Innensanierungs- und Umbaumaßnahme zur Flüchtlingsunterbringung in der Babstadter Str. 2, Bad Rappenau: Zustimmung zur Maßnahme
Mit 21 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Innensanierungs- und Umbaumaßnahme des Hauses Babstadter Straße 2 zur Unterbringung von Flüchtlingen zugestimmt. Ebenso wurde der Beauftragung des Fachplaners zugestimmt und außerplanmäßige Mittel in Höhe von 330.000 Euro im Finanzhaushalt bereitgestellt. Die entsprechende Summe war im Ergebnishaushalt eingeplant, muss auf Grund rechtlicher Vorgaben aber im Finanzhaushalt gebucht werden.

Das ehemalige Wohngebäude in der Babstadter Straße 2 ist aktuell bis auf den Ausstellungsraum im Erdgeschoss komplett entkernt. Weil dringend Wohnraum für Flüchtlinge benötigt wird, sollen nun die beiden Obergeschosse saniert und umgebaut werden. Eine Wohnung für eine Familie mit bis zu 8 Personen soll entstehen.

Erforderlich ist ein kompletter Austausch des Heizungssystems und der Warmwasserbereitung, sowie der Abwasser-, Wasser- und Sanitäreinrichtungen. Hinzu kommt eine komplette Erneuerung der Elektrik in allen Räumen, ein neuer Fußbodenaufbau sowie eine Beschichtung aller Wände. Um eine bessere Raumaufteilung zu erhalten, werden einige Leichtbauwände eingezogen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 330.000 Euro, was auch am derzeitigen hohen Preisniveau liegt.

Als „extrem teuer“ wurde die Sanierung vom Sprecher der CDU bezeichnet, er erkundigte sich nach günstigeren Lösungen. Hochbauamtsleiter Alexander Speer machte deutlich, dass die Kosten dem aktuellen Preisniveau geschuldet sind und nur das Nötige saniert wird. OB Sebastian Frei betonte, dass man sich als Kommune an die vorgegebenen Standards halten müsse; die Alternative sei, nicht zu renovieren und das Gebäude weiter leer stehen zu lassen. Der Sprecher der Grünen fand den Preis auch teuer, aber die Alternative sei eine Unterbringung von Geflüchteten in Sporthallen und das müsse man unbedingt vermeiden.


LED-Umbau der Straßenbeleuchtung in der Kernstadt und den Stadtteilen: Zustimmung zur Maßnahme und zur Beantragung von Fördermitteln
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, auf eine zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden zu verzichten. Gleichzeitig hat der Gemeinderat zugestimmt, auch die restliche Straßenbeleuchtung in der Kernstadt und den Stadtteilen auf LED umzurüsten, um Energie einzusparen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.

Im September 2022 hatte der Gemeinderat verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung nach dem Energiesicherungsgesetz beschlossen. Darunter waren auch Einsparmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung wie die zeitweise Abschaltung sowie ein Reduzierbetrieb in der Beleuchtungsphase. Allerdings ist vor allem die zeitweise Nachtabschaltung mit extrem hohen Kosten verbunden, ein Angebot des Netzbetreibers zur Umprogrammierung der Lampen belief sich auf rund 400.000 Euro. Daher soll nun die komplette Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet werden. Langfristig wird dadurch Geld und auch CO2 eingespart.

Die Stadt Bad Rappenau betreibt in der Kernstadt und in den Stadtteilen Bonfeld, Fürfeld, Grombach, Heinsheim, Obergimpern und Zimmerhof noch 1658 Straßenleuchten mit veralteten Natrium-Leuchtmitteln. Diese sollen nun gegen LED-Leuchten ausgetauscht werden. Dadurch können ca. 428.400 kWh Strom / Jahr (76%) und ca. 374t CO2 / Jahr eingespart werden. Weitere Einsparungen sind durch den geringeren Wartungsaufwand bei LED- Leuchten zu erwarten. Die neue Beleuchtung ist dimmbar, die berechneten Verbrauchskosten gehen allerdings von einer nicht gedimmten Beleuchtung aus.

Die voraussichtlichen Kosten für den Austausch einschließlich Montage und Entsorgung belaufen sich auf ca. 700.000 Euro zzgl. Baunebenkosten. Das Bundesumweltministerium fördert den Austausch mit einem Zuschuss von 25%, wenn die Energieeinsparung mehr als 50% beträgt. Ebenso muss die Amortisationszeit der Investitionskosten unter 20 Jahren liegen. Der zu erwartende Bundes-Zuschuss für den Austausch in Bad Rappenau beträgt 170.000 Euro. Der Antrag auf Fördermittel muss bis Juli 2023 gestellt werden. Wenn dann zum Jahresende 2023 eine Förderzusage vorliegt, könnte bis Juni 2024 die Ausschreibung erfolgen und die Montagearbeiten bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Die Fraktionen des Gemeinderates waren sich einig, dass diese Maßnahme schnellstmöglich umgesetzt werden soll. „Das ist eine bessere Lösung für die Sicherheit als die nächtliche Abschaltung von Lampen“, sagte die Sprecherin der CDU. Der Sprecher der ÖDP verwies darauf, dass so nicht nur Geld gespart werden könne, sondern LED-Lampen auch insektenfreundlicher seien.


Bauhoflagerplatz an der Verbindung L 530 / K 2120 in Bad Rappenau: Zustimmung zur Maßnahme und zur Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln
Mit 27 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Neubau eines städtischen Lagerplatz an der Verbindung L 530 / K 2120 in Bad Rappenau mit geschätzten Kosten von ca. 515.000 Euro (einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten) zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat für das Projekt überplanmäßige Mittel in Höhe von 290.000 Euro im Jahr 2023 bewilligt.

Das Land Baden-Württemberg und der Landkreis Heilbronn wollen in diesem Jahr die geplante Verbindungsrampe zwischen der L 530 und der K 2120 bauen, damit man von der L530 direkt von und nach Bonfeld abbiegen kann. Direkt an der Abzweigung will die Stadt Bad Rappenau eine befestigte Lagerfläche für die Ablagerung von Schüttgütern (z. B. Pflanzsubstrat, Holzabfälle, Reisig) bzw. Aushub- und Asphaltabbruchmaterial städtischer Baumaßnahmen zur Nachbeprobung auf Schadstoffe errichten lassen. Diese Fläche soll zusammen mit der Rampe gebaut werden.

Die Lagerfläche soll asphaltiert und über einen vorhandenen Wirtschaftsweg von der K2120 aus angedient werden. Damit die Fläche von Sattelzügen, LKW und Baufahrzeugen befahren werden kann, sind Verdichtungsmaßnahmen und ein entsprechender Aufbau erforderlich. Gleichzeitig darf die Zufahrt nicht zu steil werden. Die Fläche soll mit Betonblöcken in zwei Reihen übereinander eingefasst werden. Die Zufahrt soll durch ein freitragendes Schiebetor (ohne Elektrik) gesichert werden. Zur Ostseite hin wird die Fläche zudem durch einen ca. 1,25 m hohen, mit einer Hecke bepflanzten Erdwall eingefasst. Zur Westseite, zwischen Geh- und Radweg an der K2120 und der Lagerfläche, soll ebenfalls eine Hecke gepflanzt werden.

Auch die Frage der Entwässerung der Fläche war komplex. Das anfallende Niederschlagswasser wird über Muldenrinne in Abläufe geleitet. Da das Wasser im Lösslehm nicht versickern kann, ist es notwendig, das Wasser in den nahen Kanal einzuleiten. Um den Kanal nicht zu überlasten, wird das Wasser zuvor in ein Retentionsbecken geleitet.

Die ursprüngliche Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 war von rund 250.000 Euro für den Bau der Lagerfläche ausgegangen. Die aktuell berechneten Baukosten liegen bei 515.000 Euro. „Die ursprüngliche Planung war noch teurer und wir haben schon verschiedene Einsparungen vorgenommen“, betonte Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder. Unter anderem wird auf einen Stromanschluss und damit auf eine Beleuchtung der Fläche verzichtet. Zur Zwischenlagerung von Bauschutt und Aushub wird die Fläche allerdings dringend gebraucht.

Die Ausschreibung und die Bauausführung für den städtischen Lagerplatz sollen zusammen mit der Verbindungsrampe L 530 / K 2120 in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landratsamt Heilbronn erfolgen. Die Auftragsvergabe soll im Mai 2023 erfolgen, ab Juni 2023 soll dann gebaut werden.

Der Sprecher der Grünen verwies darauf, dass durch die Abzweigung eine weitere Kreuzung mit dem Radweg entstehe und alles für die Sicherheit der Radfahrer getan werden müsse. Der Sprecher der FW-Fraktion freute sich, dass die Rampe nun bald gebaut wird, die Kosten für die Lagerfläche erschienen ihm aber sehr hoch.


Kläranlage Bonfeld: Zustimmung zur betontechnischen Instandsetzung des Zulaufhebewerks und zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages
Einstimmig hat der Gemeinderat der betontechnischen Instandsetzung des Zulaufhebewerks der Kläranlage Bonfeld mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 210.000 Euro brutto (Baukosten mit Baunebenkosten, incl. 19% MwSt.) zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Planung und Bauleitung an das Büro Klinger & Partner GmbH, Heilbronn, zu vergeben.

Das Zulaufpumpwerk (Schneckenhebewerk) wurde bereits im Jahr 1974, als die Kläranlage Bonfeld gebaut wurde, erstellt und ist somit seit rund 49 Jahren ununterbrochen in Betrieb. 2020 / 21 wurde ein betontechnisches Gutachten durchgeführt. Es zeigt, dass die Innenwandflächen, aber auch die Außenflächen der Bauwerkskrone große Schadstellen und Betonabplatzungen aufweisen. Die Oberfläche des Bauwerks ist unterschiedlich stark angegriffen und weist Risse sowie waschbetonartige Strukturen auf, wodurch betonaggressive Medien leichter eindringen können und den Beton bzw. die Bewehrung weiter schädigen.

Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Einzelschäden wird im Gutachten eine flächige Instandsetzung empfohlen, durch die eine Verlängerung der Nutzungsdauer um ca. 20-30 Jahre erzielt werden kann. Die geschätzten Sanierungskosten einschließlich Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 210.000 Euro brutto. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2023 ausführungsreif geplant und im 4. Quartal 2023 ausgeschrieben werden. Die Ausführung der stark witterungsabhängigen Arbeiten ist ab Frühjahr 2024 vorgesehen und wird ca. 3 Monate dauern.

RappSoDie: Zustimmung zur Erhöhung der Gebühren für das Freibad zum 01.05.2023
Mit 24 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat der Erhöhung der Gebühren für das Freibad zum 01.05.2023 zugestimmt. Nach einer Sitzungsunterbrechung wurde zuvor ein Antrag der Grünen, die Gebühren für die Saisonkarten für Alleinerziehende und Familien mit Kindern im Vorverkauf um 10 % zu vergünstigen, mehrheitlich abgelehnt.

Der Saisonkartenverkauf im Foyer des RappSoDie beginnt am 17.04. und endet am 30.04.2023. Für die Freibadsaison 2023 gelten die folgenden Gebühren jeweils inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer:

Einzeleintrittspreise
•    Erwachsene Tageskarte 5 €
•    Jugendliche, Schüler, Studenten 3 €
•    Kinder unter 1 m frei
•    Familien Tageskarte (max. 2 Erwachsene, max. 3 Kinder) 12 €
•    Feierabendtarif ab 17.00 Uhr Erwachsene 4 €; Jugendliche, Schüler, Studenten 2,50 €

Mehrfacheintrittskarten
•    10 er Karte Erwachsene 40 € + 5 € Pfand
•    20 er Karte Erwachsene 70 € + 5 € Pfand

Saisonkartenpreise
•    Saisonkarte Erwachsene 90 €
•    Saisonkarte Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten 45 €
•    Familie mit Kindern bis 18 Jahren, Schülern, Studenten (max. 2 Erwachsene, max. 3 Kinder bzw. max. im Landesfamilienpass eingetragene Kinder) 140 €
•    Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren, Schülern, Studenten (max. 1 Erwachsener, max. 3 Kinder bzw. max. im Landesfamilienpass eingetragene Kinder) 100 €

Beim Kauf einer Saisonkarte bis zum 30.04.2023 gibt es eine 3 Stunden Karte im Wert von 7 € für das Sole-Mineralbad RappSoDie Bad Rappenau gratis dazu.

Aufgrund der stark gestiegenen Energie- und Personalkosten hatte die Betriebsführerin, die RappSoDie GmbH & Co. KG, eine marktübliche, aber zugleich noch familienfreundliche Anpassung der Freibadgebühren zum Start der Freibadsaison am 01.05.2023 vorgeschlagen.

Nach den gesenkten Corona-Tarifen in den Jahren 2020 und 2021 wurde entschieden, dass in der Saison 2022 die Preise sehr günstig bleiben sollten. Vor diesem Hintergrund erscheint die vorgeschlagene Tarifanpassung zunächst sehr hoch. Vergleicht man die Preise des RappSoDie allerdings mit den Preisen der umliegenden Bäder, wird deutlich, dass die neuen Gebühren auf dem gleichen bzw. sogar unter dem Preisniveau 2022 der Bäder in den Nachbarorten liegen.

Bei der Anpassung der Preisstruktur wurde auf Familienfreundlichkeit geachtet, sodass bei durchschnittlich 140 Öffnungstagen eine Familie mit Familienkarte für 1 Euro am Tag baden kann.

Der Sprecher der Grünen empfand die Erhöhung für Familien und Alleinerziehende mit Kindern in der aktuellen Situation als zu hoch und beantragte, diese für die Zeit des Vorverkaufs bis 30.04. auf 90 Euro (Alleinerziehende) und 125 Euro (Familien mit Kindern) zu reduzieren.

Der Sprecher der ÖDP verwies auf die deutlich gestiegenen Energiekosten und die hohen Investitionen ins Freibad in den vergangenen Jahren. Aus diesem Grund sei eine Erhöhung vertretbar, zumal die letzte Preiserhöhung schon mehr als 5 Jahre zurückliege. Dem Antrag der Grünen könne man sich aber anschließen.

Auf das neu renovierte Bad sowie die Nutzung ohne Corona-Einschränkungen verwies die Sprecherin der CDU. Für Familien und Alleinerziehende seien die von der Verwaltung vorgeschlagenen Eintrittspreise bereits sehr günstig im Verhältnis zu den Saisonkarten für Einzelne. Wenn man die Preise noch weiter absenke, stimme das Verhältnis nicht mehr.

Dem stimmte die Sprecherin der SPD zu, sie verwies zudem darauf, dass die letzte Erhöhung der Eintrittspreise schon sehr lange zurückliege.

Zustimmung zur vorgeschlagenen Preiserhöhung kam von den Freien Wählern, ihr Sprecher betonte, dass die Preise in Bad Rappenau dann immer noch günstiger seien als in umliegenden Bädern.


Förderprogramm "Photovoltaik in Bad Rappenau 2023'' beschlossen
Mit 27 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat die kommunale Förderung von Photovoltaik-Anlagen innerhalb der Gemarkung von Bad Rappenau gemäß der Förderrichtlinie „Photovoltaik in Bad Rappenau 2023“ beschlossen. In diesem Jahr können neben Aufdach-Anlagen auch Stecker-Solargeräte (sogenannte „Balkonkraftwerke“) gefördert werden. Ein Antrag der Grünen, für die Aufdach-Anlagen statt des „Windhundverfahrens“ das Losverfahren anzuwenden, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Den Sachverhalt stellte André Göldenboth, Klimaschutzmanager der Stadt Bad Rappenau, kurz vor. Mit dem Förderprogramm will die Stadt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern und so zur Einsparung von CO2 beitragen. Anders als beim ersten Förderprogramm im letzten Jahr werden 2023 auch Stecker-Solaranlagen im Stadtgebiet mit einem Pauschalbetrag von 150 Euro gefördert.

Ebenso gefördert werden neue Aufdach-Anlage auf privat genutzten, bestehenden Wohngebäuden in Bad Rappenau oder einem Stadtteil. Die installierte Leistung wird mit 100 Euro je kWp bezuschusst, maximal jedoch mit 1.000 Euro pro Anlage. Insgesamt stehen 25.000 Euro im städtischen Haushalt 2023 für das Förderprogramm zur Verfügung. Es gilt das „Windhundprinzip“.

Deutschlandweit waren Anfang Januar 2023 etwa 66 GW PV-Netto-Leistung zur Stromerzeugung installiert, bis 2030 wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine installierte Leistung von 215 GW anstrebt und weitergehend 400 GW im Jahr 2040.

In Bad Rappenau stellt sich die Lage aktuell wie folgt dar: Knapp 33.000 MWh Strom pro Jahr werden von den privaten Haushalten im Stadtgebiet gebraucht. Die jährlich eingespeisten elektrischen Energiemengen aus erneuerbaren Energien umfassen über 40.000 MWh und werden hauptsächlich durch Biomasse und zu etwa 40 % mit PV erzeugt.

Dennoch gibt es noch große Potentiale für PV-Anlagen auf den Dachflächen der Kernstadt und in den Ortsteilen. Das PV-Förderprogramm der Stadt Bad Rappenau soll nun Bürgerinnen und Bürger motivieren, in diesem Bereich einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Klimaschutzbeitrag der Maßnahme umfasst die Vermeidung von über 100 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr.

Mehr Infos zur Photovoltaik-Förderung der Stadt Bad Rappenau gibt es unter: https://klimaschutz-badrappenau.de/home/neuigkeiten


Attraktivierung des Wohnmobilstellplatzes am Salinenpark Bad Rappenau: Zustimmung zur Bereitstellung weiterer überplanmäßiger Mittel in Höhe von 115.000 Euro
Mit 20 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat zugestimmt, überplanmäßige Mittel in Höhe von 115.000 Euro für die Attraktivierung und Erneuerung des Wohnmobilstellplatzes in Bad Rappenau bereit zu stellen. Insgesamt belaufen sich die Kosten damit auf 440.000 Euro (netto Baukosten einschließlich Baunebenkosten).

Im September 2022 hatte der Gemeinderat die Attraktivierung und Erneuerung des in die Jahre gekommenen Wohnmobilstellplatzes im Salinenpark beschlossen. Die Gesamtkosten wurden vom Fachplaner auf der Grundlage bereits durchgeführter vergleichbarer Maßnahmen auf 325.000 Euro (netto) berechnet. Im Dezember 2022 und Januar 2023 wurden die Leistungsverzeichnisse erstellt und bepreist. Hier zeigte sich eine Überschreitung der ursprünglich berechneten Herstellungskosten um 115.000 Euro netto.

Die wichtigsten Kostenerhöhungen sind:

  • ca. 20.000 Euro im Gewerk „Oberflächenwiederherstellung und Stellplatzbau“, Erhöhung wg. Kostensteigerungen von Baumaterialien
  • ca. 23.000 Euro im Gewerk „Technische Ausstattung (Ver- und Entsorgungssäulen / Schächte)“, wg. umfangreicherer Planung der Infrastruktur
  • ca. 32.000 Euro im Gewerk „Technikzentrale mit Müllunterstand“, wg. erforderlicher Blitzschutz- und Erdungsanlage, umfangreichere Niederspannungsinstallationsanlage, Zählerverteilung für die Erschließung der Infrastruktur
  • ca. 7.000 Euro für eine Notrufsprechstelle (zusätzliche Planung). Durch die Umstellung auf ein elektronisches Schrankenzufahrtssystem und komplett automatisierte Abrechnung der Stellplatzkosten über einen Automaten ist dies erforderlich.
  • ca. 6.000 Euro für eine Mini-PV-Anlage, um dem Klimaschutz auch bei stadteigenen Projekten wo möglich und umsetzbar Rechnung zu tragen. Die Kosten amortisieren sich über die Nutzungszeit.
  • ca. 27.000 Euro im Gewerk „Baunebenkosten“, wg. erweiterter Planung und Kostensteigerungen

Die Stromerschließung der einzelnen Stellplätze wurde deutlich erhöht, um für die E-Mobilität zukunftssicher zu sein. Das interne Stromnetz des Wohnmobilstellplätze soll so ertüchtigt werden, dass an jeder Ladestelle auch das Laden im Niederspannungsbereich möglich ist. Üblicherweise werden Wohnmobilstellplätze mit einer Netzauslastung von ca. 60% geplant. Die Auslegung auf 100% sorgt für Mehrkosten in der Erstellung. Dies wurde vom Fachplaner empfohlen. Eine Stromverteileranlage für die Stromsäulen wurde ergänzend eingeplant.

Die Ausschreibung der Maßnahme soll noch im März erfolgen, der Auftrag soll im April vergeben werden, von Juni bis September 2023 soll der Bau dann ausgeführt werden.

Zu dem Thema entstand eine lebhafte Diskussion im Gemeinderat, unter anderem zu den künftigen Gebühren (die höher sein werden als die aktuellen), zur Bauausführung während der Sommersaison (der Wohnmobilstellplatz am Waldrand bleibt in Betrieb), zur Auslastung des Platzes sowie zum Umfang der Maßnahme. Eine Sprecherin der CDU verwies darauf, dass sich die Investitionskosten nicht amortisieren. OB Sebastian Frei machte deutlich, dass dies zwar betriebswirtschaftlich zutreffe, aber der Wohnmobilstellplatz andererseits zur Attraktivität von Bad Rappenau beitrage und die Wohnmobilisten an anderen Stellen im Stadtgebiet Geld ausgeben. Befürworter aus dem Gemeinderat lobten dagegen den schön gelegenen Platz, der vor allem in den Sommermonaten sehr gut ausgelastet sei.

Der Sprecher der ÖDP verwies auf die seiner Ansicht nach zu hohen Investitionskosten und darauf, dass auch der laufende Betrieb des Platzes Geld koste. Hauptamtsleiter Wolfgang Franke machte deutlich, dass die Kosten derzeit vor allem für Reparaturen anfallen und wegen des Personals, das täglich zum Kassieren auf den Stellplatz gehen muss. Sobald die neue Schranke installiert ist, entfallen diese Kosten.

Auch die CDU-Fraktion tat sich angesichts der hohen Kosten schwer mit einer Zustimmung, die Sprecherin verwies aber darauf, dass man die Mehreinnahmen und die geringeren Ausgaben gegenrechnen könne und dass der Platz bekannt bei Wohnmobilisten sei und für die Außenwirkung der Stadt wichtig sei.

Der Sprecher der FW verwies darauf, dass man schon seit mehreren Jahren über die Attraktivierung des Platzes diskutiere und nach der Sanierung keine Reparaturkosten mehr anfallen.


Erlass einer Satzung nach dem Ladenöffnungsgesetz über verkaufsoffene Sonntage in Bad Rappenau 2023
Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz über die verkaufsoffenen Sonntage in Bad Rappenau im Jahr 2023 beschlossen. Am 18.06. (Stadtfest), 06.08. (Parkfest) und 15.10. (Kerwe / Regionaltag) dürfen die Geschäfte in der Kernstadt jeweils von 13:00 – 18:00 Uhr geöffnet sein.
Den Wortlaut der Satzung kann man in diesem Mitteilungsblatt unter „Amtliche Bekanntmachungen Bad Rappenau“ nachlesen.


Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der FFW Abteilung Babstadt
Einstimmig hat der Gemeinderat die Wahl und die Bestellung des ehrenamtlichen Kommandanten der Abteilung Babstadt der Freiwilligen Feuerwehr sowie seines Stellvertreters nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und § 11 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung Bad Rappenau für 5 Jahre bestätigt.

Am 28.01.2023 fand in Babstadt nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit die Wahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters statt. Als Abteilungskommandant wurde erneut Frank Schrezenmaier gewählt, als sein Stellvertreter wurde Kai Schuster im Amt bestätigt. Beide können nun von Oberbürgermeister Sebastian Frei förmlich für ihr Amt bestellt werden.


Neubau Feuerwehrhaus Grombach: Zustimmung zur Auftragsvergabe für die Elektrotechnik

Mit 29 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Elektroarbeiten am neuen Feuerwehrhaus in Grombach an die Firma Walter Burkhardt aus Kraichtal zugestimmt. Diese hatte mit 691.098,52 Euro das günstigste von insgesamt drei Angeboten vorgelegt. Die Kostenberechnung belief sich auf rund 607.300 Euro.


Bestellung von Lea Wagner zur weiteren Standesbeamtin
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, Lea Wagner zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Rappenau zu bestellen. Gleichzeitig wurde die Bestellung von Lisa Götz zur Standesbeamtin widerrufen.

Aufgrund eines Stellenwechsels verlässt Lisa Götz die Stadtverwaltung Bad Rappenau zum 31.03.2023. Ihre Nachfolgerin im Standesamt wird Lea Wagner, die bei ihrer früheren Dienstelle bereits zur Standesbeamtin bestellt war und über alle vorgeschriebenen Lehrgänge und Fortbildungen verfügt.


An- und Umbaumaßnahme Kindergarten Bonfeld: Zustimmung zur Auftragsvergabe für die Erd- und Maurerarbeiten
Einstimmig hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Erd-, Entwässerungs-, Kanal-, Beton- und Maurerarbeiten für den Anbau an den Kindergarten Bonfeld, Biberacher Straße, an die Firma Fritz Gauer aus Öhringen zugestimmt. Ein Stadtrat war bei der Abstimmung befangen.

Die Firma Gauer hatte mit 1.132.743,04 Euro (brutto) das günstigste von insgesamt sieben Angeboten vorgelegt. Die Kostenschätzung belief sich auf 1.068.000 Euro.