
74177 Bad Friedrichshall
74906 Bad Rappenau
74206 Bad Wimpfen
74235 Erlenbach
74831 Gundelsheim
74239 Hardthausen a. K.
74249 Jagsthausen
74243 Langenbrettach
74219 Möckmühl
74172 Neckarsulm
74861 Neudenau
74196 Neuenstadt a. K.
74229 Oedheim
74254 Offenau
74255 Roigheim
74936 Siegelsbach
74257 Untereisesheim
74259 Widdern
Erreichbar ist die Geschäftsstelle ab sofort wie folgt:
Kontakt / postalische Adresse
Stadt Bad Friedrichshall
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Rathausplatz 1
74177 Bad Friedrichshall
E-Mail: gutachterausschuss@friedrichshall.de
Tel.: 07136/832-656
Sitz der Geschäftsstelle
Saline 1
74177 Bad Friedrichshall
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 18.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Internetseite: https://www.friedrichshall.de/de/rathaus-online/buergerservice/gutachterausschuss