Einbringung des Haushaltsplanentwurfes sowie des Wirtschaftsplanentwurfes des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau'' für 2020
Erstmals nach Neuem Kommunalem Haushaltsrecht „NKHR“ wurde der Entwurf des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2020 aufgestellt. Zusammen mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau'' für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde er im Gemeinderat eingebracht.

Das Zahlenwerk soll in einer Klausurtagung des Gemeinderates am 09.01.2020 beraten werden, bis 26.01.2020 haben die Fraktionen Zeit, Änderungsanträge einzureichen. In der Gemeinderatssitzung am 27.02.2020 soll der neue Haushalt dann beschlossen werden.

Der Haushaltsplanentwurf sieht im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 55.114.800 Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 55.854.400 Euro vor, was einem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von -739.600 Euro entspricht.

Im Finanzhaushalt liegt der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bei 53.231.000 Euro, der Gesamtbetrag der Auszahlungen ist mit 51.543.900 Euro geplant. Dies führt zu einem Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.696.100 Euro.

Die Reden von Oberbürgermeister Sebastian Frei und Stadtkämmerin Tanja Schulz drucken wir im Wortlaut:

Rede von OB Sebastian Frei:
„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

heute bringen wir den Haushalt der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2020 ein. Es ist der erste Haushalt, der dem neuen kommunalen Haushaltsrecht unterliegt und somit, wenn man so will, auch eine Zäsur.

Bevor ich aber näher auf unseren Haushaltsentwurf eingehe, möchte ich den Blick zunächst auf die derzeitigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen lenken. Denn eines ist klar: Auch die Finanzen der Stadt Bad Rappenau hängen am Ende von diesen Rahmenbedingungen ab.

Wo stehen wir also?
An dieser Stelle könnte ich Ihnen mit Blick auf das kommende Jahr ein äußerst düsteres Bild zeichnen. Ich könnte Ihnen darstellen, dass die deutsche Wirtschaft in eine massive Krise geraten werde, allen voran die Automobilindustrie und dass dies tiefe Einschnitte auch und gerade in unserer Region zur Folge haben werde. Ich könnte Ihnen sagen, dass dies einen deutlichen Verlust an Finanzkraft in den öffentlichen Haushalten zur Folge haben und es auch in Bad Rappenau zu einem Wegbrechen unserer finanziellen Möglichkeiten führen werde. All das könnte ich hier und heute betonen. Und ich befände mich damit in guter Gesellschaft. Landauf landab liest und hört man derweilen Warnungen vor negativen, ja teilweise gar vor katastrophalen Zuständen. Für die einen sind die unzweifelhaft stattfindenden Klimaveränderungen der Grund für solche Ängste, andere wiederum sehen gerade in den derzeitigen Bemühungen um eine Begrenzung dieser Veränderungen Gefahren für unsere Wirtschaft und damit für unseren Wohlstand. Was läge also näher, als in diesen Abgesang auf unser wirtschaftliches Wohlergehen mit einzustimmen.
Für mich macht dies jedoch keinen Sinn. Im Gegensteil: Ich empfinde das verbreitete, häufig angsterfüllte Klagen als befremdlich. Es entsteht der Eindruck, als ob wir in schlechten Zeiten darüber klagen, dass die Zeiten schlecht sind und in guten Zeiten darüber, dass die Zeiten wieder schlecht werden. Nein, ich werde in diese allgemeine Tonlage heute bewusst nicht mit einstimmen. Nicht weil ich die Augen vor tatsächlich bestehenden Problemen verschließe oder weil ich diese nicht kennen würde. Ich möchte für meinen Teil heute wieder, wie im letzten Jahr, bewusst einen Kontrapunkt setzen und einer Geisteshaltung das Wort reden, die hierzulande viel zu selten praktiziert wird: Ich spreche - wieder - vom Optimismus.
Selbstverständlich stehen wir im kommenden Jahr vor großen Herausforderungen. Die wirtschaftliche Lage trübt sich zusehends ein und dies spüren wir auch in unserer Region. Es handelt sich dabei jedoch um eine völlig natürliche konjunkturelle Bewegung, die wir schlicht aufgrund der zurückliegenden, lange andauernden Aufwärtsphase nicht mehr gewohnt sind. Und dabei ist für mich auch klar: Unsere Chancen überwiegen die Risiken bei Weitem. So stellen wir nach wie vor eine sehr hohe Zahl an Beschäftigten fest, die für eine stabile private Binnennachfrage sorgen. Auch die öffentliche Hand trägt mit erheblichen Investitionen zu stabilen Einkünften in vielen Bereichen unserer Wirtschaft bei. Die Baukonjunktur ist beispielsweise nach wie vor stark und die Betriebe gut ausgelastet. Und selbst wenn wir nunmehr eine konjunkturelle Schwächephase durchleben, so bedeutet dies bei Weitem nicht den Untergang des Abendlandes. Wir werden uns dieser Situation schlicht anpassen, so wie wir es schon häufig getan haben. Es gibt also keinen Grund für Untergangsszenarien. Es bedarf vielmehr eines der objektiven Sachlage angemessenen Verhaltens. Dies gilt für die Bundesrepublik insgesamt, aber natürlich auch für unsere Stadt.
Und damit wären wir beim städtischen Haushalt für das Jahr 2020. Wie bereits erwähnt, haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingetrübt und dies führt dazu, dass sich die öffentlichen Einnahmen nicht mehr so positiv entwickeln, wie dies in den zurückliegenden Jahren der Fall war. Gleichzeitig sind wir im Rahmen des sog. Finanzausgleichs aufgrund unserer Stärke in den relevanten Vorjahren zu höheren Abgaben verpflichtet. Dies führt zu steigenden Ausgaben bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen. Im Jahr 2020 hat allein dieser Effekt eine Verschlechterung ggü. den vorherigen Planungen in Höhe von ca. 1,3 Mio. EUR im Ergebnishaushalt zur Folge. Hinzu kommen deutlich steigende Personalausgaben. Und zu guter Letzt stellt uns die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht vor weitere Herausforderungen. Demzufolge hatten wir den ersten doppischen Haushalt der Stadt Bad Rappenau unter schwierigen Vorzeichen zu fertigen.
Das Resultat kann sich aber sehen lassen. Es zeigt sich, dass die Finanzen der Stadt Bad Rappenau geordnet sind, sodass wir Ihnen heute einen soliden Haushaltsentwurf vorlegen können. Nach wie vor planen wir hohe Investitionen in unsere städtische Infrastruktur. Eine Auswahl der größeren Projekte werde ich Ihnen sogleich darstellen. Diese hohen Investitionen können wir innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung allesamt ohne die Aufnahme von Krediten darstellen. Der Grund hierfür liegt in einem derzeitigen Zahlungsmittelbestand in Höhe von ca. 12 Mio. EUR.
Im Ergebnishaushalt, in welchem nunmehr erstmalig Abschreibungen auf öffentliche Vermögenswerte finanziert werden müssen, schließt der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf mit einem Verlust von 739.000 EUR. Dies ist einerseits den beschriebenen Effekten im Finanzausgleich, andererseits jedoch dem Umstand geschuldet, dass wir bei der Erstellung des Haushaltes mangels zurückliegender Erfahrungswerte vorsichtig planen. So wurden beispielsweise keinerlei außerordentlichen Erträge eingeplant, wobei wir durchaus beabsichtigen, solche in erheblichem Umfang, insbesondere durch die Vermarktung von Baugrundstücken zu erzielen. Der im Jahr 2020 folgende Haushaltsvollzug wird demnach sicherlich noch Änderungen mit sich bringen. Dies wird sodann im Rahmen der ersten Jahresrechnung eine genauere Betrachtung ermöglichen, wobei insoweit ein Haushaltsausgleich als durchaus möglich erscheint. Dies gilt umso mehr, als allein die vom Landkreis Heilbronn kürzlich beschlossene Senkung der Kreisumlage um einen weiteren Prozentpunkt zu einer Verbesserung des Ergebnishaushalts um ca. 300.000 EUR führen wird. Die diesbezügliche Information lag im Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes noch nicht vor und konnte somit bisher nicht verarbeitet werden. Dies wird im Rahmen der Änderungsliste geschehen.
Darüber hinaus möchte ich auf Folgendes hinweisen: Zwar belaufen sich die geplanten Investitionsausgaben im Jahr 2020 auf die hohe Summe von ca. 19 Mio. EUR. Es handelt sich dabei jedoch um eine realistischere Größenordnung, als dies in den zurückliegenden Jahren der Fall war, in denen die geplanten Projekte aufgrund des Bestehens von erheblichen Haushaltsausgabenresten zu einem großen Teil nicht abgearbeitet werden konnten. Insofern gelingt uns mit diesem Haushaltsentwurf, so jedenfalls meine Hoffnung, eine Abkehr von den bisherigen, viel zu weitgehenden Planansätzen.
Und nun möchte ich mit Blick auf die geplanten Projekte einige Bereiche herausstellen:
Kinderbetreuung und Schulen:
Der Neubau des Kindergartens St. Anna im Baugebiet Kandel schlägt im Jahr 2020 noch einmal mit 2 Mio EUR zu Buche. Das Projekt wird im Frühsommer abgeschlossen sein, sodass ab Mai 2020 die entsprechenden Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Auch in den konfessionellen Kindergärten werden wir unseren finanziellen Beitrag zu dort erforderlichen Investitionen leisten, im Haushaltsjahr 2020 mit 400.000 EUR. Hierdurch soll neben diversen anderen Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet beispielsweise die Sanierung der Wasch- und Toilettenräume im ev. Kindergarten Friedensstraße ermöglicht werden.
Auch im Bereich Schulen möchten wir im Jahr 2020 wieder erhebliche Mittel investieren. Für die derzeit laufende Generalsanierung der Grundschule Bonfeld sind weitere 1,8 Mio. EUR eingeplant. Aber auch an der Grundschule Grombach werden im kommenden Jahr umfangreiche Sanierungsarbeiten in einem Umfang von 450.000 EUR sowie ein Anbau an die Kernzeitbetreuung stattfinden. Die insoweit benötigten Gelder wurden ebenso in den Haushaltsentwurf eingestellt, wie solche für die Planung der Generalsanierung der Grundschule Obergimpern, die im Folgejahr umgesetzt werden soll. Hier ist aufgrund des voraussichtlichen Umfangs des Projekts im kommenden Jahr noch eine weitergehende kommunalpolitische Willensbildung notwendig. An der Grundschule Bad Rappenau wird es im Jahr 2020 ebenfalls Investitionsarbeiten geben, nämlich unter anderem durch die Sanierung der Wasch- und Toilettenräume und für eine Überdachung des Weges zwischen Neu- zu Altbau.
Breitbandausbau
Im Haushaltsentwurf sind umfangreiche Mittel für den Ausbau schneller Internetverbindungen insbesondere in unserem Teilort Wollenberg aber auch für die Schulen, Kliniken und Gewerbegebiete vorgesehen. Die diesbezüglichen Kosten belaufen sich im Jahr 2020 auf ca. 1,45 Mio. EUR, wobei wir insofern mit einer Förderung durch Landes – und Bundeszuschüsse in Höhe von 90 % rechnen.
Aussichts- und Rutschenturm
Ein besonderes Projekt planen wir zur Aufwertung unseres Kurparks. Hierdurch möchten wir mehr als zehn Jahre nach der Landesgartenschau neue Impulse setzen, um unsere Attraktivität als Freizeit- und Naherholungsstandort zu sichern und auszubauen. Wir beabsichtigen daher, mittels der im Haushaltsentwurf eingeplanten 400.000 EUR einen circa 20 m hohen Aussichts- und Rutschenturm zu verwirklichen, um für Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine neue Attraktion im Kurpark zu schaffen. Ergänzt werden soll dieser Turm durch ein geräumiges Picknickareal, an dem sich aufgrund hoher Aufenthaltsqualität Bürger und Besucher Bad Rappenaus treffen.
Verbindungsrampe
Im Jahr 2020 möchten wir darüber hinaus mit der Verwirklichung eines seit Jahren in der Diskussion befindlichen verkehrspolitischen Projekts beginnen. Hierbei geht es um die Anbindung der K2120 an die L530 also um die Anbindung des Verkehrs von Bonfeld kommend an die Umgehungsstraße Bad Rappenaus. Ziel ist es, den Richtung Einkaufsmärkte in der Raiffeisenstraße stattfindenden Verkehr in der Schwaigerner Straße aber auch im Bereich des Kreisverkehrs deutlich zu reduzieren. Nachdem sich nunmehr die bauplanungsrechtlichen Erfordernisse auf der Zielgeraden befinden und auch der Landkreis Heilbronn das Projekt in seinem Haushalt für das Jahr 2020 vorgesehen hat, rückt die Realisierung in greifbare Nähe.
Hochwasserschutz Babstadt
Beim Thema Hochwasserschutz für die Ortslage Babstadt sind wir im Jahr 2019 einen guten Schritt vorangekommen. Die Grundstücksverhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen und die Stadt hat mittlerweile die benötigten Grundstücke zu Eigentum erworben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen wir, mit der Verwirklichung des Projekts im Jahr 2020 zu beginnen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Gemeinderat bereits gefasst. Im Haushaltsentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, finden sich insoweit Mittel in Höhe von 500.000 € für das kommende Jahr.
Multifunktionsspielfeld
Im Frühjahr dieses Jahres fand unsere erste Jugendversammlung statt. Bei diesem Treffen zwischen Jugendlichen und der Stadtverwaltung konnten im Rahmen eines offenen Austauschs die Anregungen der Jugendlichen aufgenommen werden. Hierbei trat – wie auch durch diverse Zuschriften - der Wunsch zu Tage, im Bereich des Waldstadions in der Kernstadt verbesserte Aufenthalts- und Sportmöglichkeiten zu schaffen. Diesem Wunsch möchten wir durch die beabsichtigte Errichtung eines Multifunktionsspielfeldes im Bereich des Waldstadions (ähnlich dem Bestehenden in Zimmerhof) samt jugendgerechten Aufenthalts- und Sitzgelegenheiten Rechnung tragen. Hierfür haben wir im Haushalt entsprechende Mittel eingestellt. Neben der Herstellung eines solchen Multifunktionsspielfeldes soll das sog. „Trainingsfeld Nord“ mithilfe dieser Mittel instand gesetzt werden, sodass es zum Bolzen aber auch für Vereinsnutzungen zur Verfügung steht.         
Vereinsförderung
Stichwort Vereine: Eine Besonderheit weist unser Haushaltsentwurf im Bereich der Vereinsförderung auf. Hierfür ist die beachtliche Summe von 395.000 EUR vorgesehen. Hiermit möchten wir bei der Verwirklichung diverser Vereinsprojekte helfen. Es handelt sich unter anderem um die Förderung der DLRG Ortsgruppe bei der Errichtung eines neuen Standorts in Heinsheim sowie um die Unterstützung des Fanfarenzugs bei dem Vorhaben, ein neues Vereinsheim zu errichten. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den TSV Heinsheim, den TSV Obergimpern und den VfB Bad Rappenau bei der Finanzierung verschiedener Baumaßnahmen zu unterstützen.
Neubaugebiete
Wohnraum ist derzeit ein knappes Gut. Nicht nur aber auch in Bad Rappenau. Um insofern Abhilfe zu schaffen, beabsichtigen wir, auch im Jahr 2020 Neubaugebiete zu erschließen. Nach den Gebieten Waldäcker in Babstadt, Kobach in Grombach und Kandel in der Kernstadt möchten wir nunmehr mit der Erschließung der Neubaugebiete Neckarblick in Heinsheim sowie Halmesäcker in Fürfeld beginnen und haben hierfür 180.000 EUR bzw. 800.000 EUR in den Haushaltsentwurf eingestellt.
Meine Damen und Herren, die von der Stadtverwaltung geplanten und in den Haushaltsplanentwurf eingestellten Maßnahmen gehen selbstverständlich weit über die soeben genannten Vorhaben hinaus und dienen allesamt der Verbesserung der Lebensqualität unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. So wird selbstverständlich auch in den Erhalt und den Ausbau von Straßen und Fußwegen sowie in Fahrradwege und insgesamt in die öffentliche Infrastruktur investiert, wie beispielsweise durch die Herstellung eines neuen Rad- und Fußweges von der Siegelsbacher Straße zum Waldstadion. Darüber hinaus beabsichtigen wir auch die Anschaffung diverser Gerätschaften bei unserer Freiwilligen Feuerwehr sowie im Bauhof. Dort möchten wir insbesondere eine Kehrmaschine beschaffen, um den Pflegezustand in der Kernstadt und in den Teilorten weiter zu verbessern.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die an der Aufstellung dieses Haushaltsentwurfs und natürlich an der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht mitgewirkt haben. Insbesondere natürlich bei Frau Schulz und ihrem Team aus dem Rechnungsamt. Mein Dank geht darüber hinaus an alle Bediensteten der Stadtverwaltung für die im bald auslaufenden Haushaltsjahr 2019 geleistete Arbeit und natürlich an unsere freiwillige Feuerwehr für ihren unermüdlichen Einsatz im Dienste unserer Sicherheit.
Frau Schulz wird Ihnen nun die Einzelheiten unseres Haushaltsentwurfs darstellen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Rede von Stadtkämmerin Tanja Schulz:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Nun ist es soweit, wir bringen unseren ersten doppischen Haushaltsplan ein. Wir sagen der Kameralistik mit dem altbewährten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ade. Künftig heißt es Ergebnishaushalt mit seinen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen und Finanzhaushalt mit Ein- und Auszahlungen und investiven Maßnahmen.
Das Rechnungsamt befasst sich schon seit Jahren mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, kurz: NKHR, immerhin gab es schon unter meinem Vorgänger mehrere Anläufe zur vorzeitigen Umstellung. Mit dem endgültigen Umstellungsbeschluss des Gemeinderats am 23.11.2017 gab es kein Zurück mehr. Unser NKHR-Flaggschiff hat also die Segel in den Wind gestemmt und besonders in den vergangenen 12 Monaten extrem an Geschwindigkeit zugelegt, um Ihnen heute unseren ersten Haushaltsplan nach dem neuen Recht vorzulegen und auch die Verwaltung insgesamt für die Umstellung fit zu machen. Deshalb gilt mein Dank zu aller erst meinem großartigen Team im Rechnungsamt. Allen voran Lara Jeck, die erst im März zu uns gestoßen ist und sich unglaublich schnell in unsere Strukturen eingearbeitet hat. Mit großer Motivation hat sie mitgeholfen die Haushaltsstruktur zu erarbeiten, die Anlagenbuchhaltung aufzubauen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Bewirtschaftung vorzubereiten. Ohne unseren Finanz+-Spezialisten Sven Ihrig wäre die technische Umstellung auf das neue Finanzwesensystem nicht vorstellbar gewesen. Viele strategisch-technische Überlegungen zum Haushalts- und Budgetaufbau stammen von ihm. Einen besseren Stellvertreter als Markus Fleck kann und will ich mir gar nicht vorstellen. Aus seiner Feder stammt insbesondere der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs. Ich bin unglaublich stolz auf alle meine 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vielen Dank an jeden Einzelnen von Ihnen, auch wenn sie nicht direkt am Umstellungsprozess beteiligt waren. Danke auch an die Auszubildenden, die uns zuletzt sehr unterstützt haben. Und auch Michael Grubbe mit seinem IuK-Team vielen herzlichen Dank. Letztes Wochenende haben sie für die gesamte Verwaltung eine neue EDV-Landschaft ausgerollt und haben uns extra einen Arbeitsplatz eingerichtet, damit wir ungestört weiterarbeiten konnten. Zu allerletzt auch vielen Dank Sie Herr Oberbürgermeister Frei und an meine Amtsleiterkollegen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Haushaltsplanung beteiligt waren.
Kommen wir aber nun zum Ergebnis unserer gemeinsamen Arbeit:
Der Ergebnishaushalt ersetzt den bisherigen Verwaltungshaushalt und schließt mit ordentlichen Erträgen von 55.114.800 € und ordentlichen Aufwendungen von 55.854.400 € ab. Das bedeutet, dass uns im ordentlichen Ergebnis 739.600 € fehlen.
Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Zahlen des Haushaltsplans 2019 mit der höchsten je eingeplanten Zuführungsrate von fast 4,4 Mio. €. Also warum haben wir jetzt ein negatives Ergebnis?
Neu ist, dass die Abschreibungen keinen durchlaufenden Posten mehr darstellen, sondern voll ergebniswirksam sind. Jede Kommune muss ihr gesamtes städtisches Vermögen im Rahmen der Eröffnungsbilanz bewerten. Die daraus resultierenden Abschreibungen sind vollumfänglich zu erwirtschaften. Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind dies fast 4,7 Mio. €. Saldiert um die Auflösungen sprechen wir von 3,3 Mio. €, die es zusätzlich im laufenden Betrieb zu erwirtschaften gilt. Die Abschreibungsbeträge basieren noch auf dem kameralen Anlagenbestand 2018, d. h. die Investitionen von 2019 sind noch gar nicht berücksichtigt, ebenso die Investitionen von 2020. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Mittel für Investitionen nicht so abfließen wie geplant, weshalb eine Hochrechnung hier schwierig ist. Wir werden aber künftig mit noch höheren Abschreibungsbeträgen kalkulieren müssen.
Neben den Abschreibungen belasten steigende Personalaufwendungen und der im Mai 2020 in Betrieb gehende Kindergarten St. Anna im Kandel den Ergebnishaushalt 2020. Aufgrund der höheren Steuerkraftsumme steigen Kreis- und FAG-Umlage und die Schlüsselzuweisungen sinken. Der FAG bringt uns im Vergleich zum Vorjahr 1,27 Mio. € weniger ein und das obwohl der Kreisumlagehebesatz im Haushaltsplanentwurf um einen Prozentpunkt niedriger angesetzt wurde.
Diese Effekte führen also dazu, dass die Stadt Bad Rappenau das mit dem NKHR gesteckte Ziel, den Ressourcenverbrauch durch entsprechendes Ressourcenaufkommen zu ersetzen, nicht nachkommen kann.
Der Zahlungsmittelüberschuss-/bedarf des Ergebnishaushalts entspricht der bisherigen kameralen Zuführungsrate. Hier haben wir ein positives Ergebnis von fast 1,7 Mio. €. Nach altem Recht hätten wir also einen genehmigungsfähigen Haushalt, nach neuem Recht nicht.
Der Trend der extrem hohen Investitionen setzt sich auch für 2020 fort: Insgesamt sind 19,1 Mio. € eingeplant. Es bleibt abzuwarten, was dann auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Die Erfahrung der vergangenen Jahre war regelmäßig, dass bei Weitem nicht alle geplanten Investitionen verwirklicht werden konnten und hohen Haushaltsreste gebildet wurden. Diese wurden nun zum Großteil wieder eingeplant. Fakt ist, dass die Probleme die Gleichen geblieben sind, nämlich dass wir uns zu viel vornehmen, um jedem im Rahmen des Haushaltsplans gerecht zu werden.
Erfreulich ist, dass wir keine Kreditaufnahmen einplanen mussten. Wir finanzieren unseren Haushalt letztendlich über unsere liquiden Mittel, was sich in der Änderung des Finanzierungsmittelbestands ausdrückt. Dieser reduziert sich um 6,1 Mio. €. Wir gehen von einer voraussichtlichen Liquidität zum Jahresbeginn 2020 von ca. 12,0 Mio. € aus.
Schauen wir aber nochmal auf die Ertragssituation im Ergebnishaushalt:
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind 27,6 Mio. € eingeplant. Die Realsteuern sind in etwa auf Vorjahresniveau geplant. Bei der Gewerbesteuer halten wir 7,0 Mio. € als realistisch. Die Vergnügungssteuer reduziert sich allerdings aufgrund der neuen Gesetzeslage im Landesglückspielgesetz bereits deutlich und liegt um 300 T€ unter dem Ansatz von 2019. Da die gesamtwirtschaftlichen Prognosen etwas abgeschwächt wurden, liegt der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 13,6 Mio. € ebenfalls etwas unter dem Ansatz des Vorjahres.
An Zuweisungen und Zuwendungen werden 18,5 Mio. € erwartet. Die Schlüsselzuweisungen reduzieren sich aufgrund der gestiegenen Steuerkraft gegenüber dem Vorjahr um über 700 T€.
Die immer noch hohen Steuer- und Finanzzuweisungen zeigen uns, wie abhängig wir von den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen sind. Die anderen Ertragspositionen, wie Benutzungsgebühren, Mieten und Pachten und Kostenerstattungen sind deutlich niedriger. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen sind sogar Einmaleffekte enthalten. So erhalten wir eine Steuererstattung vom Finanzamt von 390 T€ und von der KuK sind 475 T€ aus dem Aufleben von Besserungsscheinen eingeplant. Ohne diese Beträge wäre unser Fehlbetrag in 2020 deutlich höher.
Wir werden langfristig nicht umhin kommen, unsere Ertragsseite weiter zu steigern, um den Haushalt auszugleichen. Dieses Jahr haben wir mit der Neukalkulation der Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren und den Verwaltungsgebühren schon einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Bis Mitte nächsten Jahres wollen wir die Kurtaxe und den Fremdenverkehrsbeitrag neu kalkulieren. Eine Anpassung der Steuern steht uns noch nicht bevor, aber wir müssen unsere Ertragssituation im Blick behalten, denn die Entwicklung der Ausgaben steigt wie in den Vorjahren weiter an:
Wie schon erwähnt steigen die Personalaufwendungen auf 14,1 Mio. €, 2019 waren es noch 13,5 Mio. €. Zum Großteil ist dies den geplanten Tarif- und Besoldungserhöhungen geschuldet, aber auch Stellenmehrungen insbesondere in der Verwaltung und im Bereich der Kinderbetreuung tragen dazu bei.
Für die Unterhaltung unserer Infrastruktur stehen 8,8 Mio. € bereit. Aufgrund des negativen Ergebnisses, aber auch weil in den letzten zwei Jahren der Gebäudeunterhaltungsetat nicht ausgeschöpft werden konnte, wurde dieser wieder auf 800 T€ gekürzt.
Der größte Kostenblock sind die Transferaufwendungen mit 24,4 Mio. €, der fast vollkommen fremd bestimmt ist. Fast 8,3 Mio. € davon sind Zuschüsse an Dritte, 1,0 Mio. € mehr als im Vorjahr. Dabei sind die größten Nutznießer unserer Zuweisungen die konfessionellen und freien Kindergartenträger mit 4,2 Mio. €, die KuK mit 1,9 Mio. € und die BTB mit 900 T€. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere in der Kernstadt fallen allein 800 T€ mehr an. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich aufgrund der gestiegenen Steuerkraft um über 600 T€ auf über 6,8 Mio. €. Ab 2020 gibt es keine erhöhte Gewerbesteuerumlage mehr zur Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ und der „fortlaufenden Lasten wegen der deutschen Einheit“. Die Gewerbesteuerumlage liegt mit knapp 645 T€ um 518 T€ unter dem Vorjahr. Die Kreisumlage steigt um 500 T€ auf fast 8,7 Mio. € und das obwohl bereits eine Reduzierung des Kreisumlagehebesatzes um einen Prozentpunkt eingeplant war. In der Kreistagssitzung in Bad Rappenau Montag vor einer Woche wurde nunmehr eine Absenkung von 2 Prozentpunkten beschlossen. Dies wird uns nochmal rund 300 T€ bringen. Diese Reduzierung sollte aber auch voll im Ergebnishaushalt ankommen und nicht durch andere Dinge, die noch auf die Änderungsliste kommen wieder aufgezehrt werden.
Um die Aufwandsseite zu entlasten und nicht noch einen höheren Verlust im Ergebnishaushalt auszuweisen, wurde bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ein globaler Minderaufwand von 352 T€ eingeplant. Diesen Betrag müssen die Fachämter im Rahmen der Mittelbewirtschaftung schwitzen.
Die Ertragsseite kann durch Erhöhung der Steuern und Gebühren nicht ins unermessliche gesteigert werden. Wir müssen, um künftig den Vorschriften des NKHR gerecht zu werden auch auf der Ausgabenseite die Daumenschrauben anlegen. Pflicht geht vor Kür.
Kommen wir nun zum Finanzhaushalt mit seinen Investitionen:
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf stattliche 19,1 Mio. €. Die Ausgaben für Baumaßnahmen bleiben rekordverdächtig hoch und liegen bei 11,3 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €). Für den Vermögenserwerb sind fast 5,0 Mio. € eingeplant. Davon sind 2,7 Mio. € für den Erwerb von Grundstücken. Für Investitionszuschüsse an Dritte sind 2,8 Mio. € vorgesehen. Letztes Jahr waren hier nur 375 T€ veranschlagt.
Für 2020 haben wir uns folgende Investitionsschwerpunkte gesetzt:
Schulen: hier investieren wir insgesamt über 3,5 Mio. €.
Davon entfallen auf die zweitgrößte Baumaßnahme, die Erweiterung und Generalsanierung der Grundschule Bonfeld 1,8 Mio. €. Die vom Gemeinderat genehmigten Gesamtkosten belaufen sich auf 3,1 Mio. €. Die ursprünglich nicht vorgesehene Erneuerung des Schulhofs kostet zusätzlich 120 T€. Dieser Kostenerhöhung muss der Gemeinderat allerdings noch zustimmen. Die Grundschule Grombach wird für 600 T€, wovon 450 T€ in 2020 anfallen, saniert und das Dachgeschoss für ein Lehrer- und Elternsprechzimmer und einen Lagerraum ausgebaut und die ehemalige Kochschule, in der die Kernzeit untergebracht ist, erhält einen Anbau für 95 T€. Für Brandschutzmaßnahmen in der Grundschule Bad Rappenau werden 200 T€ benötigt. Nächstes Jahr haben wir 150 T€ für die Planung der Generalsanierung der Grundschule Obergimpern vorgesehen. In der MIP ist die Maßnahmen mit insgesamt 5,0 Mio. € veranschlagt. Die Umsetzung soll 2021/2022 erfolgen. Die Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Digitalpakts Schule ist für alle Rappenauer Schulen zentral mit 250 T€ im ersten Schritt eingeplant.
Kindergärten: hier investieren wir insgesamt über 2,9 Mio. €.
Für Investitionsmaßnahmen verschiedener konfessioneller Kindergartenträger ist ein Zuschuss von insgesamt 400 T€ eingestellt. Wie letztes Jahr stellt der Neubau des Kindergarten Kandel bzw. St. Anna in Bad Rappenau mit 2,0 Mio. € die größte Baumaßnahme dar. Die vom Gemeinderat genehmigten Gesamtkosten belaufen sich auf 3,5 Mio. €. Für die Ausstattung des Kindergartens werden zusätzlich 250 T€ bereitgestellt. Zu dieser Kostenerhöhung werden Sie im Januar noch eine Vorlage vom Hochbauamt bekommen.
Grunderwerb: hierfür stehen wie gesagt 2,7 Mio. € bereit.
Bau- und Gewerbegebietserschließungen: knapp über 1,7 Mio. € sind hier eingeplant.
Auch 2020 wird die Stadt Bad Rappenau wieder in die Erschließung von Wohnbaugebieten investieren. Das Baugebiet „Halmesäcker“ in Fürfeld wird erst 2022/2023 erschlossen werden. Davor muss aber eine archäologische Rettungsgrabung gemacht werden, die mit 800 T€ in 2020 und 200 T€ in 2021 zu Buche schlägt. Die Erschließung des Baugebiets „Neckarblick“ in Heinsheim soll 2020/2021 erfolgen, 180 T€ stehen hierfür 2020 und 520 T€ dann in 2021 bereit. Das Baugebiet „Kobach III“ in Grombach wird nächstes Jahr fertiggestellt, hier werden noch 170 T€ benötigt. Das Baugebiet „Boppengrund“ in Bonfeld soll 2021/2022 erschlossen werden. Für die Planung des Gebiets werden 2020 bereits 80 T€ benötigt. Es ist also geplant jedes Jahr mit der Erschließung eines Wohnbaugebiets zu beginnen. Im Gewerbegebiet Buchäcker wird die West-Erweiterung mit 115 T€ zu Ende gebracht und mit der Nord-Erweiterung soll mit der konkreten Planung begonnen werden, hierfür wurden 100 T€ eingeplant.
Breitbandausbau: 1,45 Mio. €
Der Gemeinderat hat bereits dieses Jahr grünes Licht zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur für unterversorgte Gebiete, sogenannte „weiße Flecken“ in Wollenberg und Teile von Obergimpern sowie für Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete gegeben. 2020 sollen hier Zuschüsse an mögliche Netzbetreiber in Höhe von 1,45 Mio. € fließen, 2021 folgen dann nochmal 4,35 Mio. €. Bund und Land bezuschussen den Breitbandausbau zu 90 %.
Hochwasserschutz: 850 T€
Das zum Schutz der Ortslage Babstadt dringend benötigte Hochwasserrückhaltebecken „Zehn Morgen“ soll 2020/2021 endlich gebaut werden. Die Gesamtkosten hierfür betragen 800 T€, wovon 500 T€ in 2020 anfallen. Auch das Hochwasserrückhaltebecken „Raubach“ in Bad Rappenau muss für 200 T€ erweitert werden.
Sanierung Bonfeld: 860 T€
Neben den Sanierungszuschüssen an Dritte mit 150 T€ ist natürlich die Sanierung der Herbststraße mit 450 T€ der Schwerpunkt. Für 180 T€ ist noch die Anlegung eines öffentlichen Spielplatzes an der Grundschule angedacht.
ELR-Programm Obergimpern: 770 T€
770 T€ sind für die Sanierung der Gombacher Straße (K2043) und die innerörtliche Fußwegeerneuerung vorgesehen.
Feuerwehr: 778 T€.
Allein für die Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge werden 410 T€ aufgewendet. Für die dieses Jahr angeschaffte mobile Netzersatzanlage zur Notstromversorgung muss an der Feuerwache Süd ein Carport für 50 T€ aufgestellt werden. 2021/2022 soll in Grombach ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden. Knapp 1,9 Mio. € sind in der MIP hierfür veranschlagt. 2020 soll mit der Planung begonnen werden. 80 T€ sind hierfür angesetzt. Der Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Obergimpern soll nächstes Jahr fertiggestellt werden. 175 T€ müssen noch investiert werden.
Waldstadion: 633 T€
Die Sanierung der Tartanbahn für 791 T€ wurde bereits vom Gemeinderat beschlossen. Für die Planung fallen 2020 insgesamt 50 T€ an. Des Weiteren soll ein Multifunktionsspielfeld für 185 T€ angelegt werden und für 120 T€ der Parkplatz am Waldstadion teilasphaltiert werden. Auch soll endlich der Rad- und Fußweg von der Siegelsbacher Straße zum Waldstadion für 278 T€ ausgebaut werden.
Kinderspielplätze: 548 T€
Neben der bereits erwähnten Neuanlegung eines öffentlichen Spielplatzes an der Grundschule in Bonfeld für 180 T€ (der Betrag ist in der Sanierung Bonfeld enthalten) ist geplant einen Dalbenturm im Kurpark zu errichten. Weitere 148 T€ gehen in neue Spielgeräte und den Ausbau von Spielplätzen im ganzen Stadtgebiet.
Vereine: 395 T€
In unsere Vereine werden 2020 insgesamt 395 T€ investiert. Allein an Investitionszuschüssen an Sportvereine sind 190 T€ veranschlagt. Für den Neubau der zentralen Station der DLRG Ortsgruppe Heinsheim sind 145 T€ zugesagt.
Sonstiges: 357 T€
Für Brandschutzmaßnahmen im Wasserschloss sind 200 T€ erforderlich. Der Badweg in Bad Rappenau wird für 157 T€ ausgebaut.
Ausgleichsmaßnahmen: 285 T€
Für ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden insgesamt 285 T€ benötigt.
Bauhof: 170 T€
Für Ersatz- und Neubeschaffung des Fuhrparks und der Geräte im Bauhof stehen 170 T€ bereit.
ÖPNV: 150 T€
Die Investitionskosten für den Ausbau der Stadtbahn und die Elektrifizierung sind immer noch nicht endabgerechnet und so wurden 150 T€ hierfür wieder neu eingeplant.

Und wie wird das ganze finanziert?
An staatlichen Investitionszuweisungen und Investitionszuschüssen Dritter werden 2020 insgesamt fast 3,9 Mio. € erwartet. Fast 3,0 Mio. € kommen an Beiträgen und 4,0 Mio. € aus Grundstücksveräußerungserlösen.
In Saldo ergibt dies einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 8.161.000 €. Saldiert mit dem Plus aus den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, der ehemaligen Zuführung zum Vermögenshaushalt, bleibt ein Finanzierungsmittelbedarf von 6.464.900 €.
Weiter ist die jährliche Tilgung der Kredite mit 415 T€ zu finanzieren. Da wir keine Kreditaufnahmen eingeplant haben, beläuft sich der voraussichtliche Schuldenstand zum Jahresende 2020 auf 3.480.264 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 161 € entspricht. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und die KuK tilgen die von der Stadt gegebenen Darlehen mit 782.400 €. Letztendlich ergibt dies einen Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit von 367.400 €.
In der Kameralistik hätten wir unseren Haushalt über eine Rücklagenentnahme finanziert. Diese gibt es im NKHR nicht mehr. Die fehlenden Mittel in Höhe von 6.097.500 € werden nun aus der Liquidität, also unserem Kassenbestand finanziert, der zum Jahresanfang 2020 auf ca. 12,0 Mio. € geschätzt wird.
Der Blick auf die Mittelfristige Finanzplanung zeigt uns, dass wir auch in den drei folgenden Finanzplanungsjahren jeweils Fehlbeträge in Millionenhöhe ausweisen müssen. Der Finanzausgleich belastet insbesondere das Jahr 2021 und dann bricht uns auch noch die Vergnügungssteuer ein. 2021 mussten wir deshalb einen Zahlungsmittelbedarf im Ergebnishaushalt ausweisen, kameral ausgedrückt eine negative Zuführungsrate.
Die Finanzierungsmittelbedarfe aus Investitionstätigkeit reduzieren sich ab 2021 merklich. Kredite mussten im Finanzplanungszeitraum keine eingeplant werden, dafür beträgt die voraussichtliche Liquidität Ende 2023 nur noch 2,7 Mio. €. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität liegt dabei knapp über 1,0 Mio. €.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
die Entwicklung der Ausgaben steigt wie in den Vorjahren weiter an. Bei einem steuerstarken Jahr wie 2018 ist das noch zu verkraften. Wenn aber die Entwicklung der Steuereinnahmen stagniert oder die Einnahmen zurückgehen, haben wir echte Probleme. Ein Blick auf 2021 lässt uns das ja erahnen. Geht es den Unternehmen schlechter, bekommen auch wir das in Folge zu spüren. Es sinken nicht nur die Gewerbesteuereinnahmen, auch der Anteil an der Einkommenssteuer geht zurück, wenn es weniger Beschäftigte gibt. Von unseren Ausgabeverpflichtungen werden wir in finanziell schlechten Zeiten jedoch nicht befreit. Wir haben mittlerweile ein hohes kommunales Leistungsniveau und –spektrum, das zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Wir übersehen aber, dass allein die kommunalen Pflichtaufgaben und die Bewältigung gesetzlicher Neuerungen (z. B. DSGVO, § 2b UStG, Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz, Brandschutz) die kommunalen Ressourcen fast vollständig binden. Wir müssen künftig auch mehr die Folgekosten von Investitionen in den Fokus rücken. Deshalb sollten folgende Fragen im Vordergrund stehen: Welche Prioritäten müssen wir setzen? Und welche Ausgaben können wir uns auch zukünftig dauerhaft leisten?

Aber wir bringen heute nicht nur den städtischen Haushalt ein. Auch der Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau liegt Ihnen vor.
Im Zuge der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) musste auch der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs neu gegliedert werden. Das Eigenbetriebsrecht soll künftig an die Vorgaben des NKHR angepasst werden. Die entsprechenden Gesetzesänderungen liegen aber noch nicht vor. Deshalb wird der Wirtschaftsplan noch nach den alten Vorgaben angedruckt.
Das Volumen des Erfolgsplans beträgt knapp 6,6 Mio. €. Das Volumen im Vermögensplan liegt bei knapp über 5,6 Mio. €.
Der Erfolgsplan steigt um gut 20 % und das obwohl dieser 2019 schon auf sehr hohem Niveau war. Neben dem üblichen jährlichen Aufwand sind in 2020 im Erfolgsplan Sanierungen auf der Kläranlage Bonfeld von 1,01 Mio. €, die Durchführung der Eigenkontrollverordnung für den Teilort Bonfeld für 320 T€ und für die Fortschreibung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) und der wasserrechtlichen Erlaubnisse für unsere Kläranlagen und die Regenrückhaltebecken für 302 T€ eingeplant.
Das Betriebsergebnis ist durch die Auflösung der gebührenrechtlichen Rückstellungen in Höhe von 1,55 Mio. € ausgeglichen. Damit sind plangemäß Ende 2020 keine Rückstellungen mehr vorhanden, so dass 2021 die Abwassergebühren neu kalkuliert bzw. erhöht werden müssen.
Kommen wir zu den Investitionen des Eigenbetriebs:
Für den Erwerb von Grundstücken und beweglichem Vermögen werden 90 T€ benötigt. Insgesamt wurden 1,95 Mio. € für Sanierungen und Aufdimensionierungen eingeplant, wovon 1,22 Mio. € auf den Kanalbereich fallen und 730 T€ auf den Klärbereich. Für Neuerschließungen sind insgesamt 870 T€ und für Erweiterungen insbesondere den Bypass Bonfelder Straße / Schlossstraße in Fürfeld und die neu geplanten Regenrückhaltebecken in Obergimpern und Zimmerhof 730 T€ veranschlagt.

Die Investitionen sollen wie folgt finanziert werden:
An Abwasserbeiträge wurden 89 T€ und Zuschüssen 203 T€ eingeplant. Aufgrund der hohen Investitionstätigkeit ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5.323.900 € erforderlich. Zum Vergleich: Im Wirtschaftsplan 2019 war eine Kreditaufnahmen in Höhe von über 5,5 Mio. € ausgewiesen. Auch 2019 konnten nicht alle Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden. Zum einen weil insbesondere bei Erschließungen noch das erforderliche Planrecht geschaffen werden muss, zum anderen weil es aufgrund der Baukonjunktur immer schwieriger wird Aufträge bei den Ingenieurbüros und Baufirmen unterzubringen. Aus diesem Grund mussten teilweise Ausschreibungen aufgehoben werden.

Zum Schluss möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und wünsche uns eine gute und konstruktive Beratung und natürlich schöne Weihnachtstage sowie ein erfülltes und gesundes neues Jahr.“


Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften: Änderung der Hauptsatzung beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Änderungen der §§ 6 und 13 der Hauptsatzung der Stadt Bad Rappenau beschlossen. Es handelt sich dabei um rein redaktionelle  Anpassungen von Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020. Die Änderungssatzung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 02/2020 vom 10.01.2020 veröffentlicht.


Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Bonfeld'': Zustimmung zur  Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes und zu Umnutzung und Umbau des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses
Einstimmig hat der Gemeinderat der Erweiterung des Sanierungsgebiets im Ortskern Bonfeld um das Flurstück Nr. 4618 zugestimmt. Es handelt sich dabei um das Grundstück der Grundschule, auf dem ein öffentlicher Spielplatz errichtet werden soll. Außerdem hat der Gemeinderat der Umnutzung und dem Umbau des ehemaligen Feuerwehrhauses in Bonfeld zugestimmt. Hier sollen das BürgerBüro und der Bauhof untergebracht werden.
Bisher war geplant, im Rahmen der Ortskernsanierung den bestehenden Spielplatz neben dem Ev. Kindergarten Biberacher Straße zu erneuern. Wegen der Ausweisung neuer Baugebiete in Bonfeld ist aber damit zu rechnen, dass der Zuzug junger Familien nach Bonfeld und damit die Nachfrage nach Betreuungsplätzen steigt, so dass die Fläche des Spielplatzes für eine eventuelle Erweiterung des Kindergartens benötigt wird. In Abstimmung mit der Schulleitung ist daher geplant, den öffentlichen Spielplatz auf das Grundstück der Grundschule zu verlegen. Der Spielplatz soll nach Abschluss der Sanierung der Grundschule voraussichtlich nach den Sommerferien 2020 zur Verfügung stehen.
Für die Unterbringung von BürgerBüro und Bauhof im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus wird derzeit ein Vorentwurf mit Kostenschätzung erarbeitet. Momentan wird das Gebäude als Lager für die Grundschule genutzt.