Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die

  • sich im öffentlichen Raum befinden,
  • sich außerhalb von Gebäuden befinden,
  • frei zugänglich sind,
  • an eine a-, b- oder e-Anlage nach TrinkwV angeschlossen sind,
  • ganzjährig oder saisonal betrieben werden,
  • aus denen Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird und
  • die von einem wechselnden, nicht abgrenzbaren Personenkreis zur Entnahme von Trinkwasser genutzt werden.

Voraussetzungen

Sie müssen Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens sein.

Verfahrensablauf

Die elektronische Meldung erfolgt durch den Betreiber des öffentlichen Trinkwasserbrunnens.

Fristen

Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.

Erforderliche Unterlagen

Online-Antrag

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Vertiefende Informationen

Für weitere Informationen erkunden Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

Hinweise

Die Überwachung der Trinkwasserbrunnen, inklusive der Überwachung der Erfüllung der Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Rechtsbehelf

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Freigabevermerk

17.05.2024, LRA HN