Kläranlage Mühlbachtal: Zustimmung zum Neubau der Schlammentwässerung sowie zum Kauf der Mietmaschine der Firma Flottweg

Einstimmig hat der Gemeinderat den Maßnahmenbeschluss für den Neubau der Schlammentwässerung auf der Kläranlage Bad Rappenau gefasst. Diese soll als zweistraßige Anlage an neuem Standort mit Gesamtkosten in Höhe von 2.590.000 Euro (Baukosten mit Baunebenkosten, incl. 19% MwSt.) errichtet werden. Die entsprechenden Mittel sollen in den Wirtschaftsplänen für 2026 und 2027 eingeplant werden. Gleichzeitig hat der Gemeinderat dem Kauf der derzeit im Einsatz befindlichen Mietmaschine der Fa. Flottweg SE mit einem Kaufpreis in Höhe von 236.334 Euro (incl. 19% MwSt.) zugestimmt und dafür überplanmäßige Mittel in Höhe von 220.000 Euro bereitgestellt.

Der auf den beiden Kläranlagen der Stadt Bad Rappenau anfallende Klärschlamm wird mittels einer Zentrifuge soweit entwässert, dass er in eine transportfähige Konsistenz versetzt wird und sich die zu entsorgende Schlammmenge durch Abtrennung der flüssigen Phase möglichst weitgehend reduziert. Da die Entsorgungskosten nach Gewicht zu zahlen sind, ist es umso günstiger, je trockener der Schlamm ist.

Die zur Schlammentwässerung auf der Kläranlage Mühlbachtal installierte Zentrifuge ist mittlerweile seit ca. 13 Jahren in Betrieb. Vor allem in den letzten drei Jahren traten wiederholt Defekte auf, die nur mit hohen Kosten beseitigt werden konnten. Die betrieblichen Probleme sind u.a. darauf zurückzuführen, dass die Maschine für die zwischenzeitlich gestiegene Schlammmenge unterdimensioniert ist und somit überwiegend bis an die Leistungsgrenze betrieben werden musste.

Die Mängel an der Maschine sind derart umfangreich, dass der Weiterbetrieb infolge der hohen Instandsetzungskosten betrieblich und wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Zudem müssen die Container, in die der entwässerte Schlamm fließt, durch das Betriebspersonal auf äußerst engem Raum mit einem LKW umgesetzt werden. Die Miete für diesen LKW führt ebenfalls zu beträchtlichen Zusatzkosten.

Um die Situation der Schlammentwässerung auf der Kläranlage Bad Rappenau zu verbessern und dauerhaft sicher zu stellen, wurde das Büro Klinger & Partner aus Stuttgart im April 2025 mit einer Variantenuntersuchung beauftragt, um eine technisch, wirtschaftlich und betrieblich zukunftsfähige Lösung für einen Zeitraum von mindestens 30-40 Jahren zu finden.

Unter mehreren untersuchten Möglichkeiten erfüllt nur die Variante 3.2, die Aufstellung von neuen Zentrifugen in einem neuen Gebäude auf der freien Grundstücksfläche nördlich des Betriebsgebäudes, alle Vorgaben ohne Einschränkungen:

  • Weitestgehende Automatisierung, um dem zukünftig zu erwartenden Fachkräftemangel Rechnung zu tragen.
  • An der Verwendung einer Zentrifuge wird auch zukünftig festgehalten, da mit dieser Verfahrenstechnik der höchste Entwässerungsgrad des Klärschlamms zu erzielen ist.
  • Auslegung der Anlage derart, dass die im Regelbetrieb wöchentlich anfallende Schlammmenge innerhalb von 3 Arbeitstagen mit einer Laufzeit der Zentrifuge von 6 Stunden entwässert werden kann.
  • Austrag des entwässerten Schlamms in die vorhandenen Container zukünftig ohne LKW-Einsatz.
  • Zweistraßiger Ausbau aller Anlagenkomponenten, um die erforderliche Redundanz im Fall eines Defektes oder bei routinemäßigen Wartungsarbeiten gewährleisten zu können.
  • Auslegung der Arbeitsbereiche und Anlagentechnik für effiziente Betriebsabläufe und Wartungen.

Für die Vergabe des Planungsauftrages ist ein europaweites Ausschreibungsverfahren erforderlich, die Vergabe soll im Frühjahr 2026 erfolgen. Die Planung und Ausschreibung der Maßnahme soll bis Ende September 2026 durchgeführt werden, die Vergaben sollen Ende 2026 folgen. Bau und Inbetriebnahme sind für 2027 geplant.

Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Schlammentwässerung muss die Entwässerung über die seit Ende Juli gemietete mobile Entwässerungsanlage der Fa. Flottweg SE erfolgen. Der aktuelle Mietvertrag endet am 21.11.2025. Angesichts der langen Interimszeit von ca. 18-24 Monaten ist es wirtschaftlicher, die Maschine vom Hersteller abzukaufen, und diese nach Inbetriebnahme der neuen Schlammentwässerung wieder zu veräußern. Der Kaufpreis liegt bei 236.334 Euro (incl. 19% MwSt.).

Zustimmung zum Neubau einer zweistraßigen, weitgehend automatisierten Schlammentwässerungsanlage kam von allen Fraktionen des Gemeinderates, auch wenn es sich um die teuerste der untersuchten Varianten handelte. Gelobt wurde vor allem die Betriebssicherheit und die einfacheren und sichereren Betriebsabläufe. Da die Kläranlage zur kritischen Infrastruktur zähle, sei dies besonders wichtig.

 

Kindergartenangelegenheiten: Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen und Schulen – Fortschreibung für das Kindergarten- und Schuljahr 2025/2026 ff

Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und Schulen im Stadtgebiet für das Kindergarten- und Schuljahr 2025/2026 ff.

„In diesem Bereich haben wir viel investiert in den vergangenen Jahren, viele Maßnahmen sind fertig oder fast fertig, und die Erfolge sehen wir nun bei der Bedarfsplanung“, fasste Oberbürgermeister Sebastian Frei zusammen.

Einzelheiten zum aktuellen Ausbaustand und zur Bedarfsplanung stellte Olivia Braun aus dem Hauptamt dem Gemeinderat vor: Zu Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 gibt es 16 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (4 städtische, 9 kirchliche und 3 von Vereinen getragene) mit 59 Gruppen und insgesamt 1097 Plätzen – das sind 56 mehr als noch im Vorjahr. Hinzu kommen noch 10 Plätze im „Zwergentreff“ in Bargen, die für die Wollenberger Kinder reserviert sind. „Momentan haben wir die bisher höchste Zahl an Kinderbetreuungsplätzen und Kindern, die in der Kernzeit betreut werden“, so Olivia Braun.

Für Kinder über 3 Jahren (Ü3) stehen insgesamt 952 Plätze (teilweise in altersgemischten Gruppen) zur Verfügung, dies entspricht einem Versorgungsgrad von 104,5 %, d.h. es stehen mehr Plätze zur Verfügung, als benötigt werden. Grund hierfür ist auch ein Rückgang der Kinderzahlen. Dieser Trend zeichnet sich auch für die Folgejahre ab. Zusätzliche Plätze wurden im vergangenen Jahr im Ev. Kindergarten Friedensstraße Bad Rappenau (+6 Plätze), durch die Eröffnung einer weiteren Gruppe im Ev. Kindergarten Biberacher Straße in Bonfeld (+25 Plätze) sowie durch die Neueröffnung der Städt. Kindertagesstätte im Ärztehaus in Fürfeld (+10 Plätze) geschaffen.

In den Stadtteilen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Aufgrund der hohen Zahl an Einschulungen hat sich die Versorgungsrate für Babstadt und Treschklingen deutlich verbessert. Für insgesamt 98 Kinder (28 aus Treschklingen und 70 aus Babstadt) stehen in der städtischen Kindertagesstätte Babstadt 104 Plätze in 5 Gruppen zur Verfügung.

In Bad Rappenau und Zimmerhof gibt es derzeit rechnerisch ein „Überangebot“ von 20 Plätzen. Hier werden in 6 Einrichtungen mit 21 Gruppen insgesamt 465 Kinder betreut. In der Kernstadt stehen 319 Plätze für 352 Kinder bereit, es fehlen also 33 Plätze. Dieser Mangel wird aber durch die Städtische Kindertagesstätte Zimmerhof ausgeglichen. In 7 Gruppen können insgesamt 146 Kinder betreut werden, ihnen stehen 91 anspruchsberechtigte Kinder gegenüber, so dass sich ein „Überschuss“ von 55 Plätzen ergibt. Viele Kinder aus der Kernstadt und anderen Stadtteilen besuchen die Städtische Kita Zimmerhof mit ihrem umfassenden Betreuungsangebot.

In Bonfeld stehen in den beiden evangelischen Kindergärten derzeit 100 Plätze zur Verfügung. Ihnen stehen rechnerisch 88 Kinder gegenüber, so dass der Versorgungsgrad bei 113,6 % liegt. Aufgrund der fortschreitenden Bebauung des Neubaugebietes „Boppengrund II“ ist mit weiter steigenden Kinderzahlen zu rechnen.

In Fürfeld stehen aktuell 80 Plätze in 4 Gruppen zur Verfügung, neu hinzu kam die Städtische Kindertagesstätte im Ärztehaus mit 10 Plätzen in einer Ganztagsgruppe. Anspruchsberechtigt sind derzeit 81 Kinder, dies ergibt eine Versorgungsquote von 98,8%.

In Grombach fehlen Betreuungsplätze, aufgrund des Neubaugebietes steigt die Nachfrage. Derzeit werden im Katholischen Kindergarten 50 Kinder in 2 Gruppen betreut. Diesen stehen 63 Kinder gegenüber, so dass eine Versorgungsrate von nur 79,4% gegeben ist. Dies ist die schlechteste Quote im Stadtgebiet.

In Heinsheim gibt es rechnerisch ein Überangebot an Plätzen. In den 4 Gruppen des Evangelischen Kindergartens stehen 73 Plätze für 51 Kinder bereit, dies entspricht einer Versorgungsquote von 143,1%. Im Hinblick auf das Neubaugebiet „Neckarblick“ ist der Kindergarten damit gut aufgestellt.

In Obergimpern hat sich die Versorgungslage im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Im Katholischen Kindergarten werden 70 Kinder in 3 Gruppen betreut, 72 anspruchsberechtigte Kinder stehen diesen Plätzen gegenüber. Dies ergibt einen Versorgungsgrad von 97,2%.

Die Wollenberger Kinder besuchen eine Einrichtung in Bargen. Die Kooperation mit der Nachbargemeinde Helmstadt-Bargen funktioniert sehr gut. Derzeit werden 15 Wollenberger Kinder dort betreut.

Für Kinder unter 3 Jahren (U3) gibt es im Kindergartenjahr 2025/26 insgesamt 16 Krippengruppen mit 155 Betreuungsplätzen. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 34,3 % bei den reinen Krippenplätzen. Darüber hinaus werden insgesamt 22 Kleinkinder in altersgemischten Gruppen betreut, was den Versorgungsgrad auf 39,2 % erhöht. 24 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahre und zwei Kinder über 3 Jahre werden darüber hinaus bei 6 Tagespflegepersonen betreut.

Im Jahr 2024 wurden außerdem wieder 54 Bad Rappenauer Kinder in Kindertagesstätten außerhalb des Stadtgebietes betreut, die meisten von ihnen in Erlenbach bzw. Helmstadt-Bargen.

Weitere neue Betreuungsplätze in der Kernstadt befinden sich bereits im Ausbau. Durch die bereits begonnene Erweiterung der Kath. Kita St. Raphael von 5 auf 8 Gruppen sollen voraussichtlich 2027 zusätzlich 55 Plätze entstehen.

Durch die enormen Anstrengungen beim Ausbau, aber auch aufgrund von rückläufigen Geburtenzahlen, befindet sich die Stadt Bad Rappenau derzeit in einer komfortablen Situation, was die Kinderbetreuung angeht. Dennoch muss man die Entwicklung, auch aufgrund von Neubaugebieten, stets im Blick behalten. Schwierig bleibt es nach wie vor, geeignetes Fachpersonal für die Einrichtungen zu finden.

Bei der Schulkindbetreuung gab es im vergangenen Jahr ebenfalls einen Zuwachs an Plätzen. Auch die Betreuungszeiten wurden ausgeweitet. Im aktuellen Schuljahr hat die Zahl der betreuten Kinder wieder einen neuen Höchststand erreicht: 569 Schulkinder der Klassen 1 - 4 besuchen insgesamt 12 Einrichtungen und Kernzeitangebote im gesamten Stadtgebiet. Der Anteil der betreuten Schüler liegt bei 64,44 %.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird zudem der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder mit einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden sukzessive eingeführt. Die Vorgaben dafür werden in fast allen Kernzeitgruppen bereits heute erreicht. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs muss die Schließzeit in den Sommerferien lediglich um eine Woche reduziert werden.

Die Schulbedarfsplanung geht für die kommenden Schuljahre von 218 bis 262 neuen Erstklässlern pro Jahrgang aus. Die meisten Einschulungen fanden im aktuellen Schuljahr statt, in den kommenden Jahren wird mit abnehmenden Schülerzahlen gerechnet, so dass ausreichend Schulräume im Stadtgebiet vorhanden sind.

Insgesamt besuchen im Schuljahr 2025/2026 1801 Schülerinnen und Schüler die Bad Rappenauer Schulen, 883 von ihnen eine Grundschule, 918 eine weiterführende Schule.

Im Anschluss an die Präsentation lobten OB Sebastian Frei und alle Fraktionen des Gemeinderates die umfassende und übersichtliche Bedarfsplanung und die gute Arbeit von Olivia Braun.

 

Zustimmung zum europaweiten Ausschreibungsverfahren für die Reinigung der städtischen Gebäude

Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens für die Dienstleistung von Reinigungsunternehmen für die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung der städtischen Gebäude ab September 2026 zugestimmt.

Die bestehenden Verträge für die Unterhalts-, Grund und Glasreinigung von derzeit 45 städtischen Gebäude laufen zum 31.08.2026 aus. Daher soll eine Neuausschreibung der Reinigungsleistungen erfolgen, um neue Verträge mit neuen Dienstleistern abschließen zu können. Die Verträge sollen, wie bisher, eine Grundlaufzeit von drei Jahren umfassen, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.

Ein Fachbüro hat auf Basis der aktuellen Markt- und Gebäudedaten sowie unter Beachtung der zu erwartenden Tariferhöhungen ab dem 01.01.2026 eine Kostenschätzung in Höhe von 539.100 Euro brutto für alle Lose pro Jahr ermittelt. Da der geschätzte Gesamtauftragswert den aktuellen EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto übersteigt, ist eine EU-weite Ausschreibung im Offenen Verfahren erforderlich.

Die Ausschreibung soll in vier Lose unterteilt werden:
• Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung für Bad Rappenau und Heinsheim
• Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung für Fürfeld und Treschklingen
• Los 3: Unterhalts- und Grundreinigung für Babstadt, Obergimpern und Treschklingen
• Los 4: Fenster- bzw. Glasreinigung für Bad Rappenau und die Teilorte

Insgesamt ist man mit der Leistung des aktuellen Unternehmens nicht sehr zufrieden. Diese Einschätzung wurde auch von vielen Stadträten hinsichtlich der Stadtteile bestätigt. Der Sprecher der CDU regte an, eine „Stammpersonalklausel“ in die Verträge aufzunehmen, damit die Ausführung nicht an Subunternehmer übertragen wird.

 

Standesamt Bad Rappenau: Bestellung von Katja Hotel zur weiteren Standesbeamtin; Widerruf der Bestellung von Ute Wagenbach zur Standesbeamtin zum 01.01.2026

Einstimmig hat der Gemeinderat der Bestellung von Katja Hotel zur weiteren Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Rappenau zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat dem Widerruf der Bestellung von Ute Wagenbach zur Standesbeamtin mit Wirkung ab 01.01.2026 zugestimmt.

Nach 30-jähriger Tätigkeit im Standesamt Bad Rappenau wird Ute Wagenbach zum Ende des Jahres 2025 in den Ruhestand gehen. Sie kann daher ab 2026 die Funktion der Urkundsperson als Standesbeamtin in Bad Rappenau nicht mehr wahrnehmen. Ihre Bestellung ist daher mit Wirkung ab dem 01.01.2026 zu widerrufen.

Katja Hotel ist seit Beginn des Jahres 2025 im Standes- und Friedhofsamt Bad Rappenau beschäftigt und hat die vorgeschriebenen Fortbildungen erforlgreich absolviert. Sie erfüllt damit die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Bestellung als Standesbeamtin.

Ab dem 01.01.2026 sind folgende Personen als Standesbeamte bei der Stadt Bad Rappenau bestellt: Lea Wagner, Karin Rogalski, Katja Hotel und Roland Deutschmann als (Voll)Standesbeamte. Darüber hinaus ist noch Andreas Lämmle zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt.

 

Zustimmung zur Verwaltungsgebührenkalkulation und zur 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Einstimmig hat der Gemeinderat die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung einschließlich des Gebührenverzeichnisses gemäß der Kalkulation der Firma Allevo Kommunalberatung beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Der Wortlaut der Änderungsatzung ist im Mitteilungsblatt Nr. 48/2025 veröffentlicht.

Die Verwaltungsgebühren waren zuletzt im Jahr 2019 kalkuliert worden. Nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht zum 01.01.2020 werden die Kosten nun den einzelnen Produkten zugeordnet. Seit der letzten Kalkulation sind vor allem die Personalkosten gestiegen. Durch die Kalkulation sollen die Kosten gedeckt werden, ein Überschuss darf hier nicht erwirtschaftet werden.

 

Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2023

Einstimmig hat der Gemeinderat das gebührenrechtliche Ergebnis des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ für das Jahr 2023 festgestellt. Bei der Schmutzwassergebühr ergibt sich ein Defizit in Höhe von 116.773 Euro, bei der Niederschlagswassergebühr ein Überschuss in Höhe von 191.255 Euro.

Nach dem Kommunalabgabengesetz dürfen durch die Gebühren höchstens die gebührenfähigen Kosten gedeckt werden. Sofern in einem Jahr ein Gebührenüberschuss entsteht, ist dieser innerhalb von 5 Jahren auszugleichen. Gebührenunterdeckungen können in den Folgejahren durch Einstellung in die Gebührenkalkulation oder durch Verrechnung ausgeglichen werden.

Mit der Nachkalkulation der Gebühren für die folgenden Jahre wurde die Firma Allevo Kommunalberatung beauftragt. Die Unterdeckung im Schmutzwasserbereich in Höhe von - 116.773 Euro wird in die Kalkulation der Schmutzwassergebühren der nächsten fünf Jahre eingestellt und kann dadurch ausgeglichen werden. Die Kostenüberdeckung im Niederschlagswasserbereich in Höhe von 191.255 Euro muss innerhalb von fünf Jahren durch Einstellung in die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr ausgeglichen werden (siehe nachfolgenden Tagesordnungspunkt).

 

Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau“: Zustimmung zur Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2026-2027 sowie zu den Änderungen der Abwassersatzung und der Entsorgungssatzung

Einstimmig hat der Gemeinderat der Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2026/27 sowie der 7. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung und der 1. Satzung zur Änderung der Entsorgungssatzung zugestimmt. Beide Satzungen treten zum 01.01.2026 in Kraft. Der Wortlaut der beiden Änderungsatzungssatzungen ist im Mitteilungsblatt Nr. 48/2025 veröffentlicht.

Mit dem Ausgleich der Unterdeckungen bzw. Überdeckungen aus den Vorjahren ergeben sich die folgenden neuen Gebührensätze:

Gebührensatz  mit Ausgleich VJ  bisher
Schmutzwassergebühr Kanal 1,37 €/m³  1,09 €/m³
Schmutzwassergebühr Kläranlage 2,46 €/m³  2,15 €/m³
Schmutzwassergebühr gesamt 3,83 €/m³  3,24 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,77 €/m²  0,56 €/m²

Für die dezentrale Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben) wurden ebenfalls die Gebühren neu kalkuliert. Die Gebühren werden dabei aufgrund von allgemein anerkannten Vervielfältigern auf die Schmutzwassergebühr Kläranlage berechnet. Es gelten folgende neue Gebührensätze:

Gebührensatz mit Ausgleich VJ  bisher
Geschlossene Gruben 5,06 €/m³ 4,44 €/m³
Kleinkläranlagen 50,60 €/m³ 44,40 €/m³