Zustimmung zur Bauplatzvergabe im Baugebiet "Neckarblick'' in Heinsheim
Einstimmig bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst:
- Zustimmung zur Vergabe der 11 westlichen Wohnbauplätze im Baugebiet „Neckarblick“ per Einzelbeschluss durch den Gemeinderat
- Zustimmung zur Vergabe der 3 (östlichen) Wohnbaugrundstücke mit direktem Neckarblick im Gebotsverfahren zum Mindestgebot von jeweils 330 Euro/m²: Die Entscheidung über die Vergabe dieser Wohnbaugrundstücke erfolgt durch den Gemeinderat per Einzelbeschluss
- Zustimmung zur Vergabe der 7 Mischgebietsbauplätze im Baugebiet „Neckarblick“ jeweils per Einzelbeschluss durch den Gemeinderat.
Die Stadt Bad Rappenau hat das Baugebiet „Neckarblick“ in Heinsheim erschlossen und insgesamt 29 Bauplätze gebildet, aufgeteilt in 7 Mischgebietsplätze und 22 Wohnbauplätze im Allgemeinen Wohngebiet. 8 dieser Wohnbauplätze sollen nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2025 an die Deutsche Reihenhaus AG verkauft werden, so dass noch 14 Wohnbauplätze zur Vermarktung anstehen.
Diese sollen, anders als in den vergangenen Jahren beim Verkauf der Wohnbauplätze in den Baugebieten Waldäcker, Kandel, Kobach II und Boppengrund II, nicht in einem Vergabeverfahren nach Kriterien vergeben werden. Stattdessen können sich Interessenten beim Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung um die einzelnen Bauplätze bewerben. Über die Vergabe an die Bewerber entscheidet der Gemeinderat per Einzelbeschluss. Die drei großen, östlich gelegenen und vermeintlich schönsten Wohnbauplätze mit Neckarblick sollen im Gebotsverfahren (fristgebunden vom 01.04. – 31.05.2026) ebenfalls per Einzelbeschluss durch den Gemeinderat vergeben werden. Bei der Vergabe der Mischgebiets-Bauplätze soll grundsätzlich darauf geachtet werden, dass ein Gewerbebezug des Bewerbers gegeben ist.
„Vor einigen Jahren hatten wir bei der Vermarktung von Bauplätzen noch sehr viele Bewerber, teilweise waren die Grundstücke fünffach überzeichnet. Daher waren damals Vergabekriterien erforderlich“, so OB Sebastian Frei. Bei der Vermarktung der Restgrundstücke in den kürzlich erschlossenen Baugebieten hat die Nachfrage allerdings schon deutlich nachgelassen. Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass das komplizierte Vergabeverfahren anhand von Kriterien beim Baugebiet Neckarblick nicht erforderlich ist.
Die bisher in den Kriterien formulierten Ausschlussgründe für Bewerber, die beispielsweise Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebaubaren Grundstücks in Bad Rappenau sind oder in den letzten zehn Jahren einen Wohnbauplatz von der Stadt Bad Rappenau erworben haben, sollen aufgegeben werden. Lediglich die Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren und die Bewerbung mit Finanzierungsbestätigung soll beibehalten werden.
Ebenso dürfen sich nun Bauträger und Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen, sowie Makler u. ä. bewerben, wodurch die bisherige Selbstbezugsverpflichtung in bestimmten Bereichen des Baugebietes entfällt.
Das vorgeschlagene Verfahren wurde mehrheitlich vom Gemeinderat begrüßt. „Das ist der richtige Weg“, lobte die Sprecherin der SPD, „in Heinsheim gibt es schon einige Leute, die darauf warten, sich zu bewerben.“
Zustimmung zur Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat der Neufassung der örtlichen Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Bad Rappenau (Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und das Anbringen von Hausnummern) nach § 23 Abs. 2 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg zugestimmt. Die Satzung wurde im Mitteilungsblatt Bad Rappenau Nr. 10 vom 05.03.2026 veröffentlicht und trat am 06.03.2026 in Kraft. Die Beschilderung in den Parks und auf Sport- und Spielplätzen muss noch an die neuen Regelungen angepasst werden.
Die bisher geltende örtliche Polizeiliche Umweltschutzverordnung stammt aus dem Jahr 2006. Sie wurde im Jahr 2008 nach dem Ende der Landesgartenschau mit neuen Nutzungsregelungen für den Kur- und Salinenpark (einem generellen Hundeverbot) geändert. 2018 erfolgten Anpassungen, um den Zugang zum Bahnhaltepunkt Kurpark mit Hunden zu erlauben, der durch die Regelung in der Verordnung bis dahin defacto rechtlich ausgeschlossen und praktisch nicht umsetzbar war. Die Polizeiverordnungen der Gemeinden, die länger als einen Monat gelten sollen, treten nach dem Polizeigesetz automatisch 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten wieder außer Kraft. Daher war eine Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung erforderlich.
Die vorgeschlagene Neufassung basiert im Wesentlichen auf den bisherigen Regelungen, einem aktuellen Muster des Gemeindetages sowie Regelungen anderer Städte, wie z.B. der Stadt Heilbronn. Änderungen wurden auch durch neueste Rechtsprechung zum Thema Lärm und pauschalen Alkoholverboten im öffentlichen Raum oder das Cannabisgesetz notwendig.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung aus dem Jahr 2006/2008 sind (neben redaktionellen Änderungen):
- Verkleinerung der „Lärmschutzzone Kurgebiet“ aufgrund veränderter städtebaulicher Entwicklungen im Kurgebiet und Reduzierung besonderer zusätzlicher Verhaltensvorschriften zur Eindämmung von Lärm auf die Parkanlagen im Kurpark und Salinenpark. Für die Wohngrundstücke und Betriebe im „Kurgebiet“ gelten daher dieselben Regelungen wie für alle anderen Einwohner in Bad Rappenau ohne zusätzliche Beschränkungen in der Freizeitgestaltung.
- Zusammenfassung der Regelungen zur Nutzung von Sport- und Spielplätzen incl. Kinderspielplätzen im neuen § 8. Neu aufgenommen wurde auch ein generelles Rauchverbot auf Spielplätzen, das schon länger gewünscht war.
- Verzicht auf ein pauschales Verbot für das Mitführen von Hunden im Kur- und Salinenpark. Anpassung der Vorgaben für den Durchgang mit Hunden in den Parks an die allgemeinen Verhaltensregeln wie diese bereits zuvor im Schlosspark und anderen Grünanlagen im Stadtgebiet galten, insbesondere zur Leinenpflicht, Benutzungspflicht von befestigten Wegen und das Verbot, Beete und Grünflächen sowie Kinderspielplätze mit Hunden zu betreten. (§ 20 Abs. 1 Nr. 6)
- Wegfall der Regelung für das Abmähen unbebauter Bauplätze mit festem Zeitfenster vom 15.06. - 15.07., da das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz in § 26 bereits eine Regelung zur einmaligen Grundstückspflege von landwirtschaftlich nutzbaren Flächen/Wiesen pro Jahr enthält. Im Sinne der ökologischen Artenvielfalt, Förderung von Blühwiesen und Freiheit für Eigentümer bei der Gestaltung von Außenanlagen erschien diese Regelung nicht mehr sinnvoll und in einer Polizeiverordnung an falscher Stelle.
- Neufassung der zugehörigen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände zu den inhaltlichen Änderungen in § 23.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden von den Fraktionen des Gemeinderates gelobt. Es gab noch verschiedene Fragen u.a. zur Freigabe von Wegen in den Parks für Radfahrer und E-Scooter – hier war man sich einig, dass die bisherigen reinen Fußgängerwege erhalten bleiben sollen. Es wurde außerdem angeregt, die entsprechenden Wege deutlich zu kennzeichnen und auch entsprechende Pläne zu veröffentlichen. Bei der Beschilderung in den Parks und auf Spielplätzen sollen Piktogramme bevorzugt werden, da diese schneller und allgemeiner verständlich seien. Groß war auch der Wunsch, die Einhaltung der Regelungen ausreichend zu kontrollieren und Verstöße, wie das Wegwerfen von Müll oder Zigarettenkippen, streng zu ahnden.
Zustimmung zur Erneuerung der Personenaufzüge an der Bahnunterführung bei Gleis 1 und auf der Südseite der Unterführung
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, für die Bestellung, den Einbau sowie der Bauleitung zur Erneuerung der beiden Aufzugsanlagen am Bahnhof Bad Rappenau die DB InfraGO AG in Karlsruhe zu beauftragen. Ein entsprechender Geschäftsbesorgungsvertrag soll abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 732.000 Euro.
An der Bahnunterführung am Bahnhof Bad Rappenau gibt es insgesamt drei Aufzugsanlagen. Für die Aufzugsanlagen „Unterführung Gleis 1“ und „Unterführung Südseite“ ist die Stadt Bad Rappenau zuständig. Für die mittlere Aufzugsanlage zu den Gleisen 2 und 3 ist die Deutsche Bahn zuständig. An den Aufzugsanlagen am Bahnhof kam es in den letzten Jahren trotz regelmäßiger Wartungen immer häufiger zu Ausfällen und Störungen. Personen mussten teilweise durch die Feuerwehr aus den Aufzügen geborgen werden.
Die Reparaturen und Instandsetzungen haben sich immer schwieriger gestaltet, da die Ersatzteile zum Teil nicht mehr vorrätig sind, teilweise neu angefertigt werden und somit lange Lieferzeiten haben. Längere Ausfälle der Anlagen waren in letzter Zeit die Folge.
Die drei Aufzugsanlagen sollen nun in einer gemeinsamen Maßnahme mit der Deutschen Bahn erneuert werden. Sie sollen aus wirtschaftlichen Gründen (zeitgleiche Ausführung, bau- und technikgleiche Anlagen) gemeinsam erneuert werden. Daher plant die Stadt Bad Rappenau die DB InfraGO AG mit der Beschaffung und Installation der Aufzüge zu beauftragen. Hierfür ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der DB InfraGO abzuschließen.
Die Kosten für Eigenleistungen von der DB für Projektmanagement, -steuerung, Abrechnung usw. belaufen sich voraussichtlich auf ca. 15.000 Euro brutto. Die Herstellungskosten belaufen sich nach einer aktuellen Kostenberechnung auf ca. 366.000 Euro pro Aufzugsanlage einschließlich 19 % Mehrwertsteuer und Baunebenleistungen (Gesamtkosten der beiden Aufzugsanlagen ca. 732.000 Euro).
Die Verwaltung hat für die beiden Aufzugsanlagen am Bahnhof sowie für den Aufzug am Salinensteg einen Antrag auf Ausgleichsstockmittel gestellt. Es wird eine Förderung in Höhe von ca. 20% der Herstellungskosten erwartet.
Zustimmung zu einer raschen Umsetzung der Maßnahme kam von den Fraktionen des Gemeinderates. Der Sprecher der ÖDP verwies darauf, dass es im Zusammenhang mit den nicht funktionierenden Aufzügen auch schon zu Unfällen gekommen sei, weil Personen mit Gepäck auf der Treppe gestürzt waren.
Bau-Turbo in Bad Rappenau: Übertragung der Zustimmung der Gemeinde auf den Technischen Ausschuss
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Zustimmung der Gemeinde gemäß §36a Baugesetzbuch (BauGB) über Vorhaben nach §31 Abs.3, §34 Abs.3b und §246e BauGB, den sogenannten „Bau-Turbo“, für die Dauer eines Jahres an den Technischen Ausschuss zu übertragen.
Um den Wohnraummangel, der in vielen deutschen Städten herrscht, zu beheben, trat am 30.10.2025 eine Gesetzesänderung, genannt „Bau Turbo“, in Kraft mit dem Ziel, den Bau von Wohnraum zu beschleunigen bzw. Wohnraum zu erhalten. U.a. macht das Gesetz die Kommunen planungsrechtlich flexibel und ermöglicht ihnen, vereinfacht und schneller Vorhaben zu ermöglichen. So können Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan einfacher genehmigt werden.
„Das betrifft alle Städte, die eine Baurechtsbehörde haben, also auch Bad Rappenau“, so OB Sebastian Frei. Eine „Zustimmung der Gemeinde“ zu den Abweichungen bleibt allerdings weiterhin erforderlich, die Verwaltung schlägt vor, diese Zuständigkeit dem Technischen Ausschuss zu übertragen. „Nach unserer Auffassung wird dadurch die Gremienarbeit gestärkt“, so OB Frei, „bei Bedarf kann der Technische Ausschuss die Zustimmung im Einzelfall auch an den Gemeinderat übertragen.“
Bislang ist in der Hauptsatzung geregelt, dass der Oberbürgermeister für die Entscheidungen über Bauvorhaben nach den § 34 und § 36 des Baugesetzbuches zuständig ist, soweit diese nicht von grundsätzlicher städtebaulicher Bedeutung oder von allgemeinem Interesse sind. Der Technischen Ausschuss ist nach der Hauptsatzung über folgende Entscheidungen der Stadt zu informieren: Über die Zulassung von Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen (§ 31 BauGB), über die Zulassung von Vorhaben im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) und die Zulassungen im Außenbereich (nach § 35 BauGB).
Dem Technischen Ausschuss soll nun zusätzlich die Aufgabe der Entscheidung von Bauvorhaben im Rahmen des „Bau-Turbos“ übertragen werden. Die Zuständigkeit soll zunächst für die Dauer eines Jahres an den Technischen Ausschuss übertragen werden. Falls sich das Verfahren bewährt, soll die Hauptsatzung entsprechend geändert werden.
Insgesamt stand der Gemeinderat dem „Bau-Trubo“ und der Übertragung der Zuständigkeit an den Technischen Ausschuss positiv gegenüber. Es wurde allerdings angemerkt, dass die Entscheidungen des Baurechtsamtes ohnehin schnell erfolgten. Um einen möglichst großen Nutzen zu erzielen, sollte die Baurechtsbehörde mögliche Bauherren auch gezielt auf den Bau-Turbo hinweisen.
Zustimmung zur Einrichtung eines Wärmenetzes im Bereich der Grundschule Obergimpern
Einstimmig hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst:
• Zustimmung zur Umrüstung der alten Gas- bzw. Ölheizungen der städtischen Gebäude „Am Dreschplatz“ in Obergimpern auf Fernwärme mit geschätzten Gesamtkosten von 450.000 Euro
• Zustimmung zum Abschluss eines Fernwärmeliefervertrages mit der Firma Hemmer Bio-Energie
• Zustimmung zur Beantragung entsprechender KFW-Fördermittel für die Gesamtmaßnahme: „Wärmenetz Obergimpern“
Ein Gemeinderat war bei der Abstimmung befangen.
In der Sitzung vom 29.02.2024 hatte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zum Aufbau eines Wärmenetzes in Obergimpern gefasst. Nach dem Brand in der Grundschule Obergimpern Anfang Januar 2026 soll die geplante Umrüstung der städtischen Gebäude in Obergimpern (Am Dreschplatz) von 2027 auf 2026 vorgezogen werden. Ursprünglich war der Bau eines Blockheizkraftwerkes in der Schule geplant. Aufgrund verschiedener u.a. gesetzlicher Vorgaben hat man sich nun für die Versorgung über eine Fernwärmeleitung vom Oberbiegelhof entschieden.
Die Wärmeversorgung der städtischen Gebäude erfolgt derzeit durch fossile Brennstoffe, die technisch, wirtschaftlich und ökologisch nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Um eine zukunftsfähige, wirtschaftliche und möglichst klimafreundliche Wärmeversorgung sicherzustellen, wurde die Versorgung über einen Wärmeliefervertrag geprüft. Im Rahmen des Wärmeliefervertrags übernimmt der Wärmelieferant, die Fa. Hemmer-Bio-Energie GmbH, die Planung, Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung der Wärmeversorgungsanlage.
„In Obergimpern liegt ein Sonderfall vor“, so OB Sebastian Frei, „hier gibt es viele städtische Gebäude in relativ kleinem Umkreis: Grundschule, Sporthalle, Feuerwehrhaus, DRK und andere.“ Hier lohnt sich der Aufbau eines Fernwärmenetzes und damit der Umstieg auf klimaneutrale, örtlich erzeugte Energie. Da in der Grundschule Obergimpern dringend eine neue Heizung gebraucht wird, soll die Umrüstung im Sommer dieses Jahres erfolgen.
Gleichzeitig soll mit der Firma Hemmer Bio-Energie ein Fernwärmeliefervertag abgeschlossen werden, die Konditionen sind analog zu denen im Wärmeliefervertrag für das Feuerwehrhaus Grombach:
• Grundpreis Anschlusswert/Jahr: 57 Euro/kW zzgl. Mwst.
• Arbeitspreis (Verbrauch): 130 Euro/MW zzgl. Mwst.
Der Wärmearbeitspreis bleibt im Jahr des Vertragsschlusses und im Folgejahr unverändert. Die erstmalige Preisanpassung erfolgt ab 01.01.2028. Die aktuell geschätzten Gesamtkosten des Wärmenetzes (Planung, Lieferung und Einbau) belaufen sich auf rund 450.000 Euro. Die finanziellen Aufwendungen der Stadt Bad Rappenau mindern sich um die noch zu beantragende KFW-Förderung mit einer zu erwartenden Fördersumme von 157.500 Euro. Außerdem ist noch die Zahlung der Schadenssumme durch den Brand an der Grundschule Obergimpern von der Versicherung zu erwarten. Dieser Betrag kann ebenfalls zur Kostendeckung verwendet werden, zur Höhe des Betrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Die Fraktionen des Gemeinderates lobten das Konzept als „Schritt in die richtige Richtung“ und dankten der Verwaltung für ihre Technologie-Offenheit. Gelobt wurde außerdem, dass die Energie vor Ort erzeugt wird. Der Anschluss weiterer städtischer Gebäude in Obergimpern sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden.
Bild: Seit Anfang Februar wird die Grundschule Obergimpern mit einer Notheizung, einem sogenannten Hotmobil, geheizt (Bild: Hochbauamt Bad Rappenau)
Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der FFW Bad Rappenau, Abteilung Heinsheim sowie Abteilung Grombach
Einstimmig hat der Gemeinderat der Wiederwahl des Abteilungskommandanten und des Stellvertreters bei der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilungen Heinsheim und Grombach zugestimmt.
Bei der Abteilung Heinsheim wurden Max Elser als Abteilungskommandant und Felix Nägelein als sein Stellvertreter wiedergewählt. Bei der Abteilung Grombach wurde Bernd Gleichauf als Abteilungskommandant und Heiko Dorsch als sein Stellvertreter wiedergewählt. Alle Gewählten können nun von Oberbürgermeister Sebastian Frei für eine Amtszeit von 5 Jahren verpflichtet werden. „In beiden Abteilungen wird hervorragende Arbeit geleistet“, so OB Frei.
Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2024
Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehörten 2024 u.a. die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH und die Salinenklinik AG. Darüber hinaus enthält der Bericht u.a. Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden sowie über den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau.
Der Bericht dient zur Information des Gemeinderates und der Einwohner. Der Beteiligungsbericht 2024 liegt in der Zeit vom 09.03.2026 bis zum 17.03.2026 im Rathaus, Kirchplatz 4, 1. OG, Zimmer 129 öffentlich aus und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Er kann auch online abgerufen werden unter: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen
