Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen – Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2020/2021 ff
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in Bad Rappenau für das Kindergartenjahr 2020/2021.
Olivia Braun, die zuständige Sachbearbeiterin im Hauptamt, stellte dem Gemeinderat die Details der Bedarfsplanung vor. Derzeit gibt es 14 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (3 städtische, 9 kirchliche und 2 von Vereinen getragene) mit 53 Gruppen und insgesamt 999 Plätzen. Hinzu kommen noch 10 Plätze im Kindergarten „Zwergentreff“ Bargen, die für die Wollenberger Kinder reserviert sind.
Für Kinder über 3 Jahren (Ü3) stehen insgesamt 867 Plätze (teilweise in altersgemischten Gruppen) zur Verfügung, dies entspricht einem Versorgungsgrad von derzeit 99,1%. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 70 Plätze neu geschaffen, die durch die Inbetriebnahme der Kath. Kindertagesstätte St. Anna angeboten werden können. Der Bedarf in diesem Bereich wird sich auch in den folgenden Jahren erhöhen.
Für Kinder unter 3 Jahren (U3) gibt es derzeit 14 Krippengruppen mit 142 Betreuungsplätzen, 20 davon wurden in der Kath. Kita St. Anna neu geschaffen. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 30,4% in der Altersgruppe U3 bei den reinen Krippenplätzen. Darüber hinaus werden 16 Kinder U3 in altersgemischten Gruppen betreut, was den Versorgungsgrad auf 33,8 % erhöht. Außerdem betreuen in Bad Rappenau und den Stadtteilen 10 Tagespflegepersonen 37 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren, rund die Hälfte davon sind bis zu 3 Jahre alt. Erstmals hat die Stadt Bad Rappenau im Jahr 2020 Zuschüsse für die Tagespflege in Höhe von 57.000 Euro ausgezahlt.
Weiterhin wurden im Jahr 2019 71 Bad Rappenauer Kinder in Kindertagesstätten außerhalb des Stadtgebietes betreut.
Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, wird der Ausbau der Kinderbetreuung auch in den folgenden Jahren fortgesetzt. 15 neue Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren will der Verein Käferle e.V. in einer neuen Einrichtung in der Kernstadt schaffen. Handlungsbedarf aufgrund neuer Beugebiete gibt es auch in Babstadt, Bonfeld, Bad Rappenau, Grombach und Obergimpern. Heinsheim weist derzeit eine gute Versorgungsquote auf. Obergimpern ist mittlerweile Schlusslicht bei der Versorgungsquote, hier gab es mehr Zuzüge von Familien mit Kindern als geplant. Verschiedene Vorschläge, wie hier kurz- und mittelfristig Abhilfe geschaffen werden kann, werden derzeit von der Verwaltung geprüft.
Auch die Schulkindbetreuung wurde in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut und die Betreuungszeiten verlängert. Derzeit werden 383 Schulkinder der Klassen 1 - 4 in verschiedenen Einrichtungen und Kernzeitangeboten im gesamten Stadtgebiet betreut, dies entspricht einem prozentualen Anteil von 48 %.
Auch die Schulbedarfsplanung wurde in diesem Jahr wieder vorgestellt. Hier geht man in den kommenden Jahren von 215 bis 243 neuen Erstklässlern pro Jahrgang aus. Für diese stehen in den ausreichend Schulräume an den Grundschulen im Stadtgebiet zur Verfügung. Auch im Schulbereich investiert die Stadt kräftig: Die Grundschule in Grombach wird derzeit kernsaniert, außerdem stehen Modernisierungsmaßnahmen in den Grundschulen der Kernstadt, in Fürfeld, Heinsheim und Obergimpern an.
Zum Abschluss verwies OB Frei darauf, dass das Thema Kinderbetreuung ein sehr kostenintensiver Bereich ist, daher ist eine entsprechende Bedarfsplanung so wichtig. Im Namen aller Fraktionen dankte er ausdrücklich Olivia Braun für ihre sehr gute Arbeit und ihren Einsatz.
Kindergartenangelegenheiten: Zustimmung zu verschiedenen Vertragsänderungen mit kirchlichen Trägern
Mit 25 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat drei Anträgen von kirchlichen Kindergartenträgern im Stadtgebiet auf Änderung bzw. Anpassung der bestehenden Verträge mit der Stadt Bad Rappenau zugestimmt. Die Änderungen zielen auf eine Vereinheitlichung der bestehenden Verträge sowie auf eine höhere Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an den Kosten ab.
Hauptamtsleiter Wolfgang Franke verwies darauf, dass jährlich hohe Transferzahlungen an die kirchlichen Träger für die Kinderbetreuung im Stadtgebiet erfolgen. Dennoch ist die Kooperation positiv zu bewerten und für die Stadt günstiger, als Kindergärten in eigener Trägerschaft. Die Zusammenarbeit mit den kirchlichen Trägern ist gut. Darüber hinaus ist es positiv, dass es vor Ort eine Vielfalt von Trägern gibt.
Im Einzelnen geht es um folgende Anträge:
- Antrag auf Änderung der bestehenden Kindergartenverträge, die Umstellung auf FAG-Deckelungsverträge und die Erhöhung der Verwaltungskosten für die Evang. Kindergärten in der Friedensstraße und der Gartenstraße rückwirkend zum 01.01.2020. Für diese leistete die Stadt Bad Rappenau im Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von rund 662.000 Euro, nach der Änderung des Vertrages steigt diese Summe auf rund 698.000 Euro im Jahr 2020 und auf 754.000 Euro im Jahr 2021 (ab diesem Jahr sollen auch die Verwaltungskosten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden). Vom Land erhält die Stadt eine Zuweisung in Höhe von 215.000 Euro für die beiden Einrichtungen.
- Anpassung des Investitionskostenzuschusses für den Evang. Kindergarten in Heinsheim mit Wirkung ab 01.01.2021.
- Stufenweise Erhöhung der Abmangelbeteiligung für die Kath. Kindertagesstätten St. Raphael und St. Margareta rückwirkend zum 01.01.2020 auf 90% (bisher 89%), zum 01.01.2021 auf 91% und zum 01.01.2022 auf 93%. Die Abrechnungsmodalitäten für die Kindertagesstätten St. Raphael, St. Cyriak und St. Margareta werden in Form der Abmangelbeteiligung rückwirkend zum 01.01.2020 vereinheitlicht.
Bislang beteiligte sich die Stadt Bad Rappenau mit einem jährlichen Gesamtzuschuss in Höhe von rund 1.434.000 Euro an den drei genannten Kindergärten, künftig werden dies 1.488.000 Euro (2020), 1.546.000 Euro (2021) und 1.618.000 Euro (2022) sein. Für den Betrieb dieser drei Kindergärten erhält die Stadt Bad Rappenau Landeszuschüsse in Höhe von 617.500 Euro / Jahr.
Bauplatzvergaberichtlinien für das Wohnbaugebiet „Kobach II Teil 2'' in Grombach
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt und soll bei der Gemeinderatssitzung am 28.01.2021 beraten werden.
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Bonfeld'': Zustimmung zur Verlängerung des Durchführungszeitraums und zur Änderung der Sanierungssatzung
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Frist, innerhalb der die Sanierungsmaßnahme „Ortskern Bonfeld“ durchgeführt werden soll, bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Ebenso hat der Gemeinderat der 2. Änderung der Sanierungssatzung zugestimmt. Der Wortlaut der Satzung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 1 / 2 vom 14.01.2021 veröffentlicht.
Oberbürgermeister Sebastian Frei lobte die Sanierung im Ortsteil Bonfeld als Erfolgsgeschichte. Viele Maßnahmen zur Aufwertung des Ortskerns wurden bereits umgesetzt. Im Verlängerungszeitraum sollen weitere Maßnahmen durchgeführt werden, u.a. der Umbau des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses zum BürgerBüro und Räumen für den örtlichen Bauhof.
Bebauungsplan für das Wohngebiet „Mittlere Flur'' in Bad Rappenau-Zimmerhof: Aufstellungsbeschluss gefasst
Mit 19 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Wohngebiet „Mittlere Flur“ in Bad Rappenau-Zimmerhof nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zugestimmt.
Durch den Bebauungsplan soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Lebensmittelmarkt in Zimmerhof ein kleines Baugebiet entstehen, in dem auch Geschosswohnungsbau möglich ist. Das Wohnbaugebiet soll über den bestehenden Kreisverkehr Richtung Hohenstadt erschlossen werden.
Das Vorhaben wurde von der Mehrheit der Gemeinderäte unterstützt, die auf ein innovatives, modernes und nachhaltiges Baugebiet hoffte und auf ein gesundes Wachstum der Stadt setzte. Kritisch gesehen wurde allerdings der Verkehr, der durch das relativ großes Baugebiet erzeugt wird.
Neufassung der Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Neufassung der Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Form der öffentlichen Bekanntmachung zugestimmt.
Derzeit werden öffentliche Bekanntmachungen durch ihre Veröffentlichung im Mitteilungsblatt rechtswirksam. In Zukunft sollen die rechtswirksamen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Bad Rappenau in allen Fällen, in denen es rechtlich zulässig ist, über die Homepage der Stadt Bad Rappenau erfolgen. Die rechtswirksame Bekanntmachung im Internet ist seit der Änderung der Gemeindeordnung im Dezember 2015 zulässig.
Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'' Eigenbetriebsnovelle: Zustimmung zur Änderung der Betriebssatzung
Einstimmig hat der Gemeinderat die 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ beschlossen. Die Satzung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 1 / 2 vom 14.01.2021 veröffentlicht.
Beim Rechnungswesen des Eigenbetriebs ist es gemäß der Eigenbetriebsverordnung möglich, aus zwei Varianten zu wählen, nach dem HGB bzw. nach der Kommunalen Doppik. Da die Kommunale Doppik ähnlich dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) ist, das im städtischen Haushalt angewendet wird, soll bei der Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes rückwirkend zum 01.01.2020 die Eigenbetriebsverordnung-Doppik angewendet werden. Dazu wird die Satzung entsprechend geändert.
Wartung Heizungsanlagen 2021 - 2025: Zustimmung zur Ausschreibung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Ausschreibung und Vergabe der Wartung der städtischen Heizungsanlagen für den Zeitraum 2021 bis 2025 zugestimmt und das Hochbauamt mit der Durchführung beauftragt.
Der vorhandene Wartungsvertrag für die Heizungen in verschiedenen städtischen Gebäuden ist abgelaufen. Daher ist eine neue Ausschreibung mit einer Laufzeit von fünf Jahren von 2021 - 2025 erforderlich. Die Wartungskosten belaufen sich auf insgesamt ca. 45.250 Euro. Die Ausschreibungsunterlagen sollen an entsprechende Fachfirmen versandt werden.
Zustimmung zur Anpassung der Benutzungsgebühren für Sporthallen und Bürgerhäuser für die Nutzer während der Corona-Zeit
Mit 25 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, den Vereinen und regelmäßigen Nutzern für 2020 eine reduzierte Nutzungsgebühr für 27 Wochen in Rechnung zu stellen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Ein Antrag der CDU-Fraktion auf Erlass der Nutzungsgebühren für Vereine bereits ab Mitte März 2020 war zuvor mehrheitlich abgelehnt worden.
Für die regelmäßige Nutzung der städtischen Sporthallen und Bürgerhäuser werden den Vereinen pauschal Gebühren für 46 Wochen / Jahr in Rechnung gestellt. Bereits im Juli hat der Gemeinderat beschlossen, den Vereinen für das Jahr 2020 10 Wochen weniger in Rechnung zu stellen. Da die Räume wegen der Corona-Pandemie auch im November und Dezember 2020 nicht genutzt werden durften, sollen den Vereinen weitere 9 Wochen nicht in Rechnung gestellt werden, so dass für 2020 nur insgesamt 27 Wochen Nutzung berechnet werden. Dies bedeutet für den städtischen Haushalt Mindereinnahmen in Höhe von rund 26.100 Euro.