Neuordnung in der Talstraße in Obergimpern: Zustimmung zur Baumaßnahme und Genehmigung von zusätzlichen Mitteln im Haushaltsplan 2024 und 2025
Einstimmig hat der Gemeinderat die Erschließung des Baugrundstückes Flst. Nr. 4882 durch Herstellung einer Zufahrt sowie die Sanierung der Fußwegeverbindung Bahndamm - Talstraße beschlossen. Die Fußwegverbindung Talstraße – Steinstraße hat der Gemeinderat mit 18 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen. Mehrheitlich hat der Gemeinderat zusätzliche Mittel in Form einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 130.000 Euro für die Gesamtmaßnahme bereitgestellt.
Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte den Sachverhalt vor: Die Baumaßnahme gliedert sich in drei Abschnitte:
• Fußwegverbindung Talstraße – Steinstraße
• Erschließung Baugrundstück Flst. Nr. 4882 durch Herstellung einer Zufahrt
• Sanierung der Fußwegeverbindung Bahndamm/Talstraße
Aufgrund der beengten Verhältnisse und vieler angrenzender Privatgrundstücke wurden die Arbeiten zunächst beschränkt ausgeschrieben. Von den zur Abgabe aufgeforderten 5 Firmen hatten zum Submissionstermin nur 2 Bieter ein Angebot abgegeben. Das kostengünstigste Angebot lag weit über dem Kostenansatz im Haushaltsplan 2024 mit gesamt 296.000 Euro. Die Ausschreibung wurde daraufhin aufgehoben.
Eine fortgeschriebene Kostenberechnung ergab aufgrund von Preissteigerungen, höherem Kostenaufwand durch die beengten Verhältnisse nun Herstellungskosten (Bau- und Baunebenkosten, einschl. MwSt.) von insgesamt 426.000 Euro, also 130.000 Euro mehr als ursprünglich geplant. Mit einem Zuschuss von 82.500 Euro wird gerechnet. Die Erschließungskosten für den neuen Bauplatz müssen vom Eigentümer übernommen werden.
Als nächster Schritt soll eine neue öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen durchgeführt werden. Aufgrund der engen Verhältnisse kann bei den Bauarbeiten nur kleines Gerät zum Einsatz kommen. Das macht es schwierig, Anbieter zu finden. Die Bauausführung ist vom Februar bis Ende Mai 2025 vorgesehen.
OB Sebastian Frei ergänzte, dass der neue Fußweg von der Talstraße zur Steinstraße erst dann richtig effektiv ist, wenn man auch die Wegeverbindung von der Steinstraße in Richtung Friedhof / Neubaugebiet realisieren kann, allerdings muss die Stadt dafür noch Grundstücke erwerben.
Auch das Thema, Keile an den Treppenstufen anzubringen, damit man mit Fahrrädern oder Kinderwägen die Treppen nutzen könnte, wurde diskutiert. Solche Keile stellen aber wiederum eine Gefahr für Sehbehinderte dar, für die dann wiederum ein Schutz in Form eines Geländers und taktiler Platten gebaut werden müsste.
Der Sprecher der FW begrüßte die Gesamtmaßnahme, auch hier bringe das Sanierungsgebiet Verbesserungen für Obergimpern. Die extremen Preissteigerungen stellten aber auch in diesem Fall ein großes Problem dar.
Auch der Sprecher der ÖDP stimmte der Gesamtmaßnahme zu. Aus seiner Sicht könne die Fußwegeverbindung von der Talstraße zur Steinstraße allerdings nur der erste Schritt für eine durchgehende Fußwegeverbindung von der Talstraße zum Friedhof bzw. zum Neubaugebiet Gaisberg sein. „Wir setzen hier eine ¼ Mio. Euro und wissen noch nicht, wie bzw. wo es weitergeht“, kritisierte er.
Grundsteuerreform: Entwurf für eine Hebesatzsatzung und vorläufige aufkommensneutrale Hebesatzkalkulation
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Entwurf der neuen Hebesatzsatzung und von der Kalkulation der sogenannten „aufkommensneutralen“ Hebesätze. Die Verwaltung schlägt als Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 520 v. H. (aktuell: 375 v.H.) vor und für die Grundsteuer B (Baugrundstücke) 295 v. H. (aktuell: 410 v.H.). Bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 14.11.2024 können sich die Hebesätze noch minimal aufgrund neuer Datengrundlagen ändern. Die neue Satzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
OB Sebastian Frei betonte, dass das Wort "aufkommensneutral" etwas irreführend sei, denn es bezieht sich nicht auf die Grundstückseigentümer, sondern auf die Kommunen. Diese sollen nach dem Willen des Gesetzgebers so gestellt werden, dass die Einnahmen durch die Grundsteuer in der Summe möglichst gleich bleiben. „Aufkommensneutral“ bedeutet aber nicht, dass jeder einzelne Steuerzahler gleich viel Grundsteuer bezahlen wird wie bisher. Innerhalb der Steuerzahler wird es Verschiebungen geben - manche werden künftig weniger bezahlen müssen, andere dagegen mehr. Diese Situation wird in ganz Baden-Württemberg eintreten, ohne dass einzelne Gemeinden mit ihrem Hebesatz etwas daran ändern können; andere Bundesländer haben andere Regelungen getroffen.
Thomas Schuster von der Stadtkämmerei stellte dem Gemeinderat die Details der neuen Satzung und verschiedene Modellrechnungen vor. Demnach errechnet sich in Baden-Württemberg der maßgebliche Grundsteuerwert allein aus der Grundstücksfläche, die mit dem Bodenrichtwert multipliziert wird. Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt mit einer Grundsteuermesszahl (vom Gesetzgeber vorgegeben) multipliziert, so erhält man den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird dann von den Gemeinden mit dem beschlossenen Hebesatz multipliziert, so erhält man den Grundsteuerbetrag, der für jedes Grundstück zu zahlen ist.
Würde man die bisher geltenden Hebesätze auf die neuen Grundsteuermessbeträge anwenden, so würde bei der Grundsteuer A die höchste „Einsparung“ in einem Einzelfall bei 2.636 Euro liegen, die höchste „Verteuerung“ in einem Einzelfall bei 1.777 Euro. Bei der Grundsteuer B liegen diese Beträge bei 38.224 Euro (mit Abstand höchste Einsparung in einem Einzelfall) und 62.563 Euro (mit Abstand höchste Verteuerung in einem Einzelfall).Die Gründe für die hohen Abweichungen liegen darin, dass große, unbebaute Flächen (Bauland) bisher mit einem sehr niedrigen Messbetrag bewertet wurden. Künftig gilt für sie der Bodenrichtwert der umliegenden (bebauten) Grundstücke. Beim neuen Bewertungsmodell wird der Wert der Bebauung nicht mehr berücksichtigt. Daraus folgt, dass die Messbeträge für Gewerbegrundstücke reduziert werden (der Bodenrichtwert im Buchäckerring liegt z.B. bei 110 Euro / m²), während die Messbeträge für Wohngrundstücke steigen (der Bodenrichtwert in der Salinenstraße liegt zwischen 360 und 450 Euro / m²).
Anhand von einigen Beispielen machte Thomas Schuster die Abweichungen deutlich.
- Beispiel Einfamilienhaus in der Wagnerstraße, 1.434 m² Grundstücksfläche
Grundsteuermessbetrag alt (vom Finanzamt festgesetzt): 70,06 Euro
Grundsteuermessbetrag neu (vom Finanzamt festgesetzt): 444 Euro
Grundsteuer alt: 70,06 Euro x 410 v.H.: 287,25 Euro
Grundsteuer neu: 444 Euro x 410 v.H. (wenn Hebesatz in Bad Rappenau unverändert bleibt): 1.245,90 Euro
Grundsteuer neu: 444 Euro x 295 v.H. (vorgeschlagener Hebesatz ab 2025): 1.022,55 Euro
- Beispiel Zweifamilienhaus in der Wilhelmstraße, 713 m² Grundstücksfläche
Grundsteuermessbetrag alt (vom Finanzamt festgesetzt): 99,22 Euro
Grundsteuermessbetrag neu (vom Finanzamt festgesetzt): 220,58 Euro
Grundsteuer alt: 99,22 Euro x 410 v.H.: 406,80 Euro
Grundsteuer neu: 220,58 Euro x 410 v.H. (wenn Hebesatz in Bad Rappenau unverändert bleibt): 904,38 Euro
Grundsteuer neu: 220,58 Euro x 295 v.H. (vorgeschlagener Hebesatz ab 2025): 650,71 Euro - Beispiel Gewerbegrundstück im Buchäckerring, 48.844 m² Grundstücksfläche
Grundsteuermessbetrag alt (vom Finanzamt festgesetzt): 9.842,72 Euro
Grundsteuermessbetrag neu (vom Finanzamt festgesetzt): 6.349,72 Euro
Grundsteuer alt: 9.842,72 Euro x 410 v.H.: 40.355,15 Euro
Grundsteuer neu: 6.349,72 Euro x 410 v.H. (wenn Hebesatz in Bad Rappenau unverändert bleibt): 26.033,85 Euro
Grundsteuer neu: 6.349,72 Euro x 295 v.H. (vorgeschlagener Hebesatz ab 2025): 18.731,67 Euro
- Beispiel Bauplatz im Baugebiet Kandel, unbebaut, 548 m² Grundstücksfläche
Grundsteuermessbetrag alt (vom Finanzamt festgesetzt): 25,41 Euro
Grundsteuermessbetrag neu (vom Finanzamt festgesetzt): 334,75 Euro
Grundsteuer alt: 25,41 Euro x 410 v.H.: 104,18 Euro
Grundsteuer neu: 334,75 Euro x 410 v.H. (wenn Hebesatz in Bad Rappenau unverändert bleibt): 1.268,30 Euro
Grundsteuer neu: 334,75 Euro x 295 v.H. (vorgeschlagener Hebesatz ab 2025): 987,51 Euro
- Beispiel Wohnung in der Salinenstraße im Mehrfamilienhaus, 2.242 m² Grundstücksfläche, davon 76 m² Wohneigentum
Grundsteuermessbetrag alt (vom Finanzamt festgesetzt): 62,09 Euro
Grundsteuermessbetrag neu (vom Finanzamt festgesetzt): 29,67 Euro
Grundsteuer alt: 62,09 Euro x 410 v.H.: 254,57 Euro
Grundsteuer neu: 29,67 Euro x 410 v.H. (wenn Hebesatz in Bad Rappenau unverändert bleibt): 121,65 Euro
Grundsteuer neu: 29,67 Euro x 295 v.H. (vorgeschlagener Hebesatz ab 2025): 87,53 Euro
Das sogenannte „Transparenzregister“ des Finanzministeriums, das über einen aufkommensneutralen Hebesatzkorridor für die Kommunen informiert, schlägt für Bad Rappenau einen Hebesatz zwischen 273 und 301 v. H. vor, allerdings aufgrund einer sich von der Gemeinde unterscheidenden Datengrundlage. Dies kann ggfs. dazu führen, dass der berechnete aufkommensneutrale Hebesatz von Gemeinden außerhalb des Korridors vom Finanzministerium liegt. Bei der Stadt Bad Rappenau liegt der errechnete Hebesatz allerdings innerhalb des Korridors.
Energiebeschaffungen: Zustimmung zur Teilnahme an der Bündelausschreibung für den städtischen Strombedarf für die Jahre 2026 - 2028
Mit 21 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Verwaltung bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Bad Rappenau ab 01.01.2026 bis 31.12.2028 zu beauftragen. Ebenso hat der Gemeinderat den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH bevollmächtig, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung, namens und im Auftrag der Stadt Bad Rappenau vorzunehmen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben:
• 100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote für alle ausgeschriebenen Abnahmestellen mit Ausnahme des Rathauses Bad Rappenau
• 100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33% Neuanlagenquote nur für die Abnahmestelle Rathaus Bad Rappenau
Ein Antrag von Grünen und ÖDP, ausschließlich Ökostrom mit Neuanlagenquote auszuschreiben, wurde zuvor mehrheitlich abgelehnt. Auch ein Antrag der SPD, weitere Lose mit Neuanlagenquote zu bilden, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Die Stromlieferverträge gelten für den Zeitraum vom 01.01.2026 0:00 Uhr bis 31.12.2028, 24:00 Uhr. Das Ausschreibungsergebnis ist für die Stadt Bad Rappenau bindend.
Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bad Rappenau zum 01.01.2020 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA)
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den wesentlichen Ergebnissen des GPA-Prüfungsberichts der Eröffnungsbilanz der Stadt Bad Rappenau. Im Zeitraum vom 31.01. – 14.03.2024 wurde die Eröffnungsbilanz durch die GPA geprüft. Im Prüfungsbericht vom 19.06.2024 heißt es: „Die Eröffnungsbilanz vermittelt nach dem Gesamteindruck der Prüfung im Wesentlichen ein tatsächliches Bild von der Vermögens- und Finanzlage der Stadt.“
Kleinkindbetreuung Käferle, Babstadter Straße 37: Zustimmung zur Brandschutzertüchtigung, zur Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2025 und zur Beauftragung von Architekten und Fachplanern
Mit 27 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat der vorgestellten Planung sowie der Durchführung der Brandschutzmaßnahme in der Kleinkindebetreuung Käferle zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Bereitstellung der Mittel in Höhe von 350.000 Euro im Haushalt 2025 sowie der Beauftragung der Architekten und Fachplaner zugestimmt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 450.000 Euro.
Für das Gebäude der Kleinkindbetreuung Käferle im Schlosspark ist eine Brandschutzertüchtigung erforderlich, um das Gebäude zukunftsfähig zu machen. Bereits im Jahr 2021 wurde bei einer Begehung mit dem Brandschutzsachverständigen festgestellt, dass die Rettungswegesituation in der Einrichtung nicht ausreichend ist. Damals wurde eine provisorische Gerüsttreppe angebaut, funkvernetzte Rauchmelder wurden installiert und ein Türdurchbruch geschaffen. Mit diesen Maßnahmen konnte der weitere Betrieb gesichert werden.
Zur endgültigen Behebung der Mängel soll nun ein Treppenhaus vor dem Gebäude erstellt werden, so dass alle Geschosse und alle Bereiche über zwei bauliche Rettungswege verfügen. Das aktuelle Treppenhaus des Käferle ist sehr beengt. Anschließend kann die provisorische Gerüsttreppe rückgebaut werden.
Das neue Treppenhaus soll in feuerhemmender Bauweise mit nichtbrennbarer Treppenkonstruktion gebaut werden und Zugänge in alle Geschossen haben, die durch Brandschutztüren gesichert werden. Die geplante Außenverkleidung mit Fassadenplatten grenzt sich optisch zum Bestand gut ab und bildet zusammen mit dem Flachdachabschluss eine moderne Ergänzung des Bestandsgebäudes. Im Bestandsgebäude muss dazu der Anschluss zum Dach einschließlich Rückbau des vorhandenen Giebels, der Rückbau der Holztreppen und der Verschluss der Treppenöffnungen erfolgen.
Architekt Thomas Müller aus Aglasterhausen stellte dem Gemeinderat Details der Planung mit einer Präsentation vor. Er machte deutlich, dass der neue Anbau nicht in die aktuelle Wegesituation im Gebäude eingreift. Der Anbau soll qualifizierte Abtrennungen zu jedem Stockwerk erhalten und stellt damit einen sicheren 1. Rettungsweg dar. Außerdem soll der Neubau möglichst wenig in das bestehende Gebäude eingreifen. Dennoch muss der Dachüberbau entfernt werden, auch das Treppenhaus, die Fenster der Abstellräume / WCs im EG und 1. OG werden verschlossen. Der Wickelraum im DG soll ein Dachfenster bekommen. Der Anbau erhält ein Vordach zum Abstellen von Kinderwägen, der Eingang ist Richtung Norden hin ausgerichtet und ohne Stufe.
Der Umbau soll im laufenden Betrieb erfolgen, der Zugang erfolgt über den Rettungsweg auf der Rückseite. Größere Arbeiten sollen während der KITA-Ferien erledigt werden. OB Sebastian Frei erinnerte an den Umbau der Grundschule Fürfeld, für den ebenfalls das Architekturbüro Müller verantwortlich war. Auch hier konnte in den Ferien und im laufenden Betrieb gearbeitet werden, ohne dass eine Auslagerung von Schulklassen nötig war.
Die Sprecherin der SPD wünschte sich, dass auch die Eltern in die Planungen miteinbezogen werden sollten, v.a. im Hinblick auf eine mögliche Schließung in den Ferien.
Der Sprecher der ÖDP kritisierte, dass beim Brandschutz Aufwand und Nutzen kaum noch in einem vernünftigen Verhältnis stünden: „Seit 20 Jahren ist die Zahl der Toten durch Brände nahezu konstant, trotz zig Milliarden an Ausgaben in den letzten Jahren.“
Auch der Sprecher der FW kritisierte die hohen Kosten. Von Vorteil sei aber, dass die hässlich provisorische Brandschutztreppe wieder abgebaut werden könne und durch den Anbau auch Platz im Gebäude gewonnen werde.
Bebauungsplan „Mühlstraße'' in Grombach: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, zum Entwurf und zur Offenlage des Bebauungsplanes
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlstraße“ in Grombach zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit diesem Entwurf das Verfahren der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Mühlstraße“ in Grombach fand vom 01.12.2023 - 12.01.2024 statt. Vor allem von Seiten des Landratsamtes gab es verschiedene Einwendungen. Mittlerweile fand ein Ortstermin mit Vertretern des Landratsamtes statt und es wurden Lösungen erarbeitet, denen auch das Landratsamt zugestimmt hat.
Der Bebauungsplan „Mühlstraße“ umfasst verschiedene Grundstücke in Grombach, die sich im Eigentum der örtlichen Firma Zagro Bahn- und Baumaschinen GmbH befinden. Zahro beabsichtigt, die Produktionsstätte auf ihrem Firmengelände zu erweitern und ihre Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Zu diesem Zweck sind die Errichtung eines Solarparks und die Herstellung einer Geothermie-Anlage geplant.
Der für das Betriebsgelände und die nördlich angrenzenden Wohnquartiere geltende Bebauungsplan „Steinweg“ aus dem Jahr 1963 stellt keine planungsrechtliche Grundlage für die Betriebserweiterung dar und entspricht größtenteils auch nicht dem vorhandenen Siedlungsbestand. Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zur städtebaulichen Neuordnung des Betriebsgeländes und der nördlich angrenzenden Wohnbebauungen ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlstraße“ erforderlich.
Für den westlichen Planbereich nördlich der Mühlstraße existiert ein Bebauungsplan für eine Tennisanlage, die nie realisiert wurde. Damit der hier geplante Solarpark gebaut werden kann, ist auch für diesen Planbereich eine städtebauliche Neuordnung erforderlich. Projektiert ist ein Solarpark mit ca. 1.300 Einzelmodulen mit je ca. 560 Wp Leistung. Die gesamte Leistung des Solarparks beträgt ca. 730 kWp. Die Einzelmodule sollen auf ca. 12 Modultischen fest aufgeständert und nach Ost/West ausgerichtet werden. Der Planbereich ist bereits an drei Seiten von hohen Gebüsch- und Baumgruppen umgeben, so dass eine freie Sicht auf den Solarpark nicht möglich ist und Blendwirkungen nicht zu befürchten sind. Am östlichen Rand steigt das Gelände an, so dass der Solarpark auch vom Wohnquartier Mühlhälde nur eingeschränkt einsehbar sein wird. Eine zu pflanzende Heckeneingrünung am östlichen Rand soll weiter dazu beitragen, eventuelle Blendwirkungen zu verhindern.
Projektiert ist auch eine Geothermie-Anlage mit geothermischen Brunnen, mit Erdwärmekollektoren sowie mit Erdwärmesonden zum Heizen und Kühlen sowohl der bestehenden Gebäude als auch der geplanten Erweiterungsgebäude auf dem Betriebsgelände. Die Geothermie-Anlage soll im Bereich des Solarparks und im Bereich der projektierten Betriebserweiterung errichtet werden.
Der Flächennutzungsplan 2013/2014 für den Verwaltungsraum Bad Rappenau wurde am 20.12.2017 festgestellt. In Teilbereichen muss der Flächennutzungsplan nun im Parallelverfahren berichtigt werden. Die Planung entspricht aber im Wesentlichen den Darstellungen und Zielen des Flächennutzungsplans.
Der Sprecher der FW unterstrich, dass man alles tun sollte, um die Firma vor Ort zu halten. Sie biete viele Arbeitsplätze in Grombach und verfüge mit ihrem Produkt über ein Alleinstellungsmerkmal.
Neugestaltung des Lindenplatzes in Obergimpern: Zustimmung zum Vorentwurf und Maßnahmenbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für das „Gestaltungskonzept Schlossstraße und Obere Kirchstraße“ in Obergimpern sowie der Planung für die Neugestaltung des Lindenplatzes mit einer Umsetzung im Jahr 2025 zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Form einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15.000 Euro sowie der Weiterbeauftragung von Landschaftsarchitekt Michael Hoffmann zugestimmt.
Die Linde in Obergimpern war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Thema im Gemeinderat. So hat der Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt (LFU) 2020 eine Einkürzung und Sicherung der Krone beschlossen, um die Verkehrssicherheit rund um den Baum weiterhin zu gewährleisten. 2022 hat ein Gutachten ergeben, dass der Baum durch einen Befall mit dem Brandkrustenpilz bereits stark geschädigt ist und nicht mehr erhalten werden kann. Im November 2022 wurde der Baum unter großer Anteilnahme der örtlichen Bevölkerung gefällt.
Nachdem Obergimpern ins Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde, hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, nicht nur eine neue Linde in das bestehende Beet einzupflanzen, sondern stattdessen den gesamten Bereich rund um den Lindenplatz einschließlich der angrenzenden Bereiche in der Schlossstraße und der Oberen Kirchstraße aufzuwerten. Die Planung ist in einzelne Module geteilt. Das zentrale Modul, die Neugestaltung des Lindenplatzes, soll 2025 umgesetzt werden, die weiteren Module sollen mittel- bis langfristig folgen.
Landschaftsarchitekt Michael Hoffmann stellt dem Gemeinderat Details der Planungen vor: Modul 1 ist die Neugestaltung des Lindenplatzes; Modul 2 die Neugestaltung des Parkplatzes; Modul 3 ist die Neugestaltung in der Schlossstraße.
Das Modul 1, die Neugestaltung des Lindenplatzes, orientiert sich am bisherigen Beet und umfasst ca. 90 m². Die neue Linde soll am gleichen Platz gepflanzt werden, damit sie wieder in der Sichtachse steht. Höhenanpassungen sollen mit Cortenstahl-Abstützungen erfolgen. So können drei Ebenen entstehen, in der Mitte ist eine Sitzebene vorgesehen. Außen sollen Pflanzflächen in „modularen Hochbeetsystemen“ angeordnet werden. Für den Baum soll eine große Pflanzgrube ausgehoben und mit neuem Substrat befüllt werden, damit keine Reste des Brandkrustenpilzes zurückbleiben. Die Kosten für den zentralen Bereich liegen bei 115.000 Euro. Die vorgestellte Planung ist als erster Entwurf zu verstehen und kann noch angepasst werden. Die aktuell hier stehenden Eiben sollen ausgegraben und an anderer Stelle wieder eingepflanzt werden
Der Sprecher der FW zeigte sich erfreut darüber, dass Themen aus Obergimpern derzeit oft auf der Tagesordnung des Gemeinderates stünden. Man habe Glück, dass im Rahmen des Landessanierungsprogramms einiges für den Ort getan werden könne. Der Entwurf für die Neugestaltung des Lindenplatzes sei schön, eine neue Linde werde im Ort begrüßt.
Auch dem Sprecher der ÖDP gefiel die vorgestellte Planung, die den Lindenplatz weiter aufwerte. Er regte an, dass beim Umbau auch die Verkehrsführung deutlich werden solle: „Es sollte klar sein, ob man links oder rechts um die Linde herumfahren soll.“ Bei einer Neuordnung der Parkflächen sollten die öffentlichen Parkplätze den Besuchern der Verwaltungsstelle, der Kirche und des Gemeindezentrums vorbehalten sein und nicht von Anwohner belegt werden.
Erschließung des Baugebiets „Neckarblick“ in Heinsheim: Zustimmung zur Ausführungsplanung, zur Baumaßnahme und zur Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln im Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Mit 20 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Ausführungsplanung für den Straßenbau sowie der Entwässerungsplanung für das Baugebiet „Neckarblick“ in Heinsheim zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Durchführung der Maßnahme mit einem geschätzten Kostenumfang von 1.050.000 Euro für den Straßenbau und 2.482.000 Euro für den Kanalbau (jeweils einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten) zugestimmt. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 954.000 Euro im Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau (SER) hat der Gemeinderat bereitgestellt.
Der Gemeinderat hatte bereits im Mai 2022 den Maßnahmenbeschluss für den Straßenbau und die Gebietsentwässerung des Neubaugebietes „Neckarblick“ in Heinsheim gefasst, allerdings ergaben sich in der Folgezeit zahlreiche Änderungen im Bebauungsplan, so dass im September 2023 ein überarbeiteter Bebauungsplan beschlossen wurde. Dies hatte auch zahlreiche Auswirkungen auf die Planung.
Planer Karsten Schmidt vom Ingenieurbüro Bioplan stellte dem Gemeinderat die Änderungen im Detail vor. Im Wesentlichen haben sich Kostenverschiebungen vom Straßenbau (dieser wird günstiger) zum Kanalbau (dieser wird teurer) ergeben. Diese resultieren die folgenden Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung:
Straßenbau:
- Der Gehweg zur Bushaltestelle / bestehenden Bebauung kommt nicht auf die Seite des Baugebiets, sondern auf die gegenüberliegende Straßenseite und wird durch einen Zebrastreifen ans Baugebiet angebunden.
- Die Linksabbiegespur auf der L 528 entfällt, dafür wird das Ortsschild in Richtung Bad Wimpfen versetzt.
- Der Lärmschutzwall entlang der L528 entfällt.
- Die Erschließungsstraße wird mit Wendehammer und einseitigem Gehweg ausgebaut, sie erhält zwei Stichstraßen.
- Fußwege schließen ans umliegende Feldwegenetz an.
Entwässerung:
- Die Kosten beruhen auf dem bepreisten Leistungsverzeichnis.
- Das Niederschlagswasser wird über eine Regenbehandlungsanlage in den Hammergraben abgeleitet. Da man sich hier im Wasserschutzgebiet befindet, gelten erhöhte Anforderungen. Ein kleiner Bodenfilter und ein Retentionsbecken mit 490m³ sind vorgesehen.
- Das Schmutzwasser wird mittels eines Hebewerks in die bestehende Kanalisation gebracht. Die Druckleitung wird in der Schronnenäckerstr. anschlossen.
Nach dem Gemeinderatsbeschluss soll noch im Herbst 2024 die Öffentliche Ausschreibung der Arbeiten erfolgen, im Dezember soll die Auftragsvergabe durch den Gemeinderat erfolgen. Der Baubeginn ist für März 2025 geplant, Ende März 2026 sollen die Bauarbeiten abgeschlossen werden.
„Wir von der ÖDP sind kein Freund dieses neuen Baugebietes. Das Baugebiet liegt an der Kante zu einem Jahrhunderthochwasser. Das kann sich jeder unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/ anschauen“, so der Sprecher der ÖDP. Bei den hohen Erschließungskosten könne das Gebiet nicht mehr wirtschaftlich vermarktet werden, mit Preisen von deutlich über 300 Euro / m² müsse gerechnet werden. Durch die Hochwassergefahr verteuere sich auch der Hausbau.
Ähnlich sah dies der Sprecher der Grünen, der im neuen Baugebiet eine große Gefahr durch Hochwasser sah. „Mit den heute zunehmenden Extremwetterlagen, die durch die Klimaerwärmung deutlich häufiger werden, steigt das Risiko von Hochwasserereignissen erheblich.“ Die Flächenversiegelung durch die neue Bebauung trage zusätzlich zur Hochwassergefahr bei. Aufgrund der hohen finanziellen Belastung für einen Neubau würden sich die neu erschlossenen Bauplätze auch schwer vermarkten lassen. Statt neue Flächen zu versiegeln, sollten bestehende Flächen effizienter genutzt werden.
Die CDU-Fraktion stimmte den Planungen zu. Aus der Sicht ihres Sprechers sollte das Baugebiet schnellstmöglich umgesetzt werden. „Bauplätze werden in Heinsheim dringend benötigt, die innerörtlichen städtische Bauplätze sind alle bebaut.“
Auch der Sprecher der FW verwies darauf, dass das Baugebiet schon seit langem von der Heinsheimer Bevölkerung gewünscht werde und nun schnellstmöglich umgesetzt werden sollte. Die Lage am Neckar sei schön, umgeben von Landschaftsschutzgebieten. Wichtig wäre aus Sicht der FW, dass die am nächsten zum Neckar liegenden Grundstücke im Bebauungsplan die Möglichkeit erhalten, mit einer 1,5m hohen Mauer gegen eventuelles Hochwasser geschützt zu werden.
Die Sprecherin der SPD verwies darauf, dass viele in Heinsheim „mit Hochwasser groß geworden“ sind. Diejenigen, die dort bauen würden, seien sich bewusst, dass sie Vorkehrungen für Hochwasser treffen müssten. Viele Heinsheimer würden auf die neuen Bauplätze warten.
Stadtwald Bad Rappenau: Zustimmung zum Betriebsplan 2025
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Betriebsplan für den Stadtwald Bad Rappenau für das Forstwirtschaftsjahr 2025 zugestimmt. Er geht von einem Überschuss in Höhe von 49.900 Euro aus.
Einzelheiten stellten Armin Jacob, seit März 2024 neuer Leiter des Kreisforstamtes Heilbronn als Nachfolger von Martin Rüter, zusammen mit Revierförster Claus Schall dem Gemeinderat vor. Geplant ist im kommenden Jahr ein Holzeinschlag von insgesamt 3.230 Festmetern (Fm), das ist etwas weniger als die Menge, die für das Jahr 2024 geplant ist. Weit überwiegend handelt es sich dabei wieder um Laubholz, vor allem um Buchenstammholz (770 Fm), Brennholz soll 2025 vergleichsweise wenig eingeschlagen werden (580 Fm im Vergleich zu 1.520 Fm, die für 2024 geplant sind).
Insgesamt 257.900 Euro Erträge sind im Jahr 2025 eingeplant. Der größte Posten bei den Ausgaben ist die Holzernte (95.000 Euro), gefolgt von Dienstleistungen des Landratsamtes für Revierdienst, Holzverkauf usw. (56.300 Euro). Die Gesamtaufwendungen sind mit 208.000 Euro geplant. Das Jahr 2023 brachte ein sehr positives Ergebnis. Es schloss mit einem Überschuss in Höhe von 181.619 Euro besser als geplant ab.
Forstamtsleiter Jacob lobte ausdrücklich die Arbeit von Revierförster Schall: „Es gibt wenige Wälder im Landkreis, die so stark ökologisch betrieben werden und dennoch rentabel laufen.“
Weiterhin stellte Jacob anhand der Daten aus der Bundeswaldinventurdaten auch den Zustand der Wälder im Landkreis Heilbronn im Vergleich zum Bundesgebiet vor. Im Allgemeinen sind in den letzten Jahren viel Buche und Fichte aufgrund von Trockenheit und Schädlingen verloren gegangen. Gewonnen hat dagegen die Eiche, die trotz der Hitze gut dasteht. Laut Statistik sind von ca. 10 Mio. Bäumen im Wald 8% Holz verloren gegangen. Grund dafür ist vor allem der Rückgang der Nadelbäume. Der Wald beginne, seine Klimaschutzfunktion zu verlieren, da der Zuwachs um ca. 23% zurückgegangen sei.
Zustimmung zum Betriebsplan für das Jahr 2025 und zum positiven Ergebnis des Jahres 2023 kam aus allen Fraktionen des Gemeinderates. Oberbürgermeister Sebastian Frei und die Mitglieder des Gemeinderates dankten den Forstleuten für ihren Einsatz und lobten ihre gute Arbeit zugunsten des Bad Rappenauer Stadtwaldes. Fragen aus dem Gremium kamen u.a. zu den Themen „Tiny-Wald“ (der sogenannten „Mini-Wälder“) im Stadtgebiet, zum Biber, zum Unterhalt der Waldwege, aber auch zu geplanten Windkraftanlagen im Wald.
Der Sprecher der FW verglich die Waldwirtschaft mit der Landwirtschaft mit vielfältigen Aufgaben, die auch Geld und Zeit kosten. Schön sei, dass am Ende ein Überschuss erwirtschaftet werde. Auch der Sprecher der CDU freute sich über das positive Ergebnis, und hob hervor, dass sich der Stadtwald trotz der Trockenheit der letzten Jahre gut entwickelt habe. Die Sprecherin der SPD zeigte sich besorgt über die Trockenzeiten und ihre Auswirkungen auf die Buche. Man sehe, dass die Bäume weniger Laub tragen, das wirke sich auch negativ auf die Fähigkeit aus, CO2 zu speichern. Die Sprecherin der Grünen verwies auf die vielfältigen Nutz- und Schutzfunktionen des Waldes, der darüber hinaus eine wichtige Lebensgrundlage für Mensch und Tier sei. Der Sprecher der ÖDP verwies auf einen 200 Jahre alten Spruch; „Willst Du den Wald vernichten, so pflanze Fichten, Fichten, Fichten“ der sich aktuell in vielen Gebieten in Deutschland bewahrheite. Dies treffe zum Glück nicht auf den Bad Rappenauer Stadtwald zu. Dennoch müsse viel Zeit und Arbeitskraft für die Schadensbegrenzung aufgewendet werden, damit sich der Zustand des Waldes nicht weiter verschlechtert. Wertvolles Holz solle in Zukunft nicht als Brennholz benutzt werden, sondern besser im Hausbau zum Einsatz kommen.
Verpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke der Jagdgenossenschaft Bad Rappenau zum 01.04.2025
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die neun gemeinschaftlichen Jagdbezirke der Jagdgenossenschaft Bad Rappenau, die zum 01.04.2025 neu verpachtet werden sollen, für die Dauer von neun Jahren bis zum 31.03.2034 zu verpachten. Darüber hinaus hat der Gemeinderat beschlossen, diese Jagdbezirke öffentlich im Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau auszuschreiben. Die Verpachtung soll durch freihändige Vergabe erfolgen. Bei der Abstimmung waren drei Gemeinderäte befangen.
Die Ausschreibung der Jagdbezirke ist im Mitteilungsblatt Nr. 43/2024 vom 24.10.2024 veröffentlicht.
Die Jagdpachtverträge für neun (von zahn) Jagdbögen in Bad Rappenau laufen zum 31.03.2025 aus. Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Rappenau vom 16.03.2022 werden die gemeinschaftlichen Jagdbezirke durch freihändige Vergabe, Versteigerung und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet.
Über die bisherigen Pächter gab es keine Klagen, Beanstandungen oder negative Auffälligkeiten. Falls Besprechungsbedarf von Seiten des Verpächters bestand, wurde dies im Rahmen der regelmäßigen Waldbegänge gemeinsam mit Revierförster Claus Schall erledigt.
Aktuell liegen die Jagdpachteinnahmen bei 30.876 Euro jährlich, inkl. 1.075 Euro Umsatzsteuer. Wie sich die Jagdpachtpreise im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung entwickeln werden, ist zum heutigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen. Die Nettopachtpreise dürften jedoch auch künftig in ähnlicher Höhe liegen.
Alle bisherigen Jagdpächter können sich im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung bis zum 15.11.2024 erneut um ein Revier bewerben. Die neun Jagdbezirke werden durch freihändige Vergabe neu verpachtet. Pachtberechtigt sollen dann jagdpachtfähige Bürger der Stadt Bad Rappenau, Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Bad Rappenau sowie unsere aktuellen Jagdpächter sein.
Die Vergabeentscheidung trifft der Gemeinderat als Jagdvorstand in der voraussichtlich in der Dezembersitzung 2024.