Bewirtschaftung der Mensa der Verbundschule Bad Rappenau: Vergabe an Bieter
Einstimmig bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, die Bewirtschaftung an der Mensa der Verbundschule weiterhin an die Fa. apetito catering Education aus Rheine zu vergeben. Der neue Vertrag läuft ab 01.08.2026. Als Abgabepreis für das Mittagessen in der Mensa an der Verbundschule werden 4 Euro pro Mahlzeit festgelegt. In Kindertagesstätten, Hort und Kernzeit bleibt es bei einer Pauschale in Höhe von 80 Euro pro Monat für die Teilnahme am warmen Mittagessen.
Der bisherige Pacht- und Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung der Mensa an der Verbundschule Bad Rappenau läuft zum 31.07.2026 aus. Daher erfolgte nun eine neue Ausschreibung der Leistung. Zusätzlich sollen ab August 7 weitere Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bad Rappenau (3 Schulkindbetreuungen, der Schülerhort und 3 Kindertageseinrichtungen) ebenfalls mit verzehrfertigen Mittagsessen aus dieser Mensa heraus beliefert werden.
Nach Bekanntmachung der Ausschreibung haben sich 9 Firmen auf der Vergabeplattform registriert. Bis zum Angebotstermin am 03.03.2026 hat allerdings nur ein Bieter ein Angebot eingereicht: die Fa. apetito catering Education aus Rheine, die auch bisher schon die Mensa bewirtschaftet.
Als Abgabepreis für ein warmes Mittagessen wurde an der Verbundschule 4 Euro festgelegt werden (bisher 3,50 Euro nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 16.07.2018). Für die Teilnahme am Mittagessen in Kindertagesstätte, Hort und Kernzeit wird weiterhin eine Pauschale in Höhe von 80 Euro pro Monat erhoben.
Mit dem neuen Konzept, auch weitere Einrichtungen aus der Mensa heraus zu beliefern, reduziert sich die jährliche Bezuschussung des Mensabetriebs durch die Stadt auf ca. 7.000 Euro.
Von Seiten des Gemeinderats wurde generell bedauert, dass kein regionaler Anbieter von Fertigessen ein Angebot bei der Ausschreibung abgegeben hatte. OB Sebastian Frei machte deutlich, dass sich die Stadt beim vorliegenden Auftragsvolumen an das Vergaberecht halten muss und nicht, wie etwa kleinere Gemeinden, freihändig einen Caterer auswählen kann.
Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Wahl der stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat den Wahlen von Thomas Wachno als erster stellvertretender Kommandant und Ilja Woitaschek als zweiter stellvertretender Kommandant der Feuerwehr Bad Rappenau zugestimmt.
Beide wurden bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau am 28.02.2026 wieder gewählt; beide erfüllen die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für ihre Ämter und können nun durch OB Sebastian Frei auf die Dauer von fünf Jahren in der jeweiligen Funktion offiziell bestellt werden. „Ich freue mich über die Kontinuität bei der Feuerwehr Bad Rappenau“, so OB Frei „beide Stellvertreter haben gute Arbeit geleistet.“
Bestellung von Frau Cora Freudenberger zur weiteren Standesbeamtin
Einstimmig hat der Gemeinderat der Bestellung von Frau Cora Freudenberger zur weiteren Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Rappenau mit Wirkung ab 01.04.2026 zugestimmt.
Frau Cora Freudenberger ist seit Januar 2026 als Sachbearbeiterin im Standes- und Friedhofsamt beschäftigt und hat im Februar 2026 an dem erforderlichen Grundseminar im Personenstands- und Familienrecht erfolgreich teilgenommen. Um einen schnellen Stellenwechsel mit allen Unterschriftsberechtigungen für die erforderlichen Beurkundungen von Personenstandsfällen zu ermöglichen, wurde sie ab 1.4.2026 zur weiteren Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Bad Rappenau bestellt.
Erlass einer Satzung nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz über verkaufsoffene Sonntage in Bad Rappenau im Jahr 2026
Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz über die verkaufsoffenen Sonntage in Bad Rappenau im Jahr 2026 beschlossen:
Am 21.06. (Stadtfest), und 18.10. (Kirchweih / Bad Rappenau regional) dürfen die Geschäfte in der Kernstadt jeweils von 13:00 – 18:00 Uhr geöffnet sein.
Die entsprechende Satzung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 14/2026 vom 02.04.2026 veröffentlicht.
Reinigung und bauliche Zustandserfassung (TV-Inspektion) der Kanäle und Schächte in der Kernstadt Bad Rappenau, Bereich West: Maßnahmenbeschluss und Vergabe der Ingenieurleistungen
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung der Kanalreinigung, TV-Inspektion zur Schadensbewertung und Erstellen eines Sanierungskonzeptes für das Kanalnetz der Kernstadt Bad Rappenau, westlicher Teil, mit geschätzten Gesamtkosten von ca. 330.000 Euro (einschl. 19% MwSt.) zugestimmt. Der Auftrag für die erforderlichen Planungsleistungen soll an das Ingenieurbüro Hilmar Zapf in Eschelbronn vergeben werden.
Betreiber von Abwasseranlagen sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Anlagen selbst zu überprüfen, um insbesondere den Zustand (Standsicherheit und Dichtheit) und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Zu den Abwasseranlagen zählen Kanalisationen, Regenwasserbehandlungs- und Regenentlastungsanlagen. Die Überprüfung erfolgt in der Regel durch direkte oder indirekte Inaugenscheinnahme (TV- Inspektion).
Für die Überprüfung des Kanalsystems in der Kernstadt und aller Stadtteile wurde ein Inspektionsrahmenplan erarbeitet. Darin sind die Kanalsysteme in der Kernstadt und den Stadtteilen zu etwa gleichgroßen Netzteilen zusammengefasst, die alle 10 Jahre überprüft werden müssen.
Im 2. Halbjahr 2026 ist die Reinigung und TV-Inspektion der Kanäle und Schächte in der Kernstadt Bad Rappenau, westlicher Teil, mit einem Gesamtumfang von ca. 30.000 m Kanälen und ca. 875 Schächten geplant. Hiervon ausgenommen werden die Abwasserkanäle und Schächte im Baugebiet „Kandel“, welche bereits im Zuge der Gewährleistungsabnahme überprüft wurden.
Die Grenze des Untersuchungsgebietes bilden im Osten die Schwaigerner Straße, Kirchenstraße und Siegelsbacher Straße. Der zweite, östliche Teilabschnitt des Kanalnetzes in der Kernstadt ist für das Jahr 2027/2028 zur Überprüfung vorgesehen.
Ausführung von Kanalsanierungsarbeiten im Stadtteil Wollenberg: Maßnahmenbeschluss, Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages, Ermächtigung des Oberbürgermeisters für Auftragsvergaben bis 500.000 Euro
Einstimmig hat der Gemeinderat die Ausführung von Kanalsanierungsarbeiten im Stadtteil Wollenberg mit einem geplanten Kostenumfang von ca. 590.000 Euro (einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten) beschlossen. Ebenso hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die erforderlichen Planungs- und Bauleitungsleistungen an das Ingenieurbüro Hilmar Zapf in Eschelbronn zugestimmt und OB Frei ermächtigt, Aufträge zu dieser Maßnahme bis zu einer Auftragssumme von 500.000 Euro entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Bad Rappenau zu erteilen.
Im Jahr 2020 wurde im Stadtteil Wollenberg der bauliche Zustand der Kanäle, Leitungen und Schächte mittels TV-Inspektion durch die Firma Beyerle GmbH aus Eppingen-Kleingartach überprüft. Das Kanalnetz im Stadtteil Wollenberg hat eine Gesamtlänge von ca. 3,6 km, verteilt auf 112 Kanalhaltungen. Zusätzlich zu den Haltungen wurden 115 Schächte untersucht.
Dabei wurde auch ein sofortiger bzw. kurzfristiger Handlungsbedarf bei 54 Haltungen und 3 Kontrollschächten festgestellt. Bei den Haltungen entspricht das einem Anteil von ca. 48% am Gesamtnetz von Wollenberg. Diese sollen nun saniert werden. Des Weiteren sollen mittlere Schäden, die sich in diesem Bereich befinden, gleichzeitig aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten mitsaniert werden. Die reinen Sanierungskosten betragen ca. 535.500 Euro (brutto).
Bis Mitte des Jahres sollen die Maßnahmen geplant und die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden, bis Ende des 3. Quartals 2026 sollen die Maßnahmen ausgeschrieben werden und die Vergabe erfolgen. Die Kanalsanierungsarbeiten sollen bis Mitte 2027 ausgeführt werden.
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Nördlicher Stadtkern'': Zustimmung zur Erweiterung des Untersuchungsgebietes und zur Beauftragung weiterer Beratungsleistungen an die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, das Untersuchungsgebiet für die vorbereitenden Untersuchungen Stufe 2 der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Nördlicher Stadtkern“ zu erweitern. Ebenso hat der Gemeinderat zugestimmt den Auftrag an die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH für weitere Beratungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme zu erteilen.
Im Sommer 2025 konnten die vorbereitenden Untersuchungen der Stufe 1 mit einer Bürgerinformationsveranstaltung im Kurhaus abgeschlossen werden. Im Gemeinderat wurden die Ergebnisse der VU I in der Sitzung am 22.09.2025 vorgestellt und der Gemeinderat hat beschlossen, einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm für das Jahr 2026 zu stellen.
„Dieser Antrag war gleich beim ersten Anlauf erfolgreich“, freute sich OB Sebastian Frei. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine Finanzhilfe von 1 Mio. Euro zugesagt. Das Sanierungsgebiet soll nun um die Grundstücke westlich der Turmstraße erweitert werden. In den erweiterten Abgrenzungsbereich einbezogen sind der Schlosspark mit Wasserschloss, Notariat, Bürgerhaus und Kleinkindbetreuung. Eine weitere Ausweitung des Sanierungsgebietes ist denkbar, allerdings sind dazu schriftliche Anträge der Grundstückseigentümer erforderlich. „Wir haben bereits in den Ortsteilen und auch in der Kernstadt gute Erfahrungen mit Sanierungsprogrammen gemacht“, so OB Frei weiter.
Nach der erfolgreichen Programmaufnahme kann die Stadt nun die 2. Stufe der vorbereitenden Untersuchungen (VU II) angehen. Im Rahmen der VU II werden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt sowie bei den Grundstückseigentümern die Mitwirkungsbereitschaft abgefragt. Dies soll durch eine Onlinebefragung und mittels Fragebogen unmittelbar nach den Osterferien erfolgen. Nach Aus- und Bewertung der vorbereitenden Untersuchungen legt der Gemeinderat das Sanierungsgebiet und die Sanierungsziele abschließend fest und stellt die Richtlinien zur Förderung privater Vorhaben auf.
Für die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen der Stufe 2 und für die Betreuung der Stadt bei der Durchführung der Sanierung liegt ein Folgeangebot der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) auf Grundlage des tatsächlichen Zeitaufwandes nach Stundensätzen vor. Der Aufwand für die VU II wird auf 25.000 € brutto geschätzt.
Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum 2. Änderung'' in Bad Rappenau: Satzungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Nahverkehrszentrum 2. Änderung“ in Bad Rappenau als Satzung beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplanes zielt darauf ab, in Bad Rappenau südlich des Nahverkehrszentrums (Bahnhof und Busbahnhof) im Bereich eines ehemaligen öffentlichen Parkplatzes und eines Baugrundstücks an der Raiffeisenstraße die Errichtung eines Gebäudekomplexes zur Unterbringung von Arztpraxen zu ermöglichen. Unter anderem ist hier die Ansiedlung einer neuen Hausarztpraxis sowie der Bau von Wohnungen geplant.
„Bei den Investoren gibt es momentan einige Umstrukturierungen, aber das Projekt soll weiter vorangetrieben werden“, so OB Frei. Mit der Änderung des Bebauungsplanes hat die Stadt Bad Rappenau die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen.
Von Seiten des Gemeinderates wurde gewünscht, je nach Projektfortschritt den bisherigen Parkplatz vorübergehend wieder zum Parken freizugeben.
Bebauungsplan Halmesäcker in Fürfeld: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Durchführung der erneuten Offenlage; Zustimmung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage zugestimmt, ebenso hat er dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn zugestimmt. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Halmesäcker“ in Fürfeld als Satzung beschlossen.
Das Verfahren für den Bebauungsplan „Halmesäcker“ in Fürfeld läuft bereits seit mehreren Jahren, u.a. wurde von 2021 bis 2024 in dem Gebiet eine archäologische Rettungsgrabung durchgeführt. Der Bebauungsplan wurde im Laufe des Verfahrens an die aktuellen Gegebenheiten angepasst, u.a. wurde der hier vorgesehene Kindergarten nicht mehr im Plan aufgenommen, da mittlerweile im Ärztehaus Fürfeld eine entsprechende Einrichtung geschaffen wurde. „Beim Bebauungsplan `Halmesäcker´ mussten wir verschiedene Hürden überwinden, aber jetzt sind wir auf der Zielgeraden“, fasste OB Frei zusammen.
Bebauungsplan „Herrlisbrunnen, 5. Änderung'' in Babstadt: Offenlagebeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen, 5. Änderung“ in Babstadt gefasst und die Verwaltung beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchzuführen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll der Anbau an die Theodor-Heuss-Schule in Babstadt ermöglicht werden. Dieser geplante Neubau ist für die künftige Unterbringung der Kernzeit gedacht und wird direkt an die bestehende Grundschule angebaut. Der derzeit gültige Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 4. Änderung“ lässt die Überbauung der geplanten Fläche nicht zu.
Bebauungsplan für die „AGRI-PV im Stützen'' in Bonfeld: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanes „AGRI-PV im Stützen “ in Bonfeld sowie dem entsprechenden Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Offenlage des Bebauungsplanes durchzuführen.
Der Bebauungsplanentwurf liegt bis einschließlich Freitag, 08.05.2026, öffentlich aus. Die Planunterlagen können innerhalb der Auslegefrist über die Homepage der Stadt Bad Rappenau https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Rappenau im Flur des 2. OG beim Bauverwaltungsamt zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Durch den Bebauungsplan soll im Bonfelder Gewann „Stützen“ westlich vom Bonfelder Wald die Errichtung einer AGRI-PV Anlage ermöglicht werden. Derzeit sind diese Flächen ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Durch den Bau des Solarparks als „Agri-PV“, soll die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen größtenteils weiterhin aufrechterhalten werden.
Flächennutzungsplan 2013/2014 - 6. Änderung „im Stützen'' in Bonfeld: Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen und zur Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat auch einem entsprechenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zugestimmt, um die AGRI-PV-Anlage in Bonfeld zu ermöglichen. Zuständig für diesen Beschluss ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach. Dieser hatte bereits in seiner Sitzung am 24.03.2026 ein entsprechendes Verfahren befürwortet.