Ehrungen des Gemeinde- und Städtetages für 20 Jahre aktive kommunalpolitische Tätigkeit von Stadtrat Ralf Kälberer
Für 20 Jahre kommunalpolitisches Wirken wurde Stadtrat Ralf Kälberer zu Beginn der Sitzung im Kurhaus ausgezeichnet. Oberbürgermeister Sebastian Frei überreichte ihm die Ehrennadel mit Urkunde vom Gemeindetag Baden-Württemberg sowie das Verdienstabzeichen in Silber mit Ehrenurkunde des Städtetages Baden-Württemberg. OB Frei dankte Ralf Kälberer „für die 20-jährige verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau und für die gute kollegiale Zusammenarbeit“.

Von 1994 bis Mai 2008 gehörte Ralf Kälberer für die SPD-Fraktion dem Gemeinderat der Stadt an. Seit Mai 2014 bis heute gehört er als Mitglied der ÖDP-Fraktion erneut dem Gremium an. In den insgesamt 20 Jahren seiner Mitgliedschaft im Gemeinderat hat er in verschiedenen Ausschüssen, wie dem Technischen Ausschuss, dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt, der Verbandsversammlung und dem Verwaltungsrat des Zweckverbandes „WVG Mühlbach“, dem Beirat des RappSoDie und in diversen Umlegungsausschüssen mitgewirkt.

Darüber hinaus war Kälberer von 1994 bis zur Selbstauflösung im Jahr 2004 Mitglied im Ortschaftsrat Grombach.

Bei seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat im Jahr 2008 wurde Ralf Kälberer bereits mit der Silbernen Ehrenmedaille der Stadt Bad Rappenau ausgezeichnet.

2020 Ehrung Ralf Kaelberer

Stadtrat Ralf Kälberer (r.) wird von Oberbürgermeister Sebastian Frei geehrt.


Stadtwald Bad Rappenau: Zustimmung zum Betriebsplan 2021
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Betriebsplan für den Stadtwald Bad Rappenau für das Forstwirtschaftsjahr 2021 zugestimmt. Er geht von einem Überschuss in Höhe von 18.100 Euro aus.

Details stellten Forstamtsleiter Martin Rüter und Revierförster Claus Schall dem Gemeinderat vor. Martin Rüter gab zunächst einen kurzen Rückblick auf das Waldjahr 2020. Stürme und bereits das dritte Trockenjahr in Folge verursachten in den Wäldern im gesamten Landkreis rund 90.000 Festmeter Schadholz. Infolge der Trockenheit ist der Grundwasserspiegel im Lauf der vergangenen drei Jahre gesunken. Die Hauptbaumart Buche leidet stark unter der Trockenheit im Sommer, während die Eichen vital wirkten und fast frei von Schadfraß waren.

In Bad Rappenau lag der Anteil der sogenannten „zufälligen Nutzung“ im Jahr 2020 bei 26% des gesamten Holzeinschlages, vor allem verursacht durch Insekten- und Dürreschäden. In der 10-jährigen Wirtschaftsplanung, dem Forsteinrichtungswerk, das von 2012 – 2021 gilt, liegt der Anteil der zufälligen Nutzung bei 9%, insgesamt wurden nach 9 Jahren 90% der geplanten Nutzung erreicht.

Teuer ist die Wiederaufforstung der Schadflächen. Hier sollen künftig mindestens vier Baumarten gemischt werden, v.a. klimastabile einheimische Arten, aber auch bewährte nicht-heimische Baumarten kommen zum Einsatz, ebenso wie Exoten, z.B. Zedern und Nordmanntannen.

Zugenommen hat die Verkehrssicherungspflicht an Straßen und am Waldrand. Mit moderner Technik – zum Einsatz kommen Drohnen und eine App, die den genauen Standort ermittelt – werden Sturmschäden oder kranke Bäume ausfindig gemacht und dokumentiert.

Beim Holzmarkt hat sich das Überangebot an Fichte fortgesetzt, erschwerend kamen beim Holzverkauf 2020 die Einschränkungen durch Corona hinzu. Douglasie und Lärche werden dagegen weiterhin gut nachgefragt. Der Laubstammholzhandel leidet stark unter den Handelsbeschränkungen auf Grund von Corona. Buchen- und Eschenholz gehen sehr stark in den Export, v.a. nach China, Japan, Indien und Vietnam. Dennoch sind die Preise in diesem Bereich bislang konstant geblieben. Die Nachfrage nach Eichenholz ist nach wie vor groß. 2021 soll im Frühjahr wieder eine Eichensubmission stattfinden. Brennholz ist im Landkreis nach wie vor beliebt und soll wieder in ausreichender Menge angeboten werden.

Der Haushaltsplan für den Bad Rappenauer Stadtwald hat sich im Jahr 2020 bislang positiv entwickelt. Zum 01.09.2020 konnte ein Überschuss von rund 73.000 Euro erwirtschaftetet werden. Geplant war für das Jahr 2020 ein Überschuss in Höhe von 12.800 Euro.

Der Wirtschaftsplan für 2021 sieht einen Überschuss in Höhe von 18.100 Euro vor. Ein Holzeinschlag von 3.440 Festmetern ist geplant, wobei ein Großteil (1.145 Festmeter) auf Brennholz entfällt, insgesamt 910 Festmeter auf Eichen- und Buchenstammholz.

Ein großes Thema im kommenden Jahr wird auch die Waldplanung für das nächste Jahrzehnt sein, das Forsteinrichtungswerk 2022-2031. Dieses soll im Frühjahr 2022 dem Gemeinderat vorgestellt und dann beschlossen werden.

OB Sebastian Frei und alle Fraktionen des Gemeinderates lobten die Arbeit der Forstleute und dankten ihnen für ihren Einsatz zugunsten des Bad Rappenauer Stadtwaldes. Zustimmung zum Betriebsplan für das Jahr 2021 kam aus allen Fraktionen.

Der Sprecher der FW lobte die nachhaltige Bewirtschaftung des Stadtwaldes. Besorgniserregend sei der große Anteil an Schadholz durch Trockenheit und Insekten. Trotz allem könne auch 2021 mit einem positiven Ergebnis gerechnet werden. „im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland sind unsere naturnahen Laubmischwälder viel widerstandsfähiger“, so der Sprecher der CDU, dennoch hätten die vergangenen drei trockenen Jahre dem Wald stark zugesetzt. „Der Rappenauer Wald steht insgesamt gut da, hervorzuheben ist auch der gute Holzverkauf“, so die Sprecherin der SPD, die dem „Steuermann Schall“ und dem „Kapitän Rüter“ dafür dankte, dass sie mit viel Herzblut für den Wald sorgen. Der Sprecher der Grünen hob auch die Klimaschutzfunktion des Waldes hervor, die man im Auge behalten sollte. „So viel wie in diesem Jahr wurde noch nie über den Wald geschrieben“, bemerkte der Sprecher der ÖDP, doch leider handelte es sich meist um schlechte Nachrichten. Dabei sei ein Aufenthalt im Wald gerade in Corona-Zeiten wichtig, da er die Abwehrkräfte stärke.


Umgestaltung der Fußgängerzone in Bad Rappenau: Vorstellung der Vorplanung
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den Vorplanungen zur Umgestaltung des Kirchplatzes vor dem Rathaus. Zwei Varianten stellte Cornelia Biegert vom beauftragten Planungsbüro Biegert aus Bad Friedrichshall dem Gemeinderat vor, diese können nun innerhalb der Fraktionen diskutiert werden. Ob und wie eine Umsetzung erfolgt, soll im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 entschieden werden.

Ziel der Umgestaltung ist es, in der Stadtmitte attraktive Aufenthaltsräume sowie Spielmöglichkeiten für Kinder zu schaffen, dabei sollte auch das Thema „Wasser“ berücksichtigt werden. Die Planung sieht vor, den Kirchplatz zu beiden Seiten mit Inseln einzurahmen, die die zentralen Aufenthaltsbereiche bilden. Eine größere liegt vor der Stadtkirche und eine etwas kleinere gegenüber vor dem Modehaus Bauer. Beide sind leicht erhöht und können sowohl durch Treppen, als auch barrierefrei über Rampen erreicht werden. Auf der größeren der beiden Inseln befinden sich Spielelemente in einer Sandfläche. Die kleinere Insel beherbergt mobile Sitzelemente, welche eine wechselnde Nutzung des Bereiches ermöglichen. Durch zusätzliche Baumpflanzungen wird der Bestand ergänzt und erweitert. Neben den Baumkronen spenden neue Sonnensegel Schatten und bilden ein Dach für das Wasserspiel aus den darunter liegenden Bodendüsen. Dabei bleibt die Sichtachse auf das Rathaus erhalten und wird durch die Randausbildung durch Bäume und Sonnensegel zusätzlich gestärkt. Für das Bauvorhaben muss der bestehende Brunnen abgebaut werden, einzelne Elemente wie die Steinkugel finden in der Planung einen neuen Platz. Die Kunstwerke und das Wasserbecken vor dem Rathaus bleiben weiterhin erhalten. Der gesamte Platz wird mit einem neuen Bodenbelag aus Betonpflaster gestaltet.

Die erste Variante für die Platzneugestaltung zeichnet sich vor allem durch organische Formen und weichere Übergänge aus. Sie passt sich an den Bestand an. Rund um die Inseln befinden sich Sitzkanten, die den Passanten weitere Aufenthaltsmöglichkeiten bieten. Vor den Inseln entstehen durch einen Belagswechsel von Beton zu Natursteinpflaster neue Flächen, die diese vom restlichen Platz optisch abgrenzen und unterschiedliche Zonen schaffen.

Die zweite Gestaltungsvariante hat eine linearere Formsprache und ist von klaren Kanten geprägt. Inhaltlich und in den Nutzungen sind sich die beiden Varianten gleich. Auch in der zweiten Variante finden sich Sitzkanten entlang des Platzes, ein Wasserspiel unter Sonnensegel sowie eine Spielinsel und eine Verweilinsel, welche zum Aufenthalt und Entspannen einladen.

Nach überschlägiger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Variante 1 auf ca. 960.000 Euro und für die Variante 2 auf ca.  910.000 Euro (incl. Planung-, Bauleistung- und Baunebenkosten).

Oberbürgermeister Sebastian Frei machte nach der Vorstellung durch Cornelia Biegert deutlich, dass die unterschiedliche Nutzung des Kirchplatzes bei den Planungen berücksichtigt wurde und Feste sowie der Wochenmarkt hier weiterhin stattfinden können.


DigitalPakt Schule: Zustimmung zum Umsetzungskonzept der Stadt Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Umsetzungskonzept der Stadt Bad Rappenau für den DigitalPakt Schule zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Beschaffungsaufträge durchzuführen. Ebenso hat der Gemeinderat die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 1 Mio. Euro im Haushaltsplan 2021 und in der Mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2024 zur Verfügung gestellt.

OB Frei stellte die Eckpunkte des Konzepts kurz vor: Um den Schulträgern Planungssicherheit zu geben, wurden von Seiten des Landes Budgets auf Basis der aktuellen Schülerzahlen gebildet, die den Schulträgern bis 30.04.2022 zur Verfügung stehen. Für Bad Rappenau stehen Fördergelder in Höhe von 597.400 Euro + 20 % städtischer Eigenanteil = 149.350 Euro (Pflichtteil), also insgesamt 746.750 Euro zur Verfügung.

Gefördert werden u.a.:
-    Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
-    lokale schulische Server
-    schulisches WLAN
-    Anzeige- und Interaktionsgeräte, insbesondere Displays und interaktive Tafeln, einschließlich Steuerungsgeräte
-    digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung
-    schulgebundene mobile Endgeräte (Notebooks und Tablets)
-    Planung, Beschaffung, Entwicklung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation
-    Erwerb von Lizenzen für zum Betrieb, zur Nutzung und zur Wartung der Geräte und Netze erforderlicher Software
Nicht förderfähig sind:
-    Laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten)
-    Kosten für Betrieb, Leasing, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastrukturen
-    Smartphones
-    Kosten für die Erstellung des Medienentwicklungsplans

Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die jeweilige Schule ein Medienentwicklungsplan vorliegt. Zudem muss die Maßnahme ein Jahr nach Erhalt der Zusage begonnen und spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden.

Ausgehend von diesen Vorgaben hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen aller Schulen in Bad Rappenau ein Konzept für die digitale Ausstattung der Schulen erarbeitet. Die Basis des Konzepts ist, die maximale Förderung abzurufen und alle Grundschulen gleichartig auszustatten. Grundlage für die Ausstattung ist nicht die Schülerzahl, sondern die Zügigkeit der Schule. So soll eine Angleichung der digitalen Lernumgebungen in Bad Rappenau geschaffen werden, um an allen Schulen gleiche Voraussetzungen zu haben. Die Sekundarstufe der Verbundschule und der Albert-Schweitzer-Schule wird aufgrund anderer pädagogisch-didaktischer Anforderungen anders ausgestattet.

Folgende Ausstattung ist u.a. geplant:
-    Jede Schule erhält 28 / 30 iPads (Klassenteiler GS 28 / Sekundarstufe 30) und 2 Lehrer iPads
-    WLAN im gesamten Bildungsbereich inkl. Lehrerzimmer
-    Rahmenvertrag zur Grundlizensierung der Schulen mit Microsoft inkl. der Nutzung für Lehrkräfte
-    Die Stadt übernimmt die zentrale Beschaffung alle IT Gerätschaften der Schulen und stellt den technischen Support sicher
-    Für die Frontalpräsentation erhält jede einzügige Grundschule 4 Stück 75“ Monitore mit Apple TV inkl. einem raumgebundenen iPad. Die Grundschule Bad Rappenau 16 Stück 75“ Monitore mit Apple TV inkl. einem raumgebundenen iPad.

Um alle örtlichen Schulen entsprechend dem Konzept ausstatten zu können, wurde eine Budgetkostenschätzung durchgeführt. Diese zeigt, dass ein Mehrbedarf bei der Erstbeschaffung von ca. 250.000 Euro über dem oben genannten Gesamtbudget des DigitalPakt Schule notwendig sind. Mit dem Pflichtteil der Stadt Bad Rappenau in Höhe von 149.350 Euro wird sich der Eigenanteil der Stadt auf ca. 400.000 Euro belaufen. Mit den Fördermitteln des Landes liegt das Gesamtbudget für den DigitalPakt Schule dann bei ca. 1 Million Euro.

Es ist aktuell nicht geplant im Zuge des DigitalPakt Personal aufzustocken. Mit der Beschaffung soll unmittelbar nach dem Gemeinderatsbeschluss begonnen werden. Die Umsetzung wird im Bereich der Grundschulen und der Albert-Schweitzer-Schule voraussichtlich 12 Monate dauern, für die Verbundschule wird mit 2-3 Jahren bis zur vollständigen Umsetzung gerechnet.

Zustimmung zum Konzept kam von allen Fraktionen des Gemeinderates. Die Sprecherin der CDU begrüßte die einheitliche Lösung für alle Ortsteile, verwies aber darauf, dass die Erstellung eines eigenen Medienentwicklungsplanes gerade für die kleinen Schulen einen Kraftakt darstellte. Der Sprecher der ÖDP freute sich, dass man nun eine Förderung für die Geräte erhalte und diese nicht schon früher beschafft habe. Ähnlich sah dies auch die Sprecherin der Grünen. Zustimmung kam auch von Seiten der FW-Fraktion, deren Sprecher die staatliche Förderung als „gut gemeint, aber unglücklich aufgebaut“ beschrieb. Es sei nun notwendig, auch die entsprechenden Inhalte für digitales Lernen zur Verfügung zu stellen. Die Sprecherin der SPD lobte die Einbindung aller Schulen bei dem gemeinsamen Konzept.


Bebauungsplanänderung für die Wohnbebauung im „Kurgebiet“ in Bad Rappenau: Zustimmung zum Erlass einer Veränderungssperre
Mit 29 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre zum Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2020 für den Bebauungsplan „Kurgebiet 4. Änderung“ erlassen. Diese wurde im Mitteilungsblatt Nr. 44 vom 29.10.2020 veröffentlicht.

Ende September hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst mit dem Ziel, die Wohnqualität im gesamten Wohngebiet zu sichern. Dazu soll auf den Grundstücken das Maß der baulichen Nutzung verringert werden, auch müssen größere Abstandsflächen eingehalten werden. Darüber hinaus sollen im gesamten Gebiet zusätzlich maximale First- und Traufhöhen festgesetzt werden. Die Zahl der geforderten Stellplätze pro Wohnung soll auf zwei erhöht werden.


Bebauungsplan „Buchäcker IV“ in Bonfeld: Zustimmung zum Entwurf und zur Durchführung der Offenlage
Mit 24 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplanes „Buchäcker IV“ in Bonfeld zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Offenlageverfahren nach §§ 3 un4 4 des Baugesetzbuches durchzuführen.

Im Gewerbegebiet „Buchäcker“ gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze mehr. Im Oktober 2017 hatte der Gemeinderat daher den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und im Juli 2018 dem Vorentwurf zugestimmt und die frühzeitigen Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit angeordnet. Diese haben mittlerweile stattgefunden.

Beim Ankauf der Grundstücke hat sich darüber hinaus gezeigt, dass das Gebiet nicht in der ursprünglich geplanten Größe von 7,78 ha realisiert werden kann. Das Plangebiet wurde daher auf 5,41 ha verkleinert. Die überarbeitete Planung beschränkt sich auf die westlichen Flächen des geplanten Gewerbegebiets. Die ursprünglich vorgesehene Stichstraße wurde als Umfahrung umgeplant und die Grundstücksgrößen wurden an den Bedarf der Interessenten angepasst. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes orientieren sich an den bereits in diesem Gebiet bestehenden Bebauungsplänen.


Erschließung Gewerbegebiet „Buchäcker IV - Norderweiterung“ in Bonfeld: Zustimmung zur Vorplanung und zur Vergabe des Planungsauftrages
Mit 23 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Vorplanung für den Straßenbau und der Entwässerungsplanung für das Gewerbegebiet „Buchäcker IV – Norderweiterung“ in Bonfeld zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Vergabe des Planungsauftrags an das Büro BIOPLAN Ingenieurgesellschaft mbH, Sinsheim, über die Leistungsphasen 3 und 4 gemäß HOAI 2013 zugestimmt.

Im Juli 2018 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss über die geplante Gewerbegebietserweiterung gefasst. Das Gebiet liegt östlich der Firma Hermes. Die Stadt Bad Rappenau konnte zwischenzeitlich alle Grundstücke im überplanten Gebiet erwerben, so dass eine Baulandumlegung nicht erforderlich ist. Der Bebauungsplan sieht eine Ausweisung von 3 Gewerbegebietsplätzen vor. Parallel zur Bebauungsplanerstellung wurden vom Büro BIOPLAN die Vorplanung (Straßenbau, Entwässerung, Niederschlagswasserbehandlung) durchgeführt.

Die geschätzten Baukosten liegen bei 1,3 Mio. Euro für den Straßenbau und ca. 1,7 Mio. Euro für die Kanalbaukosten mit Regenrückhaltebecken.


Ertüchtigung Regenüberlaufbecken RÜB Für 02 in Fürfeld: Zustimmung zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln und zur Vergabe des Planungsauftrages
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat die Vorplanung über die Ertüchtigung des RÜB Für 02 in Fürfeld. Einstimmig hat der Gemeinderat die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 50.000 Euro im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Auftrag über die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI 2013 an das Büro Willaredt Ingenieure in Sinsheim zu vergeben.

Verbessert werden soll vor allem die Einleitungsstelle des RÜB Für 02 in den Fürfelder Bach. Es ist geplant, das vorhandene Beckenüberlaufbauwerk zu erweitern und Grobstoffrückhalteeinrichtungen einzubauen. Zudem sind stellenweise Betonsanierungsmaßnahmen erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten für die Ertüchtigung belaufen sich auf ca. 750.000 Euro.


Umbau Regenüberlaufbecken RÜB Obe 14.1 in Obergimpern: Maßnahmenbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung der Umbaumaßnahme des RÜB Obe 14.1 in Obergimpern mit einem Kostenumfang von ca. 820.000 Euro brutto zugestimmt.

Das Regenüberlaufbecken befindet sich im Gewann Röten in Obergimpern und dient der Entwässerung des Gewerbegebietes „An der Zeil“ und das Baugebietes „Geisberg“. Die Konzeption der Anlage basiert auf hydraulischen Berechnungen aus dem Jahr 1977. Um den aktuellen Bestimmungen und Berechnungsvorgaben zu genügen, ist nun die Schaffung von zusätzlichem Volumen geplant. Vorgesehen ist auch die Erneuerung des Entlastungsbauwerkes, das nach dem Stand der Technik u.a. mit einer Grobstoffrückhaltung ausgestattet werden soll.