Zustimmung zur Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
Mit 25 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Neufassung der Vergnügungssteuer beschlossen. Diese tritt am 01.01.2024 in Kraft. Wesentliche Änderungen sind die Anhebung des Vergnügungssteuersatzes von aktuell 22 v.H. auf 25 v.H. Der Wortlaut der Satzung war im Mitteilungsblatt Nr. 26 vom 29.06.2023 veröffentlicht.
Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte die Einzelheiten vor: Im Vergleich zu anderen Großen Kreisstädten in der Umgebung sind die Steuersätze in Bad Rappenau unter dem Durchschnitt. Grund dafür ist, dass die Satzung zuletzt im Jahr 2011 angepasst wurde. Ein weiterer Grund für eine Neufassung sind Einnahmenausfälle wegen der geänderten Gesetzeslage. § 42 des Landesglücksspielgesetzes verbietet den Betrieb von Mehrfachkonzessionen in demselben Gebäude. Davon waren in Bad Rappenau drei Betriebe betroffen. Ab Ende Juni 2021 mussten die Aufsteller ihre Automatenanzahl von 48 bzw. 36 auf 12 verringern. Dies bedeutet für die Stadt Bad Rappenau einen Einnahmeausfall im sechsstelligen Bereich. Zwischen 2017 und 2022 haben sich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer halbiert.
Die neue Satzung sieht vor, den Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen von 22 v.H. auf 25 v.H. zu erhöhen. Für die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten usw. wird der Satz von 15 v.H. auf 25 v.H. erhöht. Für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen beträgt der pauschale Steuersatz 150 Euro je Gerät und Monat. In Gaststätten wird dieser Satz auf 75 Euro je Gerät festgelegt. Für gewaltverherrlichende Spiele ist ein Steuersatz von 1.000 Euro vorgesehen.
Der Sprecher der FW warf die Frage auf, ob Glückspiel, an dem der Staat mitverdient, nicht besser sei als illegale Spiele oder Online-Spiele, die meistens von Jugendlichen zuhause gespielt würden. Die Erhöhung der Steuer könne auch als Einschränkung für Bürger und Betreiber verstanden werden, andererseits könnte Glücksspiel süchtig machen – daher müsste man es evtl. ganz verbieten und hätte dann auch keine Einnahmen mehr.
Der Sprecher der ÖDP wies darauf hin, dass seine Fraktion schon seit längerer Zeit eine Erhöhung vorgeschlagen habe, ebenso die Einführung einer Wettbürosteuer, die aber mittlerweile gerichtlich gekippt wurde. „Die Spielsucht ist eine allgemein unterschätzte Krankheit, die schon viele Leute ruiniert hat. Das heißt, wir sollten hier möglichst hohe Hürden einbauen, sprich auch hohe Steuern erheben“, so der ÖDP-Sprecher.
Ähnlich sah dies der Sprecher der Grünen: „Uns geht es bei der Anhebung des Steuersatzes nicht um die Erhöhung von Einnahmen sondern darum, das Glücksspiel unattraktiv zu machen.“ Generell sei es aber schwierig, durch Steuern das Verhalten zu beeinflussen und ein komplettes Verbot werde sich auch nicht durchsetzen lassen.
Kindergartenangelegenheiten: Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für das Kindergarten- und Schuljahr 2023/2024 beschlossen
Mit 29 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen. Die Satzung mit den neuen Gebühren tritt am 01.09.2023 in Kraft. Sie wurde im Mitteilungsblatt Nr. 26 vom 29.06.2023 veröffentlicht und kann auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau heruntergeladen werden: https://www.badrappenau.de/images/satzungen/03-02a-7Aenderungssatzung_Kiga-Gebhren_2023-2024.pdf
Den Sachverhalt stellte Hauptamtsmitarbeiterin Olivia Braun dem Gemeinderat vor: Die Kosten für die Frühkindliche Bildung werden durch Bundesmittel, Landesmittel, Kommunale Anteile, Trägeranteile und eine Elternbeteiligung refinanziert. Im Jahr 2020 fielen laut Jahresrechnungsstatistik der kommunalen Haushalte rund 4,5 Mrd. Euro für die Personal- und Sachausgaben in der Frühkindlichen Bildung an. Wobei die Kosten in diesem Bereich nach wie vor stetig steigen. Eine angemessene Anpassung der Elternbeiträge wird in Zeiten multipler Krisen, die zugleich Träger und Familien belasten, zunehmend herausfordernd. Ein zentrales Anliegen ist es, ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu erhalten und gleichzeitig eine angemessene Belastung der Familien im Blick zu behalten. Während der Corona-Pandemie wurden die tatsächlichen Kostensteigerungen bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingerechnet. Daher soll nun nach und nach eine höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden.
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent. Weiterhin wird ein Kostendeckungsgrad von 20% durch die Elternbeiträge angestrebt.
Die vorgeschlagene Anpassung setzt diese Erhöhung für die städtischen Kindertageseinrichtungen um, nimmt aber auch weitere Anpassungen vor, damit das Gebührengefüge in sich stimmig ist. Insbesondere im Bereich der Ganztagesbetreuung soll eine Angleichung erfolgen. Dennoch bleibt die Erhöhung der Gebühren erneut hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kosten zurück.
Weiter ausgeweitet wurde das Angebot: In allen Betreuungsarten (Krippe, altersgemischte Gruppen und Kindergarten) gibt es nun eine Halbtags-, Regel- und Flexbetreuung, ebenso eine verlängerte Öffnungszeit mit 6 Stunden und 7 Stunden sowie eine Ganztagesbetreuung mit 8 Stunden und 10 Stunden. Damit bietet die Stadt Bad Rappenau ein umfassendes, bedarfsgerechtes und wohnortnahes Betreuungskonzept für Kinder im gesamten Stadtgebiet.
Im Bereich der Kernzeitbetreuung gibt es keine Empfehlung zur Gebührenhöhe. Hier wird eine pauschale Erhöhung um 8,5% vorgeschlagen.
Das Essensgeld wird von 78 auf 80 Euro erhöht.
Auch für das Kindergartenjahr 2023/2024 sollen weiterhin einheitliche Elternbeiträge in den städtischen, kirchlichen und privaten Betreuungseinrichtungen gelten. Dies wurde in der Kindergartenkommission Mitte Juni 2023 mit den übrigen Trägern der Kindertagesstätten besprochen. Ebenso wurden die Elternbeiräte der städtischen Einrichtungen gehört.
Eine Frage, die sich in den Vorberatungen ergeben hatte, konnte OB Sebastian Frei beantworten: Die Gebühren führen nicht dazu, dass Kinder vom Besuch der Einrichtungen abgehalten werden. Nahezu alle Kinder im Stadtgebiet besuchen vor der Einschulung eine KiTa. Die Eltern werden auch auf die zahlreichen finanziellen Hilfen hingewiesen.
„Auf den ersten Blick erschreckt die Erhöhung um 8%“, so der Sprecher der ÖDP, „andererseits sind die Sach- und Lohnkosten im letzten Jahr auf neue Rekordhöhen gestiegen“. Daher steige auch der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt immer weiter an. Für Eltern, die sich gerne selbst um ihre Kleinkinder kümmern würden, aber gleichzeitig beide Geld verdienen müssten, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, wäre ein Erziehungsgehalt wünschenswert, hier sei aber die Landespolitik gefordert.
Die Landespolitik sah auch die Sprecherin der SPD-Fraktion in der Pflicht: „Der Spielraum für Kommunen ist marginal, uns bleibt nur ein gebetsmühlenartiger Appell an die Landesregierung.“ Die allgemeinen Kostensteigerungen belasten die kommunalen Haushalte nicht nur im Bereich der Kinderbetreuung, sollte man mit der Gebührenerhöhung unter der Empfehlung bleiben, müsse man zusätzlich einen Ausgleich an die Kirchengemeinden leisten.
„Die Qualität der Kinderbetreuung hat bei uns höchste Priorität, wir liegen über den geforderten Standards und das ist gut für unser Personal“, so die Sprecherin der Grünen. Sie lobte das breite Angebot vor Ort und hob hervor, dass eine sichere Betreuung und gut aufgehobene Kinder für zufriedene Eltern sorgten. Auch die Grünen wünschten sich von der Landesregierung ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr „Aber das hat bisher keine Landesregierung umgesetzt, egal in welcher Zusammensetzung.“
„Das Thema holt und jedes Jahr wieder ein“, so die Sprecherin der FW, „und fast jedes Jahr sind wir unter den vorgeschlagenen Gebühren geblieben mit Rücksicht auf die jungen Familien“. Dadurch sei die Schere zwischen gestiegenen Kosten und Elternbeiträgen immer weiter auseinander gegangen. Trotz der deutlichen Erhöhung liege man noch unter dem angestrebten Kostendeckungsbeitrag von 20% durch die Eltern. In dem Infoschreiben an die Eltern solle daher auch auf Hilfsmöglichkeiten hingewiesen werden. Gleichzeitig gebe es vor Ort viele Projekte zum Ausbau der Kinderbetreuung, eine Herausforderung werde jedoch die Personalgewinnung sein.
„Wir stehen hier immer vor den gleichen Herausforderungen“, bemerkte auch der Sprecher der CDU. Problematisch sei, dass es in Nachbargemeinden teilweise kostenlose Betreuungsangebote gebe. „Die Kinderbetreuung ist im städtischen Haushalt ein großer Kostenpunkt. Der Verzicht auf eine Gebühr wird eher ein Traum bleiben.“
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Bad Rappenau: Zustimmung zur Reduzierung der Sitze im Gemeinderat von 32 auf 29 sowie zur neuen Sitzverteilung auf die einzelnen Wohnbezirke
Mit 24 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Rappenau zugestimmt. Für die Änderung der Hauptsatzung war eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 19 Stimmen erforderlich. Die Änderung betrifft die Paragrafen 3 und 15, die die Zahl der Gemeinderäte, die Unechte Teilortswahl sowie die Anzahl der garantierten Sitze für die einzelnen Wohnbezirke regeln. Beschlossen wurde, dass die Unechte Teilortswahl beibehalten wird. Die Zahl der Gemeinderäte wird von aktuell 32 auf 29 zu reduziert und die Sitze wie folgt auf die einzelnen Stadtteile (= Wohnbezirke) zu verteilen:
• Wohnbezirk Bad Rappenau 11 Sitze
• Wohnbezirk Babstadt 2 Sitze
• Wohnbezirk Bonfeld 3 Sitze
• Wohnbezirk Fürfeld 2 Sitze
• Wohnbezirk Grombach 2 Sitze (- 1)
• Wohnbezirk Heinsheim 2 Sitze (- 1)
• Wohnbezirk Obergimpern 2 Sitze (- 1)
• Wohnbezirk Treschklingen 1 Sitz
• Wohnbezirk Wollenberg 1 Sitz
• Wohnbezirk Zimmerhof 3 Sitze
Abhängig vom Wahlausgang kann sich die Zahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate nach der Wahl noch nach oben verändern.
Die Satzung kann hier heruntergeladen werden: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen
Hauptamtsleiter Wolfgang Franke stellte dem Gemeinderat die Einzelheiten der Satzungsänderung vor: Anlass für die Anpassung war eine erfolgreiche Klage gegen die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim; hier hatte die Klägerin geltend gemacht, dass ihr Ortsteil bei der unechten Teilortswahl im Vergleich zu den anderen Ortsteilen nicht angemessen repräsentiert ist. Die Hauptsatzung hatte jedem Ortsteil einen Sitz zugebilligt, unabhängig von der Einwohnerzahl. Das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg, der Verwaltungsgerichtshof (VGH), hat im Juli 2022 die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim für ungültig erklärt. Die Leitsätze der Entscheidung enthalten wichtige Hinweise für die Gemeinden, was bei der Sitzverteilung in der Hauptsatzung bei Unechter Teilortswahl zu beachten ist:
- Ein Bürger hat in einer Gemeinde mit Unechter Teilortswahl ein subjektives Recht auf die dem Gesetz entsprechende Repräsentation seines Wohnbezirks im Gemeinderat.
- Die Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts in der Form der Unechten Teilortswahl ist verfassungsgemäß.
- Über- oder Unterrepräsentationen einzelner Ortsteile im Gemeinderat sind rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie am Maßstab der örtlichen Verhältnisse durch überwiegend sachliche Gründe gerechtfertigt sind.
- Dabei lässt sich die zulässige Abweichung von einer an Einwohnerzahlen orientierten Sitzverteilung nicht schematisch festlegen, sondern erfordert immer eine Betrachtung des Einzelfalls.
- Insoweit ist dem Satzungsgeber ein gewisser Spielraum gegeben, wobei beide Aspekte – Bevölkerungsanteil und örtliche Verhältnisse – zu berücksichtigen sind. Die Festlegung der Sitze darf insoweit nicht willkürlich erfolgen. Die Grenze des Entscheidungsspielraums des Gemeinderates ist dann überschritten, wenn bei der Sitzverteilung einer der beiden normierten Grundsätze völlig preisgegeben oder „in einer dem Gerechtigkeitsgefühl grob verletzenden Weise“ zurückgedrängt worden ist.
- Der Gemeinde obliegt eine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung der Sitzverteilung vor jeder Wahl, die Entscheidung ist im Rahmen des Satzungsermessens zu begründen.
- Die Bindungswirkung von Eingliederungsvereinbarungen entfällt – ohne ausdrückliche Aufhebung – auch dann, wenn der Satzungsgeber die Sitzverteilung im Gemeinderat im Einklang mit der Gemeindeordnung geändert hat.
In Bad Rappenau gilt die Unechte Teilortswahl seit 1974. Bis 2004 hatte der Gemeinderat 26 Sitze, dann wurde die Zahl auf 31 erhöht. Die letzte Änderung und Neuberechnung der Sitzverteilung fand 2018 statt, damals wurde die Zahl der Gemeinderäte von 31 auf 32 erhöht, und die Kernstadt erhielt einen weiteren Sitz. Die Sitzverteilung in den einzelnen Wohnbezirken erfolgte damals nach der Einwohnerzahl, wobei die damalige Richtzahl 699 Einwohner pro Sitz betrug. Systembedingt entstanden dadurch kleinere oder größere Über- und Unterdeckungen in den Ortsteilen, je nachdem, wie hoch die Einwohnerzahl des einzelnen Wohnbezirks war. Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Über- oder Unterrepräsentation einzelner Wohnbezirke von bis zu 20 % ohne differenzierte Begründung zulässig ist.
Für die kommende Wahlperiode (2024 – 2029) wurde nun geprüft, ob die bisherige Sitzverteilung noch den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Wenn man die aktuelle Einwohnerzahl betrachtet, ergibt sich, dass vor allem die Kernstadt und Treschklingen unterrepräsentiert sind, während die Stadtteile Wollenberg, Grombach und Heinsheim deutlich überrepräsentiert sind. „Die jetzige Sitzverteilung sollte nicht beibehalten werden. Bei einer Klage besteht die große Gefahr, dass die Wahl wiederholt werden müsste, denn man kann die großen Abweichungen nicht sachlich begründen“, fasste Hauptamtsleiter Franke zusammen.
Daher wurden verschiedene Varianten berechnet, wie eine neue Sitzverteilung aussehen könnte. V.a. die Varianten mit 26, 27 und 29 Sitzen erfüllen dabei am ehesten die Vorgaben der Rechtsprechung, da hier kein Stadtteil extrem unter- bzw- überrepräsentiert wäre (außer der Stadtteil Wollenberg, der schon mit 1 Sitz überrepräsentiert ist, aber ohne Sitz gar nicht mehr repräsentiert wäre).
Der Gemeinderat sprach sich schließlich für die Variante mit 29 Sitzen aus, bei der die Kernstadt 11 Sitze erhält, Zimmerhof und Bonfeld jeweils 3 Sitze, Treschklingen und Wollenberg 1 Sitz und alle übrigen Stadtteile mit jeweils 2 Sitzen vertreten sind.
„Eine Anpassung der Sitzverteilung ist unstrittig notwendig“, betonte der Sprecher der CDU-Fraktion. An jedem der vielen vorgestellten Rechenbeispiele könne man Kritik in die eine oder andere Richtung anbringen. Die CDU-Fraktion sprach sich klar für das Festhalten an der Unechten Teilortswahl aus. Bei der Variante mit 29 Sitzen würden zwei Ortschaften mit drei Sitzen begünstigt, während andere auf zwei reduziert würden oder blieben; dies lasse sich aber sachlich begründen. Der CDU-Sprecher hob weiter hervor, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit fast immer mit deutlicher Mehrheit zum Wohle der Gesamtstadt entschieden habe, so dass keine Nachteile für Ortschaften mit kleinerer Vertreteranzahl entstanden seien.
Der Sprecher der FW-Fraktion verwies auf die Eingliederungsvereinbarungen von Anfang der 1970er Jahre, in denen auch die Sitzzahl der einzelnen Ortsteile festgelegt wurden. Der Sprecher sah es kritisch, dass diese nun übergangen würden und bat darum, die Rechtssicherheit zu überprüfen. Allerdings seien die Argumente der Verwaltung zur neuen Zusammensetzung nachvollziehbar.
OB Sebastian Frei machte deutlich, dass der Verwaltungsgerichtshof als höchstes Verwaltungsgericht im Land Baden-Württemberg in seinem Urteil deutlich gemacht habe, dass die Eingliederungsvereinbarungen hier nicht mehr wirksam seien.
Hauptamtsleiter Wolfgang Franke zitierte aus einer der Eingliederungsvereinbarungen, wo ausdrücklich geregelt wurde, dass die Zusammensetzung des Gesamtgemeinderates ab der Wahl 1979 neu geregelt werden solle.
Der Sprecher der Grünen bekannte sich als Fan der Verhältniswahl: „Ein Wechsel zur Verhältniswahl wäre jetzt möglich, aber das wird wohl keine Mehrheit finden.“ Die Unechte Teilortswahl sorge für viel Verdruss bei den Wählern, da sie sehr kompliziert sei. Sie führe auch zu vielen ungültigen Stimmen. „Wir sind nun seit 50 Jahren eine Stadt und arbeiten gut zusammen im Interesse der Gesamtstadt“, betonte er. Dies sei aber auch bei der Unechten Teilortswahl gegeben. „Mit der Variante mit 29 Sitzen kommen wir auch klar – und die Ortsteile mit weniger Gemeinderäten sind keine Ortsteile 2. Klasse.“
Als Fan der Unechten Teilortswahl outete sich dagegen die Sprecherin der SPD: „Wir sind froh, dass wir bei der Unechten Teilortswahl bleiben. Wo sie aufgegeben wird, entstehen nun neue Gräben“, sagte sie mit Blick auf die Situation in Sinsheim. „Auch wenn jeder Ortsteil einen garantierten Sitz hat, hat kein Vertreter eine Ortsteilbrille auf“, sagte sie weiter.
Ähnlich sah dies der Sprecher der ÖDP „Wir sind strikt gegen die Abschaffung der Unechten Teilortswahl.“ Der ÖDP-Sprecher verwies darauf, dass seine Fraktion schon 1999 eine neue Sitzverteilung für den Gemeinderat vorgeschlagen habe, mit der Begründung, die auch heute gilt, dass „die einzelnen Bürgerinnen und Bürger gleichmäßig durch die Gemeinderäte vertreten sind“.
Rückzahlung des Zuschusses für die Neugestaltung des Therapiezentrums (Rundbau RappSoDie): außerplanmäßiger Mittel genehmigt
Einstimmig hat der Gemeinderat der anteiligen Rückzahlung des Zuschusses für die Neugestaltung des Therapiezentrums in Höhe von 295.700 Euro an die L-Bank zugestimmt und die entsprechenden außerplanmäßigen Mittel genehmigt.
2001 wurde aus dem Tourismusinfrastrukturförderprogramm eine Zuwendung für die Neugestaltung des Therapiezentrums in Höhe von 861.015 Euro unter der Auflage bewilligt, dass das Gebäude ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung mindestens 25 Jahre lang für touristische Zwecke genutzt wird. Das neugestaltete Therapiezentrum wurde im September 2004 in Betrieb genommen; die Zweckbindungsfrist läuft demnach bis August 2029.
Das neue Therapiezentrum der Kur- und Klinikverwaltung (Thera-Fit), das direkt neben den Klinikgebäuden angesiedelt ist, wurde im Oktober 2020 in Betrieb genommen. Seit dem 01.10.2020 wurde somit das alte Therapiezentrum (Rundbau RappSoDie) nicht mehr zweckmäßig genutzt. Daher muss der Zuschuss nun anteilig an die L-Bank zurückgezahlt werden.
Europaweite Ausschreibung der Unterhaltsreinigung von städtischen Gebäuden: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für die Unterhaltsreinigung von insgesamt 40 öffentlichen Gebäuden wie folgt zu vergeben:
• Los 1 (Bad Rappenau / Heinsheim) an Fa. Everclean GmbH aus Ludwigsburg zum Angebotspreis von 270.331 Euro / Jahr brutto
• Los 2 (Fürfeld / Treschklingen) an Fa. Everclean GmbH aus Ludwigsburg zum Angebotspreis von 61.732 Euro / Jahr brutto
• Los 3 (Babstadt / Grombach / Obergimpern) an Fa. Everclean GmbH aus Ludwigsburg zum Angebotspreis von 97.397 Euro / Jahr brutto
• Los 4 (Glasreinigung) an Fa. KD Dienstleistungen aus Heilbronn zum Angebotspreis von 47.091,84 Euro / Jahr brutto
Die Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung für 40 öffentliche Gebäude waren europaweit ausgeschrieben. Insgesamt 16 Firmen haben ein Angebot eingereicht, davon 14 Firmen für Los 1, 13 Firmen für Los 2 und 12 Bieter für Los 3. Für die Glas- und Rahmenreinigung haben 8 Firmen ein Angebot eingereicht.
Erschließung des Gewerbegebiets „Buchäcker IV - Norderweiterung“ in Bonfeld: Zustimmung zur Auftragsvergabe für Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten
Einstimmig bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes „Buchäcker IV – Norderweiterung“ in Bonfeld an die Firma Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG aus Waldenburg zu vergeben. Diese hatte mit 3.301.756 Euro das günstigste von insgesamt zwei Angeboten abgegeben.
Das Angebot ist sogar um rund 500.000 Euro günstiger als die Kostenberechnung des Planungsbüros. Gleichzeitig wird direkt vom Wasserzweckverband auch der Auftrag zur Verlegung der Wasserleitung an die Firma Wolff & Müller vergeben. Die Arbeiten sollen von August 2023 bis April 2024 durchgeführt werden.
Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Berg II“ in Bonfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst, Veränderungssperre erlassen
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Berg II“ in Bonfeld für ein Verfahren nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch gefasst und für das Gebiet eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung nach § 14 Baugesetzbuch erlassen.
In dem Gebiet, das zwischen Kirchhausener Straße und der Straße „Schuläcker“ liegt, befinden sich derzeit Gewerbebetriebe, aber auch landwirtschaftliche Nutzungen mit zugehörigen Wohngebäuden. Das Gebiet liegt zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet „Berg“ und einem möglichen Gewerbegebiet „Berg III“, das im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Um hier künftig ein zusammenhängendes Gewerbegebiet mit zulässigen Betriebswohnungen (und kein Mischgebiet) zu erhalten, ist eine entsprechende Planung erforderlich.
Generalsanierung der Krebsbachhalle Obergimpern: Maßnahmenbeschluss gefasst; Zustimmung zum Planungsentwurf und zur Kostenberechnung sowie zur europaweiten Ausschreibung der Generalplanerleistungen
Einstimmig hat der Gemeinderat der Generalsanierung der Krebsbachhalle gemäß dem vorgestellten Entwurf zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat die europaweite Ausschreibung der Leistungen eines Generalplaners für die Gesamtmaßnahme beschlossen und der Beauftragung der Kanzlei Menold Bezler für die Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens zugestimmt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln i.H.v. 1,7 Mio. Euro für die Generalsanierung der Krebsbachhalle in Obergimpern beschlossen.
Oberbürgermeister Sebastian Frei berichtete, dass die Baumaßnahme in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) aufgenommen und ein Zuschuss von 2,025 Mio. Euro in Aussicht gestellt wurde. Der Zuwendungsantrag muss nun schnell eingereicht werden. Weiterhin verwies OB Frei darauf, dass die Planungen eng mit den örtlichen Vereinen abgestimmt wurden.
Architekt Markus Fischer vom Architekturbüro Fischer Ziebold in Sinsheim stellte dem Gemeinderat anhand von Fotos und Plänen die Details der Maßnahme vor: Die Krebsbachhalle wurde im Jahr 1980 fertiggestellt, ein Satteldach wurde in den 1990erJahren auf das Flachdach aufgesetzt. Ebenso wurde ein Anbau mit Nebenräumen errichtet, dessen Flachdach mittlerweile undicht ist. Innen- und Sanitärräume sind nicht mehr zeitgemäß. Auch energetisch ist die Halle im schlechten Zustand, die Betriebskosten sind hoch. Insgesamt hat die Halle einen großen Sanierungsrückstau und bedarf einer grundlegenden Sanierung.
Es fehlt weitgehend die Dämmung, auch beim Brandschutz werden die aktuellen Anforderungen v.a. hinsichtlich der Rettungswege nicht erfüllt. „Die Normen und Richtlinien haben sich seit dem Bau der Halle stark verändert, die Ansprüche an den Komfort auch“, machte Architekt Markus Fischer deutlich. So schreibt die Versammlungsstätten-Verordnung (sie gilt für die Krebsbachhalle, da hier auch öffentliche Veranstaltungen stattfinden), u.a. die Barrierefreiheit, zwei voneinander unabhängige Rettungswege, eine Lüftungsanlage sowie eine bestimmte Anzahl von Toiletten vor.
Der Rohbau der ursprünglichen Halle kann erhalten werden, der Anbau mit den Nebenräumen ist aber aus verschiedenen Gründen nicht zu halten und muss durch einen neuen Anbau ersetzt werden. „Wir bemühen uns aber, so viel wie möglich von der Bausubstanz zu erhalten“, betonte Fischer. Dabei sei man im engen Kontakt mit den Vereinen, deren Anregungen auch bereits in die Planung eingeflossen sind. So erhalten z.B. die Umkleidekabinen für den Sportplatz einen separaten Eingang, die Küche soll wie bisher an die Halle und das Foyer angrenzen, auch ein direkter Zugang von den Umkleidekabinen zur Bühne ohne „Umweg“ durch die Halle ist geplant.
Ziele der Sanierung sind u.a.
- die Herstellung von zwei voneinander unabhängigen baulichen Rettungswege in der geforderten Breite
- die Ertüchtigung der geforderten Feuerwiderstandsklassen für Dach, tragende Bauteile, Türen etc.
- die Herstellung der geforderten Rauchableitungsöffnungen
- Schaffung der geforderten Toilettenanzahl: 12 Damen-WCs / 4 Herren-WCs + 10 Urinale sowie eines barrierefreien WCs
- der Einbau einer Lüftungsanlage.
Bei der Generalsanierung soll auch das Thema Klimaschutz nicht außer Acht gelassen werden. Daher wird u.a. der neue Nebenraum-Anbau ressourcenschonend in Holzbauweise erstellt, geplant ist auch eine Anbindung an ein Fernwärmenetz, sowie eine energieeffiziente Innenbeleuchtung.
Die aktualisierte Kostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von 6,16 Mio. Euro aus. Die Mehrkosten gegenüber den ursprünglich geschätzten von 4,5 Mio. Euro ergeben sich u.a. durch den erforderlichen Teilabriss, durch zusätzliche Leistungen sowie durch die aktuellen Baupreissteigerungen.
Der Zeitplan sieht vor, die Planung in den Jahren 2023/24 fertig zu stellen, ein Baustart soll 2025 erfolgen, die Fertigstellung dann 2026.
„Das ist eine gute Sache für Obergimpern“, lobte der Sprecher der FW, auch wenn die Maßnahme nun um 1,7 Mio. Euro teurer werde als geplant. Man habe sich gefragt, ob nicht ein Abriss und Neubau günstiger gewesen wäre; dafür hätte es allerdings keine Fördermittel gegeben.
„Auch wenn die Kosten steigen, es führt kein Weg mehr zurück“, so der Sprecher der ÖDP. Schließlich wurde seit mehr als 40 Jahren keine wesentliche Sanierung durchgeführt. Nach der Sanierung hofft die Fraktion, „dass dies wieder für die nächsten 40 Jahre reicht“.
„Toll, dass die Vereine mit ins Boot geholt wurden, sie sind schließlich die Nutzer“, freute sich die Sprecherin der SPD. Sie verwies darauf, dass während der Bauarbeiten Container bzw. Ersatzräume für die Fußballer zum Umkleiden gebraucht werden.
„Das Projekt wird sicher gut“, zeigte sich auch der Sprecher der CDU überzeugt. Überraschungen könnten allerdings im Abbruchmaterial auftauchen, weitere Kostensteigerungen wären hier möglich.