Bebauungspläne und Flächennutzungsplan

An dieser Stelle finden Sie die rechtswirksamen Bauleitpläne der Stadt Bad Rappenau. Sie stehen zur Einsicht und zum Download bereit. Neben den Planunterlagen finden Sie auch die Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes.
Bei Erläuterungsbedarf zu den Bauleitplänen steht Ihnen das Bauverwaltungsamt zur Verfügung. Sofern Sie ein konkretes Bauvorhaben planen, wenden Sie sich bitte direkt an das Baurechtsamt.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und der Flächennutzungsplan liegen in beiden Ämtern auch in Papierform zur Einsicht aus.
Bitte beachten Sie die Größe der Downloaddateien.

Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan mit Nachgenehmigung

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau - Kirchardt - Siegelsbach am 20.12.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom 07.05.2018 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.  Die Nachgenehmigung vom 08.04.2024 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB betrifft die Teilfläche „Buchäcker III“ auf den Gemarkungen Bonfeld und Fürfeld. Die Nachgenehmigung der Gesamtfortschreibung des FNP trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.04.2024 in Kraft.

Der rechskräftige Flächennutzungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Am Schafbaum, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Am Schafbaum", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.01.1984 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Auf der Höhe, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Auf der Höhe", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.10.2008 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Auf der Höhe, 1. Änderung", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Auf der Höhe 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.12.2014 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Babstadter Straße Nord, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Babstadter Straße Nord", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.09.1996 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Babstadter Straße Nord Erweiterung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Babstadter Straße Nord Erweiterung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.09.2011 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Babstadter Straße Nord 1. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Babstadter Straße Nord 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.07.2012 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Engeloch 1. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Engeloch 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.04.2004 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Engeloch - 2. Änderung", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Bebauungsplan "Engeloch - 2. Änderung", Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.06.2023 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Engeloch und Klebersäcker, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Engeloch und Klebersäcker", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 20.04.1964 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Eulenberg, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Eulenberg", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 25.08.1976 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Frohndacker, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Frohndacker", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.10.1974 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Gartenstraße / Wilhelmstraße, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Gartenstraße / Wilhelmstraße", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.10.1999 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Gromberg, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Gromberg", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.12.1995 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Gromberg 1. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Gromberg 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 06.11.2003 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Gewerbepark am Schafbaum, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Gewerbepark am Schafbaum", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 04.02.1993 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Gewerbepark am Schafbaum 1. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Gewerbepark am Schafbaum 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.04.2003 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Gewerbepark am Schafbaum 2. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Gewerbepark am Schafbaum 2. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 09.06.2016 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Heinsheimer Straße - Frauenstraße - Gartenstraße, 1. Änderung", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Heinsheimer Straße - Frauenstraße - Gartenstraße, 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 31.03.1989 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Hinter dem Schafgarten", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hinter dem Schafgarten", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 03.11.1967 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Hinter dem Schloss 2. Änderung", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hinter dem Schloss 2.Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.08.2003 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hinter dem Schloss 3. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hinter dem Schloss 3. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.12.2014 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hinter dem Schloss 4. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hinter dem Schloss 4. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.11.2011 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hinter dem Schloss 5. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hinter dem Schloss 5. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 13.10.2016 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hinter der Kirche Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hinter der Kirche Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 04.02.1982 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hinter der Kirche II, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hinter der Kirche II", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.11.1987 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hinter der Kirche III, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hinter der Kirche III", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.02.1996 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hinter der Kirche III, 1. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hinter der Kirche III, 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.05.2015 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Kandel - 1. Änderung", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 den Bebauungsplan "Kandel - 1. Änderung", Bad Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 08.10.2020 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kirchplatz, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Kirchplatz", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.07.1998 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kurgebiet, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Kurgebiet", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.04.1993 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kurgebiet 1. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Kurgebiet 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.09.2016 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kurgebiet 2. Änderung", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Kurgebiet 2. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.  BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.09.2016 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Kurgebiet - 3. Änderung", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2018 den Bebauungsplan "Kurgebiet - 3. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.01.2019 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Kurgebiet - 4. Änderung", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 den Bebauungsplan "Kurgebiet - 4. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.06.2022 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Lerchenberg, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Lerchenberg", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 28.04.1994 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Lerchenberg - 1. Änderung", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Bebauungsplan "Lerchenberg - 1. Änderung", Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.06.2023 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Nahverkehrszentrum Stadtmitte, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Nahverkehrszentrum Stadtmitte", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 10.05.2007 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Nahverkehrszentrum Stadtmitte 1. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Nahverkehrszentrum Stadtmitte 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 25.07.2013 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Rampe L 530 / K 2120", Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 den Bebauungsplan "Rampe L 530 / K 2120", Bad Rappenau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.06.2020 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Raubach, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Raubach", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 20.02.1974 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Rohräcker, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Rohräcker", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.04.1963 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Reiterhof Bad Rappenau"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reiterhof Bad Rappenau"gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.12.2019 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Salinencarreé, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Salinencarreé", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 09.10.2014 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Sigmantel 1. Änderung, Bad Rapppenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Sigmantel, 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.03.1989 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Stadtkernsanierung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Stadtkernsanierung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.02.1985 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Stadtkernsanierung 1. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Stadtkernsanierung 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.08.2013 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Südanbindung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Südanbindung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.02.2006 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Südlich des Schlossparks, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Südlich des Schlossparks ", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 06.05.2010 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Südlich des Schlossparks 1. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Südlich des Schlossparks 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.08.2013 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Weidig, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Weidig", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.12.1969 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Weidig Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Weidig Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 03.03.1976 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Wohnen am Park, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Wohnen am Park", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 09.10.2014 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Zu Bett 1. Änderung, Bad Rappenau

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Zu Bett 1. Änderung", Bad Rappenau und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 14.01.1982 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Heckenäcker und Weisäcker, Babstadt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Heckenäcker und Weisäcker", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 20.06.1966 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Heckenäcker und Weisäcker 1. Änderung, Babstadt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Heckenäcker und Weisäcker 1. Änderung", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.03.1999 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Herrlisbrunnen 3. Änderung, Babstadt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Herrlisbrunnen 3. Änderung", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.10.1986 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Herrlisbrunnen 4. Änderung", Babstadt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Herrlisbrunnen 4. Änderung", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.08.1991 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Links am Wimpfener Weg, Babstadt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Links am Wimpfener Weg", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 04.11.1999 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Klärwiesen, Babstadt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Klärwiesen", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.07.1965 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Klärwiesen 1. Änderung, Babstadt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Klärwiesen 1. Änderung", Babstadt und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.01.1993 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Waldäcker", Babstadt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 den Bebauungsplan "Waldäcker", Babstadt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.02.2016 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Berg, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan Berg, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.06.1995 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Berg Erweiterung", Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 den Bebauungsplan "Berg Erweiterung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.01.2024 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Brechloch - 2. Änderung", Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Bebauungsplan "Brechloch - 2. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.10.2023 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Biberacher Straße, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Biberacher Straße", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 27.02.1965 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Boppengrund, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Boppengrund", Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 20.07.2000 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Boppengrund II", Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 den Bebauungsplan "Boppengrund II" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.07.2019 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Boppengrund II - 1. Änderung", Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 den Bebauungsplan "Boppengrund II - 1. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 09.03.2023 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Fürfelder Staße Nord, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan Fürfelder Staße Nord, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.12.1985 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Fürfelder Staße Nord 1. Änderung, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan Fürfelder Staße Nord 1. Änderung, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.12.1985 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Gewerbegebiet Buchäcker 1. Änderung, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker 1. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.05.2006 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Gewerbegebiet Buchäcker 3. Änderung, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker 3. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.11.2009 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Gewerbegebiet Buchäcker 4. Änderung", Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker 4. Änderung", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.02.2015 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Gewerbegebiet Buchäcker - 5. Änderung", Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker - 5. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 26.10.2017 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Gewerbegebiet Buchäcker - 6. Änderung", Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2018 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker - 6. Änderung" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.01.2019 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Gewerbegebiet Buchäcker II, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker II ", Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.11.2016 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Gewerbegebiet Buchäcker IIIa", Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Buchäcker IIIa", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit Erlass vom 04.09.2019 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Bebauungsplan genehmigt. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.09.2019 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Gewerbegebiet Buchäcker IV", Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Buchäcker IV", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.03.2022 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Gottesacker, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Gottesacker", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.03.1973 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hag, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hag", Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.09.1973 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hintere Dorfstraße, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan Hintere Dorfstraße, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 14.09.2000 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Ob dem Haag, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan Ob dem Hag, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 13.05.1983 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Obere Mühle, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan Obere Mühle, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 10.12.1987 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Käfern, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan Käfern, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.10.1977 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kärlegarten II, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan Kärlegarten II, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 10.12.1987 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Kleintierzuchtanlage", Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Kleintierzuchtanlage", Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.11.1989 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Schulstraße, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan Schulstraße, Bonfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 08.06.1977 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Südlich der Fürfelder Straße, Bonfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan "Südlich der Fürfelder Straße", Bonfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.09.1996 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Auf der Steige, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Auf der Steige",Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.08.1973 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Auf der Steige Ergänzung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Auf der Steige Ergänzung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.10.1980 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Beim Schießhäusle, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Beim Schießhäusle, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.09.1977 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Brunnenberg West, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Brunnenberg West, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.11.1989 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Brunnenberg West 1. Änderung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Brunnenberg West 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.08.2012 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Brunnenberg 2. Änderung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Brunnenberg 2. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 10.09.1981 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Brunnenberg 3. Änderung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Brunnenberg 3. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.12.1989 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Grombacher Weg 1. Änderung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Grombacher Weg 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 27.06.1985 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Grombacher Weg, 2. Änderung", Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Mühläcker 2. Änderung", Fürfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.12.1994 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kühäcker, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kühäcker, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.05.2003 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Mühläcker, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Mühläcker, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.02.1981 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Mühläcker 1. Änderung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Mühläcker 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.02.1981 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Mühläcker, 2. Änderung", Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Mühläcker 2. Änderung", Fürfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 27.10.1994 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Mühläcker II, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mühläcker II, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 04.06.1993 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Mühläcker II 1. Änderung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Mühläcker II 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.06.1995 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Mühlwiesen, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Mühlwiesen, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.08.2012 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Nähere Weinberge 1. Änderung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Nähere Weinberge 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 27.11.1980 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Schrot II 1. Änderung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schrot II 1. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.08.1971 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Schrot III, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schrot III, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 14.10.1966 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Schrot IV 2. Änderung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schrot IV 2. Änderung, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 06.05.1998 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Schrotgärten 1. Änderung, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Schrotgärten 1. Änderung", Fürfeld und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 02.04.1987 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Seegarten, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Seegarten, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.11.1970 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Steinbruch, Fürfeld

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Steinbruch, Fürfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.05.1987 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Am Steinweg, Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Am Steinweg, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.08.2005 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hinter der Schanz Rofenacker 1. Änderung, Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Hinter der Schanz Rofenacker 1. Änderung, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.10.1985 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Kleintierzucht- und Tennisanlage", Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Kleintierzucht- und Tennisanlage", Grombach und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 24.08.1989 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kobach I, Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kobach I, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.10.1997 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kobach II - Teil 1, Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kobach II - Teil 1, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 27.01.2005 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Kobach II - Teil 2", Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 den Bebauungsplan "Kobach II - Teil 2", Grombach und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 25.01.2018 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Schildwacht, Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schildwacht, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.05.1989 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Schildwacht 1. Änderung, Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schildwacht 1. Änderung, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 28.08.1997 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Steinweg, Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Steinweg, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.09.1963 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kreuz Obern Tor, Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kreuz Obern Tor, Grombach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.12.1985 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Ortskern Süd, Grombach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Ortskern Süd", Grombach und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 26.08.1993 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Biomasse Heinsheimer Höfe", Heinsheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 den Bebauungsplan"Biomasse Heinsheimer Höfe", Heinsheim gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.01.2021 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Burggärten Kesselwiesen, Heinsheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Burggärten Kesselwiesen, Heinsheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.02.1971 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Burggärten Kesselwiesen 1. Änderung, Heinsheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Burggärten Kesselwiesen 1. Änderung, Heinsheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.06.1976 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Burggärten Kesselwiesen 3. Änderung, Heinsheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Burggärten Kesselwiesen 3. Änderung, Heinsheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 18.11.1983 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kelterwingert 1. Änderung, Heinsheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Kelterwingert 1. Änderung, Heinsheim gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.07.1999 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Neckarblick", Heinsheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Bebauungsplan "Neckarblick", Heinsheim gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.11.2023 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Schronnenäcker Rappen Buckelacker, Heinsheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Schronnenäcker Rappen Buckelacker, Heinsheim gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 23.05.1986 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Senger 1. Änderung, Heinsheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan Senger 1. Änderung, Heinsheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.08.1997 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Stellplatzsatzung, Heinsheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Stellplatzsatzung, Heinsheim gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 15.04.2021 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Am Unteren Steinweg 1. Änderung, Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Am Unteren Steinweg 1. Änderung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 01.04.1977 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Beim Gottesacker, Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Beim Gottesacker", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.07.1984 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Einbeziehungssatzung "Obergimpern im Herrenweg", Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Einbeziehungssatzung "Obergimpern im Herrenweg" gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Die Einbeziehungssatzung trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 25.04.2024 in Kraft.

Die rechskräftige Einbeziehungssatzung kann nachfolgend abgerufen werden.

"Geisberg", Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Geisberg", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.05.2015 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Geisberg II", Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 den Bebauungsplan "Geisberg II", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.12.2017 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kuhnberg, Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Kuhnberg", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 17.04.1962 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Lust und Zeil 1. Änderung, Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Lust und Zeil 1. Änderung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.04.2010 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Lust und Zeil II, Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Lust und Zeil II", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 12.01.1984 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Klause 4. Änderung, Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Klause 4. Änderung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.10.1983 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Schafgärten (Klause), Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Schafgärten (Klause)", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 22.04.1970 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Schafgärten (Klause) 1. Änderung, Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Schafgärten (Klause) 1. Änderung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 29.10.2009 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Solarpark Bad Rappenau, Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Solarpark Bad Rappenau", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.06.2008 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Solarpark Bad Rappenau Erweiterung, Obergimpern

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Solarpark Bad Rappenau Erweiterung", Obergimpern und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 28.07.2011 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Wollenberg Änderung, Wollenberg

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Wollenberg Änderung", Wollenberg und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am  in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Brunnenberg Gumpäcker, Treschklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Brunnenberg Gumpäcker", Treschklingen und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 30.01.1986 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Brunnenberg Gumpäcker Ergänzung, Treschklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Brunnenberg Gumpäcker Ergänzung", Treschklingen und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 05.12.1985 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Brunnenberg III, Treschklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Brunnenberg III", Treschklingen und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.07.1978 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Einbeziehungssatzung Dorfstraße Flst. Nr. 168, Treschklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  die Einbeziehungssatzung "Dorfstraße Flst. Nr. 168", Treschklingen gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Die Einbeziehungssatzung trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.05.2017 in Kraft.

Die rechskräftige Einbeziehungssatzung kann nachfolgend abgerufen werden.

Einbeziehungssatzung Kirchstraße Flst. Nr. 127/1 und 127/2, Treschklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  die Einbeziehungssatzung "Kirchstraße Flst. Nr. 127/1 und 127/2", Treschklingen gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Die Einbeziehungssatzung trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.05.2017 in Kraft.

Die rechskräftige Einbeziehungssatzung kann nachfolgend abgerufen werden.

Ob der Steige, Treschklingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Ob der Steige", Treschklingen und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 07.12.1995 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Im Kreuz II, Wollenberg

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Im Kreuz II", Wollenberg und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.03.1977 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Im Kreuz und Galienberg, Wollenberg

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Im Kreuz und Galienberg", Wollenberg und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.03.1971 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Kirchberg, Wollenberg

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Kirchberg", Wollenberg und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 28.10.1970 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Golfanlage, Zimmerhof

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Golfanlage", Zimmerhof und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 19.09.1996 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Hausflur 1. Änderung, Zimmerhof

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Hausflur 1. Änderung", Zimmerhof und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 21.10.1994 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

"Hausflur - 2. Änderung", Zimmerhof

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 den Bebauungsplan "Hausflur - 2. Änderung", Zimmerhof gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 11.06.2020 in Kraft.

Der rechskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Taubenloch, Zimmerhof

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Taubenloch", Zimmerhof und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 28.05.1968 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Taubenloch Änderung, Zimmerhof

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Taubenloch Änderung", Zimmerhof und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 16.10.1969 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Taubenloch Erweiterung 1. Änderung, Zimmerhof

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung  den Bebauungsplan "Taubenloch Erweiterung 1.Änderung", Zimmerhof und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau am 31.03.1989 in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann nachfolgend abgerufen werden.