Zukunft des Sole-Mineralbades „RappSoDie“: Zustimmung zur konzeptionellen Neuausrichtung des Bades und zum Neubau am bisherigen Standort
Mit 27 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der konzeptionellen Neuausrichtung des „RappSoDie“ zugestimmt. Vorgesehen ist ein dreigliedriges Badkonzept bestehend aus Sport- und Familienbad, Solebad und Sauna.
Ebenso hat der Gemeinderat einem Abriss und Neubau des Solebades am bisherigen Standort zugestimmt, bei dem die bestehende Saunainfrastruktur erhalten bleiben soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Projektsteuerer zu finden, um die weiteren Schritte zur Umsetzung des empfohlenen Konzepts voranzutreiben.

Bereits vor rund drei Jahren wurde die Altenburg Unternehmensgruppe aus Düsseldorf beauftragt, ein Strategiekonzept für die Zukunft des Sole-Mineralbades RappSoDie zu erarbeiten. In mehreren Sitzungen hat sich seither der Gemeinderat mit dem Thema intensiv befasst. Im Herbst 2021 wurden zusätzlich mehrere Betriebs- und Standortvarianten von der Firma Altenburg untersucht und verglichen.

„Heute geht es um einen Grundsatzbeschluss über die Zukunft des RappSoDie“, machte Oberbürgermeister Sebastian Frei deutlich. „Die Verwaltung schlägt ein Drei-Sparten-Bad am bisherigen Standort vor. Als neuer Baustein soll ein Sport- und Familienbad hinzukommen, von dem vor allem unsere Schulen und die örtlichen Vereine profitieren.“ Die voraussichtlichen Investitionen für die vorgeschlagene Variante liegen bei rund 34,2 Mio. Euro.

Zum 01.01.2022 hat die Stadt den Bäderbetrieb von der Kur- und Klinikverwaltung übernommen und ist seither Eigentümer und Betreiber der Einrichtung. Darüber hinaus steht seit Herbst 2020 das ehemalige Therapiezentrum (Rundbau) leer. Damit sind die Voraussetzungen für die Umstrukturierung geschaffen. Wie notwendig diese ist, zeigt auch die bereits erfolgte Schließung mehrerer Becken des Solebades. In ihrem Strategiekonzept aus dem Jahr 2019 war die Firma Altenburg ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Sanierung des bestehenden Bades nicht in Frage kommt. Eine zukunftsfähige Lösung für das Solebad kann aus Sicht der Berater nur darin bestehen, das Bad unabhängig von der Bestandsstruktur kapazitativ und konzeptionell neu aufzustellen. Dies bedeutet den Abriss und Neubau des Solebades bei Erhalt der bestehenden Saunainfrastruktur.

Vorgeschlagen wurde grundsätzlich ein dreigleisiges Badkonzept aus:

  • Sport- und Familienbad (neuer Angebotsbaustein)
  • Solebad (moderner Ersatz für bestehenden Angebotsbaustein)
  • Sauna

Aus der Diskussion im Gemeinderat haben sich verschiedene Alternativen zum genannten Konzept ergeben. Diese betreffen einerseits den Standort, aber auch die Frage, ob das dreigliedrige Konzept an einem Standort oder verteilt auf zwei Standorte realisiert werden soll. Daher untersuchte die Firma Altenburg im Herbst 2021 folgende mögliche Standorte und Angebotsalternativen:

  • Variante A: Einstandortkonzept am Bestandsstandort bei Erhalt der bestehenden Sauna
  • Variante B: Einstandortkonzept an einem anderen Standort („Hinter dem Freibad“)
  • Variante C: Zweistandortkonzept bei Erhalt der Sauna und Neubau eines Solebades am Bestandstandort, Neubau eines Sportbades an separatem Standort („An der Grundschule“)
  • Variante D: Zweistandortkonzept bei Erhalt der Sauna am Bestandstandort, Neubau eines Sport- und Solebades an einem anderen Standort („Hinter dem Freibad“)
  • Variante E: Analog Variante D, allerdings Veräußerung der Sauna

In der Untersuchung der Firma Altenburg hat im Vergleich die „Variante A“ am besten abgeschnitten. Das Konzept stellte Berater Markus Steinert im Gemeinderat vor. Es umfasst den Abriss des Altbaus des Solebades und des ehemaligen Therapiezentrums und den Neubau an derselben Stelle. Im Neubau des Solebades sind ca. 200 m² Wasserfläche auf einer Ebene vorgesehen, ebenso ein Außenbecken, ein „Soleschwebebecken“ und ausreichend Aufenthaltsflächen in verschiedenen Räumen, ebenso Gastronomie im Innen- und Außenbereich. Die Saunaanlage (außer dem Afrikahaus, für das Ersatz geschaffen werden soll) soll erhalten bleiben und mit dem Neubau verbunden werden. Neu gebaut werden soll auch ein Sport- und Familienbad mit 25-Meter-Becken und 4 Bahnen, samt Kleinkinderbecken und Wärmeraum. Eingangs- und Kassenbereich sollen von allen Gästen gemeinsam genutzt werden. Umkleide- und Sanitärbereiche sollen für die drei Sparten aufgeteilt werden. Die direkte Hotelanbindung des Bades soll erhalten bleiben. Während das Sportbad in erster Linie Schulen, Vereinen und Einwohnern zugute kommen soll, richten sich Sauna und Solebad auch an ein regionales und überregionales Publikum, ebenso an Hotelgäste.

Auf Wunsch aus dem Gemeinderat hatte sich die Firma Altenburg im Herbst 2021 nochmals intensiv mit möglichen alternativen Standorten und einer Aufteilung des Angebotes auf verschiedene Standorte befasst. „Wir sind alle untersuchten Standorte abgegangen und auch abgefahren, um die Entfernungen und Erreichbarkeit zu testen“, machte Dietmar Altenburg deutlich. Die Varianten C, D und E, also die Aufteilung der Angebote auf verschiedene Standorte, macht aus seiner Sicht wenig Sinn. „Man darf nicht Teile aus dem Gesamtangebot herausnehmen. Der Nutzer will alles an einem Ort. Das macht ein Bad attraktiv“, fasste er zusammen. Möglich wäre dies auch in der Variante B am Alternativstandort „Hinter dem Freibad“. Dieser hätte den Vorteil, dass man Parkplätze direkt in der Nähe schaffen könnte, die Anfahrt würde entlang der historischen Salinengebäude und des Tennisplatzes erfolgen. Nachteile dieses Standortes sind aber die fehlende Erschließung (die den Bau um 1 – 2 Jahre verzögern würde), der zusätzliche Flächenverbrauch von rund 13.000 m², die zusätzlichen Erschließungskosten in Höhe von rund 4,2 Mio. Euro, ebenso wie die fehlende Anbindung an das bestehende Hotel.

Auch der wirtschaftliche Aspekt spricht für die vorgeschlagene Variante A. Alle anderen Varianten wären in Bau und Betrieb teilweise deutlich teurer. So gehen die Berater bei Variante A von einem jährlichen Zuschuss in Höhe von rund 2,4 Mio. Euro für den Betrieb aus. Variante B wäre pro Jahr rund 790.000 Euro teurer. Die Investitionskosten für die Variante A wurden von den Beratern auf 34,2 Mio. Euro geschätzt. Die Investitionskosten für die Varianten B bis E belaufen sich zwischen 37,5 Mio. und 45,4 Mio. Euro.

Vor- und Nachteile der Variante A:
-    Durchlässigkeit zwischen den Betriebsteilen
-    Hotelanbindung aller Badangebote
-    Schnellere Umsetzbarkeit
sind aus Beratersicht allerdings deutlich stärker zu bewerten als die Standortnachteile
-    suboptimale Parkplatzanbindung
-    schlechtere Erreichbarkeit für die Schulen des Kernortes
-    Keine Weiternutzung von Bad und nur eingeschränkt Sauna während der Bauzeit

„Eine optimale Lösung für alle Nutzer gibt es nicht, und so müssen wir die Vor- und Nachteile abwägen“, fasste die Sprecherin der CDU zusammen. Der Beschluss habe weitreichende Folgen und ziehe immense Kosten nach sich. Dabei sei das Solebad für den Kurort ein „Must have“ – „Bad Rappenau ist ohne Bad nicht vorstellbar“. Wichtig sei aber auch zu berücksichtigen, was die Bürger wollten, daher sei der Bau eines Schwimmbades und die Erweiterung zum Drei-Sparten-Bad folgerichtig. Auch der richtige Standort wurde innerhalb der Fraktion intensiv diskutiert. Letztlich zeigte sich die CDU überzeugt vom bisherigen Standort, wenn auch die Parkplatzsituation Verbesserungen brauche.

Zustimmung zur Variante A kam von Seiten der ÖDP-Fraktion: „Zeit ist Geld! Lasst uns nun endlich loslegen und möglichst schnell mit dem Neubau des Hallenbades beginnen und zwar am bisherigen Standort!“, so der Fraktionssprecher. Denn jeder Tag, den man warte, koste 33.000 Euro, die sich zusammensetzen aus: Instandhaltung: 500.000 Euro, Einnahmenverluste durch fehlende Becken: 250.000 Euro, Einsparung Betriebskosten durch Neubau: 450.000 Euro; nicht berücksichtigt seien dabei die Preissteigerungen durch Inflation. Aus Sicht der Fraktion habe man durch die Standortdiskussionen erneut ein halbes Jahr verloren, zumal gewichtige Gründe gegen eine Standortverlagerung sprechen.

„Wir haben keine Zeit verloren“, befand dagegen die Sprecherin der SPD, „denn der Vergleich der möglichen Varianten war wichtig.“ Der Neubau sei ein finanzieller Kraftakt, für die Maßnahme seien auch Impulse aus der Bevölkerung wichtig. Eine Verlagerung an einen anderen Standort kam für die SPD nicht in Frage „wegen des Flächenverbrauchs und der problematischen Zufahrt“. Auch wenn man ein Bad für alle Nutzer schaffen wolle, sei wichtig: „Wir bauen ein neues Bad für die Bürger, nicht für die Hotelgäste.“

„Wir haben uns die Köpfe zerbrochen, um die beste Lösung für alle zu finden“, so der Sprecher der FW, der ankündigte, dass die Fraktion nicht einheitlich abstimmen werde. Der Vorschlag der FW-Fraktion für einen neuen Standort sei intensiv diskutiert worden. Nun lägen alle Fakten für eine Entscheidung auf dem Tisch. Wichtig sei der Fraktion, den Focus auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zu legen und dabei die Finanzierbarkeit im Auge zu behalten. „Mit diesem Beschluss werden die Weichen für die nächsten Jahrzehnte gestellt“, fasste er zusammen.

„Im Gemeinderat zerbrechen wir uns den Kopf über die Anforderungen an das Bad, aber ein Austausch mit der Bevölkerung fehlt mitunter“, kritisierte der Sprecher der Grünen. Heute werde der Schulterschluss im Gemeinderat gesucht, denn es gehe um enorme Investitionen. „An einem Drei-Sparten-Bad führt kein Weg vorbei, über die genaue Ausgestaltung können wir dann zu einem späteren Zeitpunkt diskutieren. Das Ergebnis am bisherigen Standort wird sicher gut werden“, so der Grünen-Sprecher.


Bebauungsplanänderung für den Bebauungsplan „Lerchenberg'' in Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss zur Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche zur Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte St. Raphael
Einstimmig hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch für das bestehende Wohngebiet „Lerchenberg 1. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst. Damit soll die Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche in eine Fläche zur Erweiterung der Katholischen Kindertagesstätte „St. Raphael“ ermöglicht werden. Gleichzeitig hat der Gemeinderat zustimmend Kenntnis von der Vorplanung für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Raphael genommen.

Im Dezember war die Kindergartenbedarfsplanung im Gemeinderat vorgestellt worden. Diese zeigt, dass insbesondere in der Kernstadt weitere Kindergartenplätzen geschaffen werden müssen. Die Verwaltung führte deshalb schon seit längerer Zeit Gespräche mit der Katholischen Verrechnungsstelle Obrigheim, die die Kindergärten „St. Raphael“ in der Schillerstraße und „St. Anna“ im Baugebiet Kandel betreibt. Ziel der Gespräche ist es, weitere Plätze sowohl im U3 wie auch im Ü3-Bereich zu schaffen.

Für das Flurstück Nr. 7276 und Teile des Flurstücks Nr. 7277, wo sich die Kindertagesstätte „St. Raphael“ befindet, ist im Bebauungsplan Lerchenberg aktuell eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Auf dem Flurstück Nr. 7276 ist die Erweiterung der Kindertagesstätte „St. Raphael“ geplant. Die Bebauungsplanänderung ist Voraussetzung, um den Kindergarten erweitern zu können.

Die Pläne zur Erweiterung stellte der beauftragte Planer Jürgen Bartenbach dem Gremium vor. Vorgesehen ist eine Erweiterung um insgesamt drei Gruppen. Grundlage der Konzeption ist, den Neubau für Kleinkinder (3 Gruppen für U3-Kinder) und das bereits bestehende Gebäude für Kinder ab 3 Jahren (5 Gruppen für Ü3-Kinder) zu nutzen. Grundsätzlich ermöglicht die Planung aber auch eine Änderung der Nutzung. Die Erweiterung soll in einem Winkel an den Bestandsbau angeschlossen werden, auf diese Weise können die großen Bäume im Außenbereich erhalten werden. Durch diese Anordnung haben alle Gruppen direkten Zugang zum Außenbereich. Der Anbau soll zudem über einen separaten Eingang verfügen, um das Holen und Bringen der Kinder zu entflechten. Auf dem geneigten Pultdach, das die Form des Bestandsbaus aufgreift, ist eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen, wie sie für öffentliche Neubauten vorgeschrieben ist. Während der Bauzeit soll der Altbau möglichst „unangetastet“ bleiben, so dass der Betrieb fortgesetzt werden kann. Die „Verbindung“ beider Teile soll nach Möglichkeit während der Kindergartenferien erfolgen.

Klaus Muth, Leiter der Verrechnungsstelle Obrigheim, die den Kindergarten betreibt, machte deutlich, dass die Einrichtung nach der Erweiterung insgesamt 8 Gruppen umfasst. Die Organisation einer solche großen Einrichtung sei eine Herausforderung, daher sei auch die bauliche Aufteilung in einen U3- und einen Ü3 -Bereich wichtig.

Oberbürgermeister Sebastian Frei freute sich über die gelungene Lösung, die gemeinsam erarbeitet wurde, und auch darüber, dass sich die für die Erweiterung benötigte Fläche im Eigentum der Stadt befindet.

Zustimmung zur Bebauungsplanänderung und zu den vorgestellten Plänen für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Raphael kam von allen Fraktionen des Gemeinderates: „Das ist ein sympathischer Vorschlag für den Anbau, allerdings müssen wir das Thema „holen und bringen der Kinder“ im Auge behalten“, so der Sprecher der FW. Der Sprecher der SPD blickte zurück auf die Zeit, in der er selbst Ende der 1960er Jahre die Einrichtung besucht hatte. Er erinnerte daran, dass die Einrichtung bereits mehrmals erweitert wurde und lobte auch die Unterstützung der Katholischen Kirchengemeinde für die Einrichtung sowie die Einbindung der Kita in das kirchliche Leben. Der Sprecher der CDU hob hervor, dass es einerseits darum gehe, den Kindern eine gute Entwicklung zu ermöglichen, andererseits aber auch um gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter. Die Schaffung neuer Betreuungsplätze im Stadtgebiet sei gleichwohl ein finanzieller Kraftakt – und eine Investition in die Zukunft. Auch der Sprecher der ÖDP freute sich über das Engagement der Katholischen Kirche beim Betrieb der Kita St. Raphael, das der Stadt viel Verwaltungsaufwand spart. Die hohe Auslastung liege einerseits an der guten Betreuung, aber auch an der schönen Lage im Grünen: „Was liegt also näher, als hier eine Erweiterung zu planen?“


Zustimmung zur An- und Umbaumaßnahme Kindergarten Bonfeld Biberacher Str. 4 und zur Beauftragung der Leistungsphasen 3 - 9 sowie der erforderlichen Fachplaner
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung der An- und Umbaumaßnahme des Kindergartens Biberacher Straße in Bonfeld zugestimmt, die erforderlichen Mittel in Höhe von 3,177 Mio. Euro im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt und der Beantragung von Fördermitteln zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Beauftragung des Architekturbüros Bartenbach mit der Planungsleistung für das Gebäude, gemäß HOAI Leistungsphase 3 bis 9, sowie der erforderlichen Fachplaner zugestimmt.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat Kenntnis von den Planungen zu den Baumaßnahmen genommen. Diese stellte der beauftragte Planer Jürgen Bartenbach dem Gremium vor. Der neue Bauteil soll im Westen rechtwinklig an das bestehende Kindergartengebäude anschließen. Da das Freigelände des Kindergartens deutlich abfällt, soll der Neubau etwas tiefer als der Bestandsbau mit ebenerdigem Zugang zum Garten errichtet werden. Durch den neuen Eingang entfällt die bisherige „Engstelle“ am Zugang zu der Einrichtung. Die Verbindung von Alt- und Neubau stellt eine Herausforderung dar und erfolgt barrierefrei. Auch der Anschluss an die bestehende Dachlandschaft ist schwierig, vorgesehen ist ein leicht geneigtes Pultdach, welches auch für Photovoltaik geeignet ist.

Durch den Anbau erhält der Kindergarten einen neuen Eingang von Westen her, dem sich ein großzügiger Eingangsbereich und eine „Schmutzschleuse“ zum Garten anschließt. Weiterhin sind zwei neue Gruppenräume, jeweils mit Schlafbereich, ein Bewegungsraum, ein Essbereich samt Küche und Vorratsraum, neue Sanitärbereiche sowie Büros und ein Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter geplant. In einem separaten Anbau können Kinderwägen untergestellt werden.

Je nach Gruppenform und Betreuungszeit können durch den An- und Umbau zwischen 30 – 50 neue Kindergartenplätze in Bonfeld geschaffen werden. Derzeit sind in der Einrichtung eine Krippengruppe und eine VÖ-Gruppe mit insgesamt 35 Plätzen vorhanden. Die Kindergartenbedarfsplanung ergab für den Ortsteil Bonfeld bereits im laufenden Kindergartenjahr ein Defizit von 15 Betreuungsplätzen, das in den Folgejahren eher zunehmen wird. In den Bedarfszahlen ist das Baugebiet „Boppengrund“, dass sich im Moment in der Erschließung befindet, noch nicht berücksichtigt.

Für die Bauarbeiten soll eine 5 Meter breite Baustraße errichtet werden, der Betrieb von Kindergarten und Schule soll durch die Arbeiten so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.

Die aktuelle Kostenschätzung für die Hochbaumaßnahme ist auf 3,177 Mio. Euro veranschlagt, die weitergehenden Außenanlagen (mögliche Erschließung von der Herbststraße) ist darin nicht berücksichtigt.  Fördermittel von KFW sowie aus dem Ausgleichsstock sollen für die Maßnahme beantragt werden.

Zustimmung zu den Planungen kam von Seiten des Gemeinderates, wenn auch hier die Themen „Parken“, „Holen und Bringen der Kinder“ und „Zugang zur Einrichtung“ noch für Fragen sorgten.

Die Sprecherin der FW erinnerte daran, dass man vor 10 Jahren noch über Gruppenschließungen in der Einrichtung nachgedacht hatte, stattdessen aber die Einrichtung umstrukturiert habe. Nun stiegen die Bedarfszahlen wieder, auch ohne das Neubaugebiet im Boppengrund. „Der Anbau ist ein Muss und ein Gewinn für die Einrichtung und eventuell sollte man gleich größer planen“, so die Sprecherin der FW. Zu prüfen sei aus Sicht der Fraktion noch eine Verlegung des Eingangs sowie die angedachte Anfahrt über die Herbststraße.

Ähnlich sah dies die Sprecherin der Grünen in Bezug auf die Größe der Einrichtung „Eventuell reichen Schule und Kindergarten nicht aus, wenn das Neubaugebiet bewohnt ist.“ Generell lobte sie die Planungen: „Es wurden gute Lösungen gefunden, gut ist auch, dass die Mitarbeiterinnen in die Planungen einbezogen wurden.“


Zustimmung zum neuen Vertrag über die Förderung und den Betrieb des Waldkindergartens „Die Buntspechte'' e.V.
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Vertrag über die Förderung und den Betrieb des Waldkindergartens „Die Buntspechte e.V.“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Vertrag mit dem Waldkindergarten mit Wirkung zum 01.01.2022 auszustellen.

Oberbürgermeister Sebastian Frei fasste den Sachverhalt kurz zusammen und lobte die gute Zusammenarbeit mit dem neuen Vereinsvorstand: Der bisher bestehende Vertrag mit dem Waldkindergarten „Die Buntspechte“ e.V. wurde seitens der Stadt zum 31.12.2021 gekündigt. Der neue Vertrag enthält im Wesentlichen die gleichen vertraglichen Regelungen, die auch im bisher bestehenden Vertrag gefasst waren. Die größten Unterschiede ergeben sich bei der Finanzierung und in der Geschäftsführung.

Im bisherigen Vertrag war ein Zuschuss von 68% der Betriebsausgaben festgelegt, allerdings hatte die Stadt auch schon bisher eine Abmangelbeteiligung in Höhe von 100% geleistet. Diese soll nun auch vertraglich festgeschrieben werden. Zudem gestattet es der neue Vertrag, eine Stelle mit max. 50% Beschäftigungsumfang als Geschäftsführung zu schaffen, die sich um die Verwaltungsaufgaben der Einrichtung kümmert. Eine solche Stelle, die bei den kirchlichen Einrichtungen üblich ist, gab es im Waldkindergarten bisher noch nicht.

Im Jahr 2020 beteiligte sich die Stadt mit 100.700 Euro an den Betriebsausgaben des Waldkindergartens. Vom Land erhielt die Stadt eine Förderung in Höhe von 58.000 Euro, so dass rund 42.700 Euro Kosten für die Stadt entstanden. Die „Buntspechte e.V.“ haben mit 20 Betreuungsplätzen einen Anteil am bedarfsgerechten umfassenden und vielfältigen Betreuungsangebot in Bad Rappenau.

„Der Waldkindergarten ist mit 20 Kindern inzwischen eine feste Größe in unserem Betreuungsangebot, die aus kleinen und einfachen Anfängen entstanden ist“, lobte der Sprecher der ÖDP und dankte den Initiatoren und Verantwortlichen für ihren Einsatz. „In der heutigen Sitzung werden viele wegweisende Weichen im Kindergartenbereich gestellt“, so die Sprecherin der SPD. Der Waldkindergarten ergänze das breite städtische Portfolio an Betreuungsangeboten, und der Vertrag stelle diese Arbeit auf eine sichere Grundlage. „Das Geld ist hier gut investiert“, befand auch der Sprecher der Grünen. Auch er dankte Eltern, Ehrenamtlichen und Initiatoren für ihre Idee und Ausdauer bei der Umsetzung des Betrauungsangebotes. Mehr Einrichtungen dieser Art wünschte sich der Sprecher der FW. Er wie auch die Sprecherin der CDU schlossen sich dem Dank an die Verantwortlichen an.


Zustimmung zur Umgestaltung und Sanierung des Schulhofs der Grundschule Grombach, zur Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln im städtischen Haushalt 2022 und zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages
Einstimmig hat der Gemeinderat der Umgestaltung und Sanierung des Schulhofs der Grundschule Grombach mit einem geplanten Kostenumfang von 140.000 Euro zugestimmt und zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 Euro im städtischen Haushalt 2022 bereitgestellt. Ebenso hat der Gemeinderat die Auftragsvergabe über die Planung und Bauleitung der Maßnahme an das Landschaftsarchitekturbüro Michael Hoffmann, Bad Wimpfen, beschlossen.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor: Die Grundschule Grombach wurde im Jahr 2021 saniert und brandschutztechnisch ausgestattet, gleichzeitig wurde ein Anbau an die Kernzeit realisiert. Beide Hochbaumaßnahmen hatten Einfluss auf den Schulhof. Einerseits wurden Teilbereiche der Schulhoffläche für die Fluchttreppen und den Anbau benötigt und stehen nun nicht mehr für den Pausenaufenthalt zur Verfügung. Andererseits sind die schon vorher maroden Belagsflächen durch die Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen worden. Bereits im Herbst 2021 wurde der Eingangsbereich zum Schulhof umgestaltet und saniert.

Dabei zeigte sich, dass der gesamte Schulhof funktionale Defizite aufweist. So entwässert er zum Schulgebäude hin, was in der Vergangenheit zur Vernässung der Gebäudewände beigetragen hat. Der Schuleingang selbst ist ebenfalls defekt. Die Planungen sehen nun eine bessere Entwässerung vor, ebenso die barrierefreie Gestaltung des Schuleingangs. Dadurch entstehen neue Bewegungsflächen (z.B. Rampe) und Sitzgelegenheiten. Der Zugang zum Gebäude soll zukünftig über eine neue Treppenanlage sowie eine Rampe erfolgen. Eine zusätzliche Aufwertung entsteht durch zwei neue Pflanzbeete links und rechts des Eingangsbereichs. Die bestehenden Glasüberdachungen bleiben erhalten.

Für die Gesamtmaßnahme wird mit einer Bauzeit von ca. 4 Wochen gerechnet. Die Bauausführungszeit ist über die Pfingstferien geplant, um den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Lob zu den Planungen kam aus den Reihen des Gemeinderates. Der Sprecher der CDU freute sich, dass ein barrierefreier Zugang zum Gebäude realisiert wird. Er lobte, wie auch der Sprecher der FW, die bisherigen Sanierungs- und Baumaßnahmen rund um das Schulgebäude. Beide bemängelten jedoch die Parksituation für Lehrer.


Bebauungsplan Buchäcker IV in Bad Rappenau-Bonfeld: Satzungsbeschluss gefasst; Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn und zum Straßennamen
Mit 25 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst:
1.    Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage
2.    Zustimmung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn zur Umsetzung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen
3.    Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften

Mit 31 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat „Buchäcker Nord“ als Name der geplanten Straße beschlossen.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor: Im Gewerbegebiet „Buchäcker“ in Bonfeld sind derzeit keine gewerblichen Bauplätze mehr verfügbar, sie werden aber stark nachgefragt. Im Laufe des Ankaufs der Grundstücke für die Erweiterung stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan nicht in der ursprünglich geplanten Größe verwirklicht werden kann. Daher musste die Planung zwischen Frühzeitiger Beteiligung und Offenlage von 7,78 ha auf 5,41 ha verkleinert werden. Die Stichstraße wurde als Umfahrt umgeplant und die Grundstücksgrößen wurden an den Bedarf der Interessenten angepasst. Als Name für die Straße hat sich der Gemeinderat für „Buchäcker Nord“ entschieden.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes orientieren sich an denen der bereits bestehenden Bebauungspläne in diesem Gebiet.

Details aus den Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf stellte die stellvertretende Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler vor. Unter anderem wurden vom Landratsamt / Amt für Natur und Artenschutz noch zusätzliche Maßnahmen, wie das Anlegen von Blühstreifen und Lerchenfenstern, gefordert. Vom Regierungspräsidium Stuttgart kamen Anmerkungen zur Verkehrssituation und zur Anbindung des Gewerbegebiets. In Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium und dem Landratsamt soll hier eine langfristige Lösung gefunden werden. Verkehrszählungen in Zusammenarbeit mit einem Planer laufen bereits.

„Die geplanten Ansiedlungen sind gut, aber das Thema Verkehr ist ein großes Problem“, so die Sprecherin der Grünen, die ebenso bezweifelte, dass die vorgeschlagene Ausgleichsmaßnahme „Magerwiese“ überhaupt erreicht werden könne. Der Sprecher der FW machte deutlich, dass durch die hier geplanten Ansiedlungen Geld in die Stadtkasse komme, unter anderem um Maßnahmen umzusetzen, wie sie zuvor in der Sitzung beschlossen wurden. Ähnlich sah dies auch die Sprecherin der SPD. „Gewerbeflächen werden händeringend gesucht“, so der Sprecher der CDU. Dennoch sollte man die Entwicklung nicht immer weiter ausdehnen und Flächen versiegeln. Auch der Verkehr sei ein großes Problem. Große Hallenflächen im bestehenden Gewerbegeiet könnten noch energetisch genutzt werden.


Bebauungsplanänderung für die Wohnbebauung im „Kurgebiet'' in Bad Rappenau: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen, zum Änderungsentwurf des Bebauungsplans „Kurgebiet 4.Änderung“ und zur Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie dem Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat die Durchführung der Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angeordnet. Ein Stadtrat war bei der Abstimmung befangen.

Den Sachverhalt fasste Oberbürgermeister Sebastian Frei kurz zusammen: Im Wesentlichen geht es bei der Bebauungsplanänderung darum, die erhebliche Nachverdichtung, die in den vergangenen Jahren im Kurgebiet stattgefunden hat, einzuschränken. Aus dem bisher bestehenden „Besonderen Wohngebiet“ soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ werden, mit größeren Abstandsflächen zwischen den Gebäuden und einer entsprechenden Begrenzung der Größe der zulässigen Gebäude.

Weitere Details der Planungen stellte die stellvertretende Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler vor: Die Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten wird auf 7 festgesetzt. Ebenso wird die Zahl der erforderlichen Stellplätze pro Wohnung auf 2 festgelegt, Ausnahmen gelten nur für Wohnungen unter 50m². Doppelparker außerhalb des Baufensters werden ausgeschlossen. Zwischen der straßenseitigen Baugrenze und der Straßenverkehrsfläche müssen auf mindestens einem Drittel der Länge Vorgartenflächen angelegt werden. Lose Material- und Steinschüttungen zur Gestaltung der unbebauten Flächen sind unzulässig.

„Unser Bebauungsplanentwurf ist ein guter Kompromiss“, fasste OB Frei zusammen.
Zustimmung kam auch von Seiten des Gemeinderates. „Damit wurde hoffentlich eine erträgliche Lösung für alle Beteiligten gefunden“, lobte der Sprecher der FW. Der Sprecher der ÖDP dankte der Verwaltung, dass sie die Anregungen aus der Bürgerschaft aufgegriffen hat. Auch er sah in den Planungen einen guten Kompromiss, um eine weitere übermäßige Verdichtung zu verhindern.


Bebauungsplan „Brunnenberg-Gumpäcker Süd“ in Treschklingen: Aufstellungsbeschluss gefasst, Veränderungssperre erlassen
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brunnenberg-Gumpäcker Süd“, Treschklingen nach § 2 Abs1 Baugesetzbuch gefasst. Ebenso hat der Gemeinderat für den Bereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre nach §14 Baugesetzbuch zur Sicherung der Bauleitplanung zu erlassen.

In Treschklingen gibt es in den Wohngebieten entlang der Krebsbachstraße und des Heinrich-Keppele-Rings eine Wohnbebauung, die sich zum Teil aus Bebauungsplänen und Bebauung nach §34 Baugesetzbuch in einem für den ländlichen Raum verträglichen Maß und Dichte entwickelt hat.

In den derzeit gültigen Bebauungsplänen gibt es keine Beschränkungen der Wohneinheiten. Aktuell gibt es Planungen, ein Gebäude mit 8 Wohneinheiten in diesem Gebiet zu errichten. Um eine zu hohe Verdichtung zu verhindern, soll die Wohnqualität durch einen neuen Bebauungsplan sichergestellt werden. Dazu werden die Festsetzungen überprüft und wo erforderlich neu angegeben. Es ist beabsichtigt, unter anderem die Anzahl der Wohnungen auf vier zu begrenzen und die erforderliche Stellplatzanzahl je Wohneinheit festzulegen.

Zur Sicherung der Ziele der beabsichtigten Planung sowie zur Gewährleistung eines ungestörten Laufs des Verfahrens wurde vom Gemeinderat eine entsprechende Veränderungssperre für den Bereich erlassen.

Zustimmung kam vom Gemeinderat. „Bisher gibt es in diesem Bereich nur 2 Häuser mit 3 Wohnungen, ansonsten nur Ein- und Zweifamilienhäuser und die Straßen sind heute schon zugeparkt“, beschrieb der Sprecher der CDU die Situation vor Ort. Eine Stellplatzsatzung wie im Ortsteil Heinsheim regte die Sprecherin der SPD an. Eine solche könnte auch für andere Stadtteile ausgearbeitet werden.


Bau eines Radweges an der K 2144 zwischen Kirchardt und Grombach: Grundsatzbeschluss gefasst, Zustimmung zum Abschluss von Vereinbarungen mit dem Landkreis Heilbronn und der Gemeinde Kirchardt sowie zur Vergabe von Ingenieurleistungen
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Bau eines kombinierten Geh- und Radweges an der K 2144 zwischen Kirchardt und Grombach zugestimmt und die Verwaltung beauftragte, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Landkreis Heilbronn und der Gemeinde Kirchardt abzuschließen. Ebenso hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe über die Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI der Leistungsphasen 1 bis 4 durch die Gemeinde Kirchardt zugestimmt.

Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte die Maßnahme vor: Entlang der K 2144 zwischen Kirchardt und Grombach verläuft momentan ein Gehweg, der sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern sehr stark frequentiert wird. Um kritische Begegnungssituationen künftig zu verhindern, soll der Weg als kombinierter Geh- und Radweg auf einer Strecke von 1,7 km ausgebaut werden.

Der Ausbau als Radweg ist eine Maßnahme der 2018 beschlossenen Radverkehrskonzeption des Landkreises Heilbronn. Der Landkreis unterstützt die Ausbaumaßnahme und trägt die Planungskosten. Darüber hinaus beteiligt sich der Landkreis an den Ausbaukosten und am Grunderwerb mit 70%, die weiteren 30 % teilen sich die Gemeinde Kirchardt und die Stadt Bad Rappenau.

Da der Großteil der Strecke auf Kirchardter Gemarkung verläuft, liegt die Federführung für die Maßnahme bei der Gemeinde Kirchardt. Unterhaltung und Winterdienst übernimmt jede Gemeinde auf ihrer Gemarkung selbst.

„Der Bedarf ist groß, hier gibt es viele Fußgänger und viel Radler. Gut, dass die beiden Gemeinden hier kooperieren“, lobte der Sprecher der CDU. „Die Bedingungen für den Radwegebau sind so gut wie nie“, betonte auch der Sprecher der ÖDP, auch Mittel aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ sollten genutzt werden. Die Strecke sei auch ein wichtiger Zubringer für die Kirchardter zur Stadtbahn. Zustimmung kam auch von Seiten der FW „Hoffentlich geht die Umsetzung schneller als die Planung“, so der Sprecher der FW.