Gemeinderat Bad Rappenau: Ausscheiden von Stadtrat Wolfgang Rath aus dem Gemeinderat und Nachrücken von Elke Haas
Auf eigenen Wunsch ist CDU-Stadtrat Wolfgang Rath am 29.07.2021 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Die formellen Voraussetzungen, die die Gemeindeordnung (GemO) dafür vorsieht, liegen vor. Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger sein Ausscheiden verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt unter anderem, wenn der Bürger 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat. Dies trifft auf Wolfgang Rath zu, der dem Gemeinderat seit September 1994 angehörte. Der Feststellungsbeschluss zu seinem Ausscheiden erfolgte einstimmig.

„Wir entlassen Sie nur schweren Herzens aus dem Gemeinderat“, betonte Oberbürgermeister Sebastian Frei, „wer sich allerdings bereits über ein Vierteljahrhundert kommunalpolitisch engagiert hat, kann nicht einfach so aus dem Gemeinderat verabschiedet werden.“ Fast 27 Jahre lang gehörte Wolfgang Rath dem Gemeinderat Bad Rappenau an und hat in vielen Ausschüssen mitgearbeitet. Ununterbrochen war er Mitglied im Technischen Ausschuss. „Wir haben Sie stets als engagierten und fachkundigen Ansprechpartner geschätzt“, so OB Frei weiter. Viele verschiedene Ehrungen hat Wolfgang Rath bereits für seine langjährige Gemeinderatstätigkeit erhalten. Zu seiner Verabschiedung wurde ihm nun unter dem Beifall der Anwesenden von OB Frei die Goldene Ehrenmedaille der Stadt Bad Rappenau verliehen.

 

2021 Ehrung W RathVerleihung der Ehrenmedaille in Gold (v.l.) OB Sebastian Frei, Wolfgang und Susanne Rath


Feststellungsbeschluss zum Nachrücken von Elke Haas in den Gemeinderat und ergänzende Besetzung der Ausschüsse und der sonstigen Gremien
Als Ersatzbewerberin für die Liste der CDU in der Kernstadt wurde Elke Haas festgestellt. Sie hatte bereits schriftlich erklärt, dass sie die Wahl annehmen wird. Einstimmig hat der Gemeinderat festgestellt, dass bei Elke Haas keine Hinderungsgründe vorliegen, so dass ihrem Nachrücken in den Gemeinderat nichts entgegensteht. Nach dem Beschluss nahm OB Sebastian Frei der neuen Gemeinderätin den Amtseid ab und überreichte ihr die Ernennungsurkunde.

Im Wege der Einigung wurde anschließend die ergänzende Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates und der sonstigen Gremien vorgenommen. Die Aufgaben, die Wolfgang Rath bisher innehatte, werden nun von Elke Haas übernommen.


Feuerwehrangelegenheiten: Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat der Neuwahl des Abteilungskommandanten und des Stellvertreters bei der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Bad Rappenau zugestimmt.

Da der bisherige Abteilungskommandant Jürgen Seel vorzeitig aus seinem Amt ausgeschieden ist, wurden bei der Abteilung Bad Rappenau Neuwahlen durchgeführt. Zum neuen Kommandanten wurde Andreas Bödinger und zu seinem Stellvertreter Conrad Wagenbach gewählt. Die beiden Gewählten können nun von Oberbürgermeister Sebastian Frei verpflichtet werden. Ihre Amtszeit endet am 27.02.2025 – dies ist das reguläre Ende der Amtszeit ihres Vorgängers.


Kindergartenangelegenheiten: Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für das Kindergarten- und Schuljahr 2021/2022 beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen. Damit gelten ab dem 01.09.2021 leicht erhöhte Gebühren für die Kinderbetreuung in den städtischen Einrichtungen. Die Änderungssatzung mit den neuen Gebühren kann hier heruntergeladen werden: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen


Anfang Juni haben die Vertreter des Gemeindetages, des Städtetages und der Kirchen in Baden-Württemberg ein Schreiben mit den Empfehlungen für die Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2021/22 an die Gemeinden geschickt. Darin wird eine Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 2,9% empfohlen. Damit soll ein Teil der gestiegenen Kosten, v.a. Personal- und Sachkosten, aber auch Ausgaben für gestiegene Hygieneanforderungen, an die Eltern weitergegeben werden. „In Bad Rappenau liegen die Elternbeiträge noch immer unter den Empfehlungen“, so OB Sebastian Frei. Die Erhöhung bleibt bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kosten zurück, um so den Auswirkungen der Pandemie sowohl auf die Einrichtungen wie auch auf die Elternhäuser gerecht zu werden.

Für die meisten Betreuungsformen beträgt die Erhöhung zwischen 1 und 5 Euro pro Monat und liegt bei maximal 20 Euro im Bereich der Ganztagsbetreuung von Kleinkindern. Bei einigen Betreuungsformen für Schulkinder bleibt die Gebühr unverändert. Das monatliche Essensgeld steigt um 2 Euro auf 75 Euro.

Die Empfehlungen von Gemeindetag, Städtetag und Kirchen zielen darauf ab, dass 20% der Betriebskosten für die Kinderbetreuung durch die Eltern getragen werden. In Bad Rappenau liegen die Betreuungsgebühren für verschiedene Angebote noch immer unter den Empfehlungen, so dass der Anteil der Elternbeiträge zur Kostendeckung in Bad Rappenau deutlich unter 20% liegt, d.h. über 80% der Kindergartenausgaben werden durch öffentliche Mittel finanziert.


Sanierung der Goethestraße mit Teilabschnitten der Ost- und Herderstraße: Zustimmung zur Ausführungsplanung und Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln im Wirtschaftsplan 2022ff. des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau (SER)
Mit 21 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Ausführungsplanung für die Sanierung der Goethestraße in Bad Rappenau zugestimmt. Einstimmig wurden die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 300.000 Euro bereitgestellt und der Neueinplanung der noch aus 2020 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 68.453 Euro zugestimmt.

Die Kanal- und Straßensanierung in der Goethestraße erstreckt sich auf einer Gesamtlänge von ca. 500 m zwischen der Heinsheimer Straße und der Herderstraße. Auch Teilabschnitte der Ost- und Herderstraße (zwischen den Einmündungen Goethe- und Rohräckerstraße) werden erneuert.

Planer Hilmar Zapf aus Eschelbronn stellt die Details der Maßnahme dem Gemeinderat vor. Hoher Sanierungsbedarf besteht vor allem im Bereich der Entwässerung: „Rund ¾ der Kanäle sind schadhaft, auch Schächte und kleinere Leitungen“, so der Ingenieur. Insgesamt 47 Anschlussleitungen zu den Grundstücken müssen in offener Bauweise erneuert werden. In der Goethestraße muss auch der Hauptkanal an mehreren Stellen punktuell in offener Bauweise erneuert werden. Weitere Teile der Hauptkanäle (rund 690 Meter) werden in geschlossener Bauweise renoviert. Um Überflutungen in dem Gebiet bei besonders starkem Regen zu verhindern, ist zudem ein neuer, größer dimensionierter Kanal um das Gebäude der Kraichgau-Klinik vorgesehen.

Neben der Entwässerung werden auch die Trinkwasserleitungen durch den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach erneuert. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch weitere hier verlaufende Strom- und Telekommunikationsleitungen erneuert.

In drei Bauabschnitten wird im Anschluss der Straßenoberbau von der Herderstraße kommend Richtung Heinsheimer Straße saniert. Dabei wird die Straßenraumgestaltung weitestgehend beibehalten. Im Abschnitt zwischen Heinsheimer Straße und Oststraße wird die Fahrbahnbreite zu Lasten des südlichen Gehwegs von ca. 5,00 m auf 5,50 m verbreitert, gleichzeitig wird auch der Gehweg auf der Nordseite verbreitert. Insgesamt 11 öffentliche Parkflächen sollen in dem Gebiet ausgewiesen werden. An geeigneter Stelle ist auch die Pflanzung von Bäumen vorgesehen.

Die geplanten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 820.000 Euro für den Kanalbau und 1,01 Mio. Euro für Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Bepflanzung.

Im November 2021 soll der Gemeinderat über die Auftragsvergaben entscheiden. Die Bauarbeiten könnten dann im Januar 2022 beginnen und im Juni 2023 abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat stimmte den Planungen grundsätzlich zu. Es gab aber verschiedene Anregungen und Nachfragen zu dem Vorhaben, u.a. wurde die Prüfung einer Einbahnregelung für das Gebiet und mehr Pflanzflächen angeregt, auch die Berücksichtigung des Radverkehrs. Ebenso wurde auf das recht hohe Verkehrsaufkommen hier hingewiesen, auch durch LKW, die die Klinik beliefern.


Schlussbericht und Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2019 des Rechnungsprüfungsamtes
Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfers Peter Kirchner für das Jahr 2019 hat der Gemeinderat zustimmend Kenntnis genommen.
Über die im Jahr 2019 durchgeführten Prüfungen sowie über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2019 informierte Rechnungsprüfer Kirchner kurz den Gemeinderat. Zu den einzelnen Prüfungen, die im diesjährigen Schlussbericht dargestellt werden, gehören unter anderem:
•    die jährliche Pflichtprüfung der Stadtkasse einschließlich der Zahlstellen
•    die Prüfung der Betätigung der Stadt Bad Rappenau hinsichtlich der städtischen Beteiligungsgesellschaften
•    das Vergabewesen (z.B. VOB und VOL)
•    die Anwendungsprüfung von verschiedenen Verfahren u.a. zum Forderungsmanagement
•    die Belegprüfung (z.B. Bewirtschaftungsbefugnis, Rechnungslegung, Verträge, Zuständigkeit)
Ein Schwerpunkt liegt außerdem wie jedes Jahr bei der Prüfung der Jahresrechnung.
Als Gesamtergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2019 konnte Rechnungsprüfer Peter Kirchner festhalten, dass aus Sicht der Rechnungsprüfung keine Prüfungsfeststellungen vorliegen, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen. Gemäß § 110 Gemeindeordnung konnte er dem Gemeinderat somit die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 empfehlen.


Feststellung der Jahresrechnung 2019
Einstimmig hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2019 der Stadt Bad Rappenau festgestellt:
Im Verwaltungshaushalt liegen die Soll-Einnahmen bei 63.872.269 Euro (Plan: 61.647.100 Euro) und die Soll-Ausgaben bei 55.137.769 Euro (Plan: 61.647.100 Euro). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 8.734.499 Euro (Plan: 4.398.800 Euro). Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Soll-Einnahmen auf 12.352.360 Euro (Plan: 19.803.000 Euro) und die Soll-Ausgaben auf 4.438.733 Euro (Plan: 19.803.000 Euro). 7.913.627 Euro wurden der Allgemeinen Rücklage zugeführt (Plan: Entnahme von 450.00 Euro). Kredite mussten auch im Jahr 2019 nicht aufgenommen werden, der Schuldenstand betrug zum Jahresende 3.895.263 Euro.
Die Feststellung der Jahresrechnung war im Mitteilungsblatt Nr. 31 vom 05.08.2021 veröffentlicht. Das vollständige Zahlenwerk kann hier abgerufen werden: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen

Die wichtigsten Zahlen der Jahresrechnung 2019 präsentierte Stadtkämmerin Tanja Schulz kurz dem Gemeinderat. Die Jahresrechnung 2019 ist die letzte in kameraler Form, seit 2020 wird in Bad Rappenau das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) angewendet. Diese Sondersituation hat auch Auswirkungen auf bestimmt Zahlen, wie z.B. die hohe Zuführung zur Allgemeinen Rücklage i.H. von 7,9 Mio. Euro, die sich auch aus der Auflösung von Haushaltsresten erklärt. Diese gibt es nach dem NKHR nicht mehr.

Im Verwaltungshaushalt hat sich das Ergebnis um rund 2,2 Mio. Euro gegenüber dem Plan verbessert. Gründe dafür waren Mehreinnahmen z.B. bei der Gewerbesteuer, bei Zuweisungen und Zuschüssen sowie bei der Grundsteuer. Es wurde auch weniger ausgegeben als geplant, z.B. bei den EDV-Kosten, beim Unterhaltungsaufwand oder beim Personal. Auch die Zuschüsse an KUK und BTB fielen niedriger aus als vorgesehen.

Auch im Vermögenshaushalt macht sich der Wegfall der Haushaltsreste im Rahmen der Umstellung auf das NKHR bemerkbar. „Dadurch gibt es erhebliche Abweichungen zwischen Planung und Rechnung“, so Stadtkämmerin Tanja Schulz, „das Ergebnis kann man nicht mit den Vorjahren vergleichen.“

Über das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 zeigten sich die Mitglieder des Gemeinderates erfreut und dankten der Stadtkämmerin Tanja Schulz und den Mitarbeitern der Kämmerei sowie den Mitarbeitern im Rechnungsprüfungsamt, die auch durch die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht stark beansprucht waren und sind.


Radwegführung Siegelsbacher Straße in Bad Rappenau: Zustimmung zur Baumaßnahme und zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln
Mit 18 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat der Ausführung eines beidseitigen Schutzstreifens für Radfahrer in der Siegelsbacher Straße mit einem geschätzten Kostenaufwand von 510.000 Euro zugestimmt, unter den Bedingungen, dass kein Eingriff in das Ehrenmal am Friedhof erforderlich ist und dass es Fördermittel für die Maßnahme gibt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 40.000 Euro und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 470.000 Euro im Haushaltsplan 2021 zugestimmt. Zur Finanzierung soll die Maßnahme „Innenstadtgestaltung Rathausplatz Bad Rappenau“ aufgeschoben werden.

Oberbürgermeister Sebastian Frei fasste die Ergebnisse der Sitzung vom 17.06.2021 nochmals zusammen, in der sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Variante mit beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer auf einem rund 350 m langen Abschnitt der Siegelsbacher Straße ausgesprochen hatte. Zur Umsetzung dieser Variante sind u.a. folgende Arbeiten erforderlich:

Radweg:
-    zwei (beidseitig) auf der Fahrbahn markierte 1,25 m breite Schutzstreifen
-    Furt-Markierungen an Einmündungen

Bushaltestelle auf der Friedhofsseite:
-    Lage der Haltestelle anpassen
-    Fahrgastunterstand versetzen

Siegelsbacher Straße:
-    Fahrbahn von derzeit ca. 6,10 m auf 7,00 m verbreitern
-    Verschwenkung der Fahrbahn um ca. 1,0 m in Richtung Friedhof
-    vorgesetzte Stützmauer an die bestehende Friedhofsmauer auf ca. 205 m Länge herstellen
-    Böschung entlang der Siegelsbacher Straße zum Friedhof von Bewuchs freimachen.

Mit Kosten in Höhe von 510.000 Euro wird gerechnet, gleichzeitig hofft man auf Zuschüsse in Höhe von 70-80% von Seiten des Bundes und des Landes. Der Eigenanteil des Stadt Bad Rappenau würde dann zwischen 80.000 und 130.000 Euro liegen.

Einig war man sich im Gemeinderat darüber, dass ein Eingriff in das Ehrenmal am Friedhof und die Treppe zum Friedhof nicht erfolgen soll und die Planung entsprechend anzupassen ist. Im Übrigen konnte die Mehrheit des Gemeinderates dem Vorschlag zustimmen. Ein Teil der Gemeinderäte sah die Maßnahme aber nach wie vor als unverhältnismäßig teuer an und sprach sich für einen einseitigen Schutzstreifen wie in der Heinsheimer Straße aus.


Sanierung Teilabschnitt Salinenstraße in Bad Rappenau: Zustimmung zur Baumaßnahme und zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages
Mit 21 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 9 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Straßensanierungsmaßnahme (Kostenumfang ca. 225.000 Euro) und der punktuellen Kanalsanierungsmaßnahme (Kostenumfang ca. 50.000 Euro) in der Salinenstraße auf einer Länge von rund 130 m zwischen dem Haus Nr. 29 und der Einmündung des Badweges zugestimmt. Die Maßnahme umfasst auch die Sanierung des Einmündungsbereichs der Kurstraße im Eingangsbereich der Salinenklinik. Ebenso stimmte der Gemeinderat der Auftragsvergabe für Planung und Bauleitung an das Büro Fischer + Partner aus Reichenbach an der Fils zu.

„Der Zustand der Salinenstraße in diesem Bereich ist relativ schlecht und wir möchten sie optisch deutlich aufwerten“, so OB Sebastian Frei. Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte die Details der Planung vor. Demnach kann das bisherige Betonpflaster nicht wieder verwendet werden und soll durch ein neues rotes Betonpflaster ersetzt werden. Dieses soll auf die unter der Pflasterdecke vorhandene Asphaltschicht verlegt werden. Die Bäume und Pflanzflächen bleiben erhalten, bekommen aber neue Einfassungen. Im Zuge der Baumaßnahme sollen auch Schäden am Mischwasserkanal durch Punktaufgrabungen behoben werden.

Die Arbeiten sollen im August 2021 ausgeschrieben werden und könnten dann ab Oktober bis Jahresende 2021 ausgeführt werden.

Im Gemeinderat ergab sich anschließend eine Diskussion, ob man die Maßnahme noch schieben könne, bis weitere Hochbaumaßnahmen bzw. Abbrucharbeiten entlang der Salinenstraße abgeschlossen sind, bzw. ob man vorerst nur kleinere Maßnahmen, z.B. eine Sanierung nur der Gehwege, umsetzen kann. Mehrheitlich sprach man sich aber für die sofortige Umsetzung aus. Erforderlich sind aus Sicht des Gemeinderates auch eine bessere Ausschilderung der vorhandenen Parkplätze und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.


Parkplatzneubau in der Salinenstraße in Bad Rappenau: Zustimmung zur Baumaßnahme, zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung und zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages
Mit 22 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Bau eines Parkplatzes zwischen der Salinen- und Waldstraße auf der Fläche der ehemaligen Sophie-Luisen-Klinik zugestimmt. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 530.000 Euro. Ebenso hat der Gemeinderat zugestimmt, den Planungs- und Bauleitungsauftrag an das Büro Fischer + Partner aus Reichenbach an der Fils zu vergeben.

Geplant ist, auf der Fläche der ehemaligen Sophie-Luisen-Klinik und des ehemaligen PKW-Parkplatzes der Klinik einen neuen Parkplatz mit ca. 90 PKW-Stellplätzen anzulegen, v.a. für die Besucher des RappSoDie. Der Parkplatz soll bewirtschaftet werden. Die Zufahrt soll ausschließlich von der Waldstraße her erfolgen.


Verkehrssituation beim Gewerbegebiet Buchäcker: Zustimmung zum Vertragsabschluss mit dem Land Baden-Württemberg und zur ergänzenden Verkehrsanalyse
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, zur weiteren Entwicklung des Gewerbegebiets Buchäcker in Bonfeld einen Vertrag mit dem Land Baden-Württemberg abzuschließen. Dieser soll die Analyse der Verkehrssituation sowie Planungen zur Ertüchtigung von Knotenpunkten und zur Optimierung der Ampeln entlang der L1107 umfassen. Somit hat der Gemeinderat der Beauftragung einer ergänzenden Verkehrsanalyse mit einer Machbarkeitsstudie über das „Gesamtgebiet Buchäcker“ zugestimmt.

Die Stadt Bad Rappenau plant, das bestehende Gewerbegebiet „Buchäcker“ bei Bonfeld mit den Teilgebieten „Buchäcker III“ und „Buchäcker IV“ zu erweitern. Das Gewerbegebiet ist vollständig über den Buchäckerring erschlossen und über eine ampelgeregelte Kreuzung an das übergeordnete Straßennetz angebunden. In unmittelbarer Nähe des Gewerbegebietes befinden sich die beiden Rampen der Autobahnanschlussstelle „Bad Rappenau“ und weitere Kreuzungen, die alle ebenfalls mit Ampeln geregelt sind. Bei einer Erweiterung des Gewerbegebietes wäre die Kreuzung an der Zufahrt nicht mehr ausreichend leistungsfähig. Dies hat auch Auswirkungen auf alle anderen Kreuzungen. Daher ist eine umfassende Analyse erforderlich.


Kanalsanierung in Wollenberg: Zustimmung zur Bereitstellung von weiteren außerplanmäßigen Mitteln und zur Auftragsvergabe
Einstimmig hat der Gemeinderat weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Kanalsanierungsmaßnahme in Wollenberg bereitgestellt. Ebenso hat der Gemeinderat zugestimmt, den Auftrag für die Baumaßnahme an die Fa. Hauck aus Wiabstadt zu vergeben. Diese hatte mit 476.763 Euro das günstigste von insgesamt 5 Angeboten abgegeben. Die Ausschreibung erfolgte gemeinsam mit dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach. Von der Angebotssumme entfallen 271.507 Euro auf die Kanalsanierung.

Die Kanäle und Wasserleitungen in den Straßen „im Taschenacker“ und „Schönblick“ in Wollenberg sollen ab August bis November 2021 saniert bzw. erneuert werden.


Erdauffüllung im Gewerbegebiet „Buchäcker Westerweiterung“: Zustimmung zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln und zur Auftragsvergabe
Mit 28 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 100.000 Euro sowie der Auftragsvergabe für Erdauffüllungen im Gewerbegebiet „Buchäcker“ an die Fa. Rolf Scheuermann aus Heilbronn zugestimmt.

Die rund 2.000m³ Erdaushub stammen aus dem Rückhaltebecken in Treschklingen. Hier soll das Stauraumvolumen vergrößert werden, um den Hochwasserschutz zu verbessern. Die Erde soll anschließend auf einem stadteigenen Grundstück in einer Mulde entlang des Sichtschutzwalls an der A6 eingebaut werden. Da es sich bei dem Aushub nicht um Oberboden handelt, kann man ihn nicht zur Bodenverbesserung an anderer Stelle verwenden.


Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen der Priorität 1: Zustimmung zur Baumaßnahme und zur Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages
Einstimmig hat der Gemeinderat die Durchführung der barrierefreien Umbaumaßnahme von Bushaltestellen der Priorität 1 in Bad Rappenau und den Stadtteilen mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 600.000 Euro beschlossen. Ebenso hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die Planung der Umbaumaßnahme an das Büro IFK-Ingenieure in Mosbach zugestimmt.

Zu den Bushaltestellen der Priorität 1 gehören:
Mit jeweils 2 Haltestellen:
-    Kernstadt: Albert-Schweitzer-Schule
-    Kernstadt: Siegelsbacher Straße Höhe Friedhof
-    Kernstadt: Vulpiusstraße
-    Kernstadt: Kirchenstraße
-    Zimmerhof: Ehrenbergstraße
-    Heinsheim: Lindenplatz
-    Obergimpern: Ortsmitte
-    Treschklingen: Ortsmitte
-    Wollenberg: Ortsmitte
Mit jeweils 1 Haltestelle:
-    Babstadt: Kindergarten
-    Bonfeld: Bad Rappenauer Straße

Insgesamt sind Umbaumaßnahmen an 49 Bushaltestellen erforderlich. Vom Land gibt es pauschalierte Zuschüsse für den Umbau, die bis Ende 2024 beantragt werden müssen.