Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen sind Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird und die

  • zeitweise betrieben werden, einschließlich einer dazugehörenden Wassergewinnungsanlage und einer dazugehörenden Trinkwasserinstallation, oder
  • zeitweise an eine zentrale Wasserversorgungsanlage, eine dezentrale Wasserversorgungsanlage, mobile Wasserversorgungsanlage oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage angeschlossen sind.

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage.

Verfahrensablauf

Die elektronische Meldung per Online-Antrag erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.

Fristen

Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte stellen Sie einen Online-Antrag.

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Bearbeitungsdauer

Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich im Einzelfall an die zuständige Stelle.

Vertiefende Informationen

Für vertiefende Informationen zur Anzeige einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Hinweise

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Rechtsbehelf

Keiner

Rechtsgrundlage

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Freigabevermerk

29.05.2024, LRA HN