An dieser Stelle finden Sie die rechtswirksamen Bauleitpläne der Stadt Bad Rappenau. Sie stehen zur Einsicht und zum Download bereit. Neben den Planunterlagen finden Sie auch die Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes.
Bei Erläuterungsbedarf zu den Bauleitplänen steht Ihnen das Bauverwaltungsamt zur Verfügung. Sofern Sie ein konkretes Bauvorhaben planen, wenden Sie sich bitte direkt an das Baurechtsamt.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan liegen in beiden Ämtern auch in Papierform zur Einsicht aus.
Bitte beachten Sie die Größe der Downloaddateien.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau - Kirchardt - Siegelsbach am 20.12.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom 07.05.2018 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Nachgenehmigung vom 08.04.2024 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB betrifft die Teilfläche „Buchäcker III“ auf den Gemarkungen Bonfeld und Fürfeld. Die Nachgenehmigung der Gesamtfortschreibung des FNP trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.04.2024 in Kraft.
Der rechskräftige Flächennutzungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart, hat mitgeteilt, dass die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach am 17.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 28.11.2024, AZ: RPS21-2511-434/3 auf Grund von § 6 Abs. 4 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Genehmigungsfiktion eingetreten ist (§ 10 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 S. 4 BauGB).
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 wurde gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung vom 19.12.2024 wirksam.
Der rechskräftige Flächennutzungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart, hat mitgeteilt, dass die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach am 17.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 28.11.2024, AZ: RPS21-2511-434/3 auf Grund von § 6 Abs. 4 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Genehmigungsfiktion eingetreten ist (§ 10 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 S. 4 BauGB).
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 wurde gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung vom 19.12.2024 wirksam.
Der rechskräftige Flächennutzungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Am Schafbaum", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.01.1984 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Auf der Höhe", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.10.2008 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Auf der Höhe 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.12.2014 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Babstadter Straße Nord", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.09.1996 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Babstadter Straße Nord Erweiterung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.09.2011 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Babstadter Straße Nord 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.07.2012 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Engeloch 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.04.2004 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Bebauungsplan "Engeloch - 2. Änderung", Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.06.2023 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Engeloch und Klebersäcker", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 20.04.1964 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Eulenberg", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 25.08.1976 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Frohndacker", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.10.1974 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gartenstraße / Wilhelmstraße", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.10.1999 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gromberg", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.12.1995 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gromberg 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 06.11.2003 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbepark am Schafbaum", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 04.02.1993 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbepark am Schafbaum 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.04.2003 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbepark am Schafbaum 2. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 09.06.2016 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Heinsheimer Straße - Frauenstraße - Gartenstraße, 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 31.03.1989 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hinter dem Schafgarten", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 03.11.1967 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hinter dem Schloss 2.Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.08.2003 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hinter dem Schloss 3. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.12.2014 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hinter dem Schloss 4. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.11.2011 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hinter dem Schloss 5. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 13.10.2016 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hinter der Kirche Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 04.02.1982 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hinter der Kirche II", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.11.1987 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hinter der Kirche III", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.02.1996 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hinter der Kirche III, 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.05.2015 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 den Bebauungsplan "Kandel - 1. Änderung", Bad Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 08.10.2020 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Kirchplatz", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.07.1998 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Kurgebiet", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.04.1993 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Kurgebiet 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.09.2016 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Kurgebiet 2. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.09.2016 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2018 den Bebauungsplan "Kurgebiet - 3. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.01.2019 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 den Bebauungsplan "Kurgebiet - 4. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.06.2022 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 den Bebauungsplan "Kurgebiet - 5. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.10.2024 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Lerchenberg", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 28.04.1994 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Bebauungsplan "Lerchenberg - 1. Änderung", Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.06.2023 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Nahverkehrszentrum Stadtmitte", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 10.05.2007 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Nahverkehrszentrum Stadtmitte 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 25.07.2013 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 den Bebauungsplan "Rampe L 530 / K 2120", Bad Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.06.2020 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Raubach", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 20.02.1974 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Rohräcker", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.04.1963 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reiterhof Bad Rappenau"gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.12.2019 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Salinencarreé", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 09.10.2014 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Sigmantel, 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.03.1989 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Stadtkernsanierung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.02.1985 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Stadtkernsanierung 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.08.2013 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Südanbindung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.02.2006 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Südlich des Schlossparks ", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 06.05.2010 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Südlich des Schlossparks 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.08.2013 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Weidig", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.12.1969 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Weidig Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 03.03.1976 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Wohnen am Park", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 09.10.2014 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Zu Bett 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 14.01.1982 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Heckenäcker und Weisäcker", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 20.06.1966 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Heckenäcker und Weisäcker 1. Änderung", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.03.1999 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Herrlisbrunnen 3. Änderung", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.10.1986 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Herrlisbrunnen 4. Änderung", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.08.1991 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Links am Wimpfener Weg", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 04.11.1999 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Klärwiesen", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.07.1965 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Klärwiesen 1. Änderung", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.01.1993 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 den Bebauungsplan "Waldäcker", Babstadt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.02.2016 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Berg, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.06.1995 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 den Bebauungsplan "Berg Erweiterung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.01.2024 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Bebauungsplan "Brechloch - 2. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.10.2023 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Biberacher Straße", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 27.02.1965 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Boppengrund", Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 20.07.2000 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 den Bebauungsplan "Boppengrund II - 2. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 08.08.2024 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Fürfelder Staße Nord, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.12.1985 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Fürfelder Staße Nord 1. Änderung, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.12.1985 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker 1. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.05.2006 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker 3. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.11.2009 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker 4. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.02.2015 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker - 5. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 26.10.2017 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2018 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker - 6. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.01.2019 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker II ", Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.11.2016 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Buchäcker IIIa", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit Erlass vom 04.09.2019 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Bebauungsplan genehmigt. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.09.2019 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker IV", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.03.2022 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gottesacker", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.03.1973 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hag", Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.09.1973 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Hintere Dorfstraße, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 14.09.2000 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Ob dem Hag, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 13.05.1983 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Obere Mühle, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 10.12.1987 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Käfern, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.10.1977 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kärlegarten II, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 10.12.1987 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Kleintierzuchtanlage", Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.11.1989 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schulstraße, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 08.06.1977 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Südlich der Fürfelder Straße", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.09.1996 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Auf der Steige",Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.08.1973 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Auf der Steige Ergänzung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.10.1980 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Beim Schießhäusle, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.09.1977 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Brunnenberg West, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.11.1989 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Brunnenberg West 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.08.2012 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Brunnenberg 2. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 10.09.1981 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Brunnenberg 3. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.12.1989 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Grombacher Weg 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 27.06.1985 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Mühläcker 2. Änderung", Fürfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.12.1994 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kühäcker, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.05.2003 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Mühläcker, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.02.1981 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Mühläcker 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.02.1981 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Mühläcker 2. Änderung", Fürfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 27.10.1994 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mühläcker II, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 04.06.1993 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Mühläcker II 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.06.1995 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Mühlwiesen, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.08.2012 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Nähere Weinberge 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 27.11.1980 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schrot II 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.08.1971 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schrot III, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 14.10.1966 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schrot IV 2. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 06.05.1998 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Schrotgärten 1. Änderung", Fürfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.04.1987 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Seegarten, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.11.1970 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Steinbruch, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.05.1987 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Am Steinweg, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.08.2005 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Hinter der Schanz Rofenacker 1. Änderung, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.10.1985 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Kleintierzucht- und Tennisanlage", Grombach und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.08.1989 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kobach I, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.10.1997 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kobach II - Teil 1, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 27.01.2005 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 den Bebauungsplan "Kobach II - Teil 2", Grombach und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 25.01.2018 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schildwacht, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.05.1989 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schildwacht 1. Änderung, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 28.08.1997 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Steinweg, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.09.1963 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kreuz Obern Tor, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.12.1985 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Ortskern Süd", Grombach und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 26.08.1993 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 den Bebauungsplan"Biomasse Heinsheimer Höfe", Heinsheim gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.01.2021 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Burggärten Kesselwiesen, Heinsheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.02.1971 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Burggärten Kesselwiesen 1. Änderung, Heinsheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.06.1976 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Burggärten Kesselwiesen 3. Änderung, Heinsheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.11.1983 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kelterwingert 1. Änderung, Heinsheim gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.07.1999 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Bebauungsplan "Neckarblick", Heinsheim gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.11.2023 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schronnenäcker Rappen Buckelacker, Heinsheim gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.05.1986 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Senger 1. Änderung, Heinsheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.08.1997 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Stellplatzsatzung, Heinsheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.04.2021 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Am Unteren Steinweg 1. Änderung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.04.1977 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Beim Gottesacker", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.07.1984 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Einbeziehungssatzung "Obergimpern im Herrenweg" gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Die Einbeziehungssatzung trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 25.04.2024 in Kraft.
Die rechskräftige Einbeziehungssatzung kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Geisberg", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.05.2015 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 den Bebauungsplan "Geisberg II", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.12.2017 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Kuhnberg", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.04.1962 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Lust und Zeil 1. Änderung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.04.2010 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Lust und Zeil II", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.01.1984 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Klause 4. Änderung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.10.1983 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 den Bebauungsplan "Klause - 5. Änderung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 04.07.2024 Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Schafgärten (Klause)", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.04.1970 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Schafgärten (Klause) 1. Änderung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.10.2009 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Solarpark Bad Rappenau", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.06.2008 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Solarpark Bad Rappenau Erweiterung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 28.07.2011 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Wollenberg Änderung", Wollenberg und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Brunnenberg Gumpäcker", Treschklingen und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.01.1986 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Brunnenberg Gumpäcker Ergänzung", Treschklingen und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.12.1985 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Brunnenberg III", Treschklingen und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.07.1978 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Einbeziehungssatzung "Dorfstraße Flst. Nr. 168", Treschklingen gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Die Einbeziehungssatzung trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.05.2017 in Kraft.
Die rechskräftige Einbeziehungssatzung kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Einbeziehungssatzung "Kirchstraße Flst. Nr. 127/1 und 127/2", Treschklingen gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Die Einbeziehungssatzung trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.05.2017 in Kraft.
Die rechskräftige Einbeziehungssatzung kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Ob der Steige", Treschklingen und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.12.1995 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Im Kreuz II", Wollenberg und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.03.1977 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Im Kreuz und Galienberg", Wollenberg und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.03.1971 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Kirchberg", Wollenberg und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 28.10.1970 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Golfanlage", Zimmerhof und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.09.1996 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Hausflur 1. Änderung", Zimmerhof und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.10.1994 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 den Bebauungsplan "Hausflur - 2. Änderung", Zimmerhof gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.06.2020 in Kraft.
Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Taubenloch", Zimmerhof und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 28.05.1968 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Taubenloch Änderung", Zimmerhof und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.10.1969 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Taubenloch Erweiterung 1.Änderung", Zimmerhof und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 31.03.1989 in Kraft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.