Verleihung der Goldenen Ehrenmedaille der Stadt Bad Rappenau an Stadtrat Klaus Ries-Müller
Den 60. Geburtstag von Stadtrat Klaus Ries-Müller im November dieses Jahres nahm Oberbürgermeister Sebastian Frei zum Anlass, den langjährigen Stadtrat mit der Goldenen Ehrenmedaille der Stadt Bad Rappenau auszuzeichnen. Seit fast 30 Jahren gehört Klaus Ries-Müller mittlerweile dem Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau an.
„Erstmalig für die ÖDP in den Gemeinderat gewählt wurden Sie 1994 und haben seitdem über fast drei Jahrzehnte lang Ihre Zeit, Energie und Kenntnisse in den Gemeinderat eingebracht“, fasste OB Frei zusammen. „Sie sind stets mit Vehemenz und Nachdruck für Ihre Überzeugungen eingetreten und haben in Ihrer langjährigen Amtszeit viele schwere Entscheidungen mitgetragen und große Projekte mit vorangetrieben, welche unser Gemeinschaftsleben maßgeblich beeinflusst haben“, so der OB weiter.
Doch nicht nur kommunalpolitisch ist Klaus Ries-Müller seit Jahrzehnten engagiert. Auch in anderen Ehrenämtern sowie in seinem persönlichen Lebensstil setzt er sich für Umweltschutz, Naturschutz und Nachhaltigkeit ein. Gemeinsam mit den Mitgliedern der ÖDP veranstaltet er regelmäßig Bücherflohmärkte auf dem Wochenmarkt oder sammelt weggeworfene Zigarettenkippen im Stadtgebiet. 2015 gründete er den Bürgerbusverein und übernahm dessen Vorsitz; aktuell bietet hier ein Team von 14 ehrenamtlichen Fahrern einen regelmäßigen Fahrdienst für weniger mobile Personen an und organisiert seit kurzem am Wochenende auch Ausflüge in die Stadtteile. 2022 rief Klaus Ries-Müller auch den Verein „Reparatur-Café“ ins Leben, dessen Vorsitzender er ist.
„Und auch privat fahren Sie alle Wege mit dem Fahrrad“, berichtete OB Frei weiter. „Trotz Ihres langjährigen und vielfältigen ehrenamtlichen Einsatzes, wurden Sie bisher noch nicht gebührend geehrt“, so OB Frei. Unter dem Beifall der Anwesenden überreichte er Klaus Ries-Müller die Goldene Ehrenmedaille der Stadt Bad Rappenau und die dazu gehörige Urkunde.
„Ich bin etwas erschrocken, als ich die Tagesordnung für diese Sitzung gelesen habe“, berichtete Klaus Ries-Müller, steht er doch nicht gerne so sehr im Mittelpunkt. „Oder ist das ein Hinweis der Verwaltung, dass ich aufhören soll“, fragte er sich – die letzten Ehrungen von Gemeinderäten fanden anlässlich von deren Verabschiedung aus dem Gremium statt.
Aber ans Aufhören denkt Klaus Ries-Müller momentan nicht. „30 Jahre sind eigentlich eine lange Zeit, aber sie ist wie im Fluge vergangen“, blickte er zurück, „das lag sicher daran, dass wir so viel umgesetzt haben“. An die 1.000 Sitzungen, einschließlich der Ausschuss- und Fraktionssitzungen, dürften in der Zeit wohl zusammengekommen sein. „Prägend waren die Anfangsjahre, in denen ich als Einzelkämpfer für die ÖDP im Gremium saß“, berichtete Klaus Ries-Müller, „das war ein Sprung ins kalte Wasser“. Ein Austausch mit Fraktionskollegen fehlte damals, und so musste er von Anfang an allein klarkommen und entscheiden.
Eine harte Zeit für den Gemeinderat war die Kurkrise Ende der 1990er Anfang der 2000er Jahre: „Eine Sondersitzung folgte auf die andere und wir mussten nicht nur städtischen Kurkliniken retten, sondern auch andere Kliniken unterstützen.“ Als großen Vorteil in der Kommunalpolitik sieht Klaus Ries-Müller den direkten Kontakt zu den Bürgern. Er dankte seinen Kollegen in der Fraktion, den Mitstreitern im Gemeinderat, dem OB und der Verwaltung für das gute und faire Miteinander und die ausgewogenen Diskussionen: „Eigentlich gehört allen ein Stück dieser Ehrenmedaille.“
Kalkulation der Kurtaxe 2024 bis 2026; Zustimmung zur Neufassung der Kurtaxesatzung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Kalkulation der Kurtaxe für die Jahre 2024 – 2026 zugestimmt; die vorgeschlagenen Sätze gehen von einem Kostendeckungsgrad von 46,9% aus. Bei drei Enthaltungen hat der Gemeinderat die Neufassung der Kurtaxesatzung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Der Wortlaut der Kurtaxesatzung ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Amtliche Bekanntmachungen Bad Rappenau“ veröffentlicht.
Details stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gemeinderat vor: Die Kurtaxe wurde zuletzt im Jahr 2010 kalkuliert. Daher hat sich die Verwaltung entschlossen, die Satzung zu überarbeiten und die Kurtaxe neu zu kalkulieren. Die Kurtaxesatzung wurde an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die Kalkulation wurde vom Büro Schneider & Zajontz in Heilbronn durchgeführt.
Im Wesentlichen wurden folgenden Punkte in der Satzung neu definiert:
- Einteilung der Kurtaxepflicht in 2 Kurzonen (Zone 1 ist die Kernstadt ohne Zimmerhof, Zone 2 sind alle anderen Stadtteile und Zimmerhof)
- Beitragspflicht ab der 1. Übernachtung
- Kurtaxepflicht für Geschäftsreisende
- Abschaffung von Haupt- und Nebensaison
Bei einem Kostendeckungsgrad von 46,9% sollen ab dem 01.01.2024 folgende Sätze für die Kurtaxe gelten:
- 2,90 Euro pro Person / Tag für den Kurbezirk I
- 1,45 Euro pro Person / Tag für den Kurbezirk II
Für Personen, die in Bad Rappenau eine Nebenwohnung haben, gelten ab dem 01.01.2024 die folgenden Sätze:
- 40 Euro pro Jahr für den Kurbezirk I
- 20 Euro pro Jahr für den Kurbezirk II
Mit den neuen Sätzen liegt die Stadt Bad Rappenau etwa im Mittelfeld beim Vergleich mit Kurstädten in ähnlicher Größe in Baden-Württemberg.
Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Feststellung der gebührenrechtlichen Ergebnisse 2020-2022; Zustimmung zur Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2024-2025 sowie zur Änderung der Abwassersatzung und Neufassung der Entsorgungssatzung
Einstimmig hat der Gemeinderat die gebührenrechtlichen Ergebnisse des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ für die Jahre 2020-2022 wie folgt beschlossen:
- Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2020 wird wie folgt festgestellt:
Schmutzwasser -406.489 Euro
Niederschlagswasser -127.468 Euro - Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2021 wird wie folgt festgestellt:
Schmutzwasser -709.210 Euro
Niederschlagswasser 127.432 Euro - Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2022 wird wie folgt festgestellt:
Schmutzwasser -343.978 Euro
Niederschlagswasser 99.535 Euro
Außerdem hat der Gemeinderat einstimmig der Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2024-2025 zugestimmt und die 5. Änderung Abwassersatzung sowie die Neufassung der Entsorgungssatzung beschlossen. Beide Satzungen waren im Mitteilungsblatt Nr. 48 vom 30.11.2023 veröffentlicht.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) dürfen die Gebühren höchstens so hoch sein, dass die gebührenfähigen Kosten gedeckt werden. Sofern in einem Jahr ein Gebührenüberschuss entsteht, muss dieser innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden. Gebührenunterdeckungen können in den Folgejahren ausgeglichen werden.
„Die Polster aus den vergangenen Jahren sind aufgebraucht“, fasste Oberbürgermeister Sebastian Frei zusammen, „die negativen Ergebnisse der letzten Jahre wirken sich nun verstärkend auf die Gebührenerhöhung aus.“ Dennoch hat die Verwaltung einen ausgewogenen Vorschlag unterbreitet, mit dem die Gebühren hoffentlich für die nächste Zeit stabil bleiben können. Steigende Preise für Energie und Personal sowie höhere Sachkosten machen aber auch vor der Abwasserbeseitigung nicht Halt.
Einzelheiten erläuterte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gremium: Im Schmutzwasserbereich wurde die verbleibende Kostenüberdeckung aus den Jahren 2018/19 in Höhe von 434.440 Euro in die Kalkulation 2023 eingestellt und damit vollständig ausgeglichen. Es verbleiben daher für die Kalkulation 2024-25 keine ausgleichspflichtigen Überdeckungen. Stattdessen ergab sich aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von - 406.489 Euro, die in die vorliegende Kalkulation eingestellt und damit vollständig ausgeglichen werden soll. Aus dem Bemessungszeitraum 2021/22 ergab sich eine weitere Kostenunterdeckung in Höhe von -394.689 Euro. Diese Unterdeckung soll vorerst nicht eingestellt werden.
Im Niederschlagswasserbereich besteht aus dem Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -127.468 Euro und aus dem Bemessungszeitraum 2021/22 eine ausgleichspflichtige Überdeckung in Höhe von 617.701 Euro. Die Unter- und Überdeckung sollen in die vorliegende Kalkulation eingestellt und vollständig ausgeglichen werden.
Folgende Gebührensätze wurden ab dem 01.01.2024 vorgeschlagen:
- Schmutzwassergebühr Kanal: 1,09 Euro/m³ (bisher 0,88 Euro/m³)
- Schmutzwassergebühr Kläranlage: 2,15 Euro/m³ (bisher 1,77 Euro/m³)
- Schmutzwassergebühr gesamt: 3,24 Euro/m³ (bisher 2,65 Euro/m³)
- Niederschlagswassergebühr: 0,56 Euro/m² (bisher: 0,69 Euro/m²)
Für die dezentrale Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben) wurden ebenfalls die Gebühren neu kalkuliert. Es wurden folgende Gebührensätze ab dem 01.01.2024 vorgeschlagen:
- Geschlossene Gruben: 4,44 Euro/m³ (bisher 4,42 Euro/m³)
- Kleinkläranlagen: 44,40 Euro/m³ (bisher 35,40 Euro/m³)
„Für die Jahre 2020-2022 blieben die Gebühren weitgehend stabil, für 2024/25 sieht es leider anders aus“, so der Sprecher der FW, dennoch seien die Preissteigerungen in einem vertretbaren Rahmen, dem man als Gemeinderat zustimmen könne.
„Zukünftig wird die Schmutzwassergebühr teurer und die Niederschlagswassergebühr für versiegelte Flächen günstiger, das geht für uns in die falsche Richtung“, sagte der Sprecher der ÖDP. In letzter Zeit würden immer mehr Flächen in den Vorgärten versiegelt, und er bat darum zu prüfen, ob die 2011 ermittelten Flächen noch aktuell seien.
Zustimmung kam auch vom Sprecher der CDU. Er bat darum zu prüfen, ob es auch Möglichkeiten gäbe, wie die Kosten der Abwasserbeseitigung langfristig gesteuert werden können.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz 2020
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz 2020.
Im Zuge des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) wurde das städtische Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2020 auf die kommunale Doppik umgestellt. Dafür musste eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die das gesamte Vermögen der Stadt Bad Rappenau zum 01.01.2020 abbildet (s.u.). Diese wurde von Rechnungsprüfer Peter Kirchner ohne wesentliche Beanstandungen geprüft.
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bad Rappenau zum 01.01.2020
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen und auf den Ansatz geleisteter Investitionskostenzuschüsse in der Eröffnungsbilanz zu verzichten mit Ausnahme der geleisteten Investitionskostenzuschüsse für die Stadtbahn, die Förderung des Breitbandausbaus, die Investitionskostenumlagen für Hochwasserzweckverbände, sowie die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen von sonstigen Trägern.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz der Stadt Bad Rappenau zum 01.01.2020 mit einer Bilanzsumme von 197.942.661,89 Euro wie folgt festgestellt:
Aktiva 197.942.661,89 Euro
1. Vermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 200.007,10 Euro
1.2 Sachvermögen 147.685.585,79 Euro
1.3 Finanzvermögen 39.576.114,92 Euro
2. Abgrenzungsposten 10.480.954,08 Euro
Passiva 197.942.661,89 Euro
1. Eigenkapital
1.1 Basiskapital 142.176.669,71 Euro
2. Sonderposten 48.302.935,28 Euro
3. Rückstellungen 72.869,23 Euro
4. Verbindlichkeiten 5.422.649,32 Euro
5. Abgrenzungsposten 1.967.538,35 Euro
Die Eröffnungsbilanz wurde im Mitteilungsblatt Nr. 48/2023 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter dem Menüpunkt "Finanzen" abgerufen werden.
Die umfangreichen Vorarbeiten für die Eröffnungsbilanz fasste Stadtkämmerin Tanja Schulz kurz zusammen. Bereits 2009 hatte der Gemeinderat zugestimmt, das Neue Kommunale Haushaltsrecht und mit ihm die Doppik ab dem Jahr 2012 in Bad Rappenau einzuführen. Auf Seiten des Landes kam es allerdings zu Verzögerungen, so dass die Einführung, nach nochmaliger Zustimmung des Gemeinderates 2017, erst zum 01.01.2020 erfolge. Die Bilanz muss jährlich fortgeschrieben werden. Da hier die Abschreibungen auf das Vermögen berücksichtigt sind und erwirtschaftet werden müssen, soll das neue Haushaltsrecht zur intergenerativen Gerechtigkeit beitragen.
„Hinter der Eröffnungsbilanz, die auf eine Din A4-Seite passt, steckt ein langwieriger und umfassender Prozess, ein Mammutprozess“, verdeutlichte Tanja Schulz. Allein für die Position „Sachvermögen“ mussten 7.500 Anlagegüter bewertet und erfasst werden. Die Dokumentation zur Eröffnungsbilanz füllt 37 Leitzordner. Verschiedene Mitarbeiter der Stadtkämmerei haben bereits vor Jahren mit den Arbeiten begonnen, Kämmereimitarbeiterin Lara Jeck hat das Projekt in den letzten Jahren federführend übernommen und fertiggestellt.
Lara Jeck stellte dem Gemeinderat anschließend die Details zur Eröffnungsbilanz vor. Demnach beträgt das Gesamtvermögen der Stadt Bad Rappenau zum 01.01.2020 197.942.661,89 Euro. Zum Sachvermögen, das den größten Posten auf der Aktivseite ausmacht, zählen u.a. bebaute und unbebaute Grundstücke, Straßen, Parkplätze, Friedhöfe, Fahrzeuge und Ausstattung der Feuerwehr, Spielplätze, der Stadtwald, die Parkanlagen, Ausstattung und Geräte des Bauhofs oder Vorräte wie Streusalz, Diesel und Flüssiggas. Auch immaterielle Vermögensgegenstände gehören hierher, wie Lizenzen und Software (über 800 Euro). Zum Finanzvermögen gehören u.a. Beteiligungen (z.B. an der Kur- und Klinikverwaltung, KuK), an Zweckverbänden, Darlehen an KuK und Eigenbetrieb oder die liquiden Mittel. Zu den Abgrenzungsposten gehören unter anderem die Sonderposten für geleistete Investitionskostenzuschüsse für die Stadtbahn, die Förderung des Breitbandausbaus, die Investitionskostenumlage für Zweckverbände sowie die Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen für sonstige Träger.
Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie dieses Vermögen finanziert wird. Beim Eigenkapital macht das Basiskapital und die Kapitalrücklage mit 142.176.669,71 Euro den größten Posten aus; hierbei handelt es sich um eine rechnerische Größe, Sonderposten müssen für Investitionszuweisungen und -beiträge gebildet werden, also für Zuschüsse, die die Stadt vom Land oder Bund für ihre Investitionen (z.B. für Straßen, Schulen, Feuerwehr) erhalten hat. Sie stellen das Pendant zu den Abschreibungen auf der Aktiv-Seite dar. Rückstellungen auf der Passivseite wurden für Löhne und Gehälter gebildet. Die Verbindlichkeiten der Stadt beliefen sich zum 01.01.2020 auf 5.422.649,32 Euro und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Krediten i.H. von 3.895.263 Euro.
„Eine Eröffnungsbilanz macht jede Gemeinde nur ein Mal und ich bin froh, dass ich daran mitwirken durfte“, fasste Lara Jeck zusammen.
Dank und Anerkennung kam von allen Fraktionen des Gemeinderates: „Respekt für Frau Jeck, die ein so trockenes Thema mit so viel Leidenschaft aufgearbeitet und vorgestellt hat“, sagte der Sprecher der FW. „Die Prüfung und Feststellung der Eröffnungsbilanz wirken sehr unscheinbar, denn der enorme Aufwand der dahinter steckt wird nicht deutlich“, so der Sprecher der ÖDP. „Das war toll präsentiert; endlich wissen wir, wie reich oder wie arm wir sind“, so die Sprecherin der Grünen, für die Bewertung des Vermögens sei man „in die hintersten Ecken gekrochen“. „Viele Städte sind noch nicht so weit“, lobte auch die Sprecherin der SPD, „das ist eine große Leistung und man muss ständig am Ball bleiben.“ OB Sebastian Frei schloss sich dem Dank der Fraktionen an und wies darauf hin, dass auch alle anderen Ämter an der Bilanz mitgewirkt und Informationen und Daten zur Verfügung gestellt hatten.
Übertragung von Aufgaben nach der EU-Whistleblower-Richtlinie an das Rechnungsprüfungsamt
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dem Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe zu übertragen, verwaltungsintern federführend Hinweise nach der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetzes zu bearbeiten.
Durch das Gesetz soll erreicht werden, dass Hinweisgebern mehr Schutz geboten wird und die Verpflichtung entsteht, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Das Hinweisgeberschutzgesetz und die europäische Richtlinie sehen den Schutz von Personen vor, welche Rechtsverstöße in bestimmten Bereichen melden, z.B. in den Bereichen Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Finanzdienstleistungen (Stichwort: Geldwäsche), Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz oder Datenschutz.
Kindergartenangelegenheiten: Zustimmung zur Erhöhung des Investitionskostenzuschusses auf 100% ab 01.10.2023 für den Ev. Kindergarten Heinsheim
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Antrag auf Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für den Evang. Kindergarten in Heinsheim zum 01.10.2023 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Änderungsvertrag zu schließen.
OB Sebastian Frei fasste den Sachverhalt kurz zusammen: Im Oktober hatte der Finanz- und Verwaltungsausschuss zugestimmt, das Grundstück Flst.Nr. 2539 der Gemarkung Heinsheim zu kaufen. Dieses und das benachbarte städtische Flst.Nr. 2538 sind mit dem Evang. Kindergarten Heinsheim bebaut. Zur Arrondierung und Verwaltungsvereinfachung wurde der Kaufbeschluss gefasst, damit die Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt sind.
An allen Investitionen, die dem Gebäudeteil der Kirchengemeinde zuzuordnen sind, beteiligt sich die Stadt Bad Rappenau derzeit mit 92%. Investitionen am Gebäudeteil der Stadt trägt die Kommune zu 100%. Ist eine Investition beiden Gebäudeteilen zuzuordnen, trägt die Kommune 95%. Aufgrund des Grundstücks- und Gebäudeübergangs beantragte das Verwaltungs- und Serviceamt Meckesheim, die Übernahme der noch offenen und ausstehenden Investitionskosten durch die Stadt Bad Rappenau zu 100% ab dem 01.10.2023.
Die Abwicklung der offenen Maßnahmen soll weiter über die Kirche erfolgen, ebenso soll die Projektsteuerung durch das Verwaltungs- und Serviceamt bis zu Beendigung der Baumaßnahmen beauftragt werden.
Für die Renovierungsarbeiten sind im Jahr 2023 429.500 € im Haushaltsplan der Stadt eingestellt. Geplant ist, dass folgende Baumaßnahmen noch 2023 umgesetzt (teilweise bereits erfolgt) und abgerechnet werden:
• Zaunerneuerung 30.000 Euro
• Zimmerarbeiten im Eingangsbereich 90.000 Euro
• Fernwärme 50.000 Euro
• Außenanlage inkl. Mauersanierung 200.000 Euro
• Architektenkosten 10.000 Euro
• Instandsetzung Rutschenhügel 20.000 Euro
Bebauungsplan „Kühäcker III“ in Fürfeld: Zustimmung zum Vorentwurf, Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kühäcker III'', Zustimmung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Einstimmig bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für den Bebauungsplan „Kühäcker III“ in Fürfeld zugestimmt und den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Der Bebauungsplan umfasst das rund 8,25 Hektar große Gebiet der ehemaligen Gärtnerei Reischle, das zwischen dem Fürfelder Ortsrand und der A6 östlich der Straße nach Treschklingen liegt. Das Gelände befindet sich mittlerweile im Eigentum der Stadt Bad Rappenau. „Mit dem Aufstellungsbeschluss geben wir den Startschuss für die Planungen, die Details ergeben sich dann im Laufe des Verfahrens“, machte OB Sebastian Frei deutlich.
Hochbauamtsleiter Alexander Speer erläuterte dem Gemeinderat die Grundzüge der Planung: In dem Gebiet sollen Gewerbebauflächen sowie Flächen für Mischbebauung entstehen. Neben der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist somit auch die Schaffung von Wohnraum Ziel der Planung. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Autobahn A6 und im Westen an die Kreisstraße K 2041. Im Süden grenzt es an die Wohngebiete Schrot II bzw. III und im Osten an das Misch- und Gewerbegebiet Kühäcker. Im südlichen zentralen Bereich verläuft die Hölderlinstraße nach Norden in Richtung des ehemaligen Gärtnereigeländes. Das Plangebiet ist über den Gottlieb-Daimler-Ring von Osten und über die Hölderlinstraße von Süden erschlossen. Für die Landwirtschaft gibt es zusätzlich eine Zufahrt von Westen von der K 2041.
Die Planung sieht eine Fortführung der östlich angrenzenden Misch- und Gewerbenutzung in Richtung Westen vor. Die Bebauung nördlich der Gottlieb-Daimler-Straße im östlichen Plangebiet sowie entlang der Hölderlinstraße soll dabei erhalten bleiben. Für das brachgefallende Gärtnereigelände mit Wohnhaus ist ein Rückbau vorgesehen. Das Mischgebiet soll als Puffer zwischen der im Süden angrenzenden Wohnnutzung und der gewerblichen Nutzung im Norden dienen.
Zur Erschließung soll der bestehende Gottlieb-Daimler-Ring mit 6,5 m Straßenbreite nach Westen verlängert werden und dort an die K 2041 anknüpfen. Eine Ausfahrt aus dem Plangebiet ist an dieser Stelle zur Vermeidung von Durchfahrtsverkehr im Ortskern nicht vorgesehen ist, daher ist im westlichen Bereich eine Wendeschleife für Lkw geplant, die gleichzeitig als Kreisverkehrsplatz dient. Mit einer nach Süden abgehenden Stichstraße wird das dort geplante Mischgebiet erschlossen. Die zentral von Süden kommende Hölderlinstraße soll zukünftig in der Mitte des Plangebiets an den Gottlieb-Daimler-Ring anknüpfen.
Im zentralen Bereich des Plangebietes ist ein Pkw-Parkplatz vorgesehen, der zusätzlich als Parkraum für Mitarbeiter und Besucher des Misch- und Gewerbegebiets zur Verfügung stellt. Für PKW ist zusätzlich entlang der Gottlieb-Daimler-Straße ein 2,5 m breiter Parkstreifen vorgesehen.
Der Sprecher der FW freute sich, dass das Verfahren vorangeht, da Gewerbeflächen gebraucht würden; gleichzeitig müsse man bei der Planung darauf achten, dass der LKW-Verkehr nicht angrenzende Wohngebiete belaste.
Der Sprecher der CDU lobte, dass Bedenken seiner Fraktion sowie des Ortschaftsrates ernstgenommen und in die Planungen eingearbeitet wurden: „So wurden die Kritikpunkte entkräftet.“
Auch der Fürfelder Ortsvorsteher dankte für die Anpassung der Planungen. Insgesamt sei der Bebauungsplan eine gute Sache. Besondere Beachtung müsse auf die Zufahrten zum Gebiet gerichtet werden.
Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Berg Erweiterung'' in Bonfeld: Satzungsbeschluss gefasst
Mit 22 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage zugestimmt und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Berg – Erweiterung“ in Bonfeld gefasst.
Durch den Bebauungsplan soll die Erweiterung eines bereits hier bestehenden Betriebes ermöglicht werden. Von privater Seite sind während der Offenlage keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Sprecher der Grünen machte deutlich, dass ökologische Ausgleichsmaßnahmen vor Ort wünschenswert wären, nicht nur ein Ausgleich mit Ökopunkten. Bei den Ausgleichsmaßnahmen vor Ort müsse auch auf deren Pflege und Erhaltung geachtet werden.
Bebauungsplan „Lerchenberg Erweiterung“ in Bad Rappenau: Satzungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage zugestimmt und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lerchenberg Erweiterung“ gefasst.
Bei diesem Bebauungsplan geht es um die Umwandlung einer Ackerfläche in eine Außenanlagenfläche für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Raphael. Auf dem entsprechenden Grundstück sollen Parkplatzflächen für die Kita samt Zufahrt sowie eine Außenspielfläche für die Einrichtung entstehen.
Gebäude der Grundschule Fürfeld: Zustimmung zum Haushaltsvorgriff in Höhe von 200.000 Euro
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Haushaltsvorgriff in Höhe von 200.000 Euro vom Planjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2023 für die Grundschule Fürfeld zugestimmt.
„Eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme neigt sich in Fürfeld ihrem Ende zu“, fasste OB Sebastian Frei zusammen. Und dies schneller als erwartet; daher werden für 2024 eingeplante Mittel bereits 2023 benötigt.
Ein großer Teil der Arbeiten an der Grundschule Fürfeld wurde in den Sommerferien erledigt: Der komplette Ausbau des Erdgeschosses im Altbau, ein neues Dach und die Fassadensanierung wurden fertiggestellt. Die Ausbauarbeiten im Obergeschoss fanden während des Schulbetriebs statt. Die Maßnahmen sind bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Da davon auszugehen ist, dass die Firmen ihre Schlussrechnungen zeitnah stellen, werden die für 2024 eingeplanten Mittel durch den rascheren Baufortschritt noch in diesem Jahr überplanmäßig benötigt. Die Gesamtkosten des Vorhabens erhöhen sich nicht und belaufen sich auf rund 931.000 Euro.
Von staatlicher Seite gab es 2022 einen Landeszuschuss in Höhe von 31.990 Euro (Beschleunigungsprogramm Ganztagesbetreuung). 2023 erhielt die Stadt einen Bundeszuschuss für die Lüftungsanlage in Höhe von 126.118 Euro. Eine Förderzusage in Höhe von 257.000 Euro für die Schulsanierung liegt ebenfalls vor.