Die Tagesordnungspunkte „Bebauungsplan Lerchenberg, 1. Änderung“, „Bebauungsplan Lerchenberg Erweiterung“ sowie „Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte St. Raphael Bad Rappenau“ gehören zusammen. Sie dienen dazu, den Ausbau der Kath. Kindertagesstätte St. Raphael zu ermöglichen und regeln die städtische Beteiligung an der Baumaßnahme der Kath. Kirchengemeinde. Alle wurden einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.
Bebauungsplan „Lerchenberg 1. Änderung“ in Bad Rappenau: Satzungsbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lerchenberg 1. Änderung" in Bad Rappenau gefasst. Ebenso hat der Gemeinderat dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Heilbronn zur Sicherung von Artenschutzmaßnahmen zugestimmt.
Für das Flurstück 7276 und Teile des Flurstücks 7277 war im Bebauungsplan „Lerchenberg“ eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Auf dem Flurstück 7276 soll die Kindertagesstätte „St. Raphael“ erweitert werden. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wurde die Nutzung in diesem Bereich von öffentlicher Grünfläche zu Kindertagesstätte umgewandelt.
Bebauungsplan „Lerchenberg Erweiterung" in Bad Rappenau zur Umwandlung einer Ackerfläche in Außenanlagenfläche für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Raphael: Zustimmung zum Planentwurf und zur Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf für den Bebauungsplan „Lerchenberg Erweiterung“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage durchzuführen.
Das städtische Flurstück 7278 gilt derzeit noch als Ackerfläche. Hier sollen durch die Änderung des Bebauungsplanes bei Bedarf Parkplatzflächen mit Zufahrt und Außenspielfläche für die Kindertagesstätte ausgewiesen werden können. Da die Fläche derzeit noch Ackerfläche ist, kann das vereinfachte Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nicht angewendet werden.
Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte St. Raphael Bad Rappenau: Zustimmung zum geplanten Bauvorhaben, zur Bestellung eines Erbbaurechts und zur Änderung des Kindergartenvertrags
Einstimmig hat der Gemeinderat dem geplanten Bauvorhaben zur Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte St. Raphael mit Kosten von rund 5.500.000 Euro zugestimmt und einen Zuschuss zu den Baukosten in Höhe von max. 4.950.000 Euro (dies entspricht 90% gem. Betriebskostenvertrag) gewährt. Ebenso hat der Gemeinderat dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Kath. Kirchengemeinde Bad Rappenau/Obergimpern zugestimmt; der jährlichen Erbbauzins beträgt 6.980 Euro ab dem 01.07.2023. Der Gemeinderat hat auch der Anpassung des Betriebskostenvertrages ab 01.07.2023 zugestimmt.
Den Sachverhalt trug Hauptamtsleiter Wolfgang Franke dem Gremium vor. Auf Grundlage der Planung des Architekturbüros Bartenbach ist für die Erweiterung von derzeit 5 auf 8 Gruppen mit Kosten von ca. 5,5 Millionen Euro zu rechnen. Gem. Kindergartenvertrag entfallen 90% davon auf die Stadt Bad Rappenau, dies entspricht 4.950.000 Euro. Die Kirchengemeinde beteiligt sich mit 10% d.h. mit 550.000 Euro an den Baukosten. Ein Zuschussprogramm des Landes zur Schaffung von Betreuungsplätzen gibt es derzeit nicht. Mit einer Bauzeit von rund 30 Monaten wird gerechnet, der Baubeginn soll im Herbst dieses Jahres erfolgen. Die neuen Gruppen könnten dann zum Kindergartenjahr 2026/27 den Betrieb aufnehmen.
Nach der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung ist ein Ausbau der Kindertagesstätte St. Raphael unerlässlich. Insbesondere in der Kernstadt besteht durch Neubaugebiete und Zuzug ein großer Bedarf an Betreuungsplätzen. Schon im laufenden Kindergartenjahr decken die 315 Betreuungsplätze in der Kernstadt den Bedarf nicht. In den kommenden Jahren ist mit einer weiteren Verschlechterung der Versorgung zu rechnen, sofern nicht gegengesteuert wird.
Im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte „St. Raphael“ soll der Kath. Kirchengemeinde BadRappenau / Obergimpern ein Erbbaurecht am städtischen Grundstück Flst.Nr. 7276 zur Errichtung eines Kindergartengebäudes ab dem 01.07.2023 bis zum 31.12.2122 bestellt werden. Der jährliche Erbbauzins beträgt 6.980 Euro. Bei Beendigung des Erbbaurechtes durch Zeitablauf werden üblicherweise 2/3 des Gebäudewertes vom Grundstückseigentümer entschädigt. Da sich die Stadt jedoch bereits zu 90% an den Baukosten beteiligen wird, sollen hier lediglich noch 10% entschädigt werden.
Der bestehende Betriebskostenvertrag zwischen Stadt und Kirchengemeinde muss aufgrund der Änderungen ebenfalls angepasst werden. U.a. werden die neu geschaffenen Gruppen dargestellt (5 Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen) und die Übernahme des Erbbauzinses durch die Stadt Bad Rappenau geregelt. Die Kath. Kirchengemeinde beteiligt sich mit 7% an den Betriebsausgaben und übernimmt den anfallenden Verwaltungsaufwand.
Schulsozialarbeit in Bad Rappenau: Schaffung einer zusätzlichen Stelle für die Schulsozialarbeit in Bad Rappenau und Heinsheim
Einstimmig hat der Gemeinderat der Einrichtung einer weiteren Schulsozialarbeiter-Stelle (1,0 Personalstellen) zur Ausweitung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Bad Rappenau und der Albert-Schweitzer-Schule sowie zur Einrichtung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Heinsheim zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Vertrag mit der Diakonischen Jugendhilfe Region Heilbronn e.V. entsprechend anzupassen bzw. mit einem anderen Vertragspartner abzuschließen
Seit März 2001 gibt es an den weiterführenden Schulen in Bad Rappenau (Albert-Schweitzer-Förderschule und Verbundschule) und der Grundschule Bad Rappenau die Schulsozialarbeit. Im September 2018 wurde eine weitere Schulsozialarbeiterstelle für die Grundschulen in den Ortsteilen geschaffen. Derzeit ist die Schulsozialarbeit in Bad Rappenau mit 3,5 Stellen besetzt, wobei zwei Vollzeitstellen die Verbundschule betreuen und eine Halbtagsstelle für die Albert-Schweitzer-Förderschule und die Grundschule in der Kernstadt eingerichtet ist. Die Grundschulen Obergimpern, Zimmerhof und Babstadt sowie die Grundschulen Fürfeld, Bonfeld und Grombach werden ebenfalls jeweils von 0,5 Stellen betreut. Die Durchführung der Schulsozialarbeit wurde der Diakonischen Jugendhilfe Region Heilbronn e.V. – DJHN übertragen.
Der Bedarf an Schulsozialarbeit ist jedoch in den letzten Jahren gestiegen, sowohl bei der Einzelfallhilfe als auch bei der Betreuung von Schulklassen. Aktuell wird die Grundschule Bad Rappenau und die Albert-Schweitzer-Schule mit jeweils 0,25 Stellen durch die Schulsozialarbeit betreut. An der Grundschule in Heinsheim ist bisher keine Schulsozialarbeit eingerichtet. Um den zusätzlichen Bedarf zu decken, soll die Schulsozialarbeit an den genannten Schulen ausgeweitet werden. Folgende Aufteilung ist vorgesehen: 0,5 Stellen Albert-Schweitzer-Schule, 0,15 Stellen Grundschule Heinsheim, 0,85 Stellen Grundschule Bad Rappenau. Dies ergibt einen Mehrbedarf von 1,0 Stellen. Die zusätzliche Stelle soll zum 01.09.2023 eingerichtet werden.
Die Kosten für die bisher eingerichteten Schulsozialarbeiterstellen beliefen sich im Jahr 2022 auf ca. 315.000 Euro. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) und das Landratsamt leisteten einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 110.950 Euro, ca. 204.050 Euro trägt die Stadt Bad Rappenau. Für die Schaffung einer weiteren Stelle ist von Personal- und Nebenkosten in Höhe von ca. 90.000 Euro pro Jahr auszugehen. Bleiben die Zuschussmodalitäten unverändert, ist mit ca. 30.000 Euro pro Jahr an Zuschuss für diese Stelle zu rechnen.
„Die Stelle jetzt zu schaffen ist goldrichtig, das ist gut für Kinder und Lehrer“, so der Sprecher der Grünen, der sich gleichzeitig besorgt über den Zustand der Schulen und die Leistungen der Schüler zeigte. Die Folgen der Corona-Krise und des Krieges in der Ukraine seien auch in den Schulen zu spüren.
Auch der Sprecher der ÖDP hielt die Schaffung einer zusätzlichen Stelle in der Schulsozialarbeit für „dringend angezeigt“, ein Problem könnte allerdings die Besetzung einer solchen Stelle werden, denn der Markt sei leergefegt.
„Die Schulsozialarbeit kann nur ein Baustein sein“, gab der Sprecher der FW zu bedenken, auch Lehrermangel und die Integration von geflüchteten Kindern in den Klassen trügen zum Problem bei. Dennoch sei das Geld hier gut und sinnvoll investiert.
Neubau von Umkleidekabinen, Duschen und WCs am Waldstadion Bad Rappenau durch den VfB Bad Rappenau: Zustimmung zur Förderung der Maßnahme
Mit 26 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Neubau von Umkleidekabinen, Duschen und WCs am Waldstadion durch den VfB Bad Rappenau (Bauherr) zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Übernahme des ungedeckten Kostenaufwandes in Höhe von ca. 357.000 Euro zugestimmt. Vorausgesetzt wird, dass sich der VfB Bad Rappenau an der Maßnahme finanziell mit 80.000 Euro beteiligt und zusätzlich 20.000 Euro an Eigenleistungen erbringt, wobei höhere Eigenleistungen auf den Erstattungsbetrag angerechnet werden.
Das Waldstadion Bad Rappenau mit den bestehenden Rasenplätzen und den erneuerten leichtathletischen Anlagen verfügt derzeit über keine adäquaten Umkleide- und Duschräume, die der Wertigkeit der Anlage gerecht werden. Es bestehen lediglich Umkleide- und Duschmöglichkeiten im Untergeschoss des Vereinsheims des VfB Bad Rappenau, die jedoch relativ klein und in die Jahre gekommen sind. Der Nutzung der Vereinsräume durch die örtlichen Schulen und durch andere Vereine (z.B. den TV Bad Rappenau) sind deshalb Grenzen gesetzt, zumal die Nebenkosten bisher komplett vom VfB Bad Rappenau getragen werden.
Die Verwaltung steht deshalb schon seit geraumer Zeit im Kontakt mit dem Vorstand des VfB Bad Rappenau, um den Zustand für alle Beteiligten zu verbessern. Durch Corona hat sich eine Verzögerung ergeben, nun soll die Maßnahme aber realisiert werden.
In der gemeinsam von Verein, Verwaltung und Sportbund erarbeiteten Planung für den Neubau sind 2 jeweils 23 qm große Umkleideräume mit jeweils 8 Duschen, eine getrennt verschließbare WC-Anlage für Damen bzw. Herren sowie ein Behinderten-WC vorgesehen. Das eigenständige Gebäude soll im 45 Grad Winkel zum bestehenden Clubhaus errichtet und mit einem 10 Grad geneigten Pultdach zum Waldstadion hin versehen werden, welches auch den Aufbau einer Photovoltaikanlage ermöglicht.
Der Bauantrag wurde mittlerweile eingereicht, es ist vorgesehen, im Herbst 2023 mit den Rohbauarbeiten zu beginnen. Das beauftragte Ingenieurbüro Klee aus Bad Rappenau hat die voraussichtlichen Kosten einschl. Planungskosten auf 487.000 Euro brutto kalkuliert. Der Verein ist allerdings bestrebt, verschiedene Gewerke in Eigenleistung durchzuführen.
Mit dem VfB Bad Rappenau wurde vereinbart, dass der Verein insgesamt 80.000 Euro für den Neubau erbringt, hinzu kommen noch Einsparungen durch Eigenleistungen in Höhe von geschätzt 20.000 Euro. Sollte der Wert der Eigenleistungen höher als die veranschlagten 20.000 Euro sein und dadurch der Neubau unter dem Strich günstiger werden, sollen die vom VfB zu tragenden 80.000 Euro entsprechend reduziert werden, um Anreize für Eigenleistungen zu schaffen. Der Badische Sportbund hat vorab einen Zuschuss in Höhe von knapp 30.000 Euro zugesagt, ergänzende Gespräche mit dem Sportbund sind noch vorgesehen.
Mit dem Neubau erhofft sich die Stadt eine wesentliche Verbesserung der Infrastruktur am städtischen Waldstadion für alle Nutzer (Vereine und Schulen). Die bestehenden Duschen und Umkleideräume im VfB-Vereinsheim bleiben bestehen und können weiterhin genutzt werden.
Der Sprecher der ÖDP machte deutlich, dass seine Fraktion viele Fragen und Anregungen zu der Planung diskutiert hatte, die nun hinfällig seien, da der Bauantrag bereits eingereicht wurde.
„Wenn man den Betrag hört, erschrickt man kurz“, sagte der Sprecher der Grünen, „aber viel billiger werden wir es wohl nicht bekommen“. Die Stadt gebe durch ihre Investitionen ein positives Signal an Vereine und Schulen.
Zustimmung kam auch von der FW-Fraktion, wichtig sei, dass auch andere Vereine und Schulen die neue Anlage nutzen könnten.
„Das ist dringend notwendig“, fand auch der Sprecher der CDU, „seit den 1980er Jahren hat sich an den Umkleiden wenig geändert.“
Einen Dank an den VfB richtete die Sprecherin der SPD „20.000 Euro Eigenleistung und 80.000 Euro Zuschuss – das ist schwer aus dem laufenden Sportbetrieb heraus zu erwirtschaften“.
Bebauungsplanänderung für die Wohnbebauung im „Engeloch" in Bad Rappenau: Satzungsbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der 2. Offenlage zugestimmt und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Engeloch 2. Änderung" in Bad Rappenau gefasst.
Durch die Änderung soll die Bebauung eines Grundstückes in der Vulpiusstraße ermöglicht werden. Aufgrund der Nähe zum Mitarbeiterparkplatz der Vulpiusklinik waren noch Änderungen im ursprünglichen Entwurf des Bebauungsplanes erforderlich.
Bebauungsplan „Brunnenberg / Gumpäcker Süd" in Treschklingen: Zustimmung zum Entwurf und zur Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat nach der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen dem Entwurf für den Bebauungsplan „Brunnenberg / Gumpäcker Süd“ in Treschklingen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage durchzuführen.
In Treschklingen gibt es in den Wohngebieten entlang der Krebsbachstraße und des Heinrich-Keppele-Rings eine Wohnbebauung, die sich zum Teil aus Bebauungsplänen und Bebauung nach §34 Baugesetzbuch in einem für den ländlichen Raum verträglichen Maß und Dichte entwickelt hat.
Um die entstandene Struktur nicht zu gefährden, soll die Wohnqualität durch einen neuen Bebauungsplan sichergestellt und vereinheitlicht werden. Der Entwurf sieht bei Grundstücken mit weniger als 800 m² Fläche maximal 3 Wohneinheiten vor, bei Grundstücken über 800 m² sollen bis zu 4 Wohneinheiten zulässig sein. Für Wohnungen über 50 m² werden zudem zwei Stellplätze je Wohneinheit vorgeschrieben.
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/14 (FNP) zugestimmt. Zuständig für das Verfahren ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach.
Seit der 2. Änderung des FNP hat sich auf den Gemarkungen Bad Rappenau und Kirchardt weiterer Änderungsbedarf ergeben. In Bad Rappenau betrifft dies folgende Bebauungspläne, die alle bereits Thema im Gemeinderat waren:
- „Solarenergie Grafenwald“, Sondergebiet Photovoltaik
- „Solarenergie Kiesgrubenäcker“, Sondergebiet Photovoltaik
- „Lerchenberg Erweiterung“ Bad Rappenau und Berichtigung Gemeinbedarfsfläche „Lerchenberg, 1. Änderung“
- „Brunnenberg / Gumpäcker Süd“, Wohnbaufläche
In Kirchardt sind die Bebauungspläne „Lug“, Sondergebiet Einzelhandel und „Saubach“, Gewerbegebiet betroffen.
Vorberatung über die Neufassung der Kurtaxesatzung: Zustimmung zum Satzungsentwurf
Einstimmig hat der Gemeinderat den Entwurf einer neuen Kurtaxesatzung als Grundlage für die neue Kalkulation der Kurtaxe beschlossen.
Die Kurtaxe muss neu kalkuliert werden. Für die Kalkulation ist es hilfreich, wenn dafür bereits ein Satzungsentwurf zugrunde gelegt werden kann. Die Kalkulation kann dann bereits auf den Satzungsentwurf ausgerichtet werden. Daher wurde die Kurtaxesatzung vollständig überarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Im Wesentlichen werden folgenden Punkte in der Satzung neu definiert:
- Einteilung der Kurtaxepflicht in zwei Kurzonen (Kernstadt und Stadtteile)
- Beitragspflicht ab der 1. Übernachtung
- Kurtaxepflicht auch für Geschäftsreisende
Vorberatung über die Neufassung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung: Zustimmung zum Satzungsentwurf
Mit 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat den Entwurf einer neuen Fremdenverkehrsbeitragssatzung als Grundlage für die neue Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrages beschlossen.
Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung wurde zuletzt im Jahre 2010 überarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen und ist seit dem 01.01.2011 in Kraft. Aufgrund einer Prüfung der Satzung muss diese angepasst und der Fremdenverkehrsbeitrag neu kalkuliert werden. Auch hier ist es hilfreich, wenn der Kalkulation bereits ein Satzungsentwurf zugrunde gelegt werden kann. Die Kalkulation kann dann auf den Satzungsentwurf ausgerichtet werden.
Sanierung der Schlossmauer in der Neckarstraße in Heinsheim: Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag zur Sanierung der Natursteinmauer in der Heinsheimer Neckarstraße an die Firma Zedler Baugesellschaft mbH in Ober-Flörsheim zu vergeben. Diese hatte mit 518.782 Euro das günstigste von insgesamt 7 Angeboten abgegeben. Die Kostenberechnung war von 498.000 Euro ausgegangen.
Sanierung der Mörikestraße in Fürfeld: Auftragsvergabe der Kanal- und Straßenbauarbeiten
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für die Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Mörikestraße in Fürfeld an die Firma Klaus Reimold GmbH in Gemmingen zu vergeben. Diese hatte mit 643.290,65 Euro das günstigste von insgesamt 8 Angeboten abgegeben. Die Kostenberechnung belief sich auf 658.000 Euro. Die Arbeiten sollen von Mai 2023 bis April 2024 ausgeführt werden.
Gleichzeitig wurden die Arbeiten zur Neuverlegung von Wasserleitungen ausgeschrieben, der entsprechende Auftrag wird direkt vom Wasserzweckverband an die Firma Reimold vergeben.
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen der Priorität 1: Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für den Umbau zu barrierefreien Bushaltestellen an die Firma Osmanaj GmbH in Bad Friedrichshall zum Angebotspreis von 687.456 Euro zu vergeben. Die Kostenberechnung belief sich auf 721.000 Euro. Insgesamt 14 Bushaltestellen im Stadtgebiet sollen barrierefrei umgebaut werden.
Bebauungsplan „Brechloch 2. Änderung" in Bonfeld: Zustimmung zum Entwurf und zur Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplanes „Brechloch 2. Änderung“ in Bad Rappenau-Bonfeld zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Im Ortsteil Bonfeld gilt im Wohngebiet zwischen Verdistr. und Merkurstr. sowie Einsteinstr. und Uhlandstraße der Bebauungsplan „Brechloch“ aus dem Jahr 1952 mit einer Änderung aus dem Jahr 1965. In diesem Bebauungsplan sind Baufenster großflächig ausgewiesen, es gibt keine Angaben zu den maximal zulässigen Gebäudelängen, keine Angaben zur Stellung der Gebäude und keine Festsetzung von Stellplätzen.
Die Lage dieses Baugebietes im Einzugsgebiet von Heilbronn macht solche alten Bebauungspläne mit wenigen Vorgaben in Verbindung mit großen Grundstücken zu begehrten Projekten. Mittlerweile gibt es Entwicklungen, die bei der Erstellung des Bebauungsplanes nicht absehbar waren. Um hier ein Maß und eine Dichte vorzugeben, die dem ländlichen Raum entspricht, soll der Bebauungsplan nun überarbeitet werden. „Eine Nachverdichtung soll hier weiterhin möglich sein“, machte OB Frei deutlich „aber gebietsverträglich und im kleineren Rahmen.“
Zustimmung zu einer Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Kauf einer Containeranlage zur Unterbringung von Geflüchteten
Mit 27 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat eine Eilentscheidung von Oberbürgermeister Sebastian Frei gebilligt. Dieser hatte entschieden, eine Containeranlage bestehend aus 25 Einzelteilen zur Unterbringung von Geflüchteten anzuschaffen. Da die Stadt Bad Rappenau innerhalb der nächsten 2 – 3 Wochen 40 Geflüchtete unterbringen muss, konnte mit der Entscheidung nicht bis zur Gemeinderatssitzung gewartet werden.
„Bisher haben wir für die Flüchtlingsunterbringung private Immobilien angemietet oder gekauft und ertüchtigt, aber damit haben wir eine Grenze erreicht“, schilderte OB Frei. 40 Personen warten derzeit auf eine Unterbringung in Bad Rappenau, dafür soll nun eine Containeranlage beschafft werden. Damit soll auch eine Unterbringung in den Sporthallen vermieden werden: „Eine Unterbringung in Hallen ist keine gute Lösung für die Geflüchteten, und auch der Schulsport und das Vereinsleben leiden darunter“, so der OB weiter. Aus seiner Sicht wird der Zustrom weiter anhalten, auch daher setzt man nun auf die Unterbringung in Wohncontainern. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 615.000 Euro.
25 Container-Elemente wurden bestellt; 16 Wohnelemente und vier Sanitärcontainer verbunden durch fünf Flurteile sollen in den nächsten Wochen auf einem städtischen Grundstück in der Riemenstraße aufgestellt werden. „Die Container kosten 524.000 Euro, hinzu kommen Kosten für die Fundamente, die Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie für die Einrichtung“, erläuterte Hochbauamtsleiter Alexander Speer. Waschmaschinen sollen in der benachbarten städtischen Halle aufgestellt werden. Die Unterkunft soll bereits Ende Mai bezugsfertig sein, maximal 64 Personen könnten hier leben. Die Anlage kann erweitert oder aufgestockt werden.
„Der Standort ist nicht ganz ideal, aber in Ordnung. Von hier ist es nicht weit zu den Lebensmittelmärkten und im Hof können sich Kinder abseits der Straße aufhalten“, sagt OB Frei.
Finanziert wird das Projekt durch die Verschiebung der Brandschutzmaßnahmen in der Bislandhalle Bonfeld sowie im Wasserschloss.