Kindergartenangelegenheiten: Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen; Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2024/2025 ff


Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in Bad Rappenau für das Kindergartenjahr 2024/2025 ff.

Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen in der Kernstadt und den Stadtteilen ist nach wie vor sehr hoch und die Situation bleibt angespannt. Verschiedene kurzfristige Maßnahmen zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen wurden bereits umgesetzt. Mehrere Baumaßnahmen zur Schaffung von neuen Gruppen wurden in der Kernstadt sowie in Bonfeld und Fürfeld begonnen.

Grundlage für den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen ist die Bedarfsplanung; diese stellte Olivia Braun, die im Hauptamt u.a. für die Kinderbetreuung zuständig ist, dem Gemeinderat vor. Derzeit gibt es 15 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (3 städtische, 9 kirchliche und 3 von Vereinen getragene) mit 55 Gruppen und insgesamt 1041 Plätzen. Hinzu kommen noch 10 Plätze im „Zwergentreff“ in Bargen, die für die Wollenberger Kinder reserviert sind.

Für Kinder über 3 Jahren (Ü3) stehen insgesamt 911 Plätze (teilweise in altersgemischten Gruppen) zur Verfügung, dies entspricht einem Versorgungsgrad von 95 %. Damit ist die Versorgungsquote etwas besser als im Vorjahr. Zusätzliche Plätze wurden im vergangenen Jahr in der Kita St. Anna in der Kernstadt (+ 5 Plätze) sowie im Ev. Kindergarten in Heinsheim (+11 Plätze) geschaffen.

In den Stadtteilen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Kinderzahlen in Babstadt und Treschklingen sind durch das neue Baugebiet „Waldäcker“ in Babstadt deutlich gestiegen. Gleiches gilt auch für die Stadtteile Obergimpern und Grombach.

Rechnerisch fehlen für Babstadt und Treschklingen 12 Plätze in der städtischen Kindertagesstätte Babstadt. In 5 Gruppen werden hier derzeit 104 Kinder betreut, 34 von ihnen aus Treschklingen.

In Bad Rappenau und Zimmerhof gibt es derzeit rechnerisch ein „Überangebot“ von 4 Plätzen. Hier werden in 6 Einrichtungen mit 21 Gruppen insgesamt 459 Kinder betreut. V.a. die städtische Kindertagesstätte Zimmerhof mit ihrem umfassenden Betreuungsangebot und 146 Kindergartenplätzen besuchen auch viele Kinder aus der Kernstadt und anderen Stadtteilen. Daher ist auch hier die Platzsituation angespannt.

In den beiden evangelischen Kindergärten in Bonfeld stehen derzeit 75 Plätze zur Verfügung. Ihnen stehen rechnerisch 83 Kinder gegenüber, so dass der Versorgungsgrad bei 90,4 % liegt. Aufgrund des Neubaugebietes ist auch hier mit steigenden Kinderzahlen zu rechnen. Aktuell wird der Kindergaren in der Biberacher Straße erweitert, hier entstehen zwei zusätzliche Betreuungsgruppen.

In der städtischen Kindertagesstätte Fürfeld werden aktuell 70 Kinder in 3 Gruppen betreut. Durch die anstehende Erschließung des Baugebiets „Halmesäcker“ ist auch in Fürfeld mit steigenden Kinderzahlen zu rechnen. Im Ärztehaus, das derzeit gebaut wird, soll ein neuer städtischer Kindergarten mit zwei Gruppen entstehen.

Auch in Grombach fehlen Betreuungsplätze, aufgrund des Neubaugebietes steigt die Nachfrage. Derzeit werden im Katholischen Kindergarten 50 Kinder in 2 Gruppen betreut. Den Betreuungsplätzen stehen aber 73 Kinder gegenüber, so dass hier eine Versorgungsrate von nur 68,5% gegeben ist.

In Heinsheim gibt es rechnerisch eine „Überversorgung“ mit Plätzen, die allerdings von Kindern aus anderen Stadtteilen belegt werden. Aktuell werden 73 Kinder in 4 Gruppen des Evangelischen Kindergartens betreut. Im vergangenen Jahr wurde hier eine Kleingruppe mit 11 Plätzen neu eingerichtet.

In Obergimpern hat sich die Versorgungslage im Vergleich zum Vorjahr wieder verschlechtert. Hier ziehen viele Familien zu. Im Katholischen Kindergarten werden 70 Kinder in 3 Gruppen betreut, 83 Kinder stehen diesen Plätzen gegenüber.

Die Wollenberger Kinder besuchen eine Einrichtung in Bargen. Die Kooperation mit der Nachbargemeinde Helmstadt-Bargen funktioniert sehr gut.

Für Kinder unter 3 Jahren (U3) gibt es im Kindergartenjahr 2024/25 insgesamt 15 Krippengruppen mit 140 Betreuungsplätzen. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 30,2 % bei den reinen Krippenplätzen. Darüber hinaus werden insgesamt 16 Kleinkinder in altersgemischten Gruppen betreut, was den Versorgungsgrad auf 33,2 % erhöht. 33 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahre werden darüber hinaus bei 6 Tagespflegepersonen betreut. Derzeit gibt es keine Kinder über 3 Jahren, die bei Tageseltern betreut werden.

Im Jahr 2023 wurden außerdem wieder Bad Rappenauer Kinder in Kindertagesstätten außerhalb des Stadtgebietes betreut, die meisten von ihnen in Heilbronn, Erlenbach bzw. Helmstadt-Bargen.

Die Bedarfsplanung zeigt, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht und zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Verschiedene Maßnahmen dazu laufen bereits bzw. sollen noch umgesetzt werden. 2025 sollen jeweils 30 neue Plätze in Bonfeld sowie Fürfeld entstehen, 6 Plätze sollen in der Kernstadt durch die Umwandlung einer Gruppenform im Kindergarten Friedensstraße entstehen. Die Erweiterung der Kath. Kita St. Raphael von 5 auf 8 Gruppen wurde 2024 bereits begonnen.

Eine große Herausforderung bei der Betreuung bleibt weiterhin der Fachkräftemangel; dieser führt dazu, dass auch in Bad Rappenau immer öfter Öffnungszeiten reduziert oder Einrichtungen tageweise geschlossen werden mussten. In einigen Einrichtungen wurden bereits Nicht-Fachkräfte eingestellt, die allerdings nur in einem bestimmten Umfang angerechnet werden. Zeitarbeitsfirmen sowie Kommunen, die übertariflich zahlen, verzerren den Arbeitsmarkt.

Auch die Schulkindbetreuung wurde in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut und die Betreuungszeiten verlängert. Im aktuellen Schuljahr hat die Zahl der betreuten Kinder einen neuen Höchststand erreicht: 529 Schulkinder der Klassen 1 - 4 besuchen insgesamt 13 Einrichtungen und Kernzeitangebote im gesamten Stadtgebiet. Der Anteil der betreuten Schüler liegt bei 60,39 %. Besonders in den Ortsteilen ist die Nachfrage ungebrochen hoch.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird zudem der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder sukzessive eingeführt. Die Voraussetzungen dafür werden in fast allen Kernzeitgruppen bereits heute erreicht. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs muss die Schließzeit in den Sommerferien lediglich um eine Woche reduziert werden.

Die Schulbedarfsplanung geht für die kommenden Schuljahre von 226 bis 270 neuen Erstklässlern pro Jahrgang aus. Die meisten Einschulungen werden im Schuljahr 2025/26 erwartet, in der Grundschule Babstadt werden in diesem Schuljahr evtl. zwei 1. Klassen erforderlich sein.

Insgesamt besuchen im Schuljahr 2024/2025 1741 Schülerinnen und Schüler die Bad Rappenauer Schulen, 876 von ihnen eine Grundschule, 865 eine weiterführende Schule.

Im Anschluss an die Präsentation lobten OB Sebastian Frei und alle Fraktionen des Gemeinderates die umfassende und übersichtliche Bedarfsplanung und die gute Arbeit von Olivia Braun. Von Seiten des Gemeinderates gab es Fragen zum Einsatz von Leasing- oder Hilfskräften in den Kindergärten.

 

Zustimmung zur Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes im Kernhaushalt

Mit 34 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat die Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes für Vermögenswerte der Stadt Bad Rappenau von 5% auf 3,6% gesenkt. Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Über den kalkulatorischen Zinssatz werden die in gebührenrechtlichen Einrichtungen (z.B. Friedhof, Sporthallen oder Kindergärten) gebundenen Vermögenswerte als Kosten dargestellt und dadurch in die Kalkulation der Benutzungsgebühren eingerechnet. Der kalkulatorische Zinssatz betrug seit dem 01.01.2013 5,0%.

 

Zustimmung zur Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen und zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Mit 30 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat das gebührenrechtliche Ergebnis der Jahre 2018-2022 zur Kenntnis genommen und der Gebührenkalkulation im Bestattungswesen sowie den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen zugestimmt. Auf einen Ausgleich der Vorjahresverluste wurde verzichtet. Ebenso hat der Gemeinderat die Änderung der Bestattungsgebührenordnung zum 01.01.2025 beschlossen.
Die neue Bestattungsgebührenordnung war im Mitteilungsblatt Nr. 51/2024 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen nachgelesen werden.

Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass in den vergangenen Jahren im Bestattungswesen eine deutliche Kostensteigerung zu verzeichnen war. Auch durch das Neue Kommunale Haushaltsrecht mussten einige Positionen neu bewertet werden. Damit die Kosten für die Betroffenen nicht zu sehr steigen, soll der Kostendeckungsgrad für die Grabnutzung künftig bei 70% liegen, bisher hatte man eine Kostendeckung von 80% angestrebt.

Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 16.05.2019 die Bestattungsgebührensatzung mit Wirkung zum 01.07.2019 auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation beschlossen. Bei den Verwaltungs- und Bestattungsgebühren wurde ein Kostendeckungsgrad von 100 % und bei den Grabnutzungsgebühren von 80 % beschlossen.

Die Fa. Allevo Kommunalberatung wurde nun damit beauftragt, die Gebühren für den Bereich Bestattungswesen neu zu kalkulieren und das gebührenrechtliche Ergebnis für die Jahre 2018-2022 zu ermitteln. Die Kostendeckung lag in diesem Zeitraum bei 75 %. Die Kostendeckung der Jahre 2018-2022 wurde auch in der neuen Kalkulation als Basis zu Grunde gelegt. Bei den Verwaltungs- und Bestattungsgebühren wird weiterhin ein Kostendeckungsgrad von 100 % und bei den Grabnutzungsgebühren von 70 % (bisher 80 %) angestrebt.

Aufgrund höherer Ausgaben kommt es dennoch zu einer deutlichen Steigerung der Gebührensätze. Die jährlichen (Netto-)Gesamtkosten haben sich in den vergangenen Jahren von rund 646.000 Euro auf 766.000 Euro erhöht. Dies ist vor allem durch höhere Unterhaltungskosten für das unbewegliche Vermögen sowie durch die Verrechnung der Bauhofleistungen begründet.

Neben der Kostensteigerung wird die Höhe der Gebührensätze auch durch den Trend zur Urnenbestattung beeinflusst. Die Anzahl des Ersterwerbs und der Verlängerung der (Sarg-) Wahlgräber hat sich reduziert, die der Urnenwahlgräber erhöht. Auch die im Verhältnis günstigen zusätzlichen Belegungen bereits bestehender Gräber anstelle von Neubelegungen haben deutlich zugenommen. Da die Urnengräber in Relation günstiger sind als die Erdgräber, bedeutet dies eine Erhöhung der Sätze für alle Grabarten, um insgesamt zu den gleichen Gebührenerlösen zu kommen.

Nachfragen gab es von Seiten des Gemeinderates zur Verrechnung der Bauhofstunden. Auch das Thema „Einsparmöglichkeiten“ bei den Friedhöfen wurde angesprochen. OB Frei verwies in diesem Zusammenhang auf die hohen Erwartungen in der Bevölkerung an den Zustand und die Pflege der Friedhöfe.

 

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) beschlossen

Einstimmig hat der Gemeinderat die 2. Änderungssatzung der Kurtaxtesatzung beschlossen. Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Änderungssatzung war im Mitteilungsblatt Nr. 51/2024 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen nachgelesen werden.

Die Anpassung war nötig geworden aufgrund einer Änderung des Bundesmeldegesetztes (BMG) zum 01.01.2025. Dieses wurde aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes angepasst und sieht vor, dass eine Meldepflicht in Zukunft nur noch für ausländische Gäste besteht. „Wer diese Änderung als Entlastung von der Bürokratie ansieht, weiß nicht, wo die wahren Probleme liegen“, kritisierte OB Frei den Vorgang.

 

Generalsanierung und Erweiterung des Hohenstaufen-Gymnasiums Bad Wimpfen: Beteiligung bzw. Ablehnung einer freiwilligen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – vertagt

Aufgrund eines Antrages aus dem Gemeinderat wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt, bis aktuelle Informationen zum weiteren Vorgehen von Seiten des Landes bzw. des Landekreises vorliegen.

 

Generalsanierung der Grundschule in Heinsheim: Erweiterung der Maßnahme und Kostenfortschreibung - vertagt

Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da im Gremium noch Klärungsbedarf hinsichtlich der geplanten Maßnahmen besteht.