Grundsteuerreform: allgemeine Informationen und weitere Vorgehensweise
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den Auswirkungen der Grundsteuerreform. Ein Beschluss über die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze für Bad Rappenau soll im November erfolgen. Die neuen Hebesätze gelten dann ab 01.01.2025.
Einzelheiten zur Grundsteuerreform erläuterte Thomas Schuster vom Rechnungsamt dem Gemeinderat: In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 sind die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft worden. Dies macht eine Neuordnung der Grundsteuer erforderlich, die ab 2025 gelten soll. Das Land Baden-Württemberg hatte sich 2019 dazu entschieden, ein eigenes Grundsteuergesetz zu verabschieden, das 2020 in Kraft getreten ist.
Darin wird das Berechnungsmodell des Landes geregelt, welches sich für die Grundsteuer B (bebaute und sonstige Grundstücke) rein nach dem modifizierten Bodenwertmodell richtet. Beim modifizierten Bodenwertmodell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert (=Grundsteuerwert). Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an.
Den Bodenrichtwert ermitteln die örtlichen Gutachterausschüsse. Grundlage ist der Bodenrichtwert 2022. Im Anschluss wird der Grundsteuerwert mit einer Steuermesszahl multipliziert (=Grundsteuermessbetrag). Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken dienen, werden steuerlich begünstigt.
Die eigentliche Grundsteuer ergibt sich dann aus der Höhe des örtlichen Grundsteuerhebesatzes und dem Grundsteuermessbetrag. Über den Hebesatz, der ab 2025 gilt, entscheidet jede Kommune selbst. Die Stadt Bad Rappenau wird die Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit einer eigenen Hebesatzsatzung festlegen. Diese soll im November vom Gemeinderat verabschiedet werden. Im Dezember sollen dann die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden.
„Es ist immer die Rede davon, dass die Grundsteuerreform ´aufkommensneutral´ sein soll. Das bezieht sich aber auf die Kommunen; sie sollen in der Summe nicht mehr und nicht weniger Einnahmen haben. Es bezieht sich nicht auf den einzelnen Steuerzahler, hier wird es teilweise zu starken Verschiebungen kommen“, machte Oberbürgermeister Sebastian Frei deutlich. So werde es durch die Reform „Gewinner und Verlierer“ geben und die Städte hätten durch den Hebesatz keine Stellschrauben, um Härten für den Einzelnen zu vermeiden. „Verlierer sind im Endeffekt die großen Grundstücke, auf denen ein Einfamilienhaus steht oder die ganz unbebaut sind“, so OB Frei weiter. Günstiger wird es dagegen für Eigentümer von Eigentumswohnungen in größeren Mehrfamilienhäusern und für Gewerbebetriebe. Insgesamt rechnet das Stadtoberhaupt damit, dass es zu vielen Widersprüchen und Beschwerden aufgrund der Reform kommen wird.
Zustimmung zur Erhöhung der Gebühren für die Parkplätze Rosentrittstraße (P2) und Salinenstraße (P2.1) zum 01.08.2024
Einstimmig hat der Gemeinderat einer Preisanpassung für die beiden bewirtschafteten Parkplätze der RappSoDie, dem Parkplatz Rosentrittstraße (P2) und dem neuen Parkplatz Salinenstraße (P2.1), zugestimmt.
Für beide Parkplätze betragen die Gebühren 0,50 Euro je 30 Minuten. Ein Tagesticket kostet jeweils 8 Euro. Für die Besucher der RappSoDie ist die Benutzung gebührenfrei (P2.1) bzw. werden die Parkgebühren erstattet (P2). Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Die neuen Gebühren für die Parkplätze wurden im Mitteilungsblatt Bad Rappenau Nr. 31 bekannt gemacht und gelten seit dem 01.08.2024.
Neubau eines öffentlichen WCs in der Stadtmitte: Zustimmung zur Aufstellung eines behindertengerechten Toilettencontainers
Einstimmig hat der Gemeinderat der Errichtung eines behindertengerechten öffentlichen WC-Containers im Bereich des Seewiesen-Spielplatzes zugestimmt. Der im Herbst 2022 beschlossene Bau eines öffentlichen WCs in der Kronenstraße wird zurückgestellt, da das günstigste Angebot bei rund 285.000 Euro gelegen hatte.
Der Standort für den WC-Container soll sich im Bereich des Seewiesenspielplatzes befinden, gegenüber des Sportgeschäfts Freppan, da hier Zu- und Abwasser sowie ein Stromanschluss vorhanden sind.
Insgesamt sollen zwei kleine Container aufgestellt werden. In einem der Container befinden sich ein WC sowie ein Urinal und ein Handwaschbecken. Der zweite Container soll als Technikraum dienen. Um das Erscheinungsbild der Container aufzuwerten, sollen diese mit einer Holzschalung verkleidet werden.
Zahlreiche praktische Fragen wurden vom Gemeinderat gestellt. Unter anderem wurde der Wunsch geäußert, abweichend vom Verwaltungsvorschlag einen Container mit behindertengerechtem WC aufzustellen. Dieser wäre etwas größer und bräuchte einen anderen Zuweg.
Die geschätzten Gesamtkosten für den von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagenen Container belaufen sich auf ca. 50.000 Euro. Die behindertengerechte Lösung wird teurer werden. Als Übergangslösung wurde für die Spielplatznutzer ein Dixi-Klo aufgestellt.
Bebauungsplan „Boppengrund II 2. Änderung“ in Bad Rappenau-Bonfeld: Satzungsbeschluss gefasst
Nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Boppengrund II 2. Änderung“ in Bad Rappenau Bonfeld als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes war im Mitteilungsblatt Bad Rappenau Nr. 32 vom 08.08.2024 veröffentlicht.
Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum 2. Änderung'' in Bad Rappenau: Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss, zum Entwurf sowie zur Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum 2. Änderung“ in Bad Rappenau im vereinfachten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch gefasst und dem Entwurf zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplanes durchzuführen.
In Bad Rappenau ist südlich des Nahverkehrszentrums (Bahnhof und Busbahnhof) an der Raiffeisenstraße die Errichtung eines Gebäudekomplexes zur Unterbringung von Arztpraxen, unter anderem eines neuen Hausarztes, sowie Wohnungen geplant. Derzeit befindet sich hier ein öffentlicher Parkplatz und ein Baugrundstück. Der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum Stadtmitte – 1. Änderung“ lässt in dem vorgesehenen Areal jedoch nur einen Teil der Bebauung zu. Für den westlichen Bereich ist ein Parkplatz mit Grünfläche festgesetzt. Daher soll der Bebauungsplan geändert und das vorhandene Mischgebiet nach Westen erweitert werden.
Mit der Planung soll zum einen die ärztliche Versorgung in Bad Rappenau gesichert sowie Arbeitsplätze und Wohnraum geschaffen werden. Zum anderen soll im Sinne der Nachverdichtung eine Inanspruchnahme von unbeplanten und unbebauten Flächen im Außenbereich und Eingriffe in die Natur vermieden werden.
Zustimmung zur Bebauung kam von den Fraktionen des Gemeinderates, die aber gleichzeitig darauf hinwiesen, dass Parkplätze in diesem Bereich benötigt werden, auch als Ersatz für die entfallenden Parkplätze. Der Sprecher der FW regte den Bau eines Parkdecks im Bereich des Bahnhofes an, wo auch Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Ladestationen für E-Autos entstehen könnten.
Bebauungsplan für die „Siegelsbacher Straße'' in Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Siegelsbacher Straße“ in Bad Rappenau für ein Bebauungsplanverfahren nach § 2 Abs1 Baugesetzbuch gefasst.
Für die meisten Bereiche im Stadtgebiet von Bad Rappenau gibt es Bebauplanungspläne; eine Lücke besteht allerdings im Bereich der Siegelsbacher Straße. Die Siegelsbacher Straße ist wie die Babstadter Straße eine wichtige Zufahrt ins Bad Rappenauer Zentrum. Für die Siegelsbacher Straße ist eine Bearbeitung nötig, zumal es hier noch unbeplante Bereiche gibt.
Insgesamt ist in diesem Gebiet seit geraumer Zeit ein Generations- und Strukturwechsel im Gange. Ein großer Teil der Gebäude ist in Substanz und Struktur veraltet. Ehemalige Nutzungen sind bereits aufgegeben, Leerstände sind vorhanden bzw. kurz- und mittelfristig zu erwarten.
Daher ist jetzt ein geeigneter Zeitpunkt gekommen, um mit einem Bebauungsplan, der die Grundstücke beidseits der Siegelsbacher Straße und Teile südlich der Friedensstraße umfasst, eine künftige Entwicklung zu untersuchen und den Rahmen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erarbeiten.
Haushaltssatzung der Stadt Bad Rappenau für das Haushaltsjahr 2024 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau'' für das Wirtschaftsjahr 2024: Bestätigung der Gesetzmäßigkeit
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat davon, dass das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 12.06.2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes sowie des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Stadtentwässerung für 2024 bestätigt hat.
Zur Finanzlage machte das Regierungspräsidium Stuttgart u. a. folgende Anmerkung: „Die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Bad Rappenau zeigt eine anhaltend finanzwirtschaftliche Schwäche des konsumtiven Bereichs. Die Stadt sollte durch eine konsequent sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung auf eine Verbesserung des Ergebnishaushalts hinwirken [...]. Darüber hinaus hat die Stadt für eine gesteigerte Generierung von Finanzmitteln zu sorgen, um der erheblich schwindenden Liquiditätsausstattung, aber auch der ansteigenden Verschuldung in den Folgejahren entgegenzusteuern“
RappSoDie - Sanierung des Wellenbeckens im Freibad: Zustimmung zur Kostenfortschreibung und zur Nachfinanzierung der Mehrkosten von 160.000 Euro
Einstimmig hat der Gemeinderat der aktualisierten Kostenberechnung (Stand: 06/2024) sowie der Nachfinanzierung der Mehrkosten in Höhe von weiteren 160.000 Euro (netto) im Haushalt 2024 zugestimmt.
Die Sanierung des Wellenbeckens läuft nicht wie geplant. „Es gibt verschiedene Probleme, Kostensteigerungen und Verzögerungen“, fasste OB Sebastian Frei die Lage auf der Baustelle zusammen. Besonders schade sei, dass die Arbeiten nicht bis zum Beginn der Sommerferien abgeschlossen werden, wie eigentlich gehofft. „Das hätten wir gerne im Vorfeld gewusst, wir hätten dann manche Entscheidung anders getroffen“, so OB Frei weiter. In dieser Badesaison wird das Wellenbecken wohl nicht mehr zur Verfügung stehen.
Verzögerungen gab es beim Einbau der Butylabdichtung aufgrund des anhaltend kühlen und nassen Wetters im Frühjahr. Für den Einbau wurde eigens ein großes Zelt aufgebaut, allerdings gab es auch hier Nässe durch Kondenswasser. Zu höheren Kosten kam es auch durch Abbruch- und Neueinbau des Estrichs sowie durch den Ausbau des Beckenkopfes mit Betonfertigteilen.
Zustimmung zu den Mehrkosten kam von allen Fraktionen des Gemeinderates, wenn auch mit einigem Unbehagen. „Es wäre besser gewesen, wir hätten gesagt, das Wellenbecken bleibt dieses Jahr geschlossen. Wenn es dann früher fertig wird, hätten sich alle gefreut“, so der Sprecher der FW. „Beim Neubau des RappSoDie darf es so nicht laufen, denn das können wir uns nicht leisten“, fasste der Sprecher der CDU zusammen. „Das alles ist ärgerlich, aber wie so oft können wir nicht zurück“, so der Sprecher der ÖDP. Er zeigte sich vor allem von den „plötzlichen Verzögerungen“ irritiert. „Wir hatten Fachplaner dabei und sie hätten uns anders beraten können, dann hätten wir die Bauarbeiten im Sommer statt im Winter durchgeführt“, kritisierte der Sprecher der Grünen.
Bau eines Radweges an der K 2144 zwischen Kirchardt und Grombach: Zustimmung zur Entwurfsplanung, zur Genehmigung von zusätzlichen Mitteln im Haushaltsplan 2024 und 2025 und zur Vergabe von Ingenieurleistungen
Einstimmig hat der Gemeinderat der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Willaredt für den Bau eines Radweges zwischen Kirchardt und Grombach zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat zusätzliche Mittel in Höhe von 240.000 Euro für den Bau bereitgestellt. Die Auftragsvergabe für die Ausführungsplanung und Bauleitung soll durch die Gemeinde Kirchardt erfolgen.
Der bestehende Weg entlang der Kreisstraße K 2144 zwischen Kirchardt und Grombach soll zu einem verkehrssicheren Radweg um- bzw. ausgebaut werden. Ziel ist es, eine durchgängige Radwegeverbindung auf einer Seite der Kreisstraße zu schaffen. Einige Zwangspunkte sind zu überwinden, wie die Unterquerung der A6.
Der neue Radweg soll auch zur Anbindung des Bahnhofs in Grombach dienen. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sind auf Grombacher Gemarkung vorgesehen. Die Federführung bei dem Projekt liegt bei der Gemeinde Kirchardt.
Geld für den Bau kommt auch vom Landkreis Heilbronn. Dieser trägt die gesamten Planungskosten. An Ausbaukosten und Grunderwerb beteiligt sich der Landkreis mit 70% die verbleibenden 30% teilen sich Kirchardt und Bad Rappenau. Die Gesamtkosten (ohne Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen) wurden mit rund 1,9 Mio. Euro berechnet.
„Das ist eine erfreuliche Maßnahme im Radwegebau, hier wird ein gemeinsames Projekt mit Kirchardt realisiert“, so OB Sebastian Frei.
Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2025 fertig gestellt werden.
„Das ist eine gute Sache und eine großartige Planung“, freute sich der Sprecher der CDU. Die Ausgleichsmaßnahmen sollten möglichst mit den Ortsobmännern der Landwirte besprochen werden.
„Was lange währt wird endlich gut“, so der Sprecher der ÖDP. Problem seien fehlende Planer im Landratsamt, daher hätten die Gemeinden die Sache nun selbst in die Hand genommen.
Der Sprecher der FW freute sich, dass auch ein Anschluss an den Weg Richtung Steinsfurt geplant ist.
Gäste-Infos Bad Rappenau: Zustimmung zur Zusammenführung der Angebote und zur zukünftigen Unterbringung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Zusammenlegung der beiden Gäste-Informationen (im Eingangsbereich des RappSoDie und im Bahnhofsgebäude) an einem attraktiven, zentral gelegenen Standort zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Unterbringung der neuen Gäste-Info im ehemaligen Reisebüro der Volksbank in der Kirchenstraße sowie der Anmietung der Räume zugestimmt.
Die Gäste-Information im RappSoDie fällt durch den Abriss des Gebäudes in absehbarer Zeit weg. Die Gäste-Information im Bahnhofsgebäude ist zu klein, um Arbeitsplätze für alle fünf Teilzeitbeschäftigten zu schaffen. Außerdem ist der Standort (außer für Bahnreisende) schwer zu finden. Daher wurde nach einem neuen, zentralen Standort gesucht, der ausreichend Platz bietet. Das leerstehende Reisebüro im Volksbank-Gebäude bietet ideale Voraussetzungen und die Umbauarbeiten (Abtrennung zu den Räumen der Volksbank und Einbau eines separaten WCs) sind überschaubar. Durch die Zusammenlegung aller Mitarbeiter an einem Standort können auch die Öffnungszeiten erweitert werden. Sie sollen sich künftig an denen des zentralen BürgerBüros orientieren.
Ein Standort im Kurgebiet ist in Zukunft auch entbehrlich, da die tägliche Betreuung des Wohnmobilstellplatzes nach dessen Umbau entfällt (s.u.) und die Klinikpatienten auf anderen Wegen mit Informationen versorgt werden können.
Zustimmung kam aus den Reihen des Gemeinderates, lediglich die zukünftige Nutzung im Bahnhofsgebäude bereitete den Räten noch etwas Kopfzerbrechen. „Die Zusammenlegung ist sinnvoll, die Infrastruktur wird verbessert“, so der Sprecher der SPD. Bei der Nutzung der Räume im Bahnhof solle man an den Bedarf der Bahnreisenden denken.
„Die beiden bestehenden Standorte waren immer ein Kompromiss“, sagte der Sprecher der ÖDP. Er könnte sich für die Nachnutzung am Bahnhof auch eine Umfrage unter der Bevölkerung vorstellen.
„Beide bisherigen Gästeinfos waren relativ versteckt“, fand auch der Sprecher der FW. Eine neue Nutzung im Bahnhof sollte schnell gefunden werden.
Wohnmobilstellplatz in der Weinbrennerstraße: Festlegung des Übernachtungspreises und Verabschiedung der Benutzungsordnung
Mit 18 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen hat der Gemeinderat den Übernachtungspreis auf dem Wohnmobilstellplatz Weinbrennerstraße auf 19 Euro (inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer) pro Nacht und Fahrzeug festgelegt. Im Übernachtungspreis ist der Kurbeitrag/Kurtaxe für zwei Personen enthalten, ebenso die Kosten für Entsorgung von Grauwasser und Leerung der Toilettenkassette inkl. Spezialreinigung. Die Kosten für die Versorgung mit Frischwasser und Strom werden nach Verbrauch berechnet. Ebenso hat der Gemeinderat eine neue Stellplatzordnung beschlossen. Der Wortlaut der Stellplatzordnung ist im Mitteilungsblatt BAd Rappenau Nr. 32/2024 abgedruckt.
Ein Antrag der CDU-Fraktion, den Übernachtungspreis auf 25 Euro pro Nacht und Fahrzeug festzulegen, wurde zuvor mehrheitlich abgelehnt.
Hauptamtsleiter Wolfgang Franke stellte kurz die Neuerungen auf dem Wohnmobilstellplatz vor, die zur neuen Preisgestaltung und zur neuen Benutzungsordnung führten.
Der Wohnmobilstellplatz wurde im Juni/Juli 2024 umfassend saniert, die Ver- und Entsorgungsstationen wurden erneuert und der Platz mit WLAN ausgestattet. Die Zufahrt ist nun beschrankt in Kombination mit einem Kassenautomaten. Eine Besonderheit des Platzes ist die neue Station zur Leerung der Toilettenkassette inkl. Reinigung und Desinfektion; die Nutzung ist ebenfalls im Übernachtungspreis enthalten.
Bislang wurde der Wohnmobilstellplatz arbeitstäglich, von April bis Oktober täglich, von den Mitarbeiterinnen der Gäste-Information kontrolliert. Die Anmeldung und die Bezahlung von Übernachtungsgebühr und Kurtaxe erfolgte in der Gäste-Information im RappSoDie, sonn- und feiertags direkt auf dem Stellplatz. Durch die Beschrankung des Platzes kann dies künftig entfallen.
Die Übernachtung wurde bisher mit 5 Euro pro Person berechnet, hinzu kam noch die jeweils geltende Kurtaxe. Aktuell zahlen Nutzer, die mit 2 Personen im Wohnmobil anreisen, 15,80 Euro pro Nacht.
Der neue Platz soll ab Anfang August nutzbar sein. „Der Platz wurde bisher von Wohnmobilisten sehr gut angenommen und das wird sicher auch in Zukunft so sein“, fasste Hauptamtsleiter Franke zusammen.
Einigkeit herrschte im Gemeinderat darüber, dass die Sanierungsmaßnahme gelungen ist und Bad Rappenau einen sehr attraktiven Wohnmobilstellplatz bekommt. Eine intensive Diskussion wurde aber über eine angemessene Höhe der Benutzungsgebühr geführt. Während einige Gemeinderäte sich für höhere Gebühren aussprachen, die durch die umfassende Sanierung gerechtfertigt seien, fürchteten andere, dass hohe Gebühren abschreckend wirken könnten und der Platz weniger nachgefragt sei. Letztlich einigte man sich mehrheitlich auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen 19 Euro pro Nacht.
Ersatzbeschaffung eines Betriebs-KFZ für die Kläranlage: Vorratsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat einen sogenannten Vorratsbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines Betriebs-KFZ für die Kläranlage gefasst. Dieser Beschluss ermöglicht der Stadtverwaltung den Kauf eines gebrauchten KFZ als Ersatz für das derzeit eingesetzte Leasingfahrzeug bis zu einem Betrag in Höhe von 39.000 Euro.
Das Leasingfahrzeug Toyota Corolla des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau wird für Kontrollfahrten genutzt. Es hat sich allerdings gezeigt, dass es dafür nur sehr eingeschränkt nutzbar ist. Einzelne der ca. 50 Regenwasserbehandlungsanlagen sind nur über unbefestigte Wirtschaftswege zu erreichen und es besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug aufsitzt und Schäden am Unterboden entstehen.
Das Fahrzeug soll nun an das Hochbauamt abgegeben und stattdessen ein geeigneteres Fahrzeug für den Kläranlagenbetrieb angeschafft werden. Geplant ist der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs mit entsprechender Bodenfreiheit. Da solche Fahrzeuge i.d.R. innerhalb von wenigen Tagen vergriffen sind, wurde nun ein Vorratsbeschluss des Gemeinderats zur Beschaffung gefasst.
Kanalsanierungsarbeiten mittels Schlauchliner-Verfahren in Treschklingen und in Bad Rappenau im Bereich der Goethestraße sowie in der Straße Am Schafgarten: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat der Vergabe des Auftrages für Kanalsanierungsarbeiten (im Schlauchlining-Verfahren) im Stadtteil Treschklingen an die Fa. Kanaltechnik DF-ING GmbH in Karlstein am Main zugestimmt. Diese hatte mit 287.011 Euro das günstigste von insgesamt vier Angeboten abgegeben.
Der Auftrag für die Kanalsanierungsarbeiten (im Schlauchlining-Verfahren) in der Goethestraße und in Teilabschnitten der Ost- und Herderstraße sowie in der Straße Am Schafgarten in der Kernstadt wurde ebenfalls an die Fa. Kanaltechnik DF-ING vergeben. Mit einem Angebotspreis in Höhe von 279.321 Euro hatte sie das günstigste von insgesamt fünf Angeboten abgegeben.
Die Arbeiten in der Kernstadt sollen bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen werden, die Arbeiten in Treschklingen bis Ende März 2025.
Kanalsanierungsarbeiten im Reparaturverfahren im Stadtteil Treschklingen: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für Kanalsanierungsarbeiten (Reparaturverfahren) im Stadtteil Treschklingen an die Fa. fakatec GmbH aus Waldfischbach-Burgalben zugestimmt. Diese hatte mit 328.244 Euro das günstigste von insgesamt drei Angeboten abgegeben.
Die Arbeiten sollen von September 2024 bis Ende März 2025 ausgeführt werden.
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