RappSoDie Freibad: Festsetzung der Gebühren für die Freibad-Saison ab dem 01.05.2025

Mit 30-Ja Stimmen und einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Festsetzung der Gebühren für das Freibad ab 01.05.2025 zugestimmt.

Bei den Einzeleintritten betragen die Gebühren 4 Euro für Kinder, 6 Euro für Erwachsene und 15 Euro für Familien (max. 2 Erwachsene mit familien-angehörigen Kindern); die Saisonkarten kosten 100 Euro für Erwachsene, 50 Euro für Kinder und 170 Euro für Familien bzw. 130 Euro für Alleinerziehende. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Die Saisonkarten sind ab sofort im Vorverkauf im RappSoDie erhältlich, beim Kauf bis zum 30.04.2025 erhält man zusätzlich eine Freikarte für das Hallenbad.

Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor: Für 2025 geht die Betriebsführung von einer störungsfreien Freibad-Saison aus. Nach dem eingeschränkten Betrieb im Vorjahr durch die Sanierung des Wellenbeckens stehen nun wieder alle Becken und der neu hergerichtete Außenbereich zur Verfügung. „Wir denken, die vorgeschlagenen Preise sind verhältnismäßig und vernünftig“, so OB Frei, „gerade auch in Anbetracht der Investitionen ins Freibad in den letzten Jahren“.

Bei den von der Betriebsführung vorgeschlagenen Preisen wurde insbesondere auf die Familienfreundlichkeit Wert gelegt. Die Mehrfachkarten sind übertragbar und zudem auch in den nachfolgenden Jahren nutzbar, weshalb auf eine Reduzierung der 20er-Karte im Vergleich zu den Saisonkarten verzichtet wurde.

Auch der Sprecher der ÖDP sah die Preisanpassung als vertretbar an und verwies darauf, dass die Eintrittspreise nicht einmal 10 – 20 % der Betriebskosten decken. Er freute sich, dass trotz der Baustelle für das neue Sauna-Eingangsgebäude der untere Freibadeingang weiterhin nutzbar bleibt.

 

Zustimmung zur Anmietung einer Containeranlage während der Bauzeit der neuen Kernzeitbetreuung in Babstadt

Einstimmig hat der Gemeinderat die Anmietung einer Containeranlage zur Unterbringung der Kernzeitbetreuung in Babstadt während der Bauzeit des neuen Gebäudes für die Kernzeitbetreuung an der Grundschule Babstadt beschlossen.

In der Sitzung am 20.03.2025 hatte der Gemeinderat einem Neubau für die Kernzeitbetreuung in Babstadt zugestimmt; dieser soll als Anbau an das Grundschulgebäude errichtet werden. Die Schülerzahlen in Babstadt steigen und der Mehrzweckraum der Grundschule wird voraussichtlich im nächsten Schuljahr als Klassenzimmer gebraucht und steht damit nicht mehr für die Kernzeitbetreuung zur Verfügung.

Auch der Bedarf an Kernzeitplätzen in Babstadt wird immer größer. Aktuell werden rund 60 Kinder hier betreut, im nächsten Schuljahr wird mit 70 Kindern in der Kernzeitbetreuung gerechnet. Für sie reicht der vorhandene Container an der Sporthalle nicht aus, in dem bisher schon ein Teil der Betreuung stattfindet. Dieser soll nun durch eine größere Container-Anlage ersetzt werden. Die Anlage soll in unmittelbarer Nähe zur Schule auf dem Parkplatz bei der Sporthalle errichtet werden, da hier der Untergrund ausreichend befestigt ist und keine Fundamente gebaut werden müssen. Die Recycling-Container werden dafür an einen anderen Standort verlegt. Für die während der Bauzeit entfallenden Parkplätze soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein provisorischer Ersatz geschaffen werden.

Die Container bieten den Vorteil einer kurzen Bauzeit und einer flexiblen Raumgestaltung. Die Anlage wird über drei Gruppenräume, eine Küche, Sanitärmodule für Jungen und Mädchen sowie Personal und einen Personal- bzw. Büroraum verfügen. Die Gesamtgrundfläche wird ca. 390 – 400 qm betragen. Zusätzlich muss noch die Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser und Internet) gelegt werden. Die geschätzten Kosten für zwei Jahre Mietzeit ab September 2025 belaufen sich auf ca. 380.000 Euro. Das Vorhaben muss europaweit ausgeschrieben werden.

Zustimmung kam aus den Reihen des Gemeinderates, auch wenn es gewisse Bedenken hinsichtlich der Verlegung der Parkplätze gab. „Die Maßnahme ist notwendig, um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken und eine flexible und schnelle Lösung zu bieten“, so der Sprecher der FW. Ein Vorteil sei auch die Nähe zur Grundschule. Er regte an, als Standort für Ersatzparkplätze auch eine Fläche beim Kindergarten zu prüfen.

Auch der Sprecher der CDU verwies darauf, dass die Parkplätze rund um Schule und Sporthalle ein großes Thema in Babstadt sind, gleichzeitig appellierte er: „Nicht jeder muss mit dem Auto kommen!“

Ähnlich sah dies die Sprecherin der SPD, die gleichzeitig darum bat, nicht zu viel Ersatzparkplätze zu schottern: „Es gibt schlimmere Situationen zum Parken an Sportplätzen im Landkreis Heilbronn.“

 

Zustimmung zum Kauf und Aufbau einer Kernzeitbetreuung für die Grundschule Bad Rappenau in Containerbauweise

Einstimmig hat der Gemeinderat den Maßnahmenbeschluss zum Kauf und Bau einer Kernzeitbetreuung in Containerbauweise für die Grundschule Bad Rappenau mit Gesamtkosten von 499.500 Euro gefasst und zugestimmt, 299.500 Euro überplanmäßig im Haushalt für die Maßnahme bereitzustellen.

Auch an der Grundschule Bad Rappenau steigen die Schülerzahlen, evtl. müssen hier zusätzlich sogenannte Juniorklassen eingerichtet werden. Daher können auch an der Grundschule Bad Rappenau Klassenzimmer nicht mehr wie bisher für die Kernzeitbetreuung genutzt werden. Auch die Albert-Schweitzer-Schule wird in absehbarer Zeit mehr Räume als Klassenzimmer brauchen. Zudem steigt auch in der Kernstadt der Bedarf an Kernzeitplätzen.

Um ausreichend Kernzeitplätze zu schaffen, war ursprünglich geplant, das Wohnhaus Wagnerstr. 3 entsprechend umzubauen. Nach einer Begutachtung des Gebäudes wurde allerdings schnell klar, dass es nur mit sehr großem Aufwand in den benötigten Zustand versetzt werden kann. Da die Kernzeit bereits zum 01.09.2025 in Betrieb gehen soll, war die begrenzte Bauzeit ein wichtiges Kriterium.

Um eine schnelle und nachhaltige Lösung zu ermöglichen, soll stattdessen eine Anlage in Containerbauweise für die Kernzeitbetreuung gekauft werden. Diese kann schnell bezogen werden und die Raumgestaltung ist flexibel. Die Anlage soll über zwei Gruppenräume, eine Teeküche, Sanitärmodule für Jungen und Mädchen sowie einen Personal- bzw. Büroraum verfügen. Die Gesamtgrundfläche wird ca. 230 – 250 qm betragen. Um auch künftig flexibel agieren zu können, wird die Fundamentierung so ausgelegt, dass eine Aufstockung der Anlage jederzeit problemlos möglich sein wird.

Der geplante Standort für den Containerbau ist die Gartenfläche der Wagnerstr. 3, sowie eine angrenzende öffentliche Fläche an der Mühltalhalle. Dadurch kann die Außenanlage gemeinsam mit der Kernzeitbetreuung in der Heinsheimerstr.73 genutzt werden. Zudem liegt der Standort nahe an der Grundschule.

Die geschätzten Kosten für den Kauf der Container liegen bei ca. 409.500 Euro. Die Kosten für Erdbau sowie Gründungsarbeiten betragen ca. 40.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für den Anschluss von Strom, Wasser, Abwasser und Internet in Höhe von ca. 20.000 Euro. Für die Außenanlagen wird mit einem Kostenaufwand von 30.000 Euro gerechnet. Als Gesamtkosten ergeben sich somit 499.500 Euro. Auch für diese Maßnahme ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

Der Sprecher der ÖDP verwies auf den Bau eines Multifunktionsgebäudes, das sowohl die CDU wie auch die ÖDP in der Vergangenheit angeregt hatten, mit Räumen für Kindergärten, Schulen und Kernzeitbetreuung. „Diese Containerlösung sollte kein Dauerzustand sein.“ OB Frei wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verwaltung nicht wisse, wohin sich die Schullandschaft bewege und dass man keinerlei Planungssicherheit für die kommenden Jahre habe. Aus diesem Grund sei man auf kurzfristige Lösungen angewiesen.

 

Bebauungsplan „Mühläcker II, 2. Änderung'' in Fürfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst, Zustimmung zum Entwurf und zur Offenlage

Mit 30 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Ausstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Mühläcker II, 2. Änderung“ in Fürfeld gefasst und dem Entwurf zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, das Offenlageverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Der Bebauungsplan betrifft eine derzeit unbebaute Grünfläche in der Nähe der Autobahnauffahrt in Fürfeld südlich von Mc Donald´s und dem Autohof 24 sowie westlich von Burger King, die als festgesetztes Gewerbegebiet im Bebauungsplan „Mühläcker II 1. Änderung“ ausgewiesen ist. Hier ist nun die Errichtung von ca. 14 Elektrotankstellen und damit bis zu 28 Ladeplätzen, eine Wasserstofftankstelle sowie eine Freiflächenphotovoltaikanlage vorgesehen. Außerdem soll eine LNG-Tankstelle mit Lagerbehälter im Plangebiet wie auch auf dem bestehenden, unmittelbar nördlich angrenzenden Tankstellenareal errichtet werden.

Um die geplanten Elektroladeplätze und ggf. auch eine Überdachung der Ladeplätze durch Photovoltaikanlagen zu ermöglichen, müssen die Festsetzungen im Plangebiet angepasst werden. Hinsichtlich einer Bebauung sind verschiedene Beschränkungen der Größe und Höhe des zulässigen Gebäudes vorgesehen. Die Zufahrt zur LNG-Tankstelle bzw. zu den Elektroladeplätzen soll für LKW und PKW getrennt erfolgen, nur für PKW soll es eine direkte Zufahrt von der Landesstraße L 1107 geben. Für LKW ist die Zufahrt aus Richtung der bestehenden Tankstelle geplant.

Da die Fläche teilweise Wasserschutzgebiet ist, ist sie nur schwer bebaubar, eine Bebauung mit PV-Modulen ist aber unproblematisch.

Der Fürfelder Ortsvorsteher fand die Planung gelungen, der Ortschaftsrat unterstütze das Vorhaben, wenngleich man den Verkehr kritisch betrachte. Insgesamt sei die Verkehrssituation rund um die Autobahnauffahrten schwierig, vor allem im Berufsverkehr.

 

Zustimmung zu Kanalumbau, Straßen- und Gehwegerneuerung in der Dorfstraße in Treschklingen

Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme in der Dorfstraße in Treschklingen mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 616.400 Euro für den Straßenbau und 1.530.000 Euro für den Kanalbau (jeweils einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten) zugestimmt und die Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 91.400 Euro beschlossen.

Das Landratsamt Heilbronn plant die Erneuerung der Asphaltdeckschicht der Ortsdurchfahrt (Dorfstraße) in Treschklingen von der Einmündung zum Friedhof bis zur Klingenstraße am nordwestlichen Ende des Siedlungsgebietes. Im geplanten Baubereich wurden daraufhin bei allen Kanälen, Anschlussleitungen und Schachtbauwerken die baulichen Zustände überprüft und der Sanierungsbedarf ermittelt.

Unabhängig vom baulichen Zustand der Kanalisation sind im Bereich der Dorfstraße zwischen der Rosenäckerstraße und Am Kriechenberg mehrere Kanalhaltungen hydraulisch überlastet und müssen vergrößert werden. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Kanalaufdimensionierung sind in diesem Bereich auch die Grundstücksanschlussleitungen und Straßenentwässerungsleitungen zum Großteil zu erneuern. Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach beabsichtigt, in diesem Bereich ebenfalls die Hauptleitung und die Anschlussleitungen der Wasserversorgung zu erneuern.

Wegen dieses umfangreichen Eingriffs in den Oberbau der Verkehrsflächen wurde mit dem Landratsamt Heilbronn abgestimmt, die Fahrbahn auf einer Teilstrecke von ca. 250 m vollumfänglich zu erneuern. Die an diese Strecke angrenzenden Bordsteinanlagen und Gehwege sollen ebenfalls erneuert und ortsgerecht gestaltet werden.

Außerhalb des Bereiches mit dem geplanten „Vollausbau“ sollen punktuelle Reparaturarbeiten an Entwässerungsleitungen und in geringem Umfang Sanierungsarbeiten an Bordsteinen und Gehwegen ausgeführt werden. Ebenso sollen die Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden.

Die in einer Kostenschätzung für die Stadt Bad Rappenau ermittelten Kosten belaufen sich auf insgesamt 2.146.400 Euro (brutto), davon entfallen auf:
- Kanalbau 1.530.000 Euro (brutto)
- Straßenbau, Anteil Fahrbahn 180.000 Euro (brutto)
- Straßenbau, Anteil Gehwege 436.400 Euro (brutto).
Für die Gestaltung der Gehwege und Seitenbereiche sind Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Höhe von 146.680 Euro bewilligt.

Die Gesamtmaßnahme soll gemeinsam mit dem Landratsamt und dem Wasserzweckverband ausgeschrieben werden. Da die Kosten über dem Schwellenwert liegen, muss europaweit ausgeschrieben werden. Die Maßnahme soll im Jahr 2026 begonnen werden.

 

Beschaffung / Verlängerung von Microsoftlizenzen für die Einrichtungen der Stadt Bad Rappenau

Einstimmig hat der Gemeinderat der europaweiten Ausschreibung zur Beschaffung eines Rahmenvertrages und der notwendigen Microsoftlizenzen für die Einrichtungen der Stadt Bad Rappenau zugestimmt.

Das sogenannte „Microsoft Enterprise Agreement“ wurde erstmalig 2012 für die Verwaltung eingeführt. Die letzte Verlängerung war im August 2021. Da der Vertrag maximal vier Jahre läuft, steht im August dieses Jahres die turnusmäßige Verlängerung bzw. eine Neulizenzierung an.

Das Enterprise Agreement-Modell vereinfacht den Bestellprozess – Bestellungen müssen nicht vor der Nutzung oder monatlich aufgegeben werden, sondern erfolgen jährlich im sogenannten „True-up-Prozess“. Weitere Softwarekopien können damit jederzeit ausgeführt und genutzt werden, während eine konsolidierte Bestellung erst zum nächsten Jahrestag des Vertrags erfolgt.
Darüber hinaus erhält die Verwaltung durch das Enterprise-Agreement eine Erweiterung der Nutzungsrechte, die bestimmte Einsatzszenarien überhaupt erst ermöglichen.

Die Stadt Bad Rappenau hat ein Gesamtlizenzvolumen von ca. 312.000 Euro in 48 Monaten bei der Firma Microsoft, das in der Verwaltung, den Schulen und sonstigen Einrichtungen zum Einsatz kommt.

Auf dieser Basis soll ein Rahmenvertrag ohne Mindestabnahmemenge mit einer Laufzeit von 48 Monaten und einem Gesamtvolumen von 312.000 Euro ausgeschrieben werden. Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass die Stadt Bad Rappenau eine wirtschaftliche Beschaffung der Microsoftlizenzen vergabekonform durchführen kann.