Kindergartenangelegenheiten: Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für das Kindergarten- und Schuljahr 2025/2026 beschlossen
Mit 21 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen. Vorgesehen ist eine pauschale Erhöhung um 7,3 %. Die neuen Gebühren gelten ab dem 01.09.2025. Die Benutzungsgebührensatzung mit allen Beträgen, die ab September 2025 gelten, ist in diesem Mitteilungsblatt bei den „Amtlichen Bekanntmachungen Bad Rappenau“ abgedruckt.
Für die Anpassung der Elternbeiträge gibt es alljährlich eine Empfehlung von Vertretern des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen. Diese haben für das Kindergartenjahr 2025/2026 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,3 Prozent vorgeschlagen. In Bad Rappenau soll diese Erhöhung pauschal umgesetzt werden, bei der Betreuung von Kleinkindern in Krippengruppen bleibt man weiterhin unter den Empfehlungen. Das Essensgeld bleibt unverändert bei 80 Euro / Monat.
Mit der Erhöhung soll ein Kostendeckungsgrad von 20% durch die Elternbeiträge erreicht werden. In Bad Rappenau liegt dieser Anteil derzeit bei rund 14%. Trotz der Erhöhung der Elternbeiträge wird in Bad Rappenau eine Kostendeckung von 20% durch die Eltern nicht erreicht. Auch in diesem Jahr bleibt die Erhöhung der Gebühren hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kosten zurück. Kostensteigerungen ergeben sich bei der Kinderbetreuung in verschiedenen Bereichen, vor allem aber durch die Tariferhöhungen für das Personal.
„Wir setzen uns jedes Jahr kritisch mit diesem Thema auseinander“, machte OB Sebastian Frei deutlich, „wir wollen die Empfehlungen umsetzen, um die Kostensteigerungen abzufedern. Wir müssen angemessene Gebühren verlangen, aber niemand soll zu sehr belastet werden.“ Gleichzeitig machte er deutlich, dass von Bund und Land ständig neue Aufgaben an die Kommunen übertragen werden, wie aktuell die Ganztags-Grundschule, ohne dass diese Aufgaben auskömmlich finanziert sind.
Im Kindergartenjahr 2025/2026 sollen weiterhin einheitliche Elternbeiträge in den städtischen, kirchlichen und privaten Betreuungseinrichtungen gelten. Die in der Satzung vorgeschlagenen Gebühren gehen von 12 Monatsbeiträgen aus; bei 11 Monatsbeiträgen erhöhen sich die Beträge entsprechend.
Hauptamtsleiter Wolfgang Franke stellte die Einnahmen und Ausgaben im Kindergartenbereich vor: Im Jahr 2025 sieht der Haushaltsplan der Stadt Bad Rappenau folgende Einnahmen und Ausgaben für die Betreuung von Kindern von 0 – 6 Jahren vor (nur für den laufenden Betrieb ohne Investitionen): die Gesamteinnahmen sind mit rund 5 Mio. Euro geplant, davon entfallen 4,3 Mio. Euro auf Zuschüsse des Landes und rund 700.000 Euro auf Elternbeiträge in den Städtischen Kindertagesstätten Babstadt, Fürfeld und Zimmerhof. Die Aufwendungen für die Personalkosten in diesen Kindergärten liegen bei 4,9 Mio. Euro, hinzu kommen noch Transferzahlungen an die kirchlichen und privaten Kindertageseinrichtungen in Höhe von 6,6 Mio. Euro und einige weitere Ausgaben in Höhe von insgesamt 423.000 Euro. Damit liegen die ungedeckten Kosten im Jahr 2025 bei rund 6,86 Mio. Euro. Aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen ist mit einer weiteren Steigerung der Personalkosten in diesem Jahr zu rechnen. In Summe beträgt der ungedeckte Kostenanteil über 50%, der durch den städtischen Haushalt zu finanzieren ist.
Gleichzeitig wird in Neubauten, Erweiterungen und die Sanierung bestehender Einrichtungen investiert: Der Anbau an die Ev. Kita Biberacher Straße Bonfeld wird in diesem Jahr abgeschlossen, ebenso der Neubau der Kita im Ärztehaus Fürfeld; die umfassende Erweiterung der Kath. Kita St Raphael in der Kernstadt wurde 2024 begonnen. 2025 erfolgen Brandschutzmaßnahmen im „Käferle“ im Schlosspark sowie Fassadenarbeiten im Kath. Kindergarten in Obergimpern und die Neugestaltung der Außenanlage im Evang. Kindergarten in Heinsheim. Rund 5,7 Mio. Euro sind für diese Maßnahmen im Haushalt 2025 eingeplant. Auch an den Kosten und Investitionen der kirchlichen Kindergärten im Stadtgebiet beteiligt sich die Stadt mit über 90%.
Insgesamt wurde das Betreuungsangebot in der Kernstadt und den Stadtteilen in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut und neue, flexible Angebote geschaffen. Auch die Angebote für die Schulkinder werden in der Gesamtstadt kontinuierlich ausgebaut.
„Bei diesem Thema fühlen wir uns als Getriebene“, machte der Sprecher der FW deutlich, „wir stehen zwischen den Verbänden, die sagen `ihr müsst!´ und den Eltern die sagen `ihr dürft nicht!´“ Es sei aber klar, dass man kontinuierlich erhöhen müsse, damit die Lücke nicht zu groß werde. Sonst wären exorbitante Erhöhungen die Folge.
„Dieses Thema erfüllt alle Gemeinderäte mit Unbehagen“, sagte auch der Sprecher der CDU. Im vergangenen Jahr hatte man noch darauf gehofft, dass das Land ein kostenfreies letztes Kindergartenjahr einführen werde und hatte daher die Anpassung der Kindergartengebühren für das anstehende Kindergartenjahr auf dieses Jahr geschoben. Die Stadt stehe vor steigenden Personal- und Infrastrukturkosten im Betreuungsbereich und ein weiterer Aufschub der Erhöhungen würde nur bedeuten, künftige Generationen noch mehr zu belasten.
„Die Kommunen haben hier kaum Spielraum“, betonte auch die Sprecherin der SPD, hier müsse die Landespolitik tätig werden. Wenn man die Gebühren nicht erhöhe, entferne man sich immer weiter vom empfohlenen Kostendeckungsgrad und müsse zusätzlich noch einen entsprechenden Ausgleich an die kirchlichen Träger leisten.
Auch der Sprecher der ÖDP zeigte sich verärgert über die Kostenerhöhungen, die nun beschlossen werden müssen: „Bund und Land beschließen soziale Wohltaten, sorgen aber bei weitem nicht für einen Ausgleich der Folgekosten bei den Kommunen.“ Er machte deutlich, dass sich die Stadt durch die Erhöhung „nicht die Kassen füllt“, sondern vielmehr die Erhöhung nicht einmal die tatsächlichen Kostensteigerungen deckt.
Die Sprecherin der Grünen hob hervor, dass die Stadt Bad Rappenau bei der Kinderbetreuung sehr auf Qualität achtet. In den Einrichtungen gebe es einen guten Personalschlüssel, sie seien gut ausgestattet und die neuen Gebäude seien sehr schön. „Die Stadt investiert massiv in Qualität bei den Kitas“, hob sie hervor.
Stadt- und Kurbücherei Bad Rappenau: Zustimmung zur Anpassung der Benutzungsordnung an neue Angebote und Konkretisierung des Nutzerkreises sowie zur Anpassung der Gebührensatzung
Einstimmig hat der Gemeinderat die Anpassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Bad Rappenau hinsichtlich neuer Angebote und des zulässigen Benutzerkreises beschlossen. Mit 29 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat auch die Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Die Änderungen treten zum 01.07.2025 in Kraft. Die Satzungen waren im Mitteilungsblatt Nr. 13/2025 vom 27.03.2025 veröffentlicht und können auch auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen heruntergeladen werden.
Bei der Änderung der Benutzungsordnung geht es in erster Linie um Anpassungen an neue Angebote der Stadtbücherei, wie E-Book-Reader, Tonieboxen, tiptoi-Stifte und Lernspielzeug. Diese wurden in der Benutzungsordnung ergänzt. Außerdem wurde der Kreis der zugelassenen auswärtigen Nutzer konkretisiert. Zugelassen sind z.B. auswärtige Schüler, die in Bad Rappenau eine Schule besuchen, Auszubildende oder Berufstätige, die in Bad Rappenau arbeiten, Kurgäste für die Dauer ihres Kuraufenthaltes und Nutzer aus direkten Nachbarorten, die nicht an der Bibliocard Heilbronn-Franken teilnehmen (Nutzer aus diesen Orten können eine Bibliocard kaufen und mit ihr das Angebot der Stadtbücherei nutzen).
In der Gebührensatzung wurde die Jahresgebühr für die Bibliocard Heilbronn-Franken auf 29 Euro erhöht. Ebenso wurden die Nutzungsgebühren für die Stadtbücherei angehoben: Ab 01.07.2025 steigt die Jahresgebühr von 10 Euro auf 15 Euro, die Monatsgebühr von 2 Euro auf 3 Euro. Außerdem wurde die Gebühr für Mahnschreiben erhöht. Die Säumnisgebühren pro angefangener Woche und Medium bleiben hingegen unverändert. Die Gebühren für die Stadtbücherei wurden seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst.
Im gleichen Zeitraum wurde das Angebot der Stadtbücherei stetig erweitert. So wurde ein umfangreiches Onleihe-Angebot eingeführt. Seit 2012 gibt es die Bibliocard, die die Nutzung von insgesamt 12 Bibliotheken in der Region ermöglicht. Das Medienangebot wurde permanent aktualisiert und angepasst. Ebenso wurden 2022 die wöchentlichen Öffnungszeiten erweitert und auf den Samstag ausgedehnt.
In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Ausgaben für Medien von rund 18.000 Euro im Jahr 2005 auf 55.000 Euro im Jahr 2024 mehr als verdreifacht. Die Einnahmen aus den Nutzungsgebühren sind in diesem Zeitraum von 15.000 auf gut 12.000 Euro zurück gegangen, was u.a. eine Folge der Corona-Einschränkungen war.
OB Sebastian Frei hob hervor, dass die Bücherei eine sehr beliebte Einrichtung in der Bevölkerung ist, die von allen Seiten viel Lob erhält: „Die Bücherei macht ein tolles Angebot und mit der Anhebung der Gebühren halten wir niemanden vom Lesen ab.“ Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende seien ohnehin von der Gebühr befreit.
„Die Stadt- und Kurbücherei Bad Rappenau hat sich seit Jahren immer mehr zu einem Treffpunkt für Lesebegeisterte entwickelt“, sagte der Sprecher der ÖDP. Er lobte die ständige Erneuerung und Erweiterung des Bestandes, die zahlreichen Veranstaltungen und die hohen Ausleihzahlen. „Die Erhöhung des Jahresbeitrages von 10 auf 15 Euro halten wir daher für vertretbar.“
Ähnlich sah dies die Sprecherin der SPD. Sie dankte den Mitarbeiterinnen der Bücherei dafür, dass sie die Einrichtung mit Leben füllen. Es gäbe viele Angebote, die gerade Kindern das Lesen nahebringen. Die Säumnisgebühren seien ein wichtiges Mittel zur „Erziehung“ der Nutzer.
Auch der Sprecher der FW hielt die Anpassung der Gebühren für angemessen.
Der Sprecher der CDU machte deutlich, dass die Nutzung der Bücherei nach der Anhebung etwas mehr als einen Euro pro Monat koste – ein Betrag, den sich jeder leisten könne.
Erlass einer Satzung nach dem Ladenöffnungsgesetz über verkaufsoffene Sonntage in Bad Rappenau im Jahr 2025
Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz über die verkaufsoffenen Sonntage in Bad Rappenau im Jahr 2025 beschlossen. Am 22.06. (Stadtfest), 13.07. (Regionaltag der Bürgerinitiative pro Region Heilbronn-Franken) und 19.10. (Kirchweih / Bad Rappenau regional) dürfen die Geschäfte in der Kernstadt jeweils von 13:00 – 18:00 Uhr geöffnet sein.
Förderprogramm "Photovoltaik in Bad Rappenau 2025'' beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die kommunale Förderung von Photovoltaik-Anlagen innerhalb der Gemarkung von Bad Rappenau gemäß der Förderrichtlinie „Photovoltaik in Bad Rappenau 2025“ beschlossen. Anträge können allerdings erst dann gestellt werden, wenn das Regierungspräsidium den Haushaltsplan der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2025 genehmigt hat. Informationen dazu folgen im Mitteilungsblatt bzw. auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter /www.badrappenau.de/klimaschutzmanagement/neuigkeiten-zum-klimaschutz
Wie beim Photovoltaik-Förderprogramm in den vergangenen Jahren werden 2025 wieder Stecker-Solaranlagen im Stadtgebiet mit einem Pauschalbetrag von 150 Euro gefördert. Insgesamt steht für diese sogenannten „Balkonkraftwerke“ eine Fördersumme in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Neue Aufdach-Anlagen auf privat genutzten Wohngebäuden in Bad Rappenau oder einem Stadtteil werden ebenfalls gefördert. Die installierte Leistung wird mit 100 Euro je kWp bezuschusst, maximal jedoch mit 1.000 Euro pro Anlage. Für die Aufdach-Anlagen sind 15.000 Euro im städtischen Haushalt 2025 eingeplant. Es gilt das „Windhundprinzip“.
Mit dem Förderprogramm will die Stadt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern und so zur Einsparung von CO2 beitragen. „Jede Kilowattsunde zählt“, machte OB Frei deutlich. Hauptamtsleiter Wolfgang Franke hob hervor, dass die Nachfrage nach der kommunalen PV-Förderung hoch ist und in den Vorjahren die Fördermittel stets komplett ausgeschöpft wurden.
Am Jahresende 2024 betrug die installierte Gesamt-Photovoltaikleistung in Deutschland 88 Gigawatt. In Bad Rappenau werden knapp 33.000 MWh Strom pro Jahr von den privaten Haushalten gebraucht. Die jährlich eingespeisten elektrischen Energiemengen aus erneuerbaren Energien umfassen über 40.000 MWh und werden hauptsächlich durch Biomasse und zu etwa 40 % mit PV erzeugt.
Der Sprecher der ÖDP lobte die Installation von PV-Anlagen als einfache Möglichkeit, Stromkosten zu reduzieren und erneuerbaren Strom vor Ort zu erzeugen. Er regte eine Werbekampagne für das Förderprogramm an. Die Sprecherin der Grünen dankte der Stadt für die Fortsetzung des Förderprogramms auch in diesem Jahr.
Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat den Wahlen des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters bei der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Bad Rappenau nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und § 11 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung Bad Rappenau zugestimmt.
Zum Kommandanten wurde Andreas Bödinger und zu seinem Stellvertreter Conrad Wagenbach wiedergewählt. Die beiden Gewählten können nun von Oberbürgermeister Sebastian Frei für ihre fünfjährige Amtszeit verpflichtet werden.
Schlussbericht und Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020. Anschließend hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2020 der Stadt Bad Rappenau festgestellt.
Im Jahr 2020 hat die Stadt Bad Rappenau auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt. Dies ist der erste Jahresabschluss nach dem neuen Recht. Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass man anhand des Jahresabschlusses erkenne, wie sich die Finanzen der Stadt tatsächlich entwickelt haben. Im Jahr 2020 war die tatsächliche Entwicklung deutlich besser als die Planung.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 28.03.2025 bis 07.04.2025 bei der Stadtverwaltung, Kirchplatz 4, Zimmer Nr. 124, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich ist der Jahresabschluss auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen einsehbar.