Erschließung Baugebiet „Neckarblick'', in Heinsheim: Zustimmung zur Vorplanung (Straßenbau und Entwässerungsplanung); Vergabe des Planungsauftrages
Mit 24 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat der Vorplanung für den Straßenbau sowie der Entwässerungsplanung für das Baugebiet „Neckarblick“ in Heinsheim zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat beschlossen, den Planungsauftrag an das Büro Bioplan in Sinsheim zu vergeben.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde im Oktober 2017 gefasst, der Entwurf war auch schon öffentlich ausgelegt. Im Verfahren hat sich allerdings gezeigt, dass eine Abbiegespur in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden sollte. Dazu ist auch eine weitere Planung der Tiefbaumaßnahmen erforderlich, bevor der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden kann. Vorgesehen ist auch ein Lärmschutzwall entlang der L528.

Die Fläche hat die Stadt mittlerweile erworben, so dass eine Baulandumlegung nicht erforderlich ist. Insgesamt sollen in diesem Bereich 29 Bauplätze entstehen. Eine archäologische Vorprospektion in dem Gebiet hat auch bereits stattgefunden und nur spärliche Befunde erbracht, so dass von Seiten der Denkmalpflege keine Bedenken gegen die Umsetzung des Baugebietes bestehen.

Die Kosten für den Straßenbau in diesem Bereich wurden mit ca. 1,2 Mio. Euro berechnet, Kanalbau und Regenwasserbehandlung werden ca. 1,1 Mio. Euro kosten.

Die Sprecherin der CDU-Fraktion wies darauf hin, dass es wichtig sei, dass das Regenwasser nicht zu schnell abfließt, sondern im Gebiet versickern kann, damit der Grundwasserspiegel nicht weiter sinkt.

Der Sprecher der Grünen verwies darauf, dass durch den Bau eines Lärmschutzwalles evtl. Lärm in das gegenüberliegende Baugebiet abstrahlen könnte. Ökonomisch und ökologisch sei das Projekt riskant, es bestehe ein großes Hochwasserrisiko.

Der Sprecher der SPD freute sich über die Ausweisung, auf die man vor Ort seit Jahren warte. In Heinsheim sei es aufgrund der Topographie zwischen Steilhang, Fluss und Landschaftsschutzgebiet schwierig, geeignete Flächen zu finden.

Auch die Sprecherin der Freien Wähler begrüßte die Schaffung von neuem Wohnraum in Heinsheim, einem Ortsteil mit hoher Wohnqualität. Auch Infrastruktur und Versorgung vor Ort gelte es im Auge zu behalten.


Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Feststellung der Gebührenrechtlichen Ergebnisse 2017 bis 2019
Einstimmig hat der Gemeinderat die Gebührenrechtlichen Ergebnisse des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Bad Rappenau für die Jahre 2017 – 2019 wie folgt festgestellt:

1. Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2017 wird wie folgt festgestellt:
Schmutzwasser      + 121.794 €
Niederschlagswasser      + 23.486 €

2. Das gebührenrechtliche Ergebnis für den Bemessungszeitraum 2018 - 2019 wird wie folgt festgestellt:
Schmutzwasser      + 724.067 €
Niederschlagswasser      +245.380 €

Dadurch ergeben sich zum 31.12.2019 folgende gebührenrechtliche Überdeckungen:
Schmutzwasser      1.092.939 €
Niederschlagswasser      390.734 €
Diese sollen im Laufe der nächsten Jahre ausgeglichen werden.


Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Zustimmung zur Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 sowie Zustimmung zur Satzungsänderung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 zugestimmt und die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentlichen Abwassergebühren beschlossen.

Ziel der Kalkulation für 2021 und 2022 war es, die Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren ganz bzw. zum Teil ausgleichen, so dass die Gebührensätze gleichbleiben bzw. nur geringst möglich angehoben werden müssen.

Zum 01.01.2021 gelten damit die folgenden Gebühren:
2021 Abwassergeb 


Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2019
Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehören u.a. die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH, die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH und die Salinenklinik AG.

Darüber hinaus enthält der Bericht u.a. Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden. Neben dem Zweckverband „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ ist Bad Rappenau an verschiedenen Abwasser- bzw. Hochwasserschutz-Zweckverbänden und der vhs Unterland beteiligt. Darüber hinaus enthält der Bericht Informationen über den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau.

Der Beteiligungsbericht 2019 liegt noch bis zum 15.12.2020 im Rathaus, Kirchplatz 4, 1. OG, Zimmer 127, öffentlich aus und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden.


Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Obergimpern'': Kenntnisnahme vom Abschlussbericht; Festlegung der Sanierungsziele und des Sanierungsgebietes; Erlass der Richtlinien zur Förderung privater Sanierungsmaßnahmen
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Inhalt der Vorbereitenden Untersuchungen (VU). Einstimmig beschlossen wurden vom Gemeinderat die Sanierungs- und Gestaltungsziele sowie die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obergimpern“ und die Dauer des Sanierungsverfahrens bis 31.12.2029. Ebenso hat der Gemeinderat die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen auf privaten Grundstücken beschlossen.

„Wir freuen uns, dass wir in das Sanierungsprogramm `lebendige Zentren´ aufgenommen wurden“, betonte Oberbürgermeister Sebastian Frei. Nun könne man die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) vorstellen und sowohl die Sanierungsziele als auch das Sanierungsgebiet förmlich festlegen. Ein erster Zuschuss aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ in Höhe von 800.000 Euro wurde bereits bewilligt.

Zu den Sanierungszielen, die in der VU herausgearbeitet wurden, zählen die folgenden Kernthemen:
-    Charakter der Ortsmitte schützen
-    eine neue Ortseingangssituation schaffen
-    Sicherung und Instandsetzung ortsbildprägender Gebäude
-    mehr Aufenthaltsqualität schaffen
-    Stärkung der Wohnfunktion
-    Schaffung neuer Fuß- und Radwegeverbindungen
-    Anbindung von Obergimpern an das überörtliche Radwegesystem

Nach der Beratung im Technischen Ausschuss wurden verschiedene Gestaltungsvorgaben für private Baumaßnahmen weniger streng gefasst. Ebenso wurde, auf Antrag der CDU-Fraktion, die Steinstraße wieder in das Sanierungsgebiet aufgenommen. Der Zeitraum für die Sanierung wurde bis zum 21.12.2029 festgelegt.

Alle Fraktionen lobten die geplante Sanierungsmaßnahme für den Ortskern Obergimpern. Der Sprecher der FW blickte auf das Verfahren zurück, das 2018 gestartet wurde und lobte vor allem die Bürgerbeteiligung in diesem Zusammenhang. Nun habe man bis Ende 2029 Zeit, die geplanten Maßnahmen umzusetzen, wichtig sei dabei, dass die Umsetzung freiwillig und behutsam erfolge.

Auch der Sprecher der ÖDP versprach sich einen Schub für die Ortskernentwicklung von der Sanierung. Es sei auch eine Chance, neuen Wohnraum ohne weiteren Flächenverbrauch zu schaffen. Gleichzeitig lobte er, dass die strengen Forderungen angepasst wurden, um eine ökologisch sinnvolle Sanierung nicht zu erschweren.

Die Sprecherin der Grünen blickte auf die Sanierung des Ortskerns Bonfeld zurück, die sehr gut angenommen wurde. Auch in Obergimpern gebe es viel Potential.

„Wenn man so durch Obergimpern läuft, dann finden sich einige Stellen, da denkt man, die Zeit ist stehen geblieben“, so die Sprecherin der SPD. Die Sanierung böte nun die Chance, Wohnraum zu schaffen und Plätze, an denen man sich treffen kann. Auch die Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger sei zeitgemäß und erforderlich.

„Wir freuen uns über das neue Programm und hoffen, dass viele Privatleute angeregt werden, hier mitzumachen und Wohnraum zu schaffen“, sagte die Sprecherin der CDU.


Lärmaktionsplan der Stufe 3, Überprüfung des Lärmaktionsplanes aus 2018
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan. Einstimmig beschlossen wurde der Musterbericht zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Bad Rappenau, Stufe 2, wurde vom Gemeinderat im Juli 2018 verabschiedet. Seither wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms umgesetzt, wie die Ausweisung von Tempo-30-Zonen oder punktuell der Einbau von lärmminderndem Fahrbahnbelag. In Stufe 3 muss nun überprüft werden, ob neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Überarbeitung oder Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erforderlich machen. Da dies nicht der Fall ist, ist eine Anpassung der Planungen von 2018 derzeit nicht erforderlich. Auch wenn derzeit keine Maßnahmen erforderlich sind, sollen im kommenden Jahr an bestimmten Punkten im Stadtgebiet Verkehrszählungen durchgeführt werden.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes hatte auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zum Thema zu äußern. Zwei Wortmeldungen erfolgten, eine bezog sich auf die Ausweitung der Tempo-30-Zone in der Heinsheimer Straße, die zweite auf die Lärmbelastung in der Ortseinfahrt Obergimpern von Untergimpern her kommend.

Baugebiet „Kandel'', Bad Rappenau: Zustimmung zur Bildung einer Abrechnungseinheit
Einstimmig hat der Gemeinderat der Bildung einer Abrechnungseinheit im Baugebiet „Kandel“ in Bad Rappenau, bestehend aus den Erschließungsanlagen „Kandelweg“, „Kiefernweg“ und „Kastanienring“, zugestimmt. Das Baugebiet „Kandel“ in Bad Rappenau ist bereits seit einiger Zeit fertig gestellt.

Durch die Neuregelung des Erschließungsbeitragsrechts im Kommunalabgabengesetz ist es mittlerweile möglich, die Erschließungsstraßen eines Baugebiets zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Die Bildung einer Abrechnungseinheit vereinfacht die Abrechnung und trägt zu einer besseren Akzeptanz bei den Beitragspflichtigen bei, weil dann für alle Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit der gleiche Beitragssatz gilt. Eine Zusammenfassung ist solange möglich, wie die Beitragspflichten noch nicht entstanden sind.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in seinem Urteil vom 20.02.2014 klargestellt, dass die Bildung einer Abrechnungseinheit lediglich voraussetzt, dass es sich um mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen handelt, die eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung des Baugebiets ermöglichen und miteinander verbunden sind.

Die Abrechnung der neuen Baugrundstücke entlang der Raubachstraße erfolgt über einen separat berechneten Erschließungsbeitrag.


Sanierung Tartanbahn Waldstadion Bad Rappenau: Zustimmung zur Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Arbeiten zur Sanierung der Tartanbahn und der Sportrinne im Waldstadion an die Fa. Becker GmbH Garten- und Landschaftsgestaltung aus Zuzenhausen zum Angebotspreis von 684.800,45 Euro zugestimmt. Diese hatte das günstigste von insgesamt fünf Angeboten abgegeben.

Die Kostenberechnung belief sich auf 743.851,75 Euro. Ende November 2019 hatte der Gemeinderat die Sanierung der Tartanbahn im Waldstadion und die Ausschreibung der Arbeiten beschlossen. Die Arbeiten sollen vom 25.05. – 31.08.2021 ausgeführt werden.


Energiebeschaffungen, Ausschreibung des städtischen Gasbedarfs für die Jahre 2021 – 2023 ff.: Mitteilung der Ergebnisse
Im November 2019 hatte der Gemeinderat zugestimmt, an der 11. Bündelausschreibung der GT service GmbH für die Gasversorgung der städtischen Gebäude für die Jahre 2021 – 2023ff teilzunehmen. An 23 Abnahmestellen im Stadtgebiet nimmt die Stadt Bad Rappenau insgesamt 2.100.000 kWh Gas ab, die Kosten dafür belaufen sich auf 34.850 Euro pro Jahr.

Für 14 Abnahmestellen wurde Erdgas ausgeschrieben, der günstigste Bieter in diesem Bereich war die Stadtwerke Radolfzell GmbH. Gegenüber der letzten Ausschreibung im Jahr 2015 hat sich der durchschnittliche Gaspreis von 5,105 ct/kWh um 3,565 ct/kWh (69,8 %) vermindert. Damit profitiert die Stadt in den kommenden beiden Jahren von zurzeit sehr niedrigen Preisen auf dem Gasmarkt.

Für 9 Abnahmestellen wurde Gas mit 10% Beimischung von Biogas ausgeschrieben. Günstigster Bieter war hier die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG. Der Gaspreis beträgt dabei 1,80 ct/KWh. Die Mehrkosten für die Zumischung von 10 % Bioerdgas betragen 2.500 Euro. Die 9 Abnahmestellen werden mit 10 % Bioerdgas beliefert, um den gesetzlichen Anforderungen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) gerecht zu werden.