Zur zweiten Sitzung unter „Corona-Bedingungen“ hatte sich der Gemeinderat am 09.07.2020 im großen Saal des Kurhauses versammelt. Auch zahlreiche Zuhörer waren anwesend. Folgende Themen wurden u.a. behandelt:


Vorstellung der Ergebnisse des Spielplatzchecks in Bad Rappenau

Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Vorstellung der Ergebnisse des Spielplatzchecks in Bad Rappenau.

Diese stellte Olivia Edwards, die zuständige Sachbearbeiterin im Tiefbauamt, im Einzelnen vor. Der Spielplatzcheck der Stadt Bad Rappenau fand vom 15.11.2018 bis zum 15.02.2019 ausschließlich online statt. Er beinhaltete Fragen zu den Spielplätzen in Bad Rappenau und den Ortsteilen. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, einen „Kinderfragebogen“ auszufüllen. Ziel der Umfrage war es, herauszufinden, wo die Stadt Bad Rappenau qualitativ und quantitativ mit ihrem Spielplatzangebot steht.

Insgesamt nahmen an der Umfrage 338 Personen teil, davon haben 233 Teilnehmer die Fragebögen bis zum Ende ausgefüllt. Die meisten Teilnehmer (39%) kamen aus der Kernstadt, aber auch Bonfeld (13%) und Heinsheim (7%) waren gut vertreten. 5% der Teilnehmer kamen von außerhalb des Stadtgebietes.

Den Kinderfragebogen, der sich an Kinder bis ca. 12 Jahre richtete, haben 174 Teilnehmer ausgefüllt. Die Auswertung ergab, dass die Kinder im Mittel ca. 5 der insgesamt 39 Spielplätze im gesamten Stadtgebiet kennen. 46,6% der Teilnehmer zogen einen naturnahen Spielplatz vor, 24,7% wünschten sich ein Spielplatzthema wie z.B. „Unterwasserwelt“ oder „Weltall“. Mit 23,3% waren auch farbige und bunte Spielgeräte gewünscht. Was die Ausstattung des Spielplatzes angeht, sind Bewegungsspielgeräte bei den Kindern neben den klassischen Spielgeräten am beliebtesten. Die Top-Spielgeräte bei den Kindern sind: Seilbahnen, Spielhäuser, Rutschen und klassische Schaukeln sowie Bodentrampoline. Am schlechtesten (unter 5%) schnitten Federwippgeräte, Hängematten, Sprunggurt und Stehkarusselle ab.

Die beliebtesten Spielplätze der teilnehmenden Kinder sind:
•    Spielplatz Stadtmitte „Seewiese“ 23%
•    Spielplatz in Zimmerhof (Hausflur) 20%
•    Spielplatz im Schlosspark Bonfeld 9%
•    Spielplatz Panoramastraße Heinsheim 7%
•    Spielplatz Waldspielplatz (vor Umbau!) 6 %
•    Spielplatz Herderstraße/Rohräckerstraße 5%
•    Spielplatz Kurpark (vor Umbau!) 3%

Bei der Frage „Was dir auf deinem Lieblingsspielplatz gut gefällt“, wurde mit 127 Stimmen von „sehr gut“ bis „gut“ die Größe des Spielplatzes ausgewählt. Gefolgt vom Zustand der Spielgeräte mit 109 Stimmen und der Sauberkeit mit 105 Stimmen. Was den Kindern an ihrem Lieblingsspielplatz fehlt sind Wasserspielgeräte, Seilbahnen, Trampoline, Kletteranlagen, ein Kletterparcours und ein Großrutschenturm.

Die Erwachsenen sind zu 7% mit dem Spielplatzangebot im Stadtgebiet sehr zufrieden, zu 33% zufrieden und 46% haben mit „geht so“ geantwortet. Erwachsene bewerten Anzahl, Erreichbarkeit und Sicherheit der Spielplätze im Stadtgebiet als gut bis sehr gut. Weniger gut bis schlecht werden hingegen die Ausstattung und der Gerätezustand bewertet. 56% der Teilnehmer gaben an, Spielplätze mehrmals die Woche zu nutzen, und 29% nutzen einen Spielplatz zumindest einmal pro Woche.

Am wichtigsten ist den Erwachsenen die Sauberkeit eines Spielplatzes, gefolgt von dem Zustand der Spielgeräte, der Sicherheit für die Kinder und von der Art der Spielgeräte. Aus Sicht der Erwachsenen sollte ein Spielplatz unbedingt folgende Spielgeräte beinhalten: Rutsche, klassische Schaukel, Sandkasten, Spielhäuser, Bänke, Kletteranlagen und ein Trampolin. Wichtig sind für Eltern oder auch Großeltern außerdem besonders ein Abfalleimer, Schatten und Sitzmöglichkeiten.
Besonders beliebt bei den Erwachsenen sind:
•    Spielplatz Hausflur in Zimmerhof 39 %
•    Spielplatz Stadtmitte „Seewiese“ 30 %
•    Waldspielplatz Bad Rappenau (vor Umbau) 8 %
•    Spielplatz im Kurpark (vor Umbau) 5,5 %
•    Spielplatz Taubenloch Zimmerhof 3,6 %

Aus Sicht der Erwachsenen sollen überwiegend neue Spielgeräte aufgestellt (39 %) werden, 18 % wünschten sich mehr Sauberkeit und Pflege und weitere 18 % neue Sitzmöglichkeiten. Folgende Spielgeräte sollten aus Sicht der Eltern vermehrt angeschafft werden: Babyschaukeln, Balanciergeräte, Klettertürme, Rutschen (große Rutschen und hoher Rutschenturm), Trampoline, Spielschiffe, Seilbahnen und Schaukeln.

Die Umfrage ergab, dass die Stadt Bad Rappenau hinsichtlich der Anzahl der Spielplätze sehr gut aufgestellt ist. Viele Spielplätze werden positiv wahrgenommen und können schon durch kleinere Ergänzungsmaßnahmen weiter aufgewertet werden. Sauberkeit und Sicherheit sind insbesondere den Eltern sehr wichtig. Die Kinder hingegen scheinen ein vermehrtes Interesse an neuen Attraktionen zum Spielen zu haben. Insgesamt wurden solche Spielplätze als gut bewertet, welche großräumig und in einem verkehrsberuhigten Bereich, wie z.B. in einer Parkanlage oder einer Grünspange angelegt sind.
 
Auf Grundlage der Ergebnisse des Spielplatzchecks schlägt die Verwaltung u.a. folgende langfristige Ziele vor:
•    Aufwertung des Altbestandes durch moderne (zeitgemäße) Spielgeräte, unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit
•    „Highlight Spielplätze“ mit zentraler Lage und angemessener Größe pro Ortsteil definieren und diese bei Vorhaben/Neuplanungen „besonders und vielfältig“ gestalten
•    Bei Wohngebietsspielplätzen (Kleinkindspielplatz) sollte das Spielgerätangebot verstärkt variieren.
•    Bei Neuausweisung in Bebauungsplänen ausreichend Platz für Spielräume einräumen.
•    Bei Neuplanungen Ergebnisse der Umfrage berücksichtigen

Auf der Grundlage der Spielplatzumfrage wurden bereits einige Maßnahmen umgesetzt, wie die Neugestaltung des Waldspielplatzes 2019 oder der Kleinkindspielplatz „Arche“ im Kurpark 2019; Bodentrampoline wurden für Babstadt und den Spielplatz Rohräckerstraße / Herderstraße angeschafft. „Diese Maßnahmen gehen auch in Zukunft weiter“, betonte OB Sebastian Frei.

Von Seiten des Gemeinderates wurde angeregt, auch über die Einrichtung von Mehrgenerationen-Spielplätzen nachzudenken. „Bei manchen Sachen merkt man erst, wie wichtig sie sind, wenn sie plötzlich weg sind“, erinnerte der Sprecher der ÖDP an die Sperrung der Spielplätze aufgrund von Corona. Gleichzeitig sah er in Wohngebieten auch Bauträger von Mehrfamilienhäusern in der Pflicht, Spielplätze zu bauen.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Umnutzung der ehemaligen Gärtnerei entlang der Fürfelder Straße zur „Oldtimer-Oase'' in Bonfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst
Mit 33 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplanes für die Umnutzung der ehemaligen Gärtnerei entlang der Fürfelder Straße in Bonfeld zur „Oldtimer-Oase“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch gefasst.

Der neue Eigentümer der Gärtnerei möchte das Gebäude durch eine Nutzungsänderung wiederbeleben. Hier sollen ein Bistro, Spielmöglichkeiten, ein Hofladen und eine kleine Oldtimerausstellung für Menschen aller Generationen angeboten werden. Ebenso soll dem Besucher ein naturnah gestalteter Außenbereich mit Biergarten und Spielflächen zur Verfügung stehen. Zur Realisierung dieses Vorhabens muss ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.

„Das ist ein interessantes Vorhaben zur Neubelebung des Geländes“, fasste OB Frei die Planungen zusammen.

Der Sprecher der ÖDP erinnerte daran, dass vor 20 Jahren ganz in der Nähe ein „Formel 1-Museum“ geplant war. „Die nun geplante Oldtimer-Oase passt viel besser zu uns als Kurort“ und werde hoffentlich weitere Besucher anlocken. Auch der Sprecher der CDU-Fraktion begrüßte das Vorhaben, auch wenn man „über Details noch reden muss“. Der Sprecher der FW erinnerte daran, dass es im Stadtteil Bonfeld früher alle Einkaufsmöglichkeiten vor Ort gab, heute gebe es nur noch einen Bäcker. Aus seiner Sicht sollte der Plan schnellstmöglich umgesetzt werden. Auch die Sprecherin der Grünen begrüßte die interessanten Planungen.


Zustimmung zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat die Fortschreibung des städtischen Einzelhandelskonzeptes beschlossen. Dieses wird als sogenanntes städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Baugesetzbuch umgesetzt. D.h. das Einzelhandelskonzept ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen und gilt auch als Dokumentation der kommunalen Planungsabsichten.

Die Einzelheiten der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes erläuterte Markus Wagner von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) aus Ludwigsburg, die die Aktualisierung im Auftrag der Stadt erstellt hat. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen, z.B. rechtliche Änderungen, Zunahme des online-Handels, Ansiedlungen in Bad Rappenau und der Umgebung, war eine Anpassung erforderlich. Das derzeit gültige Konzept wurde 2013 vom Gemeinderat verabschiedet. Für die Fortschreibung wurden das Einzelhandelsangebot und die Nachfragesituation analysiert und die Entwicklungsmöglichkeiten für das Unterzentrum Bad Rappenau aufgezeigt. Anschließend wurde das Einzelhandelskonzept mit den beiden zentralen Bausteinen Sortiments- und Standortkonzept fortgeschrieben.

Markus Wagner machte deutlich, dass auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den stationären Einzelhandel zu berücksichtigen seien: „Schafft man es, die Kunden, die in den letzten drei Monaten zum Online-Handel gewechselt sind, wieder zurück zu gewinnen?“ In den Innenstädten wird ein Mix aus unterschiedlichen Funktionen gesucht. Hier bescheinigte Wagner der Kurstadt, auf einem guten Weg zu sein. Im Umfeld von Bad Rappenau findet sich Heilbronn als Oberzentrum, Neckarsulm, Mosbach und Sinsheim als Mittelzentren sowie Eppingen und Bad Friedrichshall als weitere Unterzentren. Das „Einzugsgebiet“ von Bad Rappenau umfasst im Kernbereich rund 21.400 Einwohner. Auch aus den umgebenden Gemeinden konnten Kunden gewonnen werden, so dass insgesamt rund 38.300 Einwohner zum Einzugsbereich zählen. Durch die Ansiedlung neuer Geschäfte konnten hier in den letzten Jahren Kunden hinzugewonnen werden.

Insgesamt 96 Einzelhandelsbetriebe hat die GMA in Bad Rappenau gezählt, die über eine Verkaufsfläche von insgesamt knapp 25.000 m² verfügen und einen Umsatz von 104 Mio. Euro erzielen. Der überwiegende Teil dieser Betriebe befindet sich in der Innenstadt oder am Rande der Innenstadt, rund 30% in Gewerbegebieten. „Die räumliche Steuerung hat in den letzten Jahren funktioniert“, so Markus Wagner, „der Markt wurde zusammengehalten.“ Eine Grundversorgung mit Bäcker und Metzger finde sich auch noch in vielen Stadtteilen. Seit 2003 hat die Gesamtverkaufsfläche in Bad Rappenau deutlich zugenommen von knapp 16.000m² auf rund 25.000m² im Jahr 2019. Die Zahl der Betriebe ist hingegen von 102 auf 96 gesunken (vor allem im Nicht-Lebensmittel-Bereich), eine Entwicklung wie sie in ganz Deutschland zu beobachten ist. Kleinere Läden schließen häufig, da kein Nachfolger gefunden wird. Im Bezug auf die sogenannte „Einzelhandelszentralität“, das Verhältnis von Umsatz und Kaufkraft der örtlichen Lohnbevölkerung, fließt in Bad Rappenau in verschiedenen Bereichen noch Kaufkraft in andere Orte ab (v.a. bei den Sortimenten Elektrowaren, Medien und Foto sowie Bücher und Spielwaren) während in anderen Bereichen (Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheit und Körperpflege sowie Blumen, Pflanzen und Zeitschriften) gute Werte erreicht werden.

Ziele des Einzelhandelskonzeptes sind die Sicherung der „unterzentralen Versorgungsfunktion der Stadt Bad Rappenau, der Schutz und die Stärkung der Innenstadt, die Sicherung der wohnortnahen Versorgung und die Fortführung der restriktiven Einzelhandelssteuerung in den Gewerbegebieten“. Dazu wurde ein Sortimentskonzept (welche Sortimente sind an welchen Standorten zulässig) sowie ein Standortkonzept (Abgrenzung der Innenstadt) ausgearbeitet. Beim Sortimentskonzept ist die Stadt Bad Rappenau bereits sehr gut aufgestellt, hier waren keine Änderungen erforderlich. Beim Standortkonzept wird eine Neuabgrenzung des zentralen Versorgungsbereich Innenstadt vorgeschlagen, zu dem nun auch der vorherige „Ergänzungsbereich“ südlich der Bahnlinie gehört. Als Nahversorgungsstandorte werden der Lebensmittelmarkt in Fürfeld und der geplante Markt in Zimmerhof ausgewiesen.

Gleichzeitig wurde der geplante Nahversorgungsstandort in Zimmerhof von der GMA geprüft. In Zimmerhof soll zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung sowie für den nordöstlichen Kernstadtbereich und den Stadtteil Heinsheim ein Lebensmitteldiscounter mit Backshop gebaut werden. Da dieser Markt eine bestehende Versorgungslücke im Stadtgebiet schließt und der Umsatz des Marktes voraussichtlich zum weit überwiegenden Teil aus Bad Rappenau selbst kommen wird, ist der geplante Standort nicht als „regionalbedeutsamer Einzelhandelsstandort“ zu bewerten und nach den Regelungen des Regionalplanes Heilbronn-Franken zulässig.

„Das Einzelhandelskonzept ist eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung auch der Innenstadt“, fasste Oberbürgermeister Frei zusammen, „in den vergangenen Jahren wurde in Bad Rappenau auch schon viel in dieser Hinsicht geschaffen.“

Der Sprecher der ÖDP begrüßte ausdrücklich die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Zimmerhof. Er vermisste in dem Einzelhandelskonzept aber konkrete Aussagen zur Belebung des Kirchplatzes. Durch Corona drohe nun die Gefahr einer Abwärtsspirale. Er regte eine Stadtmarketing-Kampagne ähnlich wie in anderen Orten der Umgebung an.


Entscheidung über die Erhebung der Elternbeiträge während der pandemiebedingten Schließung der Kindertagesstätten, Hort- und Kernzeitgruppen sowie über den Zuschuss zur Kindertagespflege
Mit 27 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat beschlossen, dass für die Monate April und Mai keine Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten sowie die Hort- und die Kernzeitgruppen erhoben werden. Familien, die auch im Juni keine Betreuung in Anspruch genommen haben, müssen für diesen Monat ebenfalls keine Gebühren zahlen. Ab Juni wird dann eine pauschale Nutzungsgebühr von den Eltern erhoben, deren Kinder eine Betreuungseinrichtung besucht haben (s.u.). Ein Antrag der FW-Fraktion, auch für die Monate April und Mai eine pauschale Gebühr von den Familien zu erheben, deren Kinder eine Betreuungseinrichtung besucht haben, wurde zuvor mehrheitlich abgelehnt.

Für den Monat Juni wird eine Benutzungsgebühr als Pauschale erhoben, die sich an den Kosten eines Regelbetreuungsplatzes Ü3 orientiert. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Zahl der genutzten Betreuungstage: Der Juni hatte 20 Arbeits- bzw. Betreuungstage. Eltern, die die Betreuung an bis zu 10 Tagen nutzten, zahlen die Hälfte der Monats- bzw. Essensgebühr. Die tatsächlich genutzte Betreuungszeit am Tag bleibt außer Betracht, ebenso das Alter des Kindes.

Für den Besuch einer Kindertagesstätte werden folgende Gebühren bei 12-monatigem Einzug bzw. 11-monatigem Einzug festgesetzt:
-    bei einem Kind 117 € (128 €)
-    bei zwei Kindern 90 € (98 €)
-    bei drei Kindern 60 € (65 €)
-    und bei vier und mehr Kindern im Haushalt 20 € (22 €)

Für die Abgabe einer warmen Mahlzeit ist eine Pauschale von 73 € festgesetzt bzw. werden die vom jeweiligen Träger erhobenen Gebührensätze erhoben. Auch hier wird nur die hälftige Gebühr veranlagt, sofern bis zu 10 Betreuungstage genutzt wurden.

Für den Besuch einer Kernzeitgruppe werden folgende Gebühren festgesetzt:
-    bei einem Kind 75 €
-    bei zwei Kindern 49 €
-    bei drei Kindern 32 €
-    bei vier und mehr Kindern im Haushalt 10 €

Diese pauschalierte Lösung bezeichnete OB Sebastian Frei als „praktikabel und nachvollziehbar“.

Durch den Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für die beiden Monate haben die Stadt Bad Rappenau und die kirchlichen Träger Mindereinnahmen in Höhe von ca. 318.000 Euro, auch für den Juni entstehen Mindereinnahmen. Von Seiten des Landes hat die Stadt Bad Rappenau rund 276.000 Euro Corona-Soforthilfe erhalten, die u.a. für den Ausfall von Elternbeiträgen, aber auch zur Stützung von kulturellen Einrichtungen eingesetzt werden soll.

Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, der zum 29.06.2020 startete, wird ab dem 01.07. abgerechnet.

Zur Unterstützung der Kindertagespflege, die ebenfalls den Betrieb einstellen musste, soll es den Tagespflegepersonen gemäß dem Gemeinderatsbeschluss ermöglicht werden, den Förderantrag für die Monate März, April, Mai und Juni auf Grundlage der geleisteten Betreuungsstunden vom Februar 2020 zu stellen.

Die Sprecherin der SPD signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Verwaltungsvorschlag. Dieser sei eine „möglichst gerechte Lösung, auch wenn nicht alle Einzelfälle berücksichtigt werden können.“ Gleichzeitig stelle er eine Stärkung der Familien und insbesondere der Eltern dar, die in systemrelevanten Berufen tätig seien. Sie dankte ausdrücklich der Verwaltung und den Erzieherinnen für ihre Arbeit in dieser besonderen Situation.

Dem schloss sich die Sprecherin der CDU-Fraktion an, die die vorgeschlagene Lösung „praktikabel, familienfreundlich und weitgehend gerecht“ nannte.

Auch der Sprecher der Grünen fand den Vorschlag sehr praktikabel. Er hob nochmals die Leistungen von Kranken- und Altenpflegern und Ärzten in den Monaten der Pandemie hervor: „Da ist es eine kleine Anerkennung, wenn wir auf die Beiträge für die zwei Monate verzichten.“


Finanzbericht 2020: Corona-bedingte finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt; überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Bäderbetrieb; Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für einzelne Maßnahmen
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat die Corona-bedingten finanziellen Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt in Höhe von -4.475.340 Euro (Stand: 15.05.2020).
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, überplanmäßige Mittel für den Zuschuss an das RappSoDie in Höhe von zunächst 410.000 Euro bereit zu stellen.
Einstimmig hat der Gemeinderat auch zugestimmt, zur Abmilderung der negativen finanziellen Auswirkungen eine haushaltswirtschaftliche Sperre für folgende investive Maßnahmen zu erlassen:
•    Sanierung/Umbau Neckarstr. 17, Heinsheim
•    Generalsanierung Grundschule Obergimpern
•    Rückzahlung Ausgleichstockmittel Einrichtung Verbundschule
•    Bau eines Dalbenturms (Spielgerät)
•    Erschließung des Gewerbegebiets „Buchäcker Nord-Erweiterung“
•    Erschließung des Baugebietes „Halmesäcker“ Fürfeld
•    Erschließung des Baugebietes „Neckarblick“ Heinsheim
Diese Maßnahmen sind zunächst für ein Jahr verschoben, bei vielen von ihnen können die Vorplanungen aber im Jahr 2020 weiterlaufen.

Mehrheitlich abgelehnt hat der Gemeinderat, auch für die Erschließung des Baugebietes „Boppengrund“ Bonfeld eine haushaltswirtschaftliche Sperre für dieses Jahr zu erlassen.

Die Einzelheiten stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gemeinderat vor. So kam es in verschiedenen Bereichen des Haushaltes zu Einnahmeausfällen, u.a. bei den Kinderbetreuungsgebühren, bei der Gewerbesteuer, der Vergnügungssteuer, der Kurtaxe, beim Anteil an der Einkommensteuer oder bei den Schlüsselzuweisungen. Gleichzeitig ergeben sich aufgrund des Corona-Virus Mehraufwendungen in anderen Bereichen, wie dem Zuschuss für den Bäderbetrieb, beim Katastrophenschutz (z.B. für Schutzmaterial oder die Einrichtung der Fieberambulanz) oder bei den Ausgleichsleistungen für die Kinderbetreuung. Dies führt im Ergebnishaushalt zu einem insgesamt um 4,47 Mio. Euro schlechterem Ergebnis. Ursprünglich war für das Jahr 2020 ein Mittelabfluss in Höhe von 5,4 Mio. Euro geplant. Bei Beibehaltung des ursprünglich geplanten Investitionsprogramms würde der Mittelabfluss im Jahr 2020 nach den neusten Zahlen bei fast 9,9 Mio. Euro liegen.

Aus diesem Grund hatte die Verwaltung vorgeschlagen, einige Investitionsprojekte zeitlich zu schieben. Es handelt sich dabei überwiegend um Projekte, die keinen unmittelbaren Einfluss auf das tägliche Leben der Bürger haben. „Wenn wir mit diesen Maßnahmen durch die Corona-Krise kämen, dann wären wir mit einem hellblauen Auge davongekommen“, fasste OB Frei zusammen. Allerdings könne man den weiteren Verlauf derzeit noch nicht abschätzen.

Zustimmung zu fast allen vorgeschlagenen Maßnahmen kam aus den Reihen des Gemeinderates. „Mittlerweile stehen die wirtschaftlichen Folgen von Corona im Vordergrund und hier ist die Stadt deutlich stärker gefragt als am Anfang der Pandemie“, so die Sprecherin der CDU-Fraktion. Durch die Verschiebung von Projekten bleibe die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Bad Rappenau gewährleistet. Als positives Signal an die Wirtschaft regte die CDU allerdings an, eine der zur Verschiebung vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen umzusetzen.

Ähnlich sah dies auch der Sprecher der FW. Es sei richtig, die Ausgaben zu kürzen, denn momentan wolle niemand Steuern oder Gebühren erhöhen. Wichtig sei allerdings, dass die Sperre bei einer positiven Entwicklung auch wieder durch den Gemeinderat zurückgenommen werden könne. Momentan könne man nur durch den Verkauf von Grundstücken Geld in die städtischen Kassen bringen.

Auch die SPD unterstütze eine Sperre für die vorgeschlagenen Maßnahmen, die abhängig vom Bearbeitungsstand ausgewählt worden waren. Wichtig sei, dass die Maßnahmen nur geschoben würden und die Vorarbeiten weiter liefen. Allerdings sprach sich die SPD dagegen aus, die Erschließung des Baugebietes „Boppengrund“ in Bonfeld zu schieben. Hier sollten die Arbeiten weiter laufen, da auch im Hinblick auf die Eröffnung der Lidl-Zentrale in Bad Wimpfen mit entsprechender Nachfrage zu rechnen sei.

Die ÖDP-Fraktion zeigte sich bereit, die Vorschläge der Verwaltung mitzutragen. „Es ist sinnvoll, gerade bei noch nicht gestarteten Investitionen auf die Bremse zu treten“, so der Sprecher der ÖDP. Niemand wisse derzeit, wie sich die Nachfrage nach Bauland entwickele. Und auch wenn Deutschland bisher gut durch die Krise gekommen sei, hänge das Land wirtschaftlich von anderen Ländern ab.


Anpassung der Benutzungsgebühr „Sporthallen" für die Vereine während der Corona-Zeit   
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Vereinen für die Nutzung der Sporthallen und öffentlichen Einrichtungen in diesem Jahr nur eine Nutzungsgebühr für 36 Wochen in Rechnung zu stellen.

„Dies ist ein schönes Zeichen an unsere Vereine“, so Oberbürgermeister Sebastian Frei. Üblicherweise werden den Vereinen für die regelmäßige Nutzung von Sporthallen und Bürgerhäusern 46 Wochen pro Jahr berechnet. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Räume aber ab Mitte März gesperrt werden und konnten erst Anfang Juni wieder für eine Vereinsnutzung freigegeben werden. Durch den Beschluss nimmt die Stadt in diesem Jahr insgesamt 13.800 Euro weniger an Gebühren für die Dauernutzung ein.


Ersatzbeschaffung Druck- und Kopierlösung in diversen städtischen Einrichtungen sowie Schulen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die europaweite Ausschreibung (offenes Verfahren) zur Ersatzbeschaffung der Drucklösungen im Rathaus, den Schulen, Kindergärten und in den Verwaltungseinrichtungen Jugendhaus, Bücherei, Bauhof, Feuerwehr und Volkshochschule durchzuführen.

Bei einem Großteil der städtischen Druckverträge endet die Laufzeit zum Jahresende 2020. Um bei einer Ausschreibung ein wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen, sollen die bisher einzelnen Verträge in einer Ausschreibung mit zwei Losen (zwei Verträgen) zusammengefasst werden. Eine Aufteilung in zwei Lose ist erforderlich, da die Anforderungen in der Vertragsgestaltung unterschiedlich ausfallen.
Betroffen von der Neuausstattung sind folgende Standorte:
• Rathaus mit den externen BürgerBüros
• Feuerwehr (auch in den Teilorten)
• Bauhof
• Städtische Kindergärten
• VHS
• Bücherei
• Verbundschule
• Albert-Schweitzer-Schule
• Grundschulen
• Schulsozialarbeiter
• BTB inkl. Gästeinformationen
Beide Lose beinhalten insgesamt 143 Geräte. Die voraussichtlichen Kosten für die Ersatzbeschaffung wurden mit rund 231.000 Euro bei einer Laufzeit von 60 Monaten ermittelt. Dies macht eine EU-weite Ausschreibung erforderlich.


Beschaffung eines Rüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Rüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rappenau wie folgt zugestimmt:
Los 1: Fahrgestell und Aufbau: Fa. Josef Lentner GmbH, Hohenlinden, zum Nettopreis von 341.452,75 Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung: Fa. Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, Fellbach zum Nettopreis von 83.223,90 Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der derzeit genutzte Rüstwagen, der insbesondere für die technische Rettung bei Verkehrsunfällen eingesetzt wird, wurde 1996 angeschafft. Die Beschaffung des neuen Fahrzeuges war EU-weit ausgeschrieben. Für das Los 1 gingen insgesamt vier Angebote ein, für Los 2 lag nur ein Angebot vor. Die Lieferzeit für das neue Fahrzeug liegt bei ca. 24 Monaten. Zuschüsse vom Land in Höhe von 130.000 Euro und vom Landkreis in Höhe von 84.500 Euro wurden bereits bewilligt.

Als „unverzichtbare Komponente des Gefahrstoffzuges innerhalb der Rappenauer Feuerwehr“ bezeichnete der Sprecher der FW den neuen Rüstwagen. Die Feuerwehr benötige für ihre Tätigkeit eine professionelle Ausrüstung.