1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die 1. Änderungssatzung zur neuen Kurtaxesatzung, die zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist, beschlossen. Der Wortlaut der Änderungssatzung ist im Mitteilungsblatt Nr. 06/2024 vom 08.02.2024 veröffentlicht.
Die Änderungssatzung bezieht sich auf die §§ 3 und 6 der Satzung. Sie regeln, wer kurtaxepflichtig ist und wer von der Kurtaxepflicht befreit ist. Befreit sind ab sofort auch ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen, zur Teilnahme an Tagungen oder zur sonstigen Berufsausübung (z. B. Montage) in Bad Rappenau aufhalten. Des Weiteren gilt die Befreiung von der Kurtaxepflicht für Personen, welche im Umfeld von Bad Rappenau arbeiten und im Rahmen dieser Tätigkeit in Bad Rappenau übernachten.

 

Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau, Abteilung Obergimpern
Einstimmig hat der Gemeinderat die Wahl und die Bestellung des ehrenamtlichen Kommandanten der Abteilung Obergimpern der Freiwilligen Feuerwehr sowie seines Stellvertreters nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und § 11 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung Bad Rappenau für 5 Jahre bestätigt.
Am 20.01.2024 haben in Obergimpern nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit die Wahlen des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters stattgefunden. Als Abteilungskommandant wurde erneut Jochen Strehlow gewählt, als sein Stellvertreter wurde Stephan Wegner im Amt bestätigt. Beide können nun von Oberbürgermeister Sebastian Frei förmlich für ihr Amt bestellt werden.

 

Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Ernennung von Lothar Fleck zum Ehrenabteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Grombach
Einstimmig hat der Gemeinderat gemäß § 9 Ziffer 2 der Feuerwehrsatzung Bad Rappenau der Ernennung von Lothar Fleck zum Ehrenabteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau, Abteilung Grombach, zugestimmt
„Lothar Fleck ist ein verdienter Feuerwehrkommandant, der viele Jahre lang die Abteilung Grombach geführt hat“, machte Oberbürgermeister Sebastian Frei deutlich, „er ist angesehen in Grombach und der Gesamtstadt“.
Lothar Fleck war von 2001 bis 2021 Abteilungskommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau, Abteilung Grombach; zuvor war er von 1991 bis 2001 stellvertretender Abteilungskommandant. Der Feuerwehrausschuss stimmte im November 2023 einstimmig für den Vorschlag des Abteilungsausschusses Grombach, Lothar Fleck zum Ehrenabteilungskommandanten der Abteilung Grombach zu ernennen.
Lothar Fleck zeichnete sich in den vier Wahlperioden seiner Tätigkeit als Abteilungskommandant durch außerordentliches Engagement, aber auch durch einen stets kameradschaftlichen, höflichen sowie verlässlichen Umgang aus. Er verkörperte und erfüllte die Position des örtlichen Ansprechpartners der Feuerwehr in Grombach als Abteilungskommandant in vorbildlicher Weise.
Die Ernennung soll im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau am 02.03.2024 in Bad Rappenau stattfinden.

 

Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zu Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der ehrenamtlichen Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat verschiedenen Maßnahmen zugestimmt, mit denen die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau gefördert werden soll und die dazu beitragen sollen, neue Mitglieder zu gewinnen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2024 eingeplant.
Um die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau (FFW) langfristig zu erhalten, hat ein Arbeitskreis verschiedene Vorschläge erarbeitet, die den Dienst attraktiver machen sollen.
Ebenso sollen neue Mitglieder für die FFW gewonnen werden. Hintergrund sind u.a. steigende Einsatzzahlen bei der FFW, durch die die Mitglieder mehr in Anspruch genommen werden; auch sinkt in der Gesellschaft die Bereitschaft, sich langfristig und beständig ehrenamtlich zu engagieren, was für den Dienst in der FFW erforderlich ist. Eine geringere Tagesverfügbarkeit der Mitglieder ebenso wie die steigende Spezialisierung innerhalb der Wehr führen dazu, dass mehr Mitglieder benötigt werden.
Ein Ansatz, um den Dienst in der FFW attraktiver zu machen, ist die Förderung und Schulung von Führungskräften. Ca. 50 Funktionsträger sind derzeit in der Gesamtwehr mit ihren 426 Mitgliedern (Stand 31.12.2022) tätig. Für sie sollen regelmäßige Schulungen angeboten werden.
Ebenfalls angedacht ist die Anschaffung einer einheitlichen Kleidung für die Feuerwehrmitglieder neben der eigentlichen Uniform, d.h. Polo-Shirts, T-Shirts Pullover u.ä. Dies soll zur Identifikation beitragen und zudem einen Werbeeffekt für die FFW haben.
Weitere Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung sollen entwickelt werden, angedacht ist etwa die Schaffung einer Kinderfeuerwehr für 6 – 9-Jährige, um Nachwuchs für die Jugendfeuerwehr zu gewinnen.
Feuerwehrkommandant Felix Mann machte deutlich, dass die Feuerwehr allen Bevölkerungsgruppen offenstehe und z.B. auch zunehmend Mädchen in die Jugendfeuerwehr eintreten. Eine Werbung über die Medien sei allerdings wenig zielführend. Die meisten Mitglieder würden durch Mund-Propaganda gefunden.
Der Sprecher der ÖDP betonte, dass seine Fraktion die vorgeschlagenen Maßnahmen unterstütze, kritisierte jedoch die unübersichtliche Darstellung der Kosten in der Vorlage.

 

Bebauungsplan „Brunnenberg - Gumpäcker Süd'' in Treschklingen: Zustimmung zum Entwurf und zur erneuten Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägungstabelle sowie dem Entwurf für den Bebauungsplan „Brunnenberg - Gumpäcker Süd“ in Treschklingen zugestimmt und die Verwaltung mit der erneuten Offenlage des Bebauungsplanes beauftragt.
Die erneute Offenlage ist erforderlich, weil sich die Festsetzung der Traufhöhe von 4,5 Meter auf nun 4,0 Meter geändert hat.
Um die dörfliche Struktur, die sich in diesem Gebiet entwickelt hat, zu erhalten, sieht der Bebauungsplanentwurf eine Begrenzung auf 3 bzw. 4 Wohneinheiten je Einzelhaus vor, ebenso sind künftig 2 Stellplätze pro Wohneinheit erforderlich.

 

Bebauungsplan „Kurgebiet 5. Änderung“ in Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kurgebiet 5. Änderung“ in Bad Rappenau nach §13a Baugesetzbuch gefasst und dem Entwurf zugestimmt. Ebenso wurde die Verwaltung mit der Offenlage des Bebauungsplanes beauftragt.
Durch die Änderung soll der geplante Neubau des Solehallenbades „RappSoDie“ ermöglicht werden. Das neue Hallenbad wird sich zukünftig aus dem Hauptgebäude, das an die Bestandssauna anschließt, einem eigenständigen Gebäude für eine neue Außensauna mit Liegeflächen als Ersatz für die bestehende Afrikasauna und einem Erweiterungsbau an die bereits bestehende Außensauna (Kaminsauna) zusammensetzen. Dieser Erweiterungsbau wird als erste Baumaßnahme vor dem Abbruch durchgeführt und soll während der weiteren Bauphase als Eingangs- und Umkleidegebäude für die Sauna dienen. Dadurch wird der Weiterbetrieb des gesamten Saunabereichs während der Abbruch- und Bauphase gewährleistet. Nach Abschluss aller Baumaßnahmen soll dieses Gebäude umgebaut und als Sauna- und Liegebereich umgenutzt werden. Damit dieser erste Neubau zulässig ist, muss der bestehende Bebauungsplan angepasst werden.
OB Sebastian Frei machte deutlich, dass der Zeitplan auch für die Änderung des Bebauungsplanes eng sei. Denn das neue Eingangsgebäude solle möglichst bis Ende Oktober 2024 fertig gestellt sein, damit die Abrissarbeiten noch 2024 beginnen können. Wie die Zufahrt zur Baustelle geregelt werden soll, sei momentan noch unklar.

 

3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 (FNP) beauftragt. Zwei Gemeinderäte waren bei der Abstimmung befangen.
Die 3. Änderung des FNP umfasst Flächen auf den Gemarkungen Bad Rappenau und Kirchardt. Auf der Gemarkung Bad Rappenau sind folgende Bebauungspläne betroffen:
• „Solarenergie Grafenwald“, Sondergebiet Photovoltaik
• „Solarenergie Kiesgrubenäcker“, Sondergebiet Photovoltaik
• „Lerchenberg Erweiterung“ Bad Rappenau und Berichtigung Gemeinbedarfsfläche „Lerchenberg, 1. Änderung“
• „Brunnenberg / Gumpäcker Süd“, Wohnbaufläche

In Kirchardt sind die Bebauungspläne „Lug“, Sondergebiet Einzelhandel und „Saubach“, Gewerbegebiet betroffen. Zuständig für das Verfahren ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach.