1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Nutzung des Online-Veranstaltungskalenders der Stadt Bad Rappenau auf www.badrappenau.de

Sie regeln das Verhältnis zwischen der Stadt Bad Rappenau und Veranstaltern, die Daten zur Bekanntmachung ihrer Veranstaltung online einstellen.

1.2. Die Stadt Bad Rappenau behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen bzw. zu ändern. Es gelten die jeweiligen auf www.badrappenau.de veröffentlichten Nutzungsbedingungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung des Leistungsspektrums des Veranstaltungskalenders eine solche Änderung erforderlich macht.

2. Verfügbarkeit

2.1. Die Stadt Bad Rappenau bemüht sich, den Veranstaltungskalender ohne Unterbrechung und fehlerfrei zu betreiben. Bei aller Sorgfalt können Ausfälle oder sonstige Probleme jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für eventuelle Verzögerungen, Speicherausfälle und Fehlerübertragungen oder Ausfälle wird keine Haftung übernommen.

2.2. Die Stadt Bad Rappenau behält sich das Recht vor, den Betrieb des Veranstaltungskalenders jederzeit ohne Angabe von Gründen auf Zeit oder Dauer zu erweitern, einzuschränken, zu ändern und ganz oder teilzeitweise einzustellen.

3. Leistungsumfang

3.1. Die Stadt Bad Rappenau stellt mit dem Veranstaltungskalender eine Plattform zur Verfügung, die Veranstaltern die Möglichkeit bietet, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ihre Veranstaltung zu bewerben. Die Nutzung des Veranstaltungskalenders ist kostenlos. Der Eintrag in den Veranstaltungskalender ist freiwillig und es besteht daher kein Anspruch auf Veröffentlichung bzw. auf Vollständigkeit.

3.2. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommt eine vertragliche Beziehung zwischen den Besuchenden und dem jeweiligen Veranstalter sowie ggf. dem dazwischen geschalteten Ticketdienstleister zustande, welcher somit alleiniger Anspruchsgegner für die Ansprüche auf Erfüllung der Veranstaltungsleistung oder etwaige andere mit der Veranstaltungsdurchführung im Zusammenhang stehende Sekundäransprüche ist. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters bzw. Ticketdienstleisters.

3.3. Der Eintrag in den Veranstaltungskalender entbindet den Veranstalter nicht von der Beantragung notwendiger Erlaubnisse (z.B. Schankerlaubnis, Verwertungsrechte

o.ä.) in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Folglich ersetzt der Eintrag in den Veranstaltungskalender auch keine entsprechenden Genehmigungen o.ä.

4. Beschaffenheit der Kalendereinträge

4.1. Generell werden nur Veranstaltungen zugelassen, die in Bad Rappenau und den Ortsteilen stattfinden und die öffentlich sind. In Ausnahmefällen können auch Veranstaltungen mit besonderem Bezug oder enger Verknüpfung zu Bad Rappenau veröffentlicht werden.

Aufgenommen werden können

  • kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen
  • Informationsveranstaltungen (Vorträge, Messen)
  • Brauchtumsveranstaltungen
  • Feste und Märkte
  • Sport- (Landesmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Bundesliga) und Freizeitveranstaltungen
  • (Stadt-)Führungen und sonstige touristische Veranstaltungen
  • Kinder- und Jugendveranstaltungen sowie
  • Gottesdienste mit überregionaler Bedeutung.

4.2. Ausdrücklich verboten sind Veranstaltungen mit politisch extremen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten. Ebenfalls nicht gestattet sind reine Verkaufsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die der allgemeinen Werbung des Veranstalters dienen und nicht an konkrete Termine gebunden sind, z.B. Gewinnspiele, Rabattaktionen oder Sonderverkäufe. Dies gilt auch für Einträge, welche zwar an konkrete Termine geknüpft sind, aber aufgrund ihrer Häufigkeit die Übersichtlichkeit des Kalenders beeinträchtigen, z.B. Dauerveranstaltungen, fortlaufende Kurse oder regelmäßige Gottesdienste. Einträge mit irreführenden oder falschen Angaben, beispielsweise über den Veranstalter oder den Inhalt der Veranstaltung, sind ebenfalls nicht zulässig.

4.3. Alle Veranstaltungen werden in einheitlicher Darstellungsweise veröffentlicht. Über den Veranstaltungstermin und die -kategorie hinaus wird keine Sortierung vorgenommen.

4.4. Ebenfalls untersagt sind das Verbreiten von Aussagen, Schriften und Dateien mit politisch extremen, pornographischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten, die die Stadt Bad Rappenau als verletzend für andere empfindet, oder der Aufruf zu derartigen Handlungen sowie der Verweis darauf im Veranstaltungskalender.

4.5. Die Stadt Bad Rappenau prüft eingehende Einträge und behält sich das Recht vor, sie zu bearbeiten oder, wenn diese gegen die Vorgaben gemäß Ziffern 4.1, 4.2 und 4.4 verstoßen bzw. sich nicht mit den allgemeinen Zielen der Stadt Bad Rappenau vereinbaren lassen, nicht zu veröffentlichen bzw. bereits veröffentlichte Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

5.1. Der Veranstalter versichert, dass er Inhaber des Urheber- bzw. eines uneingeschränkten Nutzungsrechts an dem von ihm in den Veranstaltungskalender

eingestellten Bildmaterial ist und dass er befugt ist, die Nutzungsrechte an die Stadt Bad Rappenau zu übertragen. Der Veranstalter versichert ferner, dass der vorgesehenen Verwendung des Bildmaterials keine Rechte Dritter entgegenstehen und dass abgebildete Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.

5.2. Der Veranstalter überträgt der Stadt Bad Rappenau ein räumlich und zeitlich uneingeschränktes Recht zur Speicherung, Nutzung und Veröffentlichung des Bildmaterials im Zusammenhang mit dem Veranstaltungskalender. Das Nutzungsrecht umfasst ebenso systembedingt erforderliche Bearbeitungen, wie Größen- und Formatänderungen oder Zuschnitte. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich.

5.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der Einstellung des Bildmaterials in den Veranstaltungskalender, den Urheber zu benennen. Die Stadt Bad Rappenau trägt Sorge dafür, dass bei der Veröffentlichung ein entsprechender Urheberrechtsvermerk deutlich sichtbar angebracht wird.

5.4. Der Veranstalter stellt die Stadt Bad Rappenau von allen Ansprüchen frei, die von Dritten im Zusammenhang mit dem eingestellten Bildmaterial geltend gemacht werden. Dies betrifft ausdrücklich auch etwaige Ansprüche des Urhebers, wenn dieser der Nutzung nicht zugestimmt hat oder sein Anspruch auf Urhebernennung verletzt wurde. Der Veranstalter benachrichtigt die Stadt Bad Rappenau unverzüglich schriftlich, wenn derartige Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Rechten gegen ihn geltend gemacht werden.

5.5. Die Stadt Bad Rappenau hat das Recht, das Bildmaterial jederzeit wieder von ihrer Webseite zu entfernen. Ein Anspruch auf Archivierung der Bilder besteht nicht.

5.6. Die Ziffern 5.1 bis 5.5 gelten auch für urheberrechtlich geschützte Grafiken (z.B. Logos, Flyer oder Poster) und Text(-auszüge).

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Die Nutzung des Veranstaltungskalenders erfolgt auf eigenes Risiko. Die Stadt Bad Rappenau übernimmt keine Haftung für Schäden, die z.B. durch Speicherausfall, versehentliches Löschen oder Darstellungs- und Datenfehler auf Grund der vertragsgemäßen Nutzung entstehen. Sofern seitens der Stadt Bad Rappenau kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt, sind Haftungsansprüche, mit Ausnahme von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, grundsätzlich ausgeschlossen.

6.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ist die Stadt Bad Rappenau nicht Veranstalter der im Veranstaltungskalender veröffentlichten Veranstaltungen. Die Stadt Bad Rappenau übernimmt keinerlei Gewähr und Haftung für durch Dritte eingetragene und angebotene Veranstaltungen.

6.3. Der Veranstalter ist für alle von ihm in den Veranstaltungskalender eingestellten Inhalte und die Konsequenzen der Veröffentlichung ausschließlich selbst verantwortlich. Dies gilt sowohl für deren Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit, als auch deren Rechtmäßigkeit.

6.4. Die Stadt Bad Rappenau hat keinerlei Einfluss auf die Inhalte externer Webseiten Dritter, auf die durch Verlinkung im Kalendereintrag verwiesen wird. Für die Inhalte dieser Seiten gelten die dortigen Bestimmungen, insbesondere sind die jeweiligen Anbieter gemäß § 7 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) für eigene Inhalte verantwortlich.

6.5. Der Veranstalter stellt die Stadt Bad Rappenau vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen, die von Besuchenden oder Dritten im Zusammenhang mit dem vom Veranstalter eingestellten Kalendereintrag geltend gemacht werden, frei, sofern nicht ein Verschulden der Stadt Bad Rappenau vorliegt. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Veranstalter verpflichtet, die Stadt Bad Rappenau bei der Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche zu unterstützen.

7. Impressum und Datenschutz

Es gelten die Angaben des Impressums, der Datenschutzerklärung der Stadt Bad Rappenau sowie die Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung.

8. Schlussbestimmungen

Sofern Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen unwirksam sind, tritt an deren Stelle eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedingung. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.