Projektunterstützung im Bereich der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit
Das Kreisjugendreferat unterstützt Projekte und Aktionen im Bereich der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 500 Euro. Förderungsberechtigt sind Jugendhäuser, Jugendreferate und Jugendhausvereine im Landkreis Heilbronn.
Voraussetzungen
- Die kommunale Kinder- und Jugendarbeit ist Träger des Projekts oder zumindest deutlich sichtbarer Kooperationspartner
- In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendreferat wurden andere Fördermöglichkeiten geprüft
- Das Projekt erfüllt zumindest eine der folgenden Bedingungen:
Es bereichert den Alltag von Kindern und Jugendlichen in der Kommune.
Es ist im besonderem Maße für die Offene Kinder- und Jugendarbeit öffentlichkeitswirksam.
- Nicht gefördert werden können: Reine Investitionen in Sachmittel, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen die andere Förderbereiche des Kreisjugendreferates betreffen
- Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden eingehalten
- Der Antrag umfasst eine kurze Projektbeschreibung sowie einen Finanzplan. (Antragsformulare können beim Kreisjugendreferat angefordert werden).
- Ab einer Fördersumme von 350 Euro werden ein kurzer Projektbericht und ein Verwendungsnachweis vorgelegt. Ein Beispiel zum Verwendungsnachweis kann beim Kreisjugendreferat angefordert werden.
- Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung da nur ein begrenzter Etat zu Verfügung steht.
Die Durchführung muss daher im Vorfeld mit dem Kreisjugendreferat abgesprochen werden.
- Absprachen mit dem Kreisjugendreferat erfolgen nach regionaler Zuständigkeit.
Verfahrensablauf
Die Durchführung muss im Vorfeld mit dem Kreisjugendreferat abgesprochen werden.
Absprachen mit dem Kreisjugendreferat erfolgen nach regionaler Zuständigkeit.
Fristen
Die Durchführung muss im Vorfeld mit dem Kreisjugendreferat abgesprochen werden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte stellen Sie nach der im Vorfeld mit dem Kreisjugendreferat erfolgten Absprache den Online-Antrag.
Kosten
Keine
Vertiefende Informationen
Das Kreisjugendreferat unterstützt Projekte und Aktionen im Bereich der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 500 Euro. Förderungsberechtigt sind Jugendhäuser, Jugendreferate und Jugendhausvereine im Landkreis Heilbronn.
Hinweise
Bitte nur nach vorheriger Absprache Ihres Projekts Online-Antrag stellen.
Freigabevermerk
s. u.
Rechtsbehelf
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung, da nur ein begrenzter Etat zu Verfügung steht.
Die Durchführung muss daher im Vorfeld mit dem Kreisjugendreferat abgesprochen werden.