Verzögerungen beim Neubauprojekt Solehallenbad
Zu Verzögerungen kommt es beim Neubau des Solehallenbades Bad Rappenau, darüber informierte Oberbürgermeister Sebastian Frei den Gemeinderat am 19.09.2024 in nicht-öffentlicher Sitzung. Gründe dafür sind zum einen die Ausschreibungsergebnisse für den Neubau des Eingangsgebäudes, zum anderen die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024.
Bei der mittlerweile 3. Ausschreibung für den Neubau des Eingangsgebäudes lagen Mitte September nur zwei Angebote vor, die jeweils um mehr als 50% über der Kostenberechnung lagen und daher nicht zuschlagsfähig waren. Somit musste auch die 3. Ausschreibung aufgehoben werden. Bei der 1. Ausschreibung war gar kein Angebot eingegangen, bei der 2. Ausschreibung lag nur ein Angebot vor, das 54% über der Kostenberechnung lag.
Für Unsicherheiten sorgt aber auch eine geplante Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 durch den Bundestag. Eine Änderung des § 4 des Umsatzsteuergesetzes könnte möglicherweise dafür sorgen, dass beim Neubau des Solehallenbades teilweise keine Vorsteuer abgezogen werden darf, was die Maßnahme deutlich verteuern würde.
Die Änderung sieht die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen oder Einrichtungen, „die in engem Zusammenhang mit Sport oder Körperertüchtigung stehen“ und kein Gewinnstreben haben vor. Davon werden vor allem Eintrittsgelder in Schwimmbädern betroffen sein. Mit der Steuerbefreiung geht aber die bisherige Vorsteuerabzugsberechtigung verloren.
Bisher war man davon ausgegangen, dass für den Abriss und Neubau des Solebades RappSoDie die Vorsteuer zu 100 % abgezogen werden darf. Je nach Auslegung der Gesetzesänderung könnte es im schlimmsten Falle zu Mehrkosten von rund 5,2 Mio. Euro durch den Wegfall des Vorsteuerabzuges kommen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wird der Abriss der Solehallenbades nicht vor Sommer 2025 stattfinden.
Städtebauliche Erneuerung „Ortskern Bonfeld'': keine Erhebung von Ausgleichsbeträgen; Sanierungsgebiet förmlich aufgehoben
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Stand der förderrechtlichen Abrechnung des Sanierungsgebiets „Ortskern Bonfeld“. Einstimmig beschlossen hat der Gemeinderat, gem. § 155 Abs. 3 Baugesetzbuch keine Ausgleichsbeträge für das Sanierungsgebiet zu erheben. Einstimmig wurde auch der Satzungsbeschluss zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern Bonfeld“ gefasst. Die Satzung war im Mitteilungsblatt Nr. 41/2024 vom 10.10.2024 veröffentlicht.
Die förmliche Sanierung des Ortskerns Bonfeld lief seit September 2011 und endet jetzt offiziell mit dem Aufhebungsbeschluss. Im Zeitraum von 13 Jahren wurden insgesamt 32 private Maßnahmen und verschiedene städtische Maßnahmen (s.u.) vom Land gefördert. Insgesamt wurden rund 7,6 Mio. Euro investiert, dafür gab es einen Zuschuss von Bund und Land in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro.
„Wenn man durch Bonfeld geht, dann sieht man die positive Entwicklung“, freute sich Oberbürgermeister Sebastian Frei, „hier wurde ein bemerkenswerter Fortschritt erzielt, der sich hoffentlich auch bei der Sanierung in Obergimpern einstellt“.
Einzelheiten zum Verlauf der Sanierung „Ortskern Bonfeld“ stellte Mathias Ellesser von der LB BW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) dem Gemeinderat vor. Insgesamt wurden während des Sanierungszeitraums 28 private Wohngebäude erneuert und 4 private Grundstücke neu geordnet. Rund 92 Beratungsgespräche mit Grundstückseigentümern fanden statt.
Die Stadt Bad Rappenau erwarb im Rahmen der Sanierung 8 Grundstücke, legte drei Grundstücke frei und konnte durch eine Neuordnung im Gebiet „Fürfelder Straße Nord“ 10 neue Wohnbaugrundstücke erschließen. Folgende Straßen und Wege wurden neu gebaut oder umgestaltet: Treschklinger Straße einschl. Kreuzung Fürfelder / Rappenauer Straße; Märchenstraße mit Fußwegen zur Fürfelder und Treschklinger Straße; Herbststraße einschl. Parkplatz Hintere Dorfstraße und Martin-Luther-Straße. Neu gestaltet wurden ein öffentlicher Spielplatz auf dem Gelände der Grundschule und die Außenanlage des Kindergartens in der Fürfelder Straße. Der Kindergarten Biberacher Straße wurde modernisiert und die Außenanlage umgestaltet. Die Gebäude Rappenauer Str. 2 (Bauhof) und Treschklinger Straße 1 (BürgerBüro) wurden energetisch saniert.
Nach § 154 Baugesetzbuch müssen die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet einen Ausgleichsbetrag an die Stadt zahlen. Dieser entspricht der Bodenwerterhöhung, die das Grundstück durch die Sanierung erfahren hat und für die die Maßnahmen der Stadt und der Einsatz öffentlicher Mittel wesentliche Ursachen waren. Nach § 155 Baugesetzbuch kann die Stadt aber auf die Festsetzung eines Ausgleichsbetrages verzichten, wenn der Verwaltungsaufwand für die Erhebung in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen steht. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Bad Rappenau bei der Sanierung in Bonfeld Gebrauch gemacht. D.h. die betroffenen Grundstückseigentümer müssen in diesem Fall keinen Ausgleich für die Wertsteigerung ihres Grundstückes zahlen.
„Die städtebauliche Erneuerung hat viel Positives in Bonfeld bewirkt“, so der Sprecher der ÖDP. Alleine durch den neu geschaffenen Wohnraum habe „ein kleines Baugebiet auf der grünen Wiese“ ersetzt werden können; auch die Lebensqualität sei durch die Modernisierungen vielfach verbessert worden.
Der Sprecher der CDU nutzte die Gelegenheit, sich bei der Stadtverwaltung, beim Land, bei den Bürgern und den Beteiligten für ihre Mitwirkung zu bedanken. „Wenn man das Ergebnis sieht, kann man sehr froh sein.“ Er drücke die Daumen, dass auch die Obergimperner das Sanierungsprogramm entsprechend nutzen.
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Nördlicher Stadtkern“ in Bad Rappenau: Zustimmung zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen
Einstimmig hat der Gemeinderat die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch für die Sanierungsmaßnahme „Nördlicher Stadtkern“ in Bad Rappenau beschlossen. Ebenso hat der Gemeinderat zugestimmt, die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) mit der Erstellung eines Gesamtörtlichen Entwicklungskonzeptes, eines Integrierten Städtebaulichen Konzeptes und der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zum Preis von 74.400 Euro zu beauftragen.
Die Stadt Bad Rappenau betreibt seit Jahrzehnten in der Kernstadt und den Ortsteilen erfolgreich städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen, zum Beispiel die Sanierungsmaßnahme „Ortskern Bonfeld“, die soeben abgeschlossen wurde, oder die Sanierung in Obergimpern, die derzeit läuft. Auch in der Kernstadt wurden bereits verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, wie die Sanierung der Stadtmitte (1973 – 1997) und die Sanierung im Bereich Raiffeisenstraße / Bahnhofstraße (2000 – 2018).
Fortgesetzt werden soll die städtebauliche Erneuerung nun im Gebiet „Nördlicher Stadtkern“. Das Gebiet umfasst die Babstadter Straße zwischen den beiden Kreisverkehren, die Straße Am Schafgarten, die Siegelsbacher Straße bis zur
Einmündung Finkenstraße und Teile der Friedensstraße und des Kirchplatzes. In diesem Bereich sind städtebauliche Missstände und funktionale Mängel bereits wahrnehmbar, denen mit einem Maßnahmenplan entgegengewirkt werden könnte. So gibt es hier viele Leerstände und wenig genutzte Gebäude, frühere Einzelhandelsgeschäfte sind nicht mehr vorhanden.
Der Fokus der möglichen Maßnahmen liegt in der Neuordnung von Grundstückszuschnitten, um moderne Wohnnutzungen zu schaffen, in der Instandsetzung und Modernisierung von erhaltenswerter Bausubstanz sowie in der Aktivierung untergenutzter oder leerstehender Wohn- und Geschäftsgebäude. Darüber hinaus sollen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöht und die Aufenthaltsqualität auf den bestehenden Platzbereichen verbessert werden.
Ziel ist es, einen Aufnahmeantrag für das Förderprogramm 2026 zu stellen. Die Antragsfrist dafür wird voraussichtlich Ende Oktober 2025 sein. Für den Antrag sind „Vorbereitende Untersuchungen“ (VU) nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch Voraussetzung. Die VU geben Aufschluss über die Sanierungsnotwendigkeit und –fähigkeit im Untersuchungsgebiet. Die VU umfassen die Erstellung eines „Gesamtörtlichen Entwicklungskonzeptes“ (GEK), aus dem wiederum ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) für das potenzielle Sanierungsgebiet abgeleitet werden muss. Im Rahmen der Untersuchungen ist auch eine Beteiligung der Bürgerschaft erforderlich.
Wenn das Sanierungsgebiet ins Förderprogramm aufgenommen wird, folgt der zweite Teil der Voruntersuchung mit Befragung der betroffenen Grundstückseigentümer, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Festlegung des Neuordnungskonzeptes mit den endgültigen Sanierungszielen.
Kurbetriebe Bad Rappenau: Zustimmung zum Jahresbericht und Jahresabschluss 2023
Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Kurbetriebe Bad Rappenau die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:
• Zustimmung zu den Geschäftsberichten und zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Gesellschaften der Kurbetriebe Bad Rappenau für das Jahr 2023
• Zustimmung zum Jahresüberschuss in Höhe von 698.838 Euro; dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen
• Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2023
• Zustimmung zur Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2023
• Zustimmung zur Wahl der OT-audit GmbH, Heidelberg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024
Die Kurbetriebe, an denen die Stadt Bad Rappenau mehrheitlich beteiligt ist, bestehen aus den folgenden Einrichtungen: Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH als Holding (KuK), Schwärzberg Klinik GmbH und Salinen Klinik AG. Details stellte Oskar Ulrich von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft OT-audit dem Gemeinderat vor.
An allen Kliniken der städtischen Kurbetriebe war die Zahl der Pflegetage im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr zum Teil deutlich gestiegen von insgesamt 141.148 im Jahr 2022 auf 155.235 Pflegetage im Jahr 2023. Die Umsatzerlöse waren aufgrund der Zunahme der Pflegetage ebenfalls gestiegen und beliefen sich für den Gesamtkonzern auf 28,8 Mio. Euro, das sind 3,2 Mio. Euro mehr noch 2022.
Im Gesamtkonzern waren die Ausgaben für Material- und Fremdleistungen von 2,7 Mio. auf 2,9 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Personalaufwand stieg von 16,7 Mio. Euro im Jahr 2022 auf 18,4 Mio. Euro im Jahr 2023. Insgesamt ergab sich für das Jahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von knapp 699.000 Euro.
Oberbürgermeister Sebastian Frei dankte allen Beschäftigten der Kur- und Klinikverwaltung und lobte die gute Arbeit, die an den Kliniken geleistet wird: „Es sind beeindruckende Zahlen, die 2023 erreicht wurden, trotzdem stehen unsere Kliniken weiterhin vor großen Herausforderungen.“ Neben der großen Unsicherheit, die die Corona-Einschränkungen und der Ukrainekrieg mit sich gebracht hatten, stellen auch die aktuellen Tarifabschlüsse und eine Herausforderung dar und haben einen Großteil der Liquidität in Anspruch genommen. „Es sind keine einfachen Vorzeichen, aber die aktuellen Zahlen deuten auf eine Erholung hin“, so OB Frei.
Dem Dank und Lob schlossen sich auch die Fraktionen des Gemeinderates an. Der Sprecher der ÖDP zeigte sich erleichtert über das positive Ergebnis. Zwar waren die Tarifabschlüsse und Lohnsteigerungen für die Beschäftigten gerechtfertigt, für die Geschäftsführung entstand aber bei gleichbleibenden Pflegesätzen eine Finanzierungslücke. Insgesamt sei 2023 „ein sehr anstrengendes und herausforderndes Jahr“ für die Kliniken gewesen.
Die Sprecherin der Grünen betonte, dass man sehr viel positive Resonanz zum medizinischen Bereich der Kurklinken erhalte. „Die Zahlen passen auch dazu“, freute sie sich.
Erfreut über den vorliegenden Jahresabschluss zeigte sich auch der Sprecher der CDU: „Trotz der Kostensteigerungen hat es das Team geschafft, ein Plus zu erzielen.“ Dies lag unter anderem am Verhandlungsgeschick des Geschäftsführers, aber auch an der guten Auslastung der Klinken.
Auch die Sprecherin der SPD lobte den Geschäftsführer für seine hartnäckigen Verhandlungen mit den Krankenkassen und dankte den Mitarbeitern für ihren Einsatz.
Auch der Sprecher der FW sprach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein großes Kompliment aus. Seit dem Frühjahr habe sich die Lage sehr positiv entwickelt.
Ersatzbeschaffung eines LKW mit Ladekran für den städtischen Bauhof: zusätzliche Mittel genehmigt
Einstimmig bei 7 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 135.000 Euro in Form einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Ersatzbeschaffung eines LKW mit Ladekran für den städtischen Bauhof zugestimmt.
In der öffentlichen und europaweiten Ausschreibung für einen neuen Bauhof-LKW mit Ladekran wurde lediglich ein Angebot abgegeben. Dieses Angebot lag weit über dem Kostenansatz im Haushaltsplan 2024 und dem Maßnahmenbeschluss vom 18.04.2024 mit 240.000 Euro. Die Ausschreibung wurde daraufhin aufgehoben.
Die Leistungsbeschreibung wurde nun für eine erneute europaweite öffentliche Ausschreibung überarbeitet. Die geschätzten Kosten für die aktuelle LKW-Version liegen bei ca. 375.000 Euro (Lieferkosten einschließlich Nebenkosten und MwSt.) und damit rund 135.000 Euro über den ursprünglich geplanten Kosten von 240.000 Euro.
Die erneute Ausschreibung soll im Oktober 2024 erfolgen: Mit einer Lieferung der Bauhof-LKW ist daher nicht vor August 2025 zu rechnen. Im Jahr 2024 werden nur ca. 10.000 Euro für die Ausschreibung kassenwirksam. Daher werden 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 135.000 Euro in Form einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung benötigt.
Festlegung von Straßennamen im Baugebiet „Neckarblick“ in Heinsheim
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Straße im neuen Baugebiet „Neckarblick“ in Heinsheim „Am Neckarblick“ heißen soll.
3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und zum Feststellungsbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage zugestimmt und dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach empfohlen, dem Feststellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 (FNP) zuzustimmen.
Die 3. Änderung des FNP umfasst Flächen auf den Gemarkungen Bad Rappenau und Kirchardt. Auf der Gemarkung Bad Rappenau sind folgende Bebauungspläne betroffen:
• „Solarenergie Grafenwald“, Sondergebiet Photovoltaik
• „Solarenergie Kiesgrubenäcker“, Sondergebiet Photovoltaik
• „Lerchenberg Erweiterung“ Bad Rappenau und Berichtigung Gemeinbedarfsfläche „Lerchenberg, 1. Änderung“ Bad Rappenau
• „Brunnenberg / Gumpäcker Süd“ in Treschklingen, Wohnbaufläche
Die Offenlage fand von Mitte Mai bis Mitte Juni 2024 statt.
Zuständig für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach.
4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/14: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zugestimmt und dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach empfohlen, der Offenlage der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 (FNP) nach § 2 Abs. 1. Baugesetzbuch zuzustimmen.
Die 4. Änderung des FNP umfasst verschiedene Teilflächen auf der Gemarkung von Grombach im Bereich der Mühlstraße: eine Sonderbaufläche für Solarenergie und Geothermie, eine gewerbliche Baufläche und private Grünflächen sowie eine Bestandskorrektur von Mischbauflächen.
Die 4. Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan in Bezug auf die vorhandene Bebauung anzupassen und planungsrechtliche Voraussetzungen für die Erweiterung einer bestehenden Produktionsstätte sowie die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien in diesem Bereich zu schaffen.
Bebauungsplan „Kurgebiet 5. Änderung“ in Bad Rappenau: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und Satzungsbeschluss
Nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Kurgebiet 5. Änderung“ in Bad Rappenau als Satzung beschlossen.
Durch die Änderung soll der geplante Neubau des Solehallenbades „RappSoDie“ ermöglicht werden. Das neue Hallenbad wird sich zukünftig aus dem Hauptgebäude, das an die Bestandssauna anschließt, einem eigenständigen Gebäude für eine neue Außensauna mit Liegeflächen als Ersatz für die bestehende Afrikasauna und einem Erweiterungsbau an die bereits bestehende Außensauna (Kaminsauna) zusammensetzen. Dieser Erweiterungsbau wird als erste Baumaßnahme vor dem Abbruch durchgeführt und soll während der Bauphase als Eingangs- und Umkleidegebäude für die Sauna dienen. Dadurch wird der Weiterbetrieb des gesamten Saunabereichs während der Bauphase gewährleistet. Nach Abschluss aller Baumaßnahmen soll dieses Gebäude umgebaut und als Sauna- und Liegebereich umgenutzt werden.
Damit dieser erste Neubau zulässig ist, musste der bestehende Bebauungsplan angepasst werden. Die Offenlage fand von Mitte Februar bis Mitte März 2024 statt.