Änderung des Bebauungsplans „Lerchenberg'' in Bad Rappenau: Zustimmung zur Planung und Offenlagebeschluss zur Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche in Flächen zur Erweiterung der Kindertagesstätte St. Raphael
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf für den Bebauungsplan „Lerchenberg 1.Änderung“ in Bad Rappenau zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage durchzuführen. Das Verfahren wird nach §13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Für das Flurstück 7276 und Teile des Flurstücks 7277 ist im Bebauungsplan „Lerchenberg“ aktuell eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Auf dem Flurstück 7276 ist eine Erweiterung der Kindertagesstätte „St. Raphael“ geplant. Aus diesem Grund soll die Nutzung des Bebauungsplanes in diesem Bereich von öffentlicher Grünfläche zu Kindertagesstätte umgewandelt werden.
Auf Teilen des städtischen Flurstücks 7278 wird zudem eine Parkplatzfläche mit Zufahrt für die Kindertagesstätte ausgewiesen.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist auf die Erweiterungsplanung der Kindertagesstätte „St. Raphael“ abgestimmt.
Bebauungsplanänderung für die Wohnbebauung im „Engeloch'' in Bad Rappenau: Zustimmung zum Bebauungsentwurf „Engeloch 2. Änderung'' und zur Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf für den Bebauungsplan „Engeloch 2. Änderung“ in Bad Rappenau zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage durchzuführen.
Für das Flurstück 4954 in der Vulpiusstraße im Bebauungsplan „Engeloch“ wurde 1998 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Technischen Ausschuss abgelehnt. Das Vorhaben wurde jedoch für vertretbar erachtet, sobald die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen würden. In einer späteren Sitzung wurde dasselbe Bauvorhaben nochmals vorgestellt und auf den Gesamtzusammenhang mit den bestehenden Nachbargebäuden und der daraus entstehenden Verträglichkeit abgezielt. Diesmal stimmte der Ausschuss einer vorgeschlagenen Befreiung zu. Somit wurde die Baugenehmigung für ein zusätzliches Gebäude im Mai 1999 erteilt.
Mittlerweile sind über 20 Jahre vergangen und auf dem ursprünglichen Bestandsgrundstück soll eine neue Bebauung stattfinden. Um die damals zur Begründung aufgeführte Verträglichkeit mit der Nachbarschaft weiterhin halten zu können, soll nun die Bebauungsplanänderung zügig nachgeholt und die Baufenster entsprechend nachgearbeitet werden.
Bebauungsplan „Hinter der Kirche III 2. Änderung'' Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss gefasst; Veränderungssperre erlassen
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hinter der Kirche III 2. Änderung“ in Bad Rappenau nach § 2 Abs 1 Baugesetzbuch gefasst und für den Bereich eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch erlassen.
In der Wagnerstraße in Bad Rappenau befindet sich ein Wohnbaugrundstück, auf dem ein Abbruch und eine Neubebauung geplant sind. Auf einem benachbarten Grundstück ist im bestehenden Bebauungsplan eine kirchliche Nutzung festgesetzt, die schon seit längerem aufgegeben wurde.
Die beiden Grundstücke grenzen an das Areal der Mühltalhalle und deren Parkplatz an, im nahen Umfeld liegen die Gebäude der Grundschule, Kernzeitbetreuung und der Albert-Schweitzer-Schule. „Wir sehen für diese beiden Grundstücke ein großes Potential für weitere öffentliche Nutzungen, z.B. für eine Kernzeiterweiterung“, machte OB Frei deutlich.
Daher wurde nun ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hinter der Kirche III 2. Änderung“ gefasst und zur Sicherung der Ziele der beabsichtigten Planung sowie zur Gewährleistung eines ungestörten Laufs des Verfahrens eine Veränderungssperre erlassen.
Bebauungsplanänderung für die Wohnbebauung im „Kurgebiet 4. Änderung'' in Bad Rappenau: Satzungsbeschluss gefasst
Mehrheitlich hat der Gemeinderat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kurgebiet 4. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst.
Bei der Bebauungsplanänderung ging es darum, die erhebliche Nachverdichtung, die in den vergangenen Jahren im Kurgebiet stattgefunden hat, einzuschränken. Aus dem bisher bestehenden „Besonderen Wohngebiet“ soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ werden, mit größeren Abstandsflächen zwischen den Gebäuden und einer Begrenzung der Größe der zulässigen Gebäude.
Darüber hinaus wird die Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten auf 7 festgesetzt. Ebenso wird die Zahl der erforderlichen Stellplätze pro Wohnung auf 2 festgelegt, Ausnahmen gelten nur für Wohnungen unter 50m². Doppelparker außerhalb des Baufensters werden ausgeschlossen. Zwischen der straßenseitigen Baugrenze und der Straßenverkehrsfläche müssen auf mindestens einem Drittel der Länge Vorgartenflächen angelegt werden. Lose Material- und Steinschüttungen zur Gestaltung der unbebauten Flächen sind unzulässig.
„Wir wollen in diesem Bereich künftig eine Nachverdichtung mit Augenmaß“, machte OB Frei deutlich.
Bauherrenvertretung im Rahmen des Glasfaserausbaus in Bad Rappenau und Ortsteilen: Maßnahmenbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat der Vergabe einer Bauherrenvertretung im Rahmen des Glasfaserausbaus durch die Deutsche GigaNetz mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 276.000 Euro (einschl. 19% MwSt.) zugestimmt.
Voraussichtlich im Juli 2022 werden die Verlegearbeiten der Deutschen GigaNetz beginnen und ca. 18 Monate dauern. Bis zu 18 Arbeitskolonnen sollen dabei gleichzeitig zum Einsatz kommen.
Um deren Arbeit zu überwachen, soll das Tiefbauamt durch ein oder zwei Ingenieurbüros in Form einer Bauherrenvertretung unterstützt werden. Die Abrechnung soll nach Zeitaufwand erfolgen, es wird von ca. 3 x 8 Ingenieurstunden pro Woche ausgegangen.
OB Frei zeigte sich erfreut, dass sich ausreichend Haushalte in Bad Rappenau zu einem Vertragsabschluss entschieden haben, so dass der Glasfaserausbau durch die Deutsche GigaNetz beginnen kann. „Wenn 15 – 18 Bautrupps gleichzeitig im Stadtgebiet unterwegs sind, wird das eine einschneidende Baumaßnahme.“
LED-Umbau der Wegebeleuchtung im Kur- und Salinenpark in Bad Rappenau: Maßnahmenbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat dem LED-Umbau der Wegebeleuchtung im Kur- und Salinenpark in Bad Rappenau mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 225.000 Euro (einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten) zugestimmt.
Im Kur- und Salinenpark sollen die vorhandenen 73 Parkleuchten einschließlich Masten ausgetauscht werden. Sowohl Masten als auch Leuchten befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Die Kugel-Leuchten sind noch mit Quecksilberdampf-Lampen bestückt, die bereits aus dem Handel genommen wurden. Die Kugel-Leuchten reflektieren darüber hinaus einen sehr hohen Anteil des Lichts in den Nachthimmel.
Die Kosten für den Austausch der 73 Masten mit den Leuchten und 18 zusätzliche LED-Leuchten betragen 225.000 Euro einschl. der Baunebenkosten. Der förderfähige Anteil beträgt 66.129 Euro, hieraus wird ein Förderbetrag in Höhe von 19.528 Euro gewährt. Durch den Austausch wir der Energieverbrauch um 17.531 kWh/a reduziert, die CO2-Einsparung beträgt 10,3 t/a.
Erschließung Gewerbegebiet „Buchäcker IV“ -Norderweiterung- in Bonfeld: Maßnahmenbeschluss gefasst; Zustimmung zur Entwurfsplanung, zur Bereitstellung bzw. Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln und zur Vergabe des weiteren Planungs- und Bauleitungsauftrages
Mehrheitlich hat der Gemeinderat der Entwurfsplanung für den Straßenbau und der Entwässerungsplanung für das Gewerbegebiet „Buchäcker IV“ -Norderweiterung- in Bonfeld zugestimmt und die Erschließungsmaßnahme mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 1.800.000 Euro für den Straßenbau und ca. 2.250.000 Euro für den Kanalbau (jeweils einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten) beschlossen.
Ebenso hat der Gemeinderat der Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 164.200 Euro im Haushaltsplan 2022 der Stadt Bad Rappenau und von 531.600 Euro im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau zugestimmt. Der Planungsauftrag für den Straßenbau und die Baugebietsentwässerung soll an das Büro BIOPLAN Ingenieurgesellschaft mbH, Sinsheim, vergeben werden.
Details der Planung stellte Karsten Schmidt vom Büro Bioplan dem Gemeinderat vor. Das rund 3,35 Hektar große Gewerbegebiet grenzt im Nordosten an das bestehende Gewerbegebiet an. Insgesamt drei Gewerbebauplätze sollen hier entstehen.
Die Entwässerung ist in einem Trennsystem vorgesehen, wobei das gesamte Niederschlagswasser in einer getrennten Regenwasserkanalisation abgeleitet und in einem Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 2.900 m³ gereinigt wird. Anschließend wird dieses Wasser in den Treschklinger Bach eingeleitet. Schmutzwasser aus den Betrieben wird über die Schmutzwasserkanalisation in die Kläranlage Bonfeld geleitet.
Die Zufahrt zum neuen Gewerbegebiet erfolgt über den Buchäckerring mit einer Anbindung an zwei Stellen, damit eine Durchfahrt möglich ist und man nicht wenden muss. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 Meter, damit sich zwei LKW begegnen können. Die Gehwegbreite beträgt, wie auch im restlichen Gewerbegebiet, 1.50 Meter.
Die Sprecherin der Grünen verwies darauf, wie teuer u.a. der Hochwasserschutz geworden sei, was sich auch an den Bauplatzpreisen bemerkbar mache. Durch die Gewerbegebietserweiterung werde hochwertiger Lössboden mit hoher Wasserspeicherkapazität versiegelt. „In Zeiten von Starkregen können wir uns noch mehr Bebauung nicht erlauben“, fasste sie zusammen.
Der Sprecher der FW machte deutlich, dass man vor einigen Jahrzehnten bei der Erschließung von Baugebieten nicht mit derselben Sensibilität wie heute an die Sache herangegangen sei. Nun gelte es, einen Mittelweg zwischen Bebauung und Naturschutz zu finden.
Erschließung Baugebiet „Neckarblick'' in Heinsheim: Maßnahmenbeschluss gefasst; Zustimmung zur Entwurfsplanung, zur Bereitstellung bzw. Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln sowie zur Vergabe des weiteren Planungs- und Bauleitungsauftrages
Mehrheitlich hat der Gemeinderat der Entwurfsplanung für den Straßenbau und der Entwässerungsplanung für das Baugebiet „Neckarblick“ zugestimmt und die Durchführung der Erschließungsmaßnahme mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 1.900.000 Euro für den Straßenbau und ca. 1.476.000 Euro für den Kanalbau (jeweils einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten) beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat der Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 800.000 Euro im Haushaltsplan 2023 der Stadt Bad Rappenau für die Erschließungsmaßnahme und der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 411.000 Euro im Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau zugestimmt; ebenso wurde die Vergabe des Planungsauftrags an das Büro BIOPLAN Ingenieurgesellschaft mbH Sinsheim, beschlossen
Karsten Schmidt vom Büro Bioplan erläuterte die Einzelheiten der Planungen und machte dabei deutlich, dass Vieles beachtet werden muss: ein Wasserschutzgebiet (Zone II), die Nähe zum Neckar, der Anschluss an die Landesstraße sowie Vorgaben zum Lärmschutz.
Schwierig ist vor allem die Entwässerung des Gebietes aufgrund der Wasserschutzzone II, die sich hier befindet. Daher muss das Regenwasser, auch das der Landesstraße, vor der Versickerung gereinigt werden, was durch einen rund 80m² großen Bodenfilter mit einem Rückhaltevolumen von 420m³ geschieht. Das Schmutzwasser wird über eine Pumpstation zur Kläranlage Bad Rappenau gebracht.
Für die Zufahrt zum Baugebiet muss ein neuer Straßenanschluss mit Linksabbiegestreifen von der Landesstraße L528 gebaut werden, die Geschwindigkeit muss in diesem Bereich auf 50 km/h begrenzt werden. Parallel zur L528 muss ein 3 m hoher Lärmschutzwall errichtet werden. Die Bushaltestelle in der Gundelsheimer Straße soll im Zuge der Baugebietserschließung behindertengerecht umgebaut werden. Hier ist auch eine barrierefreie Querungshilfe samt Mittelinsel sowie eine neue Gehwegverbindung zum Neubaugebiet geplant.
Innerhalb des Baugebiets sind eine Haupterschließungsstraße mit Wendemöglichkeit sowie zwei kurze Stichwege geplant, ebenso vier öffentliche Parkplätze mit jeweils 3 PKW-Plätzen. Insgesamt sollen in dem Baugebiet 29 Bauplätze entstehen.
Fragen aus dem Gemeinderat kamen zur Lage der Bushaltestelle, zur Notwendigkeit des Lärmschutzwalls sowie zu den gestiegenen Kosten aufgrund der zahlreichen Vorgaben. Oberbürgermeister Frei machte deutlich, dass die hohen Standards politisch vorgegeben seien und erfüllt werden müssten. Planer Karsten Schmitt wies darauf hin, dass durch die Erdaufschüttung des Lärmschutzwalls sogar Kosten gespart werden können, weil der Aushub direkt vor Ort untergebracht werden kann und nicht abgefahren werden muss.
Der Sprecher der ÖDP äußerte sich kritisch zur Erschließung des Neubaugebietes Neckarblick, vor allem hinsichtlich der Hochwassergefahr, die durch die Klimaänderung wahrscheinlicher geworden sei. Durch Hochwasser- und Lärmschutz sowie durch die zusätzlichen Kosten für die Entwässerung verteuere sich darüber hinaus die Erschließungsmaßnahme um insgesamt 1,2 Mio. Euro Dies entspricht Mehrkosten von 75 Euro / m² Baufläche.
Den Ausführungen schloss sich der Sprecher der Grünen an, vor allem hinsichtlich der Hochwassergefahr. Zusätzlich sprächen der generell hohe Flächenverbrauch sowie die insgesamt gestiegenen Baukosten gegen die Ausweisung weiterer Baugebiete.
Der Sprecher der FW verwies darauf, dass es in Heinsheim aufgrund der Topografie generell schwierig sei, ein neues Baugebiet auszuweisen und man nicht jedes Risiko ausschließen könne. Der Wunsch nach Bauplätzen vor Ort komme aus der Heinsheimer Bevölkerung.
Der Sprecher der CDU wünschte sich einen baldigen Start der Erschließungsarbeiten. Die geltenden hohen Standards machten es schwer, ein geeignetes Gebiet zu finden. Er hob die Vorzüge des Baugebietes in schöner Lage mit Aussicht auf den Neckar hervor.
Grundschule Babstadt: Zustimmung zur Anmietung einer Containeranlage für die Unterbringung der Kernzeit
Einstimmig hat der Gemeinderat der Anmietung einer Containeranlage zur Unterbringung der Kernzeitbetreuung in Babstadt zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat die außerplanmäßige Bereitstellung von 6.000 Euro für die Küche beschlossen und zugestimmt, die Mittel für die Anmietung der Containeranlage von jährlich ca. 60.000 Euro im Haushaltsplan 2023 bereitzustellen.
Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor: An der Grundschule Babstadt werden zum Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich 26 Kinder eingeschult. Der Klassenteiler liegt bei 28. Sollten z.B. durch Zuzüge weitere Kinder dazu kommen, werden zwei erste Klassen gebildet werden müssen. In der Kernzeit liegen bereits 16 Neuanmeldungen vor, sodass zum neuen Schuljahr im September 46 Kinder die Kernzeit besuchen würden. Insgesamt 20 Kinder sind ab dem Schuljahr 2022/2023 zum warmen Mittagessen angemeldet.
Im Schulgebäude gibt es aktuell vier Klassenräume und einen Mehrzweckraum, der von der Kernzeit genutzt wird. Da der Mehrzweckraum für den Regelunterricht benötigt wird, muss die Kernzeit an anderer Stelle untergebracht werden. Auch sind die jetzigen Räumlichkeiten der Kernzeit für 46 Kinder nicht ausreichend. Somit besteht weiterer Raumbedarf für die Kernzeit.
Um eine kurzzeitige Entspannung der Situation herbeizuführen, ist die Anmietung von Containern bis Herbst 2025 geplant. Diese sollen vor der Sporthalle aufgestellt werden. Ein Toilettencontainer könnte somit entfallen und die Kinder könnten die WCs der Sporthalle benutzen.
Grundschule Heinsheim: Zustimmung zum Einbau von 5 dezentralen Lüftungsgeräten
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Einbau von 5 dezentralen Lüftungsgeräten in der Grundschule Heinsheim mit Kosten in Höhe von 138.000 Euro zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat überplanmäßige Mittel in Höhe von 103.000 Euro bereitgestellt.
Die Grundschule Heinsheim soll in den Jahren 2023 bis 2025 generalsaniert werden. Im Haushaltsplan 2022 sind hierfür Mittel in Höhe von 1,852 Mio. Euro eingeplant. Für die Grundschule Heinsheim wurde im Oktober 2021 bei der BAFA eine Bundesförderung für Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen gestellt. Der Zuwendungsbescheid über 110.151,85 Euro ist mittlerweile bei der Stadt eingegangen. Da der Bewilligungszeitraum bereits am 12.11.2022 endet, soll der Einbau der Lüftungsgeräte vorgezogen und in den Sommerferien umgesetzt werden.
Die Kostenschätzung für den Einbau der fünf dezentralen Lüftungsgeräte beläuft sich auf 138.000 Euro incl. Fachplanung. 2022 steht nur ein Planansatz von 50.000 Euro zur Verfügung, hiervon werden ca. 15.000 Euro Planungskosten für die anstehende Generalsanierung benötigt. Daher müssen 103.000 Euro überplanmäßig bereitgestellt bzw. vorgezogen werden.
Öffentlicher Personennahverkehr im Raum Bad Rappenau – Neckarbischofsheim: Ausbau der Krebsbachtalbahn abgelehnt
Mehrheitlich hat der Gemeinderat die Verwaltungsvorlage zum Ausbau der Krebsbachtalbahn abgelehnt. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den Ausbau gemäß Variante E unter den folgenden Maßgaben zu beschließen:
- Die Betriebskosten für die Bahnstrecke werden wie angekündigt vom Land Baden-Württemberg zu 100 % übernommen.
- Die durch den Ausbau der Bahnstrecke ersparten Streckenkilometer im Busverkehr verbleiben in der Raumschaft und werden zur Verbesserung des Busverkehrs in den anderen Stadtteilen eingesetzt.
- Darüber hinaus wird das Landratsamt Heilbronn gebeten, die Busverkehre in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau/Kirchardt/Siegelsbach nach Vorbild der umgesetzten Konzeption im Bottwartal neu zu ordnen und zu optimieren, wobei auch ein Augenmerk auf die Abendstunden und die Wochenenden gelegt werden soll.
Die genannte Variante E sieht den Neubau einer Verbindungsstrecke zwischen der Krebsbachtalbahn und der Elsenztalbahn östlich von Babstadt vor. In diesem Fall wird der Ast der Krebsbachtalbahn nach Siegelsbach und Hüffenhardt nicht mit Schienenfahrzeugen bedient. Nur diese Variante ist laut Gutachten wirtschaftlich zu betreiben.
Die Aufteilung der Kosten sollte laut Beschlussvorschlag wie folgt aussehen: Die voraussichtlichen Bau- und Planungskosten der Variante E liegen bei 51 Mio. Euro zum Planstand 2025. Der Anteil der Stadt Bad Rappenau an diesen Kosten liegt bei 2,21 Mio. Euro; hinzu kommen noch Kosten für die Bahnübergänge, so dass aktuell mit einem Kostenanteil von 2,45 Mio. Euro gerechnet wird. Allerdings ist davon auszugehen, dass das Projekt nicht vor 2030 in Betrieb gehen wird und insofern mit höheren Kosten zu rechnen ist. Bei der errechneten Auslastung der Krebsbachtal in der Variante E würde das Land Baden-Württemberg die Betriebskosten zu 100 % übernehmen.
Zahlreiche Zuhörer verfolgten aufmerksam die Ausführungen von Oberbürgermeister Sebastian Frei und die Stellungnahmen der Fraktionen. Vor allem die Befürworter des Ausbaus erhielten Applaus.
OB Frei machte deutlich, dass das Thema vor dem nun anstehenden Grundsatzbeschluss intensiv vom Gemeinderat beraten wurde und Experten gehört wurden. Die Bevölkerung wurde in einer Bürgerversammlung Mitte April in der Mühltalhalle ebenfalls umfassend informiert. Hier bestand auch die Gelegenheit, die Experten zu befragen und seine Meinung zu äußern.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag knüpft die Verwaltung die Zustimmung an Bedingungen hinsichtlich des Busverkehrs, der an anderer Stelle im Stadtgebiet verbessert werden soll. „Es gibt bei der Reaktivierung auch Nachteile, aber die Vorteile überwiegen“, fasste OB Frei zusammen.
Die uns vorliegenden Stellungnahmen der Fraktionen zum Ausbau der Krebsbachtalbahn drucken wir hier im Wortlaut ab:
Stellungnahme der SPD-Fraktion:
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren
bevor ich zu meiner eigentlichen Stellungnahme zur Reaktivierung der Krebsbachtalbahn komme, muss ich noch ein paar Sätze zum Bericht vom 17. Mai 2022 in der Rhein-Neckar-Zeitung loswerden. Dort war als Überschrift zu lesen:
Quo vadis Krebsbachtalbahn?
Was bedeutet eigentlich „Quo vadis“?
Bei Wikipedia ist zu lesen:
Im Alltag wird die Phrase „Quo vadis“ oft im Sinne von „Wohin soll das noch führen?“ oder „Wie soll das weitergehen?“ verwendet.
Also für mich übersetzt: Wie soll es mit der Krebsbachtalbahn weitergehen? Genau unser Thema heute Abend.
Zwei Sätze in diesem Artikel haben mich jedoch geärgert. Ich zitiere: „für den Obergimperner (hier ist Jörg Haffelder zitiert) wäre eine „Ablehnung des Bahnprojektes ein wahrer Schildbürgerstreich. Die Stadt und der Gemeinderat würden sich zum landesweiten Gespött machen. Das Image einer modernen und nachhaltigen Kurstadt wäre langfristig beschädigt.“
Ich bediene mich wieder Wikipedia: Die Legende um Schilda ist bis heute Bestandteil der deutschsprachigen Kultur und hat in den deutschen Wortschatz Einzug gehalten. Der Begriff Schildbürgerstreich findet in der Umgangssprache für aberwitzige und irreführende Regelungen oder Auswüchse der Bürokratie Verwendung.
Herr Haffelder, hier bedarf es einer Erklärung. Ich kann Ihnen versichern, dass sich jede Fraktion ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt hat, sich mit den Vor- und Nachteilen auseinandergesetzt hat, sich Informationen eingeholt hat, aber die Entscheidung eines Gemeinderatsgremiums als „Schildbürgerstreich“ zu bezeichnen ist mehr als unpassend und zum Gespött machen sich Stadt und Gemeinderat mit der Entscheidung sicherlich nicht, denn sie wird demokratisch gefällt – wie alle Entscheidungen im Gemeinderat – und es gibt für alles ein Für und Wider. Vor allem ist es wichtig, fair zu bleiben und die Meinungen anderer zu akzeptieren.
Wobei Sie mit ihren Mitstreitern – je nach Abstimmungsergebnis – natürlich gerne ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen können. Auch das gehört zur Demokratie dazu.
Doch nun zu meiner Stellungnahme für die SPD-Fraktion.
Im Januar 2022 haben wir uns in nicht-öffentlicher Sitzung ausführlich mit dem Thema „Krebsbachtalbahn“ beschäftigt. Hier kam auch der Wunsch aus dem Gemeinderat ein Stimmungsbild der Bürger zu erhalten. Es ist sicherlich wichtig im Gremium die Fakten auszutauschen, aber genauso wichtig ist es zu erfahren, was will der Bürger.
Ich persönlich und auch Teile unserer Fraktion sind diesem Projekt am Anfang mehr als kritisch gegenübergestanden.
Drei Punkte haben für uns gegen die Reaktivierung gesprochen:
1. Bau- und Planungskosten in Höhe von 51 Millionen € zwar getragen durch das Land, aber letztendlich auch durch Steuergelder finanziert
2. Bau der Verbindungsstrecke Obergimpern – Babstadt Hier: Streckenführung
3. Auswirkungen auf einen möglichen Neuantrag für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe in Bad Rappenau.
Dann kam die Bürgerversammlung mit Vorstellung des Vorhabens durch die ENAG und das Verkehrswissenschaftliche Institut. Bei der Versammlung hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der anwesenden Bürger die Reaktivierung der Krebsbachtal will.
Letztendlich hat uns diese Bürgerversammlung, aber auch die vielen Mails und Telefongespräche zum Umdenken gebracht. Auch die Aussage der Landtagsabgeordneten, dass die 51 Millionen auf jeden Fall ausgegeben werden, ob in Bad Rappenau oder anderswo, hat zu meiner Meinungsänderung beigetragen. Hier gilt „Bad Rappenau first“.
Auch muss die Reaktivierung der Bahn nicht gleich das Aus für die gymnasiale Oberstufe bedeuten, im Gegenteil – vielleicht ergibt sich durch die Reaktivierung eine Chance, schließlich ist der Zug keine Einbahnstraße/ fährt in zwei Richtungen. Zunächst ist aber das Land gefordert und muss die Anforderungen für die Beantragung neu überdenken. Entsprechende Gespräche sind von OB Frei angedacht.
Bleibt noch der Punkt Streckenführung. Diese sehen wir nach wie vor als sehr kritisch an, obwohl diese Strecke – nach Aussage der Planer - die Beste für Tier/Pflanzen und Mensch ist. Auch der Flächenverbrauch von ca. 2,5ha Fläche bei einer 12m breiten Trassenführung ist vertretbar. Hier gilt es frühzeitig mit den betroffenen Landwirten das Gespräch zu suchen. Wichtig ist auch, dass sich der Zustand der Feldwege nicht verschlechtert bzw. nach dem Bau wieder so hergestellt wird wie vor dem Bau. Hier dürfen keine Kosten für die Stadt Bad Rappenau entstehen.
Wir haben als Gemeinderat die Bürgerversammlung gefordert. Wir wollten wissen, was wollen die Bürger. Das Signal dort war eindeutig pro Krebsbachtalbahn. Wir sind von den Bürgern von Bad Rappenau gewählt, sind die Bürgervertreter im Gemeinderat und sollten in diesem Falle den Bürgerwillen akzeptieren und hinter unsere persönliche Meinung stellen. Wir können nicht die Bürger miteinbeziehen und dann die Willensbekundung missachten – so der Tenor in unserer Fraktion.
Selbstverständlich ist es wichtig auch über mögliche Folgen der Reaktivierung nachzudenken. Aber ob durch die Reaktivierung dann die Bahnunterführung „Hinter dem Schloss“ erforderlich ist, ist Spekulation und kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden Wir müssen uns an die Fakten, die uns von Fachleuten geliefert werden, halten.
Ein Halb-Stunden-Takt ist erstrebenswert, aber auch hier gilt. Erst die Reaktivierung und dann kann über Taktzeiten diskutiert werden.
Aber, hier sind auch die Landtagsabgeordnete der Wahlkreise Sinsheim und Eppingen gefordert. Sie haben in einer gemeinsamen Pressemitteilungen signalisiert: „Die Reaktivierung der Krebsbachtalbahn ist sinnvoll!“ Damit sie für alle sinnvoll ist, darf das Nahverkehrskonzept im Schwarzbachtal und dem kleinen Odenwald nicht zu Gunsten der Krebsbachtalbahn gekürzt werden. Wir nehmen hier unsere Landtagsabgeordnete in die Pflicht!
Noch ein letzter Satz: Klar kann hinterfragt werden, was wäre, wenn – aber tun wir das bei anderen Projekten auch in diesem Ausmaß? Manchmal bedarf es Mut zur Entscheidung – wenn auch mit viel Bauchgrummeln.
Die SPD-Fraktion stimmt mehrheitlich für die Reaktivierung der Krebsbachtalbahn mit all den Bedenken, die ich aufgeführt habe.“
Stellungnahme der CDU-Fraktion:
„Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister Frei, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, sehr geehrte Gäste,
zuerst einmal möchte ich feststellen, dass wir uns alle in diesem Gremium grundsätzlich eine Verbesserung des ÖPNV wünschen, damit vor allem der Anteil der Berufspendler im ÖPNV steigt.
Deshalb begrüßen wir auch die auf der Internetseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg veröffentlichte Vorgabe, dass ab 2026 für die Kernzeiten und ab 2030 von 5-23 Uhr flächendeckend im Land im ÖPNV eine Anbindung, auch im ländlichen Raum, im Halbstundentakt erfolgen soll.
Neben den Verkehrsmitteln ist eine enge Vertaktung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Gelingen des Umstiegs, auch das dürfte allgemeiner Konsens sein. In jedem Fall sollten möglichst sofort Maßnahmen für eine Verkehrswende ergriffen werden, um überhaupt noch effektiv dem Klimawandel entgegen zu wirken. Die Reaktivierung der Krebsbachtalbahn soll eine der Maßnahmen sein, die hierzu beitragen soll.
Wobei in diesem Zusammenhang Reaktivierung nicht der richtige Begriff ist, denn für die Anbindung nach Bad Rappenau müssen ca. 2,5 km neue Schiene verlegt werden.
Nachdem die Nutzen-Kosten-Untersuchung der VWI GmbH vorgestellt wurde, die von der Ems-Neckar-Bahn-AG in Auftrag gegeben wurde, gingen ganz unterschiedliche Reaktionen bei uns ein und wir haben mehrfach diskutiert. In den letzten Wochen haben wir deshalb versucht, auf die vielen Fragen, die sich für unsere Fraktion gestellt haben, eine Antwort zu bekommen. Wir haben im Netz recherchiert, beim Verkehrsclub Deutschland nachgefragt und schließlich der Verwaltung einen Fragenkatalog übergeben, der von der VWI GmbH (die die Kosten-Nutzen- Untersuchung durchgeführt hat) und von der Landesnahverkehrsgesellschaft NVBW beantwortet wurde.
Grundsätzlich ist es unsere Aufgabe als gewählte Gemeinderäte, Projekte dieser Dimension genau zu prüfen. Auch wenn aufgrund der Fördergelder die 2,6 bis 3 Millionen Euro von der Stadt zu tragenden Investitionskosten vergleichsweise günstig erscheinen und die Betriebskosten zumindest vorerst vom Land getragen würden, können wir nicht nach dem Motto entscheiden: einem fast geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul!
Täglich wird vermeldet, dass die Finanzierung des 9 € -Tickets wohl doch mehr Löcher in den Haushalt reißt, als angenommen und nun manches Projekt mit einem Fragezeichen versehen werden muss. Unter diesen Voraussetzungen muss überprüft werden, wo wir unsere Steuergelder sinnvoll einsetzten.
Damit die Stellungnahme nicht unnötig lang wird, trage ich die Argumente eher stichwortartig vor.
• Wir möchten eine Verbesserung des ÖPNV, sind aber der Meinung, dass dies auch durch eine Veränderung der Buslinie und bessere Taktungen erreicht werden kann.
• Zum Neubau der Krebsbachtalbahn haben wir ganz unterschiedliche Rückmeldungen erhalten, auch kritische Stimmen aus Neckarbischofsheim und Obergimpern. Diese wurden nur leider nicht veröffentlicht.
• Zur Klarstellung: Die vorliegende Kosten-Nutzen-Untersuchung betrachtet nur dieses Vorhaben eingeschränkt, der Ist-Zustand wird mit dem Zustand nach Bau der Bahn verglichen, Alternativen werden gar nicht betrachtet und fließen auch nicht in die Bewertung mit ein. Fazit: es werden bei der Fahrzeit Äpfel mit Birnen verglichen und die Auswirkungen auf den Kosten-Nutzen-Faktor sind nicht überprüft.
• Alternativen wurden deshalb schlichtweg insgesamt nicht überprüft, auch nicht von anderen beteiligten Stellen. Dies sollte unserer Ansicht nach vor so einer weitreichenden Entscheidung erfolgen.
• Das heißt, dass der alternative Vorschlag (der auch von einem Bürger aus Neckarbischofsheim kam) eine direkte Buslinie zwischen Bad Rappenau und Waibstadt einzurichten, in keiner Weise betrachtet wird. Ökologische und finanzielle Auswirkungen sind deshalb nicht geprüft, Vor- und Nachteile nicht beleuchtet: 1. Zeitersparnis: bei einer direkten Buslinie könnte die Strecke in annähernd ähnlicher Zeit wie mit der Schiene verbunden werden, lediglich die Umsteigezeit käme hinzu. 2. Umsetzbarkeit: die Buslinie könnte wesentlich schneller umgesetzt werden, sofort CO2Einsparung, keine zusätzliche Belastung durch Bautätigkeit 3. Einsparung der Investitionskosten 4. Halbstundentakt leichter umsetzbar
• Eine Verbesserung der Taktung ist nicht vorgesehen, technische Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen sind nicht geprüft. Dies ist nicht unerheblich, wie man an den Auswirkungen auf die S51 in Aglasterhausen sieht, die durch die Krebsbachtalbahn auf den Stundentakt zurückfallen soll. Wenn die Einbindung der Krebsbachtalbahn auf die bestehende S42 nach Sinsheim einen Halbstundentakt verhindert oder wesentlich teurer macht, hat der ÖPNV zukünftig auf unserer Gemarkung insgesamt nichts gewonnen!
• Die Entwicklung der Schülerzahlen nach NBH sind rückläufig, da das ASG nur noch Geschwisterkinder aufnimmt. Die hohe Schülerzahl aus Bad Rappenau ist laut Vorlage ein wesentlicher Faktor bei den Fahrgastzahlen.
• Momentan gehen die Preise durch die Decke, die Preissteigerungen sind mitzutragen, Sicherungsgrabungen nicht unwahrscheinlich, Mehrkosten durch den Verlauf in stark wasserführendem Gelände und mögliche Belastung der alten Schienen und dadurch erhöhte Entsorgungskosten wären weitere Kostentreiber. Der von Bad Rappenau zu leistende Anteil könnte sich dadurch nochmals stark erhöhen. Dieses Risiko steht unseres Erachtens nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen. Ab einer Preissteigerung von 30% wird der Volkswirtschaftliche Nutzen laut Untersuchungsbericht aufgehoben. Haben wir diesen Punkt nicht schon erreicht?
• Der Eingriff in die Natur ist immens, da auf der Streckenführung durch den Linsenbuckel eine breite Schneise geschaffen werden muss. Babstadt und Obergimpern würden landschaftlich von Bad Rappenau abgetrennt werden. Wir in der Fraktion kommen auf vorsichtig geschätzte 350.000 Tonnen Erdbewegung, landwirtschaftliche Fläche wird zerschnitten und fällt weg. Wir befürchten, dass sich manche Befürworter den Umfang der Maßnahme und den Eingriff in Landschaft und Natur noch gar nicht vorstellen können.
• Die Auswirkungen des Bahnbetriebes sind bisher ebenfalls nur am Rande zur Sprache gekommen. Schließzeiten an ca. 20 Bahnschranken entlang der Stecke, gerade auch durch Obergimpern und Bad Rappenau, werden erst dann zum Thema, wenn die Leute vor den verschlossenen Schranken stehen.
• An die Schüler und Schülerinnen, die sich bei uns gemeldet haben: in Eurer Schulzeit werdet Ihr die Bahn sehr wahrscheinlich nicht mehr erleben und sie bringt nicht nur Vorteile. Durch den Stundentakt und starre Beförderungszeiten kann es zu erheblichen Wartezeiten im Schülerverkehr kommen. Das heißt unter Umständen wesentlich früher aufstehen und in der Schule warten oder dann bei der Rückfahrt auf den späteren Zug warten müssen. Da wiegt sich der Vorteil der bequemeren Beförderung für manch einen im tatsächlichen Betrieb wieder auf. Mit Busverkehr kann man die Fahrtzeiten besser auf die Stundenpläne abstimmen, auch wenn das nicht immer perfekt läuft.
• Auch die Auswirkungen von Corona und Ukraine-Krieg setzen ein Fragezeichen hinter die Finanzierung der Zuschüsse und die künftige Übernahme der Betriebskosten. Schlussendlich hat das Land nur eine begrenzte Summe von Steuereinnahmen zur Verfügung und die Entwicklung ist offen. Schon jetzt ist klar, dass die Finanzierung des aus unserer Sicht sinnvollen Halbstundentaktes im Land nicht gesichert ist. In jedem Fall zahlt zum Schluss die Bevölkerung die Zeche. Entweder durch höhere Steuern oder durch höhere Fahrpreise oder beides! Ob durch hohe Investitionen in Einzelmaßnahmen wie diese und die Fokussierung auf den Schienenverkehr eine flächendeckende Verbesserung im ÖPNV erreicht werden kann, darf bezweifelt werden.
• Uns ist klar, dass die Zuschüsse ggf. nicht eingespart werden. Wir müssen aber trotzdem nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden und nach den vorliegenden Unterlagen und eingehender Prüfung wären für uns sinnvollere und günstigere Lösungen möglich und der Bevölkerung vermittelbar. Unsere Aufgabe ist, dass wir mit kritischem Blick solche Vorhaben begleiten. Ich würde es mit einem Sonderangebot vergleichen, das man kauft, obwohl man es nicht braucht oder es nicht richtig passt. Schlussendlich hat man nichts gespart und keinen Mehrwert. Ob die Zuschüsse dann tatsächlich in ein noch weniger sinnvolles Projekt fließen, liegt nicht in unserer Hand und ist unserer Ansicht nach auch kein Argument.
• Auch die formulierten Bedingungen für die Krebsbachtalbahn sind aus unserer Sicht relativ. Für die Übernahme der Betriebskosten gibt es keinen zugesagten Zeitraum.
• Grundsätzlich wurde bei der Bürgerversammlung vom Landratsamt signalisiert, dass die Überarbeitung und Verbesserung der Busverkehre ein laufender Prozess ist und wir gehen davon aus, dass sinnvolle Veränderungen unabhängig von der Krebsbachtalbahn vorgenommen werden. Für die Verbesserung der Busverkehre sind Absprachen mit dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Neckar-Odenwald-Kreis notwendig, die ebenfalls unabhängig von der Entscheidung zur Krebsbachtalbahn geführt werden können. Das gemeinsame Ziel ist die Verbesserung des ÖPNV in der Fläche, nicht nur auf einzelnen Strecken, auch wenn die Gelder aus verschiedenen Töpfen kommen.
• Auch die Verbesserung des ÖPNV in den Randstunden und an Wochenenden und Feiertagen soll mit den neuen Vorgaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg umgesetzt werden, dies bedeutet also kein Mehrwert.
• Apropos Fördertöpfe: mit der Umsetzung des flächendeckenden Halbstundentaktes ergeben sich üblicherweise neue Fördermöglichkeiten, dies kann auch als Chance gesehen werden.
• Aus der Vorlage ist ersichtlich, dass die S-Bahn in Aglasterhausen 700 Fahrgäste verliert und auf einen Stundentakt zurückgestuft wird. Siegelsbach und Hüffenhardt würden, Stand heute, die Schienenanbindung verlieren. In der Gesamtbetrachtung gibt es also nicht nur Gewinner. Der Vorwurf einer egoistischen Entscheidung kann deshalb nicht verfangen.
• Sofern man die Berichte der örtlichen Presse verfolgt, wird gerade im Bereich autonom fahrender Busse im Raum Heilbronn geforscht. Elektro – und wasserstoffbetriebene Busse sind weltweit auf dem Vormarsch. Auch wenn heute noch keine gut funktionierende Alternative zum Dieselbus besteht: der Bus ist kein Auslaufmodell sondern bietet uns künftig noch ungeahnte Chancen und Möglichkeiten!
• Zur Information: Die Mittel für die Ertüchtigung der Bushaltestellen, damit ein barrierefreier Zustieg zum Bus möglich wird, sind sowieso bereits im Haushalt eingestellt und die einzelnen Bushaltestellen sollen nacheinander im ganzen Stadtgebiet umgebaut werden.
• Aus unserer Sicht gibt es gewichtige Gründe, dem Neubau der Krebsbachtalbahn-Strecke kritisch gegenüber zu stehen. Gefühlt fährt wohl jeder lieber Bahn als Bus. Zur Wahrheit gehört unserer Ansicht jedoch, dass der Schienenverkehr wesentlich teurer ist, im Unterhalt wie in der Investition. Viele Befürworter haben sich geäußert, dass sie die Bahn mal im Alter oder gerne sonntags für einen Ausflug nutzen würden. Hier muss man ehrlich sagen, dass für die gelegentliche Nutzung die Investitionskosten nicht in Relation stehen.
• Auch wenn es unpopulär ist, wir halten die direkte Busverbindung zwischen Bad Rappenau und Waibstadt für eine gute und auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvolle Alternative, die sowohl zeitlich als auch von der Umsetzbarkeit mit der Schiene mithalten kann. Der ÖPNV sollte kurzfristig flächendeckend im Halbstundentakt eingeführt werden, das halten wir für zielführend und hierfür wären wir auch bereit, Haushaltsmittel einsetzen. Der ÖPNV kann in der Fläche nur mit Busverkehr umgesetzt werden, hierfür sollten wir werben.
• Und wir sind für einfachere Zugänge zum ÖPNV, wie beispielsweise das angedachte 365 € Ticket für Studenten. Der Umstieg auf den ÖPNV erfolgt nicht nur über die Schiene.
• Erstaunt waren wir über die begleitende Berichterstattung, die sogar vor den maßgeblichen Fraktionssitzungen unser Abstimmungsverhalten publiziert hat, ohne dass wir zu diesem Thema überhaupt mit Pressevertretern gesprochen haben. Ob die Berichterstattung insgesamt meinungsbildend war, ist sicher Ansichtssache.
• Abschließend: wir respektieren die Meinung aller Gemeinderatskolleginnen und Kollegen und wissen, dass dieses Thema ausführlich in den Gremien und Fraktionen besprochen wurde und keiner seine Entscheidung leichtfertig fällt. Schlussendlich werden Argumente gewichtet und jeder stimmt nach seiner Überzeugung und nach bestem Wissen und Gewissen ab.“
Stellungnahme der ÖDP-Fraktion:
„Bei den vergangenen Diskussionen zur Reaktivierung der Krebsbachtalbahn habe ich mir des Öfteren die Augen gerieben! Nach fast 30 Jahren im Kreistag und Gemeinderat habe ich solch eine negative Grundstimmung gegen ein Stadtbahnprojekt noch nicht erlebt.
Alle Entscheidungen hier im Gemeinderat von Bad Rappenau zum bisherigen Stadtbahnausbau von Bad Friedrichshall über Bad Rappenau nach Sinsheim waren soweit ich mich erinnern kann immer einstimmig dafür - genauso alle Entscheidungen im Kreistag zum Ausbau der Stadtbahn im Landkreis Heilbronn.
Auch die Potentialstudie für die Krebsbachtalbahn wurde einstimmig im Kreistagsausschuss 2019 beschlossen.
Das Ergebnis dieser Potentialstudie war dann auch äußerst positiv. Der alles entscheidende Kosten-Nutzen-Faktor der Krebsbachtalbahn hat einen hervorragenden Wert von 1,43. D. h., dass jeder investierte Euro erzeugt einen Nutzen von 1,4 Euro. In anderen Worten: Die Krebsbachtalbahn führt zu einer deutlichen Verkehrsvermeidung auf der Straße, zur Einsparung von Schadstoff- und CO2-Emissionen.
Nicht umsonst hat das Land einer kompletten Finanzierung der laufenden Kosten zugestimmt.
Für unsere bisherige Stadtbahn zahlen wir übrigens jedes Jahr über 200 000.- Euro.
Diese Prognosen der Kosten-Nutzen-Berechnung wurden in der Vergangenheit immer übertroffen, teilweise um Faktoren. Die Stadtbahn ist ein Erfolgsmodell. Ich kenne keine Anlieger-Gemeinde, die in der Vergangenheit nicht profitiert und an Attraktivität zugelegt hat.
Konkrete Vorteile:
• Die Fahrzeiten verkürzen sich deutlich: Zum Beispiel vom Bahnhof in Bad Rappenau nach Obergimpern von heute knapp 20 Minuten (Bus über Siegelsbach und Vulpius-Wohngebiet) auf 5 bzw. 6 Minuten.
• Oder: Die Fahrzeit von Babstadt nach Neckarbischofsheim würde sich halbieren: Von heute 33 Min. (aktuell die schnellste Verbindung) auf 14 Minuten.
• Er gibt jede Stunde eine durchgehende Verbindung nach Neckarsulm/Heilbronn (wichtig: Ohne Umsteigen!) und Neckarbischofsheim/Meckesheim.
• Die Attraktivität vom Obergimpern und Babstadt als Wohnort steigt, was auch zur Aufwertung der eigenen Immobilien beiträgt.
• Bad Rappenau als Bahnknotenpunkt wird aufgewertet. Vom Bahnhof Bad Rappenau gibt es nach der Reaktivierung eine alternative Bahnverbindung über die Krebsbachtalbahn nach Mannheim zum Fernverkehr.
• Die bessere Anbindung ist nicht nur für Eltern mit schulpflichtigen Kindern interessant (Stichwort: Einsparung Eltern-Taxi), sondern auch eine Mobilitätsgarantie für Ältere und Rollstuhlfahrer, auch für Autofahrer, wenn es mit dem Autofahren altersbedingt vielleicht nicht mehr klappt.
Für die Neubaustrecke von 2,7 Kilometer werden 2,5 Hektar Fläche benötigt. Diese Fläche wird aber keinesfalls versiegelt, da die Schienen auf Schotter liegen und da die Böschungen wieder naturnah bepflanzt werden.
Nur zum Vergleich: Aktuell sind in B. R. 8 neue Baugebiete geplant oder in Arbeit mit einem Flächenverbrauch von über 30 Hektar. Das sind nur dir neue Baugebiete die in den letzten 3 - 4 Jahren beschlossen wurden.
Nun kann ich mich von Seiten der Kritiker an keine einzige kritische Anmerkung bzgl. dieses großen Flächenverbrauchs erinnern. Ganz im Gegenteil, es wurden immer wieder neue Baugebiete gefordert.
Die Einrichtung einer weiteren Stadtbahnlinie von Bad Rappenau nach Neckarbischofsheim ist eine einmalige Chance für die Region – auch für Bad Rappenau, insbesondere für Obergimpern und Babstadt. Deshalb sollten wir nicht jetzt – für immer - die Türe zuschlagen, sondern das aktuell vorliegende Konzept weiter optimieren und unsere Wünsche einbringen!
Eine Entscheidung gegen die Reaktivierung der Stadtbahn, wäre eine Entscheidung gegen die Interessen vieler Bürgerinnen und Bürger vor Ort!“
Die Stellungnahme der FW-Fraktion war wie folgt im Mitteilungsblatt Nr. 21 vom 25.05.2022 veröffentlicht:
„Liebe Freunde der Freien Wählen,
das Thema Krebsbachtalbahn erhitzt die Gemüter.
Vorab: Wir begrüßen die Reaktivierung der Krebsbachtalbahn, nur nicht in der jetzigen Form.
Wir sind uns auch bewusst, dass dies Enttäuschung in Neckarbischofsheim und Obergimpern hervorruft.
Sehr intensiv haben wir uns über Wochen mit Hilfe von Freunden und Beratern der Freien Wähler und Bürgern aus den Ortsteilen mit dem Thema auseinandergesetzt und sind zum Ergebnis gekommen, das vorliegende Projekt in der jetzigen Form beim besten Willen nicht unterstützen zu können.
Zu sehr waren wichtige Fragen ungeklärt oder die Planung mit Nachteilen behaftet. Wir sind Bad Rappenau als Ganzes verpflichtet.
Wir können nur Fakten bewerten, die uns vorliegen, es war zu viel „vielleicht“, „könnte sein“, sehr vieles ungeklärt, das wir bei einem Projekt dieser Wichtigkeit so nicht mittragen können.
Wir können nicht sicher sein, dass nach einem Startschuss dann ‚hintenraus‘ die Dinge zu unseren (Bad Rappenaus) Gunsten entschieden würden.
Ungeklärt (wichtigste Punkte)
• Folgekosten aus Regelbetrieb und Anteil aus dem Projekt bei Änderung der -angenommenen Rahmenparameter - für Bad Rappenau. Eine Deckelung für alle Folgekosten, wie von uns gefordert, wurde nicht in Betracht gezogen.
• Doppelter Takt, mehr Schließzeiten. Bürger vor der Schranke warten lassen? Offen: Rettungskräfte, die heute schon ohne Schranke in den Stoßzeiten Probleme haben.
• Notwendigkeit einer Unter-/Überführung ungeklärt. Kosten >30 Mio und die Finanzierung.
• Klärung gymnasialer Oberstufe für die Gemeinschaftsschule.
• Trassenführung und Zerschneiden der Landschaft. Genauer Flächenverbrauch durch Höhenunterschied unklar.
• Herabstufung Taktung Schwarzbachtalbahn, die einen Index von 3,4 hat und nicht wie unser Fall 1,4 (schlechter).
Leider müssen wir im Blättle unseren Text kürzen. Sie können auf unserer Webseite und Facebook die ganze Stellungnahme lesen.“
Der Sprecher der Grünen-Fraktion richtete sich in einem Appell an seine Gemeinderatskollegen und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der Gemeinderat für den Ausbau der Bahn stimmt. Dies sei u.a. wichtig hinsichtlich der erforderlichen Einsparung von CO2, um das Ziel der Pariser Klimakonferenz zu erreichen. Dazu sei es erforderlich, den Verkehr von der Straße zu holen. Viele Menschen könnten sich auch kein Auto leisten und seien auf den ÖPNV angewiesen. Nun gebe es die Möglichkeit, mithilfe von Landes- und Bundesmitteln die Schiene zu reaktivieren.
Gemeinderat Bad Rappenau: Ausscheiden von Stadtrat Franz Fleck aus dem Gemeinderat und Nachrücken von Jan Hemmer
Auf eigenen Wunsch ist der Grombacher CDU-Stadtrat Franz Fleck am 19.05.2022 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Die formellen Voraussetzungen, die die Gemeindeordnung (GemO) dafür vorsieht, liegen vor. Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger sein Ausscheiden verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt unter anderem, wenn der Bürger 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat. Dies trifft auf Franz Fleck zu, der dem Gemeinderat seit September 2004 angehörte. Zuvor war er von 1999 bis zur Auflösung 2004 Mitglied des Ortschaftsrates Grombach. Der Feststellungsbeschluss zu seinem Ausscheiden erfolgte einstimmig.
„Wir entlassen Sie nur schweren Herzens aus dem Gemeinderat“, betonte Oberbürgermeister Sebastian Frei, „wer sich allerdings über 20 Jahre lang kommunalpolitisch engagiert hat, kann nicht einfach so aus dem Gemeinderat verabschiedet werden.“ In den fast 18 Jahren, die Franz Fleck dem Gemeinderat inzwischen angehört, hat er in vielen Ausschüssen mitgearbeitet. Ununterbrochen war er Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „WVG Mühlbach“. In Grombach war Franz Fleck darüber hinaus 10 Jahre lang Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr und zuvor 5 Jahre lang stellvertretender Abteilungskommandant.
„Wir bedauern Ihr Ausscheiden sehr, da wir Sie stets als wichtigen Ansprechpartner für alle Themen geschätzt haben, die Ihren Stadtteil Grombach betreffen“, so OB Sebastian Frei weiter. Zur Verabschiedung aus dem Gemeinderat wurde Franz Fleck nun unter dem Beifall der Anwesenden von OB Frei die Goldene Ehrenmedaille der Stadt Bad Rappenau verliehen.
Verleihung der Ehrenmedaille in Gold (v.l.) Franz Fleck mit OB Sebastian Frei
Feststellungsbeschluss zum Nachrücken von Jan Hemmer in den Gemeinderat und ergänzende Besetzung der Ausschüsse und der sonstigen Gremien
Als Ersatzbewerber für die Liste der CDU in Grombach wurde Jan Hemmer festgestellt. Er hatte im Vorfeld der Sitzung bereits schriftlich erklärt, dass er die Wahl annehmen wird. Einstimmig hat der Gemeinderat festgestellt, dass bei Jan Hemmer keine Hinderungsgründe vorliegen, so dass seinem Nachrücken in den Gemeinderat nichts entgegensteht. Nach dem Beschluss nahm OB Frei dem neuen Gemeinderat den Amtseid ab und überreichte ihm die Ernennungsurkunde.
Im Wege der Einigung wurde anschließend die ergänzende Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates und der sonstigen Gremien vorgenommen. Die Aufgaben, die Franz Fleck bisher innehatte, werden nun von Jan Hemmer übernommen.
Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau, Abteilung Süd
Einstimmig hat der Gemeinderat die Wahl und die Bestellung des ehrenamtlichen Kommandanten der Abteilung „Süd“ der Freiwilligen Feuerwehr sowie seines Stellvertreters nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und § 11 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung Bad Rappenau für 5 Jahre bestätigt.
Am 23.04.2022 fand in Bonfeld nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit die Wahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters statt. Als Abteilungskommandant wurde erneut Frank Rieth gewählt, als sein Stellvertreter wurde Tobias Mayer im Amt bestätigt. Das Amt des 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten wurde nicht mehr besetzt; dieses war in der Feuerwehrsatzung auch nur vorübergehend für die 2017 neu formierte Abteilung vorgesehen.
Erlass einer Satzung nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz über verkaufsoffene Sonntage in Bad Rappenau im Jahr 2022
Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage in Bad Rappenau im Jahr 2022 beschlossen. Am 19.06. (Stadtfest), 07.08. (Parkfest) und 16.10. (Kerwe / Regionaltag) dürfen die Geschäfte in der Kernstadt jeweils von 13:00 – 18:00 Uhr geöffnet sein.
Förderprogramm „Photovoltaik für private Haushalte“ beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die kommunale Förderung von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden innerhalb der Gemarkung von Bad Rappenau und die entsprechende Förderrichtlinie „Photovoltaik für private Haushalte“ beschlossen.
Den Sachverhalt stellte André Göldenboth, Klimaschutzmanager der Stadt Bad Rappenau, kurz vor. Mit dem Förderprogramm will die Stadt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern und so zur Einsparung von CO2 beitragen. „Die Stromerzeugung aus Photovoltaik ist effektiv, um Treibhausgase einzusparen“, fasste Göldenboth zusammen. „Wir wollen Hauseigentümer durch das Förderprogramm ermutigen, eine PV-Anlage zu installieren“, machte Oberbürgermeister Sebastian Frei deutlich.
Die Vorgaben der Förderrichtlinie sind bewusst einfach gehalten: Voraussetzung für die Förderung ist die Neuerrichtung einer Aufdach-PV-Anlage auf einem privat genutzten, bestehenden Wohngebäude in Bad Rappenau oder einem Stadtteil. Die installierte Leistung muss mindestens 6kWp betragen und wird mit 100 Euro je kWp bezuschusst, maximal jedoch mit 1000 Euro. 25.000 Euro stehen im städtischen Haushalt 2022 für das Förderprogramm zur Verfügung. Anträge können ab 01.06.2022 eingereicht werden. Es gilt das „Windhundprinzip“.
Mehr Infos gibt es unter: https://klimaschutz-badrappenau.de/home/f%C3%B6rderprogramm-photovoltaik