Schlussbericht und Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Bad Rappenau
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023.
Dies war der letzte Prüfbericht, den der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Peter Kirchner im Gemeinderat vorstellte. Zum 01.05.2026 trat er in den Ruhestand ein und wurde im Rahmen der Sitzung von Oberbürgermeister Sebastian Frei offiziell verabschiedet. OB Frei lobte die stets kollegiale und faire Art des scheidenden Rechnungsprüfers, der den Kollegen immer mit seinem guten Rat zur Seite gestanden habe.
Nachdem Bad Rappenau zum 01.01.2003 zur großen Kreisstadt erhoben worden war und damit auch ein eigenes Rechnungsprüfungsamt erhielt, wurde Peter Kirchner der 1. Rechnungsprüfer in Diensten der Stadt Bad Rappenau. Nach insgesamt 49 Jahren im öffentlichen Dienst – davon die letzten 23 Jahre als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bad Rappenau – verabschiedete er sich nun in den Ruhestand. Im Gemeinderat gab er einen humorvollen Rückblick auf „seine Sicht der Dinge“: Während andere z.B. bei der Landesgartenschau die Blütenpracht bewunderten, habe er sich gefragt: „Sind die Tulpen ausschreibungskonform? Wie sind die Blumen steuerlich zu behandeln?“ Auch mit seinen Standardfragen: „Wo ist der Beleg dazu?“ oder „Muss das so teuer sein?“ habe er sich bei den Kollegen nicht immer beliebt gemacht. Dennoch haben alle am gleichen Ziel gearbeitet: An einer soliden Haushaltsführung zum Wohl der Stadt Bad Rappenau. Für seinen langjährigen Einsatz wurde Peter Kirchner vom Gemeinderat mit stehendem Applaus verabschiedet.

Bild: Verabschiedung von Rechnungsprüfungsamtsleiter Peter Kirchner in den Ruhestand
Anschließend hat der Gemeinderat vom Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zustimmend Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2023 der Stadt Bad Rappenau festgestellt.
Die Zahlen stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gemeinderat vor. Insgesamt konnte im Jahr 2023 ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden, als in der Haushaltsplanung vorgesehen. Es wurden ein Überschuss in Höhe von 3,1 Mio. Euro sowie außerordentliche Erträge durch Bauplatzverkäufe in Höhe von 1,6 Mio. Euro erwirtschaftet. Die Steuereinnahmen waren 2023 um knapp 2 Mio. höher als erwartet. Insgesamt konnte eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 5,1 Mio. Euro gegenüber der Haushaltsplanung erwirtschaftet werden.
Mehr als 16,5 Mio. Euro wurden im Jahr 2023 investiert, unter anderem in die Sanierung der Grundschule Fürfeld, den Bau des Feuerwehrhauses Grombach, den Anbau an den Ev. Kindergarten Bonfeld oder die archäologische Rettungsgrabung im Baugebiet „Halmesäcker“ in Fürfeld.
Der Jahresabschluss 2023 kann auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen abgerufen werden.
LED-Umbau der Straßenbeleuchtung in der Kernstadt und den Stadtteilen: Übertragung der Vergabeentscheidung auf den Oberbürgermeister
Einstimmig hat der Gemeinderat Oberbürgermeister Sebastian Frei ermächtigt, den Auftrag für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung nach Abschluss der Prüfung und Wertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Die Leistungen zum LED-Leuchtenaustausch der Straßenbeleuchtung wurden bereits Ende des vergangenen Jahres in einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben. Damals ging aber lediglich ein Angebot ein, das deutlich über der Kostenschätzung lag und somit als nicht annehmbar bewertet wurde. Das Vergabeverfahren wurde daraufhin aufgehoben.
Am 16.03.2026 wurde die Maßnahme erneut im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis wurde im Vorfeld der erneuten Ausschreibung überarbeitet und angepasst. Zum Submissionstermin am 13.04.2026 lagen insgesamt drei Angebote vor.
Die Angebotssummen brutto (ungeprüft) stellen sich wie folgt dar:
- Bieter 1 (Syna GmbH / Süwag Energie AG, Frankfurt): 815.641,47 Euro
- Bieter 2: 849.373,92 Euro
- Bieter 3: 996.494,45 Euro
Die Prüfung und Wertung der Angebote sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass Bieter 1 (die Syna GmbH bzw. Süwag Energie AG) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben sind die Bieter während der festgelegten Bindefrist an ihre Angebote gebunden. Der Zuschlag hat innerhalb dieser Frist zu erfolgen.
Da die Bindefrist vor der nächsten regulären Sitzungsrunde des Gemeinderats im Mai abläuft, ist eine rechtzeitige Beschlussfassung über die Auftragsvergabe nicht möglich. Um den Zuschlag fristgerecht zu erteilen, hat der Gemeinderat nun Oberbürgermeister Frei dazu ermächtigt, den Auftrag nach Abschluss der Prüfung und Wertung zu vergeben.
Der Austausch der Leuchten im gesamten Stadtgebiet soll in diesem Jahr erfolgen. Eine Förderung in Höhe von 242.227 Euro wurde bewilligt.
Bericht über die Entwicklung der Evangelischen Sozialstation Bad Rappenau - Bad Wimpfen e.V.
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Bericht des Geschäftsführenden Vorstandes der Evangelischen Sozialstation Bad Rappenau / Bad Wimpfen e.V., Johannes Klopprogge.
Er stellte die eindrucksvolle Entwicklung der Einrichtung in einer anschaulichen Präsentation vor. „Die Sozialstation hat in den vergangenen Jahren eine starke Entwicklung gemacht“, sagte OB Sebastian Frei, „als zusätzliches Angebot ist 2022 die Tagespflege im Schloss Heinsheim dazu gekommen.“
„Wir sind eine Einrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge“, so Johannes Klopprogge, „die meisten pflegebedürftigen Menschen werden ambulant zuhause versorgt“. Ziel der Sozialstation ist es, dass die Menschen möglichst lange in ihrem vertrauten Zuhause bleiben können. Dabei geht es nicht nur um alte Menschen, auch jüngere sind teilweise auf (vorübergehende) Unterstützung angewiesen, beispielsweise, wenn sie krank sind oder kürzlich aus dem Krankenhaus entlassen wurden.
Zum umfangreichen Angebot der Sozialstation gehören neben der häuslichen Kranken- und Altenpflege auch die Versorgung mit Essen auf Rädern, de Betreuung von insgesamt vier Häusern mit betreutem Wohnen, die Organisation der Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfe, Beratung oder Verhinderungspflege. Seit einigen Jahren wird mit der Tagespflege im Schloss Heinsheim auch eine teilstationäre Einrichtung betrieben. Zum Einzugsbereich gehören neben Bad Rappenau und Bad Wimpfen samt Stadtteilen auch Kirchardt und Siegelsbach.
Heute hat die Sozialstation 168 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 4 Azubis. Insgesamt werden 989 Menschen betreut, 529 von ihnen im ambulanten Pflegedienst mit regelmäßigen Hausbesuchen. Insgesamt 100.000 Hausbesuche fanden 2025 statt. 100 Essen auf Rädern werden täglich verteilt und 110 Wohnungen betreut. Die Tagespflege nutzten insgesamt 121 Gäste. Der Umsatz hat sich von 1 Mio. Euro im Jahr 2014 auf 5,3 Mio. Euro im Jahr 2024 erhöht.
Die personelle Situation bezeichnete Klopprogge als sehr gut. Fast ausschließlich Pflegefachkräfte sind bei der Sozialstation beschäftigt. Viele Interessenten kommen auf Empfehlung der eigenen Mitarbeiter.
Eine Herausforderung stellt dagegen die Personenbeförderung (beispielsweise zum Arzt oder zum Einkaufen) dar, hier benötigt man seit neuestem einen Personenbeförderungsschein und muss mindestens 21 Jahre alt sein – so können Azubis diese Aufgabe nicht mehr übernehmen. Auch die Zunahme von Dokumentationspflichten und die Digitalisierung stellen die Mitarbeiter vor Herausforderungen.
OB Sebastian Frei sowie der Gemeinderat dankte Johannes Klopprogge und allen Mitarbeitern der Sozialstation für ihren Einsatz: „Die Sozialstation leistet hervorragende Arbeit, das Angebot wird in Bad Rappenau sehr geschätzt.“
Bauplatzvergabe der Restbauplätze: Vergabe zum Festpreis beschlossen
Mit einer Gegenstimme hat der Gemeinderat der Vergabe der verbleibenden städtischen Einfamilienhaus-Bauplätzen (EFH) in den Baugebieten Waldäcker, Boppengrund II und Kobach II, Teil 2 jeweils zum Festpreis nach Einzelbeschluss des Gemeinderats zugestimmt.
Der Festpreis inklusive der Erschließungs- und Anschlussbeiträge nach Bundes- und Landesrecht für die städtischen Wohnbauplätze beträgt im
- Baugebiet „Waldäcker II + III“ in Babstadt 340,00 €/m²
- Baugebiet „Boppengrund II“ in Bonfeld 380,00 €/m²
- Baugebiet „Kobach II Teil 2“ in Grombach 280,00 €/m².
Ebenso hat der Gemeinderat der Vergabe von zwei Mehrfamilienhaus-Bauplätzen (MFH) im Baugebiet „Boppengrund II“ zum Festpreis von jeweils 418,00 €/m² zugestimmt.
Es handelt sich um die folgenden Restbauplätze:
- Babstadt: 1 Bauplatz (Flst.Nr. 2256 (EFH))
- Bonfeld: 3 Bauplätze (Flst.Nr. 4841 (DHH), 4836 + 4838 (MFH))
- Grombach: 1 Bauplatz (Flst.Nr. 5785).
Die Bauverpflichtung bzw. das städtische Rückkaufsrecht betragen weiterhin 5 Jahre. Die Eigennutzung des Wohngebäudes beträgt bei den Einfamilienhäusern mindestens 5 Jahre.
Im Laufe der vergangenen drei Jahre war die Nachfrage nach Wohnbauplätzen deutlich rückläufig, was bei der Vermarktung der Bauplätze in den Baugebieten Waldäcker, Kobach II und Boppengrund II deutlich wurde. Daher sollen die Restbauplätze aus dem Meistgebotsverfahren künftig zu einem Festpreis angeboten und per Einzelbeschluss des Gemeinderats vergeben werden.
Die bisher in den Kriterien formulierten Ausschlussgründe für Bewerber, die beispielsweise Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebaubaren Grundstücks in Bad Rappenau sind oder in den letzten 10 Jahren einen Wohnbauplatz von der Stadt Bad Rappenau erworben haben, sollen aufgegeben werden. Lediglich die Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren und die Bewerbung mit Finanzierungsbestätigung soll beibehalten werden.
Kindergartenangelegenheiten: Einführung eines Gebührensatzes für eine Ganztagesbetreuung von 9 Stunden
Einstimmig hat der Gemeinderat die Einführung eines Gebührensatzes für eine Ganztagesbetreuung von 9 Stunden beschlossen. Die Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wurde entsprechend ergänzt (2. Änderungssatzung). Der Wortlaut der Satzung ist im Mitteilungsblatt Nr. 18/2026 veröffentlicht.
Die Stadt Bad Rappenau bietet ein umfangreiches Betreuungsangebot in Krippe, in altersgemischten Gruppen (für Kinder unter 3 Jahren) und im Kindergarten in verschiedensten Betreuungsformen an: So gibt es eine Halbtagsbetreuung am Vormittag, eine Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten in einem Umfang von 6 oder 7 Stunden und eine Ganztagesbetreuung von 8 oder 10 Stunden Betreuungszeit pro Tag. Zur weiteren Flexibilisierung für ein umfassendes, bedarfsgerechtes und wohnortnahes Betreuungskonzept für Kinder im gesamten Stadtgebiet, soll nun noch im laufenden Kindergartenjahr die Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung von 9 Stunden pro Tag eingeführt werden.
Das vielfältige und flexible Angebot in den Betreuungseinrichtungen soll zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, die Einführung dieser Betreuungszeit soll aber auch für eine Entlastung des pädagogischen Personals sorgen.
„Die verlängerten Öffnungszeiten zwischen 6 und 7 Stunden pro Tag werden am besten angenommen“, so Hauptamtsleiter Wolfgang Franke. „Für alle, die ihr Kind länger betreuen lassen müssen, für die aber 10 Stunden zu viel sind, gibt es nun die zusätzliche Möglichkeit zur 9-Stunden-Betreuung pro Tag.“
Die Gebühren für die 9 Stunden Betreuung sind der Mittelwert zwischen der Gebührenhöhe für 8 Stunden und 10 Stunden Betreuung. Alle anderen Gebührensätze bleiben für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 25/26 unverändert.
Die Änderung tritt zum 01.05.2026 in Kraft.