Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau, Abteilung Wollenberg

Einstimmig hat der Gemeinderat der Neuwahl bzw. der Wiederwahl des Abteilungskommandanten und des Stellvertreters bei der FFW, Abteilung Wollenberg zugestimmt.
Zum neuen Kommandanten der Abteilung wurde Patrick Wagner gewählt, als Stellvertreter wurde Ilja Woitaschek wiedergewählt. Beide werden nun für eine Amtszeit von 5 Jahren verpflichtet. OB Sebastian Frei gratulierte dem neu gewählten Abteilungskommandanten, der als Zuhörer an der Sitzung teilnahm.
Der bisherige Abteilungskommandant Harald Scholz, der das Amt 20 Jahre lang engagiert wahrgenommen hatte, soll bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr im März offiziell verabschiedet werden.

 

Krebsbachtalbahn: Zustimmung zum Abschluss einer Refinanzierungsvereinbarung mit dem Landratsamt Heilbronn zur Reaktivierung der Krebsbachtalbahn

Mit 23 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Abschluss einer Refinanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Rappenau und dem Landkreis Heilbronn zur Kostenübernahme von 50% an den Planungskosten (HOAI Leistungsphase 1-4) für die Reaktivierung der Krebsbachtalbahn zugestimmt. Der Anteil der Stadt Bad Rappenau an den voraussichtlichen Gesamtkosten der Planungsleistung beträgt 1,5 Mio. Euro auf mehrere Jahre verteilt. Aufgrund einer Gesetzesänderung wird das Land Baden-Württemberg voraussichtlich 50% der Planungskosten übernehmen, so dass bei der Stadt Bad Rappenau rund 750.000 Euro Planungskosten verbleiben.
Hauptamtsleiter Wolfgang Franke stellte den Sachverhalt vor: Im Oktober 2022 hatte der Gemeinderat dem Ausbau der Krebsbachtalbahn in der Variante E grundsätzlich zugestimmt. Die Variante E sieht die Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Neckarbischofsheim und Obergimpern und eine anschließende Neubaustrecke zwischen Obergimpern und Babstadt vor, wo der Anschluss an das bestehende Schienennetz erfolgen soll. Der Streckenteil von Obergimpern über Siegelsbach nach Hüffenhardt soll dagegen stillgelegt werden.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt werden derzeit auf rund 64 – 65 Mio. Euro geschätzt (Bau- und Planungskosten), hinzu kommen noch Kosten für den Grunderwerb und die Sanierung der bestehenden Bahnübergänge. Der Anteil der Stadt Bad Rappenau an den Gesamtkosten wurde mit ca. 3 Mio. Euro berechnet.
Mittlerweile haben die Kreistage des Rhein-Neckar-Kreises und des Landkreises Heilbronn dem Abschluss der Vereinbarung über die Planungsleistungen mit der Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG) zugestimmt, ebenso der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim. Die AVG ist Eigentümerin der Bahnstrecke und soll diese künftig auch betreiben.
Der Sprecher der ÖDP-Fraktion begrüßte das Projekt, es sei ein Vorteil, dass die Federführung nun bei der AVG als Eigentümerin und Betreiberin der Strecke liege. Allerdings habe der Umstieg von der ENAG (der früheren Eigentümerin) auf die AVG Zeit gekostet.
Auch die Sprecherin der Grünen signalisierte Zustimmung. Auf den ersten Blick gehe es um viel Geld, allerdings handele es sich bei der Reaktivierung der Krebsbachtalbahn um ein Zukunftsprojekt. Ähnlich sah dies die Sprecherin der SPD.
Der Sprecher der CDU verwies darauf, dass die Haltung seiner Fraktion zu dem Projekt durchaus kontrovers sei, aber dass man sich an den Grundsatzbeschluss von 2022 halten wolle.

 

Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) „Hinter dem Schloss'' in Bad Rappenau: Zustimmung zum Abschluss der Planungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG und zur europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen

Einstimmig hat der Gemeinderat dem Abschluss der Planungsvereinbarung „Leistungsphase 1-4“ mit der DB InfraGO AG sowie der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 - 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) zum Bau einer Bahnunterführung in der Straße „Hinter dem Schloss“ in Bad Rappenau zugestimmt. Mit der Durchführung der europaweiten Ausschreibung soll die Firma Zwicker Bauconsult in Stuttgart beauftragt werden.
Der Bau einer Bahnunterführung in der Straße „Hinter dem Schloss“ steht im direkten Zusammenhang mit der Reaktivierung der Krebsbachtalbahn, da damit verbunden mit einer Erhöhung des Bahnverkehrs und folglich einer Verlängerung der Schrankenschließzeiten zu rechnen ist. Im Oktober 2022 hatte der Gemeinderat dem Bau der Bahnunterführung grundsätzlich zugestimmt.
Hauptamtsleiter Wolfgang Franke stellte den Sachverhalt vor: Die Planungen für eine Bahnunterführung an dieser Stelle reichen bis deutlich weiter zurück. Bereits 2011/12 gab es Gespräche mit der Bahn und eine Vorplanung des Büros Krebs und Kiefer. Die Planungen wurden allerdings eingestellt, weil der Anteil der Stadt Bad Rappenau an den Planungs- und Baukosten zum damaligen Zeitpunkt sehr hoch gewesen wäre, hinzu kamen Widerstände aus der Bevölkerung, auch der Gemeinderat stand nicht geschlossen hinter dem Projekt. Mittlerweile wurde die Aufteilung der Finanzierung neu geregelt, wodurch der Anteil der Stadt Bad Rappenau sich erheblich verringert.
Die aktuellen Gespräche zwischen der Stadt Bad Rappenau und der DB InfraGo AG (früher DB Netz AG) über die Wiederaufnahme der Planungsaktivitäten verliefen positiv, da die DB die Maßnahme nicht komplett gestrichen, sondern nur in ihrer Planung weiter „nach hinten“ verschoben hatte. Die Beseitigung des Bahnübergangs „Hinter dem Schloss“ wird auch von der DB befürwortet, da sich dadurch Gefahren vermindern lassen.
Die Verantwortung für das Projekt liegt bei der DB Infro GO AG, diese kann jedoch die Stadt Bad Rappenau in einer Planungsvereinbarung bevollmächtigen, ein fachkompetentes Planungsbüro mit den Planungsleistungen bis einschließlich HOAI-Leistungsphase 4 zu beauftragen. Die Planungskosten müssten dann von der Stadt Bad Rappenau vorfinanziert werden.
In der Planungsvereinbarung wird von Baukosten in Höhe von rund 15,7 Mio. Euro netto und einem Baubeginn im Jahr 2031 ausgegangen. Daraus ergeben sich Planungskosten für die HOAI-Leistungsphasen 1 – 4 in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro, die durch die Stadt Bad Rappenau in den nächsten Jahren vorfinanziert werden müssen. Da diese Honorare den EU-Schwellenwert überschreiten, müssen die Leistungen europaweit ausgeschrieben werden. Die Kosten für die europaweite Ausschreibung belaufen sich auf rund 70.000 Euro, die ebenfalls durch die Stadt vorfinanziert werden müssen.
„Wenn alles glatt läuft, könnte der Baubeginn 2031 erfolgen und die Bahnunterführung im Jahr 2034 fertig gestellt werden“, fasste Hauptamtsleiter Franke zusammen, „allein das vorgeschriebene Planfeststellungverfahren vor dem Baubeginn dauert mindestens 36 Monate.“ Der späte Start des Projekts habe sich aber gelohnt, da nach der früheren Rechtslage die Stadt Bad Rappenau rund 1/3 der Baukosten hätte tragen müssen. Aktuell muss sich die Stadt nicht an den Baukosten beteiligen, nur an den Kosten der flankierenden Maßnahmen.
Die Sprecherin der Grüne betonte, dass sie nach wie vor „mit dem Projekt fremdelt“. Ein weiterer Sprecher der Grünen war der Ansicht, dass eine Bahnunterführung besser an der Straße Richtung Babstadt platziert wäre, um nicht Verkehr in die Stadt hinein zu ziehen.
Auch der Sprecher der ÖDP verwies darauf, dass seine Fraktion in der Vergangenheit gegen die Bahnunterführung war. Aber im Zusammenhang mit der Krebsbachtalbahn habe man „die Kröte geschluckt, damit sich der Gemeinderat bei den beiden Großprojekten Unterführung und Krebsbachtalbahn nicht selber blockiert“.
Der Sprecher der CDU machte deutlich, dass seine Fraktion mit der Reaktivierung der Krebsbachtalbahn gehadert und die Bahnunterführung zur Verkehrsentlastung als notwendig angesehen habe. Nun sehe man beide Maßnahmen als Gesamtpaket.
Der Sprecher der FW verwies darauf, dass das Thema Bahnunterführung schon seit 25 Jahren diskutiert werde und hoffte darauf, dass die Realisierung nicht so lange dauert.
Die Sprecherin der SPD signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion.

 

Flächennutzungsplan 2013/2014, 4. Änderung: Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und Zustimmung zum Feststellungsbeschluss

Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und dem Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 zugestimmt. Zuständig für das Verfahren ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach.
Die 4. Änderung des FNP umfasst verschiedene Teilflächen auf der Gemarkung von Grombach im Bereich der Mühlstraße: eine Sonderbaufläche für Solarenergie und Geothermie, eine gewerbliche Baufläche und private Grünflächen sowie eine Bestandskorrektur von Mischbauflächen.
Die 4. Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan in Bezug auf die vorhandene Bebauung anzupassen und planungsrechtliche Voraussetzungen für die Erweiterung einer bestehenden Produktionsstätte sowie die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien in diesem Bereich zu schaffen.

 

Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum 2. Änderung'' in Bad Rappenau: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage

Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage für den Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum 2. Änderung“ in Bad Rappenau zugestimmt.
In Bad Rappenau ist südlich des Nahverkehrszentrums (Bahnhof und Busbahnhof) an der Raiffeisenstraße die Errichtung eines Gebäudekomplexes zur Unterbringung von Arztpraxen, unter anderem eines neuen Hausarztes, sowie von Wohnungen geplant. Derzeit befinden sich hier ein öffentlicher Parkplatz und ein Baugrundstück. Der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum Stadtmitte – 1. Änderung“ lässt in dem vorgesehenen Areal jedoch nur einen Teil der Bebauung zu. Für den westlichen Bereich ist ein Parkplatz mit Grünfläche festgesetzt. Daher soll der Bebauungsplan geändert und das vorhandene Mischgebiet nach Westen erweitert werden.
Mit der Planung soll zum einen die ärztliche Versorgung in Bad Rappenau gesichert sowie Arbeitsplätze und Wohnraum geschaffen werden. Zum anderen soll im Sinne der Nachverdichtung eine Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich und Eingriffe in die Natur vermieden werden.

 

Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages zwischen der Fa. Bauer Holzenergie GmbH & Co. KG und der Stadt Bad Rappenau für das Rathaus und weitere Liegenschaften der Stadt Bad Rappenau

Mit 22 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat dem Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages zwischen der Firma Bauer Holzenergie und der Stadt Bad Rappenau für das Rathaus und weitere Liegenschaften der Stadt Bad Rappenau zugestimmt. Ein Gemeinderat war bei der Abstimmung befangen.
Im Mai 2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass die städtischen Gebäude Rathaus und Biomarkt (Kirchplatz 24) an die Fernwärmeleitung der Firma Bauer Holzenergie angeschlossen werden sollen. 2024 hat die Firma Bauer die entsprechenden Fernwärmeleitungen gebaut. Der Biomarkt wurde bereits im Dezember 2024 an das Fernwärmenetz angeschlossen und der Betreiber hat einen Wärmeliefervertrag direkt mit der Fa. Bauer abgeschlossen.
Der Anschluss des Rathauses steht kurz bevor, macht aber nur Sinn mit einem entsprechenden Wärmeliefervertrag. Die Gesamtkosten für die Wärmelieferung wurden auf rund 47.000 Euro / Jahr hochgerechnet und liegen unter den Vergleichspreisen eines weiteren regionalen Wärmeenergieversorgers.
Für den Anschluss des Rathauses an das Fernwärmenetz wurde bei der KFW ein Förderantrag gestellt, der im November 2024 bewilligt wurde. Die Fördersumme beträgt rund 60.000 Euro.