Nach § 53 Absatz 2 Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist der Bauantrag und die Bauvorlagen elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzureichen. 

Das Baurechtsamt der Stadt Bad Rappenau nimmt derzeit noch nicht am Landesportal „Virtuelles Bauamt“ (ViBa-BW) teil.

Digitale Bauanträge können unter: baurechtsamt@badrappenau.de eingereicht werden.
Bei weiteren Fragen zum Baurecht stehen Ihnen die Mitarbeiter des Baurechtsamtes Bad Rappenau gerne zur Verfügung.