Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen – Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2021/2022 ff.
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in Bad Rappenau für das Kindergartenjahr 2021/2022.

Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass es im Stadtgebiet eine Vielzahl an Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft – kirchlich, städtisch und privat – gibt. Durch den Zuzug von außerhalb steigt auch stetig der Bedarf an Betreuungsplätzen.

Olivia Braun, die im Hauptamt u.a. zuständig für die Kinderbetreuung ist, stellte dem Gemeinderat die Details der Bedarfsplanung vor. Derzeit gibt es 15 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (3 städtische, 9 kirchliche und 3 von Vereinen getragene) mit 54 Gruppen und insgesamt 1034 Plätzen. Hinzu kommen noch 10 Plätze im Kindergarten „Zwergentreff“ Bargen, die für die Wollenberger Kinder reserviert sind.

Für Kinder über 3 Jahren (Ü3) stehen insgesamt 899 Plätze (teilweise in altersgemischten Gruppen) zur Verfügung, dies entspricht einem Versorgungsgrad von 97,9 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 32 zusätzliche Plätze, die durch die Eröffnung einer weiteren Gruppe in der Kath. Kindertagesstätte St. Anna und eine Gruppenumwandlung im Ev. Kindergarten Heinsheim angeboten werden können.

Für Kinder unter 3 Jahren (U3) gibt es im Kindergartenjahr 2021/22 15 Krippengruppen mit 145 Betreuungsplätzen. In Bad Rappenau wurden 15 Plätze in der neuen Kleinkindbetreuung „Käferle“ in der Vulpiusstraße geschaffen. Allerdings können dadurch nicht 15 Kinder zusätzlich betreut werden. Gründe dafür sind der Wegfall von „Platzsharing“ beim Käferle sowie die Umwandlung einer Krippengruppe in Heinsheim in eine Familiengruppe, wodurch 5 reine Krippenplätze entfallen sind. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 31,7% in der Altersgruppe U3 bei den reinen Krippenplätzen. Darüber hinaus werden 15 Kinder U3 in altersgemischten Gruppen betreut, was den Versorgungsgrad auf 35 % erhöht.

38 Kinder im Alter von 0 – 14 Jahre werden darüber hinaus bei 10 Tagespflegepersonen betreut. Die meisten Kinder sind zwischen einem und drei Jahre alt.

Im Jahr 2020 wurden außerdem 61 Bad Rappenauer Kinder in Kindertagesstätten außerhalb des Stadtgebietes betreut.

Um kurzfristig neue Plätze zu schaffen, wurden im neuen Kindergartenjahr bereits zwei Gruppen umgewandelt, wodurch insgesamt 12 Plätze geschaffen werden konnten, so dass die Gesamtzahl der Plätze Ende 2021 bei 1056 lag.

Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf, in erster Linie aufgrund neuer Baugebiete in Bad Rappenau und verschiedenen Stadtteilen, die teilweise schon erschlossen sind, teilweise bald erschlossen werden. Kurzfristig sollen durch weitere Gruppenumwandlungen in Bad Rappenau und Obergimpern zusätzliche Plätze geschaffen werden. Mittelfristig sind Erweiterungen der Kindergärten Biberacher Straße in Bonfeld, St. Cyriak in Obergimpern und St. Raphael in Bad Rappenau geplant. Langfristig sollen neue Kindergärten in Treschklingen, in Bad Rappenau oder Zimmerhof und in Fürfeld gebaut werden.

Auch die Schulkindbetreuung wurde in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut und die Betreuungszeiten verlängert. Derzeit werden 392 Schulkinder der Klassen 1 - 4 in verschiedenen Einrichtungen und Kernzeitangeboten im gesamten Stadtgebiet betreut, dies entspricht einem prozentualen Anteil von 49,7 %.

Die Schulbedarfsplanung geht für die kommenden Jahren von 215 bis 242 neuen Erstklässlern pro Jahrgang aus. Für diese stehen ausreichend Schulräume an den Grundschulen im Stadtgebiet zur Verfügung. In Zimmerhof könnte es im Schuljahr 2023/24 zwei erste Klassen geben. Auch im Schulbereich investiert die Stadt kräftig: Neben den bereits abgeschlossenen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in Bonfeld und Grombach stehen Modernisierungsmaßnahmen in den Grundschulen der Kernstadt, in Fürfeld, Heinsheim und Obergimpern an. In allen örtlichen Schulen wurde außerdem die digitale Ausstattung auf den neusten Stand gebracht.

„Es ist schön, dass so viele Kinder im Stadtgebiet leben, allerdings ist die Kinderbetreuung ein sehr kostenintensiver Bereich für die Kommunen“, fasste OB Sebastian Frei zusammen. Hohe Investitionen stehen in diesem Bereich in den kommenden Jahren an, ebenso steigen durch den weiteren Ausbau die Betriebskosten. Die Kommunen sind für diese Pflichtaufgabe auf Mittel von Bund und Land angewiesen, deren Höhe aber oft unklar ist.

Umso wichtiger ist die entsprechende Bedarfsplanung, für die OB Frei und alle Fraktionen im Gemeinderat Olivia Braun ausdrücklich dankten, ebenso für ihren Einsatz und ihre sehr gute Arbeit, die durch zahlreiche zusätzliche Aufgaben in den vergangenen beiden Pandemie-Jahren besonders herausfordernd war.

Lob für den umfassenden und übersichtlichen Bedarfsplan und die Arbeit der Kindergartenverwaltung kam von allen Fraktionen des Gemeinderates. „Die steigenden Kinderzahlen machen sich nun bei uns bemerkbar und wir müssen die Maßnahmen zum Ausbau möglichst schnell umsetzen“, so die Sprecherin der CDU. Sie regte auch eine personelle Aufstockung in der Kindergartenverwaltung sowie den Einsatz der zentralen Platzvergabe an. Diese ist bereits in Arbeit, so OB Frei.

„Das pandemische Jahr kostete Frau Braun sehr viel Arbeit, aber es war richtig, dass sie zentral für alle gehandelt hat und in allen Einrichtungen dieselben Vorgaben galten“, so die Sprecherin der Grünen. Sie gab zu bedenken, dass man bei der Planung von Neubaugebieten auch die hohen Folgekosten im Bereich von Kinderbetreuung und Schulen bedenken müsse. Schwierig werde es auch zunehmend, Personal im Betreuungsbereich zu finden, hier könnten neue Einrichtungen einen Vorteil haben.

Dass die Anzahl der Kinder in Bad Rappenau stark zunimmt, ist aus Sicht der ÖDP grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, die aber die Stadt vor große Herausforderungen stellt: „Sollte der Zuzug und der Bauboom weiter anhalten, so entsteht rein rechnerisch ein Bedarf von gut 8 Kandel-Kindergärten“, machte der Sprecher der ÖDP deutlich. Auch der weitere Ausbau der Grundschulen sei dann nötig und für alles werde Personal benötigt. „Wir müssen bei der Erschließung von Baugebieten einen Gang zurückschalten. Wir kommen sonst mit der Infrastruktur nicht mehr hinterher“, so die Folgerung der ÖDP.

Auch die Sprecherin der SPD zeigte sich erfreut über den Zuwachs an Kindern, auch in Ortsteilen, in denen keine neuen Baugebiete ausgewiesen wurden. „Die Kinderbetreuung ist eine Pflichtaufgabe, und wir müssen die erforderlichen Investitionen tätigen, andere Wünsche müssen wir da eventuell zurückstellen“, mahnte sie. Es gelte, alle Angebote, auch die Kernzeit, im Blick zu behalten.

„Der Kinderzuwachs stellt uns vor große Herausforderungen“, betonte auch der Sprecher der FW. Momentan sei man noch gut aufgestellt, aber die Zahlen zeigen, dass für 2023/24 Handlungsbedarf besteht.


Kindergartenangelegenheiten: Antrag des Evangelischen Kindergartens Heinsheim auf Erhöhung der Verwaltungskosten   
Mit 32 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Antrag auf Erhöhung der Verwaltungskosten für den Evang. Kindergarten in Heinsheim zum 01.01.2022 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, mit dem Träger einen entsprechenden Änderungsvertrag auszuarbeiten und abzuschließen.

Das Verwaltungs- und Serviceamt Meckesheim, dem die Geschäftsführung für den Evang. Kindergarten übertragen wurde, hat die Anpassung der Verwaltungskosten für den Evang. Kindergarten Schilfkörbchen in Heinsheim beantragt. Derzeit werden diese mit 4,5 % im Vertrag berücksichtigt. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind jedoch wesentlich höher. Ab dem Jahr 2022 sollen diese mit 6% angesetzt werden, um den tatsächlichen Aufwand abzubilden. Die Mehrkosten für die Stadt Bad Rappenau liegen dadurch bei ca. 9.800 Euro pro Jahr.

OB Frei machte deutlich, dass die Erhöhung nachvollziehbar und begründet sei und lobte die gute Zusammenarbeit mit den kirchlichen Trägern im Betreuungsbereich.


Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20 für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rappenau Abteilung Süd
Einstimmig hat der Gemeinderat die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 für die Abteilung Süd beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Ausschreibung und das förmliche Vergabeverfahren durchzuführen.

Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug soll als effektives Erstangriffsfahrzeug für alle Einsatzlagen beschafft werden, insbesondere auch für den Bereich der technischen Hilfeleistungen auf der Autobahn.

Die Kosten für das Fahrzeug inklusive Sonderaufbau und Beladung wurden mit rund 400.000 Euro berechnet, es soll europaweit ausgeschrieben werden. Ein Zuschuss in Höhe von 92.000 Euro wurde bereits vom Land bewilligt.

Die Lieferzeit wird voraussichtlich zwei Jahre betragen. Mit der Auslieferung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs werden Fahrzeugumstellungen in den Abteilungen Süd und Bad Rappenau erfolgen.


Straßenkehrmaschine für Geh- und Fußwege: Beschluss zur Anmietung
Mit 28 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Anmietung einer Straßenkehrmaschine (Arbeitsbreite ca. 1,60 m) einschließlich des Personaleinsatzes zugestimmt.

Für die Reinigung der Geh- und Fußwege in Bad Rappenau und Stadtteilen ist der regelmäßige Einsatz einer Straßenkehrmaschine (Arbeitsbreite ca. 1,60 m) erforderlich. Aufgrund der Erfahrungen im letzten Jahr wird von ca. 550 Betriebsstunden pro Jahr ausgegangen. Die Stadtverwaltung hat drei Varianten für den Einsatz einer Straßenkehrmaschine untersucht:

•    Anmietung einer Straßenkehrmaschine und Bedienung durch einen Bauhofmitarbeiter, Gesamtkosten ca. 70.000 Euro pro Jahr

•    Anmietung einer Straßenkehrmaschine einschließlich Fahrer, Gesamtkosten ca. 38.000 Euro pro Jahr.

•    Kauf einer Straßenkehrmaschine, Bedienung durch einen Bauhofmitarbeiter, bei einem Neupreis von 117.453 € und einem Abschreibungszeitraum von 10 Jahren einschließlich der zusätzlichen Leistungen wie Versicherungen, Verschleißteile und Fahrereinsatz ergeben sich Gesamtkosten von ca. 53.500 Euro pro Jahr.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Variante der Anmietung einschließlich Fahrer die günstigste, da dadurch die Bauhofmitarbeiter entlastet werden und Zeit für andere Aufgaben haben. Auch bei urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfällen ist man unabhängig.