Zustimmung zur Ausweisung einer Bewohnerparkzone östlich der Vulpiusklinik
Einstimmig hat der Gemeinderat der Einrichtung einer Bewohnerparkzone
(Zonenhalteverbot mit Parkscheibenregelung) nach § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Die Regelung sieht ein Zonenhalteverbot von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr mit einer 3-stündigen Parkscheibenregelung in den Straßen östlich der Vulpiusklinik vor. Anwohner können bei Bedarf einen Parkausweis kaufen. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits im Kurgebiet. Mitarbeiter der Vulpiusklinik und der hier ansässigen Gewerbetreibenden können auf den Parkplatz beim Waldstadion ausweichen. Dieser soll besser eingeteilt werden. „Eine perfekte Regelung zur Lösung aller Parkprobleme in diesem Gebiet gibt es nicht“, so OB Frei.

Dieser Haltung schlossen sich auch die Fraktionen des Gemeinderates an. Es gelte aber, den Bereich im Auge zu behalten, damit sich die Problematik nicht in benachbarte Straßen verlagert und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen, wie die Ausweisung von Einbahnstraßen.


Zustimmung zum Erlass einer Stellplatzsatzung für den Ortsteil Heinsheim
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Erlass einer Stellplatzsatzung für den Ortsteil Heinsheim zugestimmt. Die Satzung soll im gesamten innerörtlichen Bereich von Heinsheim gelten. Hier ist durch Nachverdichtung in den vergangenen Jahren und durch die steigende Anzahl von PKWs pro Haushalt mittlerweile ein Stellplatzproblem entstanden. Öffentliche Stellplätze und die Parkflächen entlang von Gehwegen reichen nicht mehr für die Anzahl von PKWs aus, so dass es immer wieder zu Behinderungen durch parkende Fahrzeuge kommt. Für Rettungsdienste, Feuerwehr oder Müllfahrzeuge gibt es kein gesichertes Durchkommen.

Durch die neue Satzung sollen nun für Neubauten und Nachverdichtungen 1,5 PKW-Stellplätze pro Wohneinheit auf dem jeweiligen Baugrundstück vorgeschrieben werden, wobei sogenannte „gefangene Stellplätze“ (die nur über einen anderen Stellplatz zu erreichen sind) nicht mitgerechnet werden. Für Wohnungen, die kleiner als 45m² sind, reicht der Nachweis von einem Stellplatz aus.

„Wir bewegen uns hier in einem Spannungsfeld“, so OB Frei, „die Nachverdichtung ist grundsätzlich gut und gesetzlich erwünscht, bringt aber auch Probleme mit sich.“ Durch die neue Festsetzung hofft man auch darauf, dass eher kleinere Wohneinheiten entstehen. Sollte sich die Regelung in Heinsheim bewähren, könnten auch für andere Stadtteile ähnliche Satzungen erlassen werden.

Der SPD-Fraktion schien die Festsetzung von 1,5 Stellplätzen zunächst nicht ausreichend, sie stellte den Antrag, den Nachweis von 2 Stellplätzen vorzuschreiben. Die Fraktion zog den Antrag aber zurück, da die „gefangenen Stellplätze“ nicht in die Berechnung mit einbezogen werden.

Der Sprecher der Grünen wies auf das Problem der Flächenversiegelung hin, gerade der Stadtteil Heinsheim sei hochwassergefährdet.

Dem Sprecher der ÖDP schienen 2 Plätze pro Wohneinheit zu viel, da dadurch kleine Grundstücke mit Stellplätzen zugebaut werden müssten.

Auch der Sprecher der CDU zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss. Wenn man die Anforderungen zu hoch setze, könnten sich die Stadtteile nicht weiter entwickeln.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Reiterhof Bad Rappenau'': Satzungsbeschluss gefasst
Mit 24 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reiterhof Bad Rappenau“ gefasst. Zuvor hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus dem erneuten Offenlegungsverfahren sowie dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn und dem Durchführungsvertrag zugestimmt.

Durch den Bebauungsplan soll im Bereich des ehemaligen Reiterhofes Schwab der weitere Betrieb eines Reiterhofes mit der Unterbringung von 35 Pferden, Ausbildungs- und Sportangebote sowie therapeutische Programme ermöglicht werden, ebenso die Nutzung von zwei Wohneinheiten.

Kritisch sah die Sprecherin der Grünen das Vorhaben, der ökologische Ausgleich der Maßnahme sei ein wichtiges Thema, die Umsetzung müsse auch kontrolliert werden. Der Sprecher der FW sah durch das Vorhaben dagegen einen großen Fortschritt gegenüber dem vorherigen Zustand.


Sanierung Tartanbahn im Waldstadion Bad Rappenau: Maßnahmenbeschluss gefasst, überplanmäßige Mittel bewilligt
Mit 29 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Sanierung der Tartanbahn im Waldstadion mit einem geschätzten Kostenumfang von 791.000 Euro beschlossen und die überplanmäßigen Mittel im Haushaltsplan 2020 bereitgestellt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Planung und Bauleitung an das Büro Plankonzept aus Brackenheim mit Kosten von 63.309 Euro zu vergeben. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, eine Förderung über die VwV Kommunale Sportstättenbauförderung zu beantragen.

Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte die Maßnahme kurz vor. Die Tartanbahn im Waldstadion wurde in den 1980er Jahren angelegt und in den vergangenen Jahren immer wieder punktuell saniert. In diesem Sommer zeigten sich aber erhebliche Ablösungen des Kunststoffbelags und stellenweise tiefe Setzungen, so dass eine punktuelle Sanierung nicht mehr ausreicht. Die Tartanbahn soll daher umfassend saniert werden, u.a. muss stellenweise der Boden ausgetauscht und nachverdichtet werden, Tragschicht und Entwässerungsrinne werden erneuert, ebenso der Asphalt- und Kunststoffbelag. Zum Rasenspielfeld hin soll eine Mähkante eingebaut werden, um Beschädigungen durch das Mähfahrzeug zu verhindern.

Hauptamtsleiter Wolfgang Franke machte deutlich, dass überregionale Leichtathletik-Meisterschaften, wie sie vor einigen Jahren in Bad Rappenau stattfanden, beim derzeitigen Zustand der Bahn nicht mehr möglich sind.

Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll spätestens Mitte 2020 durchgeführt werden, die Maßnahme selbst ist für die Sommermonate 2021 geplant. Bis Zum Ende des Jahres 2019 soll auch noch ein Antrag auf Förderung für  Kommunale Sportstätten gestellt werden, ein Zuschuss bis zu 189.000 Euro ist hier möglich.

Trotz der hohen Kosten unterstützten die Fraktionen des Gemeinderates die geplante Maßnahme, da die Anlage im Waldstadion die einzige vollwertige Sportanlage im gesamten Stadtgebiet ist, die nicht nur von Vereinen, sondern auch von den Grundschulen der Stadtteile genutzt wird.


Energiebeschaffungen: Zustimmung zur Ausschreibung des städtischen Gasbedarfs für die Jahre 2021 – 2023 ff.
Mit 17 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Teilnahme an der 11. Bündelausschreibung Gas der GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH und dem damit verbundenen Dauervertragsverhältnis zugestimmt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass wie in den Vorjahren wieder Erdgas ohne Beimischung von Biogas ausgeschrieben werden soll. Die Verwaltung wurde jedoch ermächtigt, für einzelne Abnahmestellen Bioerdgas zu beziehen, wenn dies zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) sinnvoll ist.
Ein Antrag der Grünen-Fraktion, eine 10%-ige Beimischung von Biogas für alle Abnahmestellen auszuschreiben, wurde zuvor mit 12 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Die Stadt Bad Rappenau nimmt an insgesamt 24 Abnahmestellen derzeit rund 2,5 Mio KWh ab, die aktuell 116.500 Euro pro Jahr kosten. Bei der Ausschreibung von Biogas-Beimischung würden ca. 11.900 Euro Mehrkosten anfallen. Eine europaweite Ausschreibung ist dafür vorgeschrieben.

Das Für und Wider der Ausschreibung von Biogas diskutierten anschließend die Fraktionen des Gemeinderates, während sich Grüne und SPD für Biogas positionierten, sprachen sich FW und CDU für den Verwaltungsvorschlag aus.


Breitbandinfrastruktur der Stadt Bad Rappenau: Zustimmung zur Beantragung von Fördermitteln
Einstimmig hat der Gemeinderat der Beantragung von Fördermitteln des Bundes und des Landes für den Breitbandausbau über den Sonderaufruf „Gewerbe- und Industriegebiete'' zugestimmt.

Bereits im Mai 2019 hatte der Gemeinderat beschlossen, entsprechende Förderanträge zum Breitbandausbau für „unterversorgte Gebiete'' und „Schulen und Krankenhäuser'' zu stellen. Ein Förderbescheid vom Bund liegt mittlerweile vor, mit einer Förderzusage des Landes wird erst 2020 gerechnet. Nun sollen entsprechende Förderanträge auch für den Ausbau in „Gewerbe- und Industriegebieten“ gestellt werden. Dies würde die Gewerbegebiete „Berg“ in Bonfeld, „Kreuz/Obern Tor“ und „Mühlhälde“ in Grombach sowie „Lust und Zeil“ in Obergimpern betreffen. Die Höhe des Zuschusses könnte bei rund 1,72 Mio. Euro liegen, die Stadt Bad Rappenau müsste einen Eigenanteil in Höhe von rund 10% tragen.


Zustimmung zur Verwaltungsgebührenkalkulation und zur Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
Mit 25 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen hat der Gemeinderat der Verwaltungsgebührenkalkulation sowie der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung zugestimmt. Die neue Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Der Wortlaut der Satzung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 48 vom 28.11.2019 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen abgerufen werden.

Die Verwaltungsgebühren wurden letztmalig 2006 kalkuliert. Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht zum 01.01.2020 werden die Kosten nun den einzelnen Produkten zugeordnet. Die neuen Gebührensätze wurden von der Firma Allevo Kommunalberatung kalkuliert. Bei den ermittelten Sätzen handelt es sich um Gebührenobergrenzen. In einigen Bereichen, z.B. bei Fundsachen oder Beglaubigungen von Schulzeugnissen, wurden nicht kostendeckende Gebühren festgesetzt.

Zustimmung zur Neukalkulation und zur Satzung kam aus den Reihen des Gemeinderates. „Eine Anpassung der Gebühren nach 13 Jahren halten wir für legitim“, so die Sprecherin der CDU. Der Sprecher der ÖDP verwies darauf, dass allein durch die Inflation in den letzten 13 Jahren die Kosten um 20% gestiegen sind. Auch die FW sprach sich dafür aus, dass Kosten nach dem Verursacherprinzip getragen werden müssen und trug die Erhöhungen mit.


Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen: Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2019/2020 ff
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet für die kommenden Jahre.

Die wichtigsten Zahlen und Entwicklungen stellte Olivia Braun, die im Hauptamt u.a. für den Bereich Kindergärten zuständig ist, dem Gemeinderat vor. Derzeit gibt es in 13 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet (3 städtische, 8 kirchliche und 2 von Vereinen getragene) mit 47 Gruppen und insgesamt 909 Plätzen. Hinzu kommen noch 10 Plätze im Kindergarten Bargen, den die Wollenberger Kinder besuchen. Seit dem Vorjahr wurden 39 Plätzen neu geschaffen durch die Ausweitung der Gruppenstärke und die Schaffung zwei neuer Gruppen. So entstanden 29 zusätzliche Plätze für über Dreijährige und 10 Plätze für Kinder bis 3 Jahren.

Für Kinder über 3 Jahren (Ü3) stehen insgesamt 797 Plätze (teilweise in altersgemischten Gruppen) zur Verfügung, dies entspricht einem Versorgungsgrad von derzeit 94,2%. Das ist der höchste Wert in den letzten drei Jahren.

122 weitere Plätze werden in reinen Kleinkindgruppen angeboten. Darüber hinaus wurden 14 Kinder unter 3 Jahren (U3) in altersgemischten Gruppen betreut, was derzeit insgesamt einem Versorgungsgrad von 31,1% in der Altersgruppe U3 entspricht. Außerdem betreuen in Bad Rappenau und den Stadtteilen 10 Tagespflegepersonen 42 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren, 19 von ihnen sind bis zu 3 Jahre alt, 9 Kinder zwischen 3 und 6 Jahre alt und 14 Kinder zwischen 6 – 14 Jahre alt. Rechnet man die in Tagespflege betreuten Kleinkinder hinzu, wird in diesem Bereich ein Versorgungsgrad von 35,4% erreicht. Weiterhin wurden 68 Bad Rappenauer Kinder in Kindertagesstätten außerhalb des Stadtgebietes betreut.

Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, wird der Ausbau der Kinderbetreuung auch in den folgenden Jahren weiter vorangetrieben. Ab Mai 2020 sollen in der Kath. Kindertagesstätte St. Anna 86 neue Plätze zur Verfügung stehen. 64 Anmeldungen sind dafür bereits eingegangen. Damit würde der Versorgungsgrad im Kindergartenbereich bei 102% liegen, im Krippenbereich, ohne Berücksichtigung der Kinder, die in altersgemischten Gruppen betreut werden, würde er auf 32,4% steigen. Auswirkungen auf den Versorgungsgrad wird die Vorverschiebung des Einschulungsstichtages vom 30.09. auf den 30.06. des jeweiligen Jahrgangs haben. Je nachdem, ob dies etappenweise oder einmalig umgesetzt wird, wird dies zu Engpässen bei der Versorgung führen.

Auch für die Zukunft besteht weiterer Handlungsbedarf im Hinblick auf die neuen Baugebiete, die derzeit in Babstadt, Obergimpern und Bad Rappenau entstehen. Auch in anderen Stadtteilen ist die Ausweisung neuer Baugebiete geplant. Um neue Plätze zu schaffen, prüft die Verwaltung derzeit die Einrichtung einer Außenstelle der Kath. Kindertagesstätte in Obergimpern, die Erweiterung des Waldkindergartens um eine Gruppe sowie die Einrichtung einer sogenannten Großtagespflegestelle in Heinsheim.

Auch die Schulkindbetreuung wurde in den vergangen Jahren immer weiter ausgebaut und die Betreuungszeiten verlängert. Derzeit werden 378 Schulkinder der Klassen 1 - 4 in 13 verschiedenen Einrichtungen und Kernzeitangeboten betreut, dies entspricht einem prozentualen Anteil von 48,9 %.

Auch die Schulbedarfsplanung wurde in diesem Jahr wieder vorgestellt. Hier geht man in den kommenden Jahren von rund 220 neuen Erstklässlern pro Jahrgang aus. Für diese stehen in den kommenden Jahren ausreichend Schulräume an den Grundschulen im Stadtgebiet zur Verfügung. Auch im Schulbereich investiert die Stadt kräftig: Die Grundschule in Bonfeld wird derzeit kernsaniert, außerdem stehen Modernisierungsmaßnahmen in den Grundschulen Grombach und Obergimpern an.

„Bad Rappenau ist eine attraktive Stadt auch für junge Familien“, fasst OB Frei zusammen, „das ist ein anhaltender Trend, und wir haben das im Blick.“

Der Sprecher der ÖDP äußerte sich erfreut darüber, dass der Waldkindergarten sowie die Tagespflege in den vergangenen Jahren guten Zulauf habe. Für die Zukunft müsse sich die Stadt auf ein größeres Bauprogramm in diesem Bereich einstellen, da durch die Neubaugebiete in den kommenden Jahren 400 – 500 Kinder zusätzlich betreut werden müssen. Die Sprecherin der SPD sah Bad Rappenau im Krippenbereich und der Kindertagespflege insgesamt gut aufgestellt und dankte auch den hier tätigen Erziehrinnen. Sie lobte die passgenaue Bedarfsplanung und regte nochmals die Einrichtung einer zentralen Anmeldestelle an. Auch der Sprecher der FW sah die Stadt auf einem guten Stand und lobte die gute Arbeit der Verwaltung. Die Planung sei eine schwierige Aufgabe, die von vielen Faktoren abhänge. Auch die Sprecherin der CDU dankte für die übersichtliche Aufbereitung der Betreuungszahlen. Der zusätzliche Platzbedarf sei schwer zu kalkulieren. Dem Dank schloss sich auch die Sprecherin der Grünen an, die ebenfalls mit hohen Investitionen in diesem Bereich rechnete.


Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2018 vorgestellt
Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehören u.a. die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH, die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH und die Salinenklinik AG.
Darüber hinaus enthält der Bericht u.a. Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden. Neben dem Zweckverband „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ ist Bad Rappenau an verschiedenen Abwasser- bzw. Hochwasserschutz-Zweckverbänden und der vhs Unterland beteiligt. In diesem Jahr erstmals enthalten sind Informationen über den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau.
Der Beteiligungsbericht 2018 liegt in der Zeit vom 02.12. – 10.12.2019 im Rathaus, Kirchplatz 4, 1. OG, Zimmer 127, öffentlich aus und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. 


Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, einem Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/14 nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch zuzustimmen. Der Aufstellungsbeschluss muss im Gemeinsamen Ausschuss zusammen mit den Vertretern der Gemeinden Kirchardt und Siegelsbach gefasst werden. Seitdem der Flächenutzungsplan in Kraft getreten ist, hat sich auf der Gemarkung von Bad Rappenau und seinen Stadtteilen Änderungsbedarf ergeben. Dieser betrifft ein Sondergebiet „Straßenmeisterei“ Bonfeld, hier wurde bereits 2018 das bestehende Gebäude des Landkreises erneuert und ergänzt; das Gewerbegebiet „Berg II“ in Bonfeld, für das seit Februar 2019 ein Bebauungsplanverfahren läuft; die Verbindungsstraße L530/K2120 in Bonfeld, das Bebauungsplanverfahren läuft bereits; das Sondergebiet „Biomasse Heinsheimer Höfe“, auch hier läuft seit Oktober 2019 das Bebauungsplanverfahren; das Mischgebiet „In der Au“ Wollenberg (s.u.) sowie das Wohngebiet und Sondergebiet „Mittlere Flur“ in Zimmerhof (s.u.)


Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Berg Erweiterung'' in Bonfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch für das Gewerbegebiet „Berg Erweiterung“ in Bonfeld gefasst. Es handelt sich um eine kleinere Fläche, die südlich an das bereits bestehende Gewerbegebiet „Berg“ angrenzt. Die Fläche wird u.a. als Erweiterung für eine bereits hier angesiedelte Firma benötigt und ist im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche ausgewiesen.


Bebauungsplan „L530 / K2120“  in Bonfeld: Zustimmung zum Entwurf und zur Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und dem Entwurf des Bebauungsplanes „L530 / K2120“ In Bonfeld zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand von Anfang Mai bis Mitte Juni 2019 statt, von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange wurden für den Entwurf abgewogen. OB Sebastian Frei machte deutlich, dass es sich hier um ein wichtiges verkehrspolitisches Projekt handelt, um die Schwaigerner Straße und den Kreisel in der Kirchenstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Auch der Landkreis Heilbronn hat die Finanzierung des Projekts im Kreishaushalt vorgesehen.

Der Sprecher der FW betonte, dass der Bau der Rampe von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern schon lange dringend gefordert wird. Auch der Sprecher der ÖDP freute sich über den „historischen Beschluss“, der den Verkehr in der Schwaigerner Straße um bis zu einem Drittel reduzieren könne. Der Sprecher der Grünen freute sich darüber, dass das Projekt nun einen Schritt vorankommt, auch wenn seine Fraktion eine andere Planung bevorzugt hätte.


Bebauungsplan für das Wohngebiet „Hausflur 2. Änderung'' in Zimmerhof: Zustimmung zum Entwurf und zur Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf für den Bebauungsplan „Hausflur 2. Änderung“ in Zimmerhof nach §13a Baugesetzbuch zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Der Bebauungsplan gilt für ein städtisches Grundstück am Zwickauer Weg. Um auf diesem Grundstück in Zukunft sowohl Parkraum zu schaffen als auch Bebauung zu ermöglichen, muss es in einem Bebauungsplanverfahren neu geordnet werden.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das „Sondergebiet Einzelhandel Lebensmittel Mittlere Flur'' in Zimmerhof: Aufstellungsbeschluss gefasst
Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Lebensmittel Mittlere Flur“ in Zimmerhof gefasst.

OB Sebastian Frei machte deutlich, dass es sich hier um ein sehr wichtiges Projekt handelt, mit dem zwei Ziele erreicht werden sollen: Zum einen soll die Nahversorgung für den Zimmerhof gesichert werden – vorgesehen sind ein Supermarkt sowie ein Bäcker – zum anderen sollen die Heinsheimer Straße und die Bahnübergänge der Kernstadt etwas vom Verkehr entlastet werden, wenn die Einwohner von Heinsheim, Zimmerhof und der Lerchenbergsiedlung den neuen Markt nutzen und zum Einkauf nicht mehr ans andere Ende der Stadt fahren müssen.

Das „Sondergebiet Einzelhandel“ soll im Zusammenhang mit einem Wohnbaugebiet im Gewann „Mittlere Flur“ westlich der Straße nach Hohenstadt ausgewiesen und über den vorhandenen Kreisel erschlossen werden. OB Frei wies darauf hin, dass sich das geplante Grundstück im Eigentum der Stadt befindet und die Verhandlungen mit einem Betreiber bereits laufen.

Zustimmung zur Planung kam von Seiten der SPD-Fraktion, die die Errichtung eines Einkaufsmarktes und das alters- und behindertengerechte Wohnen in Zimmerhof schon im Kommunalwahlkampf  zum Thema gemacht hatte. Lob an SPD, OB und Verwaltung sprach auch der Vertreter der FW-Fraktion aus, die sich als 2. Schritt ebenfalls eine weitere Wohnbebauung in Zimmerhof  wünschte. Auch der Sprecher der ÖDP sah in dem Beschluss ein historisches Ereignis: „Das Thema wird schon seit 30 Jahren in Zimmerhof diskutiert, ursprünglich war eine Fläche bei der Sporthalle für einen Lebensmittelmarkt vorgesehen.“ Als gut für Zimmerhof sah der Sprecher der Grünen den Vorschlag an, gleichzeitig sah die Fraktion den Flächenverbrauch kritisch, ebenso bereite der Verpackungsmüll eines möglichen Discounters der Fraktion Sorge. Die CDU Fraktion begrüßte das Vorhaben: „Der Weg, der nun eingeschlagen wird, wird sicher gut angenommen.“


Bebauungsplan für das Mischgebiet „In der Au'' in Wollenberg: Aufstellungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „In der Au“ in Wollenberg nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch gefasst. Die Fläche liegt am Ortsrand in Richtung Bargen zwischen der Deinhardstraße und der Straße „Zum Forst“ und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Eine Firma, die schon seit mehreren Generationen in Wollenberg ansässig ist, sucht vor Ort eine Erweiterungsfläche und möchte sich hier ansiedeln.
Zustimmung kam von den Fraktionen des Gemeinderates, die es begrüßten, dass auf diese Weise auch in der Ortsteilen Gewerbebetriebe gehalten werden können.


Errichtung eines großen Rutschenturms (Dalbenturm) im hinteren Kurparkbereich Bad Rappenau: vertagt
Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf den Januar vertagt, da es bei den Fraktionen noch Diskussionsbedarf im Vorfeld gibt.


Ausschreibung des städtischen Strombedarfs für die Jahre 2020 – 2022 ff: Mitteilung der Ergebnisse
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den Ergebnissen der Bündelausschreibung für den städtischen Strombedarf ab dem Jahr 2020. Die Stadt Bad Rappenau hatte an der 18. Bündelausschreibung Strom der GT service GmbH teilgenommen.
An mehr als 200 Abnahmestellen im gesamten Stadtgebiet werden pro Jahr voraussichtlich 2,8 Mio. kWh Strom verbraucht, die 692.750 Euro / Jahr kosten. Rund 1/3 des Strombedarfs wird für die Abwasserbeseitigung (die Kläranlagen und das Pumpwerk in Heinsheim) benötigt, 1/3 fließt in die Straßenbeleuchtung, und das restliche Drittel wird für den übrigen städtischen Bereich gebraucht. Dieser Strom wird in den folgenden Jahren von vier verschiedenen Anbietern geliefert. Alle Abnahmestellen werden mit Ökostrom beliefert, das Rathaus erhält Ökostrom mit Neuanalgenquote.


Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr
Einstimmig hat der Gemeinderat die Ersatzbeschaffung eines neuen Rüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr Bad Rappenau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die EU-weite Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.
Das neue Fahrzeug soll den im Jahr 1995 beschafften Rüstwagen ersetzen. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 550.000 Euro, ein Zuschuss in Höhe von 130.000 Euro ist bereits bewilligt. Vom Landkreis Heilbronn ist wegen des überörtlichen Einsatzgebietes noch ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 84.500 Euro zu erwarten. Gemäß der Zuschussbedingungen muss mit der Maßnahme bis Juli 2020 begonnen werden. Die Ausschreibung ist für Dezember 2019 / Januar 2020 geplant.


Bestellung der Mitglieder der Stadt Bad Rappenau in den gemeinsamen Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn mit Sitz in Bad Friedrichshall
Einstimmig hat der Gemeinderat der Bestellung der Mitglieder für den neuen gemeinsamen Gutachterausschuss zugestimmt. Bestellt wurden: Heinz-Jürgen Schleidt (Freier Architekt), Reinhard Künzel (SPD-Fraktion), Wolfgang Rath (CDU-Fraktion), Rüdiger Winter (FW-Fraktion), Mathias Mauch (Baurechtsamt) und Ulrich Feldmeyer (Grüne-Fraktion). Die Amtsperiode beginnt am 01.01.2020 und endet am 31.12.2023.