Bebauungsplan „Biomasse Heinsheimer Höfe'' in Bad Rappenau-Heinsheim: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, zum Entwurf und zum Offenlegungsverfahren
Mit 29 Ja-Stimmen hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und dem Entwurf des Bebauungsplanes „Biomasse Heinsheimer Höfe“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Offenlegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. 2 Gemeinderäte enthielten sich bei der Abstimmung, 3 Gemeinderäte waren befangen.

Das derzeitige Betriebsgelände der Firma Bauer-Kompost mit diversen Betriebszweigen ist seit 2004 im Flächennutzungsplan aufgenommen. Ein Sondergebiet für Biomassenutzung ist in diesem Bereich ausgewiesen. Mittlerweile reicht die Betriebsfläche nicht mehr aus, und Erweiterungsmöglichkeiten werden benötigt. Diese sollen auf einer im Süden an das Betriebsgelände angrenzenden 3,7 Hektar großen Fläche entstehen. Ein Teil der Fläche (0,5 Hektar) wird für das Wassermanagement benötigt, 0,4 Hektar sind für Eingrünungsmaßnahmen und Sichtschutz vorgesehen, so dass 2,8 Hektar als neue Baufläche verbleiben. Außerdem wird eine bestehende Eingrünung aufgegeben, dies ergibt zusätzlich 0,15 Hektar Baufläche.

Im Oktober 2019 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden Bebauungsplan gefasst. In der Zeit vom 13.12.2019 bis 17.01.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Insgesamt 16 Stellungnahmen von öffentlichen Stellen gingen in dieser Zeit ein. Eine private Stellungnahme ging verspätet ein und wird nun im nächsten Offenlageschritt behandelt.

Einzelheiten zu den eingegangenen Stellungnahmen stellte Dipl. Ing. Otto Körner vom Ingenieurbüro Arcus in Bräunlingen dem Gemeinderat vor. Er lobte ausdrücklich die konstruktive Beteiligung der beteiligten Behörden, deren Stellungnahmen nun entsprechend dem Abwägungsvorschlag in den Bebauungsplan eingeflossen sind.


Käferle e.V.: Zustimmung zur Einrichtung einer Kleinkindbetreuung in der Vulpiusstraße 40, zur Kostenübernahme für Umbauarbeiten, Außenspielgeräte und Betriebsausstattung sowie zum Abschluss eines Betriebskostenvertrages
Einstimmig hat der Gemeinderat der Einrichtung einer weiteren Kleinkindbetreuung durch den Verein Käferle e.V. im Gebäude Vulpiusstr. 40 in Bad Rappenau zugestimmt und dazu die folgenden Beschlüsse gefasst:
•    Zustimmung zur Kostenübernahme für Umbauarbeiten im Innenbereich i.H. von ca. 43.000 Euro, für Außenspielgeräte von ca. 30.000 Euro und für Betriebsausstattung (einmalig) für ca. 64.000 Euro jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
•    Zustimmung zur Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 165.000 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer) in der mittelfristigen Finanzplanung 2021.
•    Auftrag an die Verwaltung, einen Betriebskostenvertrag mit einem Zuschuss von 68% abzuschließen und die neue Einrichtung in die kommunale Bedarfsplanung aufzunehmen.

Die Details des Projekts stellte Hauptamtsleiter Wolfgang Franke dem Gemeinderat vor. Mit dem Vorschlag, eine weitere Einrichtung zur Kleinkindbetreuung in Bad Rappenau zu schaffen, war der Verein Käferle e.V. auf die Verwaltung zugekommen. Der Verein bietet derzeit 35 Betreuungsplätze in 3,5 Gruppen im Gebäude Babstadter Straße 37 an. Angeboten wird eine Betreuung von 5 – 8 Stunden pro Tag für Kinder zwischen 9 Monaten und 3 Jahren. Die Krippe ist momentan voll belegt. Für den Verein hat sich nun die Möglichkeit ergeben, in einer Villa in der Vulpiusstraße eine weitere Kinderkrippe einzurichten. Hier könnten 20 Betreuungsplätze in zwei Gruppen entstehen. 5 Plätze in der bisherigen Einrichtung würden hierher umziehen, so dass 15 neue Krippenplätze geschaffen werden. Einen Großteil der dafür erforderlichen Umbaukosten trägt die Eigentümerin des Gebäudes, die Stadt müsste die Umbaukosten im Innenbereich, für Außenspielgeräte sowie für die Betriebsausstattung in Höhe von insgesamt ca. 160.000 Euro brutto übernehmen. Dies entspricht Investitionskosten von 10.500 Euro brutto pro neu geschaffenem Krippenplatz. Der Zuschuss für die Betriebskosten beläuft sich auf ca. 203.000 Euro pro Jahr, bei einer Beteiligung von 68%, hinzu kommen noch die monatlichen Mietkosten in Höhe von 2.800 Euro zzgl. Nebenkosten. Umbau und Renovierung werden ca. 6 Monate dauern, so dass mit einer Inbetriebnahme im 1. Halbjahr 2021 zu rechnen ist.

In den vergangenen Jahren ist in Bad Rappenau die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren stark angestiegen. Ende Juni gab es im Stadtgebiet 14 Krippengruppen mit insgesamt 142 Betreuungsplätzen. Durch die zusätzlichen 15 Plätze würde sich der Ausbaustand im Krippenbereich auf 35,8% im Stadtgebiet erhöhen, d.h. für knapp 36% der unter 3-Jährigen im Stadtgebiet kann ein Betreuungsplatz angeboten werden.

Alle Fraktionen des Gemeinderates lobten die vorgeschlagene Planung und dankten dem Verein Käferle e.V. für die bisher erbrachten Leistungen bei der Kleinkindbetreuung im Stadtgebiet.

„Das Käferle gibt es seit vielen Jahren in Bad Rappenau, hier findet man glückliche Kinder und glückliche Eltern“, befand der Sprecher der FW. Er lobte die wirtschaftlich gute Lösung. „Das Käferle hat ein gutes Angebot für Eltern und die Zusammenarbeit funktioniert gut“, so die Sprecherin der CDU. Als Gründungsmitglied und ehemaliger Teil des Vorstandes der Kleinkindbetreuung Käferle e.V. im Jahr 2003 gab sich der der Sprecher der ÖDP-Fraktion zu erkennen. Er erinnerte an die Pionierarbeit der ersten Jahre in Zimmerhof: „Alles war noch viel kleiner und spartanischer als heute.“ Inzwischen sei das Käferle eine etablierte Einrichtung, die auch in Bad Wimpfen Betreuungsgruppen anbietet. „Ich freue mich über die Entwicklung der Kleinkindbetreuung Käferle, hier wird gute Arbeit geleistet“, lobte auch die Sprecherin der Grünen. Begeistert über das Projekt zeigte sich die Sprecherin des SPD, sie wies allerdings darauf hin, dass der zusätzliche Verkehr in diesem Bereich problematisch sein könnte: „Es wäre gut, wenn möglichst viele Eltern ihre Kinder mit dem Rad bringen würden.“


Zustimmung zur Einrichtung einer Außenstelle der Christian-Heinrich-Zeller-Schule an der Albert-Schweitzer-Schule Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat der Einrichtung einer Außenstelle der Christian-Heinrich-Zeller-Schule (CHZS) an der Albert-Schweitzer-Schule (ASS) Bad Rappenau zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung auszuarbeiten. Das Klassenzimmer wird mietfrei zur Verfügung gestellt, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände muss die CHZS beschaffen.

In der Sitzung stellte Friedrich Wilhelm Frey, der Rektor der CHZS, die geplante Kooperation kurz vor. Die CHZS ist ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt „Soziale und Emotionale Entwicklung“. Die Schule ist in Kleingartach und wird von Schülern aus der Region besucht. Die ASS hat den Förderschwerpunkt „Lernen“. Die Schulleitungen erwarten, dass durch die Kooperation Synergien entstehen: Schülerinnen und Schüler aus Bad Rappenau und den umliegenden Gemeinden könnten wohnortnah und bedarfsgerecht unterrichtet werden. Durch die Ansprechpartner der CHZS vor Ort könnten Einzelfälle kurzfristig besprochen und individuelle Lösungen gefunden werden. Geplant ist die Kooperation jahrgangsübergreifend für 10 Schülerinnen und Schüler.

„Ich freue mich, dass diese Kooperation zustande kommt“, betonte auch Oberbürgermeister Sebastian Frei, „davon werden beide Schulen profitieren.“


Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Feststellung des Jahresabschlusses 2017, Zustimmung zur Behandlung des Jahresergebnisses und zur Entlastung der Betriebsleitung
Einstimmig und ohne Diskussion hat der Gemeinderat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgestellt:

1.1    Bilanzsumme    40.781.444,22 €
1.1.1        davon entfallen auf der Aktiv-Seite auf
        - das Anlagevermögen    39.779.458,13 €
        - das Umlaufvermögen    949.307,38 €
1.1.2        davon entfallen auf der Passiv-Seite auf
        - die empfangenen Ertragszuschüsse    12.162.774,63 €
        - die Rückstellungen    1.782.703,86 €
        - die Verbindlichkeiten    26.596.609,29 €
        - den Ergebnisvortrag aus Vorjahren    217.301,65 €
1.2    Jahresgewinn    22.054,79 €
1.2.1    Summe der Erträge    4.756.316,36 €
1.2.2    Summe der Aufwendungen    4.734.261,57 €

Der Jahresgewinn in Höhe von 22.054,79 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Vom Jahresbericht der Betriebsleitung wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Betriebsleitung wird entlastet.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das „Sondergebiet Einzelhandel Lebensmittel Mittlerer Flur'' in Bad Rappenau-Zimmerhof: Zustimmung zum Vorentwurf und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen
Mit 33 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das „Sondergebiet Einzelhandel Lebensmittel Mittlerer Flur'' zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch durchzuführen.

Im November 2019 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Durch die Ansiedelung eines Supermarktes mit Backshop soll die Nahversorgung für Zimmerhof, Heinsheim und die Wohngebiete im Osten der Kernstadt sichergestellt werden. Das „Sondergebiet Einzelhandel“ soll im Zusammenhang mit einem Wohnbaugebiet im Gewann „Mittlere Flur“ westlich der Straße nach Hohenstadt ausgewiesen werden.

Einzelheiten der Planung stellte Dietmar Glup vom beauftragten Planungsbüro Sternemann und Glup in Sinsheim dem Gemeinderat vor. Der geplante Markt soll direkt am Kreisel an der Straße nach Hohenstadt gebaut werden und über den Kreisverkehr auch erschlossen werden. Hier befindet sich auch eine Bushaltestelle, so dass der Markt auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann. Die maximal zulässige Verkaufsfläche für den Lebensmittel-Einzelhandel liegt bei 1.000 m², geplant sind auch ein Backshop mit Café mit einer Gesamtgröße von max. 100m². Zulässig ist der Verkauf der Sortimente „Nahrungs- und Genussmittel“ sowie „Gesundheits- und Körperpflege“. Auf max. 15% der Verkaufsfläche dürfen auch andere zentrenrelevante Sortimente angeboten werden. Der Entwurf sieht 82 Parkplätze für den Markt vor.

Ein kleines Wohnbaugebiet in der Nähe des Marktes soll in einem separaten Bebauungsplanverfahren entwickelt werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Fuß- und Radewegeverbindung ausgebaut werden.

„Unsere Fraktion ist in dieser Angelegenheit gespalten“, so der Sprecher der Grünen. Einerseits werden durch den Neubau Fläche versiegelt, andererseits sei es wichtig, dass eine Nahversorgung für Zimmerhof kommt und auch die Heinsheimer Straße vom Verkehr entlastet werde.

Zustimmung kam von Seiten der SPD-Fraktion: „Den Vorschlag hatten wir schon in unserem Wahlprogramm.“ Viele Bewohner aus Zimmerhof, der Korea-Siedlung und des Baugebietes „Am Gromberg“ freuten sich schon auf den neuen Markt. Wichtig sei, ein ganzheitliches Verkehrskonzept bei den Planungen zu berücksichtigen.


Bericht der Flüchtlingshilfe zum aktuellen Sachstand
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat den aktuellen Bericht der Flüchtlingshilfe. Diesen stellte die Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte der Stadt Bad Rappenau, Jeanette Renk-Mulder, mit vielen Zahlen und Bildern vor.

Derzeit leben in Bad Rappenau und den Stadtteilen 373 Geflüchtete, darunter rund 150 Kinder, aus 14 verschiedenen Ländern, vor allem aus Syrien (48%9, dem Irak (19%) und Afghanistan (12%). Sie sind in 3 „Camps“, also Gemeinschaftsunterkünften, 76 privaten Wohnungen und 17 städtischen Wohnungen untergebracht. Stolz ist Jeanette Renk-Mulder auf die große Zahl der Geflüchteten, die in Privatwohnungen leben: „Es ist sehr schwierig, Vermieter zu finden.“ Die meisten Geflüchteten leben in der Kernstadt, gefolgt von den Stadtteilen Bonfeld und Obergimpern. 180 Geflüchtete sind inzwischen aus Bad Rappenau weggezogen.

Betreut werden die Geflüchteten von insgesamt 70 ehrenamtlichen Helfern, 20 von ihnen sind selbst geflüchtet und können heute wertvolle Dienste als Übersetzer leisten. „Über das große ehrenamtliche Engagement sind wir sehr glücklich, denn das ist nicht selbstverständlich“, freute sich Renk-Mulder. Als Ziele der Integrationsarbeit nannte sie die Begleitung und Unterstützung der Zugewanderten und ihre Integration in die Gesellschaft. Ebenso will man einer möglichen Radikalisierung und Straffälligkeit vorbeugen und die Bildung einer Parallelgesellschaft verhindern und damit im Endeffekt ein friedliches Zusammenleben in Bad Rappenau erreichen.

Um diese Ziele zu erreichen, arbeitet das hauptamtliche Rathausteam nicht nur mit den Ehrenamtlichen. sondern mit sehr vielen Institutionen und Einrichtungen, wie z.B. dem Landratsamt, dem Jobcenter, Vereinen, Sprachschulen, Caritas und Diakonie u. ä. zusammen. Mit den Integrationsmanagerinnen und dem Sozialdienst des Landratsamtes (beide sind für individuelle Hilfen für die Geflüchteten zuständig) tauscht sich die Flüchtlingshilfe im Rathaus fast täglich aus. In Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen werden zahlreiche Aktivitäten (in unterschiedlichem Umfang) angeboten, wie Sprachhilfe, Hilfe bei der Arbeitssuche, Azubi-Begleitung, Hausaufgabenhilfe, Hilfe bei Umzügen, Spielkreise, Patientenbegleitung und vieles mehr.

In Kooperation mit Eppingen und Sinsheim wurde 2019 das Projekt „Frauen kommen an“ durchgeführt. Hieran haben 50 geflüchtete Frauen, die in Bad Rappenau leben, teilgenommen, 25% von ihnen fand anschließend eine berufliche Tätigkeit.

Wichtig für eine gelungene Integration sind aus Sicht von Jeanette Renk-Mulder ein sicheres Bleiberecht, gute Sprachkenntnisse, der Zugang zu Ausbildung und Arbeit sowie eine eigene Wohnung und soziale Teilhabe.

Für 2020/21 war geplant, mehr Chancen zur Begegnung zu schaffen, was aber durch die Corona-Einschränkungen ausgebremst wurde. Ebenso soll die Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien ausgeweitet werden, durch die verstärkte Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und dem Jugendhaus und dem Angebot von Projekten und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche.

Die Hilfe für die Geflüchteten ist aus Sicht der Flüchtlingsbeauftragten insgesamt ein sehr dynamischer Bereich, das Personen (Geflüchtete und Mitarbeiter) kommen und gehen, sehr unterschiedliche Bedürfnisse bestehen und sich auch Gesetze und Möglichkeiten ändern: „Integration ist eine Daueraufgabe.“

Anerkennung und Dank für die gute Integrationsarbeit kam von OB Frei und allen Fraktionen des Gemeinderates. Sehr persönlich fielen die Dankesworte der Sprecherin der Grünen aus: „Jeanette Renk-Mulder ist an 7 Tage die Woche 24 Stunden lang erreichbar, auch im Urlaub und am Wochenende.“ Dabei sei „Frau Jeanette“ weit über die Grenzen der Kurstadt hinaus bekannt und habe trotz aller Schwierigkeiten ihren Optimismus nicht verloren.

„Mit ihrem Team setzt sie sich seit Jahren unermüdlich für die Belange der Geflüchteten ein“, lobte auch der Sprecher der ÖDP. Begegnungen zu ermöglichen und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten spielten dabei eine wichtige Rolle. Da die Integration eine langfristige Aufgabe sei, werde die Arbeit so schnell nicht ausgehen.

Dem Dank schloss sich der Sprecher der SPD an, der die Flüchtlingsarbeit live in Fürfeld erlebt hat: „Den Ehrenamtlichen macht die Arbeit auch Freude“, hat er vor Ort beobachtet.

„Das Zusammenleben funktioniert gut in Bad Rappenau“; lobte auch die Sprecherin der CDU.

„Die Integration in Bad Rappenau ist gelungen“, befand auch der Sprecher der FW. Er erinnerte daran, mit welcher Unsicherheit man im Dezember 2015 auf die Ankunft von über 100 Neubürgern gewartet hatte – die sich dann aber sehr schnell orientiert und integriert hatten.

Dem Dank der Fraktionen, auch an die Ehrenamtlichen, schloss sich Oberbürgermeister Frei an, der sich darüber freute, dass Bad Rappenau in Sachen Integration eine Vorreiterrolle im Landkreis habe.


Kindergartenangelegenheiten: Zustimmung zur Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Mit 22 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen. Damit gelten ab dem 01.09.2020 leicht erhöhte Gebühren für die Kinderbetreuung. Mehrheitlich abgelehnt wurden zuvor ein Antrag der Grünen, die Betreuungsgebühren für Regelgruppen und Verlängerte Öffnungszeiten für Kinder über 3 Jahren unverändert zu lassen, ebenso ein Antrag der SPD, die Erhöhung der Gebühren im Ganztagesbereich auszusetzen.

Die Änderungssatzung mit den neuen Gebühren ist in diesem Mitteilungsblatt unter „Amtliche Bekanntmachungen Bad Rappenau“ veröffentlicht.

Erst Anfang Juli, und damit sehr kurzfristig, haben die Vertreter des Gemeindetages, des Städtetages und der Kirchen in Baden-Württemberg ein Schreiben mit den Empfehlungen für die Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2020/21 an die Gemeinden geschickt. Darin wird eine Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 1,9% empfohlen. Damit die Änderung zum 01.09.2020 in Kraft treten kann, war ein Beschluss des Gemeinderates noch vor der Sommerpause erforderlich.

Auch wenn der Zeitpunkt unglücklich war – erst drei Wochen zuvor hatte der Gemeinderat beschlossen, für die Monate April und Mai keine Betreuungsgebühren zu erheben – plädierte OB Sebastian Frei dafür, den Empfehlungen zu folgen. „Vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation machen wir das nicht gerne, aber die Erhöhungen sind vertretbar und moderat.“ Für die meisten Betreuungsformen liegt die Erhöhung zwischen 1 und 5 Euro pro Monat, teilweise höher fällt sie lediglich im Bereich der Kleinkindbetreuung aus und liegt bei maximal 9 Euro. Bei einigen Betreuungsformen bleibt die Gebühr unverändert, gleiches gilt für das monatliche Essensgeld. Durch die Gebührenerhöhung soll ein Teil der gestiegenen Betriebskosten (z.B. durch höhere Personal- und Sachkosten, aber auch durch Kostensteigerungen wegen Hygienemaßnahmen) ausgeglichen werden. Wenn man in diesem Jahr auf eine Erhöhung verzichtet, würden die Gebührenanpassungen im kommenden Kindergartenjahr entsprechend höher ausfallen.

Die Empfehlungen von Gemeindetag, Städtetag und Kirchen zielen darauf ab, dass 20 % der Betriebskosten für die Kinderbetreuung durch die Eltern getragen werden. In einigen Bereichen liegen die Betreuungsgebühren in Bad Rappenau noch unter den Empfehlungen, so dass der Anteil der Elternbeiträge zur Kostendeckung in Bad Rappenau in den letzten Jahren bei 16 % liegt, d.h. 84 % werden durch öffentliche Mittel finanziert. In 2020 wird des städtische Anteil durch den Erlass der Gebühren in den Monaten April, Mai und Juni höher ausfallen. Insgesamt rund 6,8 Mio. Euro sind im Haushalt 2020 für die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt eingeplant.

„Jetzt holt uns die Realität ein, aber es geht nicht anders, sonst muss man künftig noch deutlicher erhöhen“, so der Sprecher der FW. Er verwies auf den Antrag seiner Fraktion in der letzten Sitzung, der sich gegen eine Aussetzung der Betreuungsgebühren für die Monate April und Mai gerichtet hatte.

„Gebührenerhöhungen passen nicht in die Zeit, und wir müssen uns nun rechtfertigen“, befand die Sprecherin der CDU. In der derzeitigen Corona-Situation wisse man nicht, ob die Einrichtungen auf Dauer für alle Kinder geöffnet bleiben. Dennoch sei die Erhöhung gerechtfertigt, allein vor dem Hintergrund von Lohn- und Kostensteigerungen sowie der Ausgaben für Hygienemaßnahmen. Wenn die Stadt nicht auf staatliche Unterstützungsgelder und Zuschüsse verzichten wolle, müsse man die Erhöhungen nun umsetzen. Wenn man heute auf eine Anpassung verzichte, müssten „künftige Eltern die Zeche zahlen“.

„Bildung beginnt im Kindergarten. Dort werden die Grundlagen für eine sichere, gebildete und dem Gemeinschaftssinn verpflichteten Bürgerschaft gelegt“, so die Sprecherin der Grünen. Diese Leistung müsse von allen Steuerzahlern finanziert werden. Eine für die Eltern kostenfreie, durch Landes- und Bundesmittel finanzierte Betreuung wäre daher wünschenswert, vor allem im letzten Kindergartenjahr. Daher stellte die Grünen-Fraktion den Antrag, die Kostenerhöhungen für alle Regelgruppen und Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten für Kinder über 3 Jahre auszusetzen. Außerdem beantragte die Fraktion ein kostenfreies letztes Kindergartenjahr in den genannten Gruppen ab dem kommenden Jahr. Dieser 2. Antrag soll im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2021 diskutiert werden.

„Die Erhöhung ist ein Kompromiss“, befand dagegen der Sprecher der ÖDP, die den Verwaltungsvorschlag mittrug. Die vorgeschlagenen Beträge seien moderat auch im Hinblick auf die Mehrausgaben für Corona. „Die Erhöhung dürfte noch nicht einmal die Lohnsteigerungen abfangen“, so der ÖDP-Sprecher.

Auch die Sprecherin der SPD empfand den Zeitpunkt der Abstimmung als fraglich. Sie verwies auf die Nöte, die sich für viele Familien durch Kurzarbeit und die Schließung von Einrichtungen während der Corona-Zeit ergeben haben. „In vielen Bereichen gibt es Erleichterungen und bei den Kleinsten wird von Seiten der Verbände eine Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Für uns ist dieses Vorgehen nur schwer nachvollziehbar.“ Eigentlich wäre ein kostenfreies Kindergartenangebot Sache des Landes, denn als Kommune könne man dies derzeit nicht finanzieren. Als kleines Zeichen an die Eltern beantragte die SPD, die Gebührenerhöhung im Ganztagesbereich auszusetzen, da es in diesem Bereich keine Empfehlung der Verbände gibt.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung erfolgte die Abstimmung über die Anträge von Grünen und SPD. OB Frei machte deutlich, dass er beide Anträge für problematisch hielt, weil sie bestimmte Nutzergruppen herausgreifen und bevorzugen und dadurch auch das Gebührengefüge insgesamt nicht mehr stimmig sei. Gleichzeitig fehlen bei beiden Anträgen konkrete Vorschläge zur Gegenfinanzierung.