Kindergartenangelegenheiten: Einführung eines Gebührensatzes für eine Ganztagesbetreuung von 9 Stunden

Einstimmig hat der Gemeinderat die Einführung eines Gebührensatzes für eine Ganztagesbetreuung von 9 Stunden beschlossen. Die Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wurde entsprechend ergänzt (2. Änderungssatzung). Der Wortlaut der Satzung ist im Mitteilungsblatt Nr. 18/2026 veröffentlicht.

Die Stadt Bad Rappenau bietet ein umfangreiches Betreuungsangebot in Krippe, in altersgemischten Gruppen (für Kinder unter 3 Jahren) und im Kindergarten in verschiedensten Betreuungsformen an: So gibt es eine Halbtagsbetreuung am Vormittag, eine Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten in einem Umfang von 6 oder 7 Stunden und eine Ganztagesbetreuung von 8 oder 10 Stunden Betreuungszeit pro Tag. Zur weiteren Flexibilisierung für ein umfassendes, bedarfsgerechtes und wohnortnahes Betreuungskonzept für Kinder im gesamten Stadtgebiet, soll nun noch im laufenden Kindergartenjahr die Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung von 9 Stunden pro Tag eingeführt werden.

Das vielfältige und flexible Angebot in den Betreuungseinrichtungen soll zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, die Einführung dieser Betreuungszeit soll aber auch für eine Entlastung des pädagogischen Personals sorgen.

„Die verlängerten Öffnungszeiten zwischen 6 und 7 Stunden pro Tag werden am besten angenommen“, so Hauptamtsleiter Wolfgang Franke. „Für alle, die ihr Kind länger betreuen lassen müssen, für die aber 10 Stunden zu viel sind, gibt es nun die zusätzliche Möglichkeit zur 9-Stunden-Betreuung pro Tag.“

Die Gebühren für die 9 Stunden Betreuung sind der Mittelwert zwischen der Gebührenhöhe für 8 Stunden und 10 Stunden Betreuung. Alle anderen Gebührensätze bleiben für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 25/26 unverändert.

Die Änderung tritt zum 01.05.2026 in Kraft.