Grundsatzbeschluss zum Glasfaserausbau in Bad Rappenau und in den Ortsteilen: Beitritt der Stadt zum Gigabit Kompetenzzentrum Heilbronn-Franken; Ermächtigung des Oberbürgermeisters zum Vertragsabschluss mit der Deutschen GigaNetz GmbH
Mit 33 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Beitritt der Stadt Bad Rappenau zum Gigabit Kompetenzzentrum Heilbronn-Franken zugestimmt und gleichzeitig den Oberbürgermeister ermächtigt, eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH abzuschließen.

Durch den Beschluss soll der flächendeckende Ausbau der Breitbandversorgung in der Gesamtstadt mit Unterstützung des Gigabit Kompetenzzentrum (GKZ), einer neu gegründeten Abteilung der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH (WHF), erfolgen. Diese soll den Ausbau im gesamten Gebiet der WHF koordinieren, zu dem neben dem Landkreis Heilbronn auch die Stadt Heilbronn sowie der Kreis Schwäbisch Hall, der Hohenlohekreis und der Main-Tauber-Kreis zählen.

Die Aufgaben des neuen Gigabit Kompetenzzentrums (GKZ), sowie das Konzept für den Breitbandausbau, stellte WHF-Geschäftsführer Dr. Andreas Schumm im Gemeinderat vor: Im Sommer 2020 fand ein europaweites Markterkundungsverfahren statt, um Telekommunikationsunternehmen zu finden, die Interesse haben, im o.g. Gebiet ein Glasfasernetz aufzubauen. 7 Konzepte wurden eingereicht, 3 kamen in die engere Auswahl, nach längeren Verhandlungen wurde Mitte Juni 2021 eine Kooperationsrahmenvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH unterzeichnet.

Bad Rappenau (mit allen Stadtteilen) gehört für den Ausbau zur Priorität 1 im Landkreis Heilbronn, machte Andreas Schumm deutlich. D.h. die Vermarktung des Angebotes soll bereits im Sommer 2021 durch die Deutsche GigaNetz GmbH beginnen. Parallel zur Vermarktung sollen die Planungen erfolgen, so dass im optimalen Fall bereits 2022 mit dem Netzausbau begonnen werden kann. Dieser könnte bestenfalls bereits Ende 2024 abgeschlossen sein. Dazu werden umfangreiche Verlegearbeiten im gesamten Stadtgebiet erforderlich sein.

Für den Ausbau des Glasfasernetzes, der durch die Deutsche GigaNetz erfolgen soll, wurden die folgenden Eckpunkte vereinbart:
•    Verbindliche Vorvermarktungs- und Vertriebsprozesse, insbesondere obligatorischer eigenwirtschaftlicher Ausbau bei Erreichung einer bestimmten Vorvermarktungsquote,
•    Point to Point Netzkonzept bis in jede Wohnung. Dies bedeutet, dass die Netzebene 4 bereits mitabgedeckt ist,
•    Verlegung von 2 Fasern pro Wohneinheit ergänzt um 2 Reservefasern pro Gebäude,
•    Mindestverlegetiefe von 60 cm
•    Open Access Zusage zu angemessenen und marktgängigen Endkundenpreisen,
•    Vermeidung von Glasfaserüberbau zur Reduzierung von Doppelstrukturen,
•    Gemeinsam entwickelte und abgestimmte Ausbaureihenfolge für die Gesamtregion Heilbronn-Franken,
•    Standardisierte Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren sowie Nutzung von Standards und Musterverträgen.

Für die Kommunen und Bürger ergeben sich daraus mehrere Vorteile:
•    Schneller FTTH-Ausbau (Fibre to the home) aus einer Hand
•    Maximale Versorgung mit Ziel 100 % aller Adresspunkte in der gesamten Region Heilbronn-Franken, nicht nur der „wirtschaftlich interessanten“ Gebiete
•    Keine weiteren kommunalen Investitionen erforderlich

Das Gigabit Kompetenzzentrums der WHF vertritt dabei u.a. die Interessen der Region gegenüber den Telekommunikationsanbietern. Es erarbeitet Musterverträge, koordiniert und steuert den regionalen Ausbau und die bestehenden Kooperationen und entwickelt Standards für eine einheitliche Ausführungsqualität. Die Kosten des Gigabit-Kompetenzzentrums werden vom Landkreis Heilbronn übernommen.

Die vorgestellten Planungen stießen im Gemeinderat auf breite Zustimmung. „Die WHF konnte hier ein sehr gutes Angebot für einen Glasfaserneubau aushandeln“, lobte der Sprecher der ÖDP. Positiv sei der Ausbau auch im Hinblick auf das Home-Office, was künftig zu einer entscheidenden Reduzierung des Verkehrs führen könnte. „Wir begrüßen den Ausbau ausdrücklich, v.a. weil er flächendeckend ist und hohe Upload-Geschwindigkeiten bietet“, so der Sprecher der SPD. Der Beschluss solle auch ein Appell an alle Gemeinderatsmitglieder sein, Werbung für das neue Angebot zu machen, um die erforderliche Mindestvermarktungsquote zu erreichen. „Wir bekommen viele Anfragen aus der Bürgerschaft zum Glasfaserausbau. Viele sind heute auf ein schnelles Internet angewiesen“, machte auch die Sprecherin der CDU deutlich. Nun biete sich die Chance auf einen flächendeckenden Ausbau. Hoffnung darauf, dass Wollenberg bald nicht mehr „der weißeste Fleck im gesamten Landkreis“ ist, äußerte auch der Sprecher der FW: „Mich hat das Konzept überzeugt.“ Es bleibe zu hoffen, dass auch die Bürgerschaft reichen Gebrauch von dem Angebot macht.


Machbarkeitsstudie „Radwegführung Siegelsbacher Straße'' in Bad Rappenau: Zustimmung zum Bau eines beidseitigen Schutzstreifens auf der Siegelsbacher Straße
Mit 21 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat den Bau eines beidseitigen Radschutzstreifens entlang der Siegelsbacher Straße mit Kosten von ca. 400.000 Euro beschlossen. Er war damit einem Antrag der Grünen-Fraktion gefolgt. Der Vorschlag der Verwaltung, einen einseitigen Radschutzstreifen stadtauswärts mit Kosten von ca. 14.000 Euro zu markieren, fand keine Mehrheit.

Das Ingenieurbüro Zimmermann aus Haßmersheim hatte im Vorfeld der Entscheidung eine Machbarkeitsstudie für die Radwegführung entlang der Siegeslbacher Straße zwischen Finkenstraße und Johann-Strauß-Straße geprüft und drei Varianten für den rund 350m langen Weg erarbeitet. Wobei Variante 1, ein Zweirichtungs-Radweg auf der Ostseite der Siegelsbacher Straße, nur mit massiven Eingriffen in den Friedhof, einschließlich der Verlegung von Gräbern möglich gewesen wäre und somit von vornherein ausschied.

Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat den Bau der Variante 3 vorgeschlagen: die Markierung eines einseitigen Schutzstreifens auf der Ostseite der Siegelsbacher Straße. Diese wäre nicht nur kostengünstig, sondern auch schnell umsetzbar.

In der Sitzung beantragte die Fraktion der Grünen den Bau von Variante 2, die Markierung von Schutzstreifen auf beiden Seiten in dem fraglichen Abschnitt der Siegelsbacher Straße. Dafür ist allerdings eine Sicherung der Friedhofsmauer erforderlich, was zu deutlich höheren Kosten führt. Ein Großteil der Kosten soll über Zuschüsse aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ sowie aus Landeszuschüssen kommen, so dass der Eigenanteil der Stadt Bad Rappenau bei 80.000 – 100.000 Euro liegen würde.

Der Antrag der Grünen wurde unterstützt von SPD und ÖDP, die sich dadurch mehr Sicherheit für Radfahrer versprachen und die einmalige Chance des Sonderprogramms nutzen wollten. Auch die FW-Fraktion konnte sich eine Zustimmung zum Grünen-Antrag vorstellen, wünschte sich aber zuvor eine Prüfung, ob der Platz tatsächlich ausreichend sei oder ob evtl. eine Versetzung der Friedhofsmauer nötig wäre. Gegen den Grünen-Antrag sprach sich die CDU aus. Sie fand die Kosten zu hoch, die Gelder sollten besser in wichtigere Projekte fließen.

Nach dem Beschluss für die Variante 2 machten OB Sebastian Frei und Stadtkämmerin Tanja Schulz deutlich, dass für das Förderprogramm „Stadt und Land“ ein sehr enger Zeitrahmen besteht, da es ausläuft. Um einen Antrag auf Fördermittel stellen zu können, ist ein Maßnahmenbeschluss des Gemeinderates erforderlich. Um diesen Beschluss fassen zu können, muss die Frage der Finanzierung der Mehrkosten geklärt werden. Die Stadtkämmerin bat daher den Gemeinderat, Projekte zu benennen, die verschoben werden können, um den Radweg zu finanzieren. Die Verwaltung wird den Fraktionen mitteilen, bei welchen Projekten eine Verschiebung möglich ist, weil sie noch nicht begonnen wurden.


Baugebiet „Halmesäcker'' in Fürfeld: Zustimmung zur Ausschreibung einer Rettungsgrabung und zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Investorenvereinbarung
Mit 26 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Ausschreibung einer archäologischen Rettungsgrabung für das Baugebiet „Halmesäcker“ in Fürfeld zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, eine öffentlich-rechtliche Investorenvereinbarung mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzuschließen.

Bereits im Februar 2017 hatte der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Halmesäcker“ in Fürfeld gefasst. 54 Bauplätze sind auf dem rund 3,3 Hektar großen Gebiet geplant. Da das Gebiet aber innerhalb eines ausgedehnten Kulturdenkmales „Neolithische Siedlungen“ liegt, fanden im August und September 2019 archäologische Voruntersuchungen statt. Diese haben ergeben, dass eine archäologische Rettungsgrabung durchgeführt werden muss, bevor das Gebiet bebaut werden kann.

Diese wird ca. 12 Monate dauern und soll im Herbst 2021 (nach dem Abernten der Ackerflächen) beginnen. Der Kostenaufwand ist schwer abzuschätzen, wird aber voraussichtlich rund 800.000 Euro betragen. Für die Durchführung muss eine öffentlich-rechtliche Investorenvereinbarung zwischen der Stadt und dem Landesamt für Denkmalpflege abgeschlossen werden.

OB Frei machte nochmals deutlich, dass die Rettungsgrabung die Voraussetzung für die Erschließung des Baugebietes ist. Der Fürfelder Ortsvorsteher Marcel Mayer betonte, dass der Gemeinderat beim Beschluss zur Erschließung des Baugebiets – im Gegensatz zum Baugebiet „Waldäcker“ in Babstadt – bereits im Vorfeld wusste, dass eine Rettungsgrabung notwendig werden würde. Dies sei auch insofern ein Vorteil, dass die Grabung nicht zu Verzögerungen beim Baubeginn führt.

Der Sprecher der ÖDP machte deutlich, dass seine Fraktion sich gegen weitere Ausgaben für das Baugebiet ausspreche. Die Kosten für die Rettungsgrabung seien nicht abschätzbar und führten zu einer Verteuerung der Bauplätze: „Wir sollten auf dieses Baugebiet verzichten.“


Erschließung Baugebiet „Boppengrund II'', in Bonfeld: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Mit 30 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Bauarbeiten zur Erschließung (Entwässerung und Straßenbau) des Baugebietes „Boppengrund II“ in Bonfeld an die Firma Scheuermann aus Heilbronn zugestimmt.

Diese hatte mit 2.314.717 Euro das günstigste von insgesamt 7 Angeboten abgegeben. Die Kosten für Entwässerung und Straßenbau liegen bei 2.119.582 Euro, die übrigen Kosten entfallen auf den Wasserleitungsbau. Es fand eine gemeinsame Ausschreibung mit dem Wasserzweckverband Mühlbach statt.

Die Erschließungsarbeiten sollen bis Juli 2022 abgeschlossen sein.

Erhebung der Elternbeiträge während der pandemiebedingten Schließungen der Kindertagesstätten, Hort- und Kernzeitgruppen im 3.-Welle-Lockdown (Zeitraum März – Mai 2021)   
Einstimmig hat der Gemeinderat die folgenden Regelungen für die Betreuungsgebühren in den Monaten März - Mai 2021 beschlossen:

1.    Hort und Kernzeit
März (geschlossen vom 01.03.2021 – 12.03.2021, Öffnung ab 15.03.2021)
•    Von allen Nutzern wird grundsätzlich ein halber Monatsbeitrag für den Zeitraum vom 15.03.2021 – 31.03.2021 erhoben.
•    Für die Nutzer, die vom 01.03.2021 – 12.03.2021 zusätzlich die Notbetreuung nutzten, wird ein voller Monatsbeitrag erhoben.
April (geöffnet vom 01.04.2021 – 16.04.2021, Schließung ab 19.04.2021 – 30.04.2021)
•    Von allen Nutzern wird grundsätzlich ein halber Monatsbeitrag für den Zeitraum vom 01.04.2021 – 16.04.2021 erhoben.
•    Für die Nutzer, die vom 19.04.2021 – 30.04.2021 zusätzlich die Notbetreuung nutzten, wird ein voller Monatsbeitrag erhoben.
Mai (geschlossen, nur Notbetreuung)
Die Gebühren werden abhängig von den genutzten Betreuungstage erhoben.
•    Bei weniger / gleich 9 genutzten Betreuungstagen werden 50% der regulären Gebühr fällig.
•    Bei 10 und mehr Tagen werden 100% der regulären Gebühr abgebucht.

2.    Kindertagesstätten
April (geöffnet vom 01.04.2021 – 16.04.2021, Schließung ab 19.04.2021 – 30.04.2021)
•    Von allen Nutzern wird grundsätzlich ein halber Monatsbeitrag für den Zeitraum vom 01.04.2021 – 16.04.2021 erhoben.
•    Für die Nutzer, die vom 19.04.2021 – 30.04.2021 zusätzlich die Notbetreuung nutzten, wird ein voller Monatsbeitrag erhoben.
Mai (geschlossen vom 01.05.2021 – 14.05.2021, Öffnung ab 17.05.2021)
•    Von allen Nutzern wird grundsätzlich ein halber Monatsbeitrag für den Zeitraum vom 17.05.2021 – 31.05.2021 erhoben.
•    Für die Nutzer, die vom 01.05.2021 – 14.05.2021 zusätzlich die Notbetreuung nutzen, wird ein voller Monatsbeitrag erhoben.

Konkret bedeutet dies:
Für Kinder, die die Notbetreuung in Hort oder Kernzeit nicht besucht haben, müssen keine Gebühren nachbezahlt werden. Die Gebühr für den Monat April wird für die Öffnungszeit vom 15.03. – 12.04.2021 angerechnet. Für Kinder, die von März bis Mai eine NOTBETREUUNG in Hort oder Kernzeit besucht haben, müssen Betreuungsgebühren gezahlt werden. Für die Notbetreuung vom 01.03. – 15.03. sowie vom 12.04. – 30.04.2021 wird jeweils ein halber Monatsbeitrag erhoben. Zwischen 15.03. und 12.04.2021 waren Kernzeit und Hort regulär geöffnet. Da nur die Gebühr für einen Monat (April) eingezogen wurde, werden nachträglich Gebühren erhoben.

Ebenso mmüssen für Kinder, die die Notbetreuung in den Kindertagesstätten nicht besucht haben, keine Gebühren nachbezahlt werden. Für alle Nutzer im Betreuungszeitraum vom 01.04. – 17.04.2021 sowie vom 17.05. – 31.05.2021 wird jeweils ein halber Monatsbeitrag erhoben. Dieser ist mit der Zahlung für den April abgedeckt. Im Mai wurde der Beitragseinzug ausgesetzt.
Für Kinder, die im Zeitraum vom 19.04. – 30.04.2021 und 01.05.2021 – 14.05.2021 die NOTBETREUUNG in den Kindertagesstätten nutzten, wird für diese Zeiträume jeweils ein halber Monatsbeitrag erhoben. D. h. es werden nachträglich Gebühren erhoben.

„Bereits zum dritten Mal müssen wir uns mit diesem Thema beschäftigen, hoffentlich zum letzten Mal“, fasste Hauptamtsleiter Wolfgang Franke zusammen. Zuvor hatte er den komplexen Sachverhalt vorgestellt, der sich u.a. aus den unterschiedlichen Schließzeiten der Einrichtungen ergibt.

In diesem 3. Lockdown besuchten sehr viele Kinder die Notbetreuung: 120 Schüler nutzen die Notbetreuung an den Schulen, 90 von ihnen waren im Hort oder der Kernzeit angemeldet. Bei den Kindergärten bzw. Kinderkrippen nutzen 400 Kinder die Notbetreuung. „Daher konnten wir beim Personal keine Einsparungen machen, in den Gruppen mussten ja auch die Abstände gewahrt werden“, verdeutlichte Franke. Im Gegensatz zu früheren Lockdown-Phasen, in denen das Land Baden-Württemberg den Kommunen die Gebührenausfälle weitgehend ersetzt hatte, wird es keine Ausgleichzahlungen vom Land für die Monate März – Mai geben. Seit Juni sind Kindertagesstätten, Hort und Kernzeitgruppen wieder regulär geöffnet.

Zustimmung zum Beitritt zum Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Beitritt der Stadt Bad Rappenau zum Klimaschutzpakt der Landes Baden-Württemberg zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die entsprechende unterstützende Erklärung unverzüglich abzugeben. Er war damit einem Antrag der ÖDP-Fraktion vom Januar 2021 gefolgt.

Am 8. Juli 2020 hat das Land zusammen mit den Vertretern der kommunalen Landesverbände den dritten Klimaschutzpakt für die Jahre 2020 und 2021 unterzeichnet. Bisher sind über 400 Kommunen in Baden-Württemberg dem Klimaschutzpakt als Unterstützer beigetreten. Kommunen, die die Erklärung unterzeichnen, haben die Möglichkeit, im Rahmen der Förderprogramme Klimaschutz-Plus und Klimopass eine erhöhte Förderquote zu erhalten.

Schon in der Vergangenheit wurde im Gemeinderat und der Verwaltung dem Thema Umwelt und Klimaschutz hohe Priorität eingeräumt. Der Beitritt zum Klimaschutzpakt ist insoweit Ansporn für alle Beteiligten, an den bereits erzielten Erfolgen anzuknüpfen und dem Thema Klimaschutz in der Zukunft noch höheres Gewicht in der täglichen Arbeit zu verleihen.

OB Sebastian Frei machte deutlich, dass das Thema „Klimaschutz“ in der Arbeit der Verwaltung schon seit langem eine wichtige Rolle spielt und bei allen Projekten beachtet wird. Eine Übersicht über zahlreiche, seit den 1980er Jahren bereits umgesetzte Projekte, war der Gemeinderatsvorlage beigefügt. Hierher gehören u.a. eine Biotopvernetzungskonzeption, Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen und Dächern, Umstellung des Fuhrparks und von Motogeräten im Bauhof, Ausbau des Fernwärmenetzes, innerörtliche Verdichtung, Umstellung auf LED bei der Straßenbeleuchtung, naturnahe Forstwirtschaft, Nutzung von Feuchtsalz im Winterdienst, Ausbau des ÖPNV, energetische Sanierung zahlreicher öffentlicher Gebäude, Anlegen von Blumenwiesen im Stadtgebiet, Obstbaum-Spendenaktionen, Bezug von Ökostrom für städtische Abnahmestellen u.v.m.

Zustimmung kam von Seiten des Gemeinderates: „Auch wenn Bad Rappenau bereits beim Klimaschutz aktiv ist: Wir müssen mehr tun und dies schneller umsetzen!“ so der Sprecher der ÖDP. „Ohne engagierte Kommunen helfen nationale Klimaziele nicht“, betonte auch die Sprecherin der Grünen, „außerdem muss die Kommune Vorbild für die Bürger sein.“ Unterstützung für die Bürger beim Thema Klimaschutz wünschte sich auch der Sprecher der FW, zudem dürfe man auch das Thema Naturschutz nicht aus dem Auge verlieren.