Polizeibericht des Eppinger Revierleiters Fred Walko
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat den Bericht von Fred Walko, Leiter des Polizeireviers Eppingen, zur Kriminalstatistik 2022.
Fred Walko war erstmals zu Gast im Gemeinderat Bad Rappenau und stellte die Zahlen des Sicherheitsberichts 2022 vor, dieser enthält neben der Kriminalstatistik für das Revier Eppingen auch Vergleichsdaten für das Polizeipräsidium Heilbronn und das Land Baden-Württemberg.
Im Vergleich zu den Coronajahren 2020 und 2021, in denen die erfassten Straftaten deutlich zurückgegangen sind, wurden 2022 im Land Baden-Württemberg 12% mehr Straftaten erfasst, die Gesamtzahl liegt allerdings noch unter dem Niveau von 2019.
Im Bereich des Reviers Eppingen wurden 2022 insgesamt 1.878 Straftaten erfasst, 17,5% mehr als 2021. Einen besonders hohen Anstieg hat Bad Rappenau zu verzeichnen, hier wurden 819 Fälle registriert, 45% mehr als 2021. Erfasst wurden 182 Fälle von „einfachem Diebstahl“, 128 Rohheitsdelikte, 203 Fälle von Vermögens- und Fälschungsdelikten, 111 Sachbeschädigungen und 117 Fälle von Straßenkriminalität. „Diese Zahlen liegen über dem Niveau vor Corona“, fasste Walko zusammen, „eine spezielle Ursache konnte aber nicht ausgemacht werden“.
Die Aufklärungsquote lag 2022 im Land Baden-Württemberg bei 61,4% und damit leicht unter dem Wert des Jahres 2021 von 65,3%. Im Bereich des Polizeireviers Eppingen ist die Quote im gleichen Zeitraum von 65,6% auf 55,8% gesunken. Für Bad Rappenau lag die Aufklärungsquote im Jahr 2022 bei 53,1%. „Die Aufklärungsquote hängt stark von der Art der Delikte ab, und sie ist z.B. bei Diebstählen eher niedrig“, so Revierleiter Walko. So betrug die Aufklärungsquote in Bad Rappenau bei Diebstählen 30,2%, bei schwerem Diebstahl wurden nur 8,9% der Fälle aufgeklärt. Bei der Sachbeschädigung beträgt die Quote 16,2%, bei Vermögens- oder Fälschungsdelikten 36,9%. Hoch sind die Aufklärungsquoten bei den Rohheitsdelikten mit 89,8% oder bei der Betäubungskriminalität mit 98,5%.
Aufschluss darüber, wie sicher oder unsicher eine Gegend ist, gibt die sogenannte „Häufigkeitszahl“. Sie setzt die Anzahl der erfassten Fälle ins Verhältnis zur Einwohnerzahl. Im Bereich des Polizeireviers Eppingen liegt diese Zahl bei 3.154 Straftaten je 100.000 Einwohner. Für Bad Rappenau liegt die Zahl bei 3.744 Fällen, dies ist vergleichbar mit Weinsberg, Bad Friedrichshall oder Lauffen.
Am häufigsten wurden 2022 in Bad Rappenau „einfache Diebstähle“ verzeichnet, hierher gehören z.B. Ladendiebstahl, einfacher Fahrraddiebstahl oder der Diebstahl aus einem Kfz. 69 Fälle von Körperverletzung wurden 2022 erfasst, 64 Tatverdächtige wurden ermittelt. 68 Fälle von Rauschgiftkriminalität wurden erfasst, hierzu gehören z.B. auch der Diebstahl von Betäubungsmitteln in Apotheken oder Arztpraxen, der Diebstahl von entsprechenden Rezepten oder Besitz und Handel mit Rauschgift; 67 Fälle wurden aufgeklärt. 29 Wohnungseinbrüche fanden 2022 im gesamten Stadtgebiet statt. Auch 8 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte gab es in Bad Rappenau.
Von den 819 in Bad Rappenau erfassten Straftaten wurden 435 aufgeklärt, 394 Tatverdächtige wurden ermittelt, 304 waren männlich und 90 weiblich. Unter den Tatverdächtigen waren 9 Kinder, 56 Jugendliche und 30 Heranwachsende unter 21 Jahre. 108 Tatverdächtige waren Nichtdeutsche.
Auch die Zahl der Verkehrsunfälle ist 2022 wieder gestiegen, liegt aber im Durchschnitt noch unter dem Vor-Corona-Niveau. Für Bad Rappenau wurden 417 Unfälle registriert, 13,6% mehr als 2021. Stark zugenommen hat die Zahl der Unfälle mit Personenschaden: Bei 60 dieser Unfälle wurden 59 Personen leicht und 21 schwer verletzt. „Aber zum Glück gab es 2022 im Revier Eppingen keinen tödlichen Unfall“, so Walko. Hauptunfallursachen waren: Missachtung der Vorfahrt, überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol- bzw. Drogeneinfluss. Bei 102 Unfällen kam es zu Fahrerflucht, 34 davon konnten aufgeklärt werden. Es ereigneten sich 2022 in Bad Rappenau auch 15 Unfälle mit der Beteiligung von Fahrrädern, 7 davon Pedelcs. „Auffällig bei den Verkehrsunfällen ist, dass 2022 landesweit erstmals mehr verletzte Fahrradfahrer als Motorradfahrer erfasst wurden“, so Fred Walko. Als „Unfallhäufungsstelle“ auf Bad Rappenauer Gemarkung benannte Fred Walko die K2148 zwischen Zimmerhof und Heinsheim, hier kam es im Kurvenbereich bei der Burg Ehrenberg zu mehreren Motorradunfällen.
Zustimmung zur Sanierung der Straße „Am Schafgarten“ in Bad Rappenau und zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages
Einstimmig hat der Gemeinderat der Kanal- und Straßensanierungsmaßnahme in der Straße „Am Schafgarten“ in Bad Rappenau mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 180.000 Euro für die Kanalsanierung und von ca. 285.000 Euro für den Straßenbau (einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten) zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Planung und Bauleitung an das Büro IST GmbH-Ingenieurgesellschaft für Straßen- und Tiefbau mbH in Sinsheim zugestimmt.
Die Sanierung der Straße „Am Schafgarten“ umfasst zwei Bauabschnitte. Der erste Bauabschnitt liegt zwischen der Einmündung Fasanenstraße bis zum Haus Nr. 13 mit einer Länge von ca. 85 m, der. 2. Bauabschnitt liegt westlich ab dem Haus Nr. 21 bis zur Einmündung in die Babstadter Straße und hat eine Länge von ca. 95 m. Der dazwischen liegende Straßenabschnitt wurde bereits zwischen 2012 und 2016 saniert.
Die Erneuerung der Straße erfolgt auf der gesamten Breite. Dies betrifft die Fahrbahn und einen einseitig herzustellenden Gehweg. Im Bauabschnitt ab der Einmündung Fasanenstraße konnte der für den Gehwegbau erforderliche Grund erworben werden. Im westlichen Bauabschnitt war ein Grunderwerb im ca. 35 m langen Bereich bis zur Einmündung Babstadter Straße nicht möglich, so dass hier kein Gehweg gebaut werden kann.
In den beiden Sanierungsabschnitten wird der komplette Straßenaufbau aus Asphaltdecke, der bituminösen Tragschicht sowie die Schotter- und Frostschutzschicht ausgetauscht. Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdecke. Der Gehweg wird gepflastert. Überwiegend steht eine Straßenbreite von 5,50 m zur Verfügung, so dass der Gehweg mit einer Breite von 1,00 m und die Fahrbahn mit einer Breite von 4,50 m hergestellt wird.
Im Bauabschnitt ab der Einmündung Fasanenstraße muss am Kanal für die Gehwegherstellung lediglich ein Kanalhausanschluss verlängert werden. Im westlichen Bauabschnitt weist der Mischwasserkanal Schäden und einzelne Rohrbrüche auf. Er soll in geschlossener Bauweise durch Robotersanierungen und Einbau von Inliner saniert werden, punktuelle Aufgrabungen vor allem an Seitenanschlüssen sind erforderlich.
Auch der Wasserzweckverband plant im Zuge der Sanierungsmaßnahme neue Wasserleitungen zu verlegen.
Die Maßnahme soll bis Ende September 2023 geplant und ausgeschrieben werden, die Auftragsvergabe soll im November 2023 erfolgen, die Bauausführung ab März 2024.
„Das ist eine der schlechtesten Straßen im Stadtgebiet, es wird Zeit, dass sie saniert wird. Wo möglich, wird auch ein Gehweg gebaut“, fasste Oberbürgermeister Sebastian Frei zusammen.
Zustimmung zur Neuordnung in der Talstraße in Obergimpern und zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrag
Einstimmig hat der Gemeinderat der Durchführung von Tief- und Straßenbauarbeiten in der Talstraße in Obergimpern zur Schaffung eines Fußwegs als Querverbindung zwischen der Talstraße und der Steinstraße mit Gesamtkosten von ca. 188.000 Euro (brutto) sowie der Erschließung eines Baugrundstücks mit Herstellungskosten in Höhe von ca. 48.000 Euro brutto zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat die Sanierung der Fußwegeverbindung zwischen Bahndamm und Talstraße mit Herstellungskosten von ca. 60.000 Euro brutto beschlossen und der Vergabe des Ingenieurauftrages für die Planungs- und Bauleitungsleistungen an das Ing.-Büro Hoffmann Freiraumplanung in Bad Rappenau zugestimmt.
Für die Wegebaumaßnahmen gibt es eine Förderung aus der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Obergimpern“ in Höhe von voraussichtlich 79.500 Euro. Die anteiligen Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt werden vom Grundstückseigentümer getragen.
Für den Fußweg zwischen Talstraße und Steinstraße ist ein Grunderwerb erforderlich. Der gesamte Fußweg ist ca. 60 m lang und 3 m breit, teilweise beträgt die Steigung 15%, was allerdings baulich nicht anders möglich ist. Der Weg soll gepflastert werden. Ebenso soll ein weiteres Wegstück zwischen Bahndamm und Talstraße mit einer Länge von 150 m saniert werden.
Die Arbeiten sollen im August 2023 öffentlich ausgeschrieben werden, die Durchführung der Arbeiten ist von Mitte Oktober bis Ende März 2024 geplant.
Parkplatzneubau in der Salinenstraße in Bad Rappenau: Zustimmung zur Auftragsvergabe und zur Genehmigung von zusätzlichen Mitteln im Haushaltsplan 2023 und 2024
Mit 30 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Straßenbauarbeiten zum Parkplatzneubau in der Salinenstraße an die Fa. Osmanaj GmbH in Bad Friedrichshall zugestimmt. Diese hatte mit 478.820 Euro (netto) das günstigste von insgesamt fünf Angeboten abgegeben. Ebenso hat der Gemeinderat der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Form einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 120.000 Euro für die Maßnahme zugestimmt.
Details stellte Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder vor: Die Gesamtangebotssumme weist eine sehr gute Übereinstimmung mit der Kostenberechnung vom August 2022 auf, die von Baukosten in Höhe von 473.200 Euro (netto) ausgegangen war. Die Fa. Osmanaj GmbH hat bereits in den angrenzenden Straßen gearbeitet und ist somit mit der Örtlichkeit und den Gegebenheiten vertraut.
Die Ausführung der Maßnahme ist von Anfang September 2023 bis Ende Februar 2024 geplant.
Die Elektrotechnik-Arbeiten für den Parkplatzneubau in der Salinenstraße waren separat öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 17.07.2023 lag allerdings kein Angebot vor. Die Arbeiten sollen in Kürze nochmals ausgeschrieben werden. Die Elektrotechnik beinhaltet die Herstellung einer Schrankenanlage, eines Bezahlterminals, der Notrufsprecheinrichtung, Blitzschutzanlage, Schaltschrank, Photovoltaikanlage für die Eigenstromversorgung, Kabelverlegungen und Dokumentationen.
Für die Herstellung der zwei Ladestationen für Elektrofahrzeuge wurden Angebote angefordert, diese lagen allerdings bei Sitzungsbeginn noch nicht vor.
Der Sprecher der ÖDP regte an, die Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau bezüglich der Elektroladestationen anzufragen.
Zustimmung zur Sanierung von Wirtschaftswegen auf Gemarkung Bonfeld und Fürfeld im Jahr 2023 und zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages
Mit 33 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Durchführung von Straßenbauarbeiten zur Instandsetzung zweier schadhafter Wirtschaftswege in Bonfeld und in Fürfeld mit Gesamtkosten von ca. 300.000 Euro brutto (mit Baunebenkosten, incl. 19% MwSt.) zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Vergabe des Ingenieurauftrages für die zugehörigen Planungsleistungen an das Büro Willaredt Ingenieure PartG mbH in Sinsheim zugestimmt.
Im Stadtteil Bonfeld sind zwei Wirtschaftswege schadhaft und dringend sanierungsbedürftig:
1. Gewann Beim oberen See / Keßlersgrund auf einer Länge von ca. 900 m (Gemarkung Bonfeld)
2. Gewann Trambach / Hagenstumpf auf einer Länge von ca. 700 m (Gemarkung Fürfeld)
Die Instandsetzung der beiden Wegabschnitte soll im sogenannten Baumischverfahren ausgeführt werden. Bei dieser Methode wird die vorhandene schadhafte Wegbefestigung zunächst tiefgründig aufgebrochen bzw. aufgefräst. Danach wird eine zusätzliche dünne Schicht neues Schottermaterial als Profilausgleich und zur Verstärkung aufgebracht. In diese Schichten wird anschließend durch eine Fräse ein hydraulisches Bindemittel gleichmäßig eingearbeitet und homogenisiert. Durch Wasserzugabe entsteht ein tragfähiger, frostsicherer Fahrbahnunterbau. Abschließend wird eine 10 cm starke Asphalttragdeckschicht als neue belastbare Wegebefestigung aufgebracht.
Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass durch die Wiederaufbereitung des vorhandenen Wegeaufbaus weitgehend kein Material auf Deponien entsorgt und durch neue Baustoffe ersetzt werden muss. Dieses Recyclingverfahren schont Ressourcen und verringert die Anzahl der Transportfahrten von und zur Baustelle deutlich.
Die geschätzten Herstellungskosten belaufen sich für den Weg im Gewann Beim oberen See / Keßlersgrund auf ca. 130.000 Euro (brutto) und für den Weg im Gewann Trambach / Hagenstumpf auf ca. 170.000 Euro (brutto).
Die Wegebauarbeiten sollen möglichst im August 2023 öffentlich ausgeschrieben werden. Die Ausführung der Tief- und Straßenbauarbeiten von Mitte September bis Mitte November 2023 eingeplant. Die Maßnahmen sind mit den landwirtschaftlichen Obmännern der beiden Stadtteile abgestimmt.
Für Diskussion im Gemeinderat sorgte ein anderer Feldweg auf der Gemarkung Fürfeld, der durch den Ausbau der A6 in Mitleidenschaft gezogen wurde. Hier fand bereits ein Ortstermin mit der Baufirma der A6 statt.
Erschließung des Misch- und Gewebegebiets „In der Au“ in Wollenberg: Zustimmung zur Vorplanung für die Entwässerungsplanung und zur Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln
Mit 33 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat der Vorplanung für die Entwässerungsplanung im Misch- und Gewerbegebiet „In der Au“ in Wollenberg zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat außerplanmäßige Mittel in Höhe von 260.000 Euro im Wirtschaftsplan 2023ff. des Eigenbetriebs Stadtentwässerung bereitgestellt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den Planungsauftrag über die Misch- und Gewerbegebietsentwässerung an das Büro BIOPLAN Ingenieurgesellschaft mbH, Sinsheim, zu vergeben.
In der Sitzung vom 07.04.2022 hatte der Gemeinderat dem Entwurf für den Bebauungsplan sowie der Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugestimmt. Der Bebauungsplan sieht eine Ausweisung von einem Mischgebietsplatz und einem Gewerbegebietsplatz vor. Parallel zur Bebauungsplanerstellung wurde vom Büro BIOPLAN die Vorplanung für die Gebietsentwässerung durchgeführt. Diese soll nun weiter vorangetrieben werden. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan soll im Herbst 2023 erfolgen.
Zustimmung zur Ersatzbeschaffung eines Betriebs-KFZ für die Kläranlage
Mit 30 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat als Vorratsbeschluss dem Kauf eines gebrauchten KFZ als Ersatzbeschaffung für den abgängigen Toyota-Hilux bis zu einem Betrag von 45.000 Euro zugestimmt.
Das Pick-up Fahrzeug Toyota Hilux des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau (Baujahr 2014) wird auf der Kläranlage für Kontrollfahrten, als Transportfahrzeug und als Zugfahrzeug genutzt. Der Kilometerstand beträgt ca. 188.000 km. Das Fahrzeug war in den vergangenen Jahren bereits häufig in der Werkstatt, vor dem nächsten TÜV-Termin müssten verschiedene Reparaturen durchgeführt werden. Eine umfassende Fahrzeugreparatur für einen dauerhaften Weiterbetrieb ist nach Ansicht der Betriebsführung wirtschaftlich nicht sinnvoll. Um schnellstmöglich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, wird der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs vorgeschlagen. Diese Fahrzeuge sind allerdings nach wenigen Tagen vergriffen, so dass die Zeit für eine Beratung im Technischen Ausschuss und Gemeinderat zu lange dauert und das Fahrzeug dann nicht mehr verfügbar ist.
Daher fasste der Gemeinderat nun einen Vorratsbeschluss, damit die Verwaltung kurzfristig den Auftrag für ein gebrauchtes Fahrzeug erteilen kann.
Bebauungsplan "Solarenergie Grafenwald'': Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes und zur Durchführung der Offenlage
Mit 31 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen sowie dem Entwurf des Bebauungsplans „Solarenergie Grafenwald'' zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. Zwei Gemeinderäte waren bei der Abstimmung befangen.
„Bei der frühzeitigen Beteiligung gab es kaum Rückmeldungen von privater Seite, hauptsächlich Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange“, fasste Oberbürgermeister Sebastian Frei zusammen.
Auf der etwa 3,3 Hektar großen Fläche im Grafenwald soll eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Besonders günstig ist der Standort wegen der Nähe zur Biogasanlage „Im Grafenwald 4“, sowie der direkt angrenzenden Fernwärmeleitung. Das bisher Im Grafenwald 4 erzeugte Biogas soll zukünftig in den Sommermonaten in einer Bio-Gasaufbereitung am Standort Heinsheimer Höfe 1 zu Biomethan aufbereitet werden. Das Biomethan wird in das Gasnetz eingespeist und kann so Haushalten und Industrie zur Wärmeerzeugung dienen. In den Wintermonaten kann das Biogas weiterhin in den Blockheizkraftwerken zur Produktion von Wärme und Strom genutzt werden.
Aus dem in der PV-Anlage erzeugten Strom kann sowohl Wasserstoff zur Speisung der Biogasanlage sowie Wärme für das Fernwärmenetz erzeugt werden. Insbesondere in den Wintermonaten kann bedarfsgerecht zusätzliche Wärme für das Fernwärmenetz erzeugt werden. Die Abwärme aus der Herstellung von Wasserstoff kann ebenfalls ins Wärmenetz eingespeist werden.
Bebauungsplan "Solarenergie Kiesgrubenäcker'': Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes und zur Durchführung der Offenlage
Mit 24 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen sowie dem Entwurf des Bebauungsplans „Solarenergie Kiesgrubenäcker'' zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. Zwei Gemeinderäte waren bei der Abstimmung befangen.
„Zu diesem Bebauungsplanentwurf kamen deutlich mehr Rückmeldungen von privater Seite“, so OB Sebastian Frei, „Themen waren unter anderem feuerwehrtechnische Fragen, Blendungseffekte durch die Solarmodule und Fragen nach Elektrosmog.“ Wichtig sei, die Anlage optisch gut abzuschirmen.
Am Standort Kiesgrubenäcker plant die Firma Bauer Holzenergie GmbH eine Solarenergieanlage, die aus einem Teil Solarthermie und einem Teil Photovoltaik besteht. Sie soll in erster Linie der Wärmeproduktion dienen. Der Standort Kiesgrubenäcker hat eine Gesamtfläche von ca. 11,4 Hektar und liegt etwa 250 Meter vom Betriebsgelände der Bauer Holzenergie in den Heinsheimer Höfen 1 entfernt.
Geplant ist der schrittweise Bau der solarthermischen Anlage und der Photovoltaik-Anlage am Standort Kiesgrubenäcker; am Standort Heinsheimer Höfe 1 sollen ein Wärmespeicher mit ca. 6.000m³, eine (Bio-)Gasaufbereitung zu Biomethan sowie eine Anlage zur Produktion von grünem Wasserstoff errichtet werden.
Die solarthermische Anlage sowie die Photovoltaik Anlage sollen mit den zum Betrieb technisch notwendigen Gebäuden am Standort Kiesgrubenäcker errichtet werden. Technisch notwendige Gebäude sind in diesem Zusammenhang fünf Trafogebäude, eine Pumpstation, zwei Schaltstationen sowie eine Station zur Einspeisung ins Fernwärmenetz. Eine örtliche Festsetzung der Trafogebäude ist nicht vorgesehen.
Alle weiteren geplanten Anlagen und Gebäude aus dem Gesamtkonzept werden am Standort Heinsheimer Höfe 1 errichtet. Hierzu zählen ein Wärmespeicher mit ca. 6.000m³ (inkl. Power-to-Heat Anlage oder ggf. Großwärmepumpe), die (Bio-)Gasaufbereitungsanlage zu Biomethan sowie die Anlage zur Produktion von grünem Wasserstoff inkl. Wasserstoffspeicher.
Bei der Wasserstoffproduktion wird der anfallende Strom aus der Photovoltaik Anlage direkt an den Standort Heinsheimer Höfe gebracht, um dort in einer Anlage Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten. Der grüne Wasserstoff wird in die Vergärungsanlage am Standort eingebracht und mittels Mikroorganismen zu Biomethan umgesetzt. Der Wasserstoff wird dann produziert, wenn große Strommengen aus der PV-Anlage zur Verfügung stehen. Aus einem Wasserstoffzwischenspeicher wird dieser über 24 Stunden in die Biogasanlage eingebracht. So kann die Biogaserzeugung um bis zu 30% gesteigert werden. Die Prozesswärme aus der Wasserstoffproduktion kann ebenfalls ins Fernwärmenetz gespeist werden.
Mit dieser Technologie kann eine größere Menge Biogas in einer Gasaufbereitungsanlage zu Biomethan aufbereitet werden und in das (Erd-)Gasnetz eingespeist werden. Da dies insbesondere in den Sommermonaten auf Grund der hohen Verfügbarkeit von Strom der Fall ist, wird die Einspeisung in das Erdgasnetz vorwiegend zu dieser Jahreszeit stattfinden. Es kann dann verbraucht oder in den dezentralen Gasspeichern Deutschlands für den Winter eingelagert werden. Im Winter dient das Biogas aus der Vergärungsanlage und zusätzliches Gas aus dem Netz dazu, Wärme für die Region zu produzieren.
Für die Fläche Kiesgrubenäcker ist eine Eingrünung der Randbereiche mit heimischen Gehölzen vorgesehen. Innerhalb des Baufensters werden maximal 80% der Fläche überbaut. Je nach gewähltem Aufstellwinkel der Module ändert sich der „Versiegelungsgrad“ der Flächen. Bei der Solarthermie-Anlage sind Aufstellwinkel von ca. 20° vorstellbar. Die Photovoltaik-Anlage soll etwa im Winkel 45°aufgestellt werden. Eine maximale Modulhöhe mit 3,50m ermöglicht die Aussaat einer insektenfreundlichen Blühwiese unterhalb der Module, ohne Verluste durch Verschattung zu erhalten. Im östlichen Teil der Fläche wird die solarthermische Anlage mit ca.60% Flächenanteil (ca. 4,74 ha durch die Module überdeckte Fläche) errichtet. Im westlichen Teil wird auf ca. 40% der Fläche (ca. 3,16 ha durch die Module überdeckte Fläche) die Photovoltaikanlage errichtet.
Die Sprecherin der SPD gab eine gemeinsame Stellungnahme für die FW und die SPD-Fraktion ab. Sie wies darauf hin, dass die Fraktionen nicht einheitlich abstimmen würden. „Bei diesem Projekt gibt es ein Für und Wider, hier stehen sich die Produktion von Energie und die Produktion von Nahrungsmitteln gegenüber, denn hier sind gute Böden.“ Auch die Bürgerversammlung in Zimmerhof habe das große Interesse der Bevölkerung an dem Thema gezeigt. „Die Anliegen der Anwohner sollten mit einfließen.“ Wünschenswert wäre auch eine Informationsveranstaltung der Firma Bauer.
Zustimmung zum Umbau von Räumlichkeiten im Kirchplatz 6-14 in Bad Rappenau in Büroräume
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Umbau von Räumen zu Büroräumen im Gebäude Kirchplatz 6-14 in Bad Rappenau zugestimmt und dafür 96.000 Euro außerplanmäßige Mittel bereitgestellt.
Die Aufgaben der Verwaltung um alle Rechtsvorgaben umzusetzen, wachsen stetig und somit auch der Personalbedarf. Die Raumkapazitäten im Rathaus sind mittlerweile an ihre Grenzen gestoßen, so dass es erforderlich wird, Mitarbeiter in anderen Gebäuden unterzubringen. Daher hat die Stadt Bad Rappenau Räume im benachbarten Gebäude Kirchplatz 6-14 erworben. Hier sollen künftig die Mitarbeiterinnen des Integrationsmanagements untergebracht werden, ebenso soll es Räume für Besprechungen und externe Beratungen geben.
Um diese Räume entsprechend nutzen zu können, sind verschiedene Erneuerungs- und Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Unter anderem müssen Trockenbauwände eingezogen werden, neue Fenster und Türen müssen eingebaut und die vorhandene Elektroinstallation auf den neuesten Stand gebracht werden.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 96.000 Euro.
Zustimmung zur Sanierung des Rathausdaches nach einem Schadensfall durch die Photovoltaikanlage und zur Sanierung der Fassade des Südflügels
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Vergleich mit der SV Versicherung sowie der Sanierung des Rathausdaches und der Süd-Fassade zugestimmt. Die Gesamtkosten für die Stadt belaufen sich auf rund 132.000 Euro.
Am Rathausdach sind Undichtigkeiten durch die Photovoltaikanlage aufgetreten. Dies wurde dem Betreiber angezeigt und dessen Versicherung gemeldet. Nach längeren Verhandlungen mit der Versicherung konnte nun ein Übereinkommen erzielt werden.
Die Kosten für die Sanierung des Daches belaufen sich gemäß Kostenvoranschlag auf ca. 113.800 Euro. Die Versicherung übernimmt hiervon einen Anteil in Höhe von 31.200 Euro, da der Zeitwert zu berücksichtigen ist und auch eine Überzahlung aus einem 1. Schaden am Dach des Nordflügels in Abzug gebracht wurde. Das heißt, die Stadt Bad Rappenau muss für die Sanierung der Dachfläche ca. 82.600 Euro aufbringen.
Da für die Sanierung der Dachfläche das Stellen eines Fassadengerüst notwendig ist, soll auch die Südfassade saniert werden und eine neue Jalousienanlage erhalten. Die Kosten dafür belaufen sich auf 50.000 Euro.
Brandschutztechnische Sofortmaßnahmen beim Wasserschloss Bad Rappenau: Zustimmung zum Einbau von Brandschutztüren und zur Erneuerung der Brandmeldeanlage
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Einbau von Brandschutztüren an den Zugängen zum Treppenturm sowie der Erneuerung der Brandmeldeanlage im Wasserschloss zugestimmt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 66.000 Euro. Die Installation einer Gerüsttreppe als Fluchttreppe im Schlosshof mit Kosten von rund 90.000 Euro hat der Gemeinderat zunächst vertagt.
„Der Brandschutz im Wasserschloss ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand“, fasste OB Frei zusammen, „damit wir auch weiterhin Nutzungen in allen Stockwerken gewährleisten können, sind verschiedene Sofortmaßnahmen erforderlich.“ Einig war man sich über den Einbau einer neuen Brandmeldeanlage (Kosten ca. 28.000 Euro) sowie den Einbau von Brandschutztüren, die die einzelnen Stockwerke zum Treppenturm hin abschließen, mit Kosten von 38.000 Euro.
Keine Unterstützung fand dagegen der Vorschlag, eine provisorische Gerüsttreppe am Gebäude zu installieren, die voraussichtlich 2 – 3 Jahre benötigt wird, bis eine dauerhafte Lösung gebaut werden kann. Auf eine solche Lösung konnte man sich mit dem Denkmalamt bisher nicht einigen. „Schön wird das nicht aussehen“, war OB Frei in Bezug auf die Gerüsttreppe überzeugt, „aber wir brauchen eine Lösung für den 2. Fluchtweg.“ Die Kosten für den Ankauf der Fluchttreppe belaufen sich auf ca. 90.000 Euro.
Kritik an der provisorischen Fluchttreppe kam von allen Fraktionen des Gemeinderates, zum einen wegen ihres Aussehens, zum anderen wegen der hohen Kosten für diese Zwischenlösung; ebenso äußerten die Gemeinderäte ihr Unverständnis, dass das Denkmalamt den vorgeschlagenen dauerhaften Lösungen nicht zugestimmt habe. Der Sprecher der ÖDP wies zudem darauf hin, dass beim Brandschutz mittlerweile Aufwand und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stünden. Die Zahl der Toten bei Bränden in öffentlichen Gebäuden sei seit 20 Jahren konstant niedrig, trotz der hohen Investitionen in den Brandschutz in dieser Zeit. Um ein Vielfaches höher sei dagegen die Zahl der Verkehrstoten.
Zustimmung zum Umbau der ehem. Neuapostolischen Kirche in der Heinsheimer Str. zur Kernzeit für die Grundschule Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Umbau der ehemaligen Neuapostolischen Kirche in der Heinsheimer Str. 73 zur Kernzeit für die Grundschule Bad Rappenau zugestimmt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 75.000 Euro.
Durch die vermehrte Aufnahme von geflüchteten Kindern in der Grundschule Bad Rappenau besteht dringender Platzbedarf für die Unterbringung der Schulklassen. Die Räume im Erdgeschoss, die momentan für die Kernzeitbetreuung genutzt werden, werden nun für den regulären Unterricht gebraucht. Daher sollen die Räume der aktuell leerstehenden Neuapostolischen Kirche, die die Stadt bereits erworben hat, zeitnah zur Kernzeit umfunktioniert werden.
Dazu sind verschiedene Arbeiten notwendig, wie das Abhängen der Decke, der Rückbau des Altarstandortes, das Anpassen der Elektrik, der Bau eines 2. baulichen Rettungsweges, der Einbau einer Küche, Bodenbelagsarbeiten und der komplette Innenanstrich; eventuell notwendig werden auch kleinere Veränderungen am Grundriss durch das Stellen einer Leichtbauwand.
Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH: Zustimmung zum Jahresbericht und Jahresabschluss 2022
Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH (BTB) die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:
- Zustimmung zum Geschäftsbericht der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH für das Geschäftsjahr 2022 sowie Feststellung des Jahresabschlusses
- Zustimmung zum Jahresfehlbetrag in Höhe von 704 Euro. Dieser wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet
- Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2022
- Zustimmung zur Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2022
Da die BTB zum 01.01.2023 in die Stadtverwaltung eingegliedert worden ist, handelt es sich beim Jahresabschluss 2022 um den letzten Abschluss der BTB. Zu den Aufgaben der Gesellschaft zählten der Betrieb der Gästeinformationen und die Steuerung der touristischen Aktivitäten der Stadt.
Den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss der BTB für das Jahr 2022 stellte Holger Wettig von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft OT-audit dem Gemeinderat kurz vor.
Die Ertragslage stellte sich im Jahr 2022 wie folgt dar: Die Umsatzerlöse sind um 191.000 Euro auf 541.000 Euro gestiegen, nachdem die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie weitgehend entfallen sind. Der Aufwand für Material und Fremdleistungen ist um 194.000 Euro auf 212.000 Euro gestiegen. Dies führte insgesamt zu einem Rohertrag von 329.000 Euro (Vorjahr 333.000 Euro). Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 14.000 Euro, der Personalaufwand lag bei 671.000 Euro und damit um 179.000 Euro höher als im Vorjahr, in dem noch Kurzarbeitergeld gezahlt wurde. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 577.000 Euro, 700.000 Euro weniger als im Vorjahr, Grund sind u.a. Umsatzsteuerrückerstattungen. Im Jahresfehlbetrag von rund 700 Euro ist auch ein Zuschuss der Stadt Bad Rappenau in Höhe von 1,13 Mio. Euro enthalten.
Zusammenfassend hob Holger Wettig hervor, dass die Kontenführung, der Jahresabschluss und die Berichterstattung ordnungsgemäß sind, so dass die Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk aussprechen konnten.
Der Sprecher der ÖDP verwies darauf, dass man bisher im Verwaltungsausschuss der BTB über die touristischen Aktivitäten informiert wurde und regte an, einen ähnlichen Bericht auch in Zukunft beizubehalten.
Oberbürgermeister Sebastian Frei nutzte die Gelegenheit, sich beim bisherigen Geschäftsführer Dieter Wohlschlegel für seine Arbeit in den vergangenen 14 Jahren zu bedanken: „Sie haben neue Akzente bei den Veranstaltungen und im Tourismus gesetzt.“
RappSoDie: Zustimmung zur Erhöhung der Gebühren für die Sauna zum 01.10.2023
Einstimmig hat der Gemeinderat der Erhöhung der Saunatarife um jeweils 3 Euro zum 01.10.2023 zugestimmt. Die Tarife betragen dann: von Montag bis Freitag für 4 Stunden 27 Euro und für den ganzen Tag 30 Euro. Am Wochenende für 4 Stunden 29 Euro und für den ganzen Tag 33 Euro jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Grund für die Anpassung sind die Preissteigerungen im Bereich Energie, auch im Jahr 2024 ist mit höherem Aufwand zu rechnen. Der Vergleich mit umliegenden Bädern zeigt, dass das Preisniveau der Sauna im RappSoDie derzeit eher niedrig angesetzt ist.
Zustimmung zur Neufassung der Benutzungsordnung für das Kurhaus und zur neuen Gebührenordnung ab 01.01.2024
Einstimmig hat der Gemeinderat der Neufassung der Benutzungsordnung für die Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten des Kurhauses zugestimmt. Die Gebühren werden ab 01.01.2024 privat-rechtlich durch die Gebührenordnung erhoben. Die Benutzungs- und Gebührenordnung sind auf dieser Homepage im Menüpunkt "Ortsrecht" gespeichert.
Grund für die Neufassung ist die Eingliederung der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH (BTB), die bisher das Kurhaus betrieben hatte, in die Stadtverwaltung. Die wesentliche Neuerung der Gebührenberechnung besteht darin, dass der Gastronomische Umsatz nicht mehr bei der Raummiete berücksichtigt wird. Derzeit hängt die Miethöhe für Räumlichkeiten im Kurhaus vom getätigten gastronomischen Umsatz ab. Ab einer bestimmten Höhe des gastronomischen Umsatzes wird die Raummiete bis zu 100% ermäßigt. Dies soll künftig entfallen. Wie bei anderen städtischen Räumlichkeiten werden nun feste Mietpreise verlangt, unterschieden wird, ob es sich um private Feiern, um Firmenfeiern, gewerbliche Veranstaltungen wie Messen oder um Kulturveranstaltungen handelt. Örtliche gemeinnützige Vereine, Parteien und Kirchengemeinden können einmal im Kalenderjahr den kleinen Saal oder einen der Konferenzräume kostenfrei anmieten.
Der Sprecher der ÖDP lobte ausdrücklich die Möglichkeit zur einmaligen kostenfreien Nutzung durch die örtlichen Vereine. „Generell ist jede Nutzung unserer Veranstaltungsräume zu begrüßen, denn sie bringen Gäste nach Bad Rappenau.“