Parkplatzneubau in der Salinenstraße: Genehmigung von weiteren zusätzlichen Mitteln im Haushaltsplan 2024
Mit 24 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat der Bereitstellung von weiteren zusätzlichen Mitteln in Höhe von 106.000 Euro (netto) für den Parkplatzneubau in der Salinenstraße zugestimmt. Die Herstellungskosten für den Parkplatz belaufen sich damit auf insgesamt 756.000 Euro (netto) inkl. Baunebenkosten.
Seit Oktober 2023 laufen die Bauarbeiten am neuen Parkplatz in der Salinenstraße. Die Fertigstellung ist für Juni 2024 geplant. Im Zuge der Bauarbeiten kam es zu ungeplanten Mehraufwendungen, welche die im Haushaltsplan eingestellten Mittel übersteigen.
Zu Mehraufwendungen kommt es in folgenden Bereichen:
• Fernwärmeleitungen: Im Baubereich auf dem Parkplatzgrundstück wurden parallel zur Salinenstraße sowie in Richtung Waldstraße mehrere Leitungsstränge der Fernwärmeversorgung der Firma Bauer Kompost freigelegt. Aufgrund der Tiefenlage der Fernwärmeleitungen musste der Ableitungskanal für die Parkplatzentwässerung bis zu 1,00 m tiefer als geplant verlegt werden. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Mehrkosten werden an den Versorgungsträger weiterverrechnet.
• Im Bereich des ehem. Parkplatzes an der Einmündung Salinenstraße / Waldstraße musste ein Bodenaustausch vorgenommen werden, um einen tragfähigen Straßenoberbau zu gewährleisten.
• Ein Teil des Aushubmaterials war stärker als erwartet mit Schadstoffen belastet und musste separat auf eine Deponie der Deponieklasse II abgefahren werden.
• Im Auffüllbereich mit Recyclingmaterial wurden alte Fundamentblöcke aus Stahlbeton angetroffen, die entsorgt werden mussten. Die betroffenen Bereiche mussten mit Schottermaterial aufgefüllt werden.
• Mehrkosten gab es auch bei der Asphaltbefestigung sowie bei der Parkplatzbeleuchtung.
• Teurer wird auch die Elektrotechnik mit Schrankenanlage, Bezahlsystem und Leitungsverlegung sowie die elektrotechnischen Ausstattungen.
Die Gemeinderäte lobten den gelungenen Ausbau des Parkplatzes, kritisierten aber gleichzeitig die gestiegenen Kosten.

 

Zustimmung zur Bereitstellung von Anwohnerdauerparkplätzen auf dem Parkplatz Rosentrittstraße (P2 / RappSoDie)
Mit 28 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Vermietung von maximal 20 Anwohnerdauerparkplätzen auf dem Parkplatz Rosentrittstraße (P2) für die Anwohner der Salinenstraße, Rosentrittstraße, Waldstraße und Bergstraße für 40 Euro/Monat (brutto) ohne Parkplatzgarantie zugestimmt.
Die Stadt Bad Rappenau ist Betreiberin des sogenannten Lemperle-Parkplatzes in der Rosentrittstraße (P 2) sowie des fast fertiggestellten Parkplatzes in der Salinenstraße (P 2.1). Beide Parkplätze sind Teil des Betriebsvermögens des RappSoDie und werden privatrechtlich bewirtschaftet, daher ist auch eine Vermietung von Dauerparkplätzen möglich. Auf dem Parkplatz Rosentrittstraße (P2) stehen insgesamt 144 Stellplätze zur Verfügung.
Durch verstärkte Wohnbautätigkeit im Bereich der Salinenstraße, Rosentrittstraße, Waldstraße und Bergstraße steigen die Anfragen von Anwohnern nach der dauerhaften Anmietung von Stellplätzen auf den Parkplätzen des RappSoDie.
Nach dem Beschluss des Gemeinderates sollen nun maximal 20 Dauerparkplätze auf dem Parkplatz Rosentrittstraße (P2) für Anwohner der Salinenstraße, Rosentrittstraße, Waldstraße und Bergstraße zum Preis von 40 Euro / Monat (brutto) vergeben werden. Ein fester Stellplatz kann durch die Dauerparkberechtigung nicht garantiert werden. Der neue Parkplatz Salinenstraße (P2.1) soll aufgrund seiner Lage den Besuchern des RappSoDie vorbehalten sein.

 

Bebauungsplan „Brunnenberg-Gumpäcker Süd'' in Bad Rappenau-Treschklingen: Zustimmung zur Abwägungstabelle und Satzungsbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage zugestimmt und den Bebauungsplan „Brunnenberg-Gumpäcker Süd“ in Treschklingen als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan betrifft die Wohngebiete entlang der Krebsbachstraße und des Heinrich-Keppele-Rings. Hier besteht eine Wohnbebauung, die sich zum Teil aus Bebauungsplänen und Bebauung nach §34 Baugesetzbuch in einem für den ländlichen Raum verträglichen Maß und Dichte entwickelt hat.
Der neue Bebauungsplan verfolgt die Zielsetzung, auch künftig eine für den dörflichen Charakter und die bestehenden Erschließungssysteme verträgliche, maßvolle Verdichtung der Bebauung zu ermöglichen.
Im Wesentlichen soll dies erreicht werden durch die Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhen und die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Höhenfestsetzungen ermöglichen im größten Teil des Plangebiets eine zweigeschossige Bauweise mit ausbaubarem Dachgeschoss.
Am südlichen Gebietsrand entlang des Heinrich-Keppele-Rings wird die bestehende und für einen Teilbereich bereits im Bebauungsplan „Brunnenberg / Gumpäcker Ergänzung“ festgesetzte, eingeschossige Bebauung übernommen.
Die Wohneinheiten sind begrenzt auf 3 bzw. 4 je Einzelhaus. Außerdem ist die Stellplatzverpflichtung je Wohnung erhöht, um eine Überlastung der bestehenden Verkehrsanlagen zu verhindern. Die zulässigen Traufhöhen wurden auf 4,0m festgesetzt.

 

Neuverpachtung der landwirtschaftlichen Grundstücke der Stadt Bad Rappenau: Zustimmung zur Verpachtung und den Vergabemodalitäten
Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Neuverpachtung der landwirtschaftlichen Grundstücke zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Vergabemodalitäten für die Zeit vom 11.11.2024 – 10.11.2034 zu den bisherigen Pachtpreisen zugestimmt.
Zur Verpachtung stehen insgesamt 340 Grundstücke mit einer Fläche von ca. 191,4 Hektar an. Der Pachtzins für Ackerland liegt zwischen 1,54 Euro/Ar und 2,75 Euro/Ar, je nach Güte des Bodens. Wiesengrundstücke werden mit 1,00 Euro/Ar verpachtet. Dabei bleiben Grünlandkleinstflächen unter 10 Ar pachtfrei.
Es wird angestrebt, dass die Landwirte/Pachtinteressenten in den jeweiligen Stadtteilen Einigung über die Verteilung der zur Verpachtung anstehenden Grundstücke erzielen. Hierzu erhalten die Ortsobmänner rechtzeitig eine Liste der Grundstücke je Gemarkung. Falls es auf der einen oder anderen Gemarkung nicht zu einer Einigung unter den Landwirten kommen sollte, werden die Grundstücke von der Verwaltung vergeben, z.B. im Wege der Versteigerung.
Im Gegensatz zu früheren Neuverpachtungen ist vorgesehen, dass jeweils ein Pachtvertrag pro Pächter, getrennt nach Gemarkungen, abgeschlossen wird und die betroffenen Grundstücke in einer Übersichtsliste beigefügt werden. Bisher wurde für jedes Grundstück bzw. Los ein separater Pachtvertrag geschlossen.
Ebenso wird eine Regelung im Pachtvertrag neu aufgenommen, in der sich der Pächter verpflichtet, eventuell erforderliche Flächen für Ackerrandstreifen bzw. Gewässerrandstreifen aus dem Pachtverhältnis freizugeben, falls die Stadt Bad Rappenau solche Flächen anlegen will. Der Pachtzins wird dann angepasst.
Im Gemeinderat wurde darüber diskutiert, ob auch eine kürzere Laufzeit der Pachtverträge bzw. eine Erhöhung der Pacht nach 5 Jahren denkbar seien. Mehrheitlich schloss sich der Gemeinderat anschließend dem Verwaltungsvorschlag an.

 

Kindergartenangelegenheiten: Zustimmung zur Neufassung der Kindergartengebührensatzung sowie zu den Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für 2024/2025
Mit 23 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen beschlossen. Ebenso hat der Gemeinderat die Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für das Kindergarten- und Schuljahr 2024/2025 beschlossen; vorgesehen ist eine pauschale Erhöhung um 7,5 %. Die Satzung mit den neuen Gebühren tritt am 01.09.2024 in Kraft. Sie wurde im Mitteilungsblatt Nr. 22/2024 veröffentlicht und kann auch hier abgerufen werden.

Auf Antrag mehrerer Fraktionen wurden nur die Gebühren für das kommende Kindergartenjahr beschlossen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, auch die Gebühren für das Jahr 2025/2026 mit einer pauschalen Erhöhung von 7,3 % zu beschließen. Darüber hinaus sollen die Eltern bereits nach einem Betreuungsausfall von 5 Tagen auf Antrag eine Gebührenerstattung erhalten, nicht ab 10 Tagen wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

Den Sachverhalt stellte Hauptamtsmitarbeiterin Olivia Braun dem Gemeinderat vor. Sie ging zunächst auf die Änderungen der Gebührensatzung ein. Diese wurde inhaltlich ergänzt, den aktuellen Gegebenheiten angepasst und klarer formuliert. Klarer geregelt wurde z.B. die Stellung von „Kur-Kindern“, die Möglichkeit einer Gebührenerstattung auf Antrag bei Reduzierung der Betreuungszeit bzw. Schließung einer Einrichtung, ebenso zum Wohnsitz der Kinder in Familien sowie die Regelungen bei wiederholter Überschreitung der gebuchten Betreuungszeit. Auch die städtische Härtefallregelung wurde angepasst und in die neue Satzung integriert.

Für die Anpassung der Elternbeiträge gibt es alljährlich eine Empfehlung von Vertretern des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen. Diese schlagen für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 Prozent vor. In Bad Rappenau soll diese Erhöhung pauschal umgesetzt und die einzelnen Gebühren jeweils um 7,5% erhöht werden. Das Essensgeld bleibt unverändert bei 80 Euro / Monat.

Mit der Erhöhung soll ein Kostendeckungsgrad von 20% durch die Elternbeiträge erreicht werden. In Bad Rappenau liegt dieser Anteil derzeit unter 15%. Auch nach einer Erhöhung der Elternbeiträge wird in Bad Rappenau eine Kostendeckung von 20% durch die Eltern nicht erreicht. Auch in diesem Jahr bleibt die Erhöhung der Gebühren hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kosten zurück.

Kostensteigerungen ergeben sich bei der Kinderbetreuung in verschiedenen Bereichen, vor allem aber durch die Tariferhöhungen für das Personal.

Im Jahr 2023 lagen die Gesamtausgaben für den Betrieb (nur laufende Kosten ohne Investitionen) der Stadt Bad Rappenau für die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren bei fast 11 Mio. Euro, die Gesamteinnahmen betrugen knapp 5 Mio. Euro, so dass sich die nicht gedeckten Kosten auf rund 6 Mio. Euro beliefen. Für die städtischen Kindertagesstätten in Babstadt, Fürfeld und Zimmerhof betrugen die Gesamtausgaben im Jahr 2023 4,3 Mio. Euro, die Einnahmen lagen bei 2,1 Mio. Euro (davon rund 640.000 Euro Elternbeiträge und rund 1,5 Mio. Euro Zuschüsse), die ungedeckten Kosten lagen somit bei 2,2 Mio. Euro.

Im Kindergartenjahr 2024/2025 sollen weiterhin einheitliche Elternbeiträge in den städtischen, kirchlichen und privaten Betreuungseinrichtungen gelten. Die in der Satzung vorgeschlagenen Gebühren gehen von 12 Monatsbeiträgen aus; bei 11 Monatsbeiträgen erhöhen sich die Beträge entsprechend.

Insgesamt gibt es in Bad Rappenau ein umfassendes und wohnortnahes Betreuungsangebot: In allen Betreuungsarten (Krippe, altersgemischte Gruppen und Kindergarten) gibt es eine Halbtags-, Regel- und Flexbetreuung, ebenso eine verlängerte Öffnungszeit mit 6 Stunden und 7 Stunden sowie eine Ganztagesbetreuung mit 8 Stunden und 10 Stunden. Auch die Angebote für die Schulkinder werden in der Gesamtstadt kontinuierlich ausgebaut.

 

Zustimmung zur Vertragsverlängerung der Rathaus IT und zur Ausstattung des Verwaltungsnetzwerkes
Einstimmig hat der Gemeinderat der Vertragsverlängerung des Mietscheins für das Verwaltungsnetzwerk bis zum 31.03.2027 einschließlich der Technologieanpassung der Arbeitsplätze zugestimmt.
Der Leasingvertrag der Stadt Bad Rappenau für die IT des Verwaltungsnetzwerk inklusiver der Arbeitsplätze endet am 31.03.2025. Der Leasingvertrag umfasst die gesamte Server- und Speicherumgebung sowie alle Verwaltungsarbeitsplätze in allen Einrichtungen der Stadt Bad Rappenau (Rathaus, alle BürgerBüros, Bücherei, Feuerwehr, Bauhof, alle städtischen Kitas, Jugendhaus, Gästeinfo Bahnhof und Gästeinfo Rappsodie).
Der Leasingvertrag soll nun um zwei Jahre bis zum 31.03.2027 zu verlängert werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeit bei der IT-Nutzung und auch mit Blick auf die Kosten hat die Verwaltung eine entsprechende Vertragsverlängerung vorgeschlagen.

 

Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Bad Rappenau einschließlich des Eigenbetriebs Stadtentwässerung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg 2015 - 2029
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den wesentlichen Ergebnissen des GPA-Prüfungsberichtes vom 06.11.2023.
Die GPA Baden-Württemberg hat - mit Unterbrechungen - in der Zeit vom 08.02.2023 bis 24.04.2023 die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Bad Rappenau in den Jahren 2015-2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung in den Wirtschaftsjahren 2015-2019 geprüft.
Ausgenommen von dieser Prüfung waren die Bauausgaben, diese sind zuletzt für die Jahre 2014-2018 geprüft worden.
Die allgemeine Finanzprüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt, in die sachliche Prüfung wurden auch Verwaltungsvorgänge bis zur Gegenwart einbezogen. Die Prüfungsfeststellungen sind mit der Verwaltung im Zuge der Prüfung besprochen worden. Unwesentliche Anstände wurden soweit möglich, bereit während der Prüfung bereinigt.
Die Verwaltung wurde im Mai 2023 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unterrichtet. Dabei hat die GPA einen insgesamt positiven Gesamteindruck vermittelt, da die Aufgaben in den geprüften Verwaltungsbereichen ordnungsgemäß und sachgerecht erledigt worden sind, die Haushaltswirtschaft geordnet und die stetige Aufgabenerfüllung gesichert war.