Gewächshaus für nachhaltigen ganzjährigen Fruchtgemüseanbau in Heinsheim: Aufstellungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgelehnt
Mit 13 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewächshaus für nachhaltigen ganzjährigen Fruchtgemüseanbau“ in Heinsheim abgelehnt. Zwei Gemeinderäte waren bei der Abstimmung befangen. Ein Antrag der Grünen auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zuvor war mehrheitlich abgelehnt werden.
Oberbürgermeister Sebastian Frei erläuterte kurz den Sachverhalt. Auf einer Fläche oberhalb von Heinsheim in der Nähe von Bauer-Kompost möchte ein Investor zwei große Gewächshäuser errichten, um hier wetterunabhängig und möglichst nachhaltig und klimaneutral Fruchtgemüse anzubauen. Bei dem Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehe es in erster Linie um eine politische Aussage, ob man das Projekt weiter vorantreiben will oder nicht. Im weiteren Verfahren sind dann zahlreiche Gutachten erforderlich, um die Voraussetzungen zu prüfen, ob das Gewächshaus an dieser Stelle zulässig ist.
Die stellvertretende Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler stellte anschließend das Projekt anhand von Plänen vor. Die Gewächshäuser sollen in zwei Etappen errichtet werden, eins für den Anbau im Sommer, eines für den Anbau auch im Winter. Die Nähe zur Heizenergie von Bauer-Kompost sprach für den Standort, ebenso die Nähe zu Neckarsulm, wo das Gemüse weiterverarbeitet und vertrieben werden soll. Das Gemüse wird nicht in Bodenkultur, sondern in Etagen angebaut. Auf der Fläche sollen auch Becken zur Wasserspeicherung angelegt werden. Zusätzlich ist auch ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan erforderlich, da hier ein regionaler Grünzug verläuft. Parallel dazu könnte der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit den notwendigen Gutachten vorangetrieben werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens besteht die Möglichkeit, das Projekt noch zu stoppen, falls größere Probleme erkennbar werden.
Die Haltung der Gemeinderäte zu dem Projekt war nicht einheitlich. Während verschiedene Räte das Vorhaben als zukunftsfähig ansahen und gerne weiter vorangetrieben hätten, sahen andere gravierende Nachteile und wollten das Bebauungsplanverfahren nicht einleiten.
„Auf der einen Seite ist es die charmante Vorstellung ‚Rappenauer‘ Tomaten zu haben, Zustände wie den Wachstumsfarmen in Almeria zu entgegnen, Tomaten nicht 2000 km durch Europa fahren zu lassen und nicht zuletzt ein modernes ‚Leuchtturmprojekt‘ zu unterstützen. Auf der anderen Seite haben wir auch Verständnis für Einwände, die vorgebracht wurden“, so der Sprecher der FW-Fraktion. Er kündigte an, dass die Mitglieder der Fraktion uneinheitlich abstimmen würden, „natürlich darf und muss man kritisch sein, dann aber bitte auch konsequent Lebensmittel meiden, die aus der Ferne mit LKW zu uns gekarrt werden.“
Der Sprecher der SPD-Fraktion verwies auf überwiegend kritische Stimmen aus dem Stadtteil Heinsheim: „Die Zerstörung der Natur durch geplante Rückhaltebecken und Erweiterung des Bauer Kompostgeländes wird das Ende des Naturschutzgebiets Gässnerklinge durch Wasserentzug bedeuten.“ Auch die Erhitzung der großen Glasfläche durch Sonneneinstrahlung könne für das Kleinklima um das geplante Gelände nicht förderlich sein.
„Es sprechen sicher auch Punkte für eine Gewächshausanlage in Heinsheim, wie zum Beispiel die regionale Versorgung. Doch es gibt auch negativen Punkte, wie die Bodenversieglung und der große Wasserbedarf gerade bei der Größe des Projektes“, so der Sprecher der ÖDP-Fraktion, der auch bedauerte, dass kein biologischer bzw. ökologischer Gemüseanbau geplant sei.
Kritisch äußerte sich auch der Sprecher der Grünen-Fraktion: „Mit dem Ansatz einer ganzjährig betrieben Gewächshausanlage wird der Vorsatz einer ressourcen- und klimaschonenden Landnutzung verfehlt.“ Erst kürzlich sei Bad Rappenau dem Klimapakt des Landes Baden-Württemberg beigetreten, doch dieses Projekt widerspreche dem Klimaschutz. „Regional ist keineswegs gleichzusetzen mit nachhaltig!“ Auch werden nachteilige Wirkungen auf das Naturschutzgebiet Gässnerklinge sowie die Insekten und Vögel befürchtet.
Die Sprecherin der CDU-Fraktion stimmte den kritischen Ausführungen zwar zu, wollte dem innovativen Projekt zur Lebensmittelerzeugung aber eine Chance geben und zumindest den nächsten Schritt gehen, um mit verschiedenen Gutachten die vielen Fragen zu beantworten.
Hochwasserschutzmaßnahmen „Zehn Morgen'' in Bad Rappenau-Babstadt: Maßnahmenbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Babstadt mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 698.000 Euro (einschl. 19% MwSt.) zugestimmt.
„Das Thema Hochwasserschutz in Babstadt wurde nach den Überflutungen in den Jahren 2016 und 2018 schon mehrfach im Gemeinderat diskutiert“, so Oberbürgermeister Sebastian Frei. Seither wurde an einer Lösung gearbeitet. Durch verschiedene Gründe, die außerhalb der Verwaltung lagen, hat sich eine Umsetzung aber mehrfach verzögert. Die Kosten für die geplanten Maßnahmen liegen bei 698.000 Euro, es gibt keine Fördermittel von Seiten des Landes. „Trotz der hohen Kosten wollen wir die Maßnahme schnellstmöglich umsetzen“, betonte OB Frei.
Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte anschließend Details der geplanten Maßnahmen vor. Die Überschwemmungen in den Jahren 2016 und 2018 hatten v.a. wegen der großen Schlammmenge aus dem Gebiet „Zehn Morgen“ so schlimme Folgen. Nun soll ein mäandrierender Bach im Bereich „Zehn Morgen“ das Wasser aufnehmen. Wenn zu viel Wasser ankommt, kann dieses in zwei Sedimentationsbecken fließen, wo sich der Schlamm absetzen kann. Die Becken dienen zusätzlich als Retentionsraum, wodurch weniger Wasser in den Ort abfließt. Für den Bau ist ein Aushub des Geländes um 50 – 100 cm erforderlich. Eine wasserrechtliche Genehmigung wurde bereits erteilt.
Auch im Schlosspark und in der Obergimperner Straße wird es Optimierungen geben. Im Schlosspark soll die Führung des offenen Grabens angepasst werden. Hier gab es Probleme aufgrund von zwei 90°-Winkeln im Graben, an denen Wasser überschwappte.
In der Obergimperner Straße gibt es wenig Gefälle und ebenfalls zwei Knicke mit 90°. Für diesen Bereich ist ein neuer, größerer Kanal mit rechtwinkligem Querschnitt vorgesehen. Dieser soll so verlegt werden, dass künftig keine scharfen Knicke mehr vorhanden sind. Darüber hinaus wird an mehreren Stellen die Verdolung verbessert.
Die Vergabe der Bauarbeiten soll noch im November / Dezember 2021 erfolgen, der Baubeginn dann Anfang 2022.
Der Sprecher der ÖDP-Fraktion zeigte sich erfreut über die Maßnahme: „Das Hochwasser in Babstadt 2016 und 2018, jetzt im Sommer 2021 die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen haben uns gezeigt, dass wir rechtzeitig vorsorgen müssen. Hier ist jeder Euro gut angelegt.“
Grundschule Bad Rappenau: Zustimmung zur Brandschutzertüchtigung und zur Sanierung; überplanmäßige Mittel freigegeben
Einstimmig hat der Gemeinderat dem geplanten Neubau eines Pultdachs mit Kosten von ca. 95.000 Euro zugestimmt und die entsprechenden über- bzw. außerplanmäßigen Mittel freigegeben.
Hochbauamtsleiter Alexander Speer stellte die Maßnahme kurz vor: Die Glaspyramide auf dem Dach der Grundschule Bad Rappenau bringt energetische Probleme mit sich und erschwert die Umsetzung der geplanten Brandschutzmaßnahmen. Sie soll daher durch ein Pultdach ersetzt werden. Dafür sind überplanmäßige Mittel erforderlich. Die Planung für das Pultdach wurde hausintern vom Hochbauamt erstellt. Mit dem Bau des Pultdachs anstelle der Glaspyramide kann zum einen der Rauchabzug aus dem Treppenhaus durch entsprechende Dachfenster sichergestellt werden, zum anderen kann die teure Beschattung, die für die Glaspyramide geplant war, entfallen. Durch zahlreiche Fenster in dem neuen Dach kommt noch ausreichend Licht ins Gebäude. Für den Brandschutz wird u.a. außen eine Stahltreppe als zweiter baulicher Rettungsweg errichtet.
Grundschule Fürfeld: Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen, Maßnahmenbeschluss gefasst, außerplanmäßigen Mittel freigegeben, Zustimmung zur Beauftragung von Architekt und Fachplanern erteilt
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung der Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Fürfeld zugestimmt und außerplanmäßige Mittel in Höhe von 925.000 Euro freigegeben. Zudem hat der Gemeinderat die Beauftragung des Architekturbüros AT-Müller aus Aglasterhausen sowie des Planungsbüros für Haus- und Gebäudetechnik miplanung GmbH aus Sinsheim beschlossen.
Hochbauamtsleiter Speer stellte die geplanten Maßnahmen kurz vor. Vorgesehen sind unter anderem der Einbau von Rauchschutztüren im Treppenhaus, ein zweiter baulicher Rettungsweg, der Einbau eines Rauchabzuges für das Treppenhaus, eine neue Dachdeckung, die Renovierung der Fassade, die Erneuerung von Bodenbelägen, neue Stromleitungen, eine neue Heizung und Lüftungsanlage, ebenso die Installation einer Photovoltaikanlage und die Erweiterung des Kernzeitraumes. Die geplanten Kosten liegen bei 931.000 Euro. Fördermittel sollen beantragt werden, wobei unklar ist, in welcher Höhe Fördermittel fließen. Die Maßnahme soll 2022 und 2023 in Abstimmung mit der Schulleitung ausgeführt werden.
Zustimmung kam von Seiten des Gemeinderates. Der Sprecher der CDU-Fraktion freute sich darüber, dass das über 100 Jahre alte Gebäude nun saniert wird. Er lobte vor allem den Einbau einer Lüftungsanlage. Wegen des Verkehrslärms von der benachbarten B39 sei das Lüften durch offene Fenster schwierig.
Sanierung der Salinengebäude 1 und 3 (Ayurveda Garden): Zustimmung zu verschiedenen Sanierungsmaßnahmen
Mit 30 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen an den Salinengebäuden 1 und 3 beschlossen und der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2022 zugestimmt.
OB Frei stellte kurz den Sachverhalt vor: In dem verpachteten Gebäude besteht hoher Sanierungsbedarf, vor allem in den Bädern und auf den Balkonen. Da die Gebäude unter Denkmalschutz stehen, wurde ein Antrag auf eine entsprechende Genehmigung gestellt. Die Renovierungsarbeiten sollen von Mitte Januar bis Mitte April 2022 durchgeführt werden und rund 780.000 Euro kosten.
Attraktivierung des Wohnmobilstellplatzes am Salinenpark: Zustimmung zur Maßnahme und zur Beantragung von Fördermitteln
Einstimmig hat der Gemeinderat der Attraktivierung und Erneuerung des Wohnmobilstellplatzes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, Fördermittel aus dem Tourismusprogramm 2021 zu beantragen und die Maßnahme im Haushaltsplan 2022 einzuplanen.
Ämterübergreifend wurde gemeinsam mit der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH (BTB) ein Konzept zur Attraktivierung des Wohnmobilstellplatzes am Salinenpark erarbeitet. Da der Wohnmobiltourismus nicht zuletzt durch Corona weiter zugenommen hat, soll das Projekt nun möglichst rasch angegangen werden. Die Kosten werden sich auf ca. 315.000 Euro belaufen, ein Zuschussantrag wird gestellt. Max. 50% der Kosten sind zuschussfähig.
Hauptamtsleiter Wolfgang Franke stellte anschließend die Details vor. Seit der Eröffnung des Wohnmobilstellplatzes im Jahr 2004 haben sich die Belegungszahlen sehr positiv entwickelt: 2004 konnten 29 Gäste mit 154 Übernachtungen gezählt werden. 2008 zur Landesgartenschau waren es 728 Gäste mit 1.064 Übernachtungen. 2019, im letzten Jahr der „Vollnutzung“ vor Corona, wurden 3.812 Gäste und 5.949 Übernachtungen gezählt und auch 2020 kamen noch 1.905 Gäste mit 3.318 Übernachtungen.
Der Bad Rappenauer Wohnmobilstellplatz war einer der ersten in der Umgebung, er liegt sehr schön und wird daher gut angenommen. Allerdings ist nun die Infrastruktur in die Jahre gekommen und die Stromversorgung, die Sanitäranlagen und die Schranke müssen dringend erneuert werden. Vorgesehen sind u.a. die folgenden Maßnahmen:
- Ersatz der Schranke, Errichtung Kassenautomat, Einrichtung Kassensystem sowie Kopplung mit Schranke. Da oft PKW auf der Fläche des Wohnmobilplatzes parken, ist die Erneuerung der Schranke wichtig.
- Ersatz Sanifair-Station (Entleerung Brauchwasser, Entsorgung Toilettenkassetten, Aufnahme Frischwasser)
- Errichtung bzw. Ersatz von Stromsäulen
- Begradigung verschiedener Wohnmobilstellplätze im „unteren“ Bereich des Platzes unter den vorhandenen Bäumen – durch neue Anordnung können 3-4 zusätzliche Schattenplätze angelegt werden
- Einrichtung W-LAN und Kopplung mit Bezahlsystem
- Errichtung Technikgebäude (Versorgung des Stellplatzes)
- Aufstellung Containerbox für Müll
Der Förderantrag für das Tourismusinfrastrukturprogramm musste bis 30.09.2021 gestellt werden, die Umsetzung der Maßnahme ist frühestens im Herbst 2022 möglich.
Agri-Photovoltaikanlage mit Feldfruchtanbau in Fürfeld an der A6: Aufstellungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst
Mit 25 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-Photovoltaikanlage“ in Fürfeld gefasst.
Auf der rund 23,5 Hektar großen Fläche, die an der A6 zwischen Fürfeld und Kirchardt liegt, ist die Aufstellung von speziellen, bifazialen Photovoltaik-Modulen geplant. Diese ermöglichen neben der Stromerzeugung auch weiterhin die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche. Der Regionalverband Heilbronn-Franken steht dem Projekt positiv gegenüber.
Zustimmung kam von der Mehrheit des Gemeinderates. Als „innovatives und nachhaltiges Projekt“ bezeichnete der Sprecher der ÖDP die Planungen. Zudem seien PV-Module bei der Energieerzeugung deutlich effizienter als etwa Pflanzen, die zur Energiegewinnung angebaut werden. „Wir begrüßen das Projekt als Schritt zur Energiewende“, lobte auch die Sprecherin der Grünen. Auch der Sprecher der CDU freute sich, dass die landwirtschaftliche Nutzung auf der Fläche weiterhin möglich bleibt.
Ertüchtigung Regenüberlaufbecken RÜB Für 02 in Fürfeld: Zustimmung zur Bereitstellung von weiteren Mitteln im Wirtschaftsplan 2022 und zur Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat die Bereitstellung und die Einplanung von weiteren Mitteln in Höhe von 502.000 Euro im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung 2022 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Auftrag für die Bauarbeiten an die Firma Rolf Scheuermann GmbH, Heilbronn, zu vergeben. Diese hatte mit 1.011.551,05 Euro das günstigste von insgesamt drei Angeboten abgegeben.
Die ursprüngliche Kostenschätzung vom September 2020 war von Gesamtkosten in Höhe von 750.000 Euro ausgegangen. Der Preisunterschied zur Kostenschätzung begründet sich durch die prognostizierte Preissteigerung in der Baubranche infolge gestiegener Baustoffpreise, sowie durch volle Auftragsbücher der Firmen, was sich auch an der geringen Teilnahme am Wettbewerb zeigt. Zusätzlich ist ein weiterer Drosselschacht inkl. Steuer-/Regeltechnik erforderlich. Die Bauarbeiten sollen im Oktober 2021 beginnen und Ende Juni 2022 abgeschlossen werden.
Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH: Zustimmung zum Jahresbericht und zum Jahresabschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH (BTB) die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:
- Zustimmung zum Geschäftsbericht der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH für das Geschäftsjahr 2020 sowie Feststellung des Jahresabschlusses.
- Zustimmung zum Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.523 Euro. Dieser wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet.
- Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2020.
- Zustimmung zur Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2020.
- Zustimmung zur Wahl der OT-audit GmbH, Heidelberg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021.
Zu den Aufgaben der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH (BTB), die zu 100 % der Stadt gehört, zählen der Betrieb der Gästeinformationen und die Steuerung der touristischen Aktivitäten der Stadt.
„Die BTB hatte 2020 keine leichte Aufgabe“, fasste Oberbürgermeister Sebastian Frei zusammen, „viele Veranstaltungen mussten aufgrund von Corona abgesagt oder verschoben werden.“ So waren neben den Umsatzerlösen auch der Personalaufwand sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im abgelaufenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück gegangen. Das Jahresergebnis lag bei – 15.500 Euro.
Kurbetriebe Bad Rappenau: Zustimmung zum Jahresbericht und zum Jahresabschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Kurbetriebe Bad Rappenau die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:
- Zustimmung zu den Geschäftsberichten und zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Gesellschaften der Kurbetriebe Bad Rappenau für das Jahr 2020.
- Zustimmung zum Jahresüberschuss in Höhe von 3.743 Euro. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2020.
- Zustimmung zur Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2020.
- 5. Zustimmung zur Wahl der OT-audit GmbH, Heidelberg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021.
Die Kurbetriebe, an denen die Stadt Bad Rappenau mehrheitlich beteiligt ist, bestehen aus folgenden Einrichtungen: Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH als Holding, Schwärzbergklinik GmbH und Salinen Klinik AG.
An allen Kliniken der städtischen Kurbetriebe war die Zahl der Pflegetage im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen von insgesamt 162.581 im Jahr 2019 auf 134.781 im vergangenen Jahr. Gleiches gilt für die Umsatzerlöse. Aber auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr ab, während die Personalkosten in etwa gleich blieben. Dies führte zu einem kleinen Jahresüberschuss von 3.743 Euro.
OB Sebastian Frei dankte dem Team der Kur- und Klinikverwaltung für die Arbeit, die an den Kliniken geleistet wird. „Die Belastungen durch Corona sind für die Mitarbeiter schon lange hoch.“
Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch
Einen Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Gemeinderat mit folgenden Mehrheiten gefasst:
- Gewerbe- und Mischgebiet „In der Au“ in Wollenberg: 26 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
- Wohngebiet „Mittlere Flur“ in Zimmerhof: 23 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
- Sondergebiet „Mittlere Flur“ in Zimmerhof: 29 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
Seit dem Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes 2013/2014 hat sich auf der Gemarkung Bad Rappenau mit Ortsteilen Änderungsbedarf unter anderem in Wollenberg und Zimmerhof ergeben. In Wollenberg geht es um die Ausweisung eines Gewerbe- und Mischgebietes am Ortsausgang Richtung Bargen. Es soll für ortsansässige Firmen eine Umsiedlungs- bzw. Erweiterungsfläche bieten. In Zimmerhof geht es zum einen um die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhändlers, zum anderen um die Ausweisung eines Wohngebietes, beide an der Kreisstraße Richtung Hohenstadt.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach behandelt.
Bebauungsplan für das bestehende Wohngebiet „Babstadter Str.'' in Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch
Einstimmig hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan nach §13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) für das bestehende Wohngebiet „Babstadter Straße“ in Bad Rappenau gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, in dem engen Querschnitt der Babstadter Straße einen verbreiterten Straßenraum zu ermöglichen. Die Umsetzung dieser Planung ist nur langfristig möglich, indem Neubauten künftig vom Straßenraum abrücken.
Bebauungsplanänderung für die Wohnbebauung im „Engeloch'' in Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss gefasst und Veränderungssperre beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Engeloch 2. Änderung'' nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch gefasst und gleichzeitig eine Veränderungssperre für das Gebiet beschlossen.
Die Änderung betrifft zwei Flurstücke in der Vulpiusstraße, für die eine neue Bebauung geplant ist.