Öffentlicher Personennahverkehr im Raum Bad Rappenau – Neckarbischofsheim: Zustimmung zum Ausbau der Krebsbachtalbahn und zur weiteren Planung der Bahnunterführung „Hinter dem Schloss“ in Bad Rappenau
Mit 21 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat dem Ausbau der Krebsbachtalbahn gemäß Variante E unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

  1. Die Betriebskosten für die Bahnstrecke werden wie angekündigt vom Land Baden-Württemberg zu 100 % übernommen.
  2. Die durch den Ausbau der Bahnstrecke ersparten Streckenkilometer im Busverkehr verbleiben in der Raumschaft und werden zur Verbesserung des Busverkehrs in den anderen Stadtteilen eingesetzt.
  3. Zu diesem Zwecke wird das Landratsamt Heilbronn gebeten, die Busverkehre in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau / Kirchardt / Siegelsbach neu zu ordnen und zu optimieren, wobei auch ein Augenmerk auf die Abendstunden und die Wochenenden gelegt werden soll.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche zur Realisierung der Bahnunterführung „Hinter dem Schloss“ auf Grundlage der ursprünglichen Planungen mit den Kreuzungsbeteiligten (Bund, Land, Bahn) wieder aufzunehmen. Ziel ist dabei, im Rahmen des Ausbaus der Krebsbachtalbahn und der damit verbundenen Mehrverkehre auch zwingend die Bahnunterführung herzustellen.

Zwei Anträge der FW-Fraktion auf Vertagung der Entscheidung bis nach dem Bürgerentscheid Ende Januar 2023 sowie darauf, zunächst nur die Planungen zur Bahnunterführung voranzutreiben, wurden zuvor mehrheitlich abgelehnt.

Im Mai 2022 hatte der Gemeinderat mehrheitlich den Verwaltungsvorschlag zum Ausbau der Krebsbachtalbahn abgelehnt. Die vorgeschlagene Variante E sah den Neubau einer Verbindungsstrecke zwischen der Krebsbachtalbahn und der Stadtbahn nach Heilbronn östlich von Babstadt vor. Der Ast der Krebsbachtalbahn nach Siegelsbach und Hüffenhardt sollte dabei nicht mit Schienenfahrzeugen bedient werden. Die voraussichtlichen Bau- und Planungskosten der Variante E wurden im Mai mit 51 Mio. Euro zum Planstand 2025 berechnet. Der Anteil der Stadt Bad Rappenau an diesen Kosten sollte bei 2,21 Mio. Euro liegen; hinzu kommen noch Kosten für die Bahnübergänge, so dass im Mai mit einem Kostenanteil von 2,45 Mio. Euro gerechnet wurde. Allerdings ist davon auszugehen, dass das Projekt nicht vor 2030 in Betrieb gehen wird und insofern mit höheren Kosten zu rechnen ist.

Nach der Ablehnung durch den Gemeinderat wurde ein Bürgerbegehren gestartet, damit die geplante Variante E doch realisiert werden kann. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und den Termin für den Bürgerentscheid auf Sonntag, 29.01.2022, festgesetzt. Nach § 21 Abs. 4 der Gemeindeordnung „entfällt der Bürgerentscheid, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.“

Der nun gefasste Beschluss enthält in Ziffer 1-3 exakt die vom Bürgerbegehren verlangte Maßnahme und entspricht auch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung vom Mai 2022. Zwischenzeitlich fanden fraktionsübergreifende Gespräche statt, um einen Kompromissvorschlag zu finden. Daher wurde nun der Beschlussvorschlag um eine Ziffer 4 ergänzt, die die Realisierung der Bahnunterführung „Hinter dem Schloss“ mit dem Ausbau der Krebsbachtalbahn verknüpft.

Aufgrund der Tatsache, dass bei einer Realisierung der Krebsbachtalbahn vermehrt Schrankenschließungen an diesem Bahnübergang zu erwarten sind, war eine wesentliche Forderung von Teilen des Gemeinderates, dass die bereits im Entwurf geplante Unterführung Bestandteil der Gesamtmaßnahme werden sollte.  

Die Entwurfsplanung für eine mögliche Bahnunterführung „Hinter dem Schloss“ wurde bereits in den Jahren 2013 – 2015 erstellt und damals nicht zuletzt aufgrund der zu erwartenden Kosten, aber auch anderer Aspekte kontrovers im Gemeinderat und der Bürgerschaft diskutiert. Das damals gültige Eisenbahnkreuzungsgesetz sah eine Kostendrittelung zwischen Bund, Bahn und Straßenbaulastträger (=Kommune) vor, sodass der Anteil der Stadt damals mit ca. 3,75 Mio. Euro beziffert wurde. Im Jahr 2020 hat sich die Rechtlage jedoch geändert, und ein kommunaler Kostenanteil ist nicht mehr vorgesehen.

Daher wurde der ursprüngliche Beschlussvorschlag um die Ziffer 4 ergänzt und der Ausbau der Krebsbachtalbahn mit der Realisierung einer Bahnunterführung zu einem Gesamtpaket verbunden. Bezüglich der Bahnunterführung „Hinter dem Schloss“ muss die Stadtverwaltung nun Gespräche mit den Projektbeteiligten, insbesondere mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und dem zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart wieder aufnehmen und die bisherigen Planungen fortschreiben.

Dem nun vorgeschlagenen Kompromiss konnte die Mehrheit der Gemeinderäte zustimmen. Sachlich sprächen nach wie vor viele Argumente gegen den Bau der Krebsbachtalbahn, machte die Sprecherin der CDU die Haltung ihrer Fraktion deutlich. Allerdings ließen sich durch den Bau andere Vorteile für die Stadt erreichen, z.B. würden sich die Chancen für den Bau der Unterführung „Hinter dem Schloss“ durch die vermehrten Schrankenschließzeiten deutlich erhöhen. „Für uns ist diese Unterführung eines der zentralen Verkehrsprojekte, das für die Weiterentwicklung der Stadt dringend angegangen werden sollte.“ Im besten Fall könne man so mit einem Eigenanteil von 3 Mio. Euro sowohl eine neue Bahnverbindung Richtung Meckesheim als auch eine Unterführung erhalten. Dennoch gelte es, die Finanzierbarkeit der Projekte und auch die laufenden Kosten im Auge zu behalten. Schließlich habe die Stadt auch zahlreiche kostspielige Pflichtaufgaben zu erfüllen.

Als „umfassende Chance, etwas Grundlegendes in Bad Rappenau zu gestalten“, sah die Sprecherin der SPD den Kompromissvorschlag. Man könne so drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: den Busverkehr in andere Stadtteile verbessern, das Verkehrschaos an geschlossenen Bahnschranken minimieren und den Schienenverkehr insbesondere für Obergimpern verbessern. So könne mehr erreicht werden als durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid, da dieser das Thema „Bahnunterführung“ nicht umfasse. Auch wenn die SPD-Fraktion nicht zu 100% von einer Unterführung überzeugt sei, sehe sie das Projekt im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Krebsbachtalbahn als wichtig an und könne daher dem Kompromissvorschlag zustimmen.

Auch der Sprecher der ÖDP machte die Zustimmung seiner Fraktion zum Kompromissvorschlag deutlich „Wir werden die Kröte `Bahnunterführung´ schlucken, damit die Krebsbachtalbahn sicher auf die Schiene kommt.“ Er sah die Gefahr, dass sich Gegner und Befürworter der beiden Projekte sonst gegenseitig im Gemeinderat behindern würden, aus diesem Grund sei eine Zustimmung zum Kompromissvorschlag ohne Vertagung wichtig. Er appellierte gleichzeitig an die Solidarität zwischen den Ortsteilen und verwies darauf, dass durch die freiwerdenden Buskilometer auch andere Ortsteile profitieren.

Auch der Sprecher der Grünen hielt es für richtig, dass diese wichtige Entscheidung nun im Gemeinderat getroffen und nicht vertagt wird. „Wir können nicht jedes schwierige Thema vertagen und die Bürger entscheiden lassen“, befand er. Durch den Kompromissvorschlag könne man es schaffen, dass der Verkehr in Bad Rappenau wieder fließt; ebenso können diejenigen die Bahn nutzen, die dies wollten.

Am Ende der Diskussion machte Oberbürgermeister Sebastian Frei nochmals deutlich, dass die nun gefundene Kompromisslösung deutlich mehr umfasst, als die Frage, die beim Bürgerentscheid zur Debatte steht. Eine Förderung für die Bahnunterführung gebe es nur, wenn mehr Verkehr auf der Schiene ist, daher müssten beide Projekte parallel vorangetrieben werden. „Wir können heute viel für Bad Rappenau erreichen“, fasste er zusammen.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das „Sondergebiet Lebensmittel Einzelhandel Mittlere Flur“ in Zimmerhof; Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen und zum Satzungsbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das „Sondergebiet Lebensmittel Einzelhandel Mittlere Flur“ in Zimmerhof als Satzung beschlossen.

Durch den Bebauungsplan soll die Ansiedelung eines Normamarktes westlich der Straße Richtung Hohenstadt ermöglicht werden. Die Bauarbeiten für den Markt haben bereits begonnen. „Wir freuen uns, dass das Projekt endlich realisiert wird“, so OB Sebastian Frei.


Bebauungsplanänderung für die Wohnbebauung im „Engeloch'' in Bad Rappenau; Beschluss zur 2. Offenlage für den Bebauungsplan „Engeloch 2. Änderung'' gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und dem Entwurf für den Bebauungsplan „Engeloch 2. Änderung“ zugestimmt und die 2. Offenlage beschlossen.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Bebauung eines Grundstückes in der Vulpiusstraße ermöglicht werden. Aufgrund der Nähe zum Mitarbeiterparkplatz der Vulpiusklinik waren noch Änderungen im ursprünglichen Entwurf des Bebauungsplanes erforderlich.


Bebauungsplan für die Fläche „Am Mühlberg“ in Obergimpern: Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans „Am Mühlberg“ und zur Durchführung der Offenlage
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf für den Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch „Am Mühlberg“ in Obergimpern zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Im Zuge der Sanierung werden derzeit in Obergimpern Gebäude und innerörtliche Flächen saniert, um Wohnraum zu schaffen. Entlang des Bahngeländes am Mühlberg liegen noch Grünflächen innerhalb des ausgewiesenen Sanierungsgebietes, die sich für eine Wohnbebauung eignen könnten. Daher soll nun das Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich weiter vorangetrieben werden. Die Planungen wurden auch mit der Bahn abgestimmt.


Baugebiet "Brunnenberg-Gumpäcker Süd'' in Treschklingen: Zustimmung zum Vorentwurf und zur frühzeitigen Beteiligung
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für den Bebauungsplan „Brunnenberg - Gumpäcker Süd“ in Treschklingen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

In Treschklingen gibt es in den Wohngebieten entlang der Krebsbachstraße und des Heinrich-Keppele-Rings eine Wohnbebauung, die sich zum Teil aus Bebauungsplänen und Bebauung nach §34 Baugesetzbuch in einem für den ländlichen Raum verträglichen Maß und Dichte entwickelt hat. In den derzeit gültigen Bebauungsplänen gibt es keine Beschränkungen der Wohneinheiten.

Aktuell gibt es Planungen, die bei der Erstellung der jetzt gültigen Bebauungspläne nicht absehbar waren. Um eine zu hohe Verdichtung zu verhindern, soll die Wohnqualität durch einen neuen Bebauungsplan sichergestellt werden. Der Vorentwurf sieht nun maximal 3 Wohnungen pro Einzelhaus und 2 Wohnungen pro Doppelhaus vor, zudem werden zwei Stellplätze je Wohneinheit vorgeschrieben.


Wärmelieferverträge mit der Firma Bauer Holzenergie GmbH & Co. KG: Zustimmung zum Abschluss von Neuverträgen
Bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Abschluss der neuen Wärmelieferverträge ab dem 01.01.2023 mit der Firma Bauer Holzenergie GmbH & Co. KG zugestimmt. Zwei Gemeinderäte waren bei der Abstimmung befangen.

Aufgrund der massiven Veränderungen am Energiemarkt kann die Firma Bauer die Wärmelieferung gemäß der Wärmelieferverträge von 2015 nicht mehr aufrechterhalten und hat die Altverträge daher zum 31.12.2022 gekündigt.

Die neue Preisgestaltung umfasst einen Grund-, Arbeits- und Messpreis. Diese orientieren sich u.a. an der Entwicklung des Preisindex für Investitionsgüter und am Lohnindex sowie am Holzprodukte-Index und am Gaspreis- und Heizölpreis-Index. Insgesamt ergibt sich ab 01.01.2023 ein Wärmepreis von ca. 100 Euro/MWh, jeweils abhängig von der Jahresmenge und bereitgestellten Leistung. Im Jahr 2021 betrug der Fernwärmepreis 50,07 Euro/MWh. Insgesamt betrugen die Aufwendungen der Stadt für Fernwärme 2021 146.475 Euro. Mit der neuen Preisregelung lägen die Aufwendungen bei 292.987 Euro (+ 146.512 Euro).

Folgende städtischen Gebäude werden derzeit mit Fernwärme beliefert: Verbundschule, Kernzeitbetreuung (Heinsheimer Str. 20), Kulturhaus, Kraichgauhalle, Grund- und Förderschule, Kinderhort, Mühltalhalle, Mühlentalschule mit Sporthalle und Kindergarten in Zimmerhof.

Intensiv diskutiert wurde vom Gemeinderat die Frage der Laufzeit des Vertrages, allerdings ist momentan nicht absehbar, ob eine kürzere oder längere Laufzeit für die Stadt günstiger wäre.


Richtlinien für Geldanlagen der Stadt Bad Rappenau beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat den Geldanlagerichtlinien der Stadt Bad Rappenau zugestimmt.

Die Stadt Bad Rappenau hat noch keine Richtlinien zur Anlage von Geldmitteln. Die bisherigen Anlagestrategien waren sehr konservativ ausgerichtet. Da Kommunen von der gesetzlichen Einlagensicherung ausgeschlossen sind, wurden Geldanlagen bei Privatbanken nahezu vermieden. Auch auf Geldanlagen mit spekulativen Anteilen wie Investmentfonds oder die von den Banken viele Jahre lang umworbenen Derivate wurde vollständig verzichtet. Zwar wurde durch diese Strategie nicht der maximal mögliche Zinssatz erwirtschaftet oder Verwahrentgelte (sog. Negativzinsen) vollständig vermieden. Jedoch war das angelegte Kapital sicher und die Rückzahlung gewährleistet. Die neuen Richtlinien bilden den aktuellen Stand der Geldanlagenstrategie ab.

Die Verwaltung wird zudem nur zu Geldanlagen bis zu fünf Jahren ermächtigt, also einem Zeitraum welcher der haushaltsrechtlichen Finanzplanung entspricht. Für längerfristige Geldanlagen sind Einzelentscheidungen des Gemeinderats erforderlich.

„Wir legen derzeit schon eher konservativ an, und das bilden die Richtlinien auch ab“, fasste OB Frei zusammen, „allerdings werden wir wohl nicht viele freie Mittel haben, die wir anlegen können.“

Stadtwald Bad Rappenau: Zustimmung zum Betriebsplan 2023
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Betriebsplan für den Stadtwald Bad Rappenau für das Forstwirtschaftsjahr 2023 zugestimmt. Er geht von einem Überschuss in Höhe von 65.600 Euro aus.

Einzelheiten stellte Revierförster Claus Schall dem Gemeinderat vor. Geplant ist im kommenden Jahr ein Holzeinschlag von insgesamt 3.490 Festmetern (Fm). Weit überwiegend handelt es sich dabei um Laubholz, vor allem Brennholz (1.270 Fm). Insgesamt 256.925 Euro für Holzerlöse sind 2023 eingeplant, der größte Anteil entfällt auch hier auf Brennholz (101.600 Euro). Der größte Posten bei den Ausgaben ist die Holzernte (104.000 Euro), gefolgt von Dienstleistungen des Landratsamtes für Revierdienst, Holzverkauf usw. mit 48.000 Euro.

Auf einer Fläche von ca. 1 Hektar werden neue Bäume angepflanzt; in erster Linie Laubholz, das aus dem Stadtwald kommt sowie Tannen, ebenso Elsbeeren, Speierlinge und Nussbäume. Neu geplant sind auch Texttafeln im Wald, die über die Waldnutzung und die Holzernte informieren.

Beim Holzmarkt konnten auch in diesem Jahr wieder Rekordpreise erzielt werden. Zum Verkauf von Eichenwertholz aus dem Landkreis Heilbronn kommen Bieter aus der ganzen Welt, die Nachfrage ist enorm. Gefragt ist auch Industrieholz zur Herstellung von Hygienepapier, für die Spanplatten- und Pellet-Industrie. Die Nachfrage nach Brennholz ist sehr hoch, allein in Bad Rappenau wurden 130 kleinere Polter angeboten - so viele wie noch nie.

Revierförster Schall machte auf Nachfrage deutlich, dass im Stadtwald nur so viel Holz eingeschlagen wird, wie auch nachwächst. Die nachwachsende Holzmenge wird regelmäßig berechnet. Die nachhaltige Bewirtschaftung soll wie bisher fortgesetzt werden, jedoch stelle die rasche Klimaänderung auch die Fachleute vor große Herausforderungen. „Aber ich bin zuversichtlich, auch die Natur arbeitet mit“, so Revierförster Schall.

Zustimmung zum Betriebsplan für das Jahr 2023 kam aus allen Fraktionen des Gemeinderates. Oberbürgermeister Sebastian Frei und alle Fraktionen dankten den Forstleuten für ihren Einsatz zugunsten des Bad Rappenauer Stadtwaldes. Gelobt wurde nicht nur der geplante Überschuss, sondern auch die informativen Veranstaltungen im Wald, der hohe Erholungswert des Waldes sowie sein Nutzen bei der Senkung von CO2.


An- und Umbaumaßnahme Kindergarten Bonfeld: Zustimmung zur Nachfinanzierung der Mehrkosten i. H. v. 845.000 Euro
Einstimmig hat der Gemeinderat der aktuellen Kostenberechnung für die An- und Umbaumaßnahme am Kindergarten Biberacher Straße in Bonfeld sowie der Nachfinanzierung der Mehrkosten in Höhe von 845.000 Euro zugestimmt.

Im Januar 2022 hatte der Gemeinderat der An- und Umbaumaßnahme im Kindergarten Biberacher Straße in Bonfeld zugestimmt. Die Kostenschätzung lag damals bei 3,177 Mio. Euro. Durch den Ukrainekrieg sind die Preise auch im Baubereich extrem angestiegen, ein Ende des Krieges und eine Entspannung der Kostensituation auf dem Bausektor sind derzeit nicht in Sicht. Eine erneute Kostenberechnung vom September geht nun von Baukosten in Höhe von 4,022 Mio. Euro aus, 845.000 Euro mehr als ursprünglich geplant.

Eine Verschiebung des Projekts helfe nicht weiter, machte Hochbauamtsleiter Alexander Speer auf Nachfrage aus dem Gemeinderat deutlich: „Je länger wir warten, desto teurer wird es.“ Die Ausschreibung soll nach der Zustimmung des Gemeinderates so schnell wie möglich erfolgen.

Hauptamtsleiter Wolfgang Franke betonte, dass jeder zusätzliche Betreuungsplatz dringend benötigt wird, um den Rechtsanspruch zu erfüllen, allerdings ist auch die Personalgewinnung derzeit sehr schwierig. Ärgerlich ist darüber hinaus, dass die anteilige Finanzierung des Bundes für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kleinkinder nicht gezahlt wird, weil die Fördermittel bereits ausgeschöpft sind. Rund 120.000 Euro müssen deshalb zusätzlich durch die Stadt finanziert werden.

Je nach Gruppenform und Betreuungszeit können durch den An- und Umbau zwischen 30 und 50 neue Kindergartenplätze in Bonfeld geschaffen werden. Derzeit sind in der Einrichtung eine Krippengruppe und eine VÖ-Gruppe mit insgesamt 35 Plätzen vorhanden.


RappSoDie: Zustimmung zur Erhöhung der Gebühren für das Solebad zum 01.12.2022
Einstimmig hat der Gemeinderat der Erhöhung der Gebühren für das Solebad im RappSoDie zum 01.12.2022 zugestimmt. Die Tarife erhöhen sich um jeweils einen Euro. Von Montag bis Freitag kosten künftig z.B. 3 Stunden für Erwachsene 5 Euro und die Tageskarte 11 Euro. Am Wochenende zahlen Erwachsene 7 Euro für 3 Stunden und 12 Euro für die Tageskarten (jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Die Erhöhung ist aufgrund der stark gestiegenen Energie- und Personalkosten erforderlich.


Abriss und Ersatzneubau des Solebades "RappSoDie'': Zustimmung zur Vergabe der Projektsteuerleistungen, zur europaweiten Ausschreibung der Generalplanerleistungen und zur Bereitstellung weiterer außerplanmäßiger Haushaltsmittel
Einstimmig hat der Gemeinderat auf der Grundlage des durchgeführten Teilnahmewettbewerbes Drees & Sommer SE mit der Projektsteuerung für den Abriss und Ersatzneubau des Solebades beauftragt. Der gesamte Leistungsumfang beläuft sich auf 998.500 Euro für den Zeitraum 2023 bis 2027. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der europaweiten Ausschreibung der Leistungen eines Generalplaners für die Gesamtmaßnahme zugestimmt und außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 Euro für die rechtliche Begleitung der Ausschreibung bereitgestellt.

Für die Vergabe der Projektsteuerleistungen wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, drei Bieter hatten ein Angebot vorgelegt und präsentierten sich Ende September vor Vertretern der Verwaltung, der Fraktionen, der begleitenden Anwaltskanzlei und der Betriebsführung der RappSoDie. Das wirtschaftlichste Angebot hatten dabei Drees & Sommer vorgelegt. Nun sollen die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden, auch dazu soll von der beauftragten Kanzlei ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.

Die zeitnahe Vergabe der Planungsleistungen ist erforderlich, da sich die Stadt um Fördermittel des Bundes für die Baumaßnahme beworben hat und hier enge zeitliche Vorgaben bestehen.

Die Leistungen der Generalplanung sind über einen geschätzten Zeitraum von 5 Jahren zu erbringen. Auf Grundlage der vorläufigen Kostenannahme von 34,2 Mio. Euro für die Baumaßnahme ist mit einer Gesamtvergütung von ca. 6 – 9 Mio. Euro für die Planung zu rechnen.


Parkplatzneubau in der Salinenstraße: Zustimmung zur Entwurfsplanung

Einstimmig hat der Gemeinderat der Entwurfsplanung für den Parkplatzneubau in der Salinenstraße zugestimmt.

Im Juli 2021 hatte der Gemeinderat den Neubau des Parkplatzes auf der Fläche der ehemaligen Sophie-Luisen-Klinik und des ehemaligen PKW-Parkplatzes der Klinik beschlossen. Die Entwurfsplanung sieht den Bau von 89 PKW-Stellplätzen vor. Durch die Anordnung der Parkplätze können die vorhandenen Bäume weitgehend erhalten werden, ein Baum muss gefällt werden, 18 Neuanpflanzungen sind vorgesehen. Geplant sind auch 4 Behindertenparkplätze und 4 Stellplätze mir 2 Ladestationen für Elektrofahrzeuge. 2 weitere Ladestationen sind auf dem gegenüberliegenden Parkplatz geplant. Die Verwaltung ist auch im Gespräch mit einem Anbieter von Photovoltaikanlagen für die Stromversorgung der Ladesäulen.

Es ist jeweils eine Zu- bzw. Ausfahrt in die Waldstraße vorgesehen, die mit Schranken versehen sind. Mit der Salinenstraße ist der Parkplatz über Fußwege verbunden. Durch das Bezahlsystem mittels Schranke und Kassenautomat mit Kartenzahlmöglichkeit können in Zukunft Parkscheinkontrollen entfallen. Auch der gegenüberliegende Parkplatz an der Waldstraße soll auf das Schrankensystem umgestellt werden.

Die Kosten für den Parkplatzneubau wurden mit 530.000 Euro (netto) einschließlich der beiden E-Ladesäulen beziffert. Die Baumaßnahme soll von April bis September 2023 umgesetzt werden.


Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen: Kenntnisnahme von der Entwurfsplanung und Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln
Von der Entwurfsplanung zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen der Priorität 1 hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Eine der vorgesehenen 18 Bushaltestellen soll zunächst nicht umgebaut werden. Zudem hat der Gemeinderat einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 72.000 Euro im Haushaltsplan 2022 zugestimmt.

Die folgenden Bushaltestellen sollen barrierefrei umgebaut werden: in Bad Rappenau: Albert-Schweitzer-Schule (2), Friedhof (2), Vulpiusstraße (2), Kirchenstraße, Ehrenbergstraße Zimmerhof (2), Heinsheim Lindenplatz, Bonfeld Rappenauer Straße (2), Treschklingen Ortsmitte (2), Babstadt Kindergarten, Obergimpern Ortsmitte, Wollenberg Ortsmitte.

Vorgesehen ist der Einbau von speziellen Busborden, um Höhenunterschiede bzw. Spaltmaße zwischen Fahrzeug und Haltestelle zu verringern sowie der Einbau von Leitsystemen für sehbehinderte Personen. Die Gesamtkosten für den Umbau liegen bei rund 1,32 Mio. Euro einschließlich Grunderwerb, Baukosten, Baunebenkosten und Mehrwertsteuer. Zuschüsse in Höhe von 604.070 Euro wurden beantragt.


Öffentliches WC in der Kronenstraße: Zustimmung zum Neubau

Bei drei Enthaltungen hat der Gemeinderat der Errichtung eines öffentlichen WCs in der Stadtmitte beim Rathaus zugestimmt.

Dieses ist notwendig, da das bisherige WC in der Stadtmitte im Gebäude Kirchplatz 10 vor einigen Jahren aufgegeben wurde. Der neue Standort befindet sich bei den südlich des Rathauses stehenden Garagen. Die hierfür erforderlichen Grundstücke hat die Stadt bereits 2021 erworben.

Vorgesehen sind in dem kleinen Gebäude insgesamt drei Sanitärzellen (WC-Damen, WC-Herren, WC-barrierefrei) und ein technischer Betriebsraum. Bei Festen und Veranstaltungen in der Stadtmitte sollen alle WC-Zellen freigegeben werden. Die barrierefreie Unisex-Zelle kann darüber hinaus dauerhaft durch Münzeinwurf genutzt werden.

Die Kostenschätzung für das öffentliche WC liegt bei 118.762 Euro.


Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2021

Vom Beteiligungsbericht der Stadt Bad Rappenau hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Zur Erstellung des Beteiligungsberichts sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Er enthält Informationen über alle Unternehmen in Privatrechtsform, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist. Hierzu gehören u.a. die Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH, die Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH, die Schwärzbergklinik GmbH und die Salinenklinik AG.

Darüber hinaus enthält der Bericht u.a. Informationen über die Beteiligung der Stadt Bad Rappenau an Zweckverbänden. Neben dem Zweckverband „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ ist Bad Rappenau an verschiedenen Abwasser- bzw. Hochwasserschutz-Zweckverbänden und der vhs Unterland beteiligt. Darüber hinaus enthält der Bericht Informationen über den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau.

Der Beteiligungsbericht kann auch online eingesehen werden: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen