Abriss und Neubau des Solebades „RappSoDie'': Vorstellung des Entwurfs für den Neubau und Maßnahmenbeschluss
Zum Abriss und Neubau des Solehallenbades hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Der Gemeinderat nimmt den überarbeiteten Entwurf des Neubaus des Hallensolebades „RappSoDie“ zustimmend zur Kenntnis: 30 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
2. Der Gemeinderat bestätigt die Kostenschätzung für den Abriss und den Neubau des Hallensolebades „RappSoDie“: 32 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, eine Enthaltung
3. Der Gemeinderat beschließt den Neubau des Hallensolebades „RappSoDie“ auf Grundlage des Entwurfes: 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
4. Die Gesamtkosten i.H.v. 39,12 Mio. € sind im Haushaltsplan 2025 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2026-2028 gemäß dem Mittelabflussplan von Drees & Sommer einzuplanen: 33 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, eine Enthaltung
In der Sitzung stellte Architekt Ernst Ulrich Tillmanns von 4a Architekten kurz die abgeschlossene Entwurfsplanung vor. Die Planung wurde nochmals überarbeitet, es flossen auch Anregungen aus der Bürgerversammlung zum Badneubau ein, die Anfang Februar stattgefunden hatte. Änderungen gab es beim neuen Eingangsgebäude und bei der neuen Afrika-Sauna, die nochmals aufgewertet wurde. Bei zwei Solebecken wurde die Wasserfläche verkleinert. Darüber hinaus soll während der Bauphase des neuen Eingangsgebäudes ein provisorischer Weg zum unteren Freibadeingang eingerichtet werden, so dass dieser zugänglich bleibt.
Der Zeitplan sieht wie folgt aus: Als nächsten Schritt wird 4a Architekten den Bauantrag für den Abriss und den Neubau des Bades auf Grundlage des bestätigten Entwurfes vorbereiten. Der Antrag für den Bau des Eingangsgebäudes zur Sauna soll im Mai 2024 eingereicht werden, das Gebäude soll von Juli – Oktober 2024 errichtet werden. Von November 2024 bis März 2025 soll das bisherige Hallenbad abgerissen werden, im April 2025 soll mit dem Neubau des Hallenbades begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahme und die Eröffnung sind für Herbst 2027 geplant.
Die Baukosten für das Projekt werden aktuell mit 39,12 Mio. Euro netto inklusive Baunebenkosten beziffert, eingerechnet wurden auch die während der Bauphase zu erwartenden Preissteigerungen. Dies sind rund 4,92 Mio. Euro mehr als ursprünglich geplant, die in den nächsten Jahren finanziert werden müssen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich auch die Nachricht erhalten, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Antrag der Stadt Bad Rappenau auf Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ abgelehnt hat. Die Stadt Bad Rappenau hatte sich für das Vorhaben einen Zuschuss von 6 Mio. Euro erhofft. Diese müssen nun durch Eigenmittel bzw. über Kredite finanziert werden.
Breite Zustimmung zu der Planung, die als zweckmäßig und nicht übertrieben bezeichnet wurde, kam aus den Reihen des Gemeinderates. Gleichzeitig bat der Gemeinderat um eine engmaschige Information zur Entwicklung der Kosten. Architekt Tillmanns beantwortete zahlreiche Fragen des Gemeinderates zur Bauausführung und technischen Ausstattung.

 

Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes für Bad Rappenau: Feststellungsbeschluss gefasst
Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen und den Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung für Bad Rappenau beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung am 29.02.2024 war der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans für Bad Rappenau durch das beauftragte Büro Energielenker projects GmbH vorgestellt worden. In dieser Sitzung hatte der Gemeinderat die Einbindung der Öffentlichkeit in die Planung in Form einer Beteiligungsmöglichkeit beschlossen.
Der Entwurf des Kommunalen Wärmeplanes war dazu bis zum 28.03.2024 im Internet veröffentlicht, gleichzeitig konnte sich die Öffentlichkeit im Hochbauamt über die Planung informieren. Bis zum Fristablauf haben mehrere interessierte Bürger die Gelegenheit zur Einsicht genutzt. Schriftliche Stellungnahmen zur Wärmeplanung der Stadt sind allerdings keine abgegeben worden. Eine inhaltliche Überarbeitung des Entwurfes ist nicht erforderlich geworden, es musste lediglich eine redaktionelle Korrektur vorgenommen werden.
Der nun beschlossene Wärmeplan für Bad Rappenau nach dem Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg stellt allerdings nur eine Potentialanalyse dar, keine verbindliche Planung. Er enthält auch keine Verpflichtungen für die Bürger und hat nichts mit dem sogenannten „Heizungsgesetz“ zu tun.

 

Baugebiet „Halmesäcker'' in Fürfeld: Zustimmung zu den höheren Kosten für die archäologischen Rettungsgrabungen
Mit 25 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den zusätzlichen Kosten für die archäologischen Rettungsgrabungen im geplanten Baugebiet „Halmesäcker“ in Höhe von 380.000 Euro zugestimmt.
Einer weiteren Kostenerhöhung, die das Landesdenkmalamt am Tag der Gemeinderatssitzung mitgeteilt hatte, wollte der Gemeinderat allerdings nicht zustimmen. Zuvor wollte man in einer der nächsten Sitzungen eine Erläuterung von einem Vertreter des Denkmalamts zu den Gründen für die Kostensteigerung haben. Ursprünglich waren Mittel in Höhe von 800.000 Euro für die Grabung im Haushalt eingeplant. Nach der Auftragserteilung im Dezember 2022 wurden die archäologischen Rettungsgrabungen im März 2023 begonnen und dauern derzeit noch an, sie werden voraussichtlich im Juni abgeschlossen werden.
Eine lebhafte, aber sachliche Diskussion um das Für und Wider von Neubaugebieten, die erhöhten Bauplatzpreise durch die Kosten für die Rettungsgrabung und die Möglichkeiten der Stadt in der Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt wurde anschließend geführt. In einem Termin mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wollte OB Frei schnellstmöglich das weitere Vorgehen klären.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen
Mit 33 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen. Sie regelt im Wesentlichen die Aufwandsentschädigungen für Gemeinde- und Ortschaftsräte, aber auch für Wahlhelfer und tritt am 01.06.2024 in Kraft.
Die derzeit gültige Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde im April 2016 verabschiedet. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung in diesem Zeitraum und aufgrund der Tatsache, dass die zeitliche Inanspruchnahme insbesondere für Gemeinderatsmitglieder in den vergangenen Jahren ständig zugenommen hat, schlägt die Verwaltung eine moderate Anpassung der Entschädigungssätze vor.
Auch nach der Anpassung liegt die Stadt Bad Rappenau immer noch eher im unteren Bereich im Vergleich mit anderen Städten vergleichbarer Größe.

 

Förderprogramm "Photovoltaik in Bad Rappenau 2024'' beschlossen
Einstimmig bei 6 Enthaltungen hat der Gemeinderat die kommunale Förderung von Photovoltaik-Anlagen innerhalb der Gemarkung von Bad Rappenau gemäß der Förderrichtlinie „Photovoltaik in Bad Rappenau 2024“ beschlossen. Anträge sind voraussichtlich ab dem 03.06.2024 möglich. Informationen folgen auf dieser Homepage.
Wie beim Photovoltaik-Förderprogramm im vergangenen Jahr werden 2024 wieder Stecker-Solaranlagen im Stadtgebiet mit einem Pauschalbetrag von 150 Euro gefördert. Insgesamt steht für diese sogenannten „Balkonkraftwerke“ eine Fördersumme in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.
Neue Aufdach-Anlagen auf privat genutzten, bestehenden Wohngebäuden in Bad Rappenau oder einem Stadtteil werden ebenfalls gefördert. Die installierte Leistung wird mit 100 Euro je kWp bezuschusst, maximal jedoch mit 1.000 Euro pro Anlage. Für die Aufdach-Anlagen sind 15.000 Euro im städtischen Haushalt 2024 eingeplant. Es gilt das „Windhundprinzip“.
Mit dem Förderprogramm will die Stadt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern und so zur Einsparung von CO2 beitragen. Die Nutzung von Photovoltaik (PV) zur Stromerzeugung verursacht deutlich weniger Treibhausgasemissionen als fossile Alternativen und fördert in diesem Bereich die Unabhängigkeit von Energieimporten wie Steinkohle und Erdgas. Der Ausbau von PV stellt mindestens in diesem Jahrzehnt ein effektives Werkzeug für den Klimaschutz in Deutschland dar und gilt als Notwendigkeit für ein regeneratives Stromsystem im Sinne der Energiewende.
Am Jahresende 2023 betrug die installierte Gesamtleistung in Deutschland 81,7 Gigawatt PV-Netto-Leistung zur Stromerzeugung, während der Zielwert für 2030 gemäß EEG 2023 § 4 eine installierte Leistung von 215 GW anstrebt und weitergehend 400 GW im Jahr 2040.
In Bad Rappenau werden knapp 33.000 MWh Strom pro Jahr von den privaten Haushalten gebraucht. Die jährlich eingespeisten elektrischen Energiemengen aus erneuerbaren Energien umfassen über 40.000 MWh und werden hauptsächlich durch Biomasse und zu etwa 40 % mit PV erzeugt.
Dass noch große Potentiale auf den Dachflächen der Kernstadt und in den Ortsteilen vorhanden sind, bestätigen die Daten des Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt.

Weitere Fördermöglichkeiten:
Auch der Landkreis Heilbronn bietet eine Förderung für Stecker-Solaranlagen an, weitere Infos gibt es hier https://www.landkreis-heilbronn.de/foerderung-stecker-solargeraete.96186.htm.

 

Zustimmung zur Ersatzbeschaffung eines LKW mit Ladekran für den städtischen Bauhof
Einstimmig hat der Gemeinderat der Ersatzbeschaffung eines LKW mit Ladekran für den städtischen Bauhof mit einem geschätzten Kostenumfang in Höhe von 240.000 Euro zugestimmt.
Der aktuell vom Bauhof eingesetzte LKW mit Ladekran ist 19 Jahre alt und hat zwischenzeitlich eine Laufleistung von ca. 300.000 km. Am Fahrzeug zeigt sich allgemeiner Verschleiß mit Rostbildung, vor allem durch den Einsatz im Winterdienst.

Der LKW wird außerdem für das Abfahren von Reisig, Grünschnitt sowie für den Materialtransport jeglicher Art (Sand, Schotter, Erde, Spielgeräte, Fallschutzmaterial usw.) und zur Müllentsorgung verwendet. Bei Starkregen oder nach Unwetterereignissen kommt das Fahrzeug für die Säuberung der Verdolungseinläufe und Beseitigung des angeschwemmten Materials zum Einsatz. Der LKW ist im Prinzip jeden Tag im Einsatz.

Für die Ersatzbeschaffung geht die Verwaltung von einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 240.000 Euro aus. Es ist geplant, das Fahrzeug mit Unterstützung eines Ingenieurbüros für kommunale Beschaffungsmaßnahmen zu konfigurieren und öffentlich auszuschreiben.

 

Zustimmung zur Übernahme der Aufgaben des Integrationsmanagements vom Landratsamt Heilbronn durch die Stadt Bad Rappenau ab 01.01.2025
Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die Stadt Bad Rappenau ab 01.01.2025 die Aufgaben für die persönliche Betreuung von Geflüchteten nach der Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement des Landes für die Stadt Bad Rappenau und die Gemeinde Siegelsbach mit eigenem Personal übernimmt. Dafür müssen im Stellenplan insgesamt 1,8 Personalstellen geschaffen werden, 1,7 Stellenanteile für Bad Rappenau und 0,1 Stellenanteile für die Gemeinde Siegelsbach, die den entsprechenden Kostenanteil übernimmt.

Bei der Betreuung und Integration von Geflüchteten unterscheidet das Land derzeit zwei unterschiedliche Bereiche:
1. die Aufgabe von Integrationsbeauftragten, die vor Ort ein Netzwerk von ehrenamtlichen Helfern betreuen, konzeptionelle Arbeit für die Vernetzung vor Ort und Angebote schaffen sowie
2. das Integrationsmanagement, das in Einzelfallarbeit anerkannte Geflüchtete und Personen in der Anschlussunterbringung vor Ort bis zu 3 Jahre bei Antragstellungen an Behörden, Jobsuche und persönlichen Anliegen unterstützen soll.

Im Gegensatz zur Arbeit der Integrationsbeauftragten hatte sich die Stadt Bad Rappenau bei der Einführung des Integrationsmanagements im Jahr 2017 entschieden, die Aufgabe nicht durch eigenes Personal, sondern durch das Landratsamt Heilbronn erledigen zu lassen. Andere Städte wie z.B. Eppingen oder Neckarsulm hatten damals bereits das Integrationsmanagement mit eigenem Personal durchgeführt.

Nach der Änderung der Verwaltungsvorschrift für das Integrationsmanagement ist es ab dem Jahr 2025 wieder möglich, die Aufgabe durch die Gemeinden vor Ort mit eigenem Personal auszuführen. Die Zuschüsse, die das Landratsamt für die entsprechenden Aufgaben bisher erhält, werden dann an die Gemeinden weitergegeben.

Mit der Übernahme der Aufgaben durch Personal der Stadt ist es möglich, die Integrationsbeauftragten und das Integrationsmanagement organisatorisch zu einem eigenen Sachgebiet „Integration“ innerhalb des Ordnungsamts zusammenzulegen und die Aufgaben so künftig besser zu bündeln und zu koordinieren.