Aktuelle Bauleitplanverfahren

Hier können Sie sich über die aktuellen Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Aufhebung und das Inkrafttreten des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen informieren. Neben dem Bekanntmachungstext aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau werden Ihnen an dieser Stelle auch die Planentwürfe zum Download zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der sich in der Regel anschließenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) besteht die Möglichkeit zur Beteiligung an den Verfahren. Bei Erläuterungsbedarf zu den Planungen oder bei Rückfragen zu den Verfahren wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsamt. Dort liegen die Planentwürfe bzw. die rechtsverbindlichen Bauleitpläne auch in Papierform zur Einsicht aus.

1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 für den Verwaltungsraum Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach

Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2021 das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beraten und dem überarbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach zugestimmt.

Da zum Zeitpunkt der Offenlage noch nicht alle Umweltberichte aus den entsprechenden Bebauungsplanverfahren vorgelegen haben, wird nun die erneute Offenlage durchgeführt.

Für den Planbereich ist der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und seiner Begründung vom 08.02.2021 maßgebend. Er ergibt sich aus den folgenden Kartenausschnitten:

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren an bereits im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne angepasst.

 

Die 1. Änderung umfasst folgende Teilflächen:

1. Sondergebiet „Straßenmeisterei“ Bad Rappenau - Bonfeld

2. Gewerbegebiet „Berg II“ Bad Rappenau - Bonfeld

3. Verbindungsstraße „L530/K2120“ Bad Rappenau - Bonfeld

4. Sondergebiet „Biomasse Heinsheimer Höfe“ Bad Rappenau – Heinsheim

5. Gewerbegebiet „Saubach“ Kirchardt

6. Sondergebiet Photovoltaik „Grombacher Mühle“ Kirchardt

7. Wohngebiet „Schneckenberg II“ Kirchardt

8. Berichtigung Wohnbaufläche „Ob dem Herrenberg 1. Änderung“ Kirchardt

9. Berichtigung Mischgebiet „Am Mührigweg“ Siegelsbach

10. Gewerbebaufläche „Mührigweg Nord 1. Änderung“ Siegelsbach

11. Berichtigung Gewerbebaufläche „Fürfelder Weg“ Kirchardt-Berwangen

12. Reduzierung Wohnbaufläche „Herlegrund / Taschenäcker“ Kirchardt-Berwangen

Öffentliche Auslegung:

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 08.02.2021 liegt mit Begründung, den Umweltberichten und dem Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs.1 BauGB in der Zeit vom

Montag, 08.07.2024 bis einschließlich Freitag, 09.08.2024

öffentlich aus. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, im Flur des  2. OG beim Bauverwaltungsamt während der Öffnungs-zeiten des Rathauses (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Die Planunterlagen können innerhalb der Auslegefrist auch über die Homepage der Stadt Bad Rappenau, www.badrappenau.de>wirtschaft>bauen-und-wohnen>bauleitplanung, abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit über das Stadtplanungsamt, Zimmer 206, Erläuterungen zum Planentwurf erhalten. Stellungnahmen können schriftlich beim Bauverwaltungsamt, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, mündlich zur Niederschrift im Zimmer 207 oder per Mail an bauleitplanung@badrappenau.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen, sowie die Umweltberichte der im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungspläne, diese können unter folgendem Link eingesehen werden https://my.hidrive.com/share/0ngda4g-5c:

  • Stellungnahme Landratsamt Heilbronn
  • Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart
  • Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg Geologie
  • Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg Forst
  • Stellungnahme Regionalverband Heilbronn-Franken
  • Stellungnahme NABU
  • Sondergebiet „Straßenmeisterei“ Bad Rappenau – Bonfeld
  • Gewerbegebiet „Berg II“ Bad Rappenau - Bonfeld
  • Verbindungsstraße „L530/K2120“ Bad Rappenau - Bonfeld
  • Sondergebiet „Biomasse Heinsheimer Höfe“ Bad Rappenau – Heinsheim
  • Gewerbegebiet „Saubach“ Kirchardt
  • Sondergebiet Photovoltaik „Grombacher Mühle“ Kirchardt
  • Wohngebiet „Schneckenberg II“ Kirchardt
  • Berichtigung Wohnbaufläche „Ob dem Herrenberg 1. Änderung“ Kirchardt
  • Berichtigung Mischgebiet „Am Mührigweg“ Siegelsbach
  • Gewerbebaufläche „Mührigweg Nord 1. Änderung“
  • Berichtigung Gewerbebaufläche „Fürfelder Weg“ Kirchardt-Berwangen

Die Teilflächen „Am Mührigweg“ - Siegelsbach und „Ob dem Herrenberg 1. Änderung“ - Kirchardt wurden im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, weshalb kein Umweltbericht benötigt wird.

Zur Bearbeitung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname, Anschrift, ggf. auch Telefonnummer und Mailadresse, soweit angegeben, und der Inhalt der Stellungnahme auf Grundlage des § 4 Landesdatenschutz-gesetzes gespeichert. Der Gemeinderat erhält die Stellungnahmen für seine Entscheidungsfindung in anonymisierter Form.

Bad Rappenau, den 01.07.2024

gez. Frei,

Oberbürgermeister

2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 für den Verwaltungsraum Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach

Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2023 das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beraten und dem überarbeiteten Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach zugestimmt.

Da zum Zeitpunkt der Offenlage noch nicht alle Umweltberichte aus den entsprechenden Bebauungsplanverfahren vorgelegen haben, wird nun die erneute Offenlage durchgeführt.

Für den Planbereich ist der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und seiner Begründung vom 31.07.2023 maßgebend. Er ergibt sich aus den folgenden Kartenausschnitten:

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren an bereits im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungspläne angepasst.

 

Die 2. Änderung umfasst folgende Teilflächen:

1. Gewerbe- und Mischgebiet „In der Au“ Bad Rappenau - Wollenberg

2. Wohn- und Sondergebiet „Mittlere Flur“ Bad Rappenau

3. Streichung Wohnbaufläche „Vorhölzle“ Bad Rappenau

Öffentliche Auslegung:

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 31.07.2023 liegt mit Begründung, den Umweltberichten und dem Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs.1 BauGB in der Zeit vom

Montag, 08.07.2024 bis einschließlich Freitag, 09.08.2024

öffentlich aus. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Bad Rappenau, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, im Flur des  2. OG beim Bauverwaltungsamt während der Öffnungs-zeiten des Rathauses (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Die Planunterlagen können innerhalb der Auslegefrist auch über die Homepage der Stadt Bad Rappenau, www.badrappenau.de>wirtschaft>bauen-und-wohnen>bauleitplanung, abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit über das Stadtplanungsamt, Zimmer 206, Erläuterungen zum Planentwurf erhalten. Stellungnahmen können schriftlich beim Bauverwaltungsamt, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau, mündlich zur Niederschrift im Zimmer 207 oder per Mail an bauleitplanung@badrappenau.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen, sowie die Umweltberichte der im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungspläne:

  • Stellungnahme Landratsamt Heilbronn
  • Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart
  • Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg
  • Stellungnahme Regionalverband Heilbronn-Franken
  • Stellungnahme NABU
  • „In der Au“ Bad Rappenau – Wollenberg
  • „Mittlere Flur“ Bad Rappenau

Zur Bearbeitung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname, Anschrift, ggf. auch Telefonnummer und Mailadresse, soweit angegeben, und der Inhalt der Stellungnahme auf Grundlage des § 4 Landesdatenschutz-gesetzes gespeichert. Der Gemeinderat erhält die Stellungnahmen für seine Entscheidungsfindung in anonymisierter Form.

Bad Rappenau, den 01.07.2024

gez. Frei,

Oberbürgermeister