Zahlreiche Themen aus dem Hoch- und Tiefbaubereich standen in der letzten Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause auf der Tagesordnung.
Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan zur Wohnbebauung im Gebiet „Klause 5. Änderung'' in Bad Rappenau Obergimpern
Einstimmig hat der Gemeinderat den Entwurf mit geänderter Abgrenzung für den Bebauungsplan „Klause 5. Änderung“ in Obergimpern beschlossen und einen Offenlagebeschluss für das Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch gefasst.
Die wichtigsten Punkte stellte Hochbauamtsleiter Alexander Speer dem Gemeinderat vor: Der im Bebauungsplan ausgewiesene Spielplatz entsprach nicht den zukünftig geplanten Abgrenzungen, zudem soll der auf dem Spielplatz ausgewiesene Parkplatz nicht gebaut werden. Entlang des Spielplatzes wurde noch der Gehwegbereich in die Abgrenzung mit aufgenommen. Der mittlerweile aufgegebene Standort der ausgewiesenen Trafostation ist dem Spielplatz zugewiesen worden.
Im Zuge der Sanierung ist für Obergimpern der Ausbau eines Fußwegenetzes geplant, ein neuer Fußweg zwischen der Steinstraße und dem Spielplatz / der Talstraße ist vorgesehen. Darüber hinaus konnte in dem Bereich noch ein Baufenster für ein weiteres Wohnhaus ausgewiesen werden.
Zustimmung zu den Planungen kam von den Vertretern des Gemeinderates: „Gut, dass hier ein weiterer Bauplatz gewonnen werden konnte“, lobte der Sprecher der FW. Auch die Sprecherin der CDU begrüßte die Maßnahme als „runde Sache“.
Sanierungsgebiet "Ortskern Obergimpern'': Satzung über die 1. Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Ortskern Obergimpern''
Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung zur Erweiterung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obergimpern“ beschlossen. Die Satzung und der Lageplan sind hier veröffentlicht: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen
Das bestehende förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortskern Obergimpern“ soll zur Umgestaltung des öffentlichen Kinderspielplatzes Talstraße geringfügig erweitert werden. Die Erweiterung steht ebenfalls im Zusammenhang mit der Herstellung einer Wegeverbindung zwischen der Steinstraße und der Talstraße und der Verschwenkung des Eselbachwegs, um eine weitere Wohnbebauung auf Flst. 4882 zu ermöglichen.
Neugestaltung Kinderspielplatz Talstraße/Akazienweg in Obergimpern: Zustimmung zur Vorplanung und zur Vergabe des Planungsauftrags; Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Vorplanung für den Kinderspielplatz in der Talstraße/Akazienweg in Obergimpern. Einstimmig beschlossen hat der Gemeinderat die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 60.000 Euro im Haushalt 2022 sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 390.000 Euro im Jahr 2022. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, die Sanierungszuschüsse zu beantragen. Der Planungsauftrag soll an das Landschaftsarchitekturbüro Freiraumplanung Hoffmann vergeben werden.
Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte die Details der Planung vor. Der Vorentwurf orientiert sich überwiegend am vorhandenen Gelände des Spielplatzes, durch die relativ starken Höhendifferenzen von der Talstraße in Richtung Eselsbachweg bietet es sich an, das Gelände zu terrassieren, um verschiedene Spielebenen zu schaffen. Die verschiedenen Spielterrassen bieten für jedes Alter einen eigenen Spielbereich. Neue Spielgeräte sind im mittleren Teilbereich des Spielplatzes vorgesehen, hier sollen dynamische Spielgeräte wir z.B. ein Karussell, ein Bodentrampolin und Schaukeln die Kinder zum Bewegen animieren. Als Bestand bleibt die vorhandene Kletterkombination, sowie der überwiegende Teil der Bepflanzung bestehen. Als neues Highlight soll eine Hangrutsche entlang des nördlichen Spielbereiches errichtet werden. Der südliche Spielbereich (entlang des Eselbachwegs) wird durch eine Stützmauer abgefangen. Hier soll zukünftig ein Bolzbereich mit Tischtennisplatte entstehen. Das bereits vorhandene Bolzplatztor wird nur versetzt.
Die Bauarbeiten sollen von Mai bis August 2023 durchgeführt werden. Die Gesamtkosten wurden auf 450.000 Euro berechnet, eine Förderung aus Sanierungsmitteln in Höhe von 60% der Kosten soll beantragt werden.
Zustimmung kam von den Fraktionen des Gemeinderates: „450.000 Euro für einen Spielplatz – eine solche Dimension hatten wir in Obergimpern bisher noch nicht“, so der Sprecher der FW. Dies sei der Gegenbeweis zu der Behauptung, dass in Obergimpern nicht investiert würde. „Der Spielplatz ist ein beliebter Treffpunkt für Kinder und Jugendliche in Obergimpern“, so die Sprecherin der CDU. Das Konzept sei sehr gelungen. Dies sah auch die Sprecherin der SPD so; sie verwies darauf, dass in den vergangenen Jahren auch in anderen Stadtteilen viel in Spielplätze investiert wurde. Der Sprecher der ÖDP lobte vor allem die geplanten Baumpflanzungen im Spielplatzbereich: „Die letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig Pflanzen in einem Hitzesommer für die Kühlung sind.“
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau (SER): Stilllegung des Regenüberlaufs (RÜ) Bon 04 in Bonfeld sowie Erneuerung des Sammelkanals zur Kläranlage Bonfeld beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat den Arbeiten zur Stilllegung des RÜ Bon 04 in Bonfeld mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 2.850.000 Euro brutto (Baukosten mit Baunebenkosten inkl. 19 % MwSt.) zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Einplanung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 2.690.000 Euro im Wirtschaftsplan 2023ff. des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau (SER) für Maßnahme beschlossen. Der Auftrag für die Planungsleistungen soll an das Büro Willaredt Ingenieure in Sinsheim vergeben werden.
Den Sachverhalt stellte Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder dem Gemeinderat vor: 2020 wurden neue Schmutzfrachtberechnungen für verschiedene Stadtteile erstellt, diese zeigen mehrere erforderliche Maßnahmen an den Kanalisationen sowie den Regenwasserbehandlungsanlagen auf. Für den Stadtteil Bonfeld wurde der Umbau der „Drosselleitung RÜ Bon 04“ in Verbindung mit dem Kanalumbau „Hauptsammler“ in der höchsten Dringlichkeitsstufe eingestuft. Die Maßnahme umfasst die Stilllegung des Regenüberlaufes RÜ Bon 04 mit Aufdimensionierung des ursprünglichen Drosselkanals.
Die gesamte Niederschlagswassermenge aus dem östlichen Ortsbereich muss bei Regenwetter dem Regenüberlaufbecken auf dem Gelände der Kläranlage zugeleitet werden. Es ist daher erforderlich, den bestehenden Hauptsammler ab der Einleitung auf Höhe der Brücke „Obere Mühle“ für diese erhöhten Wassermengen durch eine Kanalerneuerung und -Aufdimensionierung hydraulisch zu ertüchtigen.
Mehrere Varianten wurden im Vorfeld durch das Büro Willaredt Ingenieure untersucht. Die Variante 2 erwies sich als wirtschaftlichste Lösung hinsichtlich der baulichen Umsetzung und der späteren betrieblichen Unterhaltung. Die Variante 2 umfasst auch die Vergrößerung eines Kanalstücks in der Biberacher Straße, die ohnehin erforderlich wäre. Ebenso ist hier nur eine (und nicht zwei) Gewässerquerung des Fürfelder Bachs erforderlich, das entsprechende Bauwerk ist bei dieser Variante gut für Unterhaltungsmaßnahmen durch Kanalreinigungsfahrzeuge anfahrbar. Auch naturschutzrechtliche Belange sowie die Verfügbarkeit der Grundstücke sprechen für die Variante 2.
Die Kanalsanierung erfolgt in offener Bauweise. In der Biberacher Straße wird in dem Bereich, in dem der Kanal erneuert wird, auch die Fahrbahndecke mit erneuert.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
- Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis Ende September 2022
- Genehmigung der Planung durch das Landratsamt Heilbronn
- Vorbereitung zur Vergabe der Bauleistungen (Ausführungsplanung und Ausschreibung) im Januar 2023
- Bauausführung von April 2023 bis Juni 2024
Zustimmung zur Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts für Bad Rappenau und die Ortsteile Bonfeld, Fürfeld, Heinsheim, Treschklingen, Zimmerhof und Wollenberg
Bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Erstellung eines Starkregenrisikomanagements Bad Rappenau mit den Ortsteilen Bonfeld, Fürfeld, Heinsheim, Treschklingen, Zimmerhof und Wollenberg mit Kosten in Höhe von 112.633,50 Euro sowie der Beauftragung des Büros Klinger und Partner GmbH in Stuttgart zugestimmt.
„Wir wollen im Fall eines Starkregens vorbereitet sein, denn solche Ereignisse können überall auftreten“, machte Oberbürgermeister Sebastian Frei mit Blick auf die Überschwemmungen in verschiedenen Stadtteilen im Laufe der vergangenen Jahre deutlich. Daher soll nun auch für die Stadtteile ein Starkregenrisikomanagement-Konzept erstellt werden, für die das noch nicht geschehen ist. Sobald die entsprechenden Konzepte vorliegen, sollen sie in einer Bürgerversammlung der Bevölkerung vorgestellt werden. Die Konzepte enthalten auch Vorschläge dazu, wie Privateigentümer ihre Gebäude schützen können.
Das Starkregenrisikomanagement Konzept zeigt auf, was bei Starkregen passieren kann und welche Bereiche besonders gefährdet sind. Darüber hinaus schlägt es entsprechende Schutz- und Vorsorgemaßnahmen vor, allerdings ohne Priorisierung. Die Risikoanalyse zielt darauf ab, die besonders risikobehafteten, öffentlichen Objekte und Anlagen zu identifizieren sowie die bestehenden Überflutungsrisiken zu bewerten und zu prognostizieren. Hierzu werden die Gefahrenkarten gezielt ausgewertet, kritische Objekte und Bereiche ermittelt und bewertet und Risikosteckbriefe für die von Überflutungen besonders betroffenen Objekte erstellt.
Die Starkregengefahrenkarten werden für drei verschiedene Szenarien erstellt: seltene, außergewöhnliche und extreme Oberflächenabflussereignisse werden betrachtet. Das Starkregenrisikomanagement ist eine wichtige Grundlage für den Alarm- und Einsatzplan der Stadt Bad Rappenau.
Der Auftrag für die Erstellung des Starkregenrisikomanagementkonzepts soll an das Büro Klinger und Partner GmbH, Stuttgart, zur Angebotssumme von 112.633,50 Euro vergeben werden. Eine Förderzusage vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Konzepterstellung liegt vor. Die Förderhöhe für das Starkregenrisiko-Management-Konzept beträgt bis zu 70%, also bis zu 78.800 Euro.
„Der Betrag von gut 100.000 Euro erscheint im ersten Moment viel Geld, auf der anderen Seite stehen Werte in Milliardenhöhe wie Gebäude und Infrastruktur dagegen, die geschützt werden können“, so der Sprecher der ÖDP. Gleichzeitig mahnte er „vorsorgenden Klimaschutz statt Symptombekämpfung“ an. Dem stimmte auch der Sprecher der Grünen zu: „100.000 Euro ist relativ gering im Vergleich zu den Risiken.“ Für die Umsetzung der Maßnahmen sei eine Priorisierung wichtig, die man transparent darstellen müsse. Auch der Sprecher der FW sah das Geld als gut investiert an. „Bei einem Unglück wie im Ahrtal helfen aber die größten Rückhaltebecken nicht“, gab er zu bedenken.
Sanierung der Mörikestraße in Fürfeld: Zustimmung zur Baumaßnahme, zur Bereitstellung bzw. Neueinplanung von zusätzlichen Mitteln sowie zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages
Einstimmig hat der Gemeinderat der Kanalumbau- und Straßensanierungsmaßnahme in der Mörikestraße in Fürfeld mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 543.000 Euro für den Kanalumbau und von ca. 371.000 Euro für den Straßenbau (einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten) zugestimmt.
Gleichzeitigt hat der Gemeinderat die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 111.000 Euro im Wirtschaftsplan 2022ff. des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau (SER) für die Tief- und Kanalbauarbeiten beschlossen; ebenso hat der Gemeinderat der Bereitstellung von ebenfalls 111.000 Euro im Haushaltsplan 2022ff. der Stadt Bad Rappenau für die Straßensanierungsmaßnahmen zugestimmt. Der Auftrag für die Planungs- und Bauleitung soll an das Büro IST GmbH in Sinsheim vergeben werden.
Die Straßensanierung umfasst den Bereich der Mörikestraße zwischen Hölderlinstraße und Mörikestraße Nr. 33/34. Der Straßenaufbau wird auf der gesamten Breite erneuert, sowohl die Fahrbahn als auch der einseitig vorhandene Gehweg. Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdecke, der Gehweg wird gepflastert. Der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Gehweg ist z.T. sehr hoch, dieser soll verringert bzw. optimiert werden. Im Zuge der Baumaßnahme soll auch Glasfaser durch die DGN mit verlegt werden.
Im gleichen Abschnitt wie die Straßenerneuerung wird auch die Mischwassser-Kanalisation ausgetauscht. Die vorhandenen Leitungen sind zu klein dimensioniert, sehr alt und marode. Die vorhandenen Schächte und Leitungen werden durch neue ersetzt. Die Kanäle werden aufdimensioniert.
Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach ist über die geplante Maßnahme informiert und beabsichtigt ebenfalls Leitungsverlegearbeiten durchzuführen.
Die Planung und Ausschreibung der Arbeiten ist bis Ende September 2022 vorgesehen, die Auftragsvergabe soll im November 2022 erfolgen, die Bauausführung ab März 2023, wenn es wieder frostfrei ist.
Ein Sprecher der CDU betonte, dass die Maßnahme wichtig sei, auch wenn die Preise derzeit hoch seien, mit sinkenden Preisen sei aber auch in Zukunft nicht zu rechnen. Positiv sei, dass Wasserleitungen und Glasfaserkabel gleich mitverlegt würden.
Projektsteuerungsleistungen für den Abriss und Neubau des Solehallenbades: Zustimmung zur europaweiten Vergabe im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die vier bestplatzierten Bewerber des Teilnahmewettbewerbs zum Abriss und Neubau des Solehallenbades zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die dafür erforderlichen außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 25.000 Euro für die rechtliche Begleitung bei der Ausschreibung hat der Gemeinderat bereit gestellt, ebenso eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Mio. Euro für die Projektsteuerung im städtischen Haushalt 2022. Im Haushaltsplan ab 2023 sind für die Projektsteuerung voraussichtlich Mittel in Höhe von jährlich 200.000 Euro einzuplanen (2023 bis 2027).
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 die Verwaltung beauftragt, einen Projektsteuerer für Abriss und Neubau des Solehallenbades zu finden. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss und den Neubau des Bades am bisherigen Standort belaufen sich auf 34,2 Mio. Euro, daher müssen die Projektsteuerungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Ein entsprechendes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wurde im Auftrag der Stadt von einer Anwaltskanzlei konzipiert und durchgeführt. Das Verfahren gliedert sich in zwei Phasen. Im ersten Schritt wird in einem Teilnahmewettbewerb eine Vorauswahl geeigneter Bewerber getroffen. Im nächsten Schritt werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes mit anschließender Präsentations- und Verhandlungsphase aufgefordert.
Bis zum 04.07.2022 konnten interessierte Bewerber ihre Teilnahmeanträge einreichen. Sieben Anträge sind eingegangen. Die folgenden Bewerber sollen nun zur Angebotsabgabe und persönlichen Präsentation aufgefordert werden: assmann GmbH (Dortmund), WSP Deutschland AG (Würzburg), Drees & Sommer SE (Mannheim) und Klotz und Partner GmbH (Stuttgart).
Der weitere Terminplan des Vergabeverfahrens stellt sich wie folgt dar: Ende Juli sollen die Firmen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, dieses soll bis Ende August vorliegen. Ende September sollen sich die Bieter persönlich präsentieren, dann folgen die Vertragsverhandlungen. Der Abschluss des Verfahrens und die Beauftragung sollen im Oktober erfolgen. Erst dann folgt die Ausschreibung der Planungsleistungen für den Abriss und Neubau des Solehallenbades, hierbei wirkt der neue Projektsteuerer mit.
„Wir von der ÖDP sind froh, dass es nun endlich losgeht“, so der Sprecher der Fraktion. Er hoffte auch auf zahlreiche Angebote für die Planungs- und Bauphase, wenn private Aufträge aufgrund der Rezession weniger würden. „1 Mio. Euro für die Projektsteuerung hört sich nach viel an, lohnt sich aber bei einem so großen Projekt wie diesem“, sagte der Sprecher der Grünen.
Umrüstung aller städtischen Gebäude in Heinsheim auf Fernwärme sowie Rückbau der vorhandenen Ölheizungen beschlossen
Bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, sieben städtische Gebäude in Heinsheim auf Fernwärme umzurüsten, die alten Ölheizungen rückzubauen und den Fernwärmeliefervertrag mit der Fa. Bauerenergie anzupassen. Dafür wurden 452.742 Euro im Haushalt 2023 / 2024 der Stadt Bad Rappenau bereitgestellt. Ebenso hat der Gemeinderat der Beauftragung der Fa. MiPlanung GmbH für die Abwicklung der Gesamtmaßnahme zum Preis von 28.450 Euro (netto) zugestimmt. Zwei Stadträte waren bei der Abstimmung befangen.
Folgende Gebäude in Heinsheim sollen von Öl auf Fernwärme umgerüstet werden: die Grundschule, die Sporthalle, das Bürgerbüro sowie 4 Mietobjekte in der Zimmersteige und der Neckarstraße. „Damit können wir uns unabhängig machen von Gas- und anderen Rohstofflieferungen“, freute sich OB Sebastian Frei, „die örtliche Energie bietet große Vorteile, auch hinsichtlich des Klimaschutzes“. Es treffe sich gut, dass die Firma Bauer ihr Fernwärmenetz nach Heinsheim erweitere, so können die alten Ölheizungen ersetzt werden.
Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 50% aus verschiedenen Fördertöpfen können für die Umstellung beantragt werden.
„Dadurch schlagen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe“, freute sich die Sprecherin der CDU, „wir werden unabhängiger, klimafreundlicher die neuen Anlagen sind wartungsarm und günstiger.“ Auch der Sprecher der FW signalisierte Unterstützung, auch wenn das Thema innerhalb der Fraktion kontrovers diskutiert wurde: „Man muss etwas tun.“