Glasfaserausbau durch die Deutsche GigaNetz (DGN) in Bad Rappenau: Information zum Ausbaustand der Glasfaserverlegung
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Bericht zum Ausbau der Glasfaserverlegung in Bad Rappenau und den Stadtteilen von Martin Herkommer, Regionalleiter Süd der Deutschen GigaNetz GmbH.
Nach den ursprünglichen Planungen sollte der Ausbau im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Dies gelang allerdings nicht, weil der von der DGN beauftragte Generalunternehmer Insolvenz anmelden musste. Mit Loncar Bau konnte ein zuverlässiger Nachfolger gefunden werden. 1.680 Haushalte im Stadtgebiet können das schnelle Internet bereits nutzen. In den meisten Stadtteilen wird mit einer Fertigstellung im 1. Quartal 2025 gerechnet.
Im Einzelnenstellt sich die Lage wie folgt dar:
- In der Kernstadt ist der Tiefbau zu 98% abgeschlossen, viele Kunden können den Dienst bereits nutzen. Parallel wird die Mängelbeseitigung abgearbeitet.
- In Babstadt sind Tiefbau und Kundenaktivierung zu 95% abgeschlossen. Auch hier sind die Mängel bekannt und werden abgearbeitet.
- In Bonfeld ist derzeit noch der offene Trassenbau in Arbeit, parallel werden bereits Mängel abgearbeitet. Einige Kunden nutzen den neuen Dienst bereits.
- In Fürfeld wurde der Tiefbau wieder aufgenommen, die restlichen Hausanschlüsse werden im Moment gebaut. Parallel werden Mängel beseitigt und Kundenanschlüsse aktiviert.
- In Grombach und Obergimpern ist der Trassenbau zu 90% abgeschlossen. Die Fertigstellung ist im 1. Quartal 2025 geplant.
- In Heinsheim ist der Trassenbau zu 80% beendet. Die Fertigstellung und Aktivierung der Kunden sind hier für das 2. Quartal 2025 vorgesehen.
- In Treschklingen ist der Trassenbau zu 90% abgeschlossen. Die Fertigstellung der Tiefbauarbeiten samt Mängelbeseitigung ist für das 2. Quartal 2025 geplant, die Kundenzugänge sollen im 1. Quartal 2025 aktiviert werden.
- In Wollenberg sind die Trassenbauarbeiten ebenfalls zu 90% abgeschlossen. Fertigstellung, Mängelbeseitigung und Kundenaktivierung sollen im 2. Quartal 2025 erfolgen.
- In Zimmerhof ist der Trassenbau zu 80% abgeschlossen. Auch hier ist die Fertigstellung und Aktivierung der Kundenzugänge für das 2. Quartal 2025 vorgesehen.
Von Seiten des Gemeinderates wurde im Anschluss an den Vortrag sehr viel Kritik an den Bauarbeiten, aber auch an der Aktivierung und Zuverlässigkeit des Dienstes geäußert. Fast jeder Gemeinderat konnte von negativen Erfahrungen berichten. Der Sprecher der ÖDP sprach gar von einer „Leidensgemeinschaft“, die sich im Laufe der Bauarbeiten in der Bad Rappenauer Bevölkerung gebildet habe.
Beklagt wurden generell die schlechte Kommunikation des Unternehmens sowie die fehlenden Sprachkenntnisse der Arbeiter vor Ort. Ein großes Problem für Gewerbetreibende ist, dass es aktuell kein Angebot für Gewerbekunden und somit keinen Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten gibt. Hier soll allerdings nach den Worten von Martin Herkommer eine neue Vermarktung gestartet werden; gegebenenfalls könnten die Gewerbegebiete getrennt ausgebaut werden. Auch bei der Verkabelung von Mehrfamilienhäusern komme es häufig zu Problemen, auch wegen der mangelnden Sprachkenntnisse der Mitarbeiter. Thematisiert wurde auch der Anschluss von Aussiedlerhöfen.
Ein massiver Mangel aus Sicht des Gemeinderates sowie des Ortschaftsrates Fürfeld sind auch die Lagerplätze im Stadtgebiet (Fürfeld und Obergimpern), die sich mittlerweile zu unansehnlichen Müllhalden entwickelt hätten. Durch Löcher im Straßenbelag, die nicht abgesichert wurden, war es sogar zu Verkehrsunfällen gekommen.
OB Sebastian Frei verwies am Ende der Diskussion auf die Vorteile, die das Glasfasernetz mit sich bringt: „Die DGN baut das Glasfasernetz hier fast flächendeckend auf eigene Rechnung aus – noch vor ein paar Jahren hätte man das nicht erwartet.“
Lärmaktionsplanung Bad Rappenau: Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4)
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den Ergebnissen der Lärmkartierung; einstimmig hat er die Information und die Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der Ergebnisse beschlossen.
Noch bis einschließlich 17.01.2025 haben Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen. Die Unterlagen hängen im Hauptflur des 2. OG des Rathauses während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch über die Homepage der Stadt Bad Rappenau unter dem Link https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bauleitplanung einsehbar. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können mündlich zur Niederschrift, schriftlich an die Stadt Bad Rappenau, Bauverwaltungsamt, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau und elektronisch an laermaktionsplan@badrappenau.de abgegeben werden.
OB Sebastian Frei verwies darauf, dass Lärm ein Thema ist, das die Bürgerschaft bewegt: „Es wird immer bei den Bürgerversammlungen und auch in meiner Sprechstunde angesprochen.“
Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, u.a. für Hauptverkehrsstraßen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.
Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Überprüfung / Fortschreibung des bisherigen Lärmaktionsplanes Bad Rappenau. Dieser wurde zuletzt 2020 fortgeschrieben.
Dazu wurden vom Büro Modus Consult Ulm GmbH die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag ausgewertet und mit den Ergebnissen und Lärmsanierungsmaßnahmen der bisherigen Lärmaktionsplanung verglichen.
In Bad Rappenau sind als Hauptverkehrsstraßen die A6, die B39 (Ortsdurchfahrt Fürfeld) und Teile der L 549 zu bewerten. Darüber hinaus hat Modus Consult, unabhängig von den tatsächlichen Verkehrszahlen, zusätzlich auch alle klassifizierten Ortsdurchfahrten der Ortsteile betrachtet. Aktuell steht die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Lärmkartierung an. Mit dem Input aus der Beteiligung werden dann Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung erarbeitet und im Lärmaktionsplan niedergeschrieben. Im Frühjahr 2025 ist die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 abzuschließen.
In der Sitzung stellte Claus Kiener vom Büro Modus Consult die bisher erarbeiteten Ergebnisse in einer Präsentation vor. Demnach sinken die zulässigen Lärmpegel seit Jahren kontinuierlich und machen Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms erforderlich. Hierbei kann es sich um bauliche Maßnahmen, wie den Austausch des Fahrbahnbelags, den Bau einer Lärmschutzwand oder den Einbau von Lärmschutzfenstern handeln, oder aber um verkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Geschwindigkeitsreduzierung oder Fahrverbote z.B. für den Schwerlastverkehr. In seinen Ausführungen machte Claus Kiener deutlich, dass eine Reduzierung des Verkehrslärms um 3 dB (A) im Effekt so wäre, wie eine Halbierung der Verkehrsmenge.
Grundsätzlich wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Lärm nicht gemessen, sondern anhand eines Modells der LUBW für bestimmte Zählstellen berechnet. Dadurch erhält man einen Jahresmittelwert der Lärmbelastung, und das Ergebnis wird nicht durch Besonderheiten am Tag der Lärmmessung beeinflusst bzw. „verfälscht“. In einer „Betroffenheitsanalyse“ wurden die Ergebnisse der Untersuchung für jedes Haus bzw. jedes Stockwerk entlang der untersuchten Straßen festgehalten und verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung für die betroffenen Straßenzüge vorgeschlagen.
Die wichtigste Maßnahme wäre natürlich, den Kfz-Verkehr zu reduzieren. Dies könnte durch die Änderung der Infrastruktur (wie den Bau von Umgehungsstraßen – der allerdings evtl. in „ruhige Gebiete“ eingreift) oder der Sperrung von Straßen, aber auch durch Förderung von lärmarmer Mobilität, von ÖPNV oder Carsharing geschehen. Ein wichtiges Ziel ist es auch, bisher ruhige Gebiete zu erhalten und zu schützen.
Grundsteuerreform: Neue Hebesatzsatzung beschlossen, Zustimmung zur aufkommensneutralen Hebesatzkalkulation
Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Hebesatzkalkulation und den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Hebesätzen für die Grundsteuer A und B zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat die Hebesatzsatzung der Stadt Bad Rappenau über die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer beschlossen. Die Hebesätze belaufen sich auf 510 v.H. für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke), 297 v. H. für die Grundsteuer B (Baugrundstücke) und 380 v.H. für die Gewerbesteuer. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Weiterführend Informationen zur neuen Grundsteuer mit Berechnungsbeispielen gibt es auch online unter www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/grundsteuerreform
OB Sebastian Frei machte deutlich, dass die Kommunen bei diesem Thema durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sowie durch die Bundes- und Landesgesetzgebung kaum Gestaltungsspielraum haben. In Baden-Württemberg sind für die Berechnung der Grundsteuer allein die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert maßgeblich, der Wert der Bebauung spielt dagegen keine Rolle. Für die Kommunen solle die neue Regelung „aufkommensneutral“ sein, d.h. sie sollen künftig so viele Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie bisher. „An diese Vorgabe haben wir uns gehalten und haben den neuen Hebesatz praktisch tagesaktuell errechnet“, so OB Frei.
Aus den bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer B in Höhe von rund 3,6 Mio. Euro und der Höhe der vom Finanzamt aktuell mitgeteilten Messbeträge in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro wurde ein Hebesatz für die Grundsteuer B von 297 v.H. errechnet. Für die Grundsteuer A sind diese Werte 131.000 Euro an städtischen Einnahmen und 25.674 Euro für die Höhe der Messbeträge, dies ergibt einen Hebesatz von 510 v.H. Die Entwicklung der Messbeträge soll beobachtet werden, in den Folgejahren sind Anpassungen beim Hebesatz möglich.
„Wir wollen in Bad Rappenau weder mehr noch weniger aus der Grundsteuer einnehmen“, verdeutlichte OB Frei nochmals. „Das Geld aus der Grundsteuer brauchen wir, es ist das Rückgrat unserer Einnahmen im städtischen Haushalt und eine elementare Einnahmequelle, zu der es keine Alternative gibt“. Leider komme es durch die Neuregelung zu Verschiebungen bei den Steuerzahlern, bestimmte Wohnformen würden bevorzugt, andere hingegen benachteiligt, was politisch gewollt sei. „Die Gemeinden und auch wir in Bad Rappenau haben keine Stellschrauben und keine Möglichkeiten der Steuerung, um die Belastungen im Einzelfall auszugleichen. Das ist für alle Gemeinden eine unbefriedigende Situation.“
Ähnlich sahen dies alle Fraktionen des Gemeinderates. Viel Missmut in der Bevölkerung machte der Sprecher der FW aus, der die neuen Gesetze als „Angriff auf das Prinzip des Eigentums“ bezeichnete. Vor allem ältere Menschen mit älteren Häusern und großen Grundstücken würden überproportional belastet und so evtl. zum Umzug gezwungen. „Was nicht verboten werden kann, wird durch Besteuerung unattraktiv gemacht“, fasste er die Zielrichtung zusammen.
„Verlierer in diesem Prozess ist der Gemeinderat, der als Buhmann für die Erhöhung der Steuer angesehen wird, Verlierer ist die Stadt Bad Rappenau, die quasi gezwungen wurde, Hebesätze anzupassen, um die geforderte Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Verlieren werden vor allem sehr viele Grundstücksbesitzer, da sich Steuern auf ihren eigenen Grund und Boden erhöhen werden“, fasste der Sprecher der CDU zusammen. Äußerst fragwürdig sind aus seiner Sicht die Festlegung der Grundstückswerte. Die nun festgelegten Hebesätze seien ein Kompromiss, auch wenn dies subjektiv nicht so erscheine.
Die Sprecherin der SPD verwies auf den Auslöser der Grundsteuerreform, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Nach dessen Auffassung war das bisherige System verfassungswidrig, da es dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprach. „Ob dies nun mit dem neuen Bewertungssystem besser ist? – diese Frage ist noch unbeantwortet.“ Viele Faktoren werden im neuen System nicht berücksichtigt, z.B. ob ein neues oder abbruchreifes Gebäude auf dem Grundstück stehe, ob das Grundstück in der gesamten Größe bebaubar sein und vieles mehr. Ein Vorteil könne allerdings darin bestehen, dass viele unbebaute „Enkelgrundstücke“ nun in die Vermarktung kommen.
„Aus Sicht des Gemeinderats hätten wir gerne auf die Grundsteueränderung verzichtet. Die Stadt hat die gleichen Einnahmen wie bisher, aber einen enormen Verwaltungsaufwand“, so der Sprecher der ÖDP. Bei den Grundbesitzern käme es teilweise zu krassen Verschiebungen, Bewohner von Mehrfamilienhäusern oder Eigentümer von Gewerbeflächen würden profitieren, während Einfamilienhausbesitzer nun zum Teil erheblich mehr bezahlen müssten.
Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Zustimmung zum Abschluss des Vergabeverfahrens zur Klärschlammentsorgung 2025-2034 in Stadt- und Landkreis Heilbronn
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, die HNVG (Heilbronner Versorgungs-GmbH) mit dem offiziellen Abschluss des Vergabeverfahrens zur Klärschlammentsorgung 2025 – 2034 im Stadt- und Landkreis Heilbronn und allen damit verbundenen weiteren Aufgaben zu beauftragen. Ebenso wurde die HNVG mit der Bezuschlagung des kostengünstigsten Bieters nach Bündelausschreibung und den weiteren Vertragsabsprachen beauftragt. Der Gemeinderat stimmte auch der Kostenerhöhung von 20% zur Durchführung der Bündelausschreibung, die durch die vorgelagerte Markterkundung und Klärung diverser rechtlicher Fragen bei den Ausschreibungs- bzw. Wertungskriterien entstanden ist, zu.
Die Leistungen zur thermischen Klärschlammverwertung in Stadt- und Landkreis Heilbronn wurden für eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren nach der Vergabeverordnung europaweit in einem Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Für eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren gingen die Anträge von drei regional aktiven Dienstleistern ein. Das aufwändige Verhandlungsverfahren läuft derzeit noch. Damit das Verfahren formgerecht abgeschlossen werden kann, ist die formelle Beauftragung der HNVG durch den Beschluss des Gemeinderates erforderlich.
Kläranlage Mühlbachtal in Zimmerhof: Zustimmung zur Auftragsvergabe für die Erneuerung der chemischen Phosphorelimination und bauliche Optimierung der Annahmestelle von Abwässern aus privaten Gruben und Kleinkläranlagen
Einstimmig hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Roh-, Tief- und Straßenbauarbeiten in der Kläranlage Mühlbachtal an das Bauunternehmen Lintz & Hinninger aus Mosbach zum Angebotspreis von 301.160 Euro (brutto) zugestimmt. Dieses hatte das günstigste von insgesamt 7 Angeboten abgegeben. Das Angebot lag erfreulicherweise um rund 31% unter der Kostenberechnung des Büros Weber Ingenieure.
Außerdem hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Arbeiten zur Maschinentechnischen Ausrüstung an die Fa. Quandos aus Moosburg zum Angebotspreis von 137.853 Euro (brutto) zugestimmt. Für die Maschinentechnische Ausrüstung wurde nur ein Angebot abgegeben. Auch dieses lag um rund 10% unter der vorherigen Kostenberechnung.
Mit beiden Firmen hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit schon zusammen gearbeitet und gute Erfahrungen gemacht.
Zustimmung zur Ausschreibung der Jahresbauarbeiten der Straßen- und Kanalunterhaltung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung der Ausschreibung für einen neuen Zeitvertrag über die Jahresbauarbeiten der Straßen- und Kanalunterhaltung zugestimmt.
Der sogenannte „Jahresbauer“ ist ein schnell einsatzfähiges Unternehmen, das kleine Baumaßnahmen rasch ausführen kann. Aufgrund neuer Verordnungen und gesetzlicher Vorgaben muss die Stadt Bad Rappenau einen neuen Zeitvertrag für 2025 über die Jahresbauarbeiten der Straßen- und Kanalunterhaltung abschließen. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich und im Auf- und Abgebotsverfahren. Es werden dabei vom Auftraggeber aktuelle Einheitspreise für die einzelnen Positionen vorgegeben. Der Anbieter hat die Möglichkeit, die Preise so oder mit einem prozentualen Auf- oder Abschlag anzunehmen. Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr mit der Option zur Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Das jährliche Auftragsvolumen für die Bauarbeiten des Jahresbauunternehmens liegt in Bad Rappenau bei ca. 1,1 Mio. Euro.
Stadt- und Kurbücherei Bad Rappenau: Anpassung der Benutzungsordnung und der Gebührensatzung zum 01.03.2025
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.
RappSoDie: Erhöhung der Gebühren für die Sauna und das Solebad zum 01.12.2024
Einstimmig hat der Gemeinderat einer moderaten Erhöhung der Eintrittspreise für das Solehallenbad und die Sauna im RappSoDie zugestimmt. Die Tarife erhöhen sich im Solebad um jeweils 1 Euro, die Familienkarten um jeweils 3 Euro. Die Tarife für die Sauna erhöhen sich um jeweils 2 Euro. Die neuen Eintrittspreise gelten ab 01.12.2024. Eine Übersicht über die neuen Gebühren ist im Mitteilungsblatt Nr. 47/2024 bei den „Amtlichen Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Hintergrund für die Anpassung ist, dass die Neubau- und Abbrucharbeiten für das Hallenbad nicht wie geplant schon in diesem Herbst, sondern erst im kommenden Frühjahr starten werden. Damit ist über die Wintermonate nicht mit Einschränkungen während des Betriebs zu rechnen. Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass Solehallenbad und Sauna derzeit einen sehr guten Zuspruch erfahren und die Eintrittspreise auch nach der Erhöhung noch vergleichbar mit denen der umliegenden Bäder sind.
RappSoDie Bad Rappenau: Vorstellung der Prognose für 2024 / 2025 ff. und Auswirkungen auf den städtischen Haushalt in den Jahren 2014 - 2023
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat die aktuellen Einnahme- und Zuschussprognosen für das RappSoDie sowie die Entwicklung des städtischen Zuschusses in den vergangenen 10 Jahren.
Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass die Stadt im Hinblick auf den baldigen Abriss in den vergangenen Jahren nur wenig ins Solehallenbad investiert hat. Mit dem geplanten Abriss und Neubau sei die Stadtverwaltung auf dem richtigen Weg, wie die Zahlen zeigten: „Ja, wir können dieses Bad finanzieren“, zeigte sich Frei überzeugt. Unklarheit bestehe allerdings weiterhin über eine Umsatzsteuerpflicht für den Neubau aufgrund des Jahressteuergesetzes des Bundes, aktuell sind die Kosten ohne Mehrwertsteuer kalkuliert.
Einzelheiten stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gremium vor: Bei der Planung für das Jahr 2025 war man ursprünglich davon ausgegangen, dass der Abbruch des Hallenbades bereits im Frühjahr 2025 erfolgt und daher mit entsprechenden Beeinträchtigungen und Einnahmeausfällen zu rechnen ist. Aktuell geht man davon aus, dass der Betrieb der Sauna und des Solebads bis Ende Juli 2025 regulär weitergeführt werden kann und erst ab September 2025 der eingeschränkte Betrieb während der Bauphase aufgenommen wird.
Der errechnete Deckungsbeitrag I für das Jahr 2025 beläuft sich auf -1.822.412 Euro, d.h. dieser Betrag muss aus dem städtischen Haushalt als Zuschuss an den Betreiber des RappSoDie gezahlt werden. Für den eingeschränkten Saunabetrieb während der Bauphase wird für 2026 und 2027 mit einem Deckungsbeitrag I in Höhe von ca. -1.905.000 Euro bzw. -1.942.000 Euro gerechnet. Das erste reguläre Betriebsjahr des neuen Drei-Sparten-Bades ist für 2028 geplant. Der prognostizierte Deckungsbeitrag I beläuft sich für dieses Jahr auf -533.830 Euro (Grund dafür sind mehr Besucher, höhere Eintrittspreise und Einsparungen bei den Betriebskosten durch den Neubau).
In den vergangenen 10 Jahren schwankten die Zuschüsse für das RappSoDie zwischen 1,8 Mio. Euro (2016) und 2,7 Mio. Euro (2020 / 2022). 2014 - 2021 handelte es sich dabei um die Zuschüsse an die Kur- und Klinikverwaltung, die damals Eigentümerin der RappSoDie war. Nach der Bäderübernahme durch die Stadt zum 01.01.2022 enthalten die Zahlen auch Abschreibungen, interne Verrechnungen sowie kalkulatorische Zinsen.
Nach der Eröffnung des Drei-Sparten-Bades im Jahr 2028 wird sich die jährliche Belastung für den städtischen Haushalt dennoch in einer vergleichbaren Größenordnung bewegen wie in den vergangenen Jahren. Grund dafür ist, dass auch die Finanzierungskosten (Zins- / Tilgung) sowie Abschreibungen für den Neubau berücksichtigt werden müssen. Insgesamt hat man dann aber ein neues Bad mit zusätzlichem Angebot zum „bisherigen Preis“.
Durch den Neubau fallen zwar nicht unerhebliche Finanzierungskosten an, das stark sanierungsbedürftige Solehallenbad hat jedoch seine Lebensdauer überschritten, und der Badebetrieb ist nur noch mit Einschränkungen möglich. Eine Sanierung im Bestand ist unwirtschaftlicher als ein Neubau, da auch die gesamte Technik nicht mehr den aktuellen Standards entspricht.
Durch den Einsatz von regenerativer Energie und zeitgemäßer Dämmung wird das neue Drei-Sparten-Bad deutlich energieeffizienter. Außerdem wird durch das Familienbad ein neues Angebot geschaffen, das nicht nur von Privatpersonen, sondern auch für den Schulsport sowie von Vereinen (z.B. Übungen der DLRG) genutzt werden kann. Durch das Sportbecken kann der Schulsport in vollem Umfang an einem Standort stattfinden und ermöglicht einen Unterricht über die Nichtschwimmerausbildung hinaus.
Das RappSoDie bietet zudem ca. 70 Vollzeitarbeitsplätze und schafft Synergien für den Standort Bad Rappenau. Insgesamt wird damit sowohl für die Einwohner als auch in touristischer Hinsicht ein Mehrwert für die Stadt geschaffen.
Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Zustimmung zur 6. Satzungsänderung
Einstimmig hat der Gemeinderat der 6. Änderung der Abwassersatzung des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ zugestimmt. Es geht hier im Wesentlichen um die Aufnahme der Gebühren für Abwasserzähler und die Anpassung der Fälligkeiten für die Vorauszahlungen. Der Wortlaut der Änderungssatzung ist im Mitteilungsblatt Nr. 47/2024 bei den „Amtlichen Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2023
Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehörten 2023 u.a. die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH und die Salinenklinik AG.
Darüber hinaus enthält der Bericht u.a. Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden sowie über den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau.
Der Bericht dient zur Information des Gemeinderates und der Einwohner. Er liegt vom 25.11.2024 bis zum 03.12.2024 im Rathaus öffentlich aus und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden.