Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages zwischen der Fa. Hemmer-Bio-Energie GmbH und der Stadt Bad Rappenau für den Neubau des Feuerwehrhaus Grombach
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Anschluss des neuen Feuerwehrhauses Grombach an die Fernwärmeleitung der Fa. Hemmer-Bio-Energie GmbH zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den entsprechenden Wärmelieferungsvertrag abzuschließen.
Die Anschlusskosten belaufen sich auf 51.170 Euro (brutto). Das Entgelt für die Wärmelieferung setzt sich wie folgt zusammen: Grundpreis Anschlusswert/Jahr: 57 Euro/kW zzgl. Mwst.; Arbeitspreis (Verbrauch): 80 Euro/MW zzgl. MwSt. Bei einem Verbrauch von 50 MWh/Jahr und einem Anschlusswert von 40 kW/Jahr würden sich für die Fernwärme nach aktuellem Stand Kosten von 7.473,20 Euro (brutto) ergeben. Der Wärmearbeitspreis bleibt im Jahr des Vertragsschlusses und im Folgejahr unverändert. Eine Preisanpassung erfolgt gemäß Vertrag ab 01.01.2026.

 

Bebauungsplan für das Misch- und Gewerbegebiet „In der Au'' in Wollenberg: Satzungsbeschluss gefasst
Mit 28 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat nach der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange den Satzungsbeschluss für das Misch- und Gewerbegebiet „In der Au“ in Wollenberg gefasst.
Durch den Bebauungsplan werden die Umsiedelung und Erweiterung eines örtlichen Gewerbebetriebes ermöglicht. Ein parallel laufendes Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits abgeschlossen.

 

Abriss und Neubau des Solebades „RappSoDie'': weitere Beauftragung des Generalplaners 4a Architekten GmbH
Einstimmig hat der Gemeinderat die 4a Architekten GmbH innerhalb des Projekts Abriss und Neubau Solebad RappSoDie mit der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 3 und 4) beauftragt. Für die Einzelbaumaßnahme „Neubau des Empfangsgebäudes als Anbau an die bestehende Außensauna“ und „Abriss des Solebades“ wird 4a Architekten GmbH mit den Leistungsphasen 5 bis 7 der Leistungsstufe 3 beauftragt.

 

Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes für Bad Rappenau: Vorstellung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf der kommunalen Wärmeplanung für Bad Rappenau zugestimmt und beschlossen, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf zu geben. Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung steht noch bis einschließlich Donnerstag, 28.03.2024 unter dem Link https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bauleitplanung zur Einsicht und zum Download bereit. Der Entwurf kann bis 28.03. auch beim Hochbauamt der Stadt eingesehen werden. Innerhalb der Frist besteht für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die örtlichen Gewerbetreibenden und Unternehmen die Gelegenheit, Anregungen und Hinweise zum Entwurf vorzubringen.
Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass der vorliegende kommunale Wärmeplan auf dem Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg beruht und 2023 in Auftrag gegeben wurde. Er wurde nicht auf der Grundlage des neuen Gebäude-Energiegesetzes des Bundes erstellt, das erst 2024 in Kraft trat. Beim kommunalen Wärmeplan der Stadt Bad Rappenau stehen eine Bestands- und eine Potentialanalyse im Mittelpunkt. Anders als beispielsweise ein Bebauungsplan ist der Wärmeplan aber nicht verbindlich, sondern stellt vielmehr ein informelles strategisches Konzept dar.
Details aus dem Wärmeplan stellte Annika Wagner von der Fellbacher Firma Energielenker vor. Im kommunalen Wärmeplan werden folgende Fragestellungen bearbeitet: wie hoch ist der Wärmebedarf? Welche Potentiale gibt es? Wo muss saniert werden? Wo sind Wärmenetze sinnvoll? Was kann die Kommune tun? Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Für die Bestandsanalyse wurden die einzelnen Stadtteile bzw. Wohngebiete untersucht. In Bad Rappenau werden 72,7% der Wärme in privaten Haushalten, 20,6 % in der Wirtschaft und 6,7% in kommunalen Liegenschaften verbraucht „Das ist eine typische Verteilung“, machte Annika Wagner deutlich. Relativ hoch ist in Bad Rappenau der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energiequellen, was sich durch verschiedene örtliche Anbieter von Fernwärme erklären lässt. Relativ hoch ist auch nach wie vor der Anteil an Erdgas und Heizöl an der Wärmneerzeugung.
In der Potentialanalyse werden u.a. Möglichkeiten der Energieeinsparung, aber auch zum Einsatz von erneuerbaren Energiequellen wie Abwärme aus Abwasser von Industrie, Umweltwärme, Solarthermie, Biomasse u.ä. untersucht, ebenso die Möglichkeiten für Solarinstallationen auf Dach- und Freiflächen.
Auf der Basis von Bestands- und Potentialanalyse wurden in Bezug auf den Wärmebedarf verschiedene Zielszenarien entwickelt. Ein progressives Szenario geht davon aus, den Anteil der fossilen Brennstoffe für die Wärmeerzeugung bis 2024 auf Null zu senken.
Ebenfalls wurden Gebiete untersucht, für die sich eine zentrale Wärmeversorgung anbietet. Hier wurden neun „Fokusgebiete“ ausgemacht, in denen sich mit überschaubaren Maßnahmen rasch Einsparungen erzielen lassen. Hier könnten die Maßnahmen bereits in den kommenden 5 Jahren umgesetzt werden. Darüber hinaus werden 8 Maßnahmen ohne räumlichen Bezug vorgeschlagen. Weitere Akteure, wie Energieversorger, müssen im Laufe des Verfahrens natürlich beteiligt werden.
Oberbürgermeister Frei machte im Anschluss an die Ausführungen deutlich, dass die Stadt Bad Rappenau selbst kein Fernwärmenetz errichten wird. In der Studie gehe es darum, die Potentiale in der Stadt aufzuzeigen.
Der Sprecher der FW machte deutlich, dass das Thema zunächst etwas unübersichtlich sei. „Wenn man sich damit befasst, wird es aber verständlich.“
„Wir haben kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit“, fand der Sprecher der SPD im Bezug auf den Klimawandel. Es sei wichtig, die Sache vom Ziel her zu denken und sich Zwischenziele zu setzen. Wichtig sei, die erforderlichen Schritte rechtzeitig zu gehen.
Der Sprecher der ÖDP begrüßte grundsätzlich die Planung und auch die Beteiligung der Öffentlichkeit. Er warnte aber davor, dass die Bevölkerung hier die falschen Schlüsse ziehen könnte: „Es ist verwirrend für die Leute, die einen Zusammenhang mit dem Gebäude-Energiegesetz des Bundes sehen könnten, hier geht es aber um Landesrecht.“

 

Neubau Feuerwehrhaus Grombach: Zustimmung zur Kostenfortschreibung vom 31.01.2024 und zur Nachfinanzierung der Mehrkosten i. H. v. 390.000 Euro sowie zur Beauftragung der Fa. Schneider-Bau mit der Freianlagen-Entwässerung
Mit 25 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der aktualisierten Kostenberechnung (Stand: 31.01.2024) für den Neubau des Feuerwehrhauses Grombach zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat die Nachfinanzierung der Mehrkosten in Höhe von 390.000 Euro in der Finanzplanung 2024 ff beschlossen. Auch die Vergabe des Gewerkes „Außenanlage“ an die Firma Schneider-Bau GmbH zu einem Gesamtpreis in Höhe von 256.968,60 Euro hat der Gemeinderat beschlossen.
Die Kostenberechnung für den Neubau des Feuerwehrhauses Grombach vom 31.01.2024 beläuft sich auf 3.606.485,76 Euro, einschließlich Außenanlagen und Inventar. Die Mehrkosten in Höhe von abgerundet 390.000 Euro setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. OB Sebastian Frei und Hochbauamtsleiter Alexander Speer machten deutlich, dass es sich bei der Summe um ein „worst-case-Szenario“ handelt. Beide hofften, dass nicht der gesamte Betrag tatsächlich benötigt wird.
Mehrkosten gibt es u.a. bei der Entwässerung des Grundstücks, die erheblich aufwändiger ist, als geplant. So müssen zusätzlich eine Entwässerungsanlage und ein Einlaufbauwerk errichtet werden. Probleme gibt es auch mit dem Fassadenbauer, der die Arbeiten nicht zu Ende geführt hat. Momentan ist die Fassade zum Schutz mit Folie abgehängt, evtl. muss ein neuer Fassadenbauer beauftragt werden, zu gestiegenen Preisen gegenüber 2023. Auch Einrichtungen für den Katastrophenschutz, für Brand- und Arbeitsschutz führen zu Mehrausgaben. Geprüft werden derzeit auch Regressmöglichkeiten gegen den Fassadenbauer. Vorrangiges Ziel sei aber, dass dieser die Arbeiten zu Ende führt.
Die Sprecherin der SPD machte deutlich, dass sie die Mehrkosten in Höhe von 390.000 Euro akzeptieren könne, aber falls sich abzeichnen sollte, dass die Summe nicht ausreicht, müsse sofort der Gemeinderat informiert werden. „Die Vorlage enthält so viele Eventualitäten, wir entscheiden lieber nach Fakten.“
Ähnlich sah dies der Sprecher der FW.
Unzufrieden mit den Mehrkosten zeigte sich der Sprecher der ÖDP. Er verwies darauf, dass seine Fraktion schon im März 2021 darum gebeten habe, einen Kostendeckel einzuführen. Mittlerweile liege die Kostenüberschreitung bei 60% gegenüber der ursprünglichen Planung.
Auch der Sprecher der Grünen war der Ansicht, dass man vorab prüfen müsse, was man wirklich braucht und nicht im Laufe der Planungen Dinge nachfordern.

 

RappSoDie - Sanierung des Wellenbeckens im Freibad: Zustimmung zur Kostenfortschreibung vom Februar 2024 sowie zur Einhausung des Wellenbeckens und zur Nachfinanzierung der Mehrkosten i.H.v. 480.000 Euro (netto)
Mit 24 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der aktualisierten Kostenberechnung (Stand: 02/2024) zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Einhausung des Wellenbecken für die Abdichtungsarbeiten zugestimmt (Mehrkosten 120.000 Euro netto) sowie der Nachfinanzierung der Mehrkosten in Höhe von 480.000 Euro netto (einschließlich Einhausung) im Haushalt 2024.
Oberbürgermeister Frei machte deutlich, dass der ursprüngliche Zeitplan für die Sanierung des Wellenbeckens nicht eingehalten werden kann. Das Freibad soll daher stufenweise eröffnet werden. Bis zu den Sommerferien soll dann auch das Wellenbecken zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser Einschränkungen sollen für diese Badesaison reduzierte Eintrittspreise gelten, die der Gemeinderat in der März-Sitzung beschließen wird.
Hochbauamtsleiter Alexander Speer erläuterte die Gründe für die Mehrkosten von 480.000 Euro gegenüber der ursprünglichen Planung von 2 Mio. Euro für die Sanierung. Diese ergeben sich vor allem aus Mehrkosten bei den Abbrucharbeiten des Beckenkopfes, der erheblich massiver war, als im Plan eingezeichnet. Zu erheblichen Mehrkosten kommt es auch bei der Abdichtung des Beckens, die den Betonkörper vor dem solehaltigen Wasser schützt. Hier wurde statt der ursprünglich vorgesehenen Abdichtschlämme auf PU-Basis eine höherwertige Butyl-Kautschuk-Folie gewählt, die aus 7 Schichten besteht und 228.000 Euro (netto) mehr kostet. Die Dichtungsarbeiten können nur bei trockener und warmer Witterung ausgeführt werden. Die Abdichtungsarbeiten am Beckenboden dauern ca. 3 – 4 Wochen. Daher soll das Wellenbecken für die Arbeiten mit einem Zelt eingehaust werden, die Kosten für das Zelt belaufen sich auf rund 120.000 Euro.
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde Kritik am Planungsbüro geäußert, das verschiedene Kosten falsch angesetzt hatte.
Der Sprecher der FW regte an, für Frühschwimmer evtl. früher oder an einem zusätzlichen Tag zu öffnen, da diese üblicherweise auch das Wellenbecken nutzen, das nun nicht zur Verfügung steht.
Auch der Sprecher der Grünen sah im Zusammenhang mit den Abdichtungsarbeiten einen Planungsfehler und fragte an, ob eine Edelstahlauskleidung des Beckens nicht sinnvoller gewesen wäre.

 

Internes Nahwärmenetz Obergimpern: Grundsatzbeschluss zur weiteren Planung
Einstimmig hat der Gemeinderat das Hochbauamt beauftragt mit der Entwurfsplanung für ein internes Nahwärmenetz in Obergimpern zu beginnen. Ebenso hat der Gemeinderat der Beauftragung der Fa. Schäfer, umweltschonende Wärme- und Wasserversorgung GmbH, zu einem Gesamtpreis von 8.500 Euro zugestimmt.
OB Sebastian Frei machte deutlich, dass beim Thema Klimaschutz und Klimaneutralität in Bad Rappenau schon einiges getan wurde. Nun ergibt sich im Stadtteil Obergimpern die Möglichkeit für ein zukunftsweisendes Projekt, das die Verwaltung gerne weiter ausarbeiten würde. Damit könnte Bad Rappenau eine Vorreiterrolle im Landkreis übernehmen.
In Obergimpern werden aktuell alle städtischen Gebäude (Grundschule, Feuerwehr, Flüchtlingsunterkunft, Sporthalle, Sportheim) mit Flüssiggas aus dem Tank oder mit Heizöl versorgt, die Ölheizungen sind mittlerweile um die 30 Jahre alt und müssen ersetzt werden. Als Ersatz war zunächst eine Fernwärmeleitung vom Blockheizkraftwerk (BHKW) am Oberbiegelhof zur Grundschule vorgesehen. Allerdings wäre eine Leitung mit relativ kleinem Durchmesser und einer großen Länge von ca. 1.300 m unwirtschaftlich gewesen, da die Wärmeverluste zu groß gewesen wären.
Stattdessen soll nun geprüft werden, in der Grundschule Obergimpern ein BHKW zu installieren, das durch eine Biogasleitung vom BHKW Oberbiegelhof versorgt wird. Mit diesem BHKW könnten sämtliche städtischen Gebäude und das Sportheim mit Wärme und teilweise mit Strom versorgt werden. Mittelfristig wäre auch die Anbindung des Bürgerbüros denkbar.
Die Gesamtinvestition für Stromnetz, Wärmeerzeugung, Wärmenetz mit Übergabestationen, sowie Anschluss der Gebäude würde nach aktuellem Preisstand Kosten in Höhe von 603.449 Euro (brutto) verursachen. Dem gegenüber stehen die zu erneuernden Heizungen (434.000 Euro) sowie die jährlichen Wartungskosten der verschiedenen Heizanlagen (insges. 8000 Euro). Den laufenden Betriebskosten für das BHKW von rund 66.000 Euro pro Jahr stehen Einnahmen durch Stromeinspeisung bzw. Einsparungen von rund 84.200 Euro gegenüber.
Ein weiterer Vorteil eines BHKW wäre, dass damit das Feuerwehrgebäude und die Sporthalle im Katastrophenfall autark mit Strom und Wärme versorgt werden könnten.
Durch die Umrüstung der Anlagen von Erdgas/Heizöl auf das Biogas BHKW könnten zudem jährlich ca. 118 Tonnen fossiles CO2 eingespart werden.
Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Einsparung von Energie wurden in Bad Rappenau bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt: Der E-Bau der Verbundschule wurde im Zuge des Mensa-Anbaues energetisch saniert. Im F-Bau wurde das Dach bereits saniert, die Fassade folgt im Zuge der Gesamtsanierungsarbeiten. Die Maßnahmen an den Grundschulen in Grombach, Bonfeld und Fürfeld sind abgeschlossen, die Grundschule Heinsheim ist in der Vorbereitung. In der Grundschule Bad Rappenau wurde das Glasdach durch ein energetisch hochwertiges Pultdach ersetzt. Weitere Maßnahmen sind geplant.
Verschiedene städtische Gebäude werden auch bereits von örtlichen Anbietern mit Fernwärme versorgt. Weitere Gebäude in der Kernstadt, die aktuell mit Erdgas beheizt werden, z. B. das Käferle, das Rathaus, das Wasserschloss, das Bürgerhaus, der Biosupermarkt und das Notariat sollen folgen. Auch im Stadtteil Heinsheim steht die Umrüstung der städtischen Gebäude auf Fernwärme bevor. Im Stadtteil Grombach soll das neue Feuerwehrhaus ans Nahwärmenetz angeschlossen werden. Auch die Versorgung der Grombacher Grundschule und des Bürgerhauses sind in Planung. In der Grombacher Ortsstraße sollen auch private Hausbesitzer die Möglichkeit zum Anschluss erhalten.
Zudem werden alle städtischen Gebäude, auf denen noch keine Photovoltaikanlage installiert ist, im Zuge der Gebäude- bzw. Dachsanierung mit entsprechenden Photovoltaikanlagen ausgestattet. Anlagen wurden in den letzten Jahren bereits auf der Grundschule Bonfeld, dem Kindergarten Fürfeld, dem Kindergarten St. Anna und der Grundschule Fürfeld errichtet. Auch das neue Feuerwehrhaus Grombach soll eine PV-Anlage erhalten. Vorbereitet werden Anlagen auf der RappSoDie oder dem E- und F-Bau der Verbundschule.
Viele Fragen zur Umsetzung und viel Lob für die Planungen kamen von den Fraktionen des Gemeinderates.

 

Kommunalwahl am 09.06.2024: Wahl des Gemeindewahlausschusses
Mit 29 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Gemeindewahlausschuss für die Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 nach § 11 Kommunalwahlgesetz bestimmt. Die Mitglieder in diesem Ausschuss dürfen nicht Kandidat bei der Kreistags- oder Gemeinderatswahl sein. Da Oberbürgermeister Sebastian Frei für den Kreistag kandidieren wird, kann er den Vorsitz im Gemeindewahlausschuss nach dem Kommunalwahlgesetz nicht übernehmen, sondern gilt als befangen.
In den Gemeindewahlausschuss wurden gewählt: als Vorsitzender Ordnungsamtsleiter Roland Deutschmann, als stellvertretender Vorsitzender Klaus Hocher und als Beisitzer Bernd Hofmann, Hannelore Mann und Franz Fleck. Als stellvertretende Beisitzer wurden Willi Freymeyer, Inge Reinhardt und Oskar Reinhardt gewählt.
OB Sebastian Frei dankte allen, die sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung gestellt haben.
Zu den Aufgaben des Gemeindewahlausschusses gehört die Leitung der Gemeindewahlen, hierzu zählen u.a. die Überwachung der ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl, die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.

 

Erlass einer Satzung nach dem Ladenöffnungsgesetz über verkaufsoffene Sonntage in Bad Rappenau im Jahr 2024
Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung nach § 8 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz über die verkaufsoffenen Sonntage in Bad Rappenau im Jahr 2024 beschlossen. Am 16.06. (Stadtfest) und 20.10. (Kerwe / Regionaltag) dürfen die Geschäfte in der Kernstadt jeweils von 13:00 – 18:00 Uhr geöffnet sein.
Die Satzung war im Mitteilungsblatt Nr. 10 vom 07.03.2024 veröffentlicht.

 

Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes und Übertragung von Aufgaben
Einstimmig hat der Gemeinderat der Einrichtung eines Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) nach § 125 Polizeigesetz (PolG) bei der Stadt Bad Rappenau zugestimmt. Dem GVD werden die Aufgaben nach § 31 Abs. 1 Durchführungsverordnung zum PolG übertragen. Der Oberbürgermeister wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung der Aufgabenzuweisung beauftragt. Die öffentliche Bekanntmachung mit den übertragenen Aufgaben war im Mitteilungsblatt Nr. 10 vom 07.03.2024 veröffentlicht.
Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass die Stadt Bad Rappenau schon seit Jahrzehnten einen Gemeindevollzugsdienst hat und sich durch den Beschluss inhaltlich keine Änderungen ergeben. Aus formellen Gründen war aber ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.
Bisher war herrschende Meinung, dass die Aufgabenübertragung in die Zuständigkeit des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde fällt. Das Amtsgericht Konstanz hat in einem Verfahren aber die Auffassung vertreten, dass für die Übertragung der Aufgaben an den GVD der Gemeinderat zuständig sei. Das Innenministerium und der Städtetag Baden-Württemberg haben daher den Gemeinden empfohlen, die Einrichtung und die Aufgabenübertragung an den GVD nochmals formell durch den Gemeinderat beschließen und die bisherige Praxis damit bestätigen zu lassen.

 

Übertragung von Aufgaben an das Rechnungsprüfungsamt
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Rechnungsprüfungsamt nach § 112 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) die Aufgabe übertragen, bei der Kassenprüfung der Musikschule Unterer Neckar im Rahmen der Satzung des Trägervereins der Musikschule Unterer Necker mitzuwirken.
Auch hier handelt es sich um einen formellen Beschluss. Bereits seit vielen Jahren wirkt das Rechnungsprüfungsamt an der Kassenprüfung der Musikschule Unterer Neckar mit. Die Aufgabenübertragung muss allerdings vom Gemeinderat beschlossen werden.

 

Fortsetzung des Sitzungsberichtes folgt.