Zustimmung zur vorläufigen Schlussabrechnung Stadtbahn Heilbronn Nord: Baukosten der DB für die Realisierung der Stadtbahn Nord ab Neckarsulm Bahnhof bis nach Mosbach und Sinsheim

Einstimmig hat der Gemeinderat der vorläufigen Endabrechnung des Stadtbahnprojekts Heilbronn Nord durch die DB zugestimmt. Danach ergibt sich für die Stadt Bad Rappenau noch eine Nachzahlung von rund 315.000 Euro. Die Mittel werden im Haushalt 2025 eingeplant.

Hauptamtsleiter Wolfgang Franke stellte die wichtigsten Eckdaten vor. Die jetzt vorliegende Schlussabrechnung bezieht sich auf den Streckenteil zwischen Neckarsulm Bahnhof und Mosbach (S41) bzw. Sinsheim (S42). Die Gesamtbaukosten für diese Abschnitte haben sich von 41 Mio. Euro auf 46 Mio. Euro erhöht.

Zu Mehrkosten führte insbesondere die Brücke, die in Bad Wimpfen gebaut werden musste. Hinzu kamen die allgemeinen Preissteigerungen im Laufe des langen Verfahrens. Vor mehr als 20 Jahren wurde mit dem Stadtbahnprojekt begonnen. Die Planungen folgten ab dem Jahr 2007 und der Bau in den Jahren 2011 bis 2014. Seit 2015 verkehrt die Stadtbahn zwischen Heilbronn und Sinsheim. „Vor allem Richtung Heilbronn haben wir eine gute Taktung“, lobte Franke das Stadtbahnprojekt.

Neben den Kosten für die Planung und den Schienenausbau haben sich die Gemeinden auch an den Investitionskosten für die Straßenbahnfahrzeuge beteiligt. Insgesamt hat Bad Rappenau im Laufe der Jahre rund 8,12 Mio. Euro an Investitionskosten getragen (einschließlich der noch ausstehenden 315.000 Euro). Die Gemeinden beteiligen sich auch an den Betriebskosten der Stadtbahn. Für Bad Rappenau sind dies rund 300.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich hat die Stadt viel in die Umgebung des Bahnhofes sowie in das Bahnhofsgebäude selbst investiert.

 

Zustimmung zur Stellungnahme zur Teilfortschreibung Regionalplan Wind, besonders zur Situation rund um Fürfeld

Einstimmig bei drei Enthaltungen hat der Gemeinderat der Stellungnahme der Stadt Bad Rappenau an den Regionalverband Heilbronn-Franken zur Teilfortschreibung des Regionalplans Wind, besonders bezüglich der Situation rund um Fürfeld zugestimmt.

Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor. Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müssen alle Bundesländer verbindliche Flächen ausschließlich für die Windenergie ausweisen. Danach muss Baden-Württemberg 1,8% seiner Landesfläche alleine für die Windenergienutzung planerisch sichern. „Die Stadt Bad Rappenau hat kein generelles Problem mit der Windkraft und hat frühzeitig entsprechende Flächenpotentiale an den Regionalverband gemeldet“, so OB Frei.

Mittlerweile sind die Flächenpotentiale in der Teilfortschreibung Regionalplan Wind der Region Heilbronn-Franken weitgehend festgelegt. In einer Stellungnahme an den Regionalverband äußert die Stadt nun größte Bedenken wegen der besonderen Betroffenheit des Ortsteils Fürfeld, der vor allem im Süden von mehreren projektierten Anlagen umgeben ist. Das Zeil der Regionalplanung, eine „Umzingelung und eine Überbelastung einzelner Ortslagen zu verhindern“, könne für Fürfeld nicht erkannt werden. Mit ihrem Schreiben zielt die Stadt darauf ab, die geplanten Vorranggebiete bei Fürfeld zu verringern.

Zustimmung zu dieser Stellungnahme äußerte der Fürfelder Ortsvorsteher Marcel Mayer. Er betonte, dass der Ortschaftsrat eine Stellungnahme mit derselben Zielrichtung abgegeben habe.

 

Feuerwehrhaus Bad Rappenau: Zustimmung zum Einbau einer Absauganlage

Einstimmig hat der Gemeinderat den Einbau einer Absauganlage im Feuerwehrhaus Bad Rappenau beschlossen und die erforderlichen Mittel in Höhe von 85.000 Euro im Haushalt 2025 bereitgestellt.

Die Maßnahme ist dringend erforderlich und muss unabhängig vom Bau eines neuen Feuerwehrhauses umgesetzt werden.

 

Abriss und Neubau des Solebades „RappSoDie'': Auftragsvergabe der Generalunternehmerleistung für den Bau des neuen Eingangsgebäudes für die Sauna

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Zuschlag für die Generalunternehmerleistung zum Bau des neuen Eingangsgebäudes für die Sauna an die Firma Niemann & Heselschwerdt aus Bad Rappenau zu vergeben. Diese hatte mit 766.630,10 Euro (netto) das einzige Angebot abgegeben.

Im Laufe des Jahres 2024 fanden insgesamt vier Ausschreibungsverfahren für die Generalunternehmerleistung zum Bau des neuen Eingangsgebäudes für die Sauna statt. Bei der ersten (europaweiten) Ausschreibung gingen keine Angebote ein. Die zweite und dritte Ausschreibung wurde jeweils aufgehoben, weil die Angebote deutlich über der Kostenschätzung lagen. Erst in der vierten Ausschreibung ging das Angebot von Niemann & Heselschwerdt ein, das nun den Zuschlag erhielt. Der offizielle Spatenstich für das neue Eingangsgebäude fand am 21.01.2025 statt.

Ursprünglich war vorgesehen, vorübergehend eine Containeranlage zu stellen, um den Betrieb der Saunalandschaft aufrechtzuerhalten. Nachdem die Kosten für eine Containeranlage mit den Kosten für einen einfachen Holzanbau an das Bestandsgebäude verglichen wurden, fiel im Juli 2023 im Zuge der Vorplanung die Entscheidung, ein dauerhaftes Eingangsgebäude zu errichten. Dies bringt, trotz Mehrkosten im Vergleich zu der Containerlösung, zwei wesentliche Vorteile: Die Saunalandschaft kann nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme durch einen Umbau des Eingangsgebäudes erweitert und optimiert werden. Für den Abbruch und den Neubau des Eingangsgebäudes konnte ein Förderantrag nach dem Tourismusinfrastrukturprogramm gestellt werden. Ein entsprechender Zuschuss in Höhe von 1,34 Mio. Euro wurde bewilligt. Dies wäre mit einer Containeranlage als Provisorium nicht möglich gewesen.

 

Zustimmung zur Erneuerung der Personenaufzüge an der Bahnunterführung und am Salinensteg in Bad Rappenau

Einstimmig hat der Gemeinderat der Erneuerung der beiden städtischen Personenaufzüge an der Unterführung am Bahnhof Bad Rappenau (der mittlere Aufzug gehört der Bahn) sowie der Erneuerung des Personenaufzugs am S-Bahnhaltepunkt Kurpark / Salinensteg zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Planung und Bauleitung an das Planungsbüro Häcker aus Weingarten zugestimmt.

An den beiden Aufzugsanlagen am Bahnhof und dem Aufzug am Salinensteg kam es in den letzten Jahren trotz regelmäßiger Wartungen immer häufiger zu Ausfällen und Störungen. Personen mussten teilweise durch die Feuerwehr aus den Anlagen geborgen werden. Die technischen Reparaturen und Instandsetzungen gestalteten sich immer schwieriger, da die Ersatzteile zum Teil nicht mehr vorrätig sind, teilweise neu angefertigt werden und somit lange Lieferzeiten haben. Längere Ausfälle der Anlagen waren in letzter Zeit die Folge.

Alle drei Aufzüge wurden im Jahr 2007 eingebaut. Eine Untersuchung des technischen Zustandes kam zum Ergebnis, dass ein Komplettaustausch erforderlich ist. Die Gesamtkosten wurden auf 900.000 Euro (inkl. Baunebenkosten und MWSt) geschätzt.

OB Sebastian Frei machte deutlich, dass man die Maßnahme gemeinsam mit der Bahn durchführen will, daher soll auch mit demselben Planungsbüro zusammengearbeitet werden. Der Einbau der neuen Aufzugsanlagen wird jedoch zu Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs führen. Der Austausch der alten Aufzüge ist dringend erforderlich, da es vor allem in den Sommermonaten zu erheblichen Störungen kam. Der Austausch soll möglichst noch 2025 erfolgen.

 

Gemeinsamer Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn: Zustimmung zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung

Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bad Friedrichshall bezüglich des gemeinsamen Gutachterausschusses zugestimmt.

Die Stadt Bad Rappenau ist zum 01.01.2020 dem gemeinsamen Gutachterausschuss „Geschäftsstelle Gutachterausschuss nördlicher Landkreis Heilbronn“ auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus 2019 beigetreten. Der Gutachterausschuss kümmert sich um die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden in den Mitgliedsgemeinden.

Die Vereinbarung soll nun hinsichtlich der Aufteilung der Kosten geändert werden. Bisher wurden diese nach jährlichen Fallzahlen ermittelt (d.h. nach der Zahl der Kaufverträge und Wertgutachten je Kommune). Künftig soll die Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden als Schlüssel gelten. Die jährlichen Kosten für Bad Rappenau sind dadurch besser planbar und belaufen sich auf gut 65.000 Euro.

Erschließung des Baugebiets „Neckarblick“ in Heinsheim: Zustimmung zur Auftragsvergabe der Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten
Mit 31 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes „Neckarblick“ in Heinsheim an die Fa. Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG, Niederlassung Künzelsau zugestimmt. Diese hatte mit 2.427.028,94 Euro das günstigste von insgesamt 4 Angeboten abgegeben. Davon entfallen 2.170.960,84 Euro auf die Stadt Bad Rappenau für die Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten. Der Restbetrag entfällt auf die Neuverlegung von Trinkwasserleitungen und die Verlegung von Kabeln, die direkt durch den Wasserzweckverband Mühlbach bzw. die SYNA vergeben werden. Das Angebot liegt unter der Kostenberechnung des Planungsbüros.

Die Erschließungsarbeiten sollen im Zeitraum Februar 2025 bis März 2026 ausgeführt werden.

 

Kindergartenangelegenheiten: Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen; Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2024/2025 ff

Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in Bad Rappenau für das Kindergartenjahr 2024/2025 ff.

Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen in der Kernstadt und den Stadtteilen ist nach wie vor sehr hoch und die Situation bleibt angespannt. Verschiedene kurzfristige Maßnahmen zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen wurden bereits umgesetzt. Mehrere Baumaßnahmen zur Schaffung von neuen Gruppen wurden in der Kernstadt sowie in Bonfeld und Fürfeld begonnen.

Grundlage für den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen ist die Bedarfsplanung; diese stellte Olivia Braun, die im Hauptamt u.a. für die Kinderbetreuung zuständig ist, dem Gemeinderat vor. Derzeit gibt es 15 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (3 städtische, 9 kirchliche und 3 von Vereinen getragene) mit 55 Gruppen und insgesamt 1041 Plätzen. Hinzu kommen noch 10 Plätze im „Zwergentreff“ in Bargen, die für die Wollenberger Kinder reserviert sind.

Für Kinder über 3 Jahren (Ü3) stehen insgesamt 911 Plätze (teilweise in altersgemischten Gruppen) zur Verfügung, dies entspricht einem Versorgungsgrad von 95 %. Damit ist die Versorgungsquote etwas besser als im Vorjahr. Zusätzliche Plätze wurden im vergangenen Jahr in der Kita St. Anna in der Kernstadt (+ 5 Plätze) sowie im Ev. Kindergarten in Heinsheim (+11 Plätze) geschaffen.

In den Stadtteilen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Kinderzahlen in Babstadt und Treschklingen sind durch das neue Baugebiet „Waldäcker“ in Babstadt deutlich gestiegen. Gleiches gilt auch für die Stadtteile Obergimpern und Grombach.

Rechnerisch fehlen für Babstadt und Treschklingen 12 Plätze in der städtischen Kindertagesstätte Babstadt. In 5 Gruppen werden hier derzeit 104 Kinder betreut, 34 von ihnen aus Treschklingen.

In Bad Rappenau und Zimmerhof gibt es derzeit rechnerisch ein „Überangebot“ von 4 Plätzen. Hier werden in 6 Einrichtungen mit 21 Gruppen insgesamt 459 Kinder betreut. V.a. die städtische Kindertagesstätte Zimmerhof mit ihrem umfassenden Betreuungsangebot und 146 Kindergartenplätzen besuchen auch viele Kinder aus der Kernstadt und anderen Stadtteilen. Daher ist auch hier die Platzsituation angespannt.

In den beiden evangelischen Kindergärten in Bonfeld stehen derzeit 75 Plätze zur Verfügung. Ihnen stehen rechnerisch 83 Kinder gegenüber, so dass der Versorgungsgrad bei 90,4 % liegt. Aufgrund des Neubaugebietes ist auch hier mit steigenden Kinderzahlen zu rechnen. Aktuell wird der Kindergaren in der Biberacher Straße erweitert, hier entstehen zwei zusätzliche Betreuungsgruppen.

In der städtischen Kindertagesstätte Fürfeld werden aktuell 70 Kinder in 3 Gruppen betreut. Durch die anstehende Erschließung des Baugebiets „Halmesäcker“ ist auch in Fürfeld mit steigenden Kinderzahlen zu rechnen. Im Ärztehaus, das derzeit gebaut wird, soll ein neuer städtischer Kindergarten mit zwei Gruppen entstehen.

Auch in Grombach fehlen Betreuungsplätze, aufgrund des Neubaugebietes steigt die Nachfrage. Derzeit werden im Katholischen Kindergarten 50 Kinder in 2 Gruppen betreut. Den Betreuungsplätzen stehen aber 73 Kinder gegenüber, so dass hier eine Versorgungsrate von nur 68,5% gegeben ist.

In Heinsheim gibt es rechnerisch eine „Überversorgung“ mit Plätzen, die allerdings von Kindern aus anderen Stadtteilen belegt werden. Aktuell werden 73 Kinder in 4 Gruppen des Evangelischen Kindergartens betreut. Im vergangenen Jahr wurde hier eine Kleingruppe mit 11 Plätzen neu eingerichtet.

In Obergimpern hat sich die Versorgungslage im Vergleich zum Vorjahr wieder verschlechtert. Hier ziehen viele Familien zu. Im Katholischen Kindergarten werden 70 Kinder in 3 Gruppen betreut, 83 Kinder stehen diesen Plätzen gegenüber.

Die Wollenberger Kinder besuchen eine Einrichtung in Bargen. Die Kooperation mit der Nachbargemeinde Helmstadt-Bargen funktioniert sehr gut.

Für Kinder unter 3 Jahren (U3) gibt es im Kindergartenjahr 2024/25 insgesamt 15 Krippengruppen mit 140 Betreuungsplätzen. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 30,2 % bei den reinen Krippenplätzen. Darüber hinaus werden insgesamt 16 Kleinkinder in altersgemischten Gruppen betreut, was den Versorgungsgrad auf 33,2 % erhöht. 33 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahre werden darüber hinaus bei 6 Tagespflegepersonen betreut. Derzeit gibt es keine Kinder über 3 Jahren, die bei Tageseltern betreut werden.

Im Jahr 2023 wurden außerdem wieder Bad Rappenauer Kinder in Kindertagesstätten außerhalb des Stadtgebietes betreut, die meisten von ihnen in Heilbronn, Erlenbach bzw. Helmstadt-Bargen.

Die Bedarfsplanung zeigt, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht und zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Verschiedene Maßnahmen dazu laufen bereits bzw. sollen noch umgesetzt werden. 2025 sollen jeweils 30 neue Plätze in Bonfeld sowie Fürfeld entstehen, 6 Plätze sollen in der Kernstadt durch die Umwandlung einer Gruppenform im Kindergarten Friedensstraße entstehen. Die Erweiterung der Kath. Kita St. Raphael von 5 auf 8 Gruppen wurde 2024 bereits begonnen.

Eine große Herausforderung bei der Betreuung bleibt weiterhin der Fachkräftemangel; dieser führt dazu, dass auch in Bad Rappenau immer öfter Öffnungszeiten reduziert oder Einrichtungen tageweise geschlossen werden mussten. In einigen Einrichtungen wurden bereits Nicht-Fachkräfte eingestellt, die allerdings nur in einem bestimmten Umfang angerechnet werden. Zeitarbeitsfirmen sowie Kommunen, die übertariflich zahlen, verzerren den Arbeitsmarkt.

Auch die Schulkindbetreuung wurde in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut und die Betreuungszeiten verlängert. Im aktuellen Schuljahr hat die Zahl der betreuten Kinder einen neuen Höchststand erreicht: 529 Schulkinder der Klassen 1 - 4 besuchen insgesamt 13 Einrichtungen und Kernzeitangebote im gesamten Stadtgebiet. Der Anteil der betreuten Schüler liegt bei 60,39 %. Besonders in den Ortsteilen ist die Nachfrage ungebrochen hoch.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird zudem der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder sukzessive eingeführt. Die Voraussetzungen dafür werden in fast allen Kernzeitgruppen bereits heute erreicht. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs muss die Schließzeit in den Sommerferien lediglich um eine Woche reduziert werden.

Die Schulbedarfsplanung geht für die kommenden Schuljahre von 226 bis 270 neuen Erstklässlern pro Jahrgang aus. Die meisten Einschulungen werden im Schuljahr 2025/26 erwartet, in der Grundschule Babstadt werden in diesem Schuljahr evtl. zwei 1. Klassen erforderlich sein.

Insgesamt besuchen im Schuljahr 2024/2025 1741 Schülerinnen und Schüler die Bad Rappenauer Schulen, 876 von ihnen eine Grundschule, 865 eine weiterführende Schule.

Im Anschluss an die Präsentation lobten OB Sebastian Frei und alle Fraktionen des Gemeinderates die umfassende und übersichtliche Bedarfsplanung und die gute Arbeit von Olivia Braun. Von Seiten des Gemeinderates gab es Fragen zum Einsatz von Leasing- oder Hilfskräften in den Kindergärten.

 

Zustimmung zur Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes im Kernhaushalt

Mit 34 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat die Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes für Vermögenswerte der Stadt Bad Rappenau von 5% auf 3,6% gesenkt. Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Über den kalkulatorischen Zinssatz werden die in gebührenrechtlichen Einrichtungen (z.B. Friedhof, Sporthallen oder Kindergärten) gebundenen Vermögenswerte als Kosten dargestellt und dadurch in die Kalkulation der Benutzungsgebühren eingerechnet. Der kalkulatorische Zinssatz betrug seit dem 01.01.2013 5,0%.

 

Zustimmung zur Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen und zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Mit 30 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat das gebührenrechtliche Ergebnis der Jahre 2018-2022 zur Kenntnis genommen und der Gebührenkalkulation im Bestattungswesen sowie den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen zugestimmt. Auf einen Ausgleich der Vorjahresverluste wurde verzichtet. Ebenso hat der Gemeinderat die Änderung der Bestattungsgebührenordnung zum 01.01.2025 beschlossen.
Die neue Bestattungsgebührenordnung war im Mitteilungsblatt Nr. 51/2024 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen nachgelesen werden.

Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass in den vergangenen Jahren im Bestattungswesen eine deutliche Kostensteigerung zu verzeichnen war. Auch durch das Neue Kommunale Haushaltsrecht mussten einige Positionen neu bewertet werden. Damit die Kosten für die Betroffenen nicht zu sehr steigen, soll der Kostendeckungsgrad für die Grabnutzung künftig bei 70% liegen, bisher hatte man eine Kostendeckung von 80% angestrebt.

Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 16.05.2019 die Bestattungsgebührensatzung mit Wirkung zum 01.07.2019 auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation beschlossen. Bei den Verwaltungs- und Bestattungsgebühren wurde ein Kostendeckungsgrad von 100 % und bei den Grabnutzungsgebühren von 80 % beschlossen.

Die Fa. Allevo Kommunalberatung wurde nun damit beauftragt, die Gebühren für den Bereich Bestattungswesen neu zu kalkulieren und das gebührenrechtliche Ergebnis für die Jahre 2018-2022 zu ermitteln. Die Kostendeckung lag in diesem Zeitraum bei 75 %. Die Kostendeckung der Jahre 2018-2022 wurde auch in der neuen Kalkulation als Basis zu Grunde gelegt. Bei den Verwaltungs- und Bestattungsgebühren wird weiterhin ein Kostendeckungsgrad von 100 % und bei den Grabnutzungsgebühren von 70 % (bisher 80 %) angestrebt.

Aufgrund höherer Ausgaben kommt es dennoch zu einer deutlichen Steigerung der Gebührensätze. Die jährlichen (Netto-)Gesamtkosten haben sich in den vergangenen Jahren von rund 646.000 Euro auf 766.000 Euro erhöht. Dies ist vor allem durch höhere Unterhaltungskosten für das unbewegliche Vermögen sowie durch die Verrechnung der Bauhofleistungen begründet.

Neben der Kostensteigerung wird die Höhe der Gebührensätze auch durch den Trend zur Urnenbestattung beeinflusst. Die Anzahl des Ersterwerbs und der Verlängerung der (Sarg-) Wahlgräber hat sich reduziert, die der Urnenwahlgräber erhöht. Auch die im Verhältnis günstigen zusätzlichen Belegungen bereits bestehender Gräber anstelle von Neubelegungen haben deutlich zugenommen. Da die Urnengräber in Relation günstiger sind als die Erdgräber, bedeutet dies eine Erhöhung der Sätze für alle Grabarten, um insgesamt zu den gleichen Gebührenerlösen zu kommen.

Nachfragen gab es von Seiten des Gemeinderates zur Verrechnung der Bauhofstunden. Auch das Thema „Einsparmöglichkeiten“ bei den Friedhöfen wurde angesprochen. OB Frei verwies in diesem Zusammenhang auf die hohen Erwartungen in der Bevölkerung an den Zustand und die Pflege der Friedhöfe.

 

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) beschlossen

Einstimmig hat der Gemeinderat die 2. Änderungssatzung der Kurtaxtesatzung beschlossen. Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Änderungssatzung war im Mitteilungsblatt Nr. 51/2024 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen nachgelesen werden.

Die Anpassung war nötig geworden aufgrund einer Änderung des Bundesmeldegesetztes (BMG) zum 01.01.2025. Dieses wurde aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes angepasst und sieht vor, dass eine Meldepflicht in Zukunft nur noch für ausländische Gäste besteht. „Wer diese Änderung als Entlastung von der Bürokratie ansieht, weiß nicht, wo die wahren Probleme liegen“, kritisierte OB Frei den Vorgang.

 

Generalsanierung und Erweiterung des Hohenstaufen-Gymnasiums Bad Wimpfen: Beteiligung bzw. Ablehnung einer freiwilligen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – vertagt

Aufgrund eines Antrages aus dem Gemeinderat wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt, bis aktuelle Informationen zum weiteren Vorgehen von Seiten des Landes bzw. des Landekreises vorliegen.

 

Generalsanierung der Grundschule in Heinsheim: Erweiterung der Maßnahme und Kostenfortschreibung - vertagt

Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da im Gremium noch Klärungsbedarf hinsichtlich der geplanten Maßnahmen besteht.